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eingetragen von Sigmar Salzburg am 23.11.2022 um 10.39
Großbritanniens Oberstes Gericht lehnt neues schottisches Unabhängigkeitsreferendum ab
Schottlands Regierung will ihre Bevölkerung erneut über die Unabhängigkeit von Großbritannien abstimmen lassen. London stemmt sich dagegen. Nun hat das Oberste Gericht zugunsten der Downing Street entschieden...
spiegel.de 23.11.2022
Hätten ein paar Männeken eines obersten Sowjetgerichts das 1991er-Referendum in der Ukraine nicht zugelassen, dann wäre Putins Krieg heute rechtmäßig.– Wäre die Besetzung des deutschen Bundesverfassungsgerichts eine andere gewesen, dann hätte es auch die Volkserpressung „Rechtschreibreform“ zurückweisen können.
eingetragen von Sigmar Salzburg am 21.05.2021 um 08.58
[Spiegel] Das Gericht verurteilte den Syrer Abdullah al H. H., der als islamistischer Gefährder gilt, unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Haft.
Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und behielt[en] sich die anschließende Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor.
spiegel.de 21.5.2021
Geht das Gericht von vornherein davon aus, daß „lebenslänglich“ nur „15 Jahre“ bedeutet oder will man seinen Leichnam nach seinem Ableben in „Sicherungsverwahrung“ nehmen?
eingetragen von Sigmar Salzburg am 08.02.2018 um 09.29
Der Titel der deutschen Filmtrilogie "Fack Ju Göhte" verstößt nach Ansicht von Richtern gegen die guten Sitten und ist deshalb keine schützenswerte Marke. Der mit dem Filmtitel ähnliche englische Ausdruck "fuck you" sei vulgär und damit auch die angemeldete Marke, entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg. Die Richter bestätigten mit ihrem Urteil eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Die Firma Constantin wollte den Titel ihrer Erfolgstrilogie vor gut zwei Jahren als EU-Marke eintragen lassen ...
sueddeutsche.de 24.1.2018
Etymologisches hier, sprachliches Umfeld hier.
Jahre vor dem Film stand schon die Falschschreibung (ohne Goethe) an der Tafel im Klassenraum meines Sohnes.
Eine Reform der englischen Orthographie wäre also viel dringlicher gewesen.
eingetragen von Sigmar Salzburg am 18.04.2012 um 18.17
Verletzen Kirchen-Lehrstühle die Verfassung?
ERLANGEN - Mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Vergabepraxis bei der „W3-Professur für Praktische Philosophie“ an der Universität Erlangen-Nürnberg sollen die bestehenden 22 Konkordatslehrstühle in Bayern abgeschafft werden.
Die Beschwerde hat der Nürnberger Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rainer Roth, im Namen von Professor Ulla Wessels eingelegt. Die Professorin aus dem Saarland hatte sich schon einmal auf die Nachfolge von Professor Maximillian Forschner in Erlangen beworben. Weil bei der Besetzung eines Konkordatslehrstuhls die katholische Kirche im Endeffekt das letzte Wort hat, wurde Ulla Wessels nicht berufen…
22 Konkordatslehrstühle gibt es noch in Bayern. Sie wurden bereits 1924 eingerichtet. Für diese nicht an einer theologischen Fakultät angesiedelten Lehrstühle gilt seither: Die katholische Kirche hat bei deren Besetzung ein Einspruchsrecht…
Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte im Sommer vergangenen Jahres die Frage nach der Konfession von Bewerbern auf die Philosophie-Professur zwar als „rechtlich bedenklich“ angesehen, aber die Klage von Professor Ulla Wessels gegen ihre Nichtberücksichtigung abgewiesen. Erst wenn die Wiederholung bestimmter Rechtsfehler bei der Stellenvergabe drohe, sei die Klage zulässig…
Ob die Verfassungsbeschwerde zugelassen wird, muss sich erst noch zeigen. Rechtsanwalt Roth hat da so seine Zweifel. Denn er schreibt zum Schluss seiner Verfassungsbeschwerde: „Es bleibt abzuwarten, ob das Verfassungsgericht sich ebenfalls, wie die Fachgerichte bisher, unter Berufung auf verfassungsrechtliche Gesichtspunkte um eine Entscheidung in der Sache drückt.“
nordbayern.de 17.4.2012
Siehe auch hier.
eingetragen von Sigmar Salzburg am 25.10.2011 um 07.06
In Sachen Rechtschreibung und Religion dehnen die Kultusministerien und die Gerichte gerne das Recht nach eigenem parteilichem Gutdünken. Bekanntlich mußte die reformbekannte Ministerin Schavan am 17.6.1998 gerichtlich zur gleichwertigen Ausstattung des Ethikunterrichts gezwungen werden. Jetzt hat eine untere Instanz wieder aus dem Grundgesetz herausgelesen, daß seine Verfasser dem Religionunterricht eine bevorzugte Rolle zugewiesen hätten:
Urteil in Baden-Württemberg
Ethik-Unterricht überfordert Grundschüler
Ethische Fragen zu erörtern, sei für Grundschüler zu kompliziert, entschied ein Gericht in Freiburg. Die Kinder lernten genug über Werte und Moral, indem sie sich in ihrer Klasse zurechtfinden müssten. Eine Mutter war anderer Meinung: Sie wollte reguläre Ethik-Stunden für ihre Söhne erzwingen - und scheiterte.
… Die Mutter hatte sich dagegen gewehrt, dass konfessionslose Kinder anders behandelt würden als Kinder, die einer Konfession angehörten - weil Ethik und Religion nicht gleichgestellt seien. An der öffentlichen Grundschule war zuvor eine Philosophie-AG eingerichtet worden, für die Schüler 120 Euro im Jahr zahlen sollten…
Das Gericht sah dafür jedoch keinen Anlass: Die moralisch-ethische Bildung der Kinder gehöre zwar zum staatlichen Erziehungsauftrag. Daraus ergebe sich aber kein Anspruch auf Einrichtung eines bestimmten Schulfachs…
Aus dem Grundgesetz ergebe sich zudem eine Sonderstellung des Religionsunterrichts. In Artikel 7 heißt es: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach." Der Verfassungsgeber habe sich damit bewusst dafür entschieden, Religion als Schulfach in der Verfassung zu bevorzugen…
Spiegel.de 24.10.2011
Es mag sein, daß einige Väter des Grundgesetzes so dachten, aber der eigentliche Grund ist doch der: Im Religionsunterricht werden überwiegend Vorstellungen vermittelt, die nicht allgemein anerkannt sind und daher eigentlich nicht an eine öffentliche Schule gehören. Um dennoch einen solchen Unterricht zu ermöglichen, mußte er erst zum „ordentlichen“ Lehrfach erklärt werden. Damit ist keineswegs der Gedanke des Grundgesetzes aufgehoben, daß der Staat sich weltanschaulich neutral zu verhalten habe.
Bemerkenswert ist, daß – entgegen der obengenannten Feststellung des Gerichts – die religionsgefälligen Länderregierungen in den höheren Klassen ersatzweise Ethikunterricht vorschreiben, natürlich um den Schülern die Abwahl des Religionsunterrichtes zu vergällen – vorgeblich aber, weil auch ihnen eine Ethik vermittelt werden müßte.
Wie man hört, ist die Finanzierung einer Revision des Urteils nicht gesichert. Dann können nach unserer Erfahrung die höheren Instanzen diese mühelos abblocken, weil sie bei (angeblich) mangelnden Erfolgsaussichten die gesetzliche Prozeßkostenhilfe verweigern dürfen.
eingetragen von Sigmar Salzburg am 05.05.2011 um 18.27
Vor genau einem Jahr wurde hier der Fall Prof. Zapp als Beispiel für „Rechtens sein“ angeführt mit dem gleichzeitigen Hinweis auf die seltsame Verquickung von Staat und Kirche. Dadurch wurde Dr. Janker, der einen ähnlichen juristischen Kleinkrieg führt, auf unsere Seiten aufmerksam. Heute lassen die Meldungen von 'kathnews' ahnen, daß man vor Gericht auch in solchen Fällen in „Gottes“ Hand ist:
Kirchenaustritt gleich Kirchenaustritt?
Entscheidung im „Fall Zapp“ wird auch Auswirkungen auf den „Fall Janker“ haben.
Auf die Berufung der Erzdiözese Freiburg hin wurde die erstinstanzliche Entscheidung sodann durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg aufgehoben. Das staatliche Recht dürfe einem Austrittswilligen ohne Verstoß gegen das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nicht erlauben, durch modifizierte Erklärungen (Zapp wollte bekanntlich nur aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts austreten, gleichzeitig aber Teil der römisch-katholischen Kirche bleiben) innerkirchliche Rechtsfolgen zu umgehen.
kathnews.de 5.5.2011
eingetragen von Sigmar Salzburg am 22.02.2011 um 12.41
Wieder hat Straßburg versagt. Schon zur Rechtschreibreform hatte der Straßburger Europäische Gerichtshof mit den bundesdeutschen Gerichten unsere reformierende Politikerbande gestützt. Auch jetzt haben sie eine klare Verfassungswidrigkeit nicht erkennen wollen:
Artikel 136 WRV …
„(3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren.“
Lohnsteuerkarte verletzt Glaubensfreiheit nicht
Brüssel. Arbeitgeber dürfen wissen, ob ihre Mitarbeiter einer Kirche angehören. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag entschieden.
… Der Kläger, Rechtsanwalt Johannes W., sah in der Angabe-Pflicht sein Recht auf Religionsfreiheit verletzt. Über die Lohnsteuerkarte erfährt auch der Arbeitgeber von diesen persönlichen Überzeugungen. Denn das entsprechende Feld auf der Lohnsteuerkarte muss jeder ausfüllen – selbst wenn er keiner Kirche angehört. Das ist bei W. der Fall: Bei ihm stehen statt einer Religionsgemeinschaft zwei Striche auf der Karte.
Erfolglose Klage
1996 beschwerte er sich beim Finanzamt. Ohne Erfolg. Er klagte vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof. Erneut erfolglos. Den „geringfügigen Eingriff in seine Religionsfreiheit“ müsse W. hinnehmen, urteilten die Richter. Auch das Bundesverfassungsgericht sah in dem Anliegen „keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ [wie bei der Rechtschreibreform!].
Geringe Siegchancen haben W. allerdings auch in der Vergangenheit nicht aufgehalten. So kämpfte er zum Beispiel gegen die deutsche Rechtschreibreform. Als Sprecher einer Initiative von 70 Professoren schrieb er an Bundestagsabgeordnete und forderte Unterstützung im Kampf gegen die „Schande für die deutsche Kulturnation“.
Gegen das aktuelle Straßburger Urteil kann W. Berufung einlegen. Es ist die letzte Chance im Kampf gegen zwei Striche auf der Lohnsteuerkarte.
derwesten.de 17.2.2011
Die WAZ-Gruppe entblödet sich nicht, grundlos die Seriosität des Klägers in Zweifel zu ziehen, indem dargestellt wird, daß er, offensichtlich querulantisch, auch gegen die Windmühlenflügel der „Rechtschreibreform“ gekämpft habe. Der Name wird nicht genannt, aber es kann nur Dr. Johannes Wasmuth, auch Justitiar des Beck Verlages, gemeint sein – einer der wenigen, die nicht vor Konzernräson und Politikerdreistigkeit eingeknickt sind.
s.a. Johannes Wasmuth 26.4.2006 und Johannes Wasmuth 25.7.2005
eingetragen von Detlef Lindenthal am 02.10.2005 um 18.34
Mit Erstaunen und Freude sehe ich, daß der bedeutende Rechtsquellen-Dienst
http://dejure.org
offenbar ganz überwiegend „Beschluß“ und „daß“ schreibt, z.B.
http://dejure.org/dienste/lex/ZPO/567/1.html
http://lexetius.com/1999,1776
http://lexetius.com/2003,490
– sonderbarerweise im Wortlaut „Beschluß“, im Vor- und Nachspann aber „Beschluss“; oder liegt das nur an der Schreibweise von BGH und BVerfG?
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Detlef Lindenthal
eingetragen von Detlef Lindenthal am 02.10.2005 um 18.07
Mit Erstaunen und Unverständnis sehe ich, was ich vor 4 Monaten geschrieben habe; wer kann mir das erklären: Welche Gerichte entscheiden mal so, und andere dann mal wieder so?
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Detlef Lindenthal
eingetragen von Detlef Lindenthal am 09.06.2005 um 21.17
http://www.deutsche-sprachwelt.de/nachrichten/neues_detail.php?id=280
Klage gegen Rechtschreibreform abgewiesen
Das Niedersächsische Verwaltungsgericht hat heute eine Klage gegen die Rechtschreibreform (6 A 6717/04) abgewiesen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einem Verweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Niedersachsens Kultusminister Bernd Busemann (CDU) freut sich nach eigenem Bekunden über das Urteil des Gerichts. Eine Schülerin hatte eine Anordnung des Kultusministeriums an ihre Schule beantragt, daß die bewährte Rechtschreibung weiterhin nicht als Fehler zu markieren und zu werten sei. Außerdem hatte sie einen Erlaß gefordert, sie in alter Rechtschreibung zu unterrichten. Die Klägerin will nun vor das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ziehen, obwohl eine Berufung nicht zugelassen wurde.
Der Prozeßbevollmächtigte der Schülerin, Rolf Gröschner, betonte vor Gericht, daß sich die neue Rechtschreibung nicht durchgesetzt habe. Als Beweis verwies er auf die aktuelle Diskussion. Schüler müßten mit Nachteilen im späteren Beruf rechnen, wenn sie nicht auch die bewährte Rechtschreibung beherrschten. Bis es eine allgemein akzeptierte Schreibweise gebe, müßten darum in der Schule beide Rechtschreibungen gelten.
Das Gericht teilte heute mit:
6. Kammer weist Klage gegen Rechtschreibreform ab
Heute wies die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover die Klage einer Schülerin gegen das Kultusministerium ab, mit der diese sich gegen die Unterrichtung in neuer Rechtschreibung wandte.
In ihrer Sitzung am 09.06.2005 wies die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover die Klage einer Schülerin gegen das Kultusministerium ab, mit der diese sich gegen die Unterrichtung in neuer Rechtschreibung wandte (Az.: 6 A 6717/04). Am 31.7.2005 läuft der Übergangszeitraum ab, in dem in schriftlichen Arbeiten von Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen Abweichungen von der neuen Rechtschreibung nur als überholt gekennzeichnet, nicht aber als Fehler gewertet werden.
Die Schülerin, die die 10. Klasse eines Gymnasiums in Oldenburg besucht, und deren Eltern sich bereits vor einigen Jahren gegen die Rechtschreibreform (letztlich erfolglos) gerichtlich zur Wehr gesetzt hatten, begehrt eine Anordnung des Kultusministeriums gegenüber ihrer Schule, die Benutzung der alten Rechtschreibung weiterhin nicht als Fehler zu markieren und zu werten. Ferner begehrt sie den Erlass einer Anordnung an die Schule, sie in alter Rechtschreibung zu unterrichten.
Die Schülerin beruft sich darauf, dass der überwiegende Teil der Presse und der Verlage bereits wieder zur herkömmlichen Rechtschreibung zurückgekehrt sei. Es sei davon auszugehen, dass sich die neue Rechtschreibung nicht durchsetzen werde. Wer nach der neuen Rechtschreibung unterrichtet werde, habe daher mit Nachteilen bei einem Einstieg in das Berufsleben zu rechnen. Auch wenn die Entscheidung darüber, was in Fragen der Orthographie richtig oder falsch sei, formal bei der Kultusbürokratie liege, müsse diese die Inhalte der Rechtschreibung auch am allgemeinen Schreibgebrauch außerhalb der Schule messen. Sie habe daher einen Anspruch darauf, diese herkömmliche Orthographie diskriminierungsfrei verwenden zu dürfen.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage unter Berufung auf die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtschreibreform aus dem Jahre 1998 zurück. Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass die Einführung eines bestimmten Rechtschreibunterrichtes Grundrechte von Schülern nicht verletze. An die tragenden Gründe dieser Entscheidung sei das Verwaltungsgericht gebunden.
Die Begehren, die nunmehr verfolgt würden, seien mit dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Streitgegenstand so eng verknüpft, dass eine Trennung nicht möglich sei. Damit gebe es keine Rechtsgrundlage für die geltend gemachten Ansprüche. Wenn die Schule in neuer Rechtschreibung unterrichten dürfe, müsse auch eine Rechtschreibung, die damit nicht in Einklang stehe, als falsch bewertet werden dürfen. Des Weiteren könne die Schule dann nicht verpflichtet werden, auch in alter Rechtschreibung zu unterrichten.
Die Niedersächsische Verfassung und die Vorschriften des Niedersächsischen Schulgesetzes gewährten ebenfalls keine Ansprüche auf bestimmte Unterrichtsinhalte und Korrekturrichtlinien. Das Gericht hat eine Berufung gegen diese Entscheidung nicht zugelassen. Die Klägerin hat aber die Möglichkeit, die Zulassung der Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zu beantragen.
geschrieben von dsw am 09.06.2005
Anmerkung:
Ob die Richter wohl von unserer Josephine gefragt wurden,
– bei wem sie denn, bitte schön, die Kommasetzung lernen kann, die in ausnahmslos allen Zeitungen und Zeitschriften verlangt wird? Und wo die geforderte bewährte Rechtschreibung?
– ob die Richter eine verbindliche Liste der nun immer noch verbotenen Wörter festlegen können?
Was werden die Lehrer und die Richter machen, wenn Josephine ein verbotenes Wort (z.B. kennenlernen, allgemeinverständlich, allgemeingültig, offenlegen) benutzt?
Ministerpräsident Wulff glänzt auch nicht durch Führungsstärke, wenn sein Kultusminister ungerüffelt sich derart respekt-, sinn- und pietätlos freuen darf.
Kleiner Wink an Josephine:
Wie man mit solchen Lebenslagen umgehen kann, hat Mahatma Gandhi gegen eine viel riesigere Übermacht vorgemacht: Einfach machen und Vorbild sein.
Es gab in den 70er Jahren einen ausgezeichneten Film über Gandhi; der wird sicherlich als DVD erhältlich sein – im Geschichtsunterricht anschauen! (3 Stunden.)
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Detlef Lindenthal
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