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-- Bundesverfassungsrichter (http://Rechtschreibung.com/Forum/showthread.php?threadid=1328)


eingetragen von Sigmar Salzburg am 07.10.2023 um 18.00

Gertrude Lübbe-Wolff, ehemalige Richterin am Bundesverfassungsgericht, schlägt vor, einzelnen AfD-Vertretern die Grundrechte zu entziehen. Sie wären dann nicht mehr wählbar und könnten in der AfD auch keine Parteiämter mehr bekleiden.

Frau Lübbe-Wolff war vier Jahre lang eine politisch bestimmte Spitzen-Beamte in Bielefeld, bevor sie auf Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion vom Bundestag als Richterin ins höchste deutsche Gericht gewählt wurde, das alleine schon durch seine personelle Beschickung über das Parlament weit weniger unpolitisch ist, als es die meisten Menschen in Deutschland für möglich halten.

Diese Frau Lübbe-Wolff schlägt vor, mit der Aberkennung der Grundrechte von AfD-Repräsentanten bei Björn Höcke anzufangen. Und nach diesem Exempel dann weitere führende Vertreter der Partei politisch auszuschalten. Das teilt sie über die „Zeit“ der Öffentlichkeit mit.
pi-news.net 7.10.2023


eingetragen von Sigmar Salzburg am 11.03.2023 um 05.31

Bundesverfassungsgericht lehnt Klagen gegen Indymedia-Verbot ab

Fünf mutmaßliche Betreiber wollten das Verbot von »Linksunten.Indymedia« kippen, verloren jedoch vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Versuch, diese Entscheidung zu revidieren, scheiterte nun schon im Ansatz...
Die Richterinnen und -richter des Bundesverfassungsgerichts sehen in dem Urteil von Leipzig jedoch keinen Grund für Beanstandungen.

Leser:

HerrLohse
Das Verbot hat genau 0% Wirkung, die Seite lebt weiter unter Indymedia org und verbreitet weiter Namen und Adressen von missliebigen Personen, fordert zum Angriff auf und brüstet sich mit "Erfolgsmeldungen".

Torsten-mHnflkb4g
Und Lina E. ist grossartig.

spiegel.de 10.3.2023

Wie „HerrLohse“ richtig bemerkt, nutzt Faesers Antifa einfach Indimedia ohne Linksunten. Lina E. ist übrigens die angeklagte mutmaßliche Chefin der Antifa-Hammerbande mit vielen Sympathisanten unter den Spiegellesern.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 25.02.2023 um 04.41

Die Wahl der Verfassungsrichter für Karlsruhe erfolgt im Kungelverfahren nach Absprache der vorherrschenden Altparteien. Die Erwählten betreiben dann die Fortsetzung der Parteipolitik mit anderen Mitteln. Das war schon vor 25 Jahren so, als die nichtnutzige Rechtschreib„reform“, Steckenpferd linker Gesellschaftsveränderer und germanistischer Kleinschreibersekten, gegen den mehrheitlichen Willen der Bevölkerung von den Verfassungsrichtern ermöglicht wurde.

In der Klage der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung (DAS) auf finanzielle Gleichstellung mit den übrigen parteinahen Stiftungen wurde die Parteilichkeit des Gerichts am 22. Februar wieder schlagend bewiesen:

Die Verfassungsrichter hätten der DAS umgehend gleiche Fördergelder wie den anderen Parteistiftungen zusprechen müssen – aber für die Zukunft ein spezielles Gesetz fordern können. Ersteres ist bewußt vermieden worden. Darüberhinaus hat die Vorsitzende Richterin die Verfasser eines solchen Gesetzes ermutigt, besondere Bedingungen an die Vergabe zu knüpfen. Die werden dann so beschaffen sein, daß die DAS jahrelang und erfolglos dagegen klagen muß, ohne je einen Cent zu Gesicht zu bekommen.

__________________
Sigmar Salzburg


eingetragen von Sigmar Salzburg am 11.12.2022 um 11.12

Neue Verfassungsrichter:innen
Ein Trio für Karlsruhe

Am kommenden Donnerstag werden im Bundestag drei neue Verfassungsrichter:innen gewählt. LTO kennt die Namen: Thomas Offenloch, Martin Eifert und Rhona Fetzer.
...

Impressum

Legal Tribune Online ist ein Rechtsmagazin der Wolters Kluwer Deutschland GmbH.

lto.de 9.12.2022

Die Endung „-innen“ bezeichnet einen femininen Plural, aber nur eine Kandidatin ist gemeint – eine systematische Sprachschlamperei.

Die parteiliche Wahl der Verfassungsrichter wird auch in dem eben erschienenen Gespräch von Imad Karim mit Ramin Peymani, dem Gründer der Liberalen Warte, angesprochen:


https://youtu.be/XfqjNVhlu18


eingetragen von Sigmar Salzburg am 25.10.2022 um 11.52

Extreme Rechte
FDP will staatliche Zuschüsse an AfD-nahe Stiftung per Gesetz verhindern


Die Desiderius-Erasmus-Stiftung steht der AfD nahe und pocht auf Förderung durch den Staat. Das will die FDP unterbinden – und spricht von einer »rechten Kaderschmiede.« ...

Es dürfe kein Geld aus Bundesmitteln dazu verwendet werden, »rechte Kaderschmieden zu fördern«, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland...

Der Hintergrund: Anders als andere parteinahe Stiftungen wird die Desiderius-Erasmus-Stiftung nicht vom Staat bezuschusst. Die AfD hat deshalb ein Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht angestrengt. Sie sieht ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt. Über die AfD-Klage wird am heutigen Dienstag (10 Uhr) in Karlsruhe mündlich verhandelt (Az. 2 BvE 3/19). Es geht um Fördergelder von bis zu 70 Millionen Euro jährlich.

spiegel.de 25.10.2022

Die Alt-Parteien greifen mit parteinahen Stiftungen „Staatsknete“ ab, unter dem Vorwand, damit die „Demokratie“ zu fördern. Besonders dreist ist hier die „linke Kaderschmiede“ Friedrich-Ebert-Stiftung, die nach dem Ende der Helmut-Schmidt-Ära auf Reformierung der Deutschen, auf Masseneinwanderung und Islamisierung gesetzt hat, um wieder an die Fleischtöpfe der Macht zu gelangen. Dr. Gottfried Curio hat das schon vor drei Jahren deutlich benannt:

https://youtu.be/uv5_WCvXxZE

Lächerlich, aber heimtückisch wirkt nun die Verliererpartei FDP, die nach ihrem Koalitionskniefall versucht, ihrer Konkurrenz AfD die grundgesetzliche Gleichstellung vorzuenthalten. Es bleibt abzuwarten, ob das vermerkelte Verfassungsgericht wieder beweist, daß man sich „vor Gericht und auf hoher See“ in „Gottes“ Hand befindet.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 20.09.2022 um 04.14

Erst vor drei Jahren tauchte der heutige Verfassungsgerichtspräsident in unseren Notizen auf. Damals bejubelte er als CDU-Abgeordneter den heimtückischen „Compact for Migration“. Heute dürfte er als Verfassungsrichter darüber entscheiden, wenn sich jemand noch eine Klage dagegen traute. Mit „Muttis“ Hilfe hatte er den Professorentitel und dann seinen jetzigen Posten erlangt. Vor 24 Jahren waren es Jutta Limbach (SPD) und Hans-Jürgen Papier (CSU), die die neue Schreibdiktatur absegneten. Der knorrige Rechte Wolfgang Hübner schreibt zu den neuen Verhältnissen:

Der deutsche Machtblock delegitimiert sich selbst

„Der wehrhafte Verfassungsstaat muss sich den Feinden von Recht und Rechtsstaatlichkeit konsequent entgegenstellen", sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, vor dem Übersee-Club in Hamburg.

Von WOLFGANG HÜBNER | Ein besonders übles Erbe der Merkel-Ära ist die Person des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth (CDU). Vor einigen Tagen hat er im exklusiven Hamburger Übersee-Club eine programmatische Rede gehalten, in der er die These entwickelte, der Gebrauch der Freiheitsrechte durch Bürger könnte dazu missbraucht werden, die Verfassungsordnung zu „delegitimieren“. Wem letzterer Begriff aus den Äußerungen eines anderen üblen Merkel-Erbes, nämlich des Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang (CDU), bekannt vorkommt, liegt völlig richtig: „Delegitimierung“ des Staates festzustellen und zu verfolgen ist ja neuerdings die zusätzliche Aufgabe einer Behörde, die nicht mehr die Verfassung, sondern das gegenwärtige Machtsystem schützt.

Es ist allerdings ein Unterschied, ob ein Mann fürs Grobe wie Haldenwang oder ein Mann fürs Feine, immerhin oberster Jurist des Staates, von „Delegitimierung“ spricht. Denn Haldenwang und seine Schnüfflertruppe können nur dann erfolgreich gegen Demokraten vorgehen, wenn das von höchster Stelle abgesichert ist und bleibt...

pi-news.net 18.9.2022 ( ... vom VS „beobachtet“.)


eingetragen von Sigmar Salzburg am 29.06.2022 um 09.15

Abendessen mit Merkel

Schwerer Schlag fürs Bundesverfassungsgericht

JF-Online 29. Juni 2022

KARLSRUHE. Schwere Niederlage für das Bundesverfassungsgericht: Das zuständige Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied, daß die Institution im Zusammenhang mit dem umstrittenen Abendessen mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wichtige Dinge verschwiegen hat. Hintergrund des bisher einmaligen Beschlusses gegen das höchste deutsche Gericht ist eine Journalistenanfrage.

Eine Bild-Reporterin wollte von der Pressestelle Einzelheiten zu den Gesprächsthemen rund um das Essen vom 30. Juni 2021 wissen. Immerhin stand hier eine Einflußnahme der Regierungschefin auf das höchste deutsche Gericht und damit auch die Frage nach der Gewaltenteilung in Deutschland zur Debatte. Doch das Gericht antwortete auf jede einzelne Frage stets mit der gleichen Floskel: „Wir verweisen auf die bisherige Korrespondenz.“

Karlsruhe hätte antworten müssen

Dabei gab es keinerlei Bezüge auf einen Schriftwechsel, die eine solche Formulierung hätten rechtfertigen können. Das Verfassungsgericht tat vielmehr alle Fragen und Nachfragen auf diese Weise ab, um nicht antworten zu müssen. Wie jetzt durch einen Bericht der Fachzeitschrift LTO bekannt wird, hat das Verwaltungsgericht bereits am 14. Juni geurteilt, daß das Verfassungsgericht die Fragen der Journalistin hätte beantworten müssen. Stattdessen ließ sie diese in Leere laufen. Selbst auf die Frage, auf welche bisherige Korrespondenz das Gericht Bezug nehme, antwortete Karlsruhe, man verweise auf die bisherige Korrespondenz.

Dieser offenbar unter dem neuen Verfassungsgerichtspräsidenten und Merkel-Vertrauten Stefan Harbarth (CDU) eingezogene Selbstherrlichkeit haben die Kollegen des Verwaltungsgerichts in diesem Einzelfall einen Riegel vorgeschoben. (fh)

jungefreiheit.de 29.6.2022

... berichtet die JF in der vom Verfassungsgericht 1998 gegen den Volkswillen zum Abschuß freigegebenen herkömmlichen Rechtschreibung.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 16.06.2022 um 05.18

... um über einen schlichten Tatbestand zu entscheiden. Die Neue Zürcher Zeitung meldete 2020:

Weil Angela Merkel am 6. Februar während eines Staatsbesuchs in Südafrika dazu aufgerufen hatte, das Ergebnis der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen rückgängig zu machen, hat die AfD nun zwei Organklagen gegen die Kanzlerin und die Bundesregierung eingereicht.

nzz.ch 22.7.2020
Wir erinnern uns: In der Klage gegen die Rechtschreib„reform“ mit Geiselnahme der Schüler genügten den Richtern wenige Monate, um die Erpressung von 80 Millionen Deutschen durch eine nicht verfassungsmäßige Organisation für Rechtens zu erklären – nur damit dieser Kultur-Schurkenstreich rechtzeitig zum Schulbeginn am 1. August 1998 in Kraft treten konnte.

Björn Höcke als direkt Betroffener des 2020er-Merkel-Ramelow-Putsches schrieb zum gestrigen (nun folgenlosen) Urteil der Verfassungsrichter:
... Die Aufforderung einer amtierenden Bundeskanzlerin, daß eine Ministerpräsidentenwahl rückgängig gemacht werden müsse, darf allerdings als schwerster Mißbrauch der Amtsgewalt und gröbster Eingriff in Oppositionsrechte gesehen werden. Daß ein von demokratisch gewählten Abgeordneten in freier und geheimer Wahl bestimmter Ministerpräsident aus dem Amt gejagt wurde, wird einst als »Schwarzer Tag der Demokratie« in die deutschen Geschichtsbücher eingehen...

facebook .com 15. Juni 2022
Allein dafür, daß Höcke es als einziger namhafter Politiker noch wagt, den Gebrauch des erpreßten Dass-Deutschs öffentlich zu verschmähen, gebührt ihm ein Ehrenplatz in der deutschen Kulturgeschichte.

NB 18.6.: Nach den gültigen deutschen Verfassungen ist jede Stimme eines Abgeordneten gleichwertig. Die geheime Wahl soll sicherstellen, daß er seinem Gewissen unbeeinträchtigt folgen kann. Stellt sich nach der Wahl heraus, daß das Ergebnis nur durch unerwünschte Stimmen zustande gekommen sein kann, dann ist Bedauern erlaubt, aber die Aufforderung, das rückgängig zu machen, eine Aufforderung zum Putsch. (Dazu siehe hier.)


eingetragen von Sigmar Salzburg am 09.10.2021 um 10.04

Corona-Maßnahmen waren »absurd«

Jetzt vergleicht sogar RKI-Chef Wieler Corona mit Grippe


Corona und die Grippe »haben viele Gemeinsamkeiten«, sagte RKI-Chef Lothar Wieler in der Bundespressekonferenz. Beide Atemwegs-Infektionen seien »für ältere Menschen und auch für chronisch kranke Menschen ein Risiko«. Waren die Corona-Maßnahmen der letzten Monate also angemessen?...

Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, ist da anderer Meinung. Er kritisiert die Merkel-Lockdowns scharf:

»Manche Entscheidungen waren fast absurd oder schlicht nicht durchsetzbar.» Und er fügt hinzu: »Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates und die Rationalität seiner Entscheidungen ist im Laufe der Zeit erschüttert worden.«

freiewelt.net 8.10.2021

Das gleiche gilt natürlich auch für die Rechtschreib„reform“, an deren Durchsetzung Papier im Verfassungsgericht beteiligt war. Das konnte nur gegen den mehrheitlichen Volkswillen geschehen (siehe Volksentscheid S-H v. 27. September 1998), weil die Kultusminister der Länder ein grundgesetzlich nicht vorgesehenes Komplott zur Schülergeiselnahme vereinbart hatten und die Zeitungsverlage und Medien parteiabhängig oder -gefällig waren. Hätte man auf den ehemaligen Verfassungsrichter Mahrenholz gehört, dann wäre der Reformschwindel binnen kurzem zusammengebrochen.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 17.08.2021 um 08.41

Wieder muß ich von Klonovsky ein BILD-Bild stehlen:



klonovsky.de 15.8.2021

Schreibreform-Durchsetzerin Schavan bedankt sich bei ihrer Gönnerin für die milde Klosterhaft im Vatikan nach ihrem Doktor-Schwindel, Harbarth für seinen Posten in Karlsruhe.

Richter sollten in ihrem Amt auch den geringsten Anschein der Befangenheit vermeiden – besonders Verfassungsrichter. Die Meldung paßt zu dem vorherigen Beitrag in diesem Faden.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 13.08.2021 um 05.58

Die Geschäftsordnung des Bundestages hat einen Webfehler:

Jede Partei hat ein Recht auf das Vizepräsidentenamt. Für das Amt muß man allerdings von einer Mehrheit des Parlaments gewählt werden. Wenn sich eine Mehrheit gegen eine Partei verbündet, bekommt sie nie ihr Recht.

Merkels einstige FDJ-Kollegin, die seit 1983 SED/Linke Petra Pau darf das Amt ausüben.

Die grüne Null und Rechtsbeugerin Claudia Roth darf es auch.

Die Juristin mit 2 Staatsexamen
Mariana Harder-Kühnel und fünf weitere vorgeschlagene Kandidaten der AfD wurden aber in 18 Wahlgängen vom Amt ausgeschlossen und bewußt ausgegrenzt, wie einst die Juden von den Nazis.

Das von den Altparteien ausgekungelte Bundesverfassungsgericht, das nun schon des öfteren „juristisches Neuland“ betreten hat, hätte mit einem Fingerschnippen die Wahl allein durch die eigene Partei für ausreichend erklären können.

Offensichtlich hat aber Merkels Abendessen mit den Verfassungsrichtern einschließlich Harbarth ausgereicht, ihnen in Erinnerung zu rufen, wem sie ihr Amt zu verdanken haben.

Mit formalistischer Rabulistik haben sie sich geweigert, Rechtsvernunft herzustellen. Karlheinz Weißmann schreibt in der JF:

Die Begründung ist im wesentlichen formaler Art, und wenn die etablierten Parteien oder die Qualitätsmedien dazu Stellung nehmen, dann im Ton klammheimlicher Freude, allenfalls besorgt, daß da der von der AfD angeblich gepflegte „Opfermythos“ (so die Frankfurter Allgemeine Zeitung) wieder einmal Nahrung bekommen könnte.

Auf Beistand oder wenigstens Sachlichkeit ist hier nicht zu hoffen. Anders bei denen, die die Dinge aus der Distanz betrachten. Jedenfalls hält Fatina Keilani, die Kommentatorin der Neuen Zürcher Zeitung, die Entscheidung des BVG für fatal und keineswegs für einen „Sieg … der Demokratie“. Schon das Scheitern von sechs AfD-Kandidaten in 18 Wahlgängen für eines der höchsten Staatsämter sei ein beschämendes Schauspiel gewesen.

Mehr noch: Hier habe man den sinnfälligen Beweis, daß den Verantwortlichen die Einsicht in die zentrale Aufgabe des Parlaments fehle, das als „Hohes Haus“ das ganze Volk – also auch die Wähler, die für die AfD stimmten – zu repräsentieren habe. Stattdessen konzentriere sich eine Allparteienkoalition unter Ausschluß der AfD darauf, „die eigene, vermeintlich richtige Gesinnung ins Schaufenster zu stellen“.

jungefreiheit.de 12.8.2021
Daß sich das Bundesverfassungsgericht als die Fortsetzung der Parteipolitik mit anderen Mitteln aufführt, wissen wir seit dem Urteil zur Rechtschreib„reform“ am 14. Juli 1998.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 05.08.2021 um 09.13

Der Staatsfunk:
1950 - Gebühr für Nutzer
(umgerechnet): 1 Euro
2021 - Zwangsgebühr für alle: 18,36 Euro

Aus dem Teufelskreis des Luxus-Staatsfunks darf ein einzelnes Bundesland nie aussteigen!


Spiegel.de: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein einzelnes Bundesland nicht die Entscheidung über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags stoppen kann. Dies geht aus einem nun in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Gerichts hervor. Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerden eingelegt gegen die Blockade durch Sachsen-Anhalt, den Rundfunkbeitrag um monatlich 86 Cent zu erhöhen...

Die Blockade durch das Land Sachsen-Anhalt werteten die Karlsruher Richter als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit.

spiegel.de 5.8.2021

Jeder Privatbetrieb muß sich gesundschrumpfen, wenn seine Überproduktion nicht mehr gefragt ist. Für die Zwangsgebührensender wird sogar noch Geld von unbeteiligten Bürgern abgepreßt – für oft entnervenden Indoktrinationsfunk. Das ist echte Altparteien-Demokratur!


eingetragen von Sigmar Salzburg am 01.06.2021 um 09.09

Eilantrag gegen Bundesnotbremse
Murswiek wirft Bundesverfassungsgericht „Aussitzen zugunsten der Regierung“ vor


... Verfassungsexperte Prof. Dietrich Murswiek erhebt schwere Vorwürfe gegen das Bundesverfassungsgericht, weil es keine Entscheidung über seinen Eilantrag gegen die „Bundes-Notbremse“ gefällt hat. Murswiek hatte diesen im Auftrag des SPD-Rechtsexperten Florian Post am 22. April gestellt, den TE dokumentiert hat. Das berichtet heute Bild. ... In dieser Weise „den Eilantrag auszusitzen“, widerspreche dem Auftrag des Gerichts: „Es wäre ein Aussitzen zugunsten der Regierung.“ ...

Auch der SPD-Rechtsexperte Florian Post kritisiert gegenüber Bild die Taktik des Gerichts scharf: „Es ist empörend, wie die Bundesverfassungsrichter den Eilantrag verzögern, während die Bundesregierung die juristisch höchst umstrittene ,Bundes-Notbremse‘ sogar noch verlängern will. Das Karlsruher Gericht verhält sich damit wie ein politischer Erfüllungsgehilfe, statt seine Aufsichtspflicht wahrzunehmen...“

tichyseinblick.de 27.5.2021

Kein Wunder – wenn ein Erfüllungsgehilfe Merkels direkt vom Parlament in den Vorsitz des Bundesverfassungsgerichts befördert wird.

Vor 23 Jahren entwickelte das von den Parteien ausgekungelte Gericht genau entgegengesetzten Eifer: Unter der Präsidentin Jutta Limbach† (SPD) und dem Kammervorsitzenden Hans-Jürgen Papier (CSU) beeilte es sich, dem Macherwahn der Kultusminister entgegen- und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zuvorzukommen und nach Anhörung von ausgewählten 50 Fürsprechern und 2 Gegnern der Rechtschreib„reform“ diese rechtzeitig zum Schulbeginn 1998 durchzuwinken.

Dabei hätte schon ein Verbot der Änderung des seit 600 und 200 Jahren bewährten ss/ß-Systems die „Reform“ zusammenbrechen lassen und 90 Millionen Deutschen in aller Welt diese Belästigung erspart.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 17.03.2021 um 06.10

Seltsam: In Dresden wurden Polizeikräfte aus drei Bundesländern zusammengezogen, um Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen am 13.3.2021 zu verhindern. Dennoch kam es angeblich zu Greuelszenen, über die aber kaum berichtet wurde, vor allem nicht beim „Spiegel“. Wollte man in der Pegida-Stadt Dresden ein Exempel statuieren, aber den zu „Rechten“ umbenannten eher esoterisch veranlagten Normalbürgern „keine Bühne“ in den Medien bieten? Bei Jouwatch rechtfertigte ein Stefan Barme die Demonstrationen:

Warum die Deutschen das Recht auf Widerstand haben

Der deutsche Philosoph Robert Spaemann (1927–2018) nennt in seinem Essay „Moral und Gewalt“ zwei Kontexte, in denen der Staat seinen Anspruch auf Loyalität seitens des Volkes verliert und ein Aufbegehren der Bürger gegen ihn gerechtfertigt ist: die Duldung von Anarchie und den Despotismus.

[...]
Postskriptum: Anstelle der hier verwendeten Begriffe „Gewaltherrschaft“ und „Tyrannis“ kann man in Bezug auf das heutige Deutschland selbstredend auch den Ausdruck „Diktatur“ respektive „Corona-Diktatur“ oder „Hygienediktatur“ (Oliver Lepsius, Jura-Professor an der Universität Münster) verwenden – auch wenn der AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen dies ganz entschieden zurückweist und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth, der derzeit auch kein Recht auf Widerstand gegeben sieht, derlei Wortwahl als „absurd und bösartig“ bezeichnet. Offenkundig sind die beiden Herren – so wie nicht wenige Zeitgenossen in Politik, Medien und Gesellschaft – felsenfest davon überzeugt, dass eine Diktatur nur dann gegeben ist, wenn in dem betreffenden Land Konzentrationslager oder Gulags existieren.
[...]
Kommen wir ... zur Judikative! In Deutschland verhält es sich so, dass die Staatsanwälte mitnichten unabhängig, sondern weisungsgebunden sind. Und die Richter? Nun, die obersten deutschen Richter an den Bundesgerichten werden nicht etwa von der deutschen Richterschaft oder von Gerichtshöfen nach fachlichen Kriterien ausgewählt, sondern von Abgeordneten und Ministern bestimmt. Der oben erwähnte neue BVG-Präsident Harbarth ist ein langjähriger CDU-Parteisoldat ...*

journalistenwatch.com 13.3.2021

Der Verfasser ist (vermutlich) der Sprachwissenschaftler Stefan Barme (* 1966 in Trier), Privatdozent für Romanische Sprach- und Kulturwissenschaft und Übersetzer.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 01.02.2021 um 16.17

Bedeutender Jurist
Ex-Bundesverfassungsrichter Mahrenholz ist tot


Der frühere Bundesverfassungsrichter Ernst Gottfried Mahrenholz ist tot. Das teilte das Bundesverfassungsgericht heute mit; der Jurist starb bereits am 28. Januar in Hannover im Alter von 91 Jahren. Mahrenholz war von 1981 an und bis zu seinem Ruhestand 1994 Richter in Karlsruhe, von 1987 an als Vizepräsident des Gerichts und Vorsitzender des Zweiten Senats. In dieser Zeit hat er das Bundesverfassungsgericht mit seinen Entscheidungen maßgeblich mitgeprägt – und juristische Streitfragen stets auf die Kerngedanken des Grundgesetzes zurückgeführt...
mrc

spiegel.de 1.2.2021

Natürlich verschweigt der „Spiegel“, daß Mahrenholz 1997 festgestellt hatte:

„In der Neuregelung der Daß-Schreibweise haben die Minister ihre Kompetenz überschritten. Hier hat die Kommission - und ihr folgend die Ministerriege sich so gesehen, als habe sie zwischen zwei möglichen Gebrauchsformen des „ß“ zu wählen. Es ging aber doch um die Wahl zwischen einer alten und bewährten Praxis und einem neuen Modell.

Hier kann ein Eingriff, der die bisherige Funktion eines Buchstabens betrifft, eine Veränderung seines überlieferten „Ortes“, nicht aus der Kompetenz für Schulfragen gerechtfertigt werden. Und um es gleich zu sagen, dies kann auch kein Landtag (der Bundestag ohnehin nicht).“

(Süddeutsche Zeitung 23./24. 08.1997)

Wäre er 1998 noch in Karlsruhe verantwortlich gewesen, dann wäre den Deutschen wohl der sinn- und nutzlose Kulturbruch „Rechtschreibreform“ erspart geblieben.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 05.07.2020 um 09.53

Eine Nummer kleiner: Landesverfassungsrichter*In


eingetragen von Sigmar Salzburg am 21.05.2020 um 03.53

... der neue Präsident des Bundesverfassungsgerichts, durfte das Verbot des beliebigen Datensammelns für den deutschen Auslandsgeheimdienst vortragen. - Da hat er aber Glück gehabt, daß er nicht über den „Compact for Migration“ zu entscheiden hatte, den er mit als CDU-Mann für die Merkel-Regierung ausgearbeitet und vor dem Parlament verteidigt hatte. Dafür wurde er in das Verfassungsgericht entsandt. Man nennt das unabhängige Justiz.

Nachtrag: Dazu Achgut-.Gastautor Johannes Eisleben:

Urteil „1 BvR 2835/17“ und das Menschenbild dahinter
Wie sind unsere obersten Richter so weit gekommen, ohne jegliche geistesgeschichtliche Grundlage, dem Staat die Möglichkeit der Interessendurchsetzung im Ausland wegzunehmen? Weil sie ein realitätsfremdes Menschenbild und
Rechtsverständnis haben...


eingetragen von Sigmar Salzburg am 04.04.2020 um 06.33

Wieder einmal meldet sich der frühere Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier zu Wort, um die Politik zu warnen:

Früherer Verfassungsrichter :
Papier warnt vor „Erosion des Rechtsstaats“


Es bestehe Gefahr für die liberale Demoratie, sollten die Eingriffe in die Grundrechte wegen Corona sich noch lange hinziehen. Die Regierung müsse immer wieder prüfen, ob Maßnahmen aufgehoben werden könnten. Er halte die derzeitigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zwar für rechtmäßig, sagte Papier der „Süddeutschen Zeitung“. Doch sehe er die Gefahr einer „Erosion des Rechtsstaats“, sollten sich die „extremen Eingriffe in die Freiheit aller“ noch lange hinziehen...
Wenn aber die Einschränkungen schleichend kommen, wie 1998 bei der Rechtschreib„Reform“, und nur der schwächste Teil der Bevölkerung zunächst angegriffen wird, wollte er die Einschränkung nicht sehen – damals allerdings unter der Fuchtel der Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach und in Solidarität mit dem CSU-Parteikollegen Hans Zehetmair.
Wenn sich die Restriktionen über längere Zeit erstreckten, „dann hat der liberale Rechtsstaat abgedankt“.

Der Professor für Staatsrecht warnte auch davor, auf überfüllten Intensivstationen jüngere und gesündere Patienten zu bevorzugen: „Leben darf nicht gegen Leben abgewogen werden.“ Papier kritisierte zudem jüngste Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften. Darin werde abgestuft, wer vorrangig behandelt werde, falls ein Mangel an Intensivbetten entstehe.

Die Empfehlungen seien rechtlich problematisch, „weil sie die Menschenwürde und den Grundsatz der Gleichheit des Menschenwürdeschutzes in Frage stellen“, führte Papier aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei aber jedes Leben gleichrangig und gleich wertvoll...

faz.net 2.4.2020
260 Wörter: 1 nichtnutziges dass, 2 müssten; 1 Tippfehler
1998 fanden er und wohl vor allem seine Präsidentin es nicht unter der Würde, 80 Millionen Deutsche vorwiegend gegen ihren Willen durch Geiselnahme der Schüler zum neuen, traditionssfeindlichen ss-System zu erpressen. Geflissentlich übersehen wurde dabei die üble Rolle der Presse, die sich schon anschickte, in Kumpanei mit den Politikern das Werk der flächendeckenden Zwangsmissionierung der Bevölkerung zu vollenden. Milliarden Bücher wurden der indoktrinierten Generation entfremdet, Millionen Bücher wurden „entsorgt“.

Papier hat kürzlich ein Büchlein mit dem Titel „Die Warnung“ veröffentlicht, indem er über das Versagen der Bundesregierung in der „Flüchtlings“-Krise schreibt. Anscheinend hat er sich nicht die vom Verfassungsgericht seinerzeit propagierte Freiheit herausgenommen, wie am 19. Juli 1998 versprochen, es in der traditionellen Rechtschreibung zu veröffentlichen. Seit Monaten steht es bei mir im Regal, aber mir fehlt jeder Anreiz, es zu lesen.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 23.05.2019 um 12.56

... aber die Verfassungsrichter haben seine Verteidigung gegen die EU-Anmaßung aufgegeben.

23. Mai 2019
Das Grundgesetz hat Geburtstag
Ein Buch voller Tricks

Ein Essay von Nils Minkmar

...70 Jahre nach seiner Verabschiedung wirkt das Grundgesetz wie eine Utopie. Wer es liest, möchte nicht nur in dem darin entworfenen Staat leben... Utopisch wirkt heute diese Sprache, die klingt, als würde sie erst in der Zukunft formuliert, als seien wir noch gar nicht so weit. Der Ton des Grundgesetzes wurde nie zuvor und nie wieder so getroffen...

Das Grundgesetz bedient sich eines Tricks. Statt der schweren Begriffe sind es schlichte Hilfsverben, die den Text tragen und führen. Die autoritären Wörtchen "soll" und "darf" kommen nur selten vor. Star des Grundgesetzes sind drei Buchstaben, das ärmste der deutschen Verben: "ist". Sie formen den magischen ersten Satz des ersten Absatzes, den Hit der deutschen Nachkriegsgeschichte, ohne den keine Rede zum Thema und natürlich auch nicht dieser Text auskommt: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." ...
Minkmar wäre aber nicht beim Spiegel, wenn er jetzt nicht eine Spitze „gegen Rechts“ einflechten würde:
Rechte Deutung nahezu unmöglich
... Im Grundgesetz vertraut man dem Sein als Versprechen, das funktioniert wie ein Zauberspruch. So auch bei Artikel 102: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." ...

Alle neuen sozialen Bewegungen, die für die Geschichte der Bundesrepublik so wichtig waren, konnten sich auf Aspekte des Grundgesetzes berufen. Es wurde unnötig, die Systemfrage zu stellen. Für die Rechtspopulisten ist weniger im Angebot: eine rechte Deutung des Grundgesetzes ist nahezu unmöglich...

Was im Grundgesetz nicht steht
Seit dem Grundgesetz steht das private Glück im Zentrum der deutschen Umtriebe, ... in nahezu allen Punkten geht es den Deutschen heute unendlich viel besser als denen von 1949.
Aber etwas fehlt doch auch, vielleicht die öffentliche Aufgabe, die uns Bürgerinnen und Bürgern zugemutet werden kann. Der Moment, wo wir gestalten, weil nichts von alleine kommt, und dazu auch aufgerufen werden, zu helfen in Fragen des Klimaschutzes, der Gemeinschaftspflege und der Innovationen. Das Grundgesetz, dieses magische Buch, das so viel deutsche Dämonen erledigen konnte, hat uns verwöhnt. Alles super also, aber auch noch nicht alles, denn was unsere Generation noch so auf die Beine stellen sollte, steht nicht im Grundgesetz.

spiegel.de 23.5.2019
Um 2000 hat Edmund Stoiber (CSU) noch einen Satz ganz im Stil des Grundgesetzes formuliert:
„Deutschland ist kein Einwanderungsland.“
Das war 1949 eine Selbstverständlichkeit und seine Feststellung nicht für nötig erachtet worden.
2016 wurde von der SPD unter Führung der auch türkischen Staatsbürgerin und deutschen Staatsministerin Aydan Özoğuz die Aufnahme eines neuen Staatsziels ins Grundgesetz vorangetrieben – als Artikel 20b:
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“
achgut.com 14.11.2016
Wer sich danach gegen eine unbegrenzte Ein- und Unterwanderung stellte, wäre also ein Verfassungsfeind. Schon heute wird die AfD so behandelt. Zum Glück mußte dieses Projekt nach der Wahl 2017 zurückgestellt werden. Es wurde ihm aber durch den „Compact of Migration“ ein weiterer Weg bereitet.

Ganz anders würdigt der Staats- und Verwaltungsrechtler Dr. Ulrich Vosgerau das Grundgesetz in seiner Gefährdung durch die zunehmende Unterwürfigkeit des Bundesverfassungsgerichts unter die anmaßenden EU-Gerichte. Seine Analyse ist in traditioneller Rechtschreibung in der Jungen Freiheit erschienen:
70 Jahre Grundgesetz
Unter fremden Richtern
von Ulrich Vosgerau

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. In seiner Präambel heißt es bis heute: „(…) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ Allein das deutsche Volk ist verfassungsgebende Gewalt. Dies wird bestätigt durch die Schlußbestimmung aus Art. 146: „Dieses Grundgesetz (…) verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

In der Selbstbestimmungsgarantie des Art. 79 Abs. 3 heißt es dazu: Nicht der verfassungsändernde Gesetzgeber, sondern allein das Volk könnte die wesentlichen Grundsätze des Grundgesetzes, nämlich Menschenwürde, Sozialstaat, Rechtsstaat, Föderalismus, Demokratie und souveräne Eigenstaatlichkeit außer Kraft setzen. Diese Vorschrift ist der verfassungsrechtliche Schatz des deutschen Volkes oder war es, solange das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) noch darüber wachte; sie setzt vor allem einer uferlosen Europäisierung der Gesetzgebung Grenzen, wäre aber auch gegen die maßlose Grenzöffnungs- und Einwanderungspolitik ins Feld zu führen...

Dieses Grundrecht des demokratischen Souveräns auf Selbstbestimmung präzisierte das BVerfG in seiner Lissabon-Entscheidung (2009) zuspitzend sogar zu einem Grundrecht der Deutschen auf Eigenstaatlichkeit.

Mit dem Lissabon-Vertrag sei die höchste und letzte verfassungsrechtlich denkbare Stufe der europäischen Integration erreicht; wollten die Politiker noch mehr, müßte erst das Volk eine neue Verfassung beschließen. Das Lissabon-Urteil ist der Höhepunkt der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts; hier ist die deutsche Staatsrechtslehre im Gepräge einer einzigartigen, unwiederholbaren und beneideten Geistes- und Rechtsgeschichte ein letztes Mal ganz bei sich.

Luxemburg gegen Karlsruhe
... Die Honeywell-Entscheidung und das EZB-Urteil waren die beiden großen Kapitulationen des Bundesverfassungsgerichts vor Luxemburg.

Die politisch wichtigste Klage seit „Lissabon“, nämlich die gegen die Grenzöffnung seit Sommer 2015, nahm das Bundesverfassungsgericht 2018 nicht mehr zur Entscheidung an und erklärte sie unter Bruch mit allen bisher (etwa in der Pershing-II-Entscheidung, 1984) eingeführten Grundsätzen für unzulässig. Hätte das Bundesverfassungsgericht in der Sache entschieden, hätte es offensichtlich den Klägern Recht geben müssen, denn die Verfassungswidrigkeit der Grenzöffnung schrie zum Himmel; dazu fand es sich jedoch am Ende einer längeren Unterwerfungs- und Anpassungsgeschichte politisch nicht mehr bereit.

Dr. Ulrich Vosgerau lehrte Staats- und Verwaltungsrecht an mehreren Universitäten und lebt heute als Rechtsanwalt und Autor in Berlin.

jungefreiheit.de 23.5.2019
Daß Vosgerau unbestechlich die Positionen des Grundgesetzes verteidigte, war seiner weiteren Laufbahn nicht förderlich. „Heimatminister“ Horst Seehofer hatte seine Einschätzung der Asyl„krise“ als „Herrschaft des Unrechts“ noch übernommen, dann aber aus Angst vor Entlassung wieder fallengelassen.
Erg. 24.5.19


eingetragen von Sigmar Salzburg am 07.12.2018 um 03.25

1998 erwies sich das Bundesverfassungsgericht als regierungsparteiengefällig, als es unter Jutta Limbach und Hans-Jürgen Papier 1998 den Kultusministern der Länder den Freibrief ausstellte, gemäß der „unverbindlichen Absichterklärung“ in Wien 1996 die Rechtschreibung nach Belieben zu ändern – gegen den mehrheitlichen Willen der Bevölkerung, gegen den Willen der Eltern und unter Zulassung der Geiselnahme der Schüler. Obwohl der frühere Verfassungsrichter Prof. Mahrenholz vor allem vor der Änderung der ss/ß- Regel gewarnt hatte. Wären die entscheidenden Richter zum gleichen Schluß gekommen, dann wäre die „Reform“ zusammengebrochen.

Jetzt ist wieder ein regierungsgefälliger Nachfolger für den derzeitigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts benannt worden, der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende:

Stephan Harbarth wird Nachfolger von Andreas Voßkuhle. Darauf haben sich die Fraktionsführungen von Union, SPD, Grünen und FDP nach Informationen der F.A.Z. geeinigt.“ faz.de 9.11.18
Seine gutonduliert vorgetragene Fürsprache für den „unverbindlichen Global Compact“ und gegen die AfD („Angstmache“, „Unrichtigkeiten“) im Bundestag war seine parteiliche Bewerbungsrede für diesen Posten – natürlich ohne jeden Willen zur Kritik an diesem Machwerk. Glaubt er tatsächlich, daß die unterzeichnenden Chaosstaaten ihre Fürsorge für migrationswillige gescheiterte Existenzen auf bundesdeutsches Niveau heben werden, damit sie nicht nach Deutschland „flüchten“?

Die Belastung und Belästigung bleibt wieder am Volk hängen – weit stärker als durch die Papiersche Schreibreform-Entscheidung. Es war peinlich, wie Harbarth in professoraler Überhebung Beatrix von Storch mangelnde Ausbildung in Völkerrecht unterstellte und ihre vollkommen richtigen Einwendungen abgekanzelt hat – unter dem Gefeixe der Volksver(t)räter. Solche Leute dürfen also später als Verfassungsrichter über ihre eigenen Schandtaten urteilen.


https://youtu.be/e3ecQTQjvaE

Dazu Frank Hannig, Rechtsanwalt:
https://www.facebook.com/169041869781888/videos/324131291520387/


eingetragen von Sigmar Salzburg am 23.07.2018 um 08.13

Die „Junge Freiheit“ schreibt (in richtiger Rechtschreibung) über den Mann mit dem reformwidrigen Namen:

Klopfzeichen aus der Karlsruher Echokammer
von Wolfgang Müller

Im November 2017 sprach Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, vor Gästen der Essener Mercator-Stiftung über „Demokratie und Populismus“. Da der Redner bis zu seiner Berufung nach Karlsruhe in Freiburg Öffentliches Recht lehrte, hätte ein kritisches Publikum erwartet, über das Thema von hoher wissenschaftlicher Warte orientiert zu werden. Wie die jetzt publizierte Textfassung jedoch zeigt (Der Staat, 1/2018), ist, mit einer Lieblingssottise Theodor Mommsens zu sprechen, „selten eine Fahrt ins Blaue der Wissenschaft mit gleich leichtem Gepäck angetreten“ worden.
...
Der Jurist Voßkuhle, ein von seiner systemrelevanteren Nützlichkeit auf dem Karlsruher Posten überzeugter Favorit Merkels für die Nachfolge der Bundespräsidenten Wulff und Gauck, wirft daher immer öfter den Mantel richterlicher Neutralität ab, um in der politischen Arena gegen die „Bedrohung“ des Status quo zu agitieren.

Unverblümte Agitation fern jeder wissenschaftlichen Objektivität bietet denn auch sein Essener Vortrag. Nachdem er eingangs einräumt, der Begriff sei sperrig, weil es keine unstrittige Definition von Populismus gebe, packt er beherzt zu und kredenzt, unter eifriger Bezugnahme auf eine Bertelsmann-Studie und Gewährsmänner wie Jürgen Habermas und Heribert Prantl, den Süddeutschen Beobachter (Michael Klonovsky), fünf Merkmale „populistischer Ideologie“, mit denen sie in Widerspruch zum Demokratieverständnis des Grundgesetzes gerate...

Der simplen Methode Unterstellung bleibt er fortan treu. Wer angeblich absolute Wahrheiten predige, huldige auch dem Anti-Pluralismus, sei tendenziell gegen das Mehrparteiensystem und freie Wahlen, strebe einen „Alleinvertretungsanspruch“ an. Also wünschten sich Populisten eine Art Führerstaat. Mindestens aber eine das Parlament ausschaltende „präsidial-plebiszitäre Regierungsform“. Daher würden sich ihre Organisationen ungern „Partei“ nennen, denn dies konterkariere den Anspruch, das Ganze zu vertreten. Kleinlaut räumt er indes ein, daß Macrons La Republique en Marche ebenfalls auf den Namen Partei verzichtet. Ebenso wie CDU, Grüne oder Die Linke, was er freilich unerwähnt läßt.
...
jungefreiheit.de 22.7.2018


eingetragen von Sigmar Salzburg am 16.07.2018 um 14.36

Region - letzten Samstag um 11:21 Uhr

Das kleine Kalenderblatt
Der 14. Juli...


ist der 195. Tag des Jahres 2018. 365 minus 195 macht Rest 170 Tage...

Ein Jubiläum, das bei nicht wenigen Menschen gleich wieder die Nackenhaare sträuben wird: Heute vor 20 Jahren, am 14. Juli 1998, machte das Bundesverfassungsgericht den Weg zur Einführung der Rechtschreibreform frei.

live.goslarsche.de 14.juli 2018

Siehe hier mit weiteren Verweisen.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 01.07.2018 um 13.47

Genau 20 Jahre nach dem Versagen des Bundesverfassungsgerichts in der Frage der Rechtschreibreform meldet sich nun der damals führend beteiligte ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier zum Asyldesaster zu Wort.

Ex-Verfassungsrichter Papier hält Zurückweisung an deutscher Grenze für zwingend geboten

Im Asylstreit meldet sich nun Ex-Verfassungsrichter Papier zu Wort. Die Zurückweisung von Migranten an den Grenzen sei zwingend nötig, schreibt er in einem Rechtsgutachten. Asylbewerber hätten kein Recht auf ein „Wunschland“...

Einreiseverweigerungen seien zwar kein Mittel zur angemessenen und dauerhaften Lösung der Migrationsfrage. Deshalb sei ein neues einheitliches EU-Recht nötig, so der Jurist. „Das kann aber noch kein Rechtfertigungsgrund dafür sein, das derzeit noch geltende Recht dauerhaft unbeachtet zu lassen.“ Eine solche Grundhaltung führe „zu einer Erschütterung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in den Bestand und in die Effektivität des Rechtsstaates“.

welt.de 30.6.2018
Es sind allerdings wesentliche Verstöße des Regierungspersonals gegen die Verfassung noch gar nicht bis zum Bundesverfassungsgericht vorgedrungen. Das war vor 20 Jahren anders.

Damals stand die Entscheidung des Gerichts darüber an, ob die Rechtschreib„reform“ eines Gesetzes bedürfe oder nicht. Man wollte offensichtlich dem Bundesgerichtshof zuvorkommen, der nach dem Schulrecht das endgültige Aus dieser Schnapsidee der Kultusminister vorbereitet hatte. Präsidentin war damals die „fortschrittliche“ ehemalige Berliner SPD-Justizsenatorin Jutta Limbach, Vorsitzender des zuständigen Ersten Senats war Hans-Jürgen Papier, CSU-Mitglied mit dem natürlichen Hang, CSU-Parteikollegen zu stützen – damals den Kultusminister Zehetmair in seinem Reformschwindel.

Anfang Juli 1998 kreisten unter den Politikern schon Teile des vorbereiteten Urteils. Daraufhin nahmen die Kläger ihre Klage zurück, jedoch bestand das Gericht darauf, „einen Sonderweg zu beschreiten“, um das ausgekungelte Urteil am 14. Juli 1998 dennoch zu verkünden.

Wegen der angeblich fehlenden „Wesentlichkeit“ gestattete das Gericht den Kultusministern die Schülergeiselnahme und die Narrenfreiheit, fast nur mit einem System-„Vogelschiss“ 80 Millionen Deutsche ihrer traditionellen Rechtschreibung und Literatur zu entfremden – unter dem Vorwand der „Erleichterung", die jedoch das genaue Gegenteil bewirkt hat.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 15.05.2018 um 14.15

Mündliche Verhandlung zur „Rechtschreibreform“ am 12. Mai 1998
Beginn eines höchstrichterlichen Schmierenstücks


Amtsrichter Dr. Wolfgang Kopke, juristischer Experte für die Rechtschreibreform, schrieb in der Neuen Juristischen Wochenzeitung:

Nicht nur die dürftige Argumentation, sondern auch die Umstände des Verfahrens zeigen, dass es dem BVerfG nicht um unbefangene Rechtsfindung, sondern darum ging, der KMK beizuspringen … (NJW 49/2005)
Diese Absicht kam schon in der Einladungspolitik des Gerichtes zum Ausdruck. Theodor Ickler berichtete:
„Ich bin damals trotz dieser trüben Aussichten nach Karlsruhe gegangen, wo ich zusammen mit dem Präsidenten der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Christian Meier, gegen rund fünfzig Experten der Reformerseite antrat, die vom Gericht in geradezu grotesker Überzahl eingeladen war.“ (IBW-Journal 4/2002) IBW-Journal
Mehr dazu habe ich hier schon vor zehn Jahren zusammengefaßt.

Ab morgen stehen beim Verfassungsgericht Teilaspekte der GEZ-Rundfunkzwangsabgabe zur mündlichen Verhandlung an. Freunde eines natürlichen Rechts- und Gerechtigkeitsempfindens sollten sich keine großen Hoffnungen machen, daß die Verfassungsrichter deutlich anders entscheiden, als es sich diejenigen wünschen, die sie in ihre Ämter gehievt haben.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 13.03.2018 um 07.26

Hans-Jürgen Papier hat sich zur Migrationspolitik zu Wort gemeldet: Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts vermisst eine klare Trennung zwischen Asyl- und Migrationspolitik. Es müsse „vor allem sichergestellt werden, dass das Asylrecht nicht länger zweckentfremdet werden kann als Türöffner für eine illegale Einwanderung ...“
welt.de 3.3.2018

Ach, hätte er als Präsident des Bundesverfassungsgerichts doch schon vor dem 14. Juli 1998 eine solche Einsichtsfähigeit gezeigt, z.B.:
„Vor allem muß sichergestellt werden, daß die Schulen nicht zweckentfremdet werden können als Türöffner für die undemokratische Einführung einer traditionsfeindlichen Rechtschreibreform!“

Siehe „Umfragen zur Rechtschreibreform 1995 - 2015“
und „Zur Verfassungswidrigkeit der Rechtschreibreform“.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 16.11.2017 um 05.42

Der freie Rechtsanwalt Ansgar Neuhof, hier orthographisch gelobt, verweist bei der „Achse des Guten“ darauf, daß der kürzlich ergangene Spruch des Bundesverfassungsgerichts zum „Dritten Geschlecht“ am Parlament vorbei neues Recht schafft – als Ergebnis „Strategischer Prozeßführung“. Dabei nutzen Lobbygruppen ihre ideologische und institutionelle Nähe zu gleichgesinnten Richtern, die von einschlägig bekannten Parteien in ihr Amt gewählt wurden.

Eine unter den Richtern des 1. Senats ist Susanne Baer. Sie ist Professorin für Geschlechterstudien der Berliner Humboldt-Universität.

Prozeßbevollmächtigte des Klägers in diesem Verfahren waren Konstanze Plett und Friederike Wapler. Die Richterin und die beiden Prozeßbevollmächtigten kennen sich gut.

Friedrike Wapler ist Privatdozentin und hat die Professur von Susanne Baer im Wintersemester 2015/16 an der Humboldt-Universität vertreten. Baer und Wapler haben unter anderem im Januar 2016 gemeinsam für den Familienausschuß des Bundestages eine Stellungnahme zum Thema Kinderrechte angefertigt.

Konstanze Plett ist Professorin im Zentrum Gender Studies an der Universität Bremen. Bei ihr promoviert derzeit Baers wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Humboldt-Universität Juana Remus zum Thema „Strafbarkeit von genitalverändernden Eingriffen an intersexuellen Minderjährigen in Deutschland“. Platt und Baer waren gemeinsam Vorstand der Vereinigung für Recht & Gesellschaft (siehe hier, S. 20).

Die Initiative „Dritte Option“

Zurück zu dem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht. Initiiert wurde es von der Kampagne „Dritte Option“. Wer dahinter steckt, ist unklar. Ein Impressum oder dergleichen gibt es nicht. Sie gründete sich 2013 mit dem Ziel der juristischen und politischen Begleitung eines personenstandsrechtlichen Individualverfahrens, mit dem die Möglichkeit eines weiteren Geschlechtseintrages – jenseits von „männlich“ und „weiblich“ – erstritten werden soll (siehe hier).

Es gab also nicht einen Betroffenen, der juristischen Beistand suchte. Sondern es gab ein politisches Ziel, für dessen Durchsetzung man einen Betroffenen suchte. In einer Demokratie erfolgt die Durchsetzung politischer Ziele üblicherweise im Rahmen der demokratischen Willensbildung, und die Änderung des rechtlichen Rahmens obliegt der Volksvertretung, dem Parlament.

Die Initiative „Dritte Option“ wollte diesen (beschwerlichen) Weg nicht gehen, sondern nahm die Abkürzung über den Rechtsweg. Dabei war klar, dass die Instanzgerichte die Klage auf Anerkennung eines dritten Geschlechts abweisen würden. Denn das Gesetz ist eindeutig. Selbst wenn ein Gericht wider Erwarten der Ansicht gewesen wäre, das Gesetz sei verfassungswidrig, hätte es das nicht selbst entscheiden dürfen, sondern hätte das Bundesverfassungsgericht anrufen müssen. Es war also zwangsläufig, dass das Bundesverfassungsgericht am Ende entscheiden mußte. Und damit der 1. Senat laut Geschäftsverteilung mit Richterin Susanne Baer. Die zwar nicht allein entscheidet, aber sicher abschätzen kann, wie die anderen Richter „ticken“.

achgut.com 13.11.2017
(Neuhof schreibt diesmal unter „Dass-Tarnung“.) Es ist klar, daß die relativ unbeleckten Richterkollegen der (obskuren) Qualifikation der Genderfachfrau Baer ein besonderes Gewicht einräumen mußten. (Mit der Personalie Susanne Baer hat sich Hadmut Danisch des öfteren auseinandergesetzt).

Es lief hier also genau gegensätzlich wie 1998 bei der Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts zur Rechtschreib„reform“. Damals stießen arglose Kläger auf eine Allianz von Richtern wie Papier (CSU) und Limbach (SPD), deren Parteien gerade in Gestalt ihrer Kultusminister an den Parlamenten vorbei die erlaßweise Erpressung eines ganzen Volkes zur „Reform“ unter Geiselnahme der Schüler in Angriff genommen hatten. Die Kläger liefen ins offene Messer.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 09.11.2017 um 07.41

Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

Pressemitteilung Nr. 95/2017 vom 8. November 2017

Beschluss vom 10. Oktober 2017
1 BvR 2019/16

Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden.

bundesverfassungsgericht.de 8.11.2017

Das Bundesverfassungsgericht verwendet seit Jahren das reformierte Dass-Deutsch, obwohl es einstmals entschieden hat, das niemand außerhalb der Schulen dazu verpflichtet sei. Das nur am Rande.

Die Welt schreibt:

"Kleine Revolution": Die intersexuelle Person Vanja bekommt in höchster Instanz recht.

welt.de 8.11.2017
Bis vor kurzem war dort das Bild eines jungen Mannes mit Kinnbart zu sehen, der ohne weiteres als solcher hätte durchgehen können. Jetzt ist das Bild durch eine Rückansicht ersetzt. Er hätte gewiß weiter unauffällig leben können. Bei anderen ist es schon schwieriger, aber in der Euphorie der „Outings“ drängt alles an die Öffentlichkeit.

Weniger als ein Promille der Neugeborenen sollen von dieser Unvollkommenheit der „Schöpfung“ betroffen sein, zu vielfältig aber in der Erscheinungsform, um alles unter ein Schlagwort einzuordnen. Die Antike hatte wenigstens ein anerkanntes Bild, den Hermaphroditen. Der meist zutreffende „Zwitter“ wird schon als „diskriminierend“ installiert. Wie soll man also solch ein Neugeborenes einordnen? Als „Neutrino“ – ital. von lat. „ne uter“, „keins von beiden“? Oder „Ambino“ – v. lat. „ambo“, „beide“?

Das Gericht verlangt etwas Positives. Kann man sich vorstellen, daß die Sprache das mitmacht? Daß nach der Anrede „Herr, Frau, Fräulein“ irgendwann vielleicht einmal „Herr, Frau, Frère“ üblich wird? Da nicht alles offensichtlich ist, müßten Abzeichen getragen werden, wie jeder angeredet werden möchte. Viel Spaß bei der weiteren „Entwicklung“!


Nachtrag: Stephan Schleim schreibt in scilogs:
Tatsächlich war man im 18. Jahrhundert schon einmal weiter. So sah das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten von 1794 die Möglichkeit vor, bei Volljährigkeit eine andere Geschlechtsidentität anzunehmen:
Wenn Zwitter geboren werden, so bestimmen die Aeltern, zu welchem Geschlechte sie erzogen werden sollen. Jedoch steht einem solchen Menschen, nach zurückgelegtem achtzehnten Jahre, die Wahl frey, zu welchem Geschlecht er sich halten wolle. (Preußisches Recht von 1794)
scilogs.spektrum.de 9.11.2017


2.Nachtrag 12.11.17: Eine treffende Kritik des Urteils bringt die Diplom-Biologin Nadine Hoffmann von der AfD-Thueringen. Sie weist auch auf den mutmaßlichen Einfluß der grünlichen Verfassungsrichterin und Gender-„Expertin“ Susanne Baer hin.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 15.10.2017 um 10.47

Der langjährige ehemalige Kulturfeuilletonist des „Spiegel“, Matthias Matussek, hat für die „Junge Freiheit“ einen Kommentar verfaßt (in der richtigen Rechtschreibung), in dem er auch dieses über den Geisteszustand einer (ehemals) wichtigen Amtsträgerin unseres Staates zu Besten gibt:

Deutsche Abgründe

Auf unserem Weg in die totale Weltbürger-Angleichung gibt es plötzlich lauter Strudel, Impulse des Sträubens und der Selbstvergewisserung. Und das Zauberwort heißt „Heimat“ oder „Nation“. Hier aber tun sich für uns Deutsche Abgründe auf. Bundesverfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt führte einst aus, „die spezifische und über weite Strecken düstere Historie Deutschlands“ erlaube es schwerlich, „als zu Rettendes die Nation, das Nationale zu beschwören“.

Wohlgemerkt, so etwas sagte eine Verfassungsrichterin, die überdies historisch so schwach auf der Brust ist, daß sie „die über weite Strecken düstere Historie“, etwa das „Reich“, nur mit dem „Dritten Reich“ identifizieren kann. Dabei ist das „Heilige Römische Reich deutscher Nation“ tausend Jahre älter als die NS-Barbarei. Es hat große Kaiser und Künstler und Schurken gesehen, Zeiten der Blüte, Zeiten des Niedergangs, es hat im Dom zu Speyer genauso Gestalt gefunden wie in Gutenbergs Bibel und Mozarts Requiem. Haben die Rheinburgen nichts mit unserer Reichsgeschichte zu tun? Woran denkt die Dame, wenn sie die Stifterfiguren am Naumburger Dom betrachtet? An Hitler?

jungefreiheit.de 15.10.2017
Frau Hohmann-Dennhardt (SPD) wurde zuletzt dadurch bekannt, daß sie für eine einjährige Tätigkeit bei VW eine Millionenabfindung und einen 8000-Euro-Rentenanspruch erhielt.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 21.09.2017 um 17.30

Wir wissen, daß die höchsten Richter nicht unabhängig sind, denn sie gelangen auf Gnadenerweis derjenigen Politiker in ihre Stellung, über die sie später urteilen sollen. So mahnte während der Rechtschreib„reform“ der ehemalige Verfassungsrichter Prof. Ernst Gottfried Mahrenholz die Vernunft der Tradition an:

„In der Neuregelung der Daß-Schreibweise haben die Minister ihre Kompetenz überschritten... Hier kann ein Eingriff, der die bisherige Funktion eines Buchstabens betrifft, eine Veränderung seines überlieferten „Ortes“, nicht aus der Kompetenz für Schulfragen gerechtfertigt werden...“ (Süddeutsche Zeitung 23./24. 08.1997).
Ein Jahr später räumte dennoch das Bundesverfassungsgericht unter Hans-Jürgen Papier den Kultusministern eine praktisch unbegrenzte Narrenfreiheit bei der „Reform“ ein – ausdrücklich deren statistische Ausklammerung der ss-Regel akzeptierend.

Aber selbst dem Laissez-faire-Richter Papier, inzwischen außer Dienst, war 2016 Merkels gesetzwidrige Grenzöffnung zuviel und er rügte, ebenso wie sein Kollege di Fabio, die Mißachtung von Recht und Gesetz. Der darauf folgende Polenböller-ähnliche Knall aus dem Verfassungsgericht ist den meisten entgangen. Vera Lengsfeld beobachtete am 17.1.2016 das Agieren des Verfassungsgerichtspräsidenten mit dem reformwidrigen Namen:
Kaum hatten die beiden ehemaligen Verfassungsrichter di Fabio und Papier ihre Gutachten veröffentlicht, in der sie zu dem Schluss kamen, dass die Politik der offenen Grenzen, die Kanzlerin Merkel im Alleingang implementiert hat, von unserer Verfassung nicht gedeckt ist, geschieht etwas, das einmalig im demokratischen Deutschland gewesen sein dürfte.

Unser oberster Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle hat sich, wie die Frankfurter Rundschau triumphierend berichtet, „im „Deutschlandfunk“ zu Wort gemeldet und ebenfalls daran erinnert, dass das Asylrecht unbegrenzt für jedermann gelte, also eine „Obergrenze“ unzulässig sei.“ Natürlich weiß die FR, dass Voßkuhle damit seine von der Verfassung festgelegte Neutralitätspflicht verletzt und fügt an zwei Stellen hinzu: „Wie es seinem Amt entspricht, hält sich Voßkuhle mit einer Bewertung der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung zurück.“

Das ist ein dreister Versuch, die Leser für dumm zu verkaufen, denn natürlich hat Voßkuhle ein Votum zugunsten der Flüchtlingspolitik der Kanzlerin abgegeben...

Fast zeitgleich veröffentlichte die FAZ gestern einen Artikel von Christian Hillgruber über einen Geheimerlass zur Öffnung der Grenzen...
Ja, wenn selbst uns die rechtswidrigen Kungeleien der politischen Klasse entgangen sind, wie sollen dann am Sonntag die Bürger das Kreuz an der richtigen Stelle machen.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 19.04.2017 um 05.39

Nacherzählt:
Der Anwalt eines Salafisten-Vereins erhebt verfassungsrechtliche Beschwerde, weil dessen Vorsitzender „rassistisch diskriminiert“ worden sei. Das Bundesverfassungsgericht weist die Beschwerde zurück und verurteilt den Anwalt zu lächerlichen 500 Euro Mißbrauchsgebühr. Er hatte „vergessen“ mitzuteilen, daß die erkennungsdienstliche Behandlung seines Mandanten erfolgte, weil in die zwei mit Spendengeldern gekauften und nach Syrien gelieferten Krankenwagen anstelle der Krankenliegen Maschinengewehre eingebaut worden waren. Dem Vereinsvorsitzenden war angeblich nicht nachzuweisen, daß er davon gewußt hatte.

Genaueres bei the-germanz.de 18.4.2017

Hier sollte eigentlich Loriots Karikatur stehen: Planierraupe fährt Mann platt, Polizist droht dem Fahrer mit dem Zeigefinger „Du, du, du!“


eingetragen von Sigmar Salzburg am 23.03.2017 um 14.27

Ein Verfassungsgericht prüft, ob ein Gesetz oder eine ministerielle Anordnung verfassungsgemäß ist. Die Verfassung ist jedoch ein grober, allgemein gehaltener Rahmen, der nicht alle Vorgänge erfassen und regeln kann. So kann zweifellos mitunter staatliches Handeln zwar als verfassungsgemäß angesehen werden, aber doch sittenwidrig sein.

Ein solcher Fall ist die Rechtschreib„reform“. In einer sehr fragwürdigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 14.7.1998 ist sie den Kultusministern unter Mißbrauch der Schulkinder „im Namen des Volkes“ erlaubt worden, obwohl eine eindeutige Mehrheit des Volkes dagegen war.

Ein ebenso sittenwidriges Ansinnen ist das Zwangsgeld des Rundfunkstaatsvertrages, wenn es wie ein Bußgeld oder Schutzgeld von Nichtnutzern der halbstaatlichen Belaberungs- und Belustigungssender abgezockt wird.

Am 1. März war ich Zuhörer von Verhandlungen am Verwaltungsgericht Schleswig über Zwangsmaßnahmen gegen Nichtzahler. Es wurde beantragt, diese bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückzustellen. Dies wies der zuständige Richter Dr. Harald Alberts selbstüberzeugt zurück, da seiner Meinung nach die Verfassungsmäßigkeit nicht zu bezweifeln sei.

Ein staatsgefälliges Vorgehen des Verfassungsgerichts liegt tatsächlich auch hier im Bereich des Möglichen, wenn man die zurückliegenden Entscheidungen oder Nichtentscheidungen zur Rechtschreib„reform“, zu Genderfragen oder zu religiösen Fragen betrachtet. Hier spielt auch das Auswahlverfahren oder besser das Auskungeln der Richter durch die politischen Parteien und Lobbyisten eine entscheidende Rolle.

Zufällig bin ich auf die Beobachtungen des Informatikers Hadmut Danisch gestoßen, die er anläßlich einer verhinderten Doktorarbeit im Zusammenhang mit der Verfassungsrichterin Susanne Baer gemacht hat, die eine Vertreterin des Gender- und Feministennetzwerks zu sein scheint und auch Verbindungen zur „Refugee Law Clinic“ haben soll. Aber dem nachzugehen überschreitet unsere Kräfte.


Nachtrag: Auch interessant:
http://www.danisch.de/blog/2017/03/15/neues-zur-verfassungsrichterin-susanne-baer/
Danischs Artikel zu „Gender“ der letzten fünf Jahre:
http://www.danisch.de/blog/?s=Gender



eingetragen von Sigmar Salzburg am 21.02.2017 um 09.40

Die Sprüche des Bundesverfassungsgerichts werden in roten Roben mit dem Pomp einer monarchistischen oder päpstlichen Institution verkündet. Die Republik fiebert den Entscheidungen entgegen. Oft können aber nicht einmal Rechtsexperten das Ergebnis voraussehen. Die Richter haben dem Verfassungsgericht eine Machtstellung erobert, die es zu einer der gefürchtetsten Institutionen hat werden lassen. Sie folgen dabei, oft verborgen, eigenen moralischen und rechtlichen Vorstellungen vom Staatswesen. Sichtbar wird das mitunter, wenn die Verfassungsrichter nach Ende ihrer Dienstzeit durch die Lande touren, etwa Udo di Fabio, um „Gott“ in die Schleswig-Holsteinische Verfassung zu bringen, oder Hans-Jürgen Papier, um Stimmung zu machen auch für Auslandseinsätze der Bundeswehr. Das alles manifestiert sich schon in den Kungelrunden, die der Wahl der Richter vorausgehen, in denen um ihre Nominierung vom Parlament nach Parteinähe und Staatsgefälligkeit gerungen wird.

Die Verfassungsrichter entscheiden mitunter bewußt nichts – wie etwa in Brandenburg, um der Religion eine größere Chance zu geben, oder sie beschreiten für Schleswig-Holstein, obwohl eine Klage zurückgenommen wurde, „juristisches Neuland“ – um den Kultusministern dennoch die Geiselnahme der Kinder für die Rechtschreib„reform“ zu ermöglichen. Ohne Not dekretierten die Richter dazu, daß die Kultusminister ihren eigenen Vorgaben, die „Reform“ nur gemeinsam einheitlich durchzusetzen, nicht zu folgen brauchten, auch wenn sich ein Bundesland per Volksentscheid, repräsentativ für ganz Deutschland, daraus absetzt.

Jetzt ergibt sich wieder der Verdacht, daß das Verfassungsgericht parteilichen Zielen folgt, die mit gleichem Recht für alle nichts zu tun haben:

Der Parteivorsitzende Jörg Meuthen glaubt, dass die Richter in ihrem Urteil zum NPD-Verbotsverfahren eine Passage nur für seine Partei geschrieben hätten – jene nämlich, in der es hieß, man könne zwar nicht alle verfassungsfeindlichen Parteien verbieten, man könne sie aber alle von der staatlichen Parteienfinanzierung ausschließen. „Das haben die nicht für die NPD geschrieben, sondern für uns“, sagte Meuthen der F.A.Z. faz.net 20.2.2017
Hand in Hand damit könnte der Verfassungsschutz arbeiten. Sein Versagen in wirklichen Verfassungsschutzaufgaben steht im Widerspruch zur Macht, nur durch das Denunziationsinstrument der öffentlich verkündeten „Beobachtung“ unerwünschter Gruppierungen die freie Meinungsbildung zu beeinflussen. Das trifft jetzt wohl die „Identitäre Bewegung“, die ich bislang eher als „Greenpeace der Rechten“ wahrgenommen habe:
Zu denen, die offenkundig größere Angst haben, könnte man die Jugendorganisation der AfD, die „Junge Alternative“, zählen. Als der Verfassungsschutz im August 2016 erklärte, er beobachte die rechtsextreme „Identitäre Bewegung“, beeilten sich die Vorsitzenden der Jungen Alternative, Markus Frohnmaier und Sven Tritschler, mit einer Distanzierung. „Antragsteller, die sich in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Organisation betätigen oder betätigt haben, werden von uns konsequent abgelehnt“, sagte Frohnmaier damals für künftige Bewerber. faz.net 20.2.2017
Allein die „Beobachtung“ durch den Verfassungsschutz könnte nach dem ominösen Spruch des Verfassungsgerichts den herrschenden Versager- und Deutschlandabschafferparteien die Machtmittel in die Hand geben, die AfD zu benachteiligen und sie von der gesetzlichen Parteienfinanzierung auszuschließen:
Auf der Internetseite der „Patriotischen Plattform“, eines Vereins national-gesinnter Parteimitglieder, schrieb der Funktionär Dubravko Mandic im Juni 2016: „Seit der Gründung der AfD schwebt es über uns und wird uns drohend vom eigenen Führungspersonal vor Augen gehalten: das politische Damoklesschwert der Etablierten, das letzte Ass im Ärmel des Systems – die Beobachtung.“ faz.net 20.2.2017
Nun, der FAZ-Schreiber dokumentiert den orthographischen und politischen Abstieg der Zeitung, indem er Höcke zwar nicht als Nationalsozialisten, sondern „eher“ bei den „Rechtsradikalen” und „Antidemokraten“ einordnet. Er will nicht verstehen, daß Höckes Denken darauf gerichtet ist, seine „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden“ – also auf das, was uns aus dem Bundeskanzlerinnen-Eid vorenthalten wird.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 03.01.2017 um 06.41

Bayern darf nicht aus Deutschland austreten

Das sind die schönsten Schlösser in Bayern FOTO: dpa, Karl-Josef Hildenbrand

Karlsruhe. Bayern bleibt vorerst weiter Teil der Bundesrepublik. Die Klage eines Bürgers auf eine Volksabstimmung über den Austritt des Freistaats wurde in Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommen.
Die steht in einem am Montag vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss. Zur Begründung hieß es, die Länder seien nicht die "Herren des Grundgesetzes". Austrittsbestrebungen verstießen daher gegen die verfassungsmäßige Ordnung. (Az. 2 BvR 349/16)
Staatsrechtlern zufolge gibt es im Grundgesetz keinen Artikel, der den Austritt eines Landes aus der Bundesrepublik regelt. Sollte eine Landesregierung einen Austritt wünschen, müssten darüber vermutlich alle anderen Länder der Bundesrepublik befinden.
(csi/AFP)

rp-online.de 2.1.2017

Gendergerecht müßte es doch heißen, die Länder seien nicht die „Damen und Herren des Grundgesetzes“. – Aber Spaß beiseite: Die Bayern sind nie dem Grundgesetz beigetreten. Die Bayernpartei feiert immer noch die Ablehnung des Grundgesetzes durch den bayrischen Landtag 1949. Könnten die östlichen deutschen Länder nie wieder aus dem „Geltungsbereich des Grundgesetzes“ austreten, obwohl sie eigentlich betrogen wurden, weil ihnen doch eine neue Verfassung versprochen wurde? – Die Juristen kriegen alles hin: 1998 erlaubten die Verfassungsrichter den Austritt der Schleswig-Holsteiner aus der Schreibreform-Zwangsgemeinschaft und ermöglichten so den übrigen Länderregierungen, ihr Erpressungs- und Umerziehungswerk gegen die eigene Bevölkerung und gegen den repräsentativen Volksentscheid im Norden fortzusetzen.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 02.12.2016 um 06.36

Prof. Karl Albrecht Schachtschneider hat 2010 in einem Text (in bewährter Rechtschreibung) die „ständige Rechtsprechung“ des Bundesverfassungsgerichts kritisiert – hier die Rechtsprechung bezüglich der offenbar ins Grundgesetz hineinerfundenen „Religionsfreiheit“ (die auch für die letzten Kopftuchurteile herhalten muß):

Das Grundgesetz kennt kein Grundrecht der Religionsfreiheit, sondern in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG drei allgemeine Religionsgrundrechte, die Freiheit des Glaubens, die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses und die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung. Diese Grundrechte faßt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung zu dem Grundrecht der Religionsfreiheit zusammen. Es hat sich damit einen eigenen Grundrechtstext gegeben, freilich verfassungswidrig. [...] Dadurch wandelt das Gericht die Grundrechte, welche die religiöse Welt schützen, in ein Grundrecht der politischen Welt. Die vermeintliche Religionsfreiheit wird zur stärksten politischen Bastion des Islam. Das Gegenteil dieser Praxis und Lehre ist die Rechtslage. [...]

Die Bürger müssen in der Republik bürgerlich sein und die Republik darf das Religiöse nicht in die Politik eindringen lassen. Welche der vielen Religionen, die unterschiedliche Lebensordnungen predigen, sollte für die Politik verbindlich sein? Die religionsrechtliche Gleichbehandlungspflicht läßt nur eine prinzipiell laizistische Republik zu. Keine religiöse oder weltanschauliche Minderheit muß sich von einer religiösen Mehrheit beherrschen lassen. [...]

Was Gesetz werden soll, bedarf der Erkenntnis des Richtigen für das gute Leben aller auf der Grundlage der Wahrheit. Nicht die Herrschaft der Mehrheit ist demokratisch, sondern diese Erkenntnis des gemeinen Wohls, die so organisiert sein muß, daß das Volk bestmöglich in den Erkenntnisprozeß eingebunden ist, eine Aufgabe der Medien, die insofern weitgehend versagen. [...]

Gebote oder Verbote von Religionen, die unterschiedliche Lebensordnungen mit höchster, nämlich göttlicher, Verbindlichkeit verbinden, sind wegen des Religionspluralismus als Maximen der Politik ungeeignet. Sie können schon deswegen nicht zum Konsens führen, weil sie aus einer Schrift abgeleitet werden, die nicht für alle Bürger heilig ist. Sie sind nicht offen für die Verwirklichung der formalen Freiheit. [...] Der Glauben hat nicht die weltliche Wahrheit zum Gegenstand und vermag darum zum richtigen Gesetz für die Welt nichts beizutragen. [...]

Die Grundrechte des Art. 4 GG können nicht verwirkt werden. Sie geben deshalb nicht etwa einer religiös begründeten Politik besonders starken Grundrechtsschutz, wie es das Bundesverfassungsgericht in einem argumentativen Fehlschluß ausgesprochen hat, sondern überhaupt keinen Grundrechtsschutz für politisches Handeln. [...]

Copyright © 2010 Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider. Alle Rechte vorbehalten..

kaschachtschneider.de 28.4.2011

Das Versagen des Verfassungsgerichts bezüglich der Rechtschreib„reform“ hatte bereits Dr. Wolfgang Roth in den Bayerischen Verwaltungsblättern vom 1. Mai 1999 festgestellt. Das hatte auch den Mißbrauch der „Pressefreiheit“ zur Zwangsmissionierung der Erwachsenen zur Folge.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 20.10.2016 um 21.23

Süddeutsche Zeitung:
Am Ende waren die Urteile, die Dieter Hömig fällte, dann doch bekannter geworden, als er selbst... Nun ist er im Alter von 78 Jahren gestorben... Dieter Hömig, der dem Bundesverfassungsgericht von 1995 bis 2006 angehörte, war im Ersten Senat für eine ganze Reihe großer Entscheidungen als Berichterstatter mitverantwortlich - zur Rechtschreibreform etwa, und zum betäubungslosen "Schächten" von Tieren durch muslimische Metzger; das erzliberale Urteil von 2002 hat dem Gericht damals viele Hassbriefe eingebracht. Vor allem aber war Hömig für das 2006 ergangene Urteil zum Luftsicherheitsgesetz zuständig, das derzeit ein etwas bizarres Revival erfährt...

sueddeutsche.de 20.10.2016

Zu Hömig siehe hier und dort.
Zur Verfassungswidrigkeit der Rechtschreibreform siehe hier und da.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 12.09.2016 um 12.21

Jutta Limbach ist gestorben
Die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, ist gestorben. Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit.


Die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und Leiterin des Goethe-Instituts, Jutta Limbach, ist tot. Sie starb am Samstag im Alter von 82 Jahren in Berlin, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Limbach war von 1989 bis 1994 Justizsenatorin in Berlin, danach bis 2002 Verfassungsgerichtspräsidentin und schließlich bis 2008 Präsidentin des Goethe-Instituts.

In die Amtszeit von Limbach fiel unter anderem der Beschluss, demzufolge der Ausspruch "Soldaten sind Mörder" von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht zu bestrafen ist. 1995 entschied ebenfalls der Erste Senat unter dem Vorsitz von Hans-Jürgen Papier, dass in Grundschulen in Bayern die bis dahin üblichen Kreuze, die auf Verlangen abzuhängen ist. Der Richterspruch wurde als Kruzifix-Urteil bekannt.

Der Zweite Senat des Gerichts, dem Limbach vorsaß, entschied ebenfalls immer wieder über in große gesellschaftliche und politische Fragen: Limbachs Senat bestätigte die Neuordnung des Asylrechts Mitte der Neunzigerjahre. Auch in der heiklen historischen Frage der Mauerschützen in der DDR entschied der Zweite Senat: Diese niederen Funktionsträger des SED-Regimes hatten dem Karlsruher Richterspruch zufolge ihre milden Strafen zu Recht erhalten. Immer wieder fällte Limbachs Kammer außerdem wegweisende Entscheidungen im deutschen Parteien- und Steuerrecht.

cht/dpa/AFP
spiegel.de 12.9.2016

Es ist bemerkenswert, daß die Nachrichtenagenturen die Mitwirkung Limbachs am schandbaren Urteil des Verfassungsgerichts zur Rechtschreib„reform“ verschweigen*, das die Geiselnahme der Schüler zu ihrer Durchsetzung für Rechtens erklärte und damit allein in Deutschland 80 Millionen Menschen zur Umerziehung freigab.

* Bis jetzt erwähnt es nur Deutschlandradio Kultur.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 12.03.2016 um 11.30

Deutsche Verfassungsrichter wollen Beschwerde gegen Merkels Flüchtlingspolitik nicht bearbeiten

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat die von der Bürgerinitiative „Ein Prozent“ geführte Verfassungsbeschwerde gegen die Einwanderungspolitik des Kabinetts Merkel III nicht zur Entscheidung angenommen, sondern knapp drei Wochen nach Einlangen begründungslos zurückgewiesen. Für den Beschwerdeführer ist diese Vorgehensweise nicht gerechtfertigt.

Schachtschneider: Beschwerde hatte „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“

Verfahrensbevollmächtigter der Initiative ist der bekannte Staatsrechtler Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, der in einem Interview mit sezession.de aus seiner Enttäuschung kein Hehl macht. Die Möglichkeit, eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, diene zur Entlastung des Gerichts von unsinnigen Beschwerden, erklärt Schachtschneider die Gesetzeslage. Sie diene aber nicht der Abwehr von wohl begründeten Beschwerden. "Unbegründbarkeit ist in der Rechtsprechung des Gerichts das Kriterium der Willkür und mit Unbegründetheit kann folglich Willkür kaschiert werden", führt er weiter aus...

unzensuriert.at 6.3.2016

Als aber 1998 die Kläger gegen die Rechtschreib„reform“ ihre Klage zurückzogen, bestand das Gericht darauf, „juristisches Neuland“ zu annektieren, um dennoch zugunsten der reformirren Kultusminister entscheiden zu dürfen.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 02.03.2016 um 09.58

"Das NPD-Verbotsverfahren ist völlig offen"
...
Ann-Kathrin Büüsker: Was bringt ein Verbot der NPD, wenn rechtes Gedankengut in der Gesellschaft doch gerade so verbreitet zu sein scheint wie seit Jahrzehnten nicht? Darüber habe ich vor dieser Sendung mit dem Politikwissenschaftler Ulrich von Alemann gesprochen. Er lehrt an der Uni in Düsseldorf. Mit Blick auf die Zunahme rechter Gewalt in Deutschland habe ich ihn gefragt, ob das NPD-Verbotsverfahren zu spät kommt.

Ulrich von Alemann: Nein, es kommt nicht zu spät. Das NPD-Verbotsverfahren ist einmal schon gescheitert 2003 an eher formalen Fragen, nämlich an Fragen der V-Leute, die in der NPD noch saßen, und es dauerte eine ganze Zeit lang. Es musste so lange dauern, weil durch die verschiedenen Bundesländer mussten diese V-Leute, diese verdeckten Ermittler, abgeschaltet werden, wie man das so nennt, und dann erst konnte ein neues Verfahren in Gang gesetzt werden. Schon bei dem neuen Verfahren hat es auch wieder etwas gedauert, weil das Bundesverfassungsgericht keinen Fehler machen will ...

Deutschlandfunk.de 2.3.2016

Das Bundesverfassungsgericht macht Fehler und entscheidet, zumindest in den Grauzonen, parteiisch, solange die Verfassungsrichter von den Parteien des Bundestages ausgekungelt werden. Ein unwürdiger Fehler war die Zulassung der gesetzlosen Geiselnahme von Schülern zur Durchsetzung der Rechtschreib„reform“. Der älteste Fehler war das KPD-Verbot – aber es ist müßig, über die Folgen bei einer anderen Entscheidung zu spekulieren. Das Verbot einer ewigen 1,6-Prozent-Partei wäre absurd. Bei strafbaren Handlungen reichen normale Gesetze. Eher müßte der staatliche Propagandafunk verboten werden, der überall „rechtes Gedankengut“ wittert, wo das Volk nur seine im Grundgesetz festgeschriebene Vorzugsstellung wahren will.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 07.11.2015 um 15.28

„Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, aufgegeben, die Pressemitteilung mit dem Titel „Rote Karte für die AfD“ aus dem Internetauftritt ihres Bundesministeriums zu entfernen. Ein entsprechender Antrag der Partei „Alternative für Deutschland“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat damit Erfolg. Insbesondere vor dem Hintergrund des Urteils des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2014 ist nicht auszuschließen, dass die Antragsgegnerin durch Nutzung der Ressourcen ihres Ministeriums für den politischen Meinungskampf das Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 GG verletzt hat. Die Entscheidung des Senats beruht daher auf einer Folgenabwägung, bei der die Gründe für den Erlass der einstweiligen Anordnung auch bei dem anzulegenden strengen Maßstab überwiegen.“

bundesverfassungsgericht.de 7.11.2015

Frau Wanka ist ja auch nur eine angepaßte Mitläuferin. Nur einmal hat sie versehentlich ausgeplaudert, daß sich die Schülergeiselnehmer der Rechtschreib„reform“ untereinander schon 2005 seit langem einig waren, nur noch als Lügenminister weitermachen zu können.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 02.04.2015 um 16.33

Hans-Jürgen Papier

Ex-Verfassungsrichter geißelt Kopftuchurteil


Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Papier sieht im Kopftuchurteil aus Karlsruhe eine "Ursache von Problemen". Die Entscheidung werde zu höchst unerfreulichen Streitigkeiten führen.

Von Jochen Gaugele

Nur in besonderen Ausnahmefällen geschieht es, dass frühere Verfassungsrichter ihre Nachfolger in die Schranken weisen. Hans-Jürgen Papier war Präsident des Bundesverfassungsgerichts, als die Karlsruher Richter vor zwölf Jahren ein erstes Kopftuchurteil fällten. Auf die richtungsweisende Entscheidung stützten sich die Gesetzgeber in neun Bundesländern - und erließen generelle Kopftuchverbote für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen.

Vor einigen Tagen allerdings vollzog das Gericht eine "Wendung", wie Papier formuliert, die den Ländern als "große Überraschung" erscheinen müsse. Karlsruhe entsprach der Klage zweier muslimischer Lehrerinnen aus Nordrhein-Westfalen und erklärte ein pauschales Kopftuchverbot für verfassungswidrig. Voraussetzung für ein Verbot, so die neue Haltung des Gerichts, sei eine konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens.

Papiers Kritik an der Entscheidung fällt deutlich aus. "Der vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigte Weg erscheint mir alles in allem nicht als Lösung des Problems, sondern als denkbare Ursache von Problemen", sagte der ehemals höchste Richter der Republik der "Welt am Sonntag". Karlsruhe habe nicht hinreichend berücksichtigt, dass "die Lehrkraft sich hier auf die Religionsfreiheit bei der Ausübung einer öffentlichen Amtstätigkeit beruft". Sie nehme den Erziehungsauftrag des Staates wahr, der verfassungsrechtlich zur Neutralität, aber auch zur Gleichstellung von Männern und Frauen verpflichtet sei.

Bei einem staatlichen Amtsträger seien die Grenzen der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit in jedem Fall enger zu ziehen als bei einer Privatperson. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, bemängelt der frühere Gerichtspräsident, leide an einer "problematischen Beurteilung und Gewichtung des Grundrechtsschutzes der Lehrkraft in Ausübung eines öffentlichen Amtes".

Die neuen Vorgaben der Richter könnten sogar als "Anregung zur Schaffung von konkreten Gefährdungs- und Störungsszenarien" wirken, sagt Papier voraus. Das Urteil werde zu höchst unerfreulichen, auch gerichtlichen Streitigkeiten führen. Diese würden vermutlich auf dem Rücken derjenigen ausgetragen, zu deren Schutz die Aufhebung des generellen Kopftuchverbots gedacht gewesen sei.

Papier geht in seiner Argumentation noch einen Schritt weiter: Wenn die Verfassung einer muslimischen Lehrerin das Tragen eines Kopftuchs in der Schule gewährleiste, wie das Gericht nun meine, dürfe dieses Grundrecht auch bei konkreter Gefährdung des Schulfriedens nicht zurückstehen. Vielmehr wäre es vom Staat gegen Störungen und Störungsversuche durchzusetzen. "Im Allgemeinen hat der Staat immer gegen die Störer und nicht gegen diejenigen vorzugehen, die legitimerweise von ihren Grundrechten Gebrauch machen", erinnert der einstige Verfassungsrichter.
[...]
welt.de 29.3.2015

In schlichtem Deutsch heißt das: Die Verfassungsrichter wollten mehr „Religionsfreiheit“ gewähren, indem sie ein Kopftuchverbot nur bei entstehendem Unfrieden erlauben. Bewirkt haben sie aber, daß nun eigentlich gegen „Unruhestifter“, die keine Kopftuch-Indoktrination wollen, staatlicherseits vorgegangen werden muß.

Papier hat aber gut reden: Vor 17 Jahren hat er im Rechtschreiburteil den Kultusministern mehr „Reformfreiheit“ gewährt, so daß diese ohne Parlament, Gesetz und gegen den Willen des Volkes selbst 600 Jahre alte Schreibkonventionen verstümmeln konnten. Auch das hat zu „höchst unerfreulichen, auch gerichtlichen Streitigkeiten“ geführt und zu der bis heute andauernden Spaltung der Nation und der Entfremdung von ihrer großen Literatur. Wenn inzwischen eine gewisse Friedhofsruhe eingekehrt ist, so deshalb, weil die widerständigen Bürger der Dauergeiselnahme der Schüler und der fast flächendeckenden Zwangsmissionierung durch die willfährigen Medien nichts entgegenzusetzen haben.


Götz Wiedenroth hat übrigens weitere Widersprüchlichkeiten im Kopftuchurteil entdeckt.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 13.03.2015 um 09.33

Kein pauschales Kopftuchverbot
Die Karlsruher Richter revidieren ihre Rechtsprechung: Künftig soll eine „konkrete Gefahr“ als Grundlage für ein Kopftuchverbot bei Lehrerinnen gelten.

FREIBURG taz | ... Aufgrund einer Computerpanne des Gerichts wurde der Kern des Beschlusses allerdings schon am Donnerstag bekannt.

Geklagt hatten zwei muslimische Pädagoginnen aus Nordrhein-Westfalen, die in der Schule aufgrund ihres Glaubens eine Kopfbedeckung tragen wollten. Eine trug ein klassisches Kopftuch, die andere eine Art Mütze. Damit verstießen sie aber nach Ansicht der Behörden gegen das nordrhein-westfälische Schulgesetz. Dort werden den Lehrkräften religiöse „Bekundungen“ verboten, die geeignet sind, die Neutralität des Landes und den Schulfrieden zu gefährden. Eine Klägerin wurde gekündigt, die andere abgemahnt.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass dieses Verbot „verfassungskonform einzuschränken“ ist. Künftig soll keine abstrakte Gefahr für Neutralität und Schulfrieden mehr genügen, vielmehr muss eine „hinreichend konkrete Gefahr“ von den jeweiligen Kopftüchern ausgehen.

Eine generelle Kopftucherlaubnis ist das allerdings nicht. Sollten konservative Eltern gegen eine erkennbar muslimische Lehrerin Proteste organisieren, könnte darin eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden gesehen werden, die ein Kopftuchverbot im konkreten Fall doch erlaubt.

Privilegierung christlicher Symbole

Eine weitere Klausel des NRW-Schulgesetzes wurde von den Richtern ganz gekippt. Danach gab es eine Ausnahme vom Verbot religiöser Bekundungen für die „Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“. Diese Privilegierung christlicher Symbole verstoße gegen das Grundgesetz, das Benachteiligungen aus religiösen Gründen verbietet, so die Richter.

Damit korrigiert das Verfassungsgericht seine eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 2003. Im Fall der Stuttgarter Lehrerin Fereshta Ludin hatte Karlsruhe damals entschieden, dass auch vorsorgliche Kopftuchverbote möglich sind – wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Viele Bundesländer schufen daraufhin entsprechende Kopftuchverbote in ihren Schulgesetzen.

Der Wandel der Rechtsprechung hat auch damit zu tun, dass 2003 der konservativere Zweite Senat entschieden hatte und diesmal der liberalere Erste Senat zuständig war. Grund: 2003 ging es um das Beamtenrecht, für das der Zweite Senat verantwortlich ist, während die jetzt klagenden Pädagoginnen nur angestellt waren.

Die neue Entscheidung war aber auch nicht unumstritten und fiel im Ersten Senat mit 6 zu 2 Richterstimmen. Ausgerechnet der konservative Richter Wilhelm Schluckebier, der das Urteil vorbereitet hatte, musste ein Minderheitsvotum schreiben. Ein zweites Sondervotum stammt von Richterin Monika Hermanns, die in dem Verfahren den befangenen Senatspräsidenten Ferdinand Kirchhof vertrat.
taz.de 12.3.2015

Im Koran steht nichts von Kopftuch! Es ist vor allem eine politische, missionarische und desintegrative Demonstration, und die gehört nicht an einen Ort des neutralen Lernens.

... vielmehr muss eine „hinreichend konkrete Gefahr“ von den jeweiligen Kopftüchern ausgehen.... also nur, wenn sie dazu dienen, darunterliegenden Sprengstoff zu verbergen?

Sollten konservative [und unideologisch atheistische] Eltern gegen eine erkennbar muslimische Lehrerin Proteste organisieren, könnte [!] darin eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden gesehen werden, die ein Kopftuchverbot im konkreten Fall doch erlaubt.d.h. nur wer genügend randaliert kommt zu seinem Recht.

Damit korrigiert das Verfassungsgericht seine eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 2003.
Dann sollten die Richter nun auch die verfassungswidrige Entscheidung v. 14.7.1998 zur Rechtschreib„reform“ korrigieren.

... den befangenen Senatspräsidenten Ferdinand Kirchhof... aus der GEZ-bekannten Kirchhof-Familie.

Nachtrag: Bei einem verpönten Portal hat eine Leserin den richtigen Durchblick:
Für mich ist klar, dass muslimische Lehrerinnen, die bis jetzt kein Kopftuch tragen wollten nun eins tragen müssen. Muslimische Schülerinnen tragen sowieso auch Kopftuch, und da in vielen Schulen schon längst die Muslime die Mehrheit der Schüler stellen, ist die Entwicklung nur konsequent in Richtung von Sarrazins “Deutschland schafft sich ab”.


Nachtrag 15.3.15: Treffend ist auch der Beitrag von Walter Otte „Eine Entscheidung gegen den Schulfrieden“ auf der Atheisten-Seite hpd.de, wo man sonst meinte, demonstrierenden Islamgegnern mit 30 Artikeln in den Rücken fallen zu müssen.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 29.09.2014 um 09.03

Bei meinen Recherchen stieß ich auf interessante Texte der „Grundrechtepartei“, die vor vier Jahren gegründet wurde:

http://grundrechtepartei.de

Im Impressum der Seite steht:
Grundrechtepartei
»Politische Partei zur Durchsetzung der Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates in Deutschland und der Europäischen Union«
Bundessprecher: Anke Vetter, Ingmar Vetter, Burkhard Lenniger (Kriminalbeamter a.D.), Günter Plath (Richter i.R.).

Für uns interessant ist die Feststellung, daß die Wahl aller Bundesverfassungsrichter seit 1951 nicht verfassungsgemäß erfolgt ist:

Wahl Bundesverfassungsrichter
Rechtsfrage
Werden die Richter des Bundesverfassungsgerichtes verfassungskonform gewählt oder ist ihre indirekte Wahl verfassungswidrig?

Tenor
Das Bundesverfassungsgericht ist seit der Aufnahme seiner richterlichen Tätigkeit im September 1951 zu keinem Zeitpunkt mit verfassungsgemäß vom deutschen Bundestag gewählten Mitgliedern besetzt worden.
[...]
Expertise
Im Artikel 94 Abs. 1 GG ist die Wahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes klar und deutlich geregelt. Die in absoluter Form getroffene Regelung lautet:

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.

Der Verfassungsgesetzgeber hat also ein direktes Wahlverfahren durch die beiden Verfassungsorgane Bundestag und Bundesrat vorgeschrieben.

Entgegen diesem klaren Rechtsbefehl des Verfassungsgesetzgebers gemäß Art. 94 Abs. 2 GG hat der einfache Gesetzgeber für die vom Bundestag zu wählende Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes in § 6 Abs. 1 BVerfGG verfassungswidrig die indirekte Wahl normiert und in § 6 Abs. 2 BVerfGG in gleicher Weise verfassungswidrig einen Richterwahlausschuss vorgesehen. Die Vorschriften lauten:

1. Die vom Bundestag zu berufenden Richter werden in indirekter Wahl gewählt.
2. Der Bundestag wählt nach den Regeln der Verhältniswahl einen Wahlausschuß für die Richter des Bundesverfassungsgerichts, der aus zwölf Mitgliedern des Bundestages besteht.

Entgegen dem klaren Rechtsbefehl im Bonner Grundgesetz vom 23.09.1949 hat das Bundesverfassungsgericht in eigener Sache zuletzt in der Entscheidung des 2. Senates vom 19.6.2012 in 2 BvC 2/10 Gegenteiliges entschieden. Dort heißt es unter Rdn. 9 zu den Gründen entgegen der Entscheidung in den Leitsätzen 1 bis 5:

»Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Deutsche Bundestag die von ihm zu berufenden Richter des Bundesverfassungsgerichts in indirekter Wahl durch einen aus zwölf Abgeordneten bestehenden Wahlausschuss (§ 6 BVerfGG) wählt.«
[...]

Angesichts dieser gravierenden Folgen wird klar, warum sowohl der 1. als auch 2. Senat des BVerfG mit haltlosen Begründungen die verfassungswidrig durch den einfachen Gesetzgeber in § 6 BVerfGG geregelte indirekte Wahl »als nicht zu beanstanden« bezeichnen, anstatt dem in absoluter Form gefassten Wortlaut des Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG zu folgen und die mit § 6 BVerfGG geregelte indirekte Wahl für verfassungswidrig zu erklären.

Mit dieser verschwommenen Formulierung [...] vermeidet das BVerfG, eine gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG alle Verfassungsorgane des Bundes pp einschließlich des BVerfG selbst bindende Aussage zur Gültigkeit des § 6 BVefGG zu treffen.

Diese Pflicht zur Normenkontrolle hat das BVerfG selbst im sog. 7. Leitsatz, der seine Ausformung in der Rdn. 162 seiner Südweststaat – Entscheidung vom 23.10.1951 in BVerfGE 1, 14 erhalten hat. Der sog. 7. Leitsatz heißt:

»Das Bundesverfassungsgericht muß, wenn eine Rechtsvorschrift mit dem Grundgesetz nicht unvereinbar ist, ihre Gültigkeit positiv feststellen, soweit dies angängig ist. Das ist immer der Fall, wenn es sich um Bundesrecht handelt.«

Wenn das BVerfG die Regelung des § 6 BVerfGG für verfassungskonform gehalten hätte, hätte es in der Entscheidung ausdrücklich positiv feststellen müssen, dass die Vorschrift des § 6 BVerfGG mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das hat das BVerfG ausdrücklich nicht festgestellt.

Stattdessen hat es lediglich das Verfahren der indirekten Wahl durch einen Wahlausschuss des Deutschen Bundestages »als nicht zu beanstanden« bezeichnet.

Noch deutlicher wird die Manipulation dadurch, dass redaktionell in einem unverbindlichen Vorspann zu dem eigentlichen Urteil vom 19.06.2012 in 2 BvC 2/10 folgendes irreführend geschrieben steht:

»Leitsatz zum Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 – 2 BvC 2/10
Die indirekte Wahl der Bundesverfassungsrichter durch den Deutschen Bundestag gemäß § 6 BVerfGG ist verfassungsgemäß.«

http://rechtsstaatsreport.de/wahl-bundesverfassungsrichter/

Es ist für uns Gegner der Rechtschreib„reform“ allerdings nur ein schwacher Trost, daß das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998, das die gesetzlose Einführung der „Reform“ ermöglichte, von Richtern ausgesprochen wurde, die nicht verfassungsgemäß gewählt waren. Die irreparablen Schäden, die seither der deutschen Kultur durch die Kultusminister und die unterwürfigen Medien zugefügt wurden, wird man bald als erste Anzeichen ihres nahen Untergangs erkennen.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 12.09.2014 um 07.22

Auch der Gott der Atheisten

Der Bezug auf Gott in der Verfassung ist nicht in erster Linie religiös, sondern zutiefst demokratisch - diese These vertrat der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht und Professor für öffentliches Recht, Udo Di Fabio , bei einem Vortrag am Dienstagabend in Kiel.
katholisch.de 3.9.14 (KNA)

Ehemalige Verfassungsrichter touren durch die Bundesrepublik und geben Hilfestellung denjenigen, die sie einmal in ihre Stellung gewählt haben. Dabei wird deutlicher, als wenn sie noch im Amt wären, daß sie keineswegs neutral und unabhängig denken und handeln. Der Schreibreform-Ermöglicher Hans-Jürgen Papier prangerte im Interesse der großen Parteien die lustlosen Nichtwähler an und verglich sie mit Steuerhinterziehern. Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof erfand im Dienste der herrschenden Parteien das Erpressungssystem des neuen Rundfunkzwangsbeitrags. Der Verfassungsrichter a.D. Udo di Fabio wurde jetzt vom Schleswiger Bischof Gothart Magaard darauf angesetzt, die in Kiel versammelten Parteien zu beschwören, „Gott“ in die schleswig-holsteinische Verfassung zu bringen. Dafür erfand der Katholik di Fabio sogar einen „Gott der Atheisten“:

Wie es überhaupt möglich sei, sich im Namen des ganzen Volkes auf Gott zu berufen, fragte di Fabio und beantwortete die Frage geschichtlich. Weder die Verfassung aus der Paulskirche 1848 noch die Weimarer Verfassung benannten eine höhere Macht - das Grundgesetz von 1949 aber tut es: "Aus der Erfahrung, aus dem Schock des Nationalsozialismus wollten die Mütter und Väter des Grundgesetzes eine Verfassung, die mehr ist als ein formale Ordnung, sondern die darüber hinaus eine Werteordnung bietet", erklärte der Jurist.

Gemeint sei nicht allein der christliche Gott, sondern "der Gott des Islam, sogar der Gott der Atheisten, nämlich das Eingeständnis, dass es jenseits der menschlichen Vernunft noch mehr gibt".
katholisch.de 3.9.14

Es soll also in die Verfassung ein undefinierbares höheres Wesen hineingebracht werden, unter dem sich jeder das vorstellen kann, was ihm in der Kindheit eingetrichtert worden ist oder was er sich selber dazuphantasiert: Die Christen können sich einen Gott am Kreuz vorstellen, die Juden einen, der Vorhäute abschneiden läßt, und Moslems einen, der das gleiche für ungläubige Köpfe wünscht.

Am absurdesten ist aber, wenn di Fabio den Atheisten einen Gott erfindet, um sie in den Club der Gottvollen hineinzulocken. Es ist eben die alte Obsession der Gläubigen, Fernstehende unter „Gott“ zu beugen, und sei es noch auf dem Sterbebett. Wir wissen, daß wir die Welt nie vollständig werden erfassen können. Das ist aber kein Grund, die schlichten Regeln der politischen Organisation des Landes als von einem außerweltlichen, nie nachweisbaren Wesen überwacht darzustellen und diese Vorstellung allen Bürgern aufzudrängen.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 11.06.2014 um 10.07

Bundespräsident Gauck darf NPD-Anhänger „Spinner“ nennen
Dienstag, 10.06.2014, 19:21 [dpa]

Gauck hatte Ende August 2013 - und damit kurz vor der Bundestagswahl - im Gespräch mit Schülern auf wochenlange, von der NPD unterstützte Proteste gegen ein Asylbewerberheim in Berlin reagiert. Vor rund 400 Jugendlichen sagte der ehemalige DDR-Bürgerrechtler: „Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen, die den Spinnern ihre Grenzen aufweisen. Und dazu sind Sie alle aufgefordert.“
Nach Überzeugung des Gerichts hat das Staatsoberhaupt mit der Äußerung das Neutralitätsgebot nicht überschritten. Der Präsident habe sich „im Rahmen seiner Repräsentations- und Integrationsfunktion gehalten und nicht willkürlich gegen die Antragstellerin Partei ergriffen, urteilten die Richter.
Zwar könne die Bezeichnung „Spinner“ für sich betrachtet diffamierend wirken. Im konkreten Fall habe er sich aber gegen „geschichtsvergessene rechtsradikale und fremdenfeindliche Überzeugungen“ gewandt und dazu aufgerufen, mit demokratischen Mitteln zu verhindern, dass sich diese Überzeugungen durchsetzen...

Die NPD nannte die Entscheidung „grotesk“. Das Verfassungsgericht erlaube dem Bundespräsidenten, Bürger in Klassen einzuteilen, hieß es in einer Mitteilung der Partei. Gegen die NPD ist ein Parteiverbotsverfahren beim Verfassungsgericht anhängig.

focus.de 10.6.2014

Im Urteil heißt es, die Verwendung des Wortes "Spinner" sei im konkreten Zusammenhang nicht zu beanstanden. "Spinner" stehe für Menschen, "die die Geschichte nicht verstanden haben und unbeeindruckt von den verheerenden Folgen des Nationalsozialismus rechtsradikale - nationalistische und antidemokratische - Überzeugungen vertreten". Vor diesem Hintergrund sei auch nichts gegen Gaucks Aufruf zu Demonstrationen einzuwenden.

focus.de 10.6.2014

Die Bundesverfassungsrichter haben wieder einmal im Sinne der Parteien entschieden, von denen sie und der Bundespräsident gewählt wurden. Wer also angeblich „die Geschichte nicht verstanden“ hat, darf nicht zur Unterstützung der Anwohner, die gegen das Asylbewerberheim protestierten, eine Demonstration veranstalten, obwohl dergleichen doch zur Aufgabe einer politischen Partei gehört. Um das zu verhindern darf vielmehr der Bundespräsident 400 Jugendliche zu Gegendemonstrationen aufhetzen, die meist, von linker Seite angeheizt, in Gewaltsexzessen enden.

Erfahrungsgemäß werden 97 Prozent der Asylanträge abschlägig beschieden. Sie stammen oft von jungen, kräftigen Männern, die sich eine bessere Zukunft in Europa erhoffen, im Grunde also Kriminellen, die sich Asyl erschleichen oder gar erpressen wollen. Ein Beispiel: Im letzten Sommer stand im „Stern“ ein Interview mit dem Kapitän der Cap Anamur. Er hatte 37 Neger aus dem Mittelmeer gefischt und war als Schleuser angeklagt, aber schließlich freigesprochen worden. Er berichtete, daß 36 von ihnen wieder in ihre Dörfer zurückgekehrt seien und nur einer anerkannt wurde.

Heutzutage hört man, daß täglich bis zu 2000 illegal über das Mittelmeer kommen. Darunter finden sich Verfolgte und Verfolger sowie die große Masse der Wirtschaftsmigranten und Abenteurer. Sie haben vom paradiesischen Europa mit seinen „leicht fickbaren“ Frauen gehört, in dem sie sich nun mit Hilfe der linken Einwandererlobby einnisten wollen. Den amtlichen Unterhalt kann man dann mit Drogenhandel aufbessern und, wenn die Frauen doch nicht so willig sind, mit KO-Tropfen etwas nachhelfen, wie wir es gerade erlebt haben. Und wer erst einmal hier ist, den werden wir kaum je wieder los.

Wer solche Zuwanderer in seiner Nachbarschaft nicht will, darf sich nun nach dem Verfassungsgericht auch unter die geschichtsvergessenen Fremdenfeinde eingereiht sehen, die der Bundespräsident als „Spinner“ bezeichnen darf.

Dabei zählt der Pastoralschwätzer Gauck selbst zu den größten Spinnern, wenn er zum Beispiel in Indien zur Einwanderung nach Deutschland auffordert mit den Worten: „Wir haben Platz in Deutschland!“


eingetragen von Sigmar Salzburg am 07.04.2014 um 06.34

CDU will Rechte der Verfassungsrichter beschränken
Die Union nimmt dem Bundesverfassungsgericht viele Entscheidungen übel. Deshalb wollen CDU und CSU nach SPIEGEL-Informationen jetzt die Rechte der Richter in Karlsruhe beschneiden... Die Unionsabgeordneten beklagten, dass Karlsruhe mit seinen Urteilen eine Liberalisierung der Gesellschaft vorantreibe und dabei die eigenen Zuständigkeiten überschreite. Das Gericht mache Gesellschaftspolitik, sagte der ehemalige Verteidigungsminister und Verfassungsrechtler Rupert Scholz.
Die Verfassungsrichter hatten zuletzt das Ehegattensplitting auf homosexuelle Paare ausgeweitet ...
spiegel.de 6.4.2014

Die Karlsruher Richter ermöglichten durch trickreiche „Liberalisierung“ auch die Rechtschreibreform, damals im Interesse der reformverschworenen Parteien: Sie erlaubten länderweise beliebige Regeländerungen und entkräfteten die KMK-Vereinbarung, daß die Reform nur stattfinden sollte, wenn alle Länder mitmachen. Daraufhin wurden die Schleswig-Holsteiner, die einzigen, die darüber abstimmen durften, von den übrigen Länderregierungen erpreßt und von der eigenen SPD-Regierung mit Hilfe der CDU entmündigt, unter Ausnutzung aller Lücken in den Gesetzen:

Eine Insellösung wäre gar nicht erst entstanden, wenn die CDU, aber auch die anderen Parteien sich an das eigene Wort halten würden. So hat der damalige stellvertretende Vorsitzende CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Rupert Scholz, am 13. Juli 1998 gesagt: „Es sind letztlich die Bürger von Schleswig-Holstein, die in einer Volksabstimmung über die Einführung der Reform entscheiden. Votieren sie dagegen, ist die Reform tot." Der frühere SPD-Generalsekretär Franz Müntefering sagte bereits am 14. August 1997: „Sollte ein Bundesland ausscheren, ist die Reform gescheitert." Und die Kultusministerkonferenz beschloß am 25. März 1997, daß es einen Sonderweg nicht geben könne.
Leserbrief im Holsteinischen Courier 23.07.1999

Rupert Scholz, ein Gegner der Reform, ahnte bei seinen Worten wohl nicht, daß die Richter mit ihrem Urteil einen Tag später den Volksentscheid angreifbar machen würden – trotz scheinbaren Entgegenkommens.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 11.03.2014 um 07.30

Nach Europawahl-Urteil
Ex-Verfassungsrichter sieht Fünfprozenthürde in Gefahr
Der Ex-Präsident des Verfassungsgerichts kritisiert seine ehemaligen Kollegen: Die Entscheidung, die Dreiprozenthürde für die Europawahl abzuschaffen, hält Hans-Jürgen Papier für falsch. Er fürchtet, dass die Richter auch die Fünfprozenthürde für den Bundestag abschaffen könnten.

... Das Karlsruher Urteil halte er "weder im Ergebnis noch in der Begründung für richtig"...
Papier schlägt deshalb vor, die Verfassung zu ändern, um "klare Verhältnisse zu schaffen". "Wir sollten Fragen nach dem Wahlsystem einschließlich der Sperrklauseln nicht dem einfachen Gesetzgeber überlassen", sagte er. Speziell die Gleichheit der Wahl sei ein relativ vager Begriff. Mit einer Grundgesetzänderung ließe sich aus Papiers Sicht auch die Dreiprozenthürde wieder einführen.
spiegel.de 8.3.2014

Hans-Jürgen Papier (pa:pje), CSU, der Durchwinker der „Rechtschreibreform“ am Bundesverfassungsgericht 1998, macht zweierlei deutlich: 1. In den Grauzonen der Verfassung haben die Verfassungsrichter einen großen Spielraum, ihrer bevorzugten politischen Richtung Vorteile zu verschaffen. 2. Er hält es für rechtmäßig, daß sich die Mehrheitsparteien diese Vorteile auch gesetzlich oder gar durch Verfassungsänderungen erzwingen.

Bezogen auf die Rechtschreibreform heißt das: 1. Er und seine Kollegin von der SPD, Jutta Limbach, hätten damals die grundsätzliche Systemveränderung durch die ss-Kulturrevolution mühelos verhindern und das Volk davor schützen können. 2. Papier rechtfertigt mit seiner Empfehlung einer Verfassungsänderung auch noch die Annullierung des Volksentscheids von 1998 in Schleswig-Holstein. Bequemes Durchregieren geht vor Volkswillen.

Augsts Tollpatsch-Reformen hätten als nicht zwingende Varianten zugelassen werden können. Die wären bald von selbst wieder ausgestorben.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 23.01.2014 um 09.12

In Österreich übt der Verfassungsgerichtshof eine ähnliche Funktion aus wie das deutsche Bundesverfassungsgericht. Die Richter behandeln dort auch das Recht ähnlich anpassungsfähig an ihre Ideologien und die ihrer Auftraggeber wie in Deutschland. Das katholisch-fundamentalistische Portal kreuz-net.at, das aber weniger unterhaltsam berichtet als sein Vorgänger, zeigt das sehr deutlich an einer Entscheidung, die den Staat zwingt, die künstliche Befruchtung auch lesbischen Paaren zu ermöglichen:

Kindeswohl für den VfGH nicht von Interesse
... In dem 37seitigen Erkenntnis des VfGH befassen sich gerade einmal 20 Zeilen mit den Interessen des Kindes:
„Auch eine Argumentation mit der Beeinträchtigung des Kindeswohls wird nicht greifen: Zunächst ist es unserem gesellschaftlichen Verständnis immanent, dass es (auch) für ein Kind – unabhängig von der Art seiner Zeugung und den Bedingungen seines Lebens – besser ist, überhaupt zu sein als nicht zu sein (vgl Bernat, Glosse zu OGH 3 Ob 147/10d, RdM 2011/81, 97 [98].“

Sonderbarerweise wird diese Ansicht dann von den Höchstgerichten nicht vertreten, wenn es um die Ermordung des ungeborenen Kindes im Mutterleib geht.

Hier allerdings wird die Argumentation für den untauglichen Versuch der Rechtfertigung der Lesbenbesamung benötigt.

kreuz-net.at 20.1.2014

Die Beweisführung erinnert an die Gottesbeweise der Scholastik, die selbst eine obskure Existenz für vollkommener erklärten als die Nichtexistenz. Es ist allerdings zeitgemäß eine Säkularisierung festzustellen, da man die Paare nicht mehr auf eine Befruchtung durch den Heiligen Geist warten lassen will.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 07.09.2013 um 07.13

Erfolg für Gustl Mollath vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht: Seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg gab das Gericht statt... Mollaths Anwalt hatte die Beschwerde im Januar 2012 für seinen Mandanten eingelegt, weil die damalige Unterbringung in der Psychiatrie nicht mehr dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entsprochen habe.
welt.de 5.9.2013

Während also das Bundesverfassungsgericht fast 20 Monate brauchte, um die rechtswidrige Freiheitsberaubung im Falle Mollaths zu erkennen, kam es in der ungleich schwierigeren Frage der „Rechtschreibreform“ (um dem Bundesverwaltungsgericht zuvorzukommen) bereits nach 10 Monaten zu dem Urteil, daß die angeblich zu erwartenden „Erleichterungen“ die Geiselnahme von Millionen Schülern, den Kulturbruch und die Belästigung von 200 Millionen Deutschsprechenden oder -lernenden rechtfertigt.

Es ist an die Bemerkung des Richters Dr. Wolfgang Kopke zu erinnern:


„Nicht nur die dürftige Argumentation, sondern auch die Umstände des Verfahrens zeigen, dass es dem BVerfG nicht um unbefangene Rechtsfindung, sondern darum ging, der KMK beizuspringen“ (NJW 49/2005)


eingetragen von Sigmar Salzburg am 17.06.2013 um 06.25

In einem Interview übte er heftige Kritik am Bundesverfassungsgericht und an Kanzlerin Merkel. "Das ist eine, die über Finanzen nicht Bescheid weiß, aber über sie verfügt", so der Altkanzler…

Auch das Bundesverfassungsgericht kritisierte Schmidt. In Anspielung darauf, dass einige Richter gleichzeitig als Professoren arbeiten und öffentlich Vorträge halten, zu Themen, über die sie später Recht sprechen sollen, sagte der Altkanzler: "Die Unabhängigkeit der Verfassungsrichter ist nicht hundertprozentig garantiert."
spiegel.de 17.6.2013

... wofür sich hier genügend Beispiele finden.


eingetragen von Zeitgeist ade am 06.06.2013 um 20.01

Die Ehe zwischen Mann und Frau hat einen besonderen verfassungsrechtlichen Rang. Diesen hat das Bundesverfassungsgericht meines Erachtens nicht ausreichend berücksichtigt.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 06.06.2013 um 15.29

Als eine der wenigen kritischen Stimmen rät die „Junge Freiheit“ zur Gelassenheit gegenüber dem neuen Gleichstellungsurteil der Bundesverfassungsrichter, merkt aber zugleich die mangelnde demokratische Legitimität und parteiliche Unabhängigkeit des Gerichts an. Genau dergleichen machte auch das skandalöse Urteil zur „Rechtschreibreform“ möglich.

„Wir werden gut von Karlsruhe regiert“, jubilierte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, nach Bekanntwerden des Urteils. Die Arroganz, mit der sich das Gericht bei der faktischen Gleichstellung der Homo-Ehe nun zum Ersatzgesetzgeber aufschwingt, ist atemberaubend…

Die Begründung, auch in Homo-Partnerschaften würden heute Kinder großgezogen, ist dagegen scheinheilig. Erst durch Karlsruhes Rechtsprechung ist dies schließlich möglich geworden. Verstörend ist vor allem der geringe Einschätzungsspielraum, den Karlsruhe den gewählten Volksvertretern zugesteht. Dies monierten auch zwei der Richter in einem Sondervotum. Schlimm genug, daß den Deutschen bei solchen Grundsatzfragen ein Referendum verwehrt bleibt. Wenn aber nicht einmal mehr die gewählten Volksvertreter, sondern acht Damen und Herren in roten Roben die Letztentscheidung in einer rein politischen Frage beanspruchen, ist etwas faul.
jungefreiheit.de 6.6.2013


eingetragen von Sigmar Salzburg am 06.06.2013 um 10.30

Ehegattensplitting
Karlsruhe ordnet steuerliche Gleichstellung von Homo-Paaren an
Sechster Sieg für Homo-Paare, die sechste Ohrfeige für Schwarz-Gelb …
queer.de 6.6.2013

Welch ein Fortschritt:
Nach zweitausend Jahren Gleichstellung von Jesus und Gott
nunmehr die Gleichstellung von Arschloch und Vagina!


Siehe auch hier.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 03.06.2013 um 10.39

„Notfalls ist Deutschland zum Euro-Austritt verpflichtet“
... Der Jurist erinnert aber an die „unübersteigbaren Grenzen“, die das Grundgesetz dafür vorsehe - sofern es nicht zu einer Volksabstimmung komme. „Niemand kann sich heute vorstellen, dass ein im Ergebnis immer integrationsfreundliches Gericht wie das Bundesverfassungsgericht tatsächlich diesen ,Druckknopf’ der verbindlichen Austrittspflicht betätigen würde“, schränkt Di Fabio ein...
faz.net 2.6.2013

Das Bundesverfassungsgericht ist integrationsfreundlich. Besonders zeigte sich das, als es darum ging, die Bevölkerung gegen ihren Willen in die „Rechtschreibreform“ der Kultusminister zu integrieren. Hier halfen nicht einmal die in den Ländern im Gegensatz zum Bund tatsächlich möglichen Volkabstimmungen, denn ihre nur lokale Bedeutung wurde durch die Verfassungsrichter für diesen Fall ohne Not und gegen den Volkswillen ausdrücklich festgeschrieben. Damit wurde verhindert, daß sich auch andere Bundesländer durch Abstimmungsergebnisse zum Austritt aus der „Rechtschreibreform“ verpflichtet fühlen könnten.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 02.05.2013 um 09.14

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat das Oberlandesgericht München für das Verfahren bei der Vergabe der Presseplätze im NSU-Prozess kritisiert. Das nun angewandte Losverfahren sei zwar juristisch unanfechtbar, sagte er der Online-Ausgabe der „Welt“ vom Mittwoch. Es könne aber „gleichwohl nicht befriedigen“. Papier sprach von „Merkwürdigkeiten“, die in der Natur des Losens lägen.
focus.de 1.5.2013

Papier hat sich seinerzeit im Urteil zur „Rechtschreibreform“ aber nicht gehindert gefühlt, den Kultusministern die fast unbegrenzte Narrenfreiheit zu gewähren, im Quasi-Losverfahren Schreibweisen zu ändern, die seit Jahrhunderten bewährt und üblich waren.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 18.03.2013 um 06.15

Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsrichter a. D. Dr. Dieter Hömig feiert seinen 75. Geburtstag

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Dr. Dieter Hömig vollendet am 15. März 2013 sein 75. Lebensjahr. Er gehörte dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1995 bis 25. April 2006 an.
[…]
Beim Bundesverfassungsgericht umfasste sein Dezernat unter anderem das Recht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, das Schulrecht sowie grundstücks- und unternehmensbezogene Vermögensfragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Deutschen Einheit. Als Berichterstatter bereitete er eine Reihe von bedeutenden Entscheidungen des Ersten Senats vor, so zu den Enteignungen in der ehemaligen Sowjetzone (BVerfGE 94, 12), zur Verfassungsmäßigkeit der Rechtschreibreform (BVerfGE 98, 218), zum Schächten von Tieren aus religiösen Gründen (BVerfGE 104, 337) und zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 115, 118).

pressrelations.de 14.3.2013

Zu Hömig siehe hier und dort.
Zur Verfassungswidrigkeit der Rechtschreibreform siehe hier und da.



eingetragen von Sigmar Salzburg am 13.03.2013 um 11.27

Michael Bertrams kritisiert das Urteil in Karlsruhe
„Im Falle der Homo-Ehe hat das Gericht eine Erosion tradierter Werte eingeleitet"


Michael Bertrams, der noch im letzten Jahr Präsident am nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof in Münster gewesen ist, wirft Karlsruhe Werte-Erosion vor. Gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger kritisierte er die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften deutlich.

… Karlsruhe habe sich speziell in seiner Rechtsprechung zur Homo-Ehe, so jüngst mit seinem Urteil zur „Sukzessiv-Adoption", von den Intentionen und Vorstellungen, welche die Mütter und Väter des Grundgesetzes mit dem Institut der Ehe und Familie verbunden hätten, so weit entfernt, dass es schwer_falle, von einer vertretbaren Verfassungsinterpretation zu sprechen.

Der Gesetzgeber dürfe über die für das Institut der Ehe wesentlichen Strukturprinzipien nicht verfügen, argumentiert Bertrams. Dazu gehöre die Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehepartner. „Artikel 6 des Grundgesetzes schützt die Ehe als Institut wegen der in der Ehe potenziell angelegten Elternschaft und damit wegen der Bedeutung der Ehe für Familie und Gesellschaft", so Bertrams weiter.

Der Gesetzgeber könne sich den Anforderungen des Artikels 6 nicht dadurch entziehen, dass er die Bezeichnung „Ehe" vermeide und stattdessen von „Lebenspartnerschaft“ spreche. Bertrams ist Ende Januar nach fast 20 Jahren an der Spitze des NRW-Verfassungsgerichtshofs in Münster in den Ruhestand getreten.

www.wn.de 6.3.2013

Siehe auch hier und dort.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 28.02.2013 um 06.36

Ist die Ehe noch zu retten?
Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier (69), sagt voraus: Die Ehe wird ihre rechtliche Besserstellung gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens verlieren!
bild.de 26.2.2013

Insider-Weissagungen wie beim Reichstagsbrand durch Erik Hanussen? Auch bei der unter Beihilfe von Papier parteilich durchgewinkten „Rechtschreibreform“ gab es ähnliche erstaunliche Prophezeiungen. Zu den Ereignissen am 27.2.1933 brachte die „junge Welt“ eine gute Analyse (in bewährter Rechtschreibung).

PS: Meine halbexotische Nichte erklärte mir gerade vorgestern, warum sie und andere ihre Partner nicht heiraten – wegen der Freiheit von staatlicher Einmischung. Die Ehe wird bald zu einer reinen Schwulenveranstaltung.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 20.02.2013 um 08.37

… - und das Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartner gestärkt. Für Kanzlerin Angela Merkel ist das eine Niederlage, der Koalitionspartner FDP jubelt… "Schwarz-Gelb muss nun endlich seine Weigerung aufgeben, homosexuellen Menschen die volle Ehe inklusive Adoptionsrecht zu öffnen", sagte Grünen-Chefin Claudia Roth der "Passauer Neuen Presse"… SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier plädierte für eine rasche steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehen…
http://www.n24.de 20.2.2013

Vor 15 Jahren haben die interessierten Kreise, SPD, Grüne und GEW auch gejubelt, als die parteilich erwählten Bundesverfassungsrichter in bekannter Kaffeesatzleserei aus der Grauzone des Grundgesetzes die Zulässigkeit der gesetzlosen Einführung der Rechtschreib„reform“ herausgelesen hatten – und damit praktisch die Schülergeiselnahme gebilligt. So treibt eine aktive Minderheit von Ideologen die uninteressierte und orientierungslose Mehrheit der Bürger vor sich her. – Das Schwulenthema soll aber hier nicht weiter vertieft werden.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 13.02.2013 um 08.13

[Das schmale Bändchen] ... stammt aus der Feder des promovierten Juristen Christian Rath, der als rechtspolitischer Korrespondent für den „Kölner Stadtanzeigers“ oder die „taz“ arbeitet.

Gleich zu Beginn betont er, dass Karlsruhe das Grundgesetz auslege, dabei aber sehr wohl auch Politik betreibe. Dem Bundesverfassungsgericht kommt gar eine besondere Macht zu. Als Institution ist es in einer Demokratie auch nicht die Normalität. Gut die Hälfte der demokratischen Staaten der Welt kennt kein eigenes Verfassungsgericht. Und nur in wenigen Fällen verfügt es über so viel Einfluss. Denn, so formuliert Rath ebenso knapp wie salopp: „Deutschland weiß erst, wo’s langgeht, wenn Karlsruhe gesprochen hat“ (S. 9).

Nach einigen Ausführungen zu Entwicklung und Funktion des Bundesverfassungsgerichts erläutert der Autor, wie es direkt oder indirekt als Zwitter agiert: „Einerseits ist es Gericht, anderseits politisches Organ“ (S. 19). Denn man beschränkt sich keineswegs auf die Entscheidung konkreter Fälle. Rath macht anschaulich die weiteren Einflussmöglichkeiten deutlich: Sie reichen vom Gestaltungsspielraum bei der Auslegung von Gesetzen über Regelungen zum Verfahren bei bedeutenden Urteilen bis zu öffentlichen Stellungnahmen der Richter…

Armin Pfahl-Traughber

hpd.de 12.2.2013

Christian Rath, Der Schiedsrichterstaat.
Die Macht des Bundesverfassungsgerichts,
Berlin 2013 (Verlag Klaus Wagenbach), 95 S., 14,90 €.

Leider war die politische Zielrichtung der von den Parteien eingesetzten Verfassungsrichter bei der Klage gegen die „Rechtschreibreform“ unterschätzt worden. Hätte man den Spruch der Bundesverwaltungsgerichts abgewartet, dann wäre sie seit 15 Jahren mausetot. Dazu sei daran erinnert:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes v. 14. 7.1998 unter Vorsitz von Hans-Jürgen Papier (CSU) und der Präsidentin Jutta Limbach (SPD) war nicht unparteiisch:

„Nicht nur die dürftige Argumentation, sondern auch die Umstände des Verfahrens zeigen, dass es dem BVerfG nicht um unbefangene Rechtsfindung, sondern darum ging, der KMK beizuspringen“ (Dr. Wolfgang Kopke, Mainz, in Neue Juristische Wochenzeitung 49/2005).


eingetragen von Sigmar Salzburg am 25.01.2013 um 05.15

Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs verteidigt Privilegierung der christlichen Kirchen
Köln (ots) - Der scheidende Präsident des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat die Privilegierung der christlichen Kirchen in Deutschland verteidigt. "Ich erinnere daran, dass die Menschenwürde in Artikel 1 des Grundgesetzes eine auf christlichen Werten basierende Norm ist. Unser ganzes Menschenbild wäre ohne den christlichen Hintergrund gar nicht vorstellbar", sagte Bertrams dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe)…
finanznachrichten.de 23.1.2013

Verharmlosten Richter die NPD? Jurist kritisiert Vorgehen von Karlsruhe
Berlin - Schwere Vorwürfe erhebt der scheidende Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, gegen das Bundesverfassungsgericht – und erntet selbst harsche Kritik. Bertrams Äußerungen seien „unfassbar und unverschämt“, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Siegfried Kauder (CDU), dem Tagesspiegel. Bertrams hatte in einem Interview des „Kölner Stadt-Anzeigers“ das Bundesverfassungsgericht, das mehrmals Verbote von Neonazi-Demonstrationen aufgehoben hatte, für eine Verharmlosung des Rechtsextremismus mit verantwortlich gemacht. Bertrams ist auch Präsident des Oberverwaltungsgericht in Münster, das Verbote von Aufmärschen bestätigt hatte und eine andere Entscheidung aus Karlsruhe hinnehmen musste.
Der Richter, dessen Amtszeit im Januar endet, „sollte noch für die restlichen Tage in die Wüste geschickt werden“, forderte Kauder.
Bertrams hatte gesagt: „Wenn das Bundesverfassungsgericht das öffentliche Agieren einer Partei wie der NPD über viele Jahre immer wieder durchwinkt, dann entsteht sehr schnell der Eindruck, so schlimm kann das mit dieser Partei ja wohl nicht sein, sonst hätte das oberste Gericht des Landes bestimmt anders entschieden.“ ...
tagesspiegel.de 25.1.2013

»Auf hoher See und vor Gericht ist man in ‚Gottes‘ Hand.«


eingetragen von Sigmar Salzburg am 24.01.2013 um 10.48

Der ehemalige Verfassungsrichter meinte, die menschliche „Würde“ des Grundgesetzes nur christlich herleiten zu können:

… Die Annahme, dass jeder Mensch eine unantastbare Würde besitzt, ergebe sich nicht aus Versuchsanordnungen im Labor, sondern sei eine Wertung. Sie beruhe auf der christlichen Überzeugung, dass Gott in Jesus Mensch geworden ist…

… Der Islam, aber auch der Buddhismus seien tatsächlich nicht so einfach mit unserer Verfassung kompatibel. Wie er aus seiner Mitarbeit an einem internationalen Wörterbuch christlicher Kulturbegriffe wisse, gebe es etwa im Türkischen kein Wort für Menschenwürde. …

tagesspiegel.de 23.4.2009

Ich hatte dies bereits früher zitiert. Nun bin ich der Sache nachgegangen und habe eine schon zehn Jahre ältere Notiz gefunden:

Das Grundgesetz gibt es jetzt auf Türkisch: "Die Würde des Menschen ist unantastbar"
Madde 1: "Insan onuru dokunulmazdir"
Welt 17.06.99

„Onur” ist allerdings offensichtlich ein neutürkisches Lehnwort nach „honour“, „honneur“ oder „onore“ (Ehre). Das türkische Lexikon bietet noch „namus“, wohl vom griechischen „nomos“ und „şeref“, das arabische Wort „sharaf“ (Ehre).

Bekanntlich hängt das deutsche Wort „Würde“ mit dem Stamm „wert“ zusammen und wandelte seine Bedeutung von einer stellungsbedingten Achtbarkeit zu einem Begriff für einen jedem Menschen innewohnenden Wert, der seine Erniedrigung verbietet. Wie es sich im Türkischen verhält, weiß ich nicht, aber im Deutschen kann man „Würde“ nicht mit „Mord“ (türk. katil v. arab. qatl) verbinden – wohl aber „Ehre“.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 13.01.2013 um 07.04

Theodor Ickler bei FDS:

Dieter Grimm, mitschuldig am Rechtschreiburteil des Bundesverfassungsgerichts, enttäuscht uns nicht. In der FAZ verteidigt er die neue Fernsehgebühr. Die Argumente sind wie gewohnt hanebüchen. Das öffentlich-rechtliche Fernsehen sei zur Vollversorgung der Bevölkerung verpflichtet. Die meisten Bürger bezögen ihre politische Bildung aus dem Fernsehen, darum müßte alle dafür zahlen usw. Auch Unterhaltungssendungen trügen zur politischen Bildung bei. […]

Das Interview mit Grimm steht noch nicht im Netz. Es ist ein Musterbeispiel für Rabulistik. Die Rundfunkanstalten wissen, an wen sie sich wenden müssen: Kirchhof und Grimm. […]

sprachforschung.org 11.1.2013

Grimms Interview siehe faz.net 10.1.2013

Leserstimmen zu Grimm

Klaus Wege (covenants) - 11.01.2013 17:31 Uhr
ZDF-Verwaltungsrat Grimm fabuliert vom Sendeauftrag wie ein Heiratsschwindler von der Liebe.
Tatsächlich ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zum Sprachrohr politischer Parteien degeneriert. Die Journalistendarsteller dort agieren als reine Stichwortgeber für Partei-Verlautbarungen.

Thorsten Gerber (thg_wir...) - 11.01.2013 14:28 Uhr
Manipulierend im Sinne der Regierenden Einheitspartei
Wer davon spricht, dass ÖR "bildet" lebt wohl auf einem anderen Stern! Das einzige, was ununterbrochen versucht wird, ist die breite Masse der Bevölkerung, die entweder keine Zeit, oder keine ausreichenden Kenntnisse hat, um sich im Internet zu informieren, zu manipulieren!

Sepp Hammer (Shammer) - 11.01.2013 13:58 Uhr
Also ein staatliches ZWANGS-Abonnement für
Fußballübertragungen, alle Varianten menschlicher Bösartigkeiten (Krimi und andere Spielfilme), extrem einseitige Darstellung strittiger Themen, Schreihälse ("Sänger") mit Mikrofon vor tobendem Publikum, 30-Sekundenstatements von Promis, Quasselschows.....



eingetragen von Sigmar Salzburg am 09.01.2013 um 09.38

Über die Lächerlichkeit des Bundesverfassungsgerichts

[Aus einer langen Analyse]

… Die Rede ist – wie bei der Verbindung aus Bundesverfassungsgericht und Gender nicht mehr überraschen kann – wieder einmal von der Richterin am Bundesverfassungsgericht Susanne Baer. Von ihr ist gerade der Aufsatz „Hat das Grundgesetz ein Geschlecht? – Gender und Verfassungsrecht“ erschienen, was Gegenstand dieses Artikels ist. Der Aufsatz geht auf einen Vortrag von 2011 an der Uni Freiburg zurück. Kostet als PDF 2 Euro. Lohnen sich die 2 Euro? …

Oder um es kurz zu sagen: Ich habe viel von dieser »Professorin« Susanne Baer gelesen, aber bisher nichts, was Zeit und Papier, geschweige denn Geld wert gewesen wäre. Ich habe aus ihren Schriften den Eindruck gewonnen, dass diese Frau noch nie irgendetwas vernünftiges, brauchbares zustande gebracht hat und es auch niemals zustande bringen wird. Und ich habe aus ihren Schriften den Eindruck gewonnen, dass ich mit diesem Eindruck nicht alleine stehe, sondern dass ihre ganze Vita darauf aufbaut, dass sehr viele Leute von ihr diesen Eindruck hatten. Und dass jemand von so umfangreich tiefgreifender Vernunft- und Denkunfähigkeit nirgendwo anders landen konnte als in Politik oder an der Universität. Bei ihr sogar beides. Dass so jemand in Deutschland Professorin wurde, ist zwangsläufig, denn Professuren sind in Deutschland längst zum Auffangbecken derer geworden, die gar nichts können. Dass sie aber auch Verfassungsrichterin wurde, ist allerdings tragisch.

Und nur, weil sie auch Verfassungsrichterin wurde, lohnen sich die 2 Euro für einen sehr schlechten Aufsatz dann doch sehr, wenn man sich ein Bild vom Zustand des Bundesverfassungsgerichts und der Auswahl seiner Richter machen will. Wer wissen will, wie es um unseren Staat bestellt ist, für den lohnen sich die 2 Euro…

danisch.de 30.12.2012


eingetragen von Sigmar Salzburg am 07.11.2012 um 13.02

"Dann wird gekungelt"

Deal or no deal? Das Verfassungsgericht überprüft seit heute eine umstrittene Rechtspraxis: Absprachen, bei denen Geständige mit milderen Strafen belohnt werden. Kritiker fürchten eine Aushöhlung des Rechtsstaats - tatsächlich haben die Deal-Urteile nicht immer etwas mit der Wahrheit zu tun.
Wer die Wahrheit sucht, findet sie nicht unbedingt in deutschen Strafprozessen…
spiegel.de 7.11.2012

Eigentlich müßten die Verfassungsrichter bei ihrer eigenen Wahl in Kungelrunden anfangen. Ihr Gefälligkeitsurteil zugunsten ihrer Wählerklientel in der Sache der „Rechtschreibreform“ läßt Schlimmes ahnen.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 16.10.2012 um 16.51

… entscheiden die höchsten deutschen Gerichte oft genug gegen das Volk – am sichtbarsten im Urteil zur Rechtschreibreform. Die Zeitschrift „Ossietzky“ brachte nun – reformfrei – einen kritischen Text des ehemaligen Anwalts in der DDR, Friedrich Wolff, zur Inthronisierung der Richter und ihrer parteiischen Entscheidungspraxis (Auszug):


Im Namen des Volkes?

Das höchste Gericht hat gesprochen: Der Fiskalpakt und der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) sind mit dem Grundgesetz vereinbar…

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) genießt seine hohe Reputation auch, weil es vielfach der Regierung und sogar dem Parlament, wie die Medien sagen, »schallende Ohrfeigen« erteilt. Da sieht man seine Unabhängigkeit. So war es unlängst, als das Wahlgesetz erneut für verfassungswidrig erklärt wurde. Anders, ganz anders ist es, wenn politische Grundfragen zu entscheiden sind, wenn es ans »Eingemachte« geht…

Die Abhängigkeit des Hohen Gerichts in Fragen von schwerwiegender politischer Bedeutung wird verständlich, wenn die Wahl seiner Richter betrachtet wird. Die jeweils acht Richter seiner beiden Senate sind von der CDU/CSU, der SPD und manchmal auch von der FDP ausgesucht. Mal haben die einen, mal die anderen das Vorschlagsrecht.

Man darf annehmen, daß die Auswahl sorgfältig und unter vorrangiger Berücksichtigung des Parteiinteresses erfolgt und daß die Gewählten wissen, was von ihnen erwartet wird. Dieses Wahl-Prozedere ist in der herrschenden Politik unumstritten. Unvoreingenommene sachkundige Beobachter sehen das allerdings kritisch.

Zu diesen Beobachtern gehört Rolf Lamprecht, der von 1968 bis 1998 für den Spiegel Korrespondent bei den obersten Gerichtshöfen des Bundes in Karlsruhe war. Er schrieb 1995 zu dem Problem:

»Die Parteien, die den Staat ungeniert als Selbstbedienungsladen behandeln, haben diese Mentalität mittlerweile auf die Dritte Gewalt ausgedehnt. Sie besetzen namentlich die 16 Planstellen der höchsten Instanz, des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, nach den Riten eines orientalischen Basars.

Für die fünf obersten Gerichtshöfe gilt Vergleichbares – die Vorauslese der Richter erfolgt in den Parteizentralen, die Richterwahlausschüsse sind nur Vollzugsorgane. (...) Laudationes auf die Verfassungsrichterwahlen wird der interessierte Zeitgenosse in der Literatur vergeblich suchen. Es gibt keine.«

Vielmehr stoße das »praktizierte Verfahren«, so Wilhelm Karl Geck, Vorsitzender des beratenden Fachausschusses des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, »bei fast allen Beurteilern, vor allem in der herrschenden Verfassungslehre, auf begründete Ablehnung«, sie reiche »manchmal bis zur Verachtung«.

Und an anderer Stelle zitiert Lamprecht noch einmal Geck mit den Worten: Auf Dauer müsse daher die Rechtsprechung als »Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln erscheinen« (Rolf Lamprecht: »Vom Mythos der Unabhängigkeit«)…

Ossietzky 20/2012

Friedrich Wolff wurde bekannt, als er in der DDR zur Zeit Konrad Adenauers am Propaganda-Prozeß gegen dessen (abwesenden) Kanzleramtschef Hans Globke teilnahm, der alle Systemwechsel seit der Weimarer Republik treu dienend überstanden hatte. – Auch die Planung der „Rechtschreibreform“ überlebte alle Ministerwechsel nur durch das ununterbrochene Wirken der Staatssekretäre.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 12.09.2012 um 08.05

ESM-Kläger warnen vor Machtverlust des Bundestags
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über die Zukunft des Euro. Drei Szenarien sind denkbar: Ein Durchwinken ist ebenso möglich wie ein kompletter Stopp. Der Schicksalstag im FOCUS-Online-Liveticker. »
http://www.focus.de 12.9.2012

Das heißt nichts anderes als: Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind nicht vorhersehbar. Damit erweist sich die gesamte damit zusammenhängende Gesetzgebung als fragwürdig.

+++ Liveticker zum ESM-Urteil +++
Verfassungsrichter billigen den ESM – aber nur unter Bedingungen

Ganz ähnlich politikfreundlich hat das Bundesverfassungsgericht auch in der „Rechtschreibreform“ entschieden: Begrenzende Wirkungen ergäben sich aus der Eigenart der Sprache. Der Spruch war aber in den anschließenden Prozessen nichts wert. Kein Gericht hat dies dort, wo die Umfälschung der Sprache eindeutig nachzuweisen war, überhaupt zur Kenntnis nehmen wollen. Das Verwaltungsgericht Schleswig behauptete schlicht, die Einhaltung dieser Bedingung wäre schon mit dem Karlsruher Urteil festgestellt worden.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 06.09.2012 um 07.56

Befangenheitsantrag gegen Verfassungsrichter Huber

In wenigen Tagen soll das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den ESM, also den sogenannten Euro-Rettungsschirm, entscheiden. Nun aber wird das Verfahren überraschend durch einen Befangenheitsantrag belastet...

Wie die Zeitung „Die Welt“ am Donnerstag berichtet, richtet sich der Eilantrag der Privatklägerin Sarah Luzia Hasse-Reusing aus Wuppertal ausgerechnet gegen den Berichterstatter im ESM-Verfahren, Peter M. Huber. Begründet wird er mit Hubers früherer Tätigkeit für den Verein „Mehr direkte Demokratie“. Just über dessen Klage gegen den ESM soll am 12. September vom Zweiten Senat entschieden werden.

focus.de 6.9.2012

Auch in der Vergangenheit hätte es mehr Befangenheitsanträge geben müssen: Wegen Mitgliedschaft in einer Partei (deren Projekt die „Rechtschreibreform“ war) oder wegen Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft (die kein Interesse an der Trennung von Staat und Kirche haben kann).


eingetragen von Norbert Lindenthal am 18.08.2012 um 06.09

Aus den Pressemitteilungen des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-063.html

Sondervotum des Richters Gaier:

Das Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung schließt den
Kampfeinsatz der Streitkräfte im Inneren mit spezifisch militärischen
Waffen sowohl in Fällen des regionalen (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG) wie in
Fällen des überregionalen (Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG)
Katastrophennotstandes aus. Mit seiner Antwort auf die zweite
Vorlagefrage würdigt das Plenum weder hinreichend den Wortlaut der
einschlägigen Verfassungsnormen unter Berücksichtigung der
Entstehungsgeschichte noch erfolgt eine systematische Auslegung mit
Blick auf die Einheit der Verfassung als „vornehmstes
Interpretationsprinzip“. Insoweit hat der Plenarbeschluss im Ergebnis
die Wirkungen einer Verfassungsänderung.

1. Auch und gerade seitdem nach der Notstandsgesetzgebung anders als vor
1968 der Einsatz des Militärs im Inneren nicht mehr schlechthin
unzulässig ist, bleibt strenge Restriktion geboten. Es ist
sicherzustellen, dass die Streitkräfte niemals als innenpolitisches
Machtinstrument eingesetzt werden. Abgesehen von dem extremen
Ausnahmefall des Staatsnotstandes, in dem nur zur Bekämpfung
organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer als letztes
Mittel auch Kampfeinsätze der Streitkräfte im Inland zulässig sind (Art.
87a Abs. 4 GG), bleibt die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit
allein Aufgabe der Polizei. Ihre Funktion ist die der Gefahrenabwehr und
nur über hierfür geeignete und erforderliche Waffen darf die Polizei
verfügen; hingegen sind Kampfeinsätze der Streitkräfte auf die
Vernichtung des Gegners gerichtet, was spezifisch militärische
Bewaffnung notwendig macht. Mit dieser strikten Trennung zieht unsere
Verfassung aus historischen Erfahrungen die gebotenen Konsequenzen und
macht den grundsätzlichen Ausschluss der Streitkräfte von bewaffneten
Einsätzen im Inland zu einem fundamentalen Prinzip des Staatswesens. Wer
hieran etwas ändern will, muss die zu einer Verfassungsänderung
erforderlichen parlamentarischen Mehrheiten für sich gewinnen, was
Anfang 2009 nicht gelungen ist. Es ist nicht Aufgabe des
Bundesverfassungsgerichts, hier korrigierend einzugreifen.

2. Dass ein Einsatz der Streitkräfte mit militärischer Bewaffnung in
beiden Fällen des Katastrophennotstandes von Verfassungs wegen untersagt
ist, lässt sich mit einer historischen Verfassungsinterpretation, vor
allem aber mit einer systematischen Auslegung des Grundgesetzes
begründen. Entgegen der Auffassung des Plenums hat der Rechtsausschuss
des Bundestages im Rahmen der Notstandsgesetzgebung im Jahr 1968 eine
klare Entscheidung getroffen und in seinem damaligen Bericht, der
Grundlage für den Gesetzgebungsbeschluss des Bundestages zur
Verfassungsänderung war, unmissverständlich vorgeschlagen, den Einsatz
militärisch bewaffneter Streitkräfte auf den Staatsnotstand als eine
besonders gefährdende Situation des inneren Notstandes (Art. 87a Abs. 4
GG) zu beschränken. Zudem lässt das Plenum völlig außer Acht, dass zur
Zeit der Notstandsgesetzgebung eine weitergehende Zulassung des
Einsatzes militärisch bewaffneter Einheiten der Streitkräfte im Inneren
politisch nicht durchsetzbar gewesen wäre. Im Einklang damit steht die
Systematik, die das Grundgesetz mit der Implementierung der
„Notstandsverfassung“ erfahren hat. Die strikte Trennung der Regelung
des Katastrophennotstandes einerseits von der des inneren Notstandes
andererseits belegt, dass diese beiden Fälle des Streitkräfteeinsatzes
im Inneren völlig unterschiedliche, sich nicht überschneidende
Anwendungsbereiche haben und deshalb nicht durch die Zulassung
spezifisch militärischer Bewaffnung auch in Fällen des
Katastrophennotstandes vermengt werden dürfen. Zudem lässt auch der
Umstand, dass der verfassungsändernde Gesetzgeber mit der
Bundesregierung einem Kollegialorgan die Zuständigkeit für die
Einsatzentscheidung zuweist, nur den Schluss zu, dass er von vornherein
den Einsatz spezifisch militärischer Waffen im Katastrophennotstand
nicht für erforderlich hielt und damit auch nicht legitimieren wollte.
Denn Gefährdungslagen, denen effektiv nur mit dem Einsatz solcher Waffen
mit Vernichtungskraft begegnet werden kann, sind dadurch gekennzeichnet,
dass ihrer Beseitigung jede zeitliche Verzögerung abträglich ist. Daher
wäre die Betrauung eines in der Entscheidungsfindung vergleichsweise
schwerfälligen Kollegialorgans mit der Initiativbefugnis zum
Einschreiten gerade auch mit Blick auf die vom verfassungsändernden
Gesetzgeber angestrebte „wirksame Bekämpfung“ dysfunktional.

3. Der Plenarbeschluss kann mit den von ihm entwickelten Kriterien eine
Umgehung der engen Voraussetzungen des inneren Notstandes nach Art. 87a
Abs. 4 GG durch die weniger strengen Voraussetzungen des
Katastrophennotstandes nicht verhindern. Der Versuch der weiteren
Eingrenzung des bewaffneten Streitkräfteeinsatzes durch das Erfordernis
eines „unmittelbar bevorstehenden“ Schadenseintritts „von
katastrophischen Dimensionen“ wird der nötigen Klarheit und
Berechenbarkeit nicht gerecht. Es handelt sich um gänzlich unbestimmte,
gerichtlich kaum effektiv kontrollierbare Kategorien, die in der
täglichen Anwendungspraxis - etwa bei regierungskritischen
Großdemonstrationen - viel Spielraum für subjektive Einschätzungen, wenn
nicht gar voreilige Prognosen lassen. Das ist jedenfalls bei
Inlandseinsätzen militärisch bewaffneter Streitkräfte nicht hinnehmbar.
Im Schatten eines Arsenals militärischer Waffen kann freie
Meinungsäußerung schwerlich gedeihen.

4. Im Übrigen bietet der durch den Plenarbeschluss nun erweiterte
Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Inneren für den Schutz der
Bevölkerung namentlich vor terroristischen Angriffen keine messbaren
Vorteile. Zwar mag es danach nunmehr zulässig sein, dass Kampfflugzeuge
unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 LuftSiG „Luftfahrzeuge
abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen
oder Warnschüsse abgeben“. Die erfolgreiche Gefahrenabwehr durch solche
Maßnahmen wird allerdings insbesondere in „Renegade“-Fällen deshalb
wenig wahrscheinlich sein, weil der Abschuss von Flugzeugen, in denen
sich Passagiere und Besatzungsmitglieder befinden, mit dem Grundrecht
auf Leben in Verbindung mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar
ist und unzulässig bleibt. Es kommt hinzu, dass - auch nach der
Auffassung des Plenums - ohne Verfassungsänderung allein die
Bundesregierung nach Maßgabe des Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG über den
Einsatz militärischer Waffen gegen Luftfahrzeuge befinden kann, was
angesichts des vergleichsweise kleinen deutschen Luftraums kaum jemals
zu einer rechtzeitigen Maßnahme führen wird. Soll danach der Rahmen, den
das materielle Verfassungsrecht für eine effektive Abwehr von Gefahren
aus dem Luftraum lässt, genutzt werden, so ist trotz der nun erweiterten
Zulässigkeit von Kampfeinsätzen eine Verfassungsänderung gleichwohl
unvermeidlich.

__________________
Norbert Lindenthal


eingetragen von Sigmar Salzburg am 17.08.2012 um 13.22

… der erneuerten Verfassungsrichter-Riege:

Verfassungsgericht Karlsruhe billigt militärischen Einsatz im Inland

… Die Bundeswehr darf zur Abwehr von Terrorangriffen im Inland unter strengen Auflagen und in Ausnahmefällen „militärische Kampfmittel“ einsetzen…

Das Gericht wich damit von einem Urteil des Ersten Senats im Ferbuar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz ab. Damals hatte der Erste Senat einen Einsatz der Streitkräfte im Inland „mit spezifisch militärischen Waffen“ generell ausgeschlossen und das Gesetz für verfassungswidrig erklärt…

Bundesverfassungsrichter Reinhard Gaier gab ein Sondervotum gegen den neuen Beschluss ab. Gaier ist der einzige Richter des Ersten Senats, der 2006 an dem früheren Urteil zum Luftsicherheitsgesetz mitgewirkt hatte…

faz.net 17.8.2012

Nach dem bahnbrechenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu Militäreinsätzen im Inland regt sich Kritik in den eigenen Reihen: Verfassungsrichter Reinhard Gaier spricht von einer Verfassungsänderung durch die Hintertür...

focus.de 17.8.2012


eingetragen von Sigmar Salzburg am 25.07.2012 um 08.48

Karlsruhe erklärt Wahlrecht für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht fordert deutliche Korrekturen am deutschen Wahlrecht. Die bisherige Fassung ist laut Urteil der Karlsruher Richter verfassungswidrig. Nun muss das Parlament noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 eine neue Regelung finden.

spiegel.de 25.7.2012

Vielleicht hätte das Bundesverfassungsgericht auch die Annullierung des Volksentscheids durch das Kieler Parlament am 17.9.1999 für verfassungswidrig erklärt – wenn die Parteien nicht schon lange vorher den schleswig-holsteinischen Bürgern durch trickreiche Konstruktion der Verfassung das Klagerecht in Karlsruhe verwehrt hätten.

Mit ein paar Korrekturen wird es dabei nicht getan sein. Zu deutlich fällt das Urteil des Zweiten Senats aus: Das Wahlrecht verstoße "in mehrfacher Hinsicht gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit".

spiegel.de 25.7.2012

In Schleswig-Holstein waren nicht einmal Ansätze einer Chancengleichheit erkennbar:
Ca. 70 Abgeordnete hatten mehr Gewicht als 885511 Wahlbürger!



eingetragen von Sigmar Salzburg am 09.07.2012 um 07.46

So ähnlich war es auch bei der „Rechtschreibreform“. Damals sind die Verfassungsrichter wegen ihrer parteilichen Herkunft und der „Unwichtigkeit“ der Rechtschreibreform den Politikern gefolgt:

Verhandlung über Euro-Rettungsschirm
Politiker setzen Verfassungsrichter unter Druck


Am Dienstag verhandeln die Richter über den Rettungsschirm ESM. Ein Veto hätte drastische Folgen, warnen Politiker von Union und FDP. Die Urteilsfähigkeit des Gerichts wird in Frage gestellt.

… Der FDP-Europapolitiker Lambsdorff bezweifelt …, dass das Gericht in der Lage ist, die Krise richtig zu beurteilen. "Manche Beobachter kritisieren zu Recht, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht mit allen Vorgängen in Europa ausreichend vertraut sind", sagte er der "Passauer Neuen Presse". Deshalb komme es gelegentlich zu "Fehleinschätzungen aus Unkenntnis". Das sei besorgniserregend, "schließlich wird so der größte Mitgliedstaat Europas in seinem Handeln eingeschränkt".

Vergangene Woche hatte bereits der Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz (SPD) kritisiert, die Urteile der Verfassungsrichter seien "teilweise von großer Unkenntnis geprägt".

spiegel.de 9.7.2012

Bei der Entscheidung zur „Rechtschreibreform” haben die Verfassungsrichter sich bewußt keine Sachkenntnis angeeignet und sind deswegen auch vertrauensselig den Einlassungen der KMK gefolgt – was damit bemäntelt wurde, daß das Gericht nicht sprachwissenschaftlicher Obergutachter sein wolle.

P.S. Wenn alle Souveränität nach Brüssel abgegeben wird, besteht gar keine Handlungsfreiheit mehr.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 01.06.2012 um 09.05

Neuer GEZ-Name
Zwang heißt jetzt Service


Tolle Idee! Aus der alten Rundfunkgebühr pro Gerät wird 2013 eine Zwangsabgabe pro Haushalt. Grund genug für die Verantwortlichen, auch die bislang zuständige GEZ umzubenennen - sie soll "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" heißen…
Wie der federführende Westdeutsche Rundfunk (WDR) am Donnerstag in Köln der Nachrichtenagentur dapd bestätigte, wird die bei ihm angesiedelte GEZ in Zukunft "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" heißen.

spiegel.de 31.5.2012

Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof hat den Gedanken in einem Gutachten bei den Politikern hoffähig gemacht: Jeder zahlt eine Einheitssteuer für die öffentlich-rechtliche Belaberung und Berieselung, auch wenn er sie gar nicht in Anspruch nehmen kann oder will. Der gleiche Gedanke liegt der Kultursteuer für Nicht-Kirchensteuerzahler zugrunde – nur würde dort jeder nach seinem Einkommen beitragen.

Im Kirchhof-Modell zahlt der Millionärshaushalt genau soviel wie der Prekariatshaushalt, der sich vielleicht noch nicht einmal ein Fernsehgerät leisten kann. Geld ohne Gegenleistung muß der Bürger sonst nur noch bei Raubüberfällen herausrücken.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 26.02.2012 um 08.01

Die Bereitwilligkeit der Richter, im Interesse der sie wählenden Politikerkaste zu entscheiden, wenn die Verfassungslage undeutlich ist (und der Fall nicht „wichtig“ ist), hat das Volk am deutlichsten am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur „Rechtschreibreform“ erkennen können. Das Gericht gab den Politikern einen Freibrief, durch Geiselnahme der Schüler praktisch jede Reform zu erpressen, wenn nur die schriftliche Verständigung gerade noch möglich ist.

Deutlich wurde die Anpassungsfähigkeit der höheren Justiz in den letzten Tagen wieder in den Fragen von Meinungsfreiheit und Holocaustleugnung, die hier ansonsten nicht zur Diskussion steht. Seit fast dreißig Jahren wird strafbewehrt nicht nur Alt- und Neunazis, sondern auch arglosen Naivlingen und ehrbaren notorischen Zweiflern vorgeschrieben, welche Meinung sie öffentlich äußern dürfen. Noch 2008 billigte das Bundesverfassungsgericht, den interessierten Politikern entgegenkommend, eine entsprechende Verschärfung des Paragraphen – Spiegelüberschrift:


Menschenwürde höher bewertet als Meinungsfreiheit

spiegel.de 25.06.2008

Inzwischen hat aber das Menschenrechtskommitee der Vereinten Nationen am 29. Juli 2011 in Genf ausdrücklich (am Beispiel der entsprechenden französischen Gesetzgebung) den Vorrang der Meinungsfreiheit bekräftigt. Dies wurde in Deutschland in den Medien weithin verschwiegen. Den Verfassungsrichtern dürfte es jedoch nicht entgangen sein, denn am 9.11.2011 wurde das dreifach bekräftigte Urteil gegen einen 87jährigen „Neonazi“ mit rabulistischer Begründung aufgehoben.

Interessant ist, daß das geschwätzige Bundesverfassungsgericht, das die geplante Ablehnung der Klage gegen die Rechtschreibreform schon einen Monat vor der Verkündung Interessierten bekanntgab, nun ungewöhnlich schweigsam war, so daß das Urteil erst in diesen Tagen bekannt wurde:


„Auf keinen Fall ist das ein Grundsatzurteil zur Holocaustlüge“, sagt [Gerichtssprecherin] Blohm im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau. Das Verfassungsgericht sei von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht abgewichen und habe es daher auch nicht für nötig gehalten, das schon 2011 – ausgerechnet am 9. November, dem Jahrestag der Reichspogromnacht – ergangene Urteil per Presseerklärung groß publik zu machen.

fr-online.de 23.2.2012

Auch das Verfahren gegen den Pius-Bischof Williamson wurde vor ein paar Tagen eingestellt – mit der gesichtswahrenden Maßgabe, die vorige Instanz könne das Verfahren noch einmal neu aufrollen.

Fast erheiternd wirkt, wie „gottvoll“ die Frankfurter Rundschau das Fehlen entsprechender Gesetze in anderen Ländern erklärt:

In den meisten Ländern der Welt ist die Leugnung des Holocaust ebenso_wenig strafbar wie die Behauptung, die Sonne gehe im Westen auf. Beides gilt andernorts einfach als schlichter Blödsinn, den man nicht weiter verbieten muss.

fr-online.de 23.2.2012


eingetragen von Sigmar Salzburg am 01.12.2011 um 09.02

Anläßlich des Volksentscheids zu Stuttgart 21 fiel bei der Deutschen Welle auch der Name Papier:

Inzwischen befürworten Inhaber höchster Staatsämter einen bundesweiten Volksentscheid als selbstverständliches Instrument einer echten Demokratie.
Der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog setzt sich ebenso dafür ein, wie Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts.(DW)

Unter dem Vorsitz von Papier (CSU) hatte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts der „gesetzlosen“ Einführung der Rechtschreibreform nach Belieben der Kultusminister zugestimmt, weil ihr angeblich die „Wesentlichkeit“ fehle. Zugleich ermöglichten Papier und Mitrichter ohne Not den Dolchstoß gegen den Volksentscheid in Schleswig-Holstein. War es bis zum 14.7.1998 selbstverständlicher Konsens, daß die Reform scheitert, wenn auch nur ein Land ausschert, wie 1973 durch Wilhelm Hahn (BW) geschehen, so forderte das Gericht die Politiker geradezu auf, auch dann noch die Reform durchzuziehen. Nun war es nicht nur ein Kultusminister – prädestiniert etwa Zehetmair (CSU), der es aber „nicht im Rücken“ hatte – sondern die Mehrheit von 885511 Bürgern in Schleswig-Holstein, die ausscherten. Sie können sich zu Recht betrogen fühlen, denn ihre Bemühungen seit 1996 um einen bundesweit repräsentativen Volksentscheid beruhten auf der Gewißheit, daß dann die Reform aufgegeben werden müsse.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 25.11.2011 um 10.29

Peter Müller
Ex-Ministerpräsident wird Verfassungsrichter

Berlin - Der frühere saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) wird neuer Verfassungsrichter. Der Bundesrat hat den 56-jährigen Juristen am Freitag einstimmig zum neuen Mitglied des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gewählt. Die Wahl erfolgte ohne Aussprache. Notwendig war eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Müller wird im kommenden Jahr Nachfolger des ausscheidenden Verfassungsrichters Udo Di Fabio.

Zuvor hatte es auch innerhalb der Union Kritik am Personalwechsel gegeben. "Ein solcher Wechsel macht das höchste deutsche Gericht angreifbar. Wenn wir den Wechsel von Vorständen in den Aufsichtsrat kritisieren, kann man nicht aus der ersten Reihe der Politik direkt nach Karlsruhe wechseln", hatte das CDU-Vorstandsmitglied Hendrik Wüst im August gesagt. …

spiegel.de 25.11.2011

Wie hier schon des öfteren bemerkt, erweist sich das Verfassungsgericht nicht selten als der juristische Arm der Parteipolitik. Müller hat einmal als „junger Wilder der CDU“ gegen die Rechtschreibreform unterschrieben, aber sich dann als Ministerpräsident heldenhaft „angepasst“. Die erneute Berufung eines Parteipolitikers in die höchste Rechtsinstanz bekräftigt die Zweifel an der Unabhängigkeit des Gerichts.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 28.09.2011 um 13.26

Viel Lob in allen Zeitungen für das Bundesverfassungsgericht. Bislang wurde in keinem Blatt – sicher aus eigenem schlechtem Gewissen – dessen Schandurteil vom 14.7.1998 erwähnt, das 20 Millionen Schüler zur Geiselnahme für die Durchsetzung der „Rechtschreibreform“ freigab. Einer war wesentlich daran beteiligt:

EX-VERFASSUNGSRICHTER PAPIER
Zum 60. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts
Das Karlsruher Verfassungsgericht wird 60 Jahre alt. Seine Reputation hat auch die der Bundesrepublik mitbestimmt. Hans-Jürgen Papier, bis 2010 Präsident der Kammer, spricht mit Morgenpost Online über die "schleichende Entparlamentarisierung".

Morgenpost.de 28.9.2011

Von den Gegnern der Rechtschreibreform war immer eine (gesetzgeberische) Behandlung der Angelegenheit in den Parlamenten verlangt worden – mit der sicheren Gewißheit, daß sie dann scheitern würde. Genau das verweigerte das Verfassungsgericht. Jetzt beklagt Papier die „schleichende Entparlamentarisierung“!


eingetragen von Sigmar Salzburg am 08.09.2011 um 08.12

Der Humanistische Pressedienst meldet:

Für den Sprecherkreis der Laizisten in der SPD hat der ehemalige Landesvorsitzende der SPD in Bremen, Horst Isola, die Rede des Papstes vor dem Bundestag grundsätzlich abgelehnt. …

Bekanntlich werden die Laizisten in der SPD, die für eine der Verfassung angemessene Trennung von Staat und Kirche eintreten, aus opportunistischen Gründen von der Partei unterdrückt. An dieser Stelle merken wir nur wieder den mangelnden Abstand des Verfassungsgerichts zu Parteien und Kirchen an. Die Laizisten erheben Widerspruch gegen …

Bundesverfassungsrichter im Priesterseminar
Als besonders pikant und unerträglich empfinden wir, angesichts der vielfältigen rechtlichen Probleme mit Staatskirchenverträgen, Missbrauchsfällen und dem Umgang mit diesen oder auch kirchlichem Arbeitsrecht, dass sich die Bundesverfassungsrichter und -richterinnen eigens nach Freiburg begeben, um den Papst dort zu besuchen.
Religion ist Privatsache

hpd 8.9.2011

NB. Die Bundestagsrede hält der Papst – nach der Rabulistik unserer politischen Trickser – als „Staatsoberhaupt“. Wäre der Vatikanstaat quadratisch, dann hätte er eine Seitenlänge von 660 Metern!


eingetragen von Sigmar Salzburg am 16.07.2011 um 08.09

2004 erschien im Debattenmagazin „Berliner Republik“ ein Artikel des Rechtsanwalts Dr. Jan-Dirk Rausch, Karlsruhe, der sich mit der Stellung des Bundesverfassungsgerichts im Föderalismusstreit befaßte. Daraus hier nur einige Stichworte, soweit sie auch die Rechtschreibreform betreffen könnten:

Entmachtet das Bundesverfassungsgericht!

Jan-Dirk Rausch -- Immer mehr Gesetze landen in Karlsruhe - und die obersten deutschen Richter finden ständig größeren Gefallen an der Ausübung politischer Gewalt. Höchste Zeit dafür, das Wahrheitsmonopol der elitären Oligarchen in Rot zu bändigen

Öffentliche Kritik am Bundesverfassungsgericht ist selten. Denn die Roten Roben in Karlsruhe erscheinen unentbehrlich und unfehlbar zugleich. Was sie sagen, wird hingenommen. Gesetzgeber und Öffentlichkeit haben sich danach zu richten. Und beschwert sich einmal eine Persönlichkeit der Politik über die höchste deutsche Rechtsinstanz, wie im Jahr 1973, als Kanzleramtsminister Horst Ehmke gesagt haben soll, er lasse sich "von den acht Arschlöchern in Karlsruhe" seine Ostpolitik nicht kaputtmachen, dann wittert die versammelte Hofjournaille den Verfassungsnotstand und spricht von der "Demontage des Bundesverfassungsgerichts"…

Derart gesellschaftlich akzeptiert haben sich die Verfassungsrichterinnen und -richter in den vergangenen Jahren ein Imperium aufgebaut, das sie längst mächtiger hat werden lassen als alle parlamentarischen Institutionen zusammen…

Sendungsbewusstsein und Machtstreben

Der Staatsrechtslehrer Winfried Brohm, ein Schüler des oben vermeintlich zitierten Horst Ehmke, sieht im Bundesverfassungsgericht die Gefahr einer "elitären Oligarchie", die darin bestehe, dass Kompetenzträger aus Engagement, Sendungsbewusstsein oder persönlichem Machtstreben dazu neigten, ihre Entscheidungsbefugnisse laufend zu erweitern, auch gegen die Interessen der von ihnen vertretenen Institution.

In Wirklichkeit regieren die Oligarchen schon längst - und das Parlament hat seine ureigene Rolle, politisch über die Notwendigkeit von Gesetzen zu entscheiden, bereits eingebüßt. Schon lange werden in Karlsruhe nicht mehr in erster Linie Grundrechte "gehütet", längst wird hier Politik gemacht…

Der Buchstabe der Verfassung ist nicht mehr der Maßstab verfassungsgerichtlicher Entscheidungen.

… Beispiel Rechtschreibreform: Kein Zivil- oder Verwaltungsgericht in Deutschland würde auf die Idee kommen, ein Urteil zu erlassen, wenn der Kläger seine Klage zurückgenommen hat. Anders das Bundesverfassungsgericht: Die Rücknahme der Klage sei schlichtweg "unwirksam", denn die Sache sei von "allgemeiner Bedeutung" wegen der "Auslegung und Fortbildung" des Verfassungsrechts…

Was "sinnvoll" ist, weiß Karlsruhe am besten

Mittlerweile hat die politisch motivierte, selbst gegebene Kompetenzerweiterung des Bundesverfassungsgerichts einen kaum für möglich gehaltenen Höhepunkt erreicht…

Nicht mehr das Parlament, nicht mehr die gewählten Volksvertreter in Bundestag und Bundesrat, sondern nur noch acht Richter in Karlsruhe entscheiden über die Notwendigkeit jedweden Gesetzes - und begründen diesen beispiellosen Eingriff in den Kernbereich der Legislative in besonderem Zynismus ausgerechnet damit, dass dies der Bundestag anlässlich einer Änderung des Grundgesetzes 1994 so gewollt habe.

Da schon jeder Jurastudent im ersten Semester lernt, dass juristisch ohnehin alles begründbar ist, sollte man sich hiervon nicht irritieren lassen, und vielmehr den Blick darauf richten, wie das Bundesverfassungsgericht mit seiner neuen, ebenfalls selbst gegebenen Macht umgeht…

Monopolisten der Wahrheit auf dem Marsch

Das Bundesverfassungsgericht bestimmt zudem nicht nur, ob das Gemeinwesen ein Gesetz braucht, es nimmt darüber hinaus auch noch für sich in Anspruch, Umstände neu zu bewerten, die zu einem Gesetz geführt haben, und sich damit endgültig an die Stelle des Gesetzgebers zu setzen...
Dass diese Richtigkeitskontrolle ein Wahrheitsmonopol bedeutet, gleich einem absolutistischen Herrscher, einer totalitären Partei oder Kirche, dürfte auch den Verfassungsrichtern nicht entgangen sein…

Wer tatenlos zusieht, wird ferngesteuert

… Im Interesse des gesamten Volkes, von dem die Staatsgewalt ausgeht, ist es notwendig zu verhindern, dass acht Richterinnen und Richter bestimmen, was gesetzlich "erforderlich" und "richtig" ist. Und wenn man weiß, dass die Verfassungsrichterinnen und -richter dazu neigen, sich zu "elitären Oligarchen" aufzuschwingen, darf man als Parlamentarier dieser Entwicklung nicht tatenlos zusehen. Sonst wird man irgendwann von Karlsruhe ferngesteuert.

Berliner Republik 1/2004

In Sachen der „Rechtschreibreform” lief es unerwartet so: Die Richter entschieden parteilich, daß die Schüler ohne Gesetz in einer Art von Geiselnahme praktisch jeder Narretei der Kultusminister auszuliefern seien. Sie stellten zugleich sicher, daß das Ausscheren eines Landes, etwa durch einen für ganz Deutschland repräsentativen Volksentscheid, entgegen der bis dahin geltenden Übereinkunft, nicht das Scheitern der Reform nach sich ziehen mußte.

Zahlreiche verfassungswidrige Punkte im Urteil zur Rechtschreibreform v. 14.7.1998 werden auch in der Untersuchung von Dr. Wolfgang Roth aufgeführt. Meiner Meinung nach gibt es noch etliche mehr.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 14.07.2011 um 05.56

Kalenderblatt vom 14. Juli
NDR Online
1998: Das Bundesverfassungsgericht ebnet mit einem Spruch den Weg für die Rechtschreibreform.

Genauer:

Das parteilich besetzte Bundesverfassungsgericht erlaubt die gesetzlose Geiselnahme von Schülern zur Durchsetzung der vom Volk mehrheitlich abgelehnten Rechtschreibreform. Nebelhafte Grenzsetzungen im Urteil gewähren den Kultusministern praktisch jede Narrenfreiheit.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 26.03.2011 um 11.47

Kein Bundesrichter, aber sonst vergleichbar ...

… Eine noch gründlichere intellektuelle Implosion als Guttenberg – wenn auch mit beträchtlich viel weniger medialer Aufmerksamkeit – hat nun gerade Richard Schröder (Theologe, ehemaliger brandenburgischer Verfassungsrichter und Bundespräsidentenkandidat [natürlich SPD]) hingelegt. Der jüngst als Taschenbuch erschienene Titel "Abschaffung der Religion?" ist eine Verteidigung des Glaubens insbesondere gegen Angriffe aus der Richtung der Wissenschaft, zuvörderst Richard Dawkins [der heute 70 wird] und "TGD". Schröders Buch ist ungeheuer instruktiv dafür, wie groß der Realitätsverlust werden kann, wenn das Denken nicht an kritische Rationalität und empirisch gewonnene Fakten gebunden ist. … Keine zehn Seiten für einen Nazi-Vergleich zu brauchen, ist alleine schon rekordverdächtig,…

heise.de 8.3.2011


eingetragen von Sigmar Salzburg am 25.03.2011 um 09.07

Die Besetzung der höchsten deutschen Gerichte mit Juristen besonderer Befähigung, Parteiennähe und gewiß auch Konfession wird in den Parlamenten ausgehandelt. Die Richter an den europäischen Gerichtshöfen werden nach den gleichen Kriterien von den Staatsregierungen abgeordnet. Vor wenigen Tagen entschied der Europäische Gerichtshof in zweiter Instanz fast einstimmig, das vorhergehende, einstimmig ergangene Urteil erster Instanz zum Kruzifix in italienischen Schulen aufzuheben.

Sollten die Richter der ersten Instanz mit ihrer „besonderen Befähigung“ derart unfähig gewesen sein, das richtige Recht zu erkennen, das die nachjustierenden Richter letzter Instanz nun unrevidierbar gefunden zu haben behaupten?

Der Verwaltungsrichter a.D. Gerhard Czermak fällt dazu ein vernichtendes Urteil:


… solche Entscheidungen untergraben zugunsten von religiösen Wahrheitsaposteln und Machtpolitikern die europäische Rechtskultur. …

hpd.de 23.3.2011


eingetragen von Detlef Lindenthal am 19.03.2011 um 04.03


Sigmar Salzburg schrieb:
DDR-Ministerrenten bleiben gekürzt
Bundesverfassungsgericht weist Klage zurück
… Der ehemalige Umweltminister Hans Reichelt und der Vize-Minister für Leichtindustrie Hans Lessing hatten geltend gemacht, dass sie nicht nur gegenüber den normalen Rentnern mit Ansprüchen aus der DDR-Rentenversicherung, sondern auch gegenüber sonstigen Angehörigen von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen benachteiligt würden. Diese Benachteiligung nennt das Gericht nun in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss »aus sachlichen Gründen gerechtfertigt«.
Die ehemaligen Minister seien »durch das Politbüro der SED in erster Linie nach politisch-ideologischen Kriterien ausgewählt worden«
Die Eingrenzung war wegen eines zuvor gefällten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes nötig geworden. Dieses hatte 1999 und noch einmal 2004 die bis dahin geltenden Regelungen als verfassungswidrig bezeichnet, die alle Angehörigen »staats- oder systemnaher« Versorgungssysteme einer Rentenkürzung unterzogen. Eben wegen dieser Erfolge vor Gericht hatten auch die ehemaligen Angehörigen des Ministerrates ihr Anliegen erneut bis nach Karlsruhe getragen. Dort sind sie nun gescheitert. …

neues-deutschland.de 29.7.2010

Das merkwürdige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes läßt aber auch Hoffnung aufkommen: Auch die Kultusminister, die die „Rechtschreibreform“ verbrochen haben, sind von ihren an der Macht befindlichen Parteien nach „politisch-ideologischen Kriterien ausgewählt worden“. Ein Gegner der „Reform“ hätte niemals Kultusminister werden können. Es wäre also ohne weiteres denkbar, an den unverdient hohen Rentenbezügen der ausgemusterten Bildungspolitiker Kürzungen vorzunehmen.

Diesen Gedanken halte ich für überaus wichtig und richtig.

Hinzu kommt, daß die Rechtschreib„reformer“ wider besseres Wissen mit Vorsatz gehandelt haben oder zumindest grob fahrlässig, so daß jeder Kultusbeamte und jeder Deutschlehrer zu Schadenersatz verpflichtet werden sollte.
Solche Haftung ist pädagogisch wertvoll, denn sie spricht sich herum.
__________________
Detlef Lindenthal


eingetragen von Detlef Lindenthal am 18.03.2011 um 20.22

Lieber Herr Salzburg!

Ihren Schule-Erfahrungsbericht habe ich gelesen.

Meine Mutter war Evangele, mein Vater Kathole, beide sind aus ihren Kirchen ausgetreten. Mich haben sie (so nennt man das heutzutage glaube ich) pantheistisch erzogen: Gott sei in jedem Grashalm und in jeder Ameise. Hm. Das macht einen jungen Jungen nachdenklich.

Und so gedenke ich, eine Frage an Sie zu stellen: Was haben denn überhaupt Religion (die, so meine ich, Rückverbindung zur Ursache und zur Wesentlichkeit bedeutet) und Christentum miteinander zu tun?

Daß jenes Buch, welches Bibel oder gar „Heilige Schrift“ genannte wird, diese blutrünstige, versiffte Sammlung des Nomadenglaubens (aus der kichernde Sextaner einander die einschlägigen Stellen vorlesen) von Gott selbst geschrieben wäre, erscheint mir als eine arge Gotteslästerung. Und Lukas 19:27 ist eindeutig: „Doch jene meine Feinde, die nicht wollten, daß ich über sie herrschen sollte, bringet her und erwürget sie vor mir", spricht der mildtätige HErr Jesus Christus von Nazareth, Rex Iudorum.

Meiner Mutter bin ich dankbar, daß sie mich das Lesen gelehrt und mir das Denken erlaubt hat.

__________________
Detlef Lindenthal


eingetragen von Sigmar Salzburg am 18.03.2011 um 17.25

Alle, die noch den Glauben an eine unabhängige Justiz hatten, obwohl die Bundesverfassungsrichter 1998 in der Frage der Rechtschreibreform deutlich für „ihre“ Parteien entschieden hatten, werden nun eines Besseren belehrt. Wiederum haben Richter – am Europäischen Gerichtshof in Straßburg und am Verfassungsgerichtshof in Wien – parteilich entschieden – diesmal für ihre Religion. Wiederum beugten sie mit der flauen Formel, es würden „keine Grundrechte“ verletzt, das natürliche Recht auf Gleichbehandlung und Vermeidung von Indoktrination der Schüler durch den Staat.

In Wien behaupteten die Verfassungsrichter lächerlicherweise, um die Kreuze für die Kindergärten zu retten, sie seien kein christliches Symbol:


Verfassungsgerichtshof …
Das Kreuz ist kein christliches Symbol
hpd.de 18.3.2011

Das hätten die Wiener gar nicht nötig gehabt, denn jetzt hat der Europäische Gerichtshof anpassungswillig sein eigenes letztjähriges Urteil aufgehoben, das die staatlich angeordnete symbolische Missionierung der Schüler in staatlichen Schulen verbot:

Straßburger Urteil
Gericht hebt Kruzifix-Verbot an Schulen auf
spiegel.de 18.3.2011

Freidenkende Schüler und Eltern müssen die staatlich einseitig geförderte Religionspropaganda zu Recht als erniedrigend empfinden:
gezeiten.shz.de 1.6.09


eingetragen von Sigmar Salzburg am 04.01.2011 um 13.12

Wie konnte die frühere Berliner SPD-Justizsenatorin Jutta Limbach Vorsitzende der Goethe-Institute werden, Nachfolgerin von Hilmar Hoffmann – nach ihrer nur entfernt literarischen Tätigkeit als Bundesverfassungsrichterin? Vermutlich war es ihre dortige Förderung der Rechtschreibreform, die sie als geeignete Persönlichkeit erscheinen ließ. Seither hat sie mehrere Bücher verfaßt, die sich mit der deutschen Sprache beschäftigen. („Ja, wir Juristen können alles“, behauptete ein Ministeralbeamter aus meinem Bekanntenkreis). Ein kleines Detail im Buch „Hat Deutsch eine Zukunft“ sollte nicht übersehen werden: 1998 beschloß der Bundestag am 26.3.1998 „Die Sprache gehört dem Volk“. Das war als Widerspruch gegen die Rechtschreibreform gemeint und zugleich der einzig mögliche Widerstand des Bundesparlaments – wegen der Kulturhoheit der Ländern. Zugleich wurde beschlossen, „die hergebrachte Amtssprache des Bundes beizubehalten".

Frau Limbach vernebelt jedoch die Absicht dieser Entschließung und stellt den Vorgang so dar, als habe das Parlament dem Verfassungsgericht dies als unverbindliche Meinung mitgeteilt:

Die Sprachgemeinschaft ist es, die unsere Muttersprache fortbildet. Das meint auch der Bundestag, der im Streit um die Rechtschreibreform dem Bundesverfassungsgericht mitteilte, dass "sich die Sprache im Gebrauch der Bürgerinnen und Bürger ... ständig und behutsam, organisch und schließlich durch gemeinsame Übereinkunft weiterentwickelt. Mit einem Wort: Die Sprache gehört dem Volk." In der Tat: Die Muttersprache ist eine Privat- und öffentliche Angelegenheit freier Bürger.

lesesaal.faz.net
Genau diese Passage hatte auch die Bundestagspräsidentin Frau Rita Süssmuth (CDU) unserer Bürgerinitiative übermittelt – als Antwort auf unseren Protest gegen die gewaltsame Veränderung der deutschen Rechtschreibung. Es sollte also die Entwicklung wie bisher (vor allem durch den Duden) „behutsam nachgezeichnet“ werden.

Ihr Nachfolger wurde am 26. Oktober 1998 Wolfgang Thierse (SPD), der zusammen mit Otto Schily (SPD) unter Mißachtung des Beschlusses die „Reform“ auch in den Bundesämtern durchsetzte.

Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die Absicht des Bundestagsbeschlusses durchaus richtig erkannt, jedoch zurückgewiesen. Frau Limbach stellt sich nun mit ihrem letztgenannten Satz scheinbar hinter die Bundestagsentschließung, vergißt aber anzumerken, daß unter Beihilfe des Verfassungsgerichts die Kultusminister die „
Privat- und öffentliche Angelegenheit freier Bürger“ gegen den mehrheitlichen Willen ebendieser Bürger ihren eigenen Ideologien und Machtspielchen unterworfen haben.

Das möchte Frau Limbach vernebeln und, direkt darauf angesprochen, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr erörtert haben. Bei Sprachforschung.org wird dazu eine sehr bezeichnende Beobachtung mitgeteilt:
Kommentar von R. M., verfaßt am 23.12.2010 um 12.12 Uhr
Adresse: http://www.sprachforschung.org/index.php?show=news&id=585#8433
Aus einer Mail (im Ausland getippt):

»als frau Limbach vor einigen jahren wortschwallartig das 'variantenwoerterbuch' vorstellte – die deutsche sprache ist ja soooo schoen! – konfrontierte ich sie damit, dass die sog. rechtschreibreform die bevoelkerung ja sehr verunsichert haette, und man inzwischen offensichtlich versuche, dies nun irgendwie wieder... – worauf sich ihre stirn bewoelkte – sowas habe ich aber gar nicht gern – und ihr blick verfinsterte. (ich hielt das eigentlich fuer eine anmerkung, sie jedoch offensichtlich fuer eine konfrontation.) sie befand es nicht einmal fuer notwendig, ein konziliantes wort fallenzulassen. etwas anderes als jubel zum vorgeschriebenen thema war eben nicht vorgesehen.«


eingetragen von Sigmar Salzburg am 15.12.2010 um 10.09

Am Mittwoch wollen die Ministerpräsidenten den neuen Rundfunkbeitrag beschließen. Jeder muss ihn zahlen, ob er öffentlich-rechtliche Programme nutzt oder nicht. Die juristische Begründung ist dürftig.
Von Ingo von Münch

Wenn nicht noch ein Wunder geschieht oder wenn die Ministerpräsidenten der Länder nicht noch Vernunft annehmen - beides ist in dieser Frage wohl unwahrscheinlich -, wird morgen der „Fünfzehnte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge“ von den Länderchefs unterzeichnet werden…

Ingo von Münch ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht in Hamburg. Von 1987 bis 1991 war er Kultur- und Wissenschaftssenator und Zweiter Bürgermeister in Hamburg. Er hat zahlreiche Schriften zum öffentlichen Recht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht verfasst und ist neben Philip Kunig Herausgeber eines Grundgesetz-Kommentars.

faz.net 14.12.2010

6. Mai 2010 ... Das von ARD und ZDF bestellte Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Kirchhof fordert einen Rundfunkbeitrag pro Haushalt.

http://www.golem.de/1005/74977.html


eingetragen von Sigmar Salzburg am 11.11.2010 um 12.48

Drei neue Richter für Karlsruhe

Jungkur für das Bundesverfassungsgericht: Der Bundestag hat drei neue Richter gewählt…

Die Union hatte für die Wahl am Donnerstag Huber ins Spiel gebracht. Vor seiner politischen Karriere war er Staatsrechtsprofessor in München. Die SPD schickte Hermanns ins Rennen, die Grünen schlugen Baer vor. Nach den üblichen Absprachen unter den Parteien galten die drei Kandidaten bereits vor der Abstimmung als gesetzt…

Baer ersetzt Brun-Otto Bryde, 67, dessen Amtszeit im Januar endet. Bei seiner Wahl hatte die SPD erstmals ihr Vorschlagsrecht an die Grünen abgetreten. Baers feministische Ausrichtung war zunächst skeptisch betrachtet worden. Ihre fachliche Qualifikation stand allerdings außer Frage…

spiegel.de 11.11.2010

Besondere fachliche Qualifikation heißt auch, die eigene Ideologie geschickter einbringen zu können. Da das höhere Recht meist dehnbar ist, werden die parteilichen Richter selten gegen ihre Partei entscheiden – abschreckend vorgeführt im Urteil zur Rechtschreibreform v. 14.7.98.

Dabei hatte der als ehemaliger Verfassungsrichter unabhängige Prof. Mahrenholz schon ein Jahr vorher festgestellt:


„In der Neuregelung der Daß-Schreibweise haben die Minister ihre Kompetenz überschritten. Hier hat die Kommission - und ihr folgend die Ministerriege sich so gesehen, als habe sie zwischen zwei möglichen Gebrauchsformen des „ß“ zu wählen. Es ging aber doch um die Wahl zwischen einer alten und bewährten Praxis und einem neuen Modell.

Hier kann ein Eingriff, der die bisherige Funktion eines Buchstabens betrifft, eine Veränderung seines überlieferten „Ortes“, nicht aus der Kompetenz für Schulfragen gerechtfertigt werden. Und um es gleich zu sagen, dies kann auch kein Landtag (der Bundestag ohnehin nicht).“

(Süddeutsche Zeitung 23./24. 08.1997)


eingetragen von Sigmar Salzburg am 04.09.2010 um 06.15

Sarrazin warnt Wulff vor "politischem Schauprozess"
Der umstrittene Bundesbanker Thilo Sarrazin erwartet von Bundespräsident Christian Wulff eine Anhörung vor einer Entscheidung über seine Abberufung. Dem Nachrichtenmagazin „Focus“ sagte Sarrazin: „Der Bundespräsident wird sich genau überlegen, ob er eine Art politischen Schauprozess vollenden will, der anschließend von den Gerichten kassiert wird.“
Er gehe davon aus, dass sich Wulff nicht ohne Anhörung einem Schnellverfahren anschließe, zumal er die Stärkung der Demokratie und des offenen Diskurses als sein Zentralthema gewählt habe. „Im Übrigen ist die Meinung der Verfassungsrechtler in der Frage meiner möglichen Abberufung eher auf meiner Seite“, sagte Sarrazin

welt.de 4.9.2010

Wenn er sich da nur nicht täuscht: Auch die Gegner der „Rechtschreibreform“ hatten Juristen, Verfassungsrechtler, sogar ehemalige Verfassungsrichter und das Volk auf ihrer Seite. Dennoch entschieden die von den Parteien bestellten Bundesverfassungsrichter im Sinne der Parteien für die Durchsetzung der „Reform“ durch Instrumentalisierung der Schüler.



eingetragen von Sigmar Salzburg am 03.08.2010 um 18.30

"Man hat mir mein Kind kaputtgemacht"
... Karlsruhe vollzieht die Kehrtwende: Das Bundesverfassungsgericht korrigiert seine bisherige Rechtsprechung und stärkt die Rechte unverheirateter Väter. Das war höchste Zeit …
… Allerdings stellt das jetzige Urteil des Verfassungsgerichts eine regelrechte Kehrtwende dar. Denn vor nicht allzu langer Zeit haben auch die Karlsruher Richter noch anders geurteilt. …
spiegel.de 3.8.2010

Worum geht es? Die Verfassungrichter haben reichlich spät gemerkt, daß die von ihnen protegierten Regelungen gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht verstoßen:

Grundsatzurteil zu unverheirateten Eltern
Das Verfassungsgericht hat die Rechte unverheirateter Väter beim Sorgerecht gestärkt

Nach der derzeitigen Regelung können nichtverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss, dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters und sei somit verfassungswidrig - die Richter forderten eine gesetzliche Neuregelung.
spiegel.de 3.8.2010

Auch im klar erkennbaren Fehlurteil v. 14.7.1998 zur Rechtschreibreform („im Namen des Volkes“) wurden die Elternrechte angesprochen, aber soweit heruntergespielt, daß dem Mißbrauch von Schulkindern zur Durchsetzung der Reform Tor und Tür geöffnet wurden. Das Gericht erdreistete sich, zu behaupten, daß die Elternrechte hier nicht wesentlich eingeschränkt würden. Darüber zu entscheiden steht aber doch wohl nicht dem Gericht zu, sondern dem betroffenen Volk. Und das hat, wo es ausnahmsweise bestimmen durfte, eindeutig entschieden.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 29.07.2010 um 15.28

DDR-Ministerrenten bleiben gekürzt
Bundesverfassungsgericht weist Klage zurück
… Der ehemalige Umweltminister Hans Reichelt und der Vize-Minister für Leichtindustrie Hans Lessing hatten geltend gemacht, dass sie nicht nur gegenüber den normalen Rentnern mit Ansprüchen aus der DDR-Rentenversicherung, sondern auch gegenüber sonstigen Angehörigen von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen benachteiligt würden. Diese Benachteiligung nennt das Gericht nun in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss »aus sachlichen Gründen gerechtfertigt«.
Die ehemaligen Minister seien »durch das Politbüro der SED in erster Linie nach politisch-ideologischen Kriterien ausgewählt worden«
Die Eingrenzung war wegen eines zuvor gefällten Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes nötig geworden. Dieses hatte 1999 und noch einmal 2004 die bis dahin geltenden Regelungen als verfassungswidrig bezeichnet, die alle Angehörigen »staats- oder systemnaher« Versorgungssysteme einer Rentenkürzung unterzogen. Eben wegen dieser Erfolge vor Gericht hatten auch die ehemaligen Angehörigen des Ministerrates ihr Anliegen erneut bis nach Karlsruhe getragen. Dort sind sie nun gescheitert. …

neues-deutschland.de 29.7.2010

Das merkwürdige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes läßt aber auch Hoffnung aufkommen: Auch die Kultusminister, die die „Rechtschreibreform“ verbrochen haben, sind von ihren an der Macht befindlichen Parteien nach „politisch-ideologischen Kriterien ausgewählt worden“. Ein Gegner der „Reform“ hätte niemals Kultusminister werden können. Es wäre also ohne weiteres denkbar, an den unverdient hohen Rentenbezügen der ausgemusterten Bildungspolitiker Kürzungen vorzunehmen.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 29.07.2010 um 11.14

Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzbar
Donnerstag, 29. Juli 2010, 12:34 Uhr

Karlsruhe (Reuters) - Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die seit 2007 geltende Verschärfung im Steuerrecht. … Gerichte und Finanzbehörden dürfen die verfassungswidrigen Regelungen dem Beschluss zufolge nicht mehr anwenden. Laufende Verfahren müssen ausgesetzt werden

reuters.com 29.7.2010

Die eingeschränkte steuerliche Absetzbarkeit für ein häusliches Arbeitszimmer ist verfassungswidrig – der Mißbrauch von Schulkindern zur Durchsetzung einer absurden, vom Volk abgelehnten „Rechtschreibreform“ dagegen nicht. Den Verfassungsrichtern fehlt jedes rechtliche Augenmaß!


eingetragen von Sigmar Salzburg am 23.05.2010 um 05.00

"Deutsches Volk soll treu zu den Soldaten stehen"

Mit der Bundeswehr haben die Deutschen so ihre Probleme. Der Einsatz in Afghanistan ist unbeliebt, öffentliche Gelöbnisse sind Anlass für Randale. …

Diese Bilder mag Hans-Jürgen Papier, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, im Hinterkopf gehabt haben, als er jetzt bei der Vereidigung von Marineoffiziersanwärtern in Flensburg sprach. „Die Bundesrepublik Deutschland ist in ihren Ansprüchen an die Soldaten keineswegs bescheiden“, sagte Papier. Sie verlange von ihnen den Einsatz von Leib und Leben, „also der höchsten denkbaren Güter und Werte“, für die Rechte und die Freiheit aller Bürger.

… „So wie die hier angetretenen Soldaten Treue schwören und geloben, sind auch der deutsche Staat und das deutsche Volk – die die Ableistung der Eidesformel ja vorgeben und erwarten – gehalten, treu zu ihren Soldaten zu stehen.“ …

Mit der Ansprache in der Marineschule Mürwik wollte der Verfassungsgerichtspräsident seinen Beitrag dazu leisten, die Arbeit der Soldaten zu würdigen und das Desinteresse der Bevölkerung an den Einsätzen im Ausland zu mindern.

welt.de 7.8.2009

Das Gelöbnis lautet:

„Ich gelobe, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.“

Was bringt einen Verfassungsgerichtspräsidenten dazu, den Schwindel der Politiker von der „Freiheit des deutschen Volkes, die am Hindukusch verteidigt wird“ mit außergewöhnlichem Einsatz zu unterstützen? Nun wundert es einen nicht mehr, wenn er das Volk auch nicht vor dem Rechtschreibschwindel der Politiker bewahren wollte.



eingetragen von Norbert Lindenthal am 05.03.2010 um 18.21

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Sigmar Salzburg
[Spiegel 6. März 2006]
… Petra und Hipp …


fehlt da etwas?
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Norbert Lindenthal


eingetragen von Sigmar Salzburg am 05.03.2010 um 17.25

[Spiegel 6. März 2006]

VERFASSUNGSGERICHT

Kungelei um Karlsruhe

Von Bornhöft, Petra und Hipp, Dietmar

In dieser Woche soll der Bundesrat einen neuen Verfassungsrichter wählen. Die FDP will auch als Oppositionspartei beim Postenschacher mitreden.
Dieter Hömig gehört zu den Verfassungsrichtern, die großen Einfluss haben, doch in der Öffentlichkeit kaum bekannt sind. Als Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier jüngst die Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz verkündete, saß der 67-jährige Verwaltungsjurist, aus dessen Feder das Urteil stammt, stumm daneben.

Bald könnte Hömig für das Ende einer rechtspolitischen Ära stehen. Am 31. März läuft seine offizielle Amtszeit aus; damit es bei dem Termin bleiben kann, müsste der Bundesrat noch diesen Freitag seinen Nachfolger wählen. Weil Hömig einst von der FDP vorgeschlagen wurde, nun aber die Union über seine Nachfolge bestimmen will, könnten sich mit diesem Wechsel die politischen Kräfteverhältnisse am Verfassungsgericht nachhaltig verändern.

Bislang ist der vor allem für den Grundrechtsschutz zuständige Erste Senat politisch relativ bunt zusammengesetzt: Neben dem parteilosen, aber liberal positionierten Hömig sitzen dort je drei von SPD und Union nominierte Richter, dazu ein Mann der Grünen. In politisch strittigen Fragen besteht damit tendenziell eine linksliberale Mehrheit - sehr zum Ärger konservativer Politiker. Die Unions-Ministerpräsidenten kungeln deshalb jetzt unter Führung des Baden-Württembergers Günther Oettinger um Kandidaten, die vor allem eines sein sollen, wie ein Eingeweihter sagt: "getreue Anhänger" der Union.
Diese drohende Verschiebung der politischen Gewichte will die FDP nun aber nicht kampflos hinnehmen … [usw.]

spiegel.de 6.3.2006

Wenn die Parteinähe so wichtig ist, dann rechnen die Politiker offensichtlich nicht mit unparteiischen Urteilen.


eingetragen von Detlef Lindenthal am 05.03.2010 um 14.52

Man darf gespannt sein, wie oft Herrn Voßkuhles Name Vossskuhle geschrieben und Foooskuule ausgesprochen wird.

– Was hat denn der Herr Wolfgang Neskovic im Richterwahlausschuß des Bundestages zu suchen?? Neskovic macht auf http://www.hanfkonsum.de/Informationen/Neskovic.html offen Werbung für Haschisch („Haschisch ist keine Einstiegsdroge“). Er fordert eine „humanere Drogenolitik“, verkennt aber, daß die meisten Drogen fahruntüchtig und arbeitsunfähig machen. Insbesondere ist erwiesen, daß Hanf in vielen Fällen zu schweren Psychosen führt.
Und daß 2 bis 3 Prozent der Hanf-Kiffer zu „harten“ Drogen abgleiten, gibt Neskovic im selben Aufsatz zu – merkt er nicht, daß er sich selbst widerspricht?
Kaum ein Nichtraucher nimmt Haschisch, kaum ein Nichtkiffer gleitet zum Heroin ab. Wenn Neskovic behauptet, Haschisch wäre keine Einstiegsdroge, lügt er ganz dreist. Ein solcher Mann ist als Richter völlig untragbar.

Wovon ich rede, weiß ich; als Sozialpädagoge habe ich „mit Drogenabhängigen gearbeitet“, wie es so schön heißt.
Später dann hat hatte ich einen Mitarbeiter, fähiger Programmierer, sporadischer Kiffer, der glänzte kiffertypisch durch Verhandlungsfähigkeitsmängel und Aggressivität; danach kam er wegen Psychose ins Landeskrankenhaus und war jahrelang arbeitsunfähig.

Daß Herr Neskovic wunderschöne ß-Schreibung und fast fehlerfreies Deutsch liefert, tröstet nicht über seinen grundlegen Fehlgriff hinweg.


Richter Papier hat das lügenbeladene VerfG-Urteil vom 14. Juli 1998, zur unseligen Verfassungsklage von Ehepaar Elsner aus Lübeck, unterzeichnet.
(„Wie auch die Beschwerdeführer nicht in Abrede stellen, sind die Änderungen, die die Rechtschreibreform bewirkt, im Umfang verhältnismäßig gering; nach der Darstellung in der Stellungnahme der Kultusministerkonferenz, die in diesem Punkt in der mündlichen Verhandlung nicht grundsätzlich in Zweifel gezogen worden ist, betrifft die Reform quantitativ, abgesehen von der Änderung der bisherigen ß-Schreibung, nur 0,5 vom Hundert des Wortschatzes.“)
(Herr Papier hat nicht untersuchen lassen, wie mittels dieser geänderten angeblich 0,5 v. H. des Wortschatzes 50 % Fehler eingespart werden sollen.)
Ich hoffe, daß ich noch erlebe, wie diese Richter für ihre Rechtsbeugungen haftbar gemacht werden.

Neue Richter braucht das Land.
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Detlef Lindenthal


eingetragen von Sigmar Salzburg am 05.03.2010 um 12.06

Voßkuhle wird neuer Präsident des Verfassungsgerichts
.
… Andreas Voßkuhle löst Hans-Jürgen Papier [CSU] als Präsident des Bundesverfassungsgerichts ab. Dies hat der Richter-Wahlausschuss des Bundestages nach Angaben seines Vorsitzenden Wolfgang Neskovic beschlossen. Papier scheidet turnusgemäß nach zwölf Jahren aus dem Amt. Er war bisher in Personalunion Präsident, Senatsvorsitzender und Richter.

Mit 46 Jahren ist Voßkuhle der bislang jüngste Präsident des Karlsruher Gerichts. Der parteilose Jurist, der sich nach eigenen Worten der Sozialdemokratie nahe fühlt, kann auf eine steile Karriere zurückblicken. …

Stellvertreter Voßkuhles wird der Tübinger Professor und bisherige Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof … der vor allem mit seiner umstrittenen Einheitssteuer im CDU-Wahlkampf 2005 bekannt wurde. …

Neu an das höchste deutsche Gericht kommt der Göttinger Völkerrechtler Andreas Paulus. … Politisch engagierte sich Paulus 2003 für die FDP. …

Die Wahl der neuen Gerichtsspitze war erwartet worden. Da Union und SPD im Wechsel den Präsidenten besetzen, war es seit Längerem so gut wie sicher, dass auf den Unions-Kandidaten Papier sein Vize Voßkuhle folgt. Er war 2008 auf "SPD-Ticket" in den Kreis der einflussreichsten deutschen Richter gewählt worden. …

Details der Abstimmung wie das Wahlergebnis der einzelnen Kandidaten werden aus juristischen Gründen nicht bekannt gegeben. Die höchsten deutschen Richter werden für zwölf Jahre gewählt. Der zwölfköpfige Richter-Wahlausschuss des Bundestages wählt die eine Hälfte der 16 Richter, die andere wird vom Bundesrat bestimmt.

zeit.de 5.3.10


eingetragen von Detlef Lindenthal am 14.07.2005 um 08.18

F.D.P.-Bundestagsfraktion · Aktuelle Pressemitteilung

Pressemitteilung vom 13.07.2005
Thema: Bildungspolitik

OTTO: Die Rechtschreibreform ist verfassungswidrig

BERLIN. Zu den Äußerungen des ehemaligen Verfassungsrichters Gottfried Mahrenholz zur Rechtschreibreform erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim OTTO:
Gottfried Mahrenholz hat vollkommen recht, wenn er sagt, daß die Rechtschreibreform „von vornherein total verkorkst“ war und wir nun „vor einem Scherbenhaufen“ sitzen. Seine schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Reform, die auf dem vollständigen Fehlen einer gründlichen öffentlichen Debatte beruhen, machen die Problematik der Rechtschreibreform und vor allem des Verfahrens der Umsetzung überdeutlich.
Angesichts dieser Feststellungen wäre es für alle Beteiligten unzumutbar, wenn Teile der Reform tatsächlich zum 1. August 2005 in Kraft träten. Dies gilt umso mehr, als absehbar ist, daß einige Ministerpräsidenten die Reform zumindest für einzelne Länder außer Kraft setzen werden. Daher gibt es zu einem bundesweiten Moratorium für die Rechtschreibreform bis zum 1. August 2006 keine Alternative. Alles andere wäre verantwortungslos gegenüber den Schülern und Lehrern und auch mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar.
Darüber hinaus muß die bewährte Rechtschreibung als Variante weiterhin zulässig bleiben. Es ist nicht zu verstehen, warum Schreibweisen, die Schüler in ihren Büchern gelesen haben, in der Schule als Fehler angestrichen werden.
Pressestelle: Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de


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Lieber Herr Otto,

zur Rechtschreibfrage fallen mir außerdem die folgenden gewichtigen Fragen ein:

– Wo werden für alle(!) Zeitungen und Zeitschriften die künftigen Redakteure in Zeichensetzung ausgebildet? An unseren Schulen nicht, denn dort darf gemäß Rechtschreib„reform“ die in allen Redaktionen nötige lesefreundliche Kommasetzung nicht mehr unterrichtet werden.
– Wie rechtfertigt ein Staat, der Rechtsstaat sein möchte, das Verbot von vorhandenen deutschen Wörtern? Wie kann es angehen, daß Schüler künftig mit roter Tinte bestraft werden, wenn sie die ganz normalen deutschen Wörter kennenlernen oder allgemeinverständlich usw. benutzen?
– Und wird nicht auch viel zu wenig beachtet, daß die „Reform“ unlernbar ist, wie sich an der dramatischen Zunahme von Fehlern in Schulen und Zeitungen gezeigt hat?

Vielleicht mögen Sie diese Fragen an Ihre Kollegen weiterreichen?

Mit freundlichem Gruß
Detlef Lindenthal, Gesetzgeber


eingetragen von Detlef Lindenthal am 13.07.2005 um 05.59

Ex-Verfassungsrichter Mahrenholz vermißt öffentliche Debatte bei Rechtschreibreform


Karlsruhe - Nach einem Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 3. Juni 2005 tritt am 1. August die umstrittene Rechtschreibreform in Teilen für Schulen und Behörden in Deutschland, Österreich und der Schweiz verbindlich in Kraft. Ausgeklammert werden die noch strittigen Bereiche Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung und Interpunktion, für die der Rat für deutsche Rechtschreibung noch Änderungsvorschläge vorlegen will. Ernst Gottfried Mahrenholz (SPD), von 1981 bis 1994 Bundesverfassungsrichter, jetzt Rechtsanwalt Karlsruhe, hält die Reform für einen Mißerfolg. Mit ihm sprach Dankwart Guratzsch.

DIE WELT: Am 1. August sollen die neuen Rechtschreibregeln an den Schulen verbindlich werden, obwohl es sich teilweise um Schreibweisen handelt, die etymologisch falsch sind. Kann das erzwungen werden?

Gottfried Mahrenholz: Das hat man immer schon gemacht. "Gesetz" wurde mit "e" geschrieben, aber die "Satzung" mit "a", "Eltern" mit "e", auch wenn es von "alt" und "ältere" kommt. Mein Lehrer sagte immer: Das ist die Ethymogelei. Letztlich muß das gelten, was nun mal so festgelegt ist. Das ist die normative Kraft des Faktischen.

DIE WELT: Der Rat für deutsche Rechtschreibung arbeitet an Änderungen, ist aber noch nicht fertig. Die CDU-Ministerpräsidenten wollten die Reform deshalb um ein Jahr verschieben, sind aber in der Ministerpräsidentenkonferenz nicht durchgedrungen. Teilen Sie die Meinung Ihres Kollegen Rupert Scholz, daß es trotzdem jedem Ministerpräsidenten letztlich freisteht, die Reform später einzuführen?

Mahrenholz: Ich stimme Herrn Scholz zu.

DIE WELT: Wir haben jetzt das Novum, daß die Politiker erstmals ohne Fachberatung über die Rechtschreibung entscheiden. Die Internationale Kommission ist entlassen, die Vorschläge des Rechtschreibrates werden nicht abgewartet.

Mahrenholz: Das ist in der Tat ein Novum. Aber die ganze Geschichte war ja von vornherein ohne Fachberatung. Die Linguisten verstehen nichts von Rechtschreibung. Daß man alles auseinanderschreiben muß, ist der reinste Blödsinn. Das können Linguisten gar nicht beurteilen. Es hätten in erster Linie diejenigen, die wirklich schreiben, nämlich Journalisten, und die, die wirklich lehren, nämlich Lehrer – Dichter hätten auch nicht geschadet – [ * ], die hätten darüber grübeln müssen, was wirklich vernünftig ist. Die Journalisten hätten schnell gemerkt - die Richter haben's ja auch schnell gemerkt -, daß man den Sinn völlig entstellen kann, wenn man ein Wort auseinanderreißt. Im Grunde war die ganze Geschichte von vornherein total verkorkst.

DIE WELT: Die Rechtschreibreform war ein Mißerfolg?

Mahrenholz: Wir sitzen vor einem Scherbenhaufen. Ich nehme an, das Ausland lacht sich halbtot. Im Englischen - das ist einmal aufgelistet worden - gibt es allein für die Schreibweise "ough", ich meine mich zu erinnern, sechs verschiedene Aussprachen. Das müssen die lernen! Und es geht doch? Ich begreife nicht, daß man unseren ABC-Schützen nicht auch ein paar Schwierigkeiten zumuten kann. Das war doch alles durch den Duden und Wahrig wunderbar geregelt. Rechtschreibung ist eine Frage des Common sens und der Sprachentwicklung, keine Frage, die man von oben verordnen kann.

DIE WELT: Wenn Sie noch Bundesverfassungsrichter gewesen wären, als Karlsruhe 1998 grünes Licht für die Rechtschreibreform gegeben hat, wäre die Entscheidung womöglich ganz anders ausgefallen?

Mahrenholz: Das möchte ich hoffen. Ich hätte einen ganz einfachen Gesichtspunkt geltend gemacht, der bei den Richtern in der Regel durchschlägt: Man kann so etwas nicht machen ohne einen wirklich gründlichen öffentlichen Prozeß. Die Notwendigkeit der Öffentlichkeit dieser ganzen Geschichte ist ja einer der Gründe, weshalb der Parlamentsvorbehalt existiert. Das Öffentlichkeitsmoment ist überhaupt nicht berücksichtigt worden. Ich hätte mich auf alle Fälle im Gericht gegen das ganze Verfahren gewehrt.

Artikel erschienen am Mi, 13. Juli 2005
http://www.welt.de/data/2005/07/13/745001.html

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Hervorhebungen nicht im Welt-Artikel

[ * ] Die Schreibdamen und die Lektoren hätten gefragt werden sollen, denn die gehen, ebenso wie die Journalisten und anders als die Kultusminister und Sprachprofessoren, täglich mit großen Mengen Text um.
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Detlef Lindenthal


Alle angegebenen Zeiten sind MEZ   

Rechtschreibung.com – Nachrichten zur Rechtschreibfrage