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eingetragen von Christian Dörner am 31.08.2004 um 22.07

Siehe auch hier:

http://rechtschreibreform.de/Forum/showthread.php?postid=16978#post16978
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Christian Dörner


eingetragen von Theo Grunden am 31.08.2004 um 21.33

Gerade entdeckt: Im Regelteil des Duden steht unter K 117 als Beispiel für die erforderliche Abtrennung durch Komma der Satz „Und dieser Gedanke, einfach alles aufzugeben, ließ ihn nicht mehr los.“

Nach Dudenauslegung müßten also meine beiden zu Beginn genannten Beispiele jeweils ein Pflichtkomma bekommen:

Ich sehe keine Veranlassung, ihm zu glauben.
Er macht ihr den Vorwurf, leichtsinnig zu sein.

Oder entsprechend:
Ich suche eine Gelegenheit, aufzutreten.
Ich habe keine Lust mehr, nachzudenken.


eingetragen von Stephan Fleischhauer am 31.08.2004 um 18.22

Beispiel unter § 78 (3): Sein Wunsch(,) eine Familie zu gründen(,) war groß - Substantive gelten also nicht als "hinweisendes Wort".

Übrigens darf den Schülern folgendes nicht als falsch angestrichen werden:
Er schien, für immer verschwunden zu sein.
Du brauchst, kein Komma zu setzen.
Der Streit drohte, zu eskalieren.

(vgl. § 76)


eingetragen von Stephan Fleischhauer am 31.08.2004 um 11.13

Substantive gelten, soweit ich weiß, nicht als "hinweisende Wörter". (Beispiel unter § 76: Etwas Schöneres(,) als bei dir zu sein(,) gibt es nicht.)
§ 77 ist wohl völlig mißlungen. Solche Infinitiv-Gefüge wie z.B. aufzugeben in er dachte nicht daran aufzugeben werden als "Zusätze oder Nachträge" (!) bezeichnet und sind neuerdings kommapflichtig. Leider kam das in unserer Kritik oft ein wenig zu kurz. Herr Ickler ist in seinem Kritischen Kommentar besonders auf das "Vorgreifer-es" eingegangen - wohl deshalb, weil dieses Thema besonders schwierig ist. Der ganze Bereich der adverbial gebrauchten Pronomen (oder pronominalen Adverbien? Is ja wurscht) ist aber hinzuzudenken. ich rechne damit durchzufallen, erinnere mich bitte daran abzurechnen, sie hat Angst davor zu ertrinken - alles das ist jetzt kommapflichtig. Zwar verweisen damit, daran, davor usw. als Pronomen auf die jeweiligen Infinitivgefüge, aber die besagten Wendungen sind so weit idiomatisiert, daß man davon eigentlich nichts mehr spürt. Die Infinitve lassen sich ja auch gar nicht anders anschließen. Man kann sagen er träumt davon oder er träumt vom Heiraten, aber nicht er träumt von zu heiraten (sondern nur er träumt davon zu heiraten). Die Reformer glauben nun, es wäre ein "Zusatz" oder ein "Nachtrag", wenn man dem ersten Beispielsatz ein zu heiraten anschließt.
Folgende Sätze werden in den Beispielen unter § 77 gleichgestellt: Daran, den Job länger zu behalten, dachte sie nicht und Sie dachte nicht daran, den Job länger zu behalten. Eine Verlegung präpositional angeschlossener Infinitive ins Vorfeld ist aber doch recht ungewöhnlich! (Daran, zu kündigen, dachte sie nicht.) Die Gleichbehandlung ist unsinnig.


eingetragen von Theo Grunden am 31.08.2004 um 09.18

Wo wird eigentlich genau definiert, was unter den in § 77(5) benutzten Begriffen "hinweisendes Wort" und "hinweisende Wortgruppe" zu verstehen ist? Klar ist offensichtlich, daß "daran", "davor" und das sogenannte Vorgreifer-es dazugehören. Aber wie verhält es sich z.B. mit Substantiven?
Beispiele: Ich sehe keine Veranlassung ihm zu glauben. Er macht ihr den Vorwurf leichtsinnig zu sein.
Kommapflicht nach § 77(5) oder nicht?


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