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-- Frage zur Rechtslage bei Diktaten (http://Rechtschreibung.com/Forum/showthread.php?threadid=1147)
eingetragen von Detlef Lindenthal am 17.08.2004 um 22.02
Lieber Jan,
wenn Du im Diktat ein oder mehrere der demnächst verbotenen Wörter (weitgehend, allgemeinbildend, tiefgreifend, sogenannte ...) oder Schreibweisen (daß, 17jährige, 15mal, es tut mir ausgesprochen leid ...) verwendet UND dafür vom Lehrer Fehler spendiert bekommen hast, kannst Du das beanstanden, denn die sogenannte Übergangszeit geht noch bis zum 31. Juli 2005, und bis dahin darf er diese Schreibweisen als "überholt" kennzeichnen, aber nicht als Fehler werten.
Es heißt, Versetzungen könne man vor dem Verwaltungsgericht einklagen, Klassenarbeiten-Beurteilungen jedoch nicht.
Andererseits ist es nicht so, daß Du Dich auf Lehrer, Politiker, Richter und sonstige Obrigkeiten in jedem Fall verlassen kannst; um gegen Übergriffe gefeit zu sein, empfehle ich Bürgermut / Zivilcourage.
Grüße, Detlef
eingetragen von Jan Abel am 17.08.2004 um 20.23
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Hallo,
innerhalb meiner Berufausbildung musste ich im Fach Deutsch mehrere Diktate in der neuen Rechtschreibung schreiben.
Sind die erhaltenen Zensuren überhaupt rechtsgültig oder kann man sie sogar im Nachhinein anfechten? Immerhin wird für Schulen und Behörden die reformierte Rechtschreibung erst am 1. August 2005 verbindlich.
Es wäre schön, wenn mir jemand bei dieser Frage weiterhelfen könnte.
Vielen Dank!
Jan
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