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-- Zur Aufhebung des Volksentscheids in Schleswig-Holstein (http://Rechtschreibung.com/Forum/showthread.php?threadid=122)


eingetragen von Sigmar Salzburg am 09.07.2009 um 17.02

RÜCKZIEHER DER BUNDESWEHR
"Bombodrom"-Kapitulation begeistert Freund und Feind


17 Jahre haben die Bürger gekämpft, 27 Prozesse haben sie gewonnen, jetzt haben sie auf ganzer Linie gesiegt: Verteidigungsminister Jung und die Bundeswehr verzichten auf den Schießplatz "Bombodrom" in Nord-Brandenburg. Die Entscheidung stößt plötzlich in allen Lagern auf Zustimmung.
Spiegel.de 9.7.09

Das hatten wir eigentlich auch für die „Rechtschreibreform“ erwartet. Aber die Jahre sind noch nicht um. – Übrigens: Der vorherige Beitrag könnte bald auch für die zehnjährige Wiederkehr gelten.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 17.09.2008 um 08.22

Gedenktag: Annullierung des Volksentscheids

Am 17. September 1999 haben die Parteien des Kieler Parlaments in einmaliger Kumpanei die Vernichtung des demokratischen Volksentscheids gegen die Rechtschreibreform vom 27.September 1998 beschlossen. Erpreßt wurde das mit der hinterhältigen Umstellung der Amtssprache (juristisch vom Volksentscheid nicht erfaßt) auf „Reformdeutsch“ durch den damaligen Innenminister Ekkehard Wienholtz und ermöglicht durch den CDU-Importkandidaten Volker Rühe und den Fraktionsvorsitzenden Martin Kayenburg, die die bis dahin ablehnende Nord-CDU auf Regierungskurs umdrehten:

Abgeordnete waren lt. Aufstellung v. 3.1.00 (in Klammern: die Ablehnung der „Reform“-Vorlage der Regierung durch die Wähler im zugehörigen Wahlkreis in Prozent)

…für die SPD:

Arens, Heinz-Werner; (71,9) • Astrup, Holger; (68,0) • Baasch, Wolfgang; (73,8%) • Benker, Hermann; (73,3) • Böhrk, Gisela, Ministerin a.D.; (73,8) • Erdsiek-Rave, Ute; (69,9) • Fleskes, Günter; (68,2) • Franzen, Ingrid; (70,7) • Gröpel, Renate; (73,8) • Hay, Lothar; (70,7) • Dr. von Hielmcrone, Ulf; (68,2 ) • Dr. Hinz, Jürgen; (69,6) • Jacobs, Helmut; (69,2 ) • Kähler, Ursula; (71,7 ) • Dr. Kötschau, Gabriele; (70,7) • Küstner, Birgit; (72,1 ) • Moser, Heide; (70,9) • Müller, Klaus-Dieter; (72,3 ) • Müllerwiebus, Roswitha; (70,7) • Nabel, Konrad; (69,6) • Neugebauer, Günter; (69,9 ) • Plüschau, Helmut; (70,7 ) • Poppendiecker, Gerhard; (68,2 ) • Puls, Klaus-Peter; (70,9 ) • Rodust, Ulrike; (69,9 ) • Saxe, Bernd; (73,8 ) • Schröder, Bernd; (70,7 ) • Schröder, Sabine; (71,7 ) • Simonis, Heide; (72,3 ) • Walhorn, Frauke; (69,2 ) • Weber, Jürgen; (72,3 ) • Wodarz, Friedrich-Carl; (70,9 ) • Zahn, Peter; (73,3)

..für die GRÜNEN („Basisdemokraten“):

Böttcher, Matthias; (70,7 ) • Fröhlich, Irene; (68,2 ) • Heinold, Monika; (68,0) • Hentschel, Karl-Martin; (70,7) • Matthiessen, Detlef; (69,9)

… für die CDU:

Dall’Asta, Eberhard; (72,3) • Ehlers, Claus; (69,9) • Eichelberg, Uwe; (70,9) • Füllner, Meinhard; (72,1) • Geerdts, Torsten; (73,8) • Geißler, Thorsten; (73,8) • Haller, Klaus; (73,8) • Hars, Silke; (68,2) • Hopp, Claus; (71,7) • Hunecke, Gudrun; (71,7) • de Jager, Jost; (69,9) • Jensen-Nissen, Peter; (68,0 ) • Kayenburg, Martin; (69,2%) • Lehnert, Peter; (70,7 ) • Maurus, Heinz; (68,2 ) • Röper, Ursula; (70,7 ) • Sager, Reinhard; (68,2 ) • Schlie, Klaus; (72,1 ) • Schmitz-Hübsch, Brita; (70,2) • Schwalm, Monika; (70,7) • Schwarz, Caroline; (68,0 ) • Siebke, Hans; (70,7 ) • Steincke, Berndt; (71,9 ) • Storjohann, Gero; (70,7 ) • Strauß, Roswitha; (70,7 ) • Stritzl, Thomas; (72,3) • Tengler, Frauke; (70,7 ) • Todsen-Reese, Herlich Marie; (68,2 ) • Vorreiter, Kläre; (71,7) • Peters, Eva; (71,9 )

Auch die FDP kroch zu Kreuze, anders als die Bundesführung:

Aschmoneit-Lücke, Christel; (72,3) • Dr. Happach-Kasan; (71,9) • Dr. Klug, Ekkehard; (69,9) • Kubicki, Wolfgang; (69,9)

Die Dänen (SSW) hätten sich anstandshalber der Stimme enthalten können, taten es aber nicht:

Gerckens, Peter; (68,2) • Spoorendonk, Anke; (70,7)

fraktionslos: Dr. Brüchmann Nikolay, Adelheid; (72,1 )

Ob sich einzelne einer Mitwirkung an dieser antidemokratischen Schandtat durch Abwesenheit bei der Parlamentsabstimmung am 17.9.1999 entzogen haben, ist nicht bekannt.

Die damalige (und heutige) Bildungsministerin Erdsiek-Rave hatte danach nichts Eiligeres zu tun, als innerhalb von vier Tagen die „Reform“ mit all ihren Grotesken an den Schulen wieder in Kraft zu setzen. Daraufhin wurden den Schülern weitere sieben Jahre lang die spaltungsirren (schizophrenen) Ideen der „Reformer“ in die Köpfe gehämmert („die Kinder sind die Leid Tragenden“). Als 2006 das System bis auf einige kulturbanausische Albernheiten und die „ss“ zusammenbrach, führte das jedoch nicht zum Rücktritt der Ministerin, weil sich die Haupttäter nun auch noch zu einer großen Koalition verbunden hatten.

Die Landtagsdebatte vom 15.9.1999 ist hier im gleichen Strang nachzulesen!

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Sigmar Salzburg


eingetragen von Sigmar Salzburg am 03.07.2008 um 16.40

ÜBERHANGMANDATE
Verfassungsrichter retten den Willen des Wählers
Spiegel online 3.7.2008
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,563732,00.html

Und was ist mit dem Wählerwillen in Volksentscheiden?
Im Falle des annullierten Volksentscheids von 1998 haben die Gerichte Beschwerden überhaupt nicht angenommen!


eingetragen von Sigmar Salzburg am 17.09.2007 um 10.31

17. September

Gedenktag

Jahrestag der parlamentarischen Niederschlagung des Volksaufstandes gegen die Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein am 17. September 1999

Jahrestag der eigenmächtigen Aufhebung des Gesetzes des Volkes durch sogenannte Volksvertreter


Am 27. September 1998 wurde die „Rechtschreibreform" in Schleswig-Holstein stellvertretend für ganz Deutschland abgelehnt und ein Gesetz vom Volk beschlossen, das die Erhaltung der bewährten Rechtschreibung sicherstellen sollte. Es wurde nicht einmal ein Jahr später – heute vor genau acht Jahren – unter Mißachtung des Geistes der Demokratie in gemeinsamem Komplott aller Parteien des schleswig-holsteinischen Landtages zerschlagen.

Als dann wenige Jahre später die (vorwiegend linken) Regierungen der anderen Bundesländer zu Fall kamen und eine Rücknahme der „Rechtschreibreform“ in greifbare Nähe gerückt war, traten die Spitzenpolitiker von CDU und SPD im Norden am entschiedensten für die weitere Mißachtung des Willens des Volkes und für den fortdauernden Mißbrauch der Schüler zur Durchsetzung dieser Bürokraten-Kopfgeburt ein.

Zur Frontbegradigung und zur Übertölpelung der widerstrebenden Presse wurden 2006 willkürliche Teilrücknahmen ausgekungelt und von der staatlichen Propaganda als Grundlage für einen „Rechtschreibfrieden“ verkauft.

Die „Rechtschreibreform“ bleibt dennoch die nichtsnutzigste Banausen-Untat der deutschen Nachkriegs-Kulturpolitik.


eingetragen von Matthias Dräger am 07.11.2002 um 10.09

Als die Diskussion um die Rechtschreibreform hohe Wellen schlug, kam es in Mainz zu einer Beschwichtigungsveranstaltung zur Rechtschreibreform. Dabei äußerte ein hochrangiger Beamter des Kultusministeriums, nachdem Prof. Gröschner zur Untermauerung seiner Ausführung mehrfach das Grundgesetz zitiert hatte: „Aber Herr Prof. Gröschner, das Grundgesetz existiert doch nur in Ihrem Kopf.“


eingetragen von Heinz Erich Stiene am 06.11.2002 um 11.27

Vor einigen Tagen stellte Christian Melsa seinen Briefwechsel mit dem schleswig-holsteinischen Grünen-Abgeordneten Hentschel hier ins Forum. Dazu hat Herr Ickler bereits das passende Schlußwort geliefert. Aus ihm spricht, was die direkte Kommunikation mit unseren Politikern betrifft, ein gehöriger Schuß Resignation. Sein wenig günstiges Urteil kann ich aus meiner Erfahrung nur bestätigen, und ich möchte sie an dieser Stelle einmal festhalten.
Anfang August 1997 wandte ich mich wegen der Rechtschreibreform an den damaligen Minister für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Dr. Jürgen Rüttgers (CDU). Aber nicht nur wegen seines Amtes hatte ich ihn als Ansprechpartner gewählt, sondern auch deshalb, weil er nach einer Bemerkung zu einem Gerichtsurteil offenbar auf der Seite der Reformgegner zu stehen schien und obendrein wie ich Mitglied im selben örtlichen Geschichtsverein war. Mein Brief lautete:
"Wie den Medien zu entnehmen war, haben Sie in diesen Tagen zu der sich zuspitzenden Auseinandersetzung um die sogenannte Rechtschreibreform Stellung genommen und u.a. vermutet, das Kind sei nun endgültig in den Brunnen gefallen. Zugleich haben Sie dafür plädiert, daß die Frage letztlich besser nicht von den Gerichten entschieden werden sollte.
Dem könnte ich grundsätzlich zustimmen, hätten Sie nicht, wenn ich recht unterrichtet bin, auch geäußert, die Frage möge wieder auf die Tagesordnung politischer Gremien kommen.
An diesem Vorschlag ist nichts auszusetzen, wenn er denn das Bemühen einschließt, daß die Politik sich des Problems im Sinne der - mehreren Umfragen zufolge - erdrückenden Mehrheit der Bevölkerung annimmt und die Reform scheitern läßt.
Sollte die Angelegenheit aber darauf hinauslaufen, daß an der Reform der Reform gebastelt würde, dann täten sich doch wieder nur dieselben Pseudo-Experten zusammen, um ein Süppchen nach höchsteigenem Geschmack zu brauen. Am Ende wären zig Millionen Betroffener wiederum vor vollendete und, wie ich meine, ganz überflüssige Tatsachen gestellt, Menschen, die, oft seit Jahrzehnten, tagtäglich lesend und schreibend mit der deutschen Sprache umgehen und darin keinen Deut weniger zuständig sind als eine Handvoll amtsinhabender Scheinkompetenzen in den Kultusministerien oder irgendwelchen germanistischen Instituten. Daß es sich bei den Herrschaften um Sprachwissenschaftler handelt, macht sie in diesem Falle nicht zuständiger, da das alles ja mit Wissenschaft nichts zu tun hat: Ob vier, vir, fier oder fir zu schreiben sei, kann auch der Betreiber einer Pommesbude festlegen.
Bereits 1988 warnte der (inzwischen verstorbene) Soziologe Helmut Schoeck: 'Der Kultusminister von Baden-Württemberg, Gerhard Mayer-Vorfelder, nannte 1987 im Rückblick die Verordnung der Mengenlehre für alle Schulen eine Frechheit. Eine noch viel größere und schädlichere Frechheit wäre es jedoch, wenn die Kultusminister auf die Wünsche der Rechtschreibreformer eingingen.'
Nun, unterdessen haben sie es getan, blind, willfährig, bürgerfern, überheblich. Doch zeichnet sich eines ab: Würde diese sogenannte Reform obrigkeitlich durchgesetzt, dann besäße das Deutsche auf unabsehbare Zeit - weit über die huldvoll bis zum Jahre 2005 gewährte Übergangsfrist hinaus - zwei Rechtschreibungen, da viele Autoren, namentlich im belletristischen und wissenschaftlichen Bereich, die neue Orthographie nicht mittrügen. Wem kann an diesem Durcheinander liegen?
Nein, in einer so grundlegenden Angelegenheit ist die Bevölkerung in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu befragen und ihre mehrheitliche Meinung zu respektieren. Als Bürger (und nebenbei, wie Sie, Mitglied des Pulheimer Geschichtsvereins) ersuche ich Sie, Herr Minister, deshalb nachdrücklich, sich dafür einzusetzen, daß dies in der gebotenen Weise geschieht. Darin, und nicht etwa in erneuter Mauschelei hinter verschlossenen Türen, sehe ich in diesem Falle die vornehmste Aufgabe der Politik und ihrer Vertreter. Denn es kann doch nicht angehen, daß - wieder einmal - eine aktivistische Minderheit die überwältigende Mehrheit bevormundet bzw. ein versprengtes Kommando ein nach vielen Millionen zählendes Volk, das von seinen Vertretern im Stich gelassen wird, hochmütig plattmarschiert."

Des Ministers Antwort ließ nicht lange auf sich warten. Da war, wie es sich in diesem Gewerbe gehört, auf edlem Papier alles sehr geschmeidig und hübsch formuliert. Der besorgte Bürger fühlt sich verstanden, aufgehoben, versorgt. Dankbar vermerkt er zunächst, daß der Herr Minister auf seiner Seite zu sein scheint - - doch dann zieht dieser auf einmal mit zwei, drei verschleiernden Handbewegungen ein putziges Häslein aus dem Zylinder und ... hoppelt auf höchstselbigem ins diffuse Palaver davon. Es ist wie eben immer, wenn man einem gewählten Volksvertreter ein deftiges Gericht auftischt: als Gegengabe erhält man eine gallertartige, eigenschaftslose Masse, ähnlich dem Nihilit, jenem sonderbaren Stoff, den uns Kurt Kusenberg einmal so trefflich beschrieben hat. Da gibt es im Brief des Ministers Rüttgers Gegner, die etwas "versäumt haben" - nachdem im Satz zuvor betont worden war, "daß die Reform viel zu lang nur im Kreis von Fachleuten [sic!] behandelt wurde", da ist von Gesprächen zwischen Bund und Ländern die Rede, von Versachlichung und sehr pauschal von Öffentlichkeit und den Parlamenten, jedoch nirgends vom Volk oder den Wählern, nirgends auch von den belletristisch und wissenschaftlich Schreibenden, die ich in meinem Brief eigens herausgestellt hatte. Beim Nachlesen stellt man fest, daß der ganze Brief aus der hohlen Tonne schallt. Am Schluß hat der Herr Minister vollends den Faden verloren, denn nun geht es unvermittelt darum, "was Schule leisten kann und soll."

Doch hier die Antwort des damaligen Ministers im Wortlaut:
"Wir müssen heute feststellen, daß die Reform viel zu lang nur im Kreis von Fachleuten behandelt wurde und Gegner wie Befürworter es versäumt haben, rechtzeitig den intensiven Meinungsaustausch mit der Öffentlichkeit zu suchen. Die Hinweise auf Ungereimtheiten und Widersprüchlichkeiten in Inhalt und Verfahren machen es in der Tat schwer, den praktischen Nutzen einer Rechtschreibreform zu erkennen.
Ich hoffe, daß es in den in Folge der bekannten Gerichtsentscheidungen angekündigten Gesprächen auf politischer Ebene zwischen Bund und Ländern gelingen wird, die Debatte um die Rechtschreibreform zu versachlichen.
Wir sollten vermeiden, daß in Zukunft über jede kleine Veränderung der Rechtschreibung der Bundestag mit einer Gesetzesnovelle abstimmen muß. Ich empfehle, die Rechtschreibreform etwas niedriger zu hängen, aber andererseits aus den Begleitumständen der Umsetzung der Reform zu lernen, daß wir eine Repolitisierung zentraler Bildungsfragen brauchen. Das heißt: Öffentlichkeit und Parlamente sind die Orte, um die Debatte über Lehr- und Lerninhalte und über Schul- und Ausbildungsstrukturen zu führen.
Hierauf möchte ich alle Kräfte konzentrieren, um so einen Konsens zu erreichen, was Schule leisten kann und soll."

So weit der Brief des Ministers vom August 1997. Unterdessen sind über fünf Jahre ins Land gegangen. In dieser Zeit ist aus der deutschen Rechtschreibung eine schwerkrank daniederliegende Patientin geworden. Verantwortlich für ihren Zustand ist aber nicht nur jenes Häuflein von Quacksalbern, das sich daran machte, einer attraktiven, lebensfrischen Dame ein paar angebliche Wehwehchen wegzukurieren. Nein, nicht mindere Schuld trifft die Handlanger und Hehler aus der Kaste der Politiker. Wer die Dame wieder auf die Beine stellen will, ist schlecht beraten, bei dieser Zunft ein Gutachten zu bestellen. Und noch eines darf man, daran sei Herr Melsa freundlichst erinnert, bei Politikern niemals tun: ihnen das Grundgesetz vorhalten.





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Heinz Erich Stiene


eingetragen von Theodor Ickler am 01.11.2002 um 04.38

Der Briefwechsel und die anderen Vorgänge bestätigen noch einmal, daß es vollkommen aussichtslos ist, mit Politikern direkt kommunizieren zu wollen. Sie reagieren rein opportunistisch, normalerweise im Sinne ihrer jeweiligen Herrchen, dann auch dem vermuteten Zeitgeist folgend, der Wahlsiege verspricht. Das Höchste, was man hier erreichen kann, sind ein paar freundliche, aber folgenlose Worte. Der Grüne Gerald Häfner hat im Bundestag eine auszeichnete Rede über die RSR gehalten, aber da war er eigentlich schon kaltgestellt, und das Sagen hatten Leute wie der Herr Lippelt, der so ziemlich das Dümmste sagte, was man in diesem Zusammenhang je gehört hat. Häfner kam überhaupt nur zu Wort, weil ein FDP-Abgeordneter das großmütig beantragt hatte; die eigene Partei wollte ihn nicht reden lassen. Warum? Wahrscheinlich, weil die Grünen irgendwann einmal für die Rechtschreibreform gewesen waren und nun für alle Zeiten dafür sein müssen, auch wenn es gar nicht mehr die Reform ist, für die sie einmal gewesen sind. Und "Reform" klingt ja auch so unwiderstehlich. Bei den Grünen findet man seit je eine Mischung aus Gescheitem und exorbitanter Dummheit.
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Th. Ickler


eingetragen von Matthias Dräger am 01.11.2002 um 00.58

Antwort Hentschels
Erstaunlicherweise erhielt ich auf die Mail schon einen Tag später eine Antwort:

Sehr geehrter Herr Melsa,

dass die Aufhebung des Volksentscheides eine problematische Entscheidung
war, stimmt. Deswegen haben wir dieses Sachverhalt auch neu geregelt.
Trotzdem war die Entscheidung nötig. Die Initiatoren des Volksentscheides
hatten niemals zum Ziel gehabt, dass in SH eine andere Rechtschreibung
gelehrt wird, als in dem Rest des deutschen Sprachraums. Sie wollten im
Gegenteil beginnend in SH über Volksentscheide die neue Rechtschreibung in
allen Bundesländern und in Österreich und der Schweiz kippen.
Dann kam es aber anders. Nach SH gelang es in keinem anderen Bundesland
einen Volksentscheid erfolgreich durchzuführen, so dass SH schließlich
alleine dastand. Danach erreichten uns hunderte von Protestschreiben von
Eltern, die sich darüber beklagten, dass ihre Kinder als einzige die alte
Rechtschreibung lernen mussten. Trotzdem hätten wir den Entscheid - im
Respekt vor dem Volk - nicht aufgehoben. Der Antrag auf Aufhebung des
Volksentscheides kam ausgerechnet von der CDU, die zuvor als einzige Partei
den VE unterstützt hatte. Der CDU-Kandidat hatte im Alleingang im Vorfeld
der Landtagswahl 2000 entschieden, dass die CDU jetzt für die neue
Rechtschreibung sein müsse, weil sie sonst die geballte Wut der Eltern und
Schüler abbekommen würde.

Da wir immer für die Einführung der neuen Rechtschreibung gewesen sind,
konnten wir im Landtag schlechterdings nicht gegen den CDU-Antrag stimmen.

Zur Sache: Ich habe Ihnen als Anlage meine Rede zum Thema angefügt. Dazu
kann ich heute nur eines ergänzen. Finnland hat im letzten Jahrhundert eine
Rechtschreibung eingeführt, die alles so schreibt, wie es gesprochen wird.
Das hat sich in der PISA-Studie sehr bewährt. Ich fände, so sollten wir es
auch machen.

mgg [mit grünen Grüßen?]

Karl-Martin Hentschel




Karl-Martin Hentschel ist ein typischer Politiker: er gehört einer bestimmten Partei an (er ist ein Grüner) und er kann laut reden - möglicherweise erschöpft sich hierin aber auch schon seine "Leistung". Mit Denken oder gar Nachdenken hat das nicht viel zu tun und ich kann für seine Seele nur hoffen, daß Karl Martin Hentschel wirklich nicht weiß, worüber er schreibt.
Am 14. 12. 1996 wurde in Schleswig-Holstein die Unterschriftensammlung für die Zulassung zum Volksbegehren eingeleitet. (Das Volksbegehren ist noch nicht die Volksabstimmung, sondern das Volksbeghren ist nur die nächste Hürde).
Am 27. September 1998 fand der Volksentscheid zum Stop der Rechtschreibreform statt, also knapp zwei Jahre nach Beginn der Sammlung der ersten Unterschriften.
Die Aufhebung des Volksentscheides fand aber bereits am 15. September 1999 statt, also noch nicht einmal ein Jahr nach dem Entscheid.
Was soll also der Vortrag Hentschels: "Nach SH gelang es in keinem anderen Bundesland einen Volksentscheid erfolgreich durchzuführen, so dass SH schließlich alleine dastand"? Ist Herrn Hentschel je klar geworden, was für ein Aufwand für die Initatoren mit einem solchen Verfahren verbunden ist, auch in rein zeitlicher Hinsicht? Wer das miterlebt hat, im eigenen Bundesland, zumal als Abgeordneter, und immer noch nichts verstanden hat, dem ist eigentlich nicht mehr zu helfen. Kann man freiwilig so dumm sein?
Ach ja, der Volksentscheid in Schleswig-Holstein war übrigens der erste gelungene Volksentscheid im Nachkriegsdeutschland außerhalb Bayerns. Klar, daß es danach nicht etwa Aufgabe der Regierung ist, das Ergebnis dieses Volksentscheides politisch umzusetzen, sondern daß gefälligst Herr Dräger auch in mindestens 8 anderen Bundesländern noch einmal das gleiche Spektakel zu veranstalten hat. Was denn sonst? Schließlich kann ja kein Mensch wissen, wie die Bevölkerung in den anderen Bundesländern entschieden hätte...

Warum konnten Hentschel und Co nicht gegen den CDU-Antrag stimmen? Weil man immer für die Einführung der neuen Rechtschreibung gewesen ist? Tja, da hat es aber dann einen Volksentscheid gegeben. Hat Herr Hentschel schon einmal etwas davon gehört, daß ein Volksvertreter das Volk vertreten sollte? Ein kurzer Blick in die im Landtag stets griffbereit liegende Verfassung hätte hier Aufklärung gebracht: "
(1) Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.
(2) Das Volk bekundet seinen Willen in Wahlen und Abstimmungen. Es handelt d u r c h seine gewählten Vertretungen im Lande, ..."
Gab es nach dem Volksentscheid einen Zweifel über den Willen des Volkes?
Warum durften die Grünen sich nicht die Meinung der Mehrheit des Volkes zu eigen machen, wer oder was hinderte sie daran? Kayenburg? Rühe?*
Ach ja, "der Druck der Straße"! Man hatte "hunderte von Briefen besorgter Eltern" erhalten. Ach nee - das ist auf einmal wichtig? Und was ist mit den 300.000 Unterschriften, die wir allein zum Zulassungsverfahren für den Volksentscheid gesammelt haben - das Dreifache dessen, was benötigt wurde? Zählen die nicht, nur weil die Grünen diese nicht erhalten haben? Auf einmal ist man eine Demokratie, in der die Meinung des Volkes, der Eltern, etwas zählt?
Kommt, hört auf - macht Euren Scheiß doch alleine, aber lügt uns nicht auch noch die Hucke voll.

Etwas Lokalkolorit: Nach der 2. Lesung über den Antrag der CDU zur Aufhebung des Volksentscheids in Kiel kam es zu einer Begegnung am Ausgang des Foyers des Landtaggebäudes. Herr Hentschel: "Herr Dräger, was machen Sie denn noch hier? Die Sache ist doch entschieden. Sie kommen wir vor wie die Zeugen Jehovas."
Dräger: "Ja, Herr Hentschel, die Sache ist in der Tat entschieden, nämlich per Volksentscheid, und was Sie hier vorhaben, entspricht in keiner Weise dem Geist der Verfassung: Alle Staatsgewalt..." usw, usw. (an meine weiteren gepfefferten Ausführungen kann ich mich nicht mehr erinnern, macht auch nichts. Mein Vortrag muß jedenfalls an Deutlichkeit kaum etwas zu wünschen übrig gelassen haben, denn als Herr Hentschel darauf entgegnete: "Ach was! Wie die Leute schreiben, ist mir doch so etwas von egal" schlug er sich mit einer heftigen Handbewegung selbst die Brille vom Kopf (das gäbe eine hübsche Szene, wenn man, vielleicht in 20 Jahren, einmal einen Spielfilm über das ganze macht), und nur meiner reflexartigen Bewegung gegen seinen Oberkörper war es zu verdanken, daß die Brille von einer mit Hilfe meiner Hand entstandenen querlaufenden Falte seine Pullovers aufgefangen wurde und eben nicht auf die Steinfliesen flog. Dann trennten sich unsere Wege...



* Sein Motto offensichtlich: Alle Staatsgewalt geht von Volker aus! (Diese Überschrift einer Pressemeldung unserer Initiative wurde von der Landespresse nicht ohne Heiterkeit aufgenommen und gut verbreitet.)
Volker Rühe ist zu recht ziemlich in der Versenkung verschwunden. Der Mann hat noch nicht einmal Manieren. Als er in Kiel meiner Mutter vorgestellt werden sollte, sagte er nur barsch: Ihr Sohn hat mich sehr geärgert" und wandte sich ab. Was kann denn meine Mutter dafür, daß ich Herrn Rühe geärgert habe (was mich heute noch sehr freut)? Daß sie mich auf die Welt gebracht hat?


eingetragen von Christian Melsa am 31.10.2002 um 07.56

Eine Woche später hat Hentschel dazu tatsächlich noch eine kurze Stellungnahme abgegeben.

Vielen Dank für das ausführliche Schreiben,

in der Sache bin ich verständlicherweise nicht ihrer Meinung. Ich halte die
jetzige Rechtschreibung für eine Quälerei der SchülerInnen ohne
bildungspolitischen Nutzen. Jede Vereinfachung ist willkommen.
Zu ihren demokratietheoretischen Überlegungen: In der Tat hätte die neue
Regelung eine Abstimmung im Landtag nicht verhindert. Aber sie hätte
sichergestellt, dass dazu eine verfassungsändernde Mehrhiet erforderlich
gewesen wäre. Dies halte ich für sinnvoll. Eine Festschreibung eines
Gesetzes auf alle Zeiten würde zwei Kategorien von Gesetzen schaffen -
nämlich Gesetze durch Volksentscheid und Gesetze durch Parlament. Dies ist
niemals beabsichtigt gewesen und nach meiner Kenntnis auch von niemanden
bisher gefordert worden.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Martin Hentschel

Am liebsten hätte ich ihn noch gefragt, was denn gegen diese zwei Kategorien von Gesetzen sprechen soll. Zumindest dürfte ein Volksentscheidgesetz vom Parlament nicht in derselben Legislaturperiode geändert werden, in der auch der Volksentscheid stattfand, nicht einmal darauf wurde geachtet. Eine Installation für "alle Zeiten" fordert doch keiner, eine Rücknahme durch einen neuen Volksentscheid wäre doch schon völlig akzeptiert. Das sind alles Punkte, an denen vielleicht ein Schleswig-Holsteiner weiterbohren sollte. Ich bin zwar nur wenige Kilometer davon entfernt, einer zu sein, halte es aber für besser, wenn da jemand wirklich an seine eigenen Volksvertreter schreibt.


eingetragen von Christian Melsa am 31.10.2002 um 07.45

Das konnte ich, wie ich nun mal bin, nicht unwidersprochen lassen und habe mich deswegen zu einer ausführlichen Gegenargumentationsantwort hinreißen lassen. Dort bin ich auch auf den Redetext eingegangen, den mir Hentschel mitgeschickt hat.

Sehr geehrter Herr Hentschel,

vielen ausdrücklichen Dank für die schnelle Antwort! Ich habe oft die
Erfahrung gemacht, daß sich Verantwortungsträger in Ämtern und Politik
um solch unangenehme Themen herumdrücken wollen, daher weiß ich das sehr
zu würdigen. Ihre Argumentation beruht leider auf einigen grundlegenden
Fehlannahmen, die Ihnen wahrscheinlich großteils gar nicht bewußt sind,
weswegen ich Ihnen auch keinen Vorwurf daraus machen möchte. Doch
erlauben Sie mir, Ihre Antwort sowie Ihre Rede kurz zu kommentieren. Ich
bin mit dieser Materie äußerst gut vertraut und muß daher einige Ihrer
Aussagen richtigstellen. Als engagierter Abgeordneter und
Fraktionsvorsitzender sind Sie wahrscheinlich selber an den wahren
Hintergründen interessiert.

Ich werde Ihnen zunächst darlegen, warum die Annullierung des
Volksentscheids 1999 verfassungswidrig war und anschließend, auf Ihre
Rede bezugnehmend, zeigen, daß dieser Beschluß auch sachlich nicht
gerechtfertigt werden kann.

Karl-Martin Hentschel schrieb:
>
> Sehr geehrter Herr Melsa,
>
> dass die Aufhebung des Volksentscheides eine problematische Entscheidung
> war, stimmt. Deswegen haben wir dieses Sachverhalt auch neu geregelt.

Offenbar würde aber auch die Neuregelung noch einen Vorfall zulassen,
wie er sich eben 1999 abgespielt hat. Daher müßte sie noch viel weiter
gehen, wenn sich dieses "Drama", wie Sie selber wünschen, nicht mehr
wiederholen können soll.

> Trotzdem war die Entscheidung nötig.

Es ist offensichtlich, daß dies die Sichtweise der Abgeordneten war. Das
ändert aber nichts daran, daß die Demokratie fundamental verletzt wurde.
Die Sache ist im Grundgesetz sehr klar formuliert:

Artikel 20 (2) GG: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom
Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der
Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3): Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht
gebunden.

Als Bundesland der Bundesrepublik Deutschland unterliegt
selbstverständlich auch Schleswig-Holstein diesen Bestimmungen. Hier
wird die urgrundsätzliche Ordnung des Staatswesens ausgeführt; gerade
diesen Artikel darf gerade ein Abgeordneter also nicht einfach
verdrängen, und wenn er noch so ein Pragmatiker oder, in Grünen-Diktion,
Realo ist. (Siehe dazu auch Artikel 21 (2) GG)

Sollten die Abgeordneten in einer Sache mehrheitlich anderer Meinung als
die Mehrheit des Volkes sein, so sind sie diesbezüglich eigentlich nicht
mehr als Volksvertreter geeignet, denn sie repräsentieren offensichtlich
nicht das Volk. Allein darauf beruht aber ihr Mandat. Das heißt, sie
erfüllen nicht mehr den Sinn und Zweck ihrer Rolle im Parlament. Es gibt
hier den verbreiteten Standpunkt, das Parlament müsse aber sozusagen als
Vormund des Volkes agieren und dürfe deswegen auch vom Volkswillen klar
abweichende Entscheidungen treffen. Dieser Standpunkt ist jedoch
verfassungswidrig. Der Grundgesetzartikel 20 Absatz 2 müßte sonst
lauten:

"Alle Staatsgewalt geht von den Parteien aus. Sie werden vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen mit einer Vollmacht ausgestattet, die sie als
Organ der Gesetzgebung ausüben. Die gesetzgeberische
Entscheidungsfindung erfolgt per Abstimmung privilegierter
Parteimitglieder. Vollziehende Gewalt und Rechtsprechung unterstehen
diesem Organ."

Das ist aber nicht der Wortlaut des Absatz 2. Ihr Handeln ist erst dann
verfassungskonform, wenn dieser Absatz entsprechend geändert wurde. Die
Möglichkeit dazu besteht; das Grundgesetz ist schon viele Male geändert
worden. Natürlich würde eine Änderung von Artikel 20 sehr große Proteste
hervorrufen, zu Recht, denn

Art. 20 (4): Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu
beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere
Abhilfe nicht möglich ist.

Bedenken Sie, daß Sie und der ganze Kieler Landtag diese Ordnung 1999
bereits mißachtet haben. Das ist wahrlich kein Kavaliersdelikt. Wären
nicht alle Bundesverfassungsrichter als Mitglieder genau derjenigen
Parteien, über die sie richten sollen, befangen, wäre ein Gang vor
dieses Organ erfolgversprechender (schließlich verdanken sie diese
Position ihrer Parteimitgliedschaft, das müßte eigentlich unzulässig
sein).

Leider haben Sie mir Ihre Auslegung des Artikels 20 nicht mitgeteilt,
obwohl dieser der Kern ist, um den die ganze Diskussion kreisen sollte.
Ich bin immer noch sehr daran interessiert, wie Sie Ihr Handeln und das
Ihrer Fraktion vor diesem Hintergrund rechtfertigen, auch wie das von
Ihnen neu vorgestellte Gesetz die erwähnten Grundsätze in Anbetracht der
Erfahrungen von 1999 besser verwirklichen sollen.

> Die Initiatoren des Volksentscheides
> hatten niemals zum Ziel gehabt, dass in SH eine andere Rechtschreibung
> gelehrt wird, als in dem Rest des deutschen Sprachraums.

Klar, sie wollten damit bekanntlich einen Dominoeffekt erzielen. Die
Mängel der Rechtschreibreform sind schließlich nicht nur in
Schleswig-Holstein Mängel.

> Sie wollten im
> Gegenteil beginnend in SH über Volksentscheide die neue Rechtschreibung in
> allen Bundesländern und in Österreich und der Schweiz kippen.
> Dann kam es aber anders. Nach SH gelang es in keinem anderen Bundesland
> einen Volksentscheid erfolgreich durchzuführen, so dass SH schließlich
> alleine dastand.

Als der Volksentscheid in Schleswig-Holstein gekippt wurde, waren noch
in mehreren Bundesländern Bürgerinitiativen mit der Vorbereitung von
Volksentscheiden beschäftigt. Ehrlicherweise hätte man mindestens
abwarten müssen, bis diese Verfahren beendet wurden. In Bremen etwa hat
die Initiative ihren mühevollen Kampf gegen ohnehin schon zahlreiche
Widerstände von oben verzweifelt aufgegeben, gerade weil der Ablauf in
Schleswig-Holstein die Sache aussichtslos hat erscheinen lassen: Haben
wir Erfolg, wird der Entscheid ja doch einkassiert.

Die Botschaft der Volksentscheidrücknahme war eindeutig: Widerstand ist
zwecklos! Volkes Wille ist letztlich irrelevant! Wahrscheinlich war
Ihnen nicht bewußt, was für eine tiefe Demütigung das für alle
engagierten Bürger in dieser Sache bedeuten mußte.

> Danach erreichten uns hunderte von Protestschreiben von
> Eltern, die sich darüber beklagten, dass ihre Kinder als einzige die alte
> Rechtschreibung lernen mussten.

Hunderte Protestbriefe können schwerlich Zigtausende Unterschriften und
Hunderttausende Volksentscheidstimmen gegen die Rechtschreibreform
aufwiegen. Der Volksentscheid wurde technisch genauso durchgeführt wie
etwa die Landtagswahl. Wird denn auch die Landesregierung aufgelöst,
wenn sie hunderte Protestbriefe gegen ihre Politik erhält?

> Trotzdem hätten wir den Entscheid - im
> Respekt vor dem Volk - nicht aufgehoben.

Sie haben es dann aber doch getan. Warum? Was ist aus dem Respekt vor
dem Volk geworden?

> Der Antrag auf Aufhebung des
> Volksentscheides kam ausgerechnet von der CDU, die zuvor als einzige Partei
> den VE unterstützt hatte. Der CDU-Kandidat hatte im Alleingang im Vorfeld
> der Landtagswahl 2000 entschieden, dass die CDU jetzt für die neue
> Rechtschreibung sein müsse, weil sie sonst die geballte Wut der Eltern und
> Schüler abbekommen würde.

Nun ist aber die Mehrheit eindeutig gegen die Rechtschreibreform und für
die Beibehaltung der traditionellen Rechtschreibung gewesen. Das ist
doch durch den Volksentscheid gerade unmißverständlich geäußert worden.
Wenn man im Parlament der Ansicht war, die Situation habe sich innerhalb
eines Jahres so grundlegend geändert, dann hätte man das Volk nochmals
befragen müssen. Man hätte den nächsten ohnehin anfallenden Wahltermin
für diese Befragung nutzen können. Allerdings zeigen ausnahmslos alle
Umfragen, die seit der Einführung der Rechtschreibreform bis heute
durchgeführt wurden, eine weit überwiegende Ablehnung der Reform im
Volk, und zwar bundesweit. Der Anteil der klaren Reformbefürworter liegt
bei nur zehn Prozent, sowohl 1997 als auch 2002, wie das Institut für
Demoskopie Allensbach herausfand
(http://www.ifd-allensbach.de/news/prd_0207.html). Auch heute noch
spricht sich der größte Teil der Befragten für eine Rücknahme der
Rechtschreibreform aus. (Wenn man bedenkt, daß die Reform eine
Rechtschreibung ersetzen soll, die im Grunde bereits 100 Jahre im
Gebrauch ist, dann kann es nach 4 Jahren seit Einführungstermin der
reformierten Rechtschreibung, bzw. 3 Jahren in der Presse, dafür auch
jetzt noch nicht zu spät sein.)

> Da wir immer für die Einführung der neuen Rechtschreibung gewesen sind,
> konnten wir im Landtag schlechterdings nicht gegen den CDU-Antrag stimmen.

Sie hätten aber, wie Sie selber anführen, aus Respekt vor dem Volk
anders stimmen können - d.h. eigentlich müssen, denn die Grünen sind
lobenswerterweise auch immer für einen Ausbau direktdemokratischer
Verfahren gewesen, die durch Ihr Votum aber nun zur Nutzlosigkeit
degradiert wurden. Das Volk kann so nichts gegen eine Parlamentsmehrheit
beschließen, dabei ergibt ein Volksentscheid ja gerade nur in seiner
Vetofunktion einen Sinn. Die Grünen haben damit die Chance verspielt,
sich in dieser dramatischen Situation zum Anwalt des Volkes zu machen.
Das kostet natürlich erheblich Glaubwürdigkeit.

Was hat denn für die Grünen mehr Gewicht: die Demokratie oder die
Rechtschreibreform? Im Gegensatz zu letzterer ist erstere im Grundgesetz
verankert, die Frage sollte sich also eigentlich erübrigen.

> Zur Sache: Ich habe Ihnen als Anlage meine Rede zum Thema angefügt. Dazu
> kann ich heute nur eines ergänzen. Finnland hat im letzten Jahrhundert eine
> Rechtschreibung eingeführt, die alles so schreibt, wie es gesprochen wird.
> Das hat sich in der PISA-Studie sehr bewährt.

In der PISA-Studie hat keine Untersuchung der Rechtschreibleistungen
stattgefunden.

> Ich fände, so sollten wir es
> auch machen.

Ich bin selber ein großer Fan des finnischen Schulsystems, vor allem
weil dort die Schulen viel autonomer agieren können und sich nicht den
Entscheidungen einer praxisfernen Kultusbürokratie beugen müssen (das
ist auch das eigentliche Erfolgsrezept). Rechtschreibung ist aber eben
keine rein schulische Angelegenheit. Die Schriftsprache ist doch nicht
erfunden worden, damit man halt irgendwas hat, das man den Schulkindern
beibringen kann. Das Finnische ist mit dem Deutschen zudem überhaupt
nicht vergleichbar, es entspringt einem völlig anderen Sprachstamm.
Außerdem muß man bei der Einschätzung der Rechtschreibnorm auch die
Entwicklung der Literaturgeschichte berücksichtigen, die für das
Finnische ebenfalls anders geartet ist als für die deutsche Sprache.

Würde man auch im Deutschen alles so schreiben "wie es gesprochen wird",
dann würde das Schriftbild davon derart radikal verändert, daß die
riesige Menge Literatur des 20. Jahrhunderts (und der vorigen) für die
Schüler, denen nur noch die noie otografi beigebracht wurde, nur mit
größter Mühe noch zu entziffern wäre. Die Entwicklung wäre um tausend
Jahre zurückgeworfen. Ein folgenschwerer Kulturbruch wäre so gut wie
garantiert: Die Literatur der Vergangenheit würde gemieden werden, was
noch gelesen werden soll, müßte mit einem riesigen Aufwand übersetzt
werden - doch in welche Norm überhaupt übersetzt werden? Die Schwaben
hätten eine andere Schriftsprache als die Sachsen, die Bayern eine
andere als die Schleswig-Holsteiner usw. Einer der großen
Errungenschaften der einheitlichen deutschen Orthographie ist doch
gerade der überregionale Standard, der beim Schriftmedium
praktischerweise besonderes Gewicht haben sollte.

Der einzige Vorteil einer solchen Radikalreform wäre, daß Schüler
praktisch keine Fehler mehr machen können. Die Schrift ist aber zum
Lesen da. Es heißt doch, daß man fürs Leben lernen soll, nicht für die
Schule. Und im Leben werden Texte aus dem einzigen Grund geschrieben,
gelesen zu werden. Und ein Text wird zwangsläufig häufiger gelesen als
geschrieben. Wenn der Aufwand beim Schreiber liegt, dann ist das nicht
umsonst so, denn er ist es, der verstanden werden will bei einem
Kommunikationsvorgang, der normalerweise nicht in Echtzeit und direkt
rückgekoppelt abläuft, im Unterschied zur mündlichen Rede. Deswegen
sollte die flüssige Lesbarkeit sowie die bestmögliche Erfassung des
Gemeinten durch den Leser im Vordergrund stehen. Das ist der eigentliche
Sinn der orthographischen Kultur. Diesen über hunderte von Jahren
entstandenen Kulturschatz sollte man nicht ausgerechnet in einem
Zeitalter aufs Spiel setzen, in dem die Schrift durch das Internet eine
Rolle spielt, wie sie größer nie war. Sinn und Zweck der Schule ist es,
zu bilden und erwiesenermaßen nützliche Kulturtechniken zu unterrichten.
Schriftsprachkompetenz ist der Schlüssel zur Bildung.

Zu Ihrer Rede:

> Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident,
>
> Seit über 20 Jahren wird an der neuen Rechtschreibung gebastelt. Viele
> sinnvolle Vereinfachungen der Rechtschreibung sind im Laufe dieses
> Prozesses wieder in der Schublade verschwunden. Was übrig geblieben ist,
> und dann vor 3 Jahren auf der Wiener Orthografiekonferenz vereinbart
> wurde, ist ein Minimalkonsenz.

Interessanterweise haben sich die Tendenzen von den Anfängen bis zum
Endergebnis teilweise genau umgekehrt. Die Flickschusterei hat das
Regelwerk insgesamt leider noch komplizierter gemacht als das
gebräuchliche schon war. Die Reformer, deren Grundanliegen nun einmal
eine Reform war, haben das vor lauter Betriebsblindheit (die nach
20jähriger Rauferei und Bastelei nicht sehr verwunderlich ist) am Ende
offenbar gar nicht mehr wahrgenommen. Nichtsdestotrotz läßt sich diese
Tatsache klipp und klar nachweisen, dazu komme ich gleich noch.

> Vor mittlerweile zwei fast Jahren haben sich die KultusministerInnen und
> MinisterpräsidentInnen einmütig auf dieses Werk geeinigt.

Genau das ist das Problem. Deswegen war ja der Volksentscheid nötig.

> Und nun hat mit dreijähriger Verspätung eine Allianz von Journalisten
> und Germanisten, die ihr Berufsethos verletzt sehen, zum Sturm geblasen.
> Und wie nicht anders zu erwarten, springen konservative Politiker
> populistisch auf das Boot auf und sehen plötzlich die Sprache in Gefahr.

Das ist aber erst weniger als die halbe Wahrheit. Schrifsteller wie
Günter Grass ("Eine Rückkehr zur alten Rechtschreibung entspräche dem
wohlbegründeten Willen der Mehrheit der Bürger") oder Siegfried Lenz
("Die Rechtschreibreform führt zur Verflachung der deutschen Sprache und
ist ein kostspieliger Unsinn") stehen sicher weder in dem Verdacht,
politisch konservativ oder in der Sache nicht ausreichend kompetent zu
sein. Auch ich selbst identifiziere mich nicht gerade mit rechten
politischen Strömungen (habe selber schon mal die Grünen gewählt).
Vorurteile und Klischees zu fördern, führt sicher zu keiner sachlich
befriedigenden Lösung.

Auch der Verspätungsmythos scheint nicht totzukriegen zu sein. Die
Substanz der endgültig erlassenen Reform wurde der breiten
Öffentlichkeit erst im Juli/August 1996 bekannt, kurz nach der erwähnten
Wiener Orthographiekonferenz, als die ersten umgestellten Wörterbücher
auf den Markt kamen. Schon kurz darauf, im Oktober desselben Jahres,
wurde im Rahmen der Frankfurter Buchmesse die "Frankfurter Erklärung"
präsentiert, eine scharfe Protestnote gegen die Rechtschreibreform, die
von rund 100 Schriftstellern unterzeichnet war. Zu diesem Zeitpunkt war
die neue Rechtschreibung bereits völlig überstürzt in einigen
Bundesländern an den Grundschulen eingeführt worden, obwohl der
offizielle Einführunstermin erst für 1998 vorgesehen war. Darauf beruht
der ewige Vorwurf, die Kritiker seien "zu spät" gekommen. Im übrigen
waren die Reformvorhaben schon in den Jahren zuvor stark umstritten.

> Ich kann da dem bayrischen Kultusminister Hans Zehetmair nur zustimmen,
> wenn er die Frage stellt, ob der CSU-Parteichef Theo Waigel keine
> anderen Sorgen habe.

Man hätte vielmehr die Kultusminister fragen müssen, ob sie keine
anderen Sorgen hatten, als dem deutschen Volk bewußt eine ungewollte
Rechtschreibreform aufs Auge zu drücken. Daß ganz andere Reformen viel
nötiger gewesen wären, hat nicht zuletzt die PISA-Studie gezeigt.

> Die Neuregelung, so der Altfilologe Zehetmair, sei
> in erster Linie für junge Menschen gemacht worden, zu denen Waigel
> „seines Wissens nicht mehr gehört.“ Und das gilt dann wohl auch für die
> CDU hier im Landtag.

Abgesehen davon, daß dieser Einwand sachlich irrelevant ist: Die hehre
Absicht, der Jugend den Frust des Rechtschreiblernens zu mildern, ist
bekannt. Man darf aber Ziel und konkretes Ergebnis nicht miteinander
verwechseln.

Meine eigene Motivation (ich bin selber noch unter 30), die
Rechtschreibreform zu bekämpfen, hängt neben ihrer Symbolrolle für
Demokratieverrat auch mit der sorgfältig über all die Jahre hinweg
geprüften Erkenntnis zusammen, daß die Rechtschreibreform tatsächlich in
ihrer ureigenen Sache völlig kontraproduktiv ist. Sie bewirkt bzw.
verschärft leider genau die Mißstände, die sie reparieren sollte.

> Wer sich die Mühe macht, einmal eine geschriebene Seite nach den neuen
> Regeln zu schreiben, stellt fest, dass sich fast nichts geändert hat.

Daß es noch schlimmer hätte kommen können, ändert nichts daran, daß es
auch so schon schlimm genug ist. Es geht zudem auch um prinzipielle
Erwägungen.

Um "richtig" zu schreiben, muß man nämlich trotzdem genau wissen, was
sich geändert hat. Und dazu muß man jetzt wirklich die Regeln selbst
ziemlich genau kennen - eben der Punkt, mit dem die meisten Schüler
Schwierigkeiten hatten/haben -, während man sich früher einfach das
angewöhnen konnte, worauf man in Büchern und Presse stieß. Das geht
jetzt nicht mehr.

> Wenn die derzeitigen 51 Kommaregeln auf 9 reduziert werden, und eine
> Reihe von Absonderlichkeiten und Ausnahmen beseitigt wurde, die
> niemandem weh tut, aber vielen künftigen Schülern unnötige Fehler in
> seltsam konstruierten Deutschaufsätzen erspart, dann kann ich das nur
> begrüßen.

Nun tun die Änderungen ja offensichtlich doch einer Menge Leute weh. Das
hat nicht nur mit dem ungewohnten Schriftbild zu tun, es wurden ja die
fachlichen Mängel der Reform vielfach untersucht und nachgewiesen.

Die Reduktion der Kommaregeln ist ein weiterer Mythos, der mit der
irreführenden Aussage "Die vormals 212 Regeln wurden auf 112 reduziert"
verwandt ist. Der Trick an der Sache ist, daß die Paragraphengliederung
einfach großzügiger vorgenommen wurde (was die Kommaregeln betrifft: Im
letzten Duden vor der Reform bezogen sich darauf 38 Kennziffern, im
Reformregelwerk sind es 9 Paragraphen, wobei aber jeder mehrere
Regelvorschriften enthält). Die tatsächliche Komplexität ist in der
Summe groteskerweise sogar noch angewachsen. Das wird auch an einem
Umfangvergleich der Regelwerke deutlich. Das reformierte
Rechtschreibregelwerk zählt (ohne Vorwort und Wörterverzeichnis) rund
23.000 Wörter. Das Regelwerk des letzten Rechtschreibdudens vor der
Umstellung umfaßt rund 20.000 Wörter, wovon allerdings nur etwa 17.000
Wörter auf Rechtschreibregeln entfallen. Weil das Duden-Regelwerk jedoch
nicht thematisch, sondern alphabetisch nach Stichwörtern geordnet ist,
kommen einige Ausführungen doppelt vor. Einen noch besseren Vergleich
bietet das von Theodor Ickler ausgearbeitete Regelwerk, das die
herkömmliche Rechtschreibung noch deskriptiver darstellt als der Duden
und die gleiche thematische Gliederung aufweist wie das Reformregelwerk.
Es ist rund 7.200 Wörter lang, obwohl es nicht weniger präzise ist als
das Regelwerk der Reformer.

> Dass jede Neuregelung auch Ungereimtheiten enthält, auf die sich alle
> stürzen, und dass diese Reform sicher nur eine kleine begrenzte Reform
> ist, ist sicher zu bemängeln. Aber ich denke: Lieber eine kleine Reform
> als gar keine!

Auch lieber eine miserable Reform gegen den Willen der Volksmehrheit als
gar keine? Reform um der Reform willen, weil der Begriff "Reform" sich
so schön anhört? Eine derartige Oberflächlichkeit möchte ich den Grünen
ungern zutrauen.

> Nun will die Opposition den Erlass zurücknehmen. Ich begreife das nicht.
> Niemand wird vor dem Jahre 2005 gezwungen, die neue Schreibweise zu
> verwenden.

Doch: Die Lehrer und viele andere Beamte werden gezwungen, diese
Rechtschreibung zu verwenden, bereits jetzt. Bis 2005 werden Schülern
die gewöhnlichen Schreibweisen nur noch nicht als Fehler gewertet. Und
was ist nach 2005? Wird eine Sache denn dadurch besser, daß es noch eine
Weile bis zu ihr dauert?

> Aber wollen sie im Ernst, nachdem bereits neue Duden gedruckt
> wurden, neue Schulbücher herausgegeben werden und seit Jahren alle
> Weichen in Übereinstimmung aller Bundesländer sowie der Schweiz und
> Österreich gestellt wurden, dass nun die Schulanfänger weiter erst mal
> die alte Rechtschreibung lernen um denn in wenigen Jahren umzulernen?

Das Ziel des Volksentscheids war ja, worauf Sie selber hinweisen, darauf
hinzuwirken, daß die Rechtschreibreform überhaupt zurückgenommen wird.
Dann wäre es zu einem erneuten Umlernen gar nicht gekommen.

Interessant an dieser Argumentation ist auch, daß sonst immer den
Reformgegnern vorgeworfen wird, sie würden das Umlernen scheuen. Wenn
Umlernen so eine Zumutung ist, warum haben die Kultusminister dann
eigentlich die Rechtschreibreform erlassen? Was Sie damals noch nicht
wissen konnten: Die Reform hat sich seitdem auch wieder gewandelt. Die
ersten umgestellten Schulbücher stimmen schon nicht mehr mit den
aktuellen Wörterbüchern überein.

> Und das nur, weil es noch einige Ungereimtheiten gibt, die
> wahrscheinlich in den jetzt betroffenen ersten Schuljahren sowieso
> niemals auftauchen ?

Es wäre schön, wenn es nur "einige Ungereimtheiten" wären. Leider sind
fast alle Änderungen, die die Reform bewirkt hat, ungereimt. Für den
Wortschatz der Grundschule ist allerdings in der Tat eigentlich nur die
neue ss/ß-Schreibung bedeutsam. Genau deswegen wäre eine bundesweite
Rücknahme zu dem Zeitpunkt auch noch ohne größere Komplikationen möglich
gewesen.

Übrigens ist die ss/ß-Schreibung an der Grundschule auch Gegenstand der
einzigen unabhängigen Untersuchung der Reformeffekte in der Schule
gewesen (Prof. Harald Marx, Bielefeld, jetzt Leipzig:
http://www.rechtschreibreform.com/Seiten2/Wissenschaft/011MarxBielefeld.html).
Diese Untersuchung hat allerdings "bei den von der Reform betroffenen
s-Laut-Wörtern signifikant mehr Fehler" gezeigt. Die Gründe dafür sind
vielfältiger Natur, eine systemtische Analyse zeigt allerdings auch, daß
für den rechtschreibunsicheren Menschen die neue Regelung schon aus
mathematischen Gründen zwangsläufig ungünstiger ist (siehe dazu auch das
sehr interessante Essay von Hans-Christian Weißker unter
http://www.ifto.uni-jena.de/~hcw/Sprache/essay.html).

> Übrigens: Wenn dies jetzt von einigen zur nationalen Frage erklärt wird
> oder gar in der Zeitung Die Welt von Eingriff in die Integrität der
> menschlichen Person in geistig-seelischer Hinsicht gesprochen wird, dann
> sollte man doch vielleicht darauf hinweisen, dass es zu Goethes Zeiten
> noch gar keine Rechtschreibung gab.

Es gab sehr wohl schon verschiedene Verlagsorthographien.
Rechtschreibung war damals keineswegs ein unbekannter Begriff.

> Goethe konnte in einem Brief das
> gleiche Wort dreimal verschieden schreiben, ohne dass dies als Verlust
> der Kultur empfunden wurde.

Daß in privaten Briefen oft gegen die übliche Orthographie verstoßen
wird, ist weder ungewöhnlich noch ein Beinbruch, sollte aber auch nicht
maßgeblich sein.

Es ist auch nicht schlimm, wenn ein zeitgenössischer Dichter wie Reiner
Kunze große Anfangsbuchstaben nur am Satzbeginn setzt, obwohl das nicht
dem üblichen Standard entspricht. Oder nehmen wir einmal Ernst Jandl.
Das ist eben dichterische Freiheit. Bemerkenswert ist aber doch, daß
beide auch erklärte Gegner dieser gegenwärtigen Rechtschreibreform sind.

> Ich habe mir den Spass gemacht gemacht, einmal nachzuschauen, was vor
> der kaiserlichen Vereinheitlichung der deutschen Sprache so alles
> üblicherweise geschrieben wurde.

Da Sie Schriftstücke aus der Zeit lange vor dieser Vereinheitlichung
gewählt haben, ist es nicht weiter erstaunlich, daß darin ungewöhnliche
Schreibweisen zu finden sind. Die Vereinheitlichung der Rechtschreibung
stellt aber doch als Standardgrundlage ganz klar eine kulturelle
Errungenschaft dar. Eben WEIL die Schreibungen so unterschiedlich waren,
wurde die Vereinheitlichung doch überhaupt angestrebt!

> Lessing schrieb Mahlerey mit ah und ey. Schiller Sele mit einem e, gros
> mit einem s und tödten mit dt.
> Büchner indiciert mit c. Rilke gar schrieb das Ö als
> zusammengeschriebenes Œ, angelehnt an das dänische Æ.
> In der Literaturzeitschrift „Die Gesellschaft“ wurde 1885 Litteratur mit
> zwei t und kastrirt mit einfachem i geschrieben.
> Weitere Beispiele aus
> dem 18. Jahrhundert sind unter anderem: Zinnß mit Doppel-n und ß, Schaaf
> mit Doppel-a, Hüner ohne Dehnungs- h, Ey mit y, Erndte mit dt, Hauß mit
> ß, Adelich mit ch, und der Landcreyß mit ey und ß.
>
> Ein besonderes Lieblingskind der deutschen Bildung ist natürlich auch
> das PH in griechischstämmigen Wörtern wie Philosophie. Wer etwas
> griechisch kann, weiß aber, dass die Griechen sehr wohl ein F kennen,
> das F, und die griechischen Stammwörter all diese lieben Worte Fantom,
> Orthografie und Fänomen im Griechischen mit F geschrieben werden, zum
> Hohn aller deutschen Altfilologen.

Das hier in der Mail nun typographisch verlorengegangene Zeichen ist das
griechische Phi. Im kyrillischen Alphabet gibt es auch Buchstaben, die
in der deutschen Verwendung des lateinischen mit mehreren Buchstaben
wiedergegeben werden (sch usw.).

Eigentlich ist die Diskussion dazu auch recht müßig, weil die
Rechtschreibreform das ph keineswegs abgeschafft hat, sondern nur einer
willkürlichen Auswahl Wörtern eine Variante mit f beigesellt hat
(neuerdings erlaubt: Delfin, Orthografie, aber nicht: Metafer, Atmosfäre
usw. - muß man halt auswendig lernen). Die Buchstabenfolge th in
griechischstämmigen Wörtern, für das im Griechischen ebenfalls ein
einzelner Buchstabe steht, das Theta, ist sogar völlig unangetastet
geblieben.

> Mit klassischer deutscher Kultur hat die Rechtschreibung denn auch gar
> nichts zu tun. Und es wäre schön, wenn die Überbetonung von
> Rechtschreibung, die eher etwas Elitäres an sich hat, auf
> angelsächsisches Niveau zurückgefahren würde.

Dieses Beispiel steht in völligem Widerspruch zu Ihren Forderungen einer
lautnäheren Rechtschreibung. Die englische Orthographie ist doch nun
gerade weitaus lautferner, komplizierter und unsystematischer als die
deutsche.

Übrigens sind es ja nicht die Reformkritiker, die die Rechtschreibung
überbetonen, sondern die Kultusminister, die meinten, eine Reform sei
unbedingt notwendig, noch gegen den größten Widerstand von allen Seiten.
Nur weil diese Änderungen so katastrophal ausgefallen sind, erhebt sich
doch der Widerstand. Wenn bei der Konvertierung vorhandener Texte in die
veränderte Rechtschreibung empfindliche Sinnverfälschungen und
Kakographien entstehen, dann ist die Grenze des Tolerierbaren auf jeden
Fall überschritten. Erwähnenswert sind auch die grammatischen
Unmöglichkeiten, die die Reform in einigen Fällen erzwingt. Ich zitiere
zur Frage der Brisanz einmal drei Personen, die zu den besten Kennern
der Materie gehören:

Peter Eisenberg, ehemaliges Mitglied der zwischenstaatlichen
Rechtschreibkommission (aus Protest ausgetreten): "Aus der Geschichte
des Deutschen ist kein vergleichbarer Angriff auf das Sprachsystem
bekannt." (Mitteilungen des Deutschen Germanistenverbandes 4/1997, S.
129)

Sein Kollege Horst Haider Munske, ebenfalls ehemaliges Mitglied der
Kommissionm, ebenfalls aus Protest gegen die Uneinsichtigkeit der
Kultusminister ausgetreten und sogar selber an der Ausarbeitung der
Reform beteiligt gewesen: "Diese Rechtschreibreform ist nach Art und
Umfang der vorgesehenen Änderungen tatsächlich eine Reform, ein
wesentlicher Eingriff in die Struktur der Schriftnorm des Deutschen. Und
sie ist die allererste Rechtschreibreform in der deutschen
Sprachgeschichte. Denn im Jahre 1901 war praktisch nur der geltende Usus
sanktioniert worden. Deshalb genügte hierfür eine einmalige Konferenz
von drei Tagen." (Eroms/Munske (Hg.): Die Rechtschreibreform: Pro und
Kontra, Berlin 1997, S. 154f.)

Günter Drosdowski, der inzwischen verstorbene ehemalige Chefredakteur
des Dudens, war auch an der Ausarbeitung der Reform beteiligt. Er findet
sogar noch sehr viel schärfere Worte: "Ich habe mich mit meinen
Vorstellungen von einer vernünftigen Neuregelung nicht durchsetzen
können, bin immer überstimmt worden - in der Rechtschreibkommission und
in den Arbeitsgruppen herrschten mafiaähnliche Zustände. Einige Reformer
hatten von der Verschriftung der Sprache und der Funktion der
Rechtschreibung für die Sprachgemeinschaft keine Ahnung, von der
Grammatik, ohne die es bei Regelungen der Orthographie nun einmal nicht
geht, sowieso nicht. Sie mißbrauchten die Reform schamlos, um sich
Ansehen im Fach und in der Öffentlichkeit zu verschaffen, Eitelkeiten zu
befriedigen und mit orthographischen Publikationen Geld zu verdienen.
Selten habe ich erlebt, daß Menschen sich so ungeniert ausziehen und
ihre fachlichen und charakterlichen Defizite zur Schau stellen. Es ist
schon ein Trauerspiel, daß die Sprachgemeinschaft jetzt ausbaden muß,
was sich Zabel, Schaeder, Heller und andere ausgedacht haben." (1996 in
einem Brief an Theodor Ickler)

> Es ist schon merkwürdig,
> wenn die vollständige Beherrschung aller Kommaregeln zum
> Einstellungskriterium von Auszubildenden im Handwerk gemacht wird,

Da stimme ich Ihnen zu. Daran hat sich aber durch die Reform nichts
geändert. Nicht die Einstellungskriterien wurden reformiert, sondern die
Rechtschreibregeln; auch nach den neuen kann man Kommas nicht einfach
nach Belieben setzen.

> die
> Unkenntnis in grundlegenden naturwissenschaftlichen Tatsachen aber für
> gebildete Menschen als Kavaliersdelikt gilt.

Beides ist Zeichen von Bildungsnotstand. Es ist der grundfalsche Ansatz,
den einen Mangel mit Hinweis auf den anderen rechtfertigen zu wollen.

> Deshalb wäre vielleicht all denen, die Probleme mit der
> Rechtschreibereform haben, zu raten: Schreibt, wie Goethe - also wie
> euch das Maul gewachsen ist, oder wie G.E. Lessing sagte: „Schreibe wie
> du redest, so schreibst du schön.“

Diese Ratschläge bezogen ich aber nicht auf die Rechtschreibung, sondern
auf den Stil. Damit sollte vor übertrieben abgehobenen, verschachtelten
Protzsentenzen gewarnt werden, es ging also um klaren Satzbau und
verständliche Worte. Allerdings weiß ich nicht so recht, ob die Leute
heute auch noch so schön reden wie zu Lessings Zeiten (und in Lessings
Umgebung), dieser Leitsatz also noch so ohne weiteres auf die Gegenwart
anwendbar ist.

Bitte verzeihen Sie die Länge meiner Ausführungen trotz meines
Vorhabens, mich kurz zu fassen. Viel kürzer läßt sich auf Ihre Worte
aber nun einmal nicht eingehen, um eristische Zerrbilder und falsche
Informationen zu korrigieren. Ich hoffe, es ist deutlich geworden, warum
die Angelegenheit nicht als die Lappalie gesehen werden sollte, als die
sie - meist abwiegelnd von befangenen Personen - oft dargestellt wird.
Die neue Rechtschreibung ist nun einmal ein omnipräsentes Symbol für
Kulturverfall, Schulmisere, Mißmanagement, Demokratieverrat und
Verfassungsbruch. Die Demonstrationen gegen Castor-Transporte, an denen
die Grünen auch oft mitgewirkt haben, haben sich ebenfalls auf Symbole
bezogen (der Atommüll war ja nun einmal bereits da und hätte auch durch
Verzicht auf die Transporte nicht weggezaubert werden können). Daher
kann ich mir gut vorstellen, daß Sie mein Engagement nachvollziehen
können. Ich meine, die Grünen sollten Ihre offizielle Position zu diesem
ganzen Komplex noch einmal gründlich überdenken und nicht auf den linken
Schein solcher Projekte wie der Rechtschreibreform hereinfallen.

Vor allem geht es mir aber auch um eine Achtung der Demokratie. Wer
diese Staatsordnung für problematisch hält, sollte das offen sagen und
stichhaltig begründen. Wer sie aber akzeptiert, sollte dabei auch
konsequent sein. So bitte ich Sie nochmals, in diesem Sinne auf die
aktuelle Überarbeitung der schleswig-holsteinischen
Volksgesetzgebungsgesetze einzuwirken. Über eine weitere Stellungnahme
Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.

Freundliche Grüße

Christian Melsa


eingetragen von Christian Melsa am 31.10.2002 um 07.40

Erstaunlicherweise erhielt ich auf die Mail schon einen Tag später eine Antwort:

Sehr geehrter Herr Melsa,

dass die Aufhebung des Volksentscheides eine problematische Entscheidung
war, stimmt. Deswegen haben wir dieses Sachverhalt auch neu geregelt.
Trotzdem war die Entscheidung nötig. Die Initiatoren des Volksentscheides
hatten niemals zum Ziel gehabt, dass in SH eine andere Rechtschreibung
gelehrt wird, als in dem Rest des deutschen Sprachraums. Sie wollten im
Gegenteil beginnend in SH über Volksentscheide die neue Rechtschreibung in
allen Bundesländern und in Österreich und der Schweiz kippen.
Dann kam es aber anders. Nach SH gelang es in keinem anderen Bundesland
einen Volksentscheid erfolgreich durchzuführen, so dass SH schließlich
alleine dastand. Danach erreichten uns hunderte von Protestschreiben von
Eltern, die sich darüber beklagten, dass ihre Kinder als einzige die alte
Rechtschreibung lernen mussten. Trotzdem hätten wir den Entscheid - im
Respekt vor dem Volk - nicht aufgehoben. Der Antrag auf Aufhebung des
Volksentscheides kam ausgerechnet von der CDU, die zuvor als einzige Partei
den VE unterstützt hatte. Der CDU-Kandidat hatte im Alleingang im Vorfeld
der Landtagswahl 2000 entschieden, dass die CDU jetzt für die neue
Rechtschreibung sein müsse, weil sie sonst die geballte Wut der Eltern und
Schüler abbekommen würde.

Da wir immer für die Einführung der neuen Rechtschreibung gewesen sind,
konnten wir im Landtag schlechterdings nicht gegen den CDU-Antrag stimmen.

Zur Sache: Ich habe Ihnen als Anlage meine Rede zum Thema angefügt. Dazu
kann ich heute nur eines ergänzen. Finnland hat im letzten Jahrhundert eine
Rechtschreibung eingeführt, die alles so schreibt, wie es gesprochen wird.
Das hat sich in der PISA-Studie sehr bewährt. Ich fände, so sollten wir es
auch machen.

mgg [mit grünen Grüßen?]

Karl-Martin Hentschel


eingetragen von Christian Melsa am 31.10.2002 um 07.38

Das Ganze hat noch ein Nachspiel. Künftig soll die Rücknahme eines Volksentscheids in Schleswig-Holstein nur noch mit Zweitdrittel-Mehrheit möglich sein. Na super, davon wird der Akt auch nicht demokratischer. Sofort nachdem vor einem Monat darüber in den Kieler Nachrichten berichtet wurde (der Artikel steht auch hier im Nachrichtenarchiv), schickte ich an den Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Karl-Martin Hentschel, folgende E-Mail:

Sehr geehrter Herr Hentschel,

den Kieler Nachrichten von heute (1. Oktober 2002) entnehme ich, daß Sie
sich zu der Rücknahme des Volksentscheids zur Rücknahme der
Rechtschreibreform im September 1999 mit den Worten geäußert haben, "so
ein Drama" dürfe sich nicht wiederholen. Mir kommt diese Aussage wie ein
Beleg dafür vor, wie weit Orwells Schreckensvision "1984" sich bereits
verwirklicht hat. Haben Sie diesen Roman schon mal gelesen? Wenn nicht,
kann ich ihn nur wärmstens empfehlen! Kennen Sie ihn jedoch, so sollte
Ihnen der Ausdruck "Zwiedenk" ein Begriff sein. Nun war zweifellos der
15. September 1999 ein schwarzer Tag für die Demokratie nicht nur
Schleswig-Holsteins. Die Signalwirkung des Vorfalls ist nicht zu
unterschätzen: Eine Allparteienfront beschließt genau das Gegenteil
dessen, was das Volk direkt beschlossen hat - noch dazu schnell vor
Feierabend unter Zeitdruck, wie dem Plenarprotokoll eindrücklich zu
entnehmen. Wer kann sich da noch über Politik(er)verdrossenheit wundern?
Entsprechende Bedenken sind zwar im Redebeitrag Ihrer Parteikollegin
Irene Fröhlich angesprochen worden, doch am Ende muß der Beobachter doch
zu der bestürzenden Erkenntnis kommen, daß demokratische Prinzipien bei
der Entscheidungsfindung nachrangig waren. Das entspricht allerdings
nicht dem Gewicht, das diesen Prinzipien im deutschen Grundgesetz
beigemessen wird. Besonders bedenklich finde ich dabei die aus damaligen
Redebeiträgen sprechende Annahme, die Anullierung eines Volksentscheids
sei irgendwie weniger verwerflich, wenn der diesbezügliche Beschluß von
allen Abgeordneten aller Parteien einstimmig gefällt wird - das
Gegenteil ist der Fall! Vor diesem Hintergrund ist es geradezu ein Hohn,
wenn neuerdings eine Zweidrittelmehrheit als zur Rücknahme eines
Volksentscheids erforderlich ins Auge gefaßt wird. Da der grundlegende
Souverän nach Artikel 20 GG das Volk ist, kann ein lediglich
repräsentatives Organ wie das Parlament dem Volk nur nachgeordnet sein,
daher dürften direktdemokratisch beschlossene Gesetze allein ebenfalls
direktdemokratisch wieder geändert oder aufgehoben werden. Die Vorstufen
zu organisieren, die Hürden bis zu einem Volksentscheid zu nehmen, ist
für so große Verbände wie Parteien viel einfacher als für einfache
Bürger, daher kann es nicht zuviel verlangt sein, von den Parteien zu
erwarten, diesen Weg auch zu beschreiten, wenn sie ein per
Volksentscheid entstandenes Gesetz für fragwürdig halten. Wenn Sie mir
nicht zustimmen, wäre ich sehr an Ihrer Argumentation interessiert,
insbesondere an Ihrer Auslegung des Artikels 20.

Da die Aushebelung der Schulgesetzergänzung 1999 einstimmig erfolgte,
müssen demnach auch Sie gegen die Volksmehrheit gestimmt haben. Es hat
Sie doch wahrscheinlich niemand dazu gezwungen (was wiederum
verfassungswidrig wäre). Wenn Sie das Ereignis heute als dramatisch
bezeichnen, stellt sich natürlich die Frage, warum Sie es damals
mitgetragen haben. Ihr Zwischenruf in der damaligen "Debatte", der
darauf hinwies, in den USA seien doch offensichtlich auch keine
amtlichen Rechtschreibregeln erforderlich, läßt ja eigentlich eine
liberale Haltung in der Rechtschreibfrage vermuten. Damit würden Sie
einen Standpunkt vertreten, der dem Professor Theodor Icklers, einem
prominenten Gegner der Rechtschreibreform, gleicht (für seine Arbeiten
auf diesem Gebiet erhielt er denn auch den Deutschen Sprachpreis 2001).
Einer der fundamentalen Mängel der Rechtschreibreform ist schließlich,
daß die von ihr eingeführten Schreibweisen sich gerade nicht aus dem
Gebrauch ergeben, sondern die lebendige Entwicklung durch künstliche,
teils sprachlich sinnlose Vorschriften gängelt (bzw. die
Sprachgeschichte um rund 200 Jahre zurückdreht). An sich sollten
Rechtschreibregeln sich aus der Beobachtung des Usus ergeben, wie das
mit Regeln in allen anderen Bereichen der Sprache auch
selbstverständlich ist, in diesem Sinne war das vom Volksentscheid
installierte Gesetz daher auch formuliert. Es handelt sich bei der
sogenannten Rechtschreibreform um einen sehr problematischen
Präzedenzfall, nicht nur gegen unzählige fachliche Einwände, sondern vor
allem gegen Volkes ausdrücklich bekundeten Willen Modifikationen an der
Norm für das wichtigste Kommunikationsmedium der Zivilisation
einzuführen. Ein Drama, in der Tat. Die Geringschätzung nicht nur der
Demokratie, sondern auch der Schriftsprache, die aus dem Umgang vieler
Verantwortlicher mit der Angelegenheit spricht, erinnert mich wiederum
schauerlich an eine andere Negativutopie, "Fahrenheit 451" von Ray
Bradbury. Man sollte den Anfängen wehren.

Die Ignoranz, mit der mittlerweile in der deutschen Politik klar
gefaßten Aussagen des Grundgesetzes begegnet wird, bereitet mir
erhebliche Sorgen. Wie man schon am 24. März 1999 erkennen mußte, ist
nicht einmal das Thema Krieg ernst genug, daß deutsche Politiker in
Regierungsverantwortung sich an die hier maßgeblichen Artikel 25 und 26
GG hielten. Und das ausgerechnet, obwohl die Friedenspartei Bündnis
90/Die Grünen erstmals auf Bundesebene mitregieren durfte. Die neue
Rechtschreibung, auf die der Bürger in fast allen Zeitungen stößt (zwar
in abgewandelter Form, was aber das Argument, man habe um der
Einheitlichkeit willen mitziehen müssen, völlig absurd werden läßt),
erinnert ihn täglich daran, wie prinzipienlos und doch unabänderlich
Medienmacht und Politik walten; sie ist gleichsam ein permanentes
Mahnmal, bloß nicht auf die Idee zu kommen, mit den Grundrechten sei es
ernst gemeint: "Wahrhaftigkeit und Prinzipientreue sind für Traumtänzer,
Widerstand ist zwecklos." Von den Grünen hatte ich früher erhofft, sie
würden, kämen sie einmal an die Macht, für eine buchstäblich wertvollere
Politik sorgen. An den Früchten läßt sich leider bislang eher eine
ernüchternde Assimilation erkennen. Dennoch - oder gerade deswegen -
halte ich Sie für den richtigen Adressaten meines Anliegens. Weil ich
nämlich hoffe, daß eine Wende nicht ausgeschlossen ist, wenn sich gerade
diese noch verhältnismäßig junge Partei ihrer Wurzeln besinnt. (Auch
wegen Ihr[er] Vergangenheit in der IG Medien vermute ich mal, daß Sie das
Thema Rechtschreibreform damals durchaus mit gewisser Anteilnahme
verfolgt haben und das vielleicht auch jetzt noch tun - die Sache
brodelt ja immer noch lustig vor sich hin und wird dabei immer
grotesker. Was ist aus der IG Medien eigentlich geworden? Ich kann mir
vorstellen, daß die Auflösung in Verdi der Vitalität nicht gerade
förderlich war...)

Ich bitte Sie daher: Wirken Sie darauf hin, daß die Novelle der
Gesetzgebung zu Volksentscheiden im originalen Sinne des
Grundgesetzartikels 20 verwirklicht wird. Mögen die
schleswig-holsteinischen Parlamentarier ihr Bundesland noch 1999 einer
Vorbildwirkung nicht für geeignet erachtet haben - ein erster Schritt
der Wiedergutmachung kann es sein, aus diesem Fehler zu lernen und das
neue Gesetz unmißverständlich so zu gestalten, daß eine parlamentarische
Anmaßung wie die im September 1999 von vornherein ausgeschlossen ist.

Freundliche Grüße

Christian Melsa


eingetragen von Christian Melsa am 25.03.2002 um 12.32

Angry

Wenn man das liest, kann einem nur die Galle hochkommen. Diese "Volksvertreter" sehen ganz genau, welchen Schaden sie der demokratischen Kultur zufügen, aber die Durchsetzung einer bekanntermaßen stark umstrittenen Rechtschreibreform ist ihnen wichtiger! So wenig ist die Demokratie den Politikern aller etablierten Parteien also wert, wenn es ernst wird. Viele von ihnen sind sogar selbst der Meinung, die Reform sei mangelhaft, dennoch beugen sie sich nicht nur ihrer Durchsetzung, sondern schieben noch mit eigenen Händen kräftig an; was für eine absurde Schizophrenie, welch Armutszeugnis geradezu bewußt idiotischer Politik! Und ausnahmslos alle wissen ganz genau, daß ihr eigenes Volk mehrheitlich dagegen ist! Ekelhaft auch, wie der eigene Dickkopf hinter der Fassade verborgen werden soll, man handele dem "Wohle der Kinder" zuliebe, auf deren Rücken keine Politik gemacht werden solle. Das ist wirklich nicht mehr zu überbieten. Wer hat denn die ganze Misere zu verantworten? Bestimmt nicht diejenigen, die ganz selbstverständlich bei der bewährten Rechtschreibung bleiben wollten. Was darf man von solchen Politikern noch für schamlose Verdrehungen erwarten?

Außerdem heißt es, es herrsche eine Gleichberechtigung von parlamentarischen und plebiszitären Gesetzgebungsverfahren, sofern keine explizite Rangstellung angegeben ist. Wer so naiv argumentiert, kann eigentlich auch kein wahrer Demokrat sein. Ein Volksentscheid kann ja überhaupt nur einen Sinn ergeben, wenn er Vorrang vor dem parlamentarisch zustandegekommenen Gesetz hat. Nicht die Parteien sind der Souverän im Grundgesetz, sondern das Volk! Das ganze Verfahren stinkt wirklich zum Himmel.
– geändert durch Christian Melsa am 26.03.2002, 20.05 –


eingetragen von Sigmar Salzburg am 25.03.2002 um 07.52

Plenarprotokoll
93. Sitzung
Kiel, Mittwoch, 15. September 1999

Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau:
.....
Ich rufe jetzt - wie angekündigt - den Tagesordnungspunkt 8 auf:
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und der Abgeordneten des SSW
Drucksache 14/2368
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die Grundsatzberatung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Weber.
Jürgen Weber [SPD]:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
(Zurufe: Bitte kurz fassen!)
Ich will auf Ihren Feierabend gern Rücksicht nehmen und mich auf das Wesentliche beschränken.
Die Fraktionen des Landtages haben gemeinsam einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem § 4 Abs. 10 des Schulgesetzes gestrichen und damit die Vorschrift über die Rechtschreibung in unserem Land aufgehoben werden soll. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich sagen, daß uns die Entscheidung prinzipiell und vor allen Dingen zu diesem Zeitpunkt keinesfalls leichtgefallen ist. Gerade wir Sozialdemokraten haben uns für die Schaffung der Volksgesetzgebung eingesetzt, und somit hat es für uns ein besonderes Gewicht, nach genauer Prüfung zu entscheiden, daß wir zu diesem Zeitpunkt den erfolgreichen Volksentscheid der Initiative "WIR gegen die Rechtschreibreform", der von einer Mehrheit der Wähler so gewollt worden ist, heute und Freitag mit einer Änderung des Gesetzes wieder kassieren.
Ich darf an dieser Stelle sagen - und das ist häufig mißverständlich rübergekommen -, daß die Frage, ob das gesamte Regelwerk sinnvoll oder nicht sinnvoll, schön oder unschön ist, keine parteipolitische Frage ist und auch nie eine war. Befürworter und Anhänger gibt es in allen Parteien. Auch ich persönlich bin froh, daß man zukünftig weiter so schreiben kann, wie man schreiben will. Lassen Sie mich soviel sagen: Der reformierte Umgang mit manchen Fremdwörtern ist schon befremdlich, das muß ich gestehen. Für mich persönlich sind Spagetti - jetzt ohne kleines "h" - auf jeden Fall viel schlimmer im Anblick als Spaghetti ohne Parmesan.
Ich glaube, wir müssen deutlich machen, daß sich bei den verbindlichen Regeln für die deutsche Schriftsprache, die wir brauchen,
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, wozu? In den USA gibt es die auch nicht!)
die Aufgabe der Exekutive darauf zu beschränken hat, im Bereich der Verwaltung eine Einheitlichkeit festzulegen und eine verbindliche, einheitliche Rechtschreibung in unseren Schulen sicherzustellen, nicht mehr und nicht weniger.
In den vergangenen Jahren haben wir umfassende Diskussionen gehabt, und die Initiative "WIR gegen die Rechtschreibreform" und diejenigen, die das politisch unterstützt haben, haben die Hoffnung erweckt, einen Dominoeffekt zu erzielen und damit auch in anderen Bundesländern die Rechtschreibreform auszuhebeln. Wir stellen heute fest, daß der Dominoeffekt nicht eingetreten ist. Wir müssen deshalb ernsthaft nachdenken, wie wir auf die neue Situation reagieren wollen.
Mit der Übernahme der Reform in die Amtssprache für die gesamte Verwaltung ohne Schulen und nachgeordnete Schulverwaltungen entstünde in der Tat die völlig absurde Situation, daß nämlich rund 1.050 Schulen und die Schulämter eine andere Schreibung verwenden würden als der Rest des deutschen Sprachraumes. Das kann man nicht zulassen.
Ich möchte die ganzen Aspekte und Argumente, die angeführt worden sind, die sich an das Kriterium Verfügbarkeit der Bücher anhängen, aus Zeitgründen hier nicht noch einmal im einzelnen bewerten. Ich möchte aber deutlich sagen, daß die Landesregierung im letzten Jahr an vielen Stellen versucht hat, unterhalb der gesetzlichen Regelung Regelungen zu schaffen, um die nachteiligen Konsequenzen für Schülerinnen und Schüler so gering wie möglich zu halten. Das gilt sowohl für die ehemalige Bildungsministerin Frau Böhrk als auch für die jetzige Bildungsministerin Frau Erdsiek-Rave. Erlauben Sie mir diesen Nebensatz: Höflich formuliert haben diese Versuche ein ausgesprochen höhnisches, polemisches Begleitmusiktheater in diesem Parlament und im Ausschuß erfahren, was für eine sachliche Bearbeitung des ganzen Themas nicht hilfreich war.
(Vereinzelter Beifall bei der SPD)
Zurück zur heutigen Entscheidung. Der Volksentscheid in der im Gesetz niedergelegten Form hat in der Tat bereits sein Verfallsdatum in sich, weil die Rechtschreibung an den Schulen an die Rechtschreibung der Mehrheit der lieferbaren Bücher gebunden ist. Das kann man für sinnvoll oder nicht sinnvoll erachten, das ist die Grundlage, auf der wir zu entscheiden und zu handeln haben. Und es war zu jedem Zeitpunkt klar, daß der Volksentscheid nicht nur zu akzeptieren war, sondern auch akzeptiert worden ist.
Zum heutigen Zeitpunkt stellen wir fest: Die Dominotheorie ist nicht erfolgreich gewesen. Wir haben einen neuen Sachstand, auf den wir uns konzentrieren müssen. Für uns ist es unter diesen Umständen unverantwortlich - das darf ich als vorletzte Bemerkung noch anfügen -, die Schülerinnen und Schüler im Land, aber auch die Lehrerinnen und Lehrer, die die Schüler zu unterrichten haben, weiterhin auf der Grundlage eines überholten Regelwerks lernen zu lassen, das in der weiteren Entwicklung im deutschen Sprachraum keine Zukunft hat.
(Konrad Nabel [SPD]: Gut, prima! - Beifall des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])
- Schönen Dank für den Beifall, aber das ist eigentlich gar kein richtiger Grund für Applaus,
(Konrad Nabel [SPD]: Ich dachte, du seist fertig!)
denn eigentlich möchte ich doch darauf hinweisen, daß uns das Kernproblem, das uns dazu bringt, das Gesetz zum heutigen Tag zu ändern, auch Anlaß geben sollte - lassen Sie mich das vielleicht noch abschließend sagen -, die Gesetzgebung über Volksentscheide für zukünftige Fälle zu überprüfen und über die Frage nachzudenken, ob wir nicht feste Regeln etablieren müßten, wie sie für den kommunalen Bereich gelten, und wie wir zukünftig damit umgehen müssen.
(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Nächste Legislaturperiode!)
Das ist nach meiner Meinung eine Aufgabe, die wir uns als Parlament selbst setzen oder dem Parlament der nächsten Legislaturperiode mitgeben sollten.
In diesem Sinne und unter Hinweis auf diese nur kurz angerissenen Gesichtspunkte darf ich erklären, daß die SPD-Fraktion der von der CDU jetzt auf den Weg gebrachten und uns vorgelegten Änderung des Schulgesetzes zustimmen wird. Ich möchte mich der politischen Polemik in dieser Frage enthalten, weil dies auch kein Wahlkampfthema ist, möchte aber anmerken: Man wundert sich manchmal, wie schnell Leute auf Anweisung ihre Meinung ändern.
(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.] - Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Herr Kollege Weber, das ist wie bei euch! - Lothar Hay [SPD]: Bei uns klappt das nicht!)
Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau:
Ich erteile Herrn Abgeordneten de Jager das Wort.
Jost de Jager [CDU]:
Herr - Frau Präsident! Meine Damen und Herren!
(Holger Astrup [SPD]: Das ist ein Rechtschreibproblem!)
- Das wird auch von der Rechtschreibung nicht erfaßt; das war einfach ein Fehler. - Wir beraten heute über etwas, was in der Tagesordnung schlicht als "Änderung des Schulgesetzes" ausgewiesen ist. Genaugenommen handelt es sich - das hat der Kollege Weber ja bereits ausgeführt - um die Streichung des § 4 Abs. 10 des Schulgesetzes, mit der der Status quo ante wiederhergestellt werden soll, indem das Schulgesetz künftig keine Ausführungen mehr über die an den Schulen zu verwendende Rechtschreibung machen wird.
Dieser Vorgang ist bei aller Schlichtheit der Bezeichnungen doch von erheblicher Tragweite, da der in Rede stehende Passus des Schulgesetzes durch Volksentscheid zustande gekommen ist. Es ist deshalb gut und richtig, daß das Parlament diese Schulgesetzänderung auf der Basis eines interfraktionellen Gesetzentwurfs und in zu erwartender Einstimmigkeit vornimmt. Schließlich wäre es für die politische Kultur im Lande nicht gut, wenn die Aufhebung des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Schleswig-Holstein im Parteienstreit untergehen würde. Das wird aber auch nicht geschehen.
Gleichwohl wird niemand bestreiten, daß vor allem die CDU dabei in einer besonderen Verantwortung steht. Andererseits stehen wir als Union aber auch nicht im Verdacht, nun etwas parlamentarisch umsetzen zu wollen, was seinerzeit an der Wahlurne nicht gelungen ist.
Wir haben unsere Entscheidung in Respekt vor der Entscheidung der Wählerinnen und Wähler beim Volksentscheid im vergangenen Jahr, den wir unterstützt haben, getroffen, aber auch in Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler an den Schulen Schleswig-Holsteins vor dem Hintergrund einer veränderten Ausgangslage. Diese veränderte Ausgangslage, auf die ich nachher noch näher eingehen werde, ist für uns der entscheidende Punkt gewesen.
Wir halten aber an der inhaltlichen Kritik an der Rechtschreibreform nach wie vor fest. Bei der Frage, ob diese Reform klug, durchdacht und handwerklich präzise konzipiert worden ist, sind wir nicht über Nacht vom Saulus zum Paulus geworden. Wir sind auch von ihrer Notwendigkeit immer noch nicht überzeugt, und deshalb ist die Reform der Reform, die ja bereits in Gang gesetzt wurde, wenngleich sie nur schleppend verläuft, zwingend erforderlich.
Zu Recht wird von den Gegnern kritisiert, daß durch diese mängelbehaftete Reform die Einheitlichkeit der Schriftsprache nicht gewährleistet wird. Hier ist eine Vereinheitlichung von Regeln, Ausnahmen und Anwendungen bei Lexika, Redaktionen und Verlagen erforderlich. Dies ist auch eine Aufgabe für die Kultusministerkonferenz.
Zu der Forderung nach Einheitlichkeit gehört aber auch etwas anderes, nämlich die Erkenntnis, daß ich dann, wenn ich die Rechtschreibung nach den alten Regeln bundesweit nicht erreichen kann, die neuen Regeln auch in Schleswig-Holstein akzeptieren muß. Wir können es nicht zulassen, daß die schleswig-holsteinischen Schülerinnen und Schüler auf Dauer in einer Rechtschreibung unterrichtet werden, die außerhalb der schleswig-holsteinischen Schulen keine Anwendung findet.
(Beifall der Abgeordneten Roswitha Strauß [CDU])
"Dauerhaft" ist für uns in diesem Zusammenhang bereits der Zeitraum von einem weiteren Schuljahr.
Seit dem Volksentscheid im vergangenen Jahr hat sich die Ausgangslage maßgeblich verändert. Mit dem Volksentscheid war immer das Versprechen verbunden, daß es zu keiner dauerhaften Insellage für die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein kommen wird; vielmehr war mit dem Volksentscheid stets die Annahme verbunden, daß von Schleswig-Holstein ein Signal ausgehen würde, daß die Rechtschreibreform bundesweit kippt. Nach einem Jahr ist nun festzuhalten, daß diese erhoffte bundesweite Signalwirkung nicht eingetreten ist. Die demokratische Legitimation gegen die Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein hat in den anderen Bundesländern keine Entsprechung gefunden. Es war auch für uns bedauerlich festzustellen, daß die Volksinitiativen in anderen Bundesländern nicht von Erfolg gekrönt waren beziehungsweise in Verfahrensfragen steckengeblieben sind.
Ausschlaggebend war für uns das Scheitern des Berliner Volksbegehrens mit nicht einmal der Hälfte der erforderlichen Unterschriften. Anlaß war aber auch der vorgelegte Erlaßentwurf des Innenministers, der die Lage der Schulen in Schleswig-Holstein deutlich kompliziert hätte. Danach wäre die neue Rechtschreibung als Amtssprache für alle Bereiche bis auf die Schulverwaltung unterhalb der Ebene des Ministeriums eingeführt worden. Dieser Erlaß hätte die Schulen in eine doppelte Insellage geführt: einerseits bundesweit und andererseits innerhalb des Landes. Darüber hinaus wäre die praktische Folge ein umständliches Rückübersetzen von Verwaltungsvorschriften auf der Ebene der unteren Schulaufsicht gewesen. Praktische Folge des Erlasses wäre zum Beispiel auch gewesen, daß dieser Erlaß - in der neuen Rechtschreibung verfaßt - nicht in den Schulen hätte ausgehängt werden können, ohne daß er zuvor in die alte Rechtschreibung übersetzt worden wäre. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.
Vor dem Hintergrund dieser Ausgangslage liegt es in unserer Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein, die vorgesehene Bestandsaufnahme nicht erst nach zwei Jahren, sondern schon nach einem Jahr vorzunehmen. Wir sind uns auch absolut sicher - das sei hinzugefügt -, mit der Änderung des Schulgesetzes rechtlich auf gesichertem Boden zu stehen. Nach allen uns vorliegenden rechtlichen Bewertungen kann der Landtag sehr wohl eine durch Volksentscheid zustande gekommene Gesetzesänderung wieder rückgängig machen. Das ist eine Frage, die politisch und im Moment nicht rechtlich zu klären ist. Allerdings ist ebenso unstrittig, daß damit Fragen aufgeworfen werden, die bei einer künftigen Reform der Volksgesetzgebung zu klären sein werden.
Wenn wir uns schon zu einer Änderung des Schulgesetzes in dieser Frage durchringen, dann muß das im Sinne der Schülerinnen und Schüler wie der Schulen insgesamt zügig geschehen. Dies ist der Grund, weshalb wir die Gesetzesänderung - basierend auf einem gemeinsamen Entwurf aller Fraktionen - in erster und zweiter Lesung in dieser Tagung vornehmen wollen. Dies mag zwar nicht das übliche Verfahren sein, es ist aber vertretbar und richtig, wenn ein interfraktioneller Entwurf vorliegt und das Thema - das kann man von der Rechtschreibreform wohl mit Fug und Recht behaupten - bereits in allen Facetten diskutiert worden ist.
Hinzu kommt ein Zeitfaktor. Wir wissen - um es vorsichtig auszudrücken -, daß in vielen Schulen die Rechtschreibung in diesen Tagen bereits flexibel gehandhabt wird, ein Umstand übrigens, auf den die Ministerin auch schon in einem Interview Bezug genommen hat und der in den Pressemeldungen des heutigen Tages erneut deutlich wird. Wir stehen als Gesetzgeber deshalb in der Verpflichtung, die Lehrerinnen und Lehrer mit der rechtlichen Unsicherheit nicht länger allein zu lassen, und müssen deshalb möglichst rasch eine gesicherte gesetzliche Grundlage schaffen.
Parlamentarisch werden wir in dieser Tagung die Voraussetzungen für eine möglichst zügige Umsetzung in den Schulen herbeiführen. Dies muß sich in der verwaltungstechnischen Umsetzung aber auch fortsetzen. Ich persönlich bin über das Datum "1. November" für das Inkrafttreten des neuen Rechtschreiberlasses für die Schulen, das in den Zeitungen derzeit kursiert, einigermaßen verwundert und bitte die Ministerin, heute klarzustellen, wann der Erlaß kommen wird. Nach uns vorliegenden Auskünften können Gesetz und Erlaß in Wochenfrist umgesetzt und verkündet sein; damit hätten wir etwa einen Monat nach Schulbeginn - genauer gesagt: nach Unterrichtsbeginn - eine für die Schulen handhabbare Situation hergestellt.
Dieser Schritt ist uns als Union - Sie werden es mir glauben - mit Sicherheit nicht leichtgefallen; wir glauben aber, damit das einzig Richtige für die Schülerinnen und Schüler im Lande getan zu haben.
(Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.])
Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau:
Das Wort erhält jetzt Frau Abgeordnete Fröhlich.
Irene Fröhlich[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr de Jager, ich will meine vorbereitete Rede ziemlich kürzen. Zum einen stimme ich in zwei Punkten mit Ihnen überein, und zum anderen ist hinlänglich bekannt, worum es geht.
(Zuruf von der CDU: Das ist selten genug!)
- Das ist selten genug, das finde ich auch. Daher möchte ich erst einmal sagen, worin ich mit Ihnen übereinstimme.
Erstens: Die Sachlage hat sich gegenüber dem Volksentscheid erheblich verändert. Es sieht nicht so aus, als ob Schleswig-Holstein der Trendsetter geworden wäre. Daher ist es richtig, daß man etwas unternehmen können muß.
Zweitens: Ich stimme mit Ihnen darin überein, daß wir - wenn dies nicht ein interfraktioneller Gesetzentwurf wäre, der sozusagen vom ganzen Haus mitgetragen wird - keineswegs zustimmen könnten. Eine bloße Mehrheitsentscheidung dürfte es nicht geben.
(Beifall des Abgeordneten Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Meine Fraktion tut sich außerordentlich schwer, das Schulgesetz nicht einmal ein Jahr nach dem Volksentscheid wieder zu ändern. Das will ich hier ganz deutlich sagen. Aus unserer Sicht ist das eine Mißachtung des Volkswillens. Wir tragen den Antrag außer aus dem bereits genannten Grund nur deshalb mit, weil wir die Situation an den Schulen, etwas anderes lehren und lernen zu müssen als im Rest der Bundesrepublik, für nicht länger tragbar halten. Sie belastet unsere Schülerinnen und Schüler und vermindert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wir sind der Überzeugung, daß diese Folge von der großen Mehrheit derjenigen, die für den Gesetzentwurf der Volksinitiative gestimmt haben, nicht gewollt war. Sie waren davon überzeugt, daß ein Sieg der Volksinitiative in Schleswig-Holstein die Einführung der Rechtschreibreform im ganzen Bundesgebiet aufhalten könnte. CDU und Volksinitiativen erzählten ihnen dies - ich sage das einmal so - wider besseres Wissen.
(Zuruf der Abgeordneten Ursula Röper [CDU])
Der Landtag kann diese schwerwiegende Entscheidung deswegen fällen, weil im Volksabstimmungsgesetz im Gegensatz zur Kommunalverwaltung, wo eine Frist von zwei Jahren vorgeschrieben ist, keine Regelung über die Aufhebung eines Volksentscheids enthalten ist. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten es für unbedingt erforderlich, diese Frage so schnell wie möglich auch für landesweite Volksentscheide zu regeln.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir sehen die plebiszitären Elemente in der Verfassung als notwendige Ergänzung der parlamentarischen Demokratie an. Diese werden entwertet, wenn der Eindruck entsteht, ein Parlament könne nach Belieben mit den Ergebnissen von Volksentscheiden umgehen. Ein solcher Eindruck schadet dem demokratischen Zusammenspiel aller Kräfte. ´
Ich wünsche mir eine konstruktive Diskussion im Innen- und Rechtsausschuß und eine weise Entscheidung.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau:
Das Wort erhält Herr Abgeordneter Dr. Klug.
Dr. Ekkehard Klug [F.D.P.]:
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In einem Faltblatt der Initiative "WIR gegen die Rechtschreibreform", das vor dem Volksentscheid vom 27. September letzten Jahres landesweit verteilt worden ist, heißt es:
"Die Schleswig-Holsteiner werden jetzt eine Entscheidung treffen, die richtungsweisend sein wird für die anderen Bundesländer. Die Nachrichtenagenturen und damit praktisch auch die Tageszeitungen werden sich am Ausgang des Volksentscheids orientieren."
Diese Erwartung hat, wie wir heute wissen, in jeder Beziehung getrogen. Schleswig-Holstein ist eine Rechtschreibinsel geblieben, und die Presse wendet mittlerweile zum weit überwiegenden Teil - wenn auch mit einzelnen Abänderungen - die neuen Schreibweisen an.
In dieser Situation berät der Schleswig-Holsteinische Landtag heute, nach dem Vorstoß von Volker Rühe und Martin Kayenburg, erneut über das Thema Rechtschreibreform, und zwar rund ein Dreivierteljahr früher, als es die Fraktionen ursprünglich vereinbart hatten.
Darf der Landtag einen per Volksentscheid beschlossenen Gesetzestext ändern beziehungsweise aufheben? Diese Frage hat einen rechtlichen und einen politischen Aspekt. Die Beratungen mit dem Wissenschaftlichen Dienst und in den Fraktionen haben zu dem Ergebnis geführt, daß wir die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Vorgehens nach bestem Wissen und Gewissen bejahen. Es wäre im übrigen auch widersinnig, wenn der Landtag, der in Artikel 10 der Landesverfassung als das "Oberste Organ der politischen Willensbildung" in Schleswig-Holstein gekennzeichnet wird, in dieser Sache gehindert sein sollte, ein Gesetz zu beschließen.
Auf einem anderen Blatt steht freilich die politische Bewertung. Die F.D.P.-Fraktion hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, den vorliegenden interfraktionellen Gesetzentwurf zu unterstützen. Vor allem der nahe zeitliche Abstand zum Termin des Volksentscheids wirft Fragen auf.
Andererseits ist klar: Ginge es nach dem Willen der Initiative gegen die Rechtschreibreform, so dürften die neuen Schreibregeln in diesem Land bis 2005 keinen Eingang in den Schulunterricht finden. So fordert es die Initiative in einem offenen Brief an die Landtagsabgeordneten vom 7. September 1999, also vor wenigen Tagen. Ein Moratorium bis 2005 würde bedeuten, daß schleswig-holsteinische Schülerinnen und Schüler während eines großen Teils ihrer Schulzeit, ja sogar fast während ihrer gesamten Schulzeit in den Schulen andere Schreibregeln lernen müßten als ihre Altersgenossen in allen anderen Bundesländern und im deutschsprachigen Ausland. Sie müßten in Schleswig-Holstein viele Jahre hindurch Schreibweisen lernen, die nicht mehr dem entsprechen, was jedenfalls in den heute erhältlichen Kinder- und Jugendbüchern, den Schulbüchern und den meisten Zeitungen und Zeitschriften üblich ist.
Ist es den jungen Schleswig-Holsteinern wirklich zuzumuten, in einer solchen - wahrlich abstrusen - Situation noch weitere sechs Jahre auszuharren, weil Erwachsene das so wünschen? Die Initiative "WIR gegen die Rechtschreibreform" erwartet das von den Abgeordneten des Landtags. Wer aus wohlerwogenen Gründen anders urteilt, wird es ihren Vertretern weder in diesem Jahr noch im Jahr 2000 noch bis zum Jahr 2005 recht machen können.
Über das Pro und Contra in Sachen Rechtschreibreform ist viel gestritten worden. Der Landtag hat über dieses Thema am 21. Februar 1997 sowie am 2. Juli, am 4. September und am 8. Oktober 1998 debattiert. Die F.D.P.-Fraktion hat dabei stets die Auffassung vertreten, daß eine vom übrigen Bundesgebiet abweichende schleswig-holsteinische Praxis, das heißt eine Rechtschreibinsel Schleswig-Holstein, vermieden werden müsse beziehungsweise auf längere Zeit nicht tragbar sei.
In der Kontinuität dieser Haltung haben wir uns auch - und zwar unter gewissenhafter Abwägung der Bedenken, die gegen eine neue gesetzliche Regelung per Landtagsbeschluß vorgebracht werden können - dazu entschlossen, den vorliegenden Gesetzentwurf mitzutragen.
(Beifall bei F.D.P. und CDU)
Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau:
Das Wort hat Frau Abgeordnete Spoorendonk.
Anke Spoorendonk[SSW]:
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch der SSW hat sich - nach gründlicher Abwägung aller Argumente und im klaren Bewußtsein der Tragweite dieser Entscheidung - zu der Unterzeichnung des interfraktionellen Gesetzentwurfs entschlossen. Dazu stehen wir.
Ich weiß, daß viele Bürgerinnen und Bürger empört und zornig sind. Ich weiß, daß sie fragen, ob die Politiker sie für dumm verkaufen wollen, wenn der Landtag erst Volksentscheide zuläßt und dann gleich die erste vom Volk herbeigeführte Gesetzesänderung wieder aufhebt. Ich kann diese Gefühle gut verstehen und sehe auch die fatale Signalwirkung einer solchen Entscheidung. Wenn man sich - wie wir - lange und mit Nachdruck für mehr und bessere Mitspracherechte für Bürgerinnen und Bürger einsetzt, dann tut so etwas auch weh.
Wir haben es hier mit zwei unvereinbaren Grundsätzen zu tun, die beide zentrale politische Zielsetzungen des SSW sind: Einerseits geht es um den Ausbau plebiszitärer Elemente, andererseits um die Erfüllung unserer Verantwortung gegenüber den Schulkindern. Im konkreten Fall der Rechtschreibreform sind wir aber gezwungen, zwischen beiden zu entscheiden, denn sie lassen sich nicht unter einen Hut bringen.
So differenziert auch die Abwägung zwischen Volksentscheid und Rechtschreibreform erfolgen muß, am Ende ist eine Entscheidung fällig, die nur einem der Ziele gerecht werden kann. Die Wahl steht zwischen einem nicht abzumessenden Schaden an der Demokratie und an dem Ansehen dieses Hauses einerseits und einer konkreten Beeinträchtigung des Wohls der Schulkinder durch eine Insellösung bei der Rechtschreibung andererseits. Kompromisse sind in diesem Fall nicht möglich.
Ich habe mich dafür entschieden, daß eine sofortige Beendigung der unhaltbaren Situation der Schülerinnen und Schüler Vorrang vor demokratietheoretischen Überlegungen haben muß. Ich möchte, daß die Schülerinnen und Schüler so schnell wie möglich beginnen können, sich in die neue Normalität einer geänderten deutschen Rechtschreibung einzuleben. Dies ist ein so dringendes Problem, daß es wichtiger ist als die bedingungslose Achtung des Volksentscheides des vergangenen Jahres und als das Werben um Verständnis für die Begrenzung des Schadens, der von diesem Entscheid ausgeht.
Es ist wichtig zu sagen, daß jetzt alle Mitglieder des Landtags aufgefordert sind, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger Überzeugungsarbeit zu leisten, und zwar auch im kommenden Wahlkampf. Es kann nicht deutlich und nicht häufig genug gesagt werden, daß wir es uns mit dieser Entscheidung nicht leichtmachen, aber im Interesse der Kinder den Volksentscheid mißachten müssen. Das ist keine Phrase, sondern so, wie es ist.
Ich sagte schon, daß die von dem Volksentscheid einzigen wirklich Betroffenen die Schulkinder sind. Diese hatten nicht die Möglichkeit, sich an dem Volksentscheid zu beteiligen.
Vor allem die Kolleginnen und Kollegen der CDU, die so vehement gegen die Rechtschreibreform gekämpft haben, haben hier eine große Bringschuld. Wenn wir am Freitag die Schulgesetzänderung beschließen, wird der gesamte Landtag die Suppe der CDU ausgelöffelt haben, die so große Bauchschmerzen bringt.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Was wir tun, tun wir aus Solidarität nicht mit der Union, sondern mit den Schulkindern im Land.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P.)
Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau:
Das Wort erhält Frau Ministerin Erdsiek-Rave.
Ute Erdsiek-Rave, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur:
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! "Kinder müssen mit Erwachsenen sehr viel Nachsicht haben." Wenn man die Debatten, die in diesem Hause zur Rechtschreibreform geführt worden sind, insgesamt Revue passieren läßt, kann man nur sagen: Saint-Exupéry, von dem dieses Zitat stammt, hat recht.
Ich muß es mir aus Zeitgründen und anderen Gründen versagen, aus den eben genannten Debatten, insbe
sondere des vergangenen Jahres, hier zu zitieren. Aber lesen Sie vielleicht in einer stillen Stunde doch einmal nach, was hier von Ihrer Seite alles dazu gesagt worden ist! Vielleicht bringt der eine oder andere von Ihnen die Größe auf, sich bei meiner Vorgängerin für die eine oder andere Formulierung zu entschuldigen.
(Beifall bei der SPD - Meinhard Füllner [CDU]: Das müßten Sie aber zitieren!)
- Nein, das zitiere ich jetzt nicht, lieber Herr Kollege Füllner! Wenn Sie ehrlich sind, wissen Sie schon, was ich meine. Sie haben eben damals nicht darüber nachgedacht, was es für die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein bedeutet, wenn sie anders schreiben als alle Bundesländer außerhalb Schleswig-Holsteins. Unsere damalige Warnung, daß wir in eine Insellage gerieten, haben Sie schlichtweg in den Wind geschlagen.
Ich war am Montag zu einem Besuch auf Helgoland, sozusagen auf der Insel der Insel. Dort wurde ich auf dem Schulhof mit selbstgemalten Plakaten empfangen mit der Aufschrift: "Wir wollen die neue Rechtschreibung!" Wissen Sie, warum das so war? Weil die Absolventen der Helgoländer Realschule alle nach Niedersachsen wechseln, um dort ins Internat oder in niedersächsische Berufsschulen zu gehen, zum Beispiel nach Cuxhaven. Die Schüler haben wirklich die Befürchtung, daß ihnen der bisherige Zustand auf Dauer Schaden bringt.
Die isolierte Situation hat sich für viele Schüler konkret ausgewirkt. Viele Schulklassen haben mir in den letzten Monaten geschrieben. Ich mußte immer wieder antworten: Es steht nicht in meiner Macht, den Zustand von mir aus zu verändern.
Was die Schülerinnen und Schüler vorbrachten, will ich zitieren. Ich lese einmal aus einem Brief des Elsensee-Gymnasiums in Quickborn vor:
"Der letzte und unserer Meinung nach der wichtigste Grund wäre der, daß wir große Nachteile haben werden, wenn wir ein Studium in einem anderen Bundesland aufnehmen wollen oder uns für eine Stelle bewerben. Wenn man dort unsere Bewerbungsschreiben liest, wird man sich wahrscheinlich fragen: Wo kommt die denn her? Die kann ja nicht mal richtig schreiben. Es sei denn, daß man mit Sätzen wie 'Entschuldigen Sie bitte meine Rechtschreibung, aber ich komme aus Schleswig-Holstein' unterzeichnet."
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)
In Sachen Rechtschreibreform gibt es Gegner, Befürworter und Pragmatiker. Ich zähle mich, offengestanden, zu letzeren. Man kann es aber drehen und wenden, wie man will, es geht künftig nicht mehr anders als in der neuen Rechtschreibung. Der Zug ist abgefahren. Die vieldiskutierte und zum Teil zu Recht kritisierte Reform ist nicht mehr aufzuhalten.
Deswegen freue ich mich jetzt für unsere Schülerinnen und Schüler, daß der Landtag gemeinsam die Einführung der neuen Rechtschreibung in unsere Schulen beschließen will. Ich werde das Gesetz - Herr de Jager, keine Sorge, ich habe daran ein hohes Interesse - zügig umsetzen. Der Erlaß ist bereits vorbereitet. Nach den Herbstferien kann die neue Rechtschreibung unterrichtet werden. Allerdings muß ein ordnungsgemäßer Gang eingehalten werden. Für unsere Schülerinnen und Schüler ist es wichtig, daß die Insellage beendet wird.
Aber gestatten Sie mir als Kultusministerin auch ein Wort zu dem, was wir hier eigentlich tun, nämlich dazu, wie die Volksvertretung mit dem Volksentscheid umgeht; dies steht schon auf einem etwas anderen Blatt. Das ist schon mehr als ein Wermutstropfen in der Freude. Wenn die Volksvertretung so etwas macht, braucht sie schon sehr, sehr gute Gründe. Diese liegen für mich einzig und allein in dem Wohl unserer Kinder.
(Beifall bei SPD und F.D.P.)
Ich stimme der Kollegin Spoorendonk zu, die gesagt hat, man müsse für diese Entscheidung werben, damit sie nicht gewissermaßen zu einer mißtrauensbildenden Maßnahme wird. An uns allen gemeinsam liegt es, es zu vermitteln, warum wir eine Entscheidung wie die heutige so treffen.
Ich wünsche und hoffe, daß alle Seiten - Befürworter, Gegner und Pragmatiker - bei dem, was wir jetzt tun beziehungsweise vorhaben, immer an das Wohl der Kinder und an die Folgen denken. Unsere Kinder haben es jedenfalls nicht verdient, daß Politik auf ihrem Rücken und ihre Kosten gemacht wird.
Ich greife das an den Anfang meiner Ausführungen gestellte Zitat wieder auf und sage: Kinder sollen nicht Nachsicht mit Erwachsenen haben müssen, Kinder sollen Vertrauen in die Erwachsenen haben.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und vereinzelt bei der CDU)
Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau:
Ehe ich Herrn Minister Dr. Wienholtz das Wort erteile, möchte ich in der Besucherloge herzlich den
Kinderbeauftragten, unseren früheren Kollegen Horst Hager, begrüßen.
(Beifall)
Herr Minister Dr. Wienholtz, Sie haben das Wort.
Dr. Ekkehard Wienholtz, Innenminister:
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden interfraktionellen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes können Schul- und Amtssprache in inhaltlichem und zeitlichem Gleichklang weiterentwickelt werden. Ich freue mich, daß ich mit meinem Erlaßentwurf zur Amtssprache kurz vor der Sommerpause dazu mit einen Anstoß geben konnte.
Lassen Sie mich zur verfassungsrechtlichen Lage folgendes sagen. Diese Lage wird zu Recht heftig diskutiert. Weder die Landesverfassung noch das Volksabstimmungsgesetz enthält Regelungen, die es dem Parlament verwehren würden, ein durch das Volk beschlossenes Gesetz zu ändern. Zwar wird in der verfassungsrechtlichen Literatur vereinzelt die Ansicht vertreten, daß volksbeschlossene Gesetze grundsätzlich nur durch das Volk geändert werden dürfen beziehungsweise daß sie vom Parlament, allerdings erst in der folgenden Legislaturperiode, verändert werden dürfen. Andere Autoren vertreten dagegen die Auffassung, volksbeschlossene Gesetze seien jederzeit durch das Parlament veränderbar. Diese Auffassung entspricht der Verfassungsrechtslage in unserem Land. Sie folgt daraus, daß unsere Verfassung kein Rangverhältnis zwischen Volks- und Parlamentsgesetz normiert hat. Im Gegenteil, Artikel 37 Abs. 2 der Landesverfassung stellt die Verabschiedung von Gesetzen durch den Landtag und durch das Volk ausdrücklich alternativ nebeneinander.
Damit gibt die Landesverfassung gerade keine Rechtfertigung für eine Höherrangigkeit einer der beiden Beschlußmöglichkeiten. So ist es unstreitig, daß das Volk jederzeit ein vom Parlament beschlossenes Gesetz ändern oder aufheben kann. Ob das politisch sinnvoll ist oder nicht, ist eine Frage, mit der sich dieses Hohe Haus ja intensiv beschäftigt hat.
Nur müssen wir wissen, daß es nicht genügt, etwa das Volksabstimmungsgesetz zu ändern, ohne eine Änderung der Verfassung herbeizuführen. Denn nur in der Verfassung kann die wesentliche Frage des Rangunterschieds der Gesetzgebung und des Volksentscheids geregelt werden.
Insgesamt bestehen aus meiner Sicht auf der Grundlage der gegenwärtigen Verfassungsrechtslage gegen das hier vorgesehene Verfahren also keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Die Landesregierung wird sich Ende dieses Monats erneut mit der Umsetzung der Rechtschreibreform in die Amtssprache befassen. Ich werde dem Kabinett vorschlagen, die neue Rechtschreibung ab sofort in die gesamte Landesverwaltung einzuführen. In einem Punkt allerdings werden wir uns von den Schulen unterscheiden: In Gesetzentwürfen, Verordnungen und Bundesratsvorlagen kann natürlich nicht die herkömmliche oder reformierte Rechtschreibung beliebig verwendet werden. Für die tägliche Verwaltungspraxis erwarten wir, daß die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht sein werden, die zunehmend reformierte Rechtschreibung zu praktizieren. Damit lassen wir ganz bewußt einen Prozeß der Umgewöhnung zu und nutzen dabei Übergangsfristen, wie sie auch die Wiener Absichtserklärung vorsieht.
(Beifall im ganzen Haus)
Vizepräsidentin Dr. Gabriele Kötschau:
Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf dem Bildungsausschuß zu überweisen. Eine Mitberatung wird nicht beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich weise darauf hin, daß wir morgen um 10:00 Uhr mit Tagesordnungspunkt 31 - Gleichstellungsbericht - beginnen. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend.
Die Sitzung ist geschlossen.
Schluß: 18:42 Uhr

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Sigmar Salzburg


eingetragen von Sigmar Salzburg am 24.03.2002 um 10.22

Plenarprotokoll
95. Sitzung -
Kiel, Freitag, 17. September 1999

Vizepräsident Dr. Eberhard Dall`Asta:
....
Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes
Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und der Abgeordneten des SSW
Drucksache 14/2368
Bericht und Beschlußempfehlung des Bildungsausschusses
Drucksache 14/2398
Das Wort hat zunächst der Berichterstatter des Bildungsausschusses, Herr Abgeordneter Dr. von Hielmcrone.
Dr. Ulf von Hielmcrone [SPD]:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bildungausschuß hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Er empfiehlt dem Haus einstimmig, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Vizepräsident Dr. Eberhard Dall`Asta:
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Da eine Aussprache nicht vorgesehen ist, lasse ich jetzt über den Gesetzentwurf in der vom Ausschuß empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
....

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Sigmar Salzburg


eingetragen von Matthias Dräger am 09.07.2001 um 20.05

Dieser Tage wurde mir der untenstehende Text zugänglich. Es handelt sich hier um das vom „Wissenschaftlichen Dienst des Landtages“ für die Abgeordneten des Landtages angefertigte „Gutachten“ zur Frage der Zulässigkeit der damals geplanten Aufhebung des Volksentscheides durch den Landtag; das „Gutachten“ wird zur Förderung der staatspolitischen Bildung hier - wohl erstmalig - dem interessierten Teil der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.


Zum Verfasser, zur Form:
Das „Gutachten“ wurde erstellt vom „Wissenschaftlichen Dienst und Gesetzgebungsdienst“ des Landtages. Der Wissenschaftliche Dienst ist, ausweislich des Briefkopfes, dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages unterstellt (und residiert, soweit ich mich erinnern kann, auch im gleichen Gebäudetrakt des Landtages).
Der Präsident des Landtages, Herr Heinz-Werner Ahrens (SPD), ist aber nicht nur Mitglied einer Partei (die übrigens den Volksentscheid aufheben wollte), sondern auch noch Abgeordneter des Landtages. Mit anderen Worten: Der Wissenschaftliche Dienst untersteht direkt einem Mann, der selbst und dessen Partei den Volksentscheid aufheben möchte.
Es versteht sich von selbst, daß ein „Gutachten“ aus dieser Quelle nicht mehr als unabhängig gelten kann.
Genausogut könnte man für ein Gutachten bei einem Verkehrsdelikt, z. B. einen Unfall aufgrund offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit, als „wissenschaftlichen Gutachter“ ... den Angeklagten höchstpersönlich heranziehen! Ist das nicht eine tolle Idee? Nur das aus dieser Quelle kommende „Gutachten“ wäre natürlich ebenso sinn- wie wertlos.
Den Abgeordneten steht es natürlich frei, sich in jeder Hinsicht beraten zu lassen. Nur sollen sie dann bitteschön in der Öffentlichkeit nicht den Eindruck erwecken, ihr Verhalten werde durch ein unabhängiges „wissenschaftliches Gutachten“ gedeckt, wie dies natürlich durch Bezugnahme auf das (inhaltlich damals nicht bekanntgewordene) Gutachten durch die Presse 1999 geschehen ist.


Zum Inhalt:
Zur Klärung der Frage, ob die Aufhebung eines Volksentscheides durch die Volksv e r t r e t e r (sic!) überhaupt zulässig sein kann, muß natürlich in erster Linie die Verfassung herangezogen werden. (Wenn man denn überhaupt auf die schon im Ansatz schräge Idee verfällt, sich eine solche Frage im juristischen Sinne überhaupt zu stellen. Wenn man nicht das tun will, was das Volk in einer sachbezogenen Entscheidung verlangt, dann soll man das Volk gefälligst gar nicht erst fragen. Man kann auch ohne direkte Demokratie vernünftig regieren. Eine Volksgesetzgebung, die man de facto nicht haben will, soll man dann auch aus der Verfassung wieder streichen. Das ist ehrlicher.)
In seinem knapp 1seitigen Text nimmt Dr. Wuttke aber nur auf den Artikel 37 der Landesverfassung Bezug, der zur Klärung der Frage überhaupt nichts hergibt.
Vollkommen klar wird die Tendenz des „Gutachtens“ durch die Tatsache, daß sein Verfasser es nicht für nötig hält, auf den völlig unmißverständlichen Artikel 2 der Landesverfassung einzugehen, ja, diesen Artikel noch nicht einmal erwähnt.
Hier ist die Frage, wessen Willen und damit auch wessen Gesetze im Zweifelsfall Vorrang haben, eindeutig geregelt:


(1) Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.
(2) Das Volk bekundet seinen Willen durch Wahlen und Abstimmungen. Es handelt d u r c h seine gewählten Vertretungen im Lande, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie durch Abstimmungen.


Wer nach Kenntnis dieses Artikels der Landesverfassung noch Zweifel hegt, wessen Willen im Land den Vorrang hat - der Wille des Volkes oder seiner gewählten Stellvertreter - dem ist nicht mehr zu helfen.



Das vorliegende Gutachten von Dr. Wuttke ist ein Persil-Schein - nicht mehr, nicht weniger.

Und noch etwas: Den Abgeordneten, die das verbrochen haben, was sie verbrochen haben, wünsche ich die Rechtschreibreform an den Hals und wünsche ihnen viel Vergnügen mit dem von ihnen angerichteten Schreibsalat. Nicht lebenslänglich (eine solche Strafe wäre wohl nicht angemessen) aber doch bis zum Jahr 2005.
(Herr Dr. Wuttke nehme ich hiervon aus; er hat nur die Arbeit gemacht, die man von ihm erwartete und für die er bezahlt worden ist.)


eingetragen von Matthias Dräger am 09.07.2001 um 18.54

Der Präsident des
Schleswig-Holsteinischen Landtages

Wissenschaftlicher Dienst und
Gesetzgebungsdienst



Mein Zeichen L230-398/14 Dr. Horst Wuttke 14. Juli 1998


Volksentscheid Rechtschreibreform und Änderung des Schulgesetzes


Im Gegensatz etwa zu § 16 g Gemeindeordnung enthält die Landesverfassung (LV) keine ausdrückliche Aussage zu der Frage, ob ein durch Volksentscheid zustande gekommenes Gesetz - hier § 4 Abs. 10 Schulgesetz - wie ein vom Landtag beschlossenes Gesetz durch den Landtag geändert oder aufgehoben werden kann. Insoweit werden - und wurden bereits unter der Weimarer Verfassung - unterschiedliche Auffassungen vertreten. Während die einen dem volksbeschlossenen Gesetz eine Sonderstellung nicht einräumen, billigen die anderen ihm einen höheren Rang als dem vom Landtag beschlossenen Gesetz mit der Folge zu, daß das volksbeschlossene Gesetz wiederum nur durch einenn plebiszitären Akt aufgehoben oder geändert werden kann (vgl. Hübner, in: von Mutius, Kommentar zur Landesverfassung, Artikel 42 RN 16 m.w.N.). Gegen die letztgenannte Ansicht spricht u. E., daß Artikel 37 Abs. 2 LV das vom Landtag beschlossene und das durch Volksentscheid zustande gekommene Gesetz erkennbar auf eine Stufe stellt und Artikel 42 LV keinerlei Anhaltspunkte für eine intensivere Bindungswirkung des volksbeschlossenen Gesetzes enthält. Der Landtag ist daher rechtlich nicht gehindert, ein durch Volksentscheid beschlossenes Gesetz wie jedes andere Parlamentsgesetz jederzeit zu ändern oder aufzuheben. Ob er von dieser rechtlich gegebenen Möglichkeit Gebrauch macht, ist eine ausschließlich unter politischen Aspekten zu beantwortende Frage (Hübner, aaO). Dieses Ergebnis entspricht im übrigen der Bewertung durch den Sachverständigen Dr. Herdegen, der vom Sonderausschuß „Verfassungs- und Parlamentsreform“ am 3. Mai 1990 angehört worden ist (SoAVP 29/34). Dr. Schliesky hat in seiner gegenüber dem Innen- und Rechtsausschuß abgegebenen schriftlichen Stellungnahme vom 23. März 1999 (Umdruck 14/3214, S. 16f.) den gleichen Standpunkt vertreten.

Festzuhalten ist mithin abschließend: Dem Landtag steht es frei, § 4 Abs. 10 SchulG zu ändern oder aufzuheben. Irgendwelchen inhaltlichen oder zeitlichen Rechtsbindungen unterliegt er insoweit nicht.

Mit freundichen Grüßen
Für den Wissenschaftlichen Dienst

(Dr. Wuttke)


eingetragen von Matthias Dräger am 09.07.2001 um 18.37

Auszug:

Art. 2. Demokratie, Funktionentrennung.
(1) Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus.
(2) Das Volk bekundet seinen Willen in Wahlen und Abstimmungen. Es handelt durch seine gewählten Vertreter im Lande, in den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie durch Abstimmungen.
(3) Die Verwaltung wird durch die gesetzmäßig bestellten Organe, die Rechtsprechung durch unabhängige Gerichte ausgeübt.

...

Art. 37. Gesetzgebungsverfahren.
(1) Die Gesetzenwürfe werden von der Landesregierung oder von einzelnen oder mehreren Abgeordneten oder durch Initiativen aus dem Volk eingebracht.
(2) Die Gesetze werden vom Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen.


eingetragen von Theodor Ickler am 07.06.2001 um 07.58

Ich will gleich mal den Anfang machen und den von Matthias Dräger erwähnten Kommentar der FAZ hierhersetzen:

FAZ 18.9.1999)

Absurdistan

V.Z. Es gibt in Schleswig-Holstein keinen Anlass für hohe Selbstzufriedenheit. Im Gegenteil: Das nördlichste Bundesland muss aufpassen, dass es den Anschluss nicht verpasst. Es mag sein, dass die schöne Lage zwischen den Meeren und die Elbe als gleichsam dritte Landesgrenze ein insulares Bewusstsein begünstigen, doch wo es sich durchsetzt, wirkt es schädlich. Was das Fehlen einer schnellen Verkehrsanbindung Richtung Rostock und die Dauerstaus vor der Elbe bedeuten, scheint vielen Bürgern nicht mehr bewusst zu sein: Kostenfaktoren und Investitionshemmnisse. Seit dem Regierungswechsel vor mehr als zehn Jahren scheint das Bewusstsein für solche Zusammenhänge nicht eben zugenommen zu haben; der neue Spitzenkandidat der Union legt einen Finger auf die Wunde, wenn er über das Eidersperrwerk sagt, so ein Projekt wäre zur Zeit in Schleswig-Holstein schon aus mentalen Gründen nicht mehr zu verwirklichen. Immerhin hat Rühe es geschafft, die CDU vom Weg nach "Absurdistan" abzubringen, auf dem sie mit ihrer Unterstützung der Rechtschreibreformgegner bereits wandelte. Man mag über diese Reform denken, wie man will: es ist unerträglich, dass die Schüler in Schleswig-Holstein durch eine Volksabstimmung zu Insulanern gemacht werden, und es ist richtig, dass der Landtag das verhindert.

(Der Verfasser ist Volker Zastrow)
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Th. Ickler


eingetragen von Theodor Ickler am 07.06.2001 um 07.48

Es wäre meiner Ansicht nach nützlich, hier zunächst einmal eine Liste der Dokumente (Amtliches, aber auch Zeitungsartikel) zusammenzustellen, die zum Komplex Volksbegehren in Schleswig-Holstein gehören. Dahinter könnte jeweils vermerkt werden, ob das Dokument bereits als Datei verfügbar ist. Das andere könnte man einscannen (lassen). In derselben Weise könnten dann auch andere Komplexe bearbeitet werden. Es wird allmählich Zeit, umfassende Dokumentationen anzulegen. Gemeinsam könnten wir auch kurze Kommentare dazu entwickeln.
Also: Wer hat was auf der Festplatte oder im Ordner?
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Th. Ickler


eingetragen von Matthias Dräger am 07.06.2001 um 06.40

Nach der Ankündigung von Volker Rühe und Martin Kayenburg (beide CDU) im Sommer 1999, den Volksentscheid gegen die Rechtschreibreform im Landtag kippen zu wollen, formierte sich innerhalb von Tagen eine entschlossene Front der Parteien, mit der klaren Tendenz, diesem Vorstoß quasi blind zu folgen. Es war bei den Leuten eine Entschlossenheit zu spüren, als gelte es, einen verspäteten „Führerbefehl“ auszuführen.

Ich habe mir dann die Finger wundtelefoniert, um die politischen Entscheidungsträger einige Wochen vor der sich abzeichnenden Entscheidung noch einmal zusammenzubringen, damit ihnen das Unsägliche ihres Tuns wenigstens in fachlicher Hinsicht vor Augen geführt werden kann.
Ein solches Treffen hat zu meiner Überraschung auch stattgefunden, und zwar in meinem Elternhaus in Lübeck (seitens der „Reformgegner“ konnten Herr Loew, Herr Peil, Herr Kliegis und ich teilnehmen). Es war mir sogar gelungen, den Fraktionsvorsitzenden der SPD, ohne den die Umsetzung des Vorstoßes der CDU gar nicht denkbar war, zum Treffen einzuladen - jedenfalls hatte ich mit seinem Referenten telefonisch einen Termin festgelegt. Als ich dann etwa 10 Tage später alle, die zugesagt hatten (so Lothar Hay über seinen Referenten), mit den entsprechenden Details versorgte (Anfahrtskizze, Tagesordnung etc.) meldete sich der Referent von Lothar Hay dann bei mir und sagte, er habe den Termin mittlerweile anderweitig vergeben, da er von mir in der Zwischenzeit ja nichts mehr gehört habe...
Zum Treffen erschien seitens der Parteien dann folglich auch nur die zweite Garnitur, Leute, die nicht gewohnt sind, die Richtung in der Politik zu bestimmen, und erst recht nicht in der Lage wären, eine von ihren Leithammeln eingeschlagene Richtung zu korrigieren.

Es kam dann, wie es kommen mußte: Am 17. September 1999, noch nicht einmal ein Jahr nach dem Volksentscheid, wurde das vom Volk beschlossene Gesetz zum Stopp der Rechtschreibreform durch die sog. Volksvertreter in die Tonne getreten. Ein Skandal ersten Ranges, der eigentlich nur vom Verhalten der Presse diesem barbarischen Akt gegenüber, leider einschließlich der FAZ und sogar einschließlich des Spiegels (!), noch überboten wurde.

Von Lothar Hay habe ich über den „Buschfunk“ des Landtages einige Wochen nach dem 17. 9. vernommen, daß er geäußert haben soll: „Wir haben uns bei dieser Sache viel zu leichtfertig vor den Karren der CDU spannen lassen.“

Was war wirklich geschehen? (Zur Erinnerung: Die Parteien befanden sich wenige Monate vor der Landtagswahl bekanntlich im Landtagswahlkampf.)
Volker Rühe, der Spitzenkandidat der CDU für die Landtagswahl am 27. Februar 2000, hatte mit der Idee, den Volksentscheid zu kippen, genau das richtige Thema, um sich in der Politik als Führernatur und Leithammel zu profilieren. Er traf dabei beim Fraktionsvorsitzenden Martin Kayenburg auf offene Ohren, denn in der CDU hatte man mittlerweile Angst, daß (ausgerechnet!) die SPD die Sonderstellung des Landes in Sachen Rechtschreibreform zum Wahlkampfthema machen wollte (letzteres wurde mir von einem Mitarbeiter des Landtages als Motiv für den Vorstoß der CDU genannt).
Mit dieser Klappe konnte gleich noch eine zweite „Fliege“ geschlagen werden: Die Volksgesetzgebung. Letztere war vor Jahren auf Initiative der SPD in Schleswig-Holstein eingeführt worden, damals gegen den erklärten Willen der CDU. Es war völlig klar, daß mit einer Annullierung des per Volksentscheid beschlossenen Gesetzes dem Instrument der Volksgesetzgebung so ganz nebenbei ein Schaden zugeführt werden konnte, von dem sich dieser Teil der Verfassung so schnell nicht wieder erholen würde, wenn überhaupt.

Bleibt vielleicht noch die Frage: Wie stand man denn, z. B. bei der CDU, i n h a l t l i c h zur Rechtschreibreform? Das ist ein offenes Geheimnis - ein Geheimnis deshalb, da es damals fast niemand zur Kenntnis genommen hat, und offen deshalb, da man es in den Protokollen des Landtages nachlesen kann.
So trug Herr Jost de Jager (= Biedermann), der Bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, zwei Tage vor der beabsichtigten Kassierung des Volksgesetzes in seiner Rede vor dem Landtag (= den Brandstiftern) am 15. 9 vor:
„Wir halten aber an der inhaltlichen Kritik an der Rechtschreibreform nach wie vor fest. Bei der Frage, ob diese Reform klug, durchdacht und handwerklich präzise konzipiert worden ist, sind wir nicht über Nacht vom Saulus zum Paulus geworden. Wir sind auch von ihrer Notwendigkeit immer noch nicht überzeugt*, und deshalb ist die Reform der Reform, die ja bereits in Gang gesetzt wurde, wenngleich sie nur schleppend verläuft, zwingend erforderlich.“


* aber nichtsdestotrotz muß jetzt, auf Teufel komm raus, auf jeden Fall erst einmal der erste Volksentscheid dieses Landes liquidiert werden?? - ihr habt doch nicht mehr alle Tassen im Schrank...
– geändert durch Matthias Dräger am 08.06.2001, 17:05 –


eingetragen von Theodor Ickler am 07.06.2001 um 03.25

Aus einem Brief des Fraktionsvorsitzenden der SPD im Kieler Landtag, Lothar Hay, vom 17.3.2000:

"Die Beschlussfassung des Schleswig-Holsteinischen Landtages ist im Interesse der Schülerinnen und Schüler erfolgt. Dass wir dabei das von uns selbst geschaffene Instrument der Volksgesetzgebung beschädigt haben, bedauert niemand mehr als wir, es war jedoch in der konkreten Situation unvermeidlich."

Das heißt: Volksgesetzgebung ist in Ordnung, solange sie den Absichten der Berufspolitiker nicht widerspricht; in diesem Fall muß man dem Volk leider kräftig auf die Finger klopfen.

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Th. Ickler


eingetragen von Matthias Dräger am 26.05.2001 um 13.46

Klaus Fromm schreibt in seinem Artikel: „Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat den Antrag durch Beschluss vom 24. November 1999 abgelehnt (Az. 9 B 111/99); das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen diese Entscheidung nicht zugelassen.“

Wenn man das so liest, kann man sich des Eindrucks kaum erwehren, das Verfahren sei mit der Abweisung der Beschwerde vor dem OVG wohl beendet...
Es hätte durchaus nicht geschadet, wenn Klaus Fromm in seinem Bericht irgendwo einen dezenten Hinweis untergebracht hätte, daß es sich bei den beiden abgewiesenen Anträgen jeweils um E i l a n t r ä g e handelte.

Das eigentliche Verfahren in der Hauptsache, das vom Verwaltungsgericht im Februar 2001 in erster Instanz abewiesen wurde, hat gerade erst begonnen...

– geändert durch Matthias Dräger am 27.05.2001, 16:02 –


eingetragen von Sigmar Salzburg am 26.05.2001 um 11.51

[Aus: KommunalPraxis N Nr. 4/2000]

Klaus Fromm

Rechtschreibreform in Schleswig-Holstein

Im Rahmen der Einführung der neuen Rechtschreibung in Schleswig-Holstein wurde der Volksentscheid gegen die Einführung der Rechtschreibreform durch ein Gesetz des Landtages aufgehoben. Dagegen wandten sich die Antragsteller vor Gericht mit der Begründung, ein volksbeschlossenes Gesetz könne auch nur wieder per Volksentscheid aufgehoben werden, nicht jedoch durch das Repräsentativorgan. Mit dieser Ansicht scheiterten sie jedoch in zwei Instanzen.

Sachverhalt

Auf der Grundlage des Volksentscheids vom 27. September 1998 ist durch Gesetz vom 21. Dezember 1998 die Vorschrift des § Abs. 10 SchulG eingefügt worden, die wie folgt lautet: „In den Schulen wird die allgemein übliche Rechtschreibung unterrichtet. Als allgemein üblich gilt die Rechtschreibung, wie sie in der Bevölkerung seit langem anerkannt ist und in der Mehrzahl der lieferbaren Bücher verwendet wird." Diese Gesetzesänderung hat der Schleswig-Holsteinische Landtag durch Gesetz vom 21. September 1999 wieder rückgängig gemacht, und zwar durch Streichung des § 4 Abs. 10 SchulG.

Die Antragsteller sind der Auffassung, der Landtag sei dazu nicht befugt gewesen. Ein durch das Volk beschlossenes Gesetz gehe im Range einem vom Parlament beschlossenen Gesetz vor und könne nur durch einen weiteren Volksentscheid außer Kraft gesetzt werden.

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat den Antrag durch Beschluss vom 24. November 1999 abgelehnt (Az. 9 B 111/99); das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen diese Entscheidung nicht zugelassen.

Begründung

Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Verwaltungsgericht auf Folgendes hingewiesen: Bei summarischer Überprüfung der Rechtslage ist eine Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes vom 21. September 1999 nicht zu erkennen.

Gegen den von den Antragstellern behaupteten Vorrang eines volksbeschlossenen Gesetzes spricht der Wortlaut der Landesverfassung. Gemäß Art. 37 Abs. 1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (LVerf) werden die Gesetzentwürfe von der Landesregierung oder von einzelnen oder mehreren Abgeordneten oder durch Initiativen aus dem Volk eingebracht. Art. 37 Abs. 2 LVerf bestimmt: „Die Gesetze werden vom Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen." Damit stehen nach dem Wortlaut der Landesverfassung beide Alternativen der Gesetzgebung nebeneinander, ohne dass der einen oder anderen Alternative ein Vorrang eingeräumt wäre.

Die Landesverfassung erkennt die Möglichkeit zur Herrschaftsausübung des Volkes durch Abstimmungen und damit die unmittelbare Legitimation von Sachentscheidungen durch das Volk gegenüber Wahlen als gleichwertig an. Dieser (unmittelbaren) Mitwirkungsform kommt jedoch kein höherer Stellenwert als den repräsentativen Legitimationsmustern zu (Schlesky, Neue Grundlagen für die unmittelbare Demokratie in Schleswig-Holstein, Schl.-H. Anz. 1999, S. 225, 226). Aus der Gleichrangigkeit beider Formen der Gesetzgebung folgt, dass ein vom Volk beschlossenes Gesetz durch das Parlament geändert oder aufgehoben werden kann.

Die Antragsteller haben für ihre Auffassung, ein volksbeschlossenes Gesetz könne nur durch denselben Kompetenzträger, der den Rechtssatz erlassen habe, mithin nur durch das Volk selbst aufgehoben oder geändert werden, rechtsvergleichende beziehungsweise rechtshistorische Argumente vorgetragen. Diese vermögen jedoch nicht zu überzeugen. Die Verfassungslage in anderen Ländern wie der Schweiz oder den Vereinigten Staaten gibt für die Auslegung der Verfassungslage in Schleswig-Holstein nichts her.

Gleiches gilt für die von den Antragstellern zitierte Auffassung zur Weimarer Reichsverfassung. Die Entstehungsgeschichte der Verfassungsreform in Schleswig-Holstein bietet keine zureichenden Anhaltspunkte dafür, dass trotz des Schweigens der Verfassung zu diesem Punkt ein Vorrang oder eine Bindungswirkung des volksbeschlossenen Gesetzes normiert werden sollte.

Der Schlussbericht der am 29. Juni 1988 eingesetzten Enquete-Kommission „Verfassungs- und Parlamentsreform" äußert sich auch zur Frage einer Ergänzung des Repräsentationssystems, zum Beispiel durch die Einführung von Volksbegehren und Volksentscheid. Die Einführung eines Volksentscheids wurde von der Enquete-Kommission mehrheitlich abgelehnt. Die Kommission war der Auffassung, dass die prinzipiellen Einwände mögliche Vorteile erheblich überwögen. Die Entscheidungsfähigkeit des Parlaments würde geschwächt. Beeinträchtigt würde insbesondere die Fähigkeit der parlamentarischen Mehrheit, eine konsistente, in sich abgestellte Politik zu formulieren und zu vertreten. Es bestünde insoweit die Gefahr einer Desintegration der politischen Willensbildung und einer wachsenden politischen Konfrontation und Emotionalisierung. Hiervon abweichend schlugen zwei Mitglieder der Kommission in einem Sondervotum die Aufnahme des Volksentscheids in die Landesverfassung vor (vgl. Schlussbericht der Enquete-Kommission Verfassungs- und Parlamentsreform/Schleswig-Holsteinischer Landtag, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden). Der zur Beratung der Empfehlungen der Enquete-Kommission am 14. Februar 1989 eingesetzte Sonderausschuss konnte sich zunächst im Hinblick auf die von der Enquete-Kommission mehrheitlich vertretenen Bedenken über die Einführung direkt-demokratischer Formen der Mitwirkung des Volkes nicht einigen. Die Sicherung der verfassungsändernden Mehrheit im Landtag konnte erst in der Schlussphase der Tätigkeit des Ausschusses erreicht werden, nachdem die CDU-Fraktion ihre Bedenken bezüglich der Einführung eines Volksentschiedes aufgrund von Zugeständnissen in anderen Bereichen der Verfassungsreform aufgegeben hatte (vgl. das Plenarprotokoll der 55. Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages über die 2. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Landessatzung vom 30. Mai 1990, abgedruckt in: Gegenwartsfragen 65, Eine neue Verfassung für Schleswig-Holstein; herausgegeben von der Landeszentrale für politische Bildung Schleswig-Holstein; von Mutius/Wuttke/Hübner, Kommentar zur Landesverfassung Schleswig-Holstein, Einführung III m.w.N.)

Angesichts dieser Entstehungsgeschichte spricht nichts dafür, dass der Verfassungsgeber einen ungeschriebenen Vorrang des volksbeschlossenen Gesetzes oder eine (ungeschriebene) Bindungswirkung normieren wollte. Vielmehr hätte eine so wesentliche Frage wie die nach einem Rangunterschied zwischen einem vom Parlament beschlossenen und einem durch Volksentscheid zustande gekommenen Gesetz vom Verfassungsgeber ausdrücklich geregelt werden müssen (ebenso: von Mutius/Wuttke/Hübner a.a.O., Art 42 RdNr. 15).

Dies gilt auch für die Frage einer Bindungswirkung des volksbeschlossenen Gesetzes. Die Landesverfassung normiert eine solche Bindungswirkung nicht. Da alle Gesetze unabhängig von ihrem Zustandekommen die gleiche Bindungswirkung entfalten, ist der Landtag verfassungsrechtlich nicht gehindert, ein durch Volksentscheid beschlossenes Gesetz jederzeit zu ändern oder aufzuheben, wie dies auch bei einem Parlamentsgesetz der Fall ist (von Mutius/Wuttke/Hübner a.a.O.). Dabei verkennt das Gericht nicht, dass gute Gründe dafür sprechen mögen, eine Bindungswirkung in der Verfassung zu verankern. Hierdurch könne der Gefahr entgegengewirkt werden, dass aufgrund der vom Volk als Missachtung seiner Entscheidung empfundenen Korrektur durch den parlamentarischen Gesetzgeber Frustration und Politikverdrossenheit um sich greifen. Andererseits verlangt die Entwicklungsoffenheit der Demokratie die Möglichkeit einer Korrektur des Volksentscheids. Da die Verfassung eine Bindungswirkung des volksbeschlossenen Gesetzes nicht normiert hat, ist folglich die Frage, ob die Streichung des § 4 Abs. 10 SchulG a.F. durch das Parlamentsgesetz vom 21. September 1999 gerechtfertigt war, allein politisch zu entscheiden und zu vertreten. Dies gilt auch hinsichtlich der Frage, ob – etwa aufgrund der sich in der Frage der Rechtschreibreform seinerzeit abzeichnenden „Insellage" Schleswig-Holsteins – ein wichtiger Grund für die Korrektur des Volksentscheides gegeben war.

Aus dem Vorstehenden folgt, dass der vom Antragsteller angefochtene Erlass vom 12. Oktober 1999 nicht im Widerspruch zu den Vorschriften des Schulgesetzes steht. Dass der Antragsgegner berechtigt ist, die neuen Rechtschreibregeln für den Unterricht in den Schulen durch Erlass vorzuschreiben, ohne dass es hierfür einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedürfte, entspricht der Rechtssprechung der Kammer. In der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zudem geklärt, dass der Staat von Verfassungs wegen nicht gehindert ist, Regelungen über die richtige Schreibung der deutschen Sprache für den Unterricht in den Schulen zu treffen. Für die Einführung der von der Kultusministerkonferenz am 30. November/ 1. Dezember beschlossenen Neuregelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen des Landes Schleswig-Holstein bedurfte es keiner besonderen, über die allgemeinen Lernzielbestimmungen des Landesschulgesetzes hinausgehenden gesetzlichen Grundlage. Grundrechte von Eltern und Schülern werden durch die Neuregelung nicht verletzt (BVerfG, U. v. 14.07.1998 – 1 BvR 1640/97 –, NJW 1998, S. 2515).


Dr. Klaus Fromm
Ministerialrat im Ministerium für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Kultur des
Landes Schleswig-Holstein,
Kiel


[Aus KommunalPraxis N Nr. 4/2000, abgeschrieben v. S. Salzburg]

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Sigmar Salzburg


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