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-- Ungenießbare deutsche Gerichte (http://Rechtschreibung.com/Forum/showthread.php?threadid=1723)


eingetragen von Sigmar Salzburg am 05.10.2023 um 16.17

Der Blogger und Satiriker Tim Kellner (Lovepriest) wurde zu einer 11000-Euro-Strafe verurteilt, u.a. weil er Nancy Faeser „aufgedunsene Dampfnudel“ genannt hat:

Schroedingers ... pp 4.10.2023
Da muß der Lovepriest etwas falsch verstanden haben: Satire ist nur, wenn man Alice Weidel als "Nazi-Schlampe" bezeichnet.

Siehe auch hier


eingetragen von Sigmar Salzburg am 25.08.2023 um 11.36

Richter Christian Dettmar (60) zu zwei Jahren Haft verurteilt
BILD: In der einstündigen Urteils-Begründung sagte der [urteilende] Richter, dass Dettmar dieses Urteil bereits beabsichtigt habe, bevor die Ergebnisse der Gutachter vorlagen. Zudem habe er bewusst Gutachter herangezogen, die allesamt als Kritiker der Coronamaßnahmen galten.
bild.de 23.08.2023
Der Rechtsanwalt Ansgar Neuhof verwies 2017 darauf, daß auch der Spruch des Bundesverfassungsgerichts zum „Dritten Geschlecht“ als Ergebnis „Strategischer Prozeßführung“ erging. Dabei nutzten Lobbygruppen ihre ideologische und institutionelle Nähe zu gleichgesinnten Richtern, die von den einschlägig bekannten Parteien in ihr Amt gewählt wurden.
Zu nennen ist hier vor allem die Feministin und Verfassungsrichterin Susanne Baer (2011-2023), Gender-Prof. HU Berlin. Prozeßbevollmächtigte des Klägers waren Privatdozentin Friedrike Wapler (Vertreterin von Susanne Baer WS 2015/16), Konstanze Plett, Gender-Prof. Uni Bremen. Initiiert wurde das Verfahren von der obskuren Kampagne „Dritte Option“. Es wurde, sicher im Einvernehmen mit Gender-Prof. Baer, das chromosomen-anomale „Vanja“ gefunden, um das absurde „Dritte Geschlecht“ zu definieren. Siehe hier 16.11.2017
Biologische Experten wurden gar nicht erst gefragt 14.11.2017
Müssen die verantwortlichen Verfassungsrichter jetzt auch zwei Jahre ins Gefängnis?


eingetragen von Sigmar Salzburg am 06.07.2023 um 17.14

Das Gericht findet einen formalistischen Grund, um die Correctness-Diktatur der linken AL-Ochlokratie durchzusetzen (n. SPIEGEL):

Jahrelanger Streit mit Anwohnern
Berliner Mohrenstraße darf umbenannt werden


Wie ein Berliner Gericht entschied, darf die Mohrenstraße gegen den Willen der Anwohner umbenannt werden. Historische und politische Gründe sollen bei der Entscheidung keine Rolle gespielt haben... Der Bezirk sei zuständig für die Straßennamen, das ergebe sich aus dem Straßengesetz.

[Correctnärrische] Grüne, SPD und Linke im Bezirk Mitte hatten die Umbenennung 2021 beschlossen, weil der Name Mohrenstraße rassistisch und kolonialistisch sei.

Mehr als 1000 Einwände gab es in früheren Jahren dagegen, 200 offizielle Beschwerden gingen beim Bezirk ein, der sie alle zurückwies. ... Entschieden wurde über die Klage des Historikers und Journalisten Götz Aly, die das Gericht als Musterklage behandelt ...

Die Kritik der Anwohner, sie seien nicht beteiligt worden, wies der Richter zurück. Sie hätten Beschwerden eingereicht, der Bezirk habe diese abgelehnt. Rechtlich sei das eine Form der Beteiligung.

Aly argumentierte, die Namensgebung für die Straße vor 300 Jahren sei keineswegs rassistisch, sondern wertschätzend gemeint. ...

Weiter betonte Aly: »Wir haben nicht das Recht, das heutige Denken auf damals zu übertragen.« ...

[Demokratisch nicht legitimierte] Initiativen wie der Afrika-Rat Berlin-Brandenburg und Decolonize Berlin sehen das anders. Nach dem Urteil forderten sie in einer Mitteilung, »dass die Straßenschilder – fast 3 Jahre nach dem Beschluss – endlich ausgetauscht werden«. Straßenumbenennungen, Gedenktafeln und Interventionen seien »notwendige Instrumente [der Indoktrination], um eine Auseinandersetzung mit kolonialen Kontinuitäten im öffentlichen Raum anzustoßen«.

spiegel.de 6.7.2023 (Hervorhebung u. Kommentare RS.com)


eingetragen von Sigmar Salzburg am 23.05.2023 um 14.23

Überraschender Auftakt im Prozess gegen den Mediziner und Autor
23.05.2023 11:11 Uhr

Kurz nach Beginn ist der Prozess wegen Volksverhetzung gegen den Mediziner und Autor Sucharit Bhakdi vor dem Plöner Amtsgericht unterbrochen worden. Die Verteidigung rügte am Dienstag schwerwiegende Mängel der Anklage.
Darin sei eine Beweiserhebung vorweggenommen worden, die dem Verfahren vorbehalten sei. Eine Verlesung sei deswegen nicht zulässig. Das Verfahren müsse eingestellt werden. Die Generalstaatsanwältin wies den Antrag zurück. Der Strafrichter unterbrach die Verhandlung zur Prüfung des Antrags... dpa
juedische-allgemeine.de 23.5.2023

Hat die Generalstaatsanwältin nun wirklich sachlich und sprachlich falsch vorgetragen, Bhakdi habe zum „Hass gegen deutsche Jüdinnen und Juden“ aufgestachelt, wie die Medien melden? Die Kieler Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Anklage abgelehnt. Man sieht, Prof. Bhakdi soll mit allen Tricks zur Strecke gebracht werden – da man es fachlich nicht schafft.

PS: Letzte Meldung: Gegen 18:00 Uhr ist Bhakdi freigesprochen worden.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 09.05.2023 um 01.27

Oberverwaltungsgericht hat entschieden
Russische Fahnen bei Gedenkfeiern bleiben nun doch verboten

Mo 08.05.23

Bei Gedenkveranstaltungen zum Ende des Zweiten Weltkriegs am Montag und Dienstag in Berlin dürfen nun doch keine russischen Fahnen gezeigt werden. Das hat das Berliner Oberverwaltungsgericht am Montag entschieden. Ebenso untersagt ist das Zeigen und Tragen der Flagge der UdSSR sowie der St.-Georgs-Bänder und St.-Georgs-Fahnen, legte das Gericht fest. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar...

Ukrainische Fahnen dürfen dagegen gezeigt werden. Eine ukrainische Organisation hatte sich erfolgreich beim Verwaltungsgericht gegen das entsprechende Verbot der Berliner Polizei gewehrt...

rbb24.de 8.5.2023

Wird man da nun auch Bandera-Insignien zeigen?
Für unsere „Befreiung“ gilt mehr denn je dies.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 05.05.2023 um 18.09

Der Impfkritiker Prof. Sucharit Bhakdi wird vor Gericht gezerrt, weil er den Impffanatismus der Regierung in Israel drastisch und – als Nicht-Muttersprachler – vielleicht nicht feinfühlig genug angeprangert hat. Die „Kieler Nachrichten“ schreiben:

Amtsgericht Plön:
Prozess gegen Prof. Sucharit Bhakdi am 23. Mai

Der prominente Impfgegner Prof. Sucharit Bhakdi (76) muss sich am 23. Mai wegen des Verdachts der Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Plön verantworten...

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem in Martensrade im Kreis Plön lebenden Bhakdi vor, im April 2021 in einem Interview mit generalisierenden Aussagen auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden zu Hass aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht zu haben. Zudem soll Bhakdi auf einer Wahlkampfveranstaltung der Basis-Partei im September 2021 den Holocaust verharmlost haben...
kn-online.de 5.5.2023
Dieser Vorwurf der Staatsanwaltschaft, falls richtig wiedergegeben, verfälscht die Tatsachen: Bhakdi hat nicht „gegenüber in Deutschland lebenden Juden“ und schon gar nicht „gegenüber Jüdinnen“ zu Haß aufgestachelt, sondern nur einzelne Impfextremisten der israelischen Regierung drastisch kritisiert.
Sie gefährdeten nach seiner fachlichen Einschätzung Leben und Gesundheit der dortigen Bevölkerung. Die Zwangsgebühren-„Tagesschau“ zitiert:
Antisemitische Aussagen
Bhakdi, die Juden und das "Erzböse"
Immer wieder fallen Kritiker der Coronamaßnahmen durch antisemitische Äußerungen oder NS-Relativierungen auf. Der Bundestagskandidat Bhakdi hat mit aktuellen Aussagen in der Hinsicht eine neue Dimension erreicht.


„Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt - und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell - die lebende Hölle.“

tagesschau.de 14.7.2021
Bhakdi hatte sich also sogar noch allgemein bewundernd über die Juden geäußert. Die „Tagesschau“ zitiert ihn, natürlich in tendenziöser Absicht: Zu offensichtlich ist das Bestreben des Staatsfunks, für die damals anstehenden Wahlen politische Gegner und Kritiker auszuschalten. Das Ergebnis sehen wir jetzt im Wirken der dümmsten und unfähigsten Regierung seit Bestehen der Bundesrepublik.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 26.03.2023 um 13.59

Es gibt Leute, die bilden sich andere als übliche Wahrheiten ein. Die Religionen sind voll davon. Heute aber verlagert sich der Glaubenszwang auf bestimmte „Wahrheiten“ in Politik und Geschlechtsidentität.

Eine alte Dame glaubt, der sogenannte Holocaust sei eine Erfindung der Siegermächte des letzten Weltkriegs. Das ist naheliegend, nach dem, was sonst schon vorher und nachher gelogen wurde. Für die Verkündung ihres Glaubens soll sie wieder eine Gefängnisstrafe absitzen.

Die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist zum Antritt einer einjährigen Haftstrafe geladen worden. Doch über die Haftfähigkeit muss noch entschieden werden...
Die 93-Jährige muss eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Volksverhetzung in zwei Fällen antreten.
daserste.ndr.de 19.10.22
Andere dürfen ihren Glauben anderen Mitmenschen sogar per Gerichtsbeschluß aufzwingen:
Die 60jährige Transfrau „Sophie Vivien“ Kutzner verklagte einen Nachbarn, der „sie“, wie seit 35 Jahren, weiterhin mit „ihrem“ männlichen Vornamen „Rüdiger“ anredet. Er soll das nun bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro unterlassen. 55 Jahre hatte „Rüdiger“ seinen Namen gemäß seinen XY-Chromosomen geführt. Dann genügte allein sein nicht nachprüfbarer Glaube, eine neue Scheinwahrheit zu schaffen. (rp-online.de 4.1.2022)
Die Reihe der Gender-Zwangsbekehrungen hat aber erst begonnen und wird sich mit dem geplanten Beliebigkeitsrecht unserer irren Regierung noch verschärfen:
Reichelt-Unternehmen darf trans Frau nicht als „Mann“ bezeichnen
Mit Beschluss vom 17.03.2023 hat die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main der Rome Medien GmbH und ihrer Autorin Judith Sevinç Basad untersagt, die Journalistin Janka Kluge in einem veröffentlichten Beitrag als „Mann“ zu bezeichnen...
prigge-recht.de 22.3.2023
Vielleicht darf man bald das Geschlecht nach Lufttemperatur und Partner wechseln wie manche Echsen und Schnecken.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 14.01.2023 um 04.17

Gerichtsurteil: 85-jährige Holocaust-Überlebende soll gegen Corona zwangsgeimpft werden

Die vermeintlich demente Russin Inna Zhvanetskaya ist auf der Flucht vor den deutschen Behörden: Offensichtlich floh die 85-Jährige aus ihrer Wohnung in Stuttgart, um sich der Zwangseinweisung – und damit sogar einer Corona-Zwangsimpfung – zu entziehen. Nachdem am Mittwoch zwei Polizeistreifen ausgerückt waren, um sie abzuholen, fanden sie niemanden vor.

Gericht urteilte: Zwangseinweisung wegen vermeintlicher Demenz

Die 1937 in Winnyzja in der heutigen Ukraine geborene Jüdin, Holocaust-Überlebende und studierte Komponistin, die seit 20 Jahren in Stuttgart lebt, soll nach dem Willen des Amtsgerichts Stuttgart – Bad Cannstatt nämlich in eine geschlossene Psychiatrie oder in eine Pflegeeinrichtung eingewiesen werden. Das entschied das Gericht am 6. Dezember des vergangenen Jahres...

unzensuriert.at 13.1.2023

Im „rechten“ Report24 ist ein Video eingebettet, das die nun bald 86jährige mit leichten Wortfindungsstörungen in der deutschen Sprache, aber immer noch als virtuose Pianistin zeigt:

report24.news 10.1.2023

Inna Abramovna Zhvanetskaia – Wikipedia


eingetragen von Sigmar Salzburg am 21.12.2022 um 12.01

Was im richtigen Leben die gegenwärtigen deutschen „Eliten“ nie leisten mußten – Widerstand unter Lebensgefahr – das fordern jetzt die von der „Gnade der späten Geburt“ Begünstigten in Politik und Presse von anderen nachträglich ein:

»Nehmen uns ein Lager nach dem anderen vor«
Die Jagd nach den Hundertjährigen

Dieses Jahr wurden eine 97-jährige KZ-Sekretärin und ein 102-jähriger KZ-Wachmann zu Haftstrafen verurteilt. Beide Verfahren hat Thomas Will angestoßen. Stellt Deutschlands oberster Nazijäger noch mehr Greise vor Gericht?
Aus Ludwigsburg berichtet Fabian Hillebrand
spiegel.de 21.12.2022
Einem damals noch minderjährigen Mädchen, das schon zehn Jahre lang der NS-Propaganda ausgesetzt war, das eben seine Arbeit verloren hatte und froh war, wieder Schreibarbeit machen zu dürfen, wird nach 77 Jahren vorgehalten, nicht durch Tippverweigerung dem nazistischen Massenmord im KZ Stutthof Einhalt geboten zu haben. Unausgesprochen: es hätte den Unterschied zwischen der damals noch demokratisch legitimierten Todesstrafe und der scheinlegitimierten Tötung von Menschen durch eine Regierung erkennen müssen, der ein Theodor Heuß noch ins Amt verholfen hatte. Aber für die Volkserziehung gegen „Rechts“ ist heute jedes Mittel „Recht“ – auch die Abschaffung der Verjährungsfrist für (nicht begangene) Morde. Dagegen wurden Wegbereiter der Rassenbiologie und Euthanasie (vor den Nazis auch von Sozialdemokraten vertreten) noch nach 45 ausgezeichnet (n. Wikipedia):
Lothar Loeffler (1901 - 1983) war ein deutscher Anthropologe, Mediziner und Hochschullehrer.
Loeffler wurde 1934 als ordentlicher Professor für Erb- und Rassenbiologie an die Universität Königsberg berufen, wo er auch das Rassenbiologische Institut leitete... Von 1935 bis 1942 gehörte Loeffler der Gauleitung in Ostpreußen an und führte als Gauamtsleiter in Königsberg das Rassenpolitische Amt der NSDAP... Für sein Engagement für den Strahlenschutz wurde Loeffler 1961 das Bundesverdienstkreuz I. Klasse verliehen. Von 1954 bis 1959 war er Lehrbeauftragter für Sozialbiologie an der Technischen Hochschule Hannover ...
Auch ich habe noch seine Vorlesungen in seiner gehemmten Sprechweise gehört, ohne zu wissen, welche Karriere er hinter sich hatte.

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Sigmar Salzburg


eingetragen von Sigmar Salzburg am 03.12.2022 um 09.00

Das Richterdienstgericht hat sich am Donnerstag noch einmal viel Zeit genommen, um zu verhandeln, ob der Richter Jens Maier auf Antrag des sächsischen Justizministeriums vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen ist. Der Antrag nach § 31 Deutsches Richtergesetz führt in juristisches Neuland.
lto.de 1.12.2022

„Juristisches Neuland“ – das kennen wir doch: Auf diese Weise nahm sich das Bundesverfassungsgericht unter Leitung von Jutta Limbach (SPD) und Hans-Jürgen Papier (CSU) 1998 heraus, trotz Rücknahme der Klage ein Urteil zugunsten der Rechtschreib„reform“ doch noch zu verkünden.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 08.09.2022 um 08.37

„Prozess hat sichtbar gemacht, dass Gendern auf subtile oder rabiate Art erzwungen wird

„Wir würden dem Kläger mit Nachdruck raten, den vorgeschlagenen Vergleich anzunehmen. Mit Nachdruck. Mehr können wir dazu nicht sagen“, fasst Arbeitsrichter David Poguntke den Überzeugungsstand seiner Kammer nach der Verhandlung am Arbeitsgericht Bonn zusammen. Mehr muss er auch nicht sagen: Wenn ein Gericht eine so deutliche Empfehlung ausspricht, ist klar, dass sein Urteil nicht zugunsten des Klägers ausfallen wird.

Also akzeptiert Klaus Roggenthin den Vergleich, der freilich auch auf eine Niederlage hinausläuft: Die Kündigung seines Arbeitgebers, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S), zum 30. September bleibt bestehen; bis dahin ist Roggenthin freigestellt.

Zu dem Verfahren, über das zuerst WELT berichtet hatte, waren zahlreiche Journalisten angereist. Die BAG-S hatte Roggenthins Kündigung – nach elf Jahren Betriebszugehörigkeit und acht Monate vor seinem Renteneintritt – unter anderem damit begründet, dass er sich weigere, die vom Vorstand beschlossene Pflicht zur Verwendung von Gendersprache umzusetzen...

welt.de 7.9.2022

Es rächt sich, daß der Satz „Die Sprache der Bundesrepublik ist deutsch“ nicht in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Es hätte dann aber heißen müssen „ ... ist richtiges Deutsch.“ Es ist offensichtlich, daß „Jüd:innen“ kein richtiges Deutsch ist. Auch „tote Radfahrende“ und „schlafende Studierende“ sind falsches Deutsch. Doppelnennungen sind nicht direkt falsch, sondern sprachwidrig unökonomisch. Es entstünde ein Streit, wer beschließen darf, was richtig ist. Da säße dann die Gendermafia wieder in allen Gremien. Steter Tropfen höhlt den Stein.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 22.06.2022 um 12.33

Ein von der Vernunft ...
... Wegweisender Richterspruch

Diskriminierung: Bahn verurteilt, weil sie Fahrgast mit „Herr“ ansprach

JF-Online [unreformiert]

FRANKFURT AM MAIN. Wegen Diskriminierung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die Deutsche Bahn verurteilt. Begründung: Sie sprach einen sich divers fühlenden Kunden mit „Herr“ an. In jedem einzelnen Fall, in dem keine „nicht-binäre“ Anrede genutzt wird, drohen nun Strafzahlungen von 250.000 Euro.
[...]
Weitere Folge: Ab kommenden Jahr muß auch das Buchungssystem so umgestellt sein, daß die Deutsche Bahn ihre Kunden nicht mehr nur mit „Herr“ oder „Frau“ anspricht. Entweder fällt das ganz weg oder das Unternehmen muß eine dritte Anrede finden, die bisher völlig unklar ist.

Geklagt hatte eine Kunde, der sich René_Rain Hornstein nennt. Der Unterstrich und der zweite Vorname sollen auf seine sexuelle Diversität hinweisen. Diese „nicht-binäre“ Ausrichtung hatte die Bahn in den Augen des OLG ignoriert und den Fahrgast damit diskriminiert...

Für die Deutsche Bahn, die sich „als Konzern für eine Kultur von Chancengleichheit und Wertschätzung“ sieht, sei „Diversity“ Chefsache, teilte das Unternehmen mit...(fh)

jungefreiheit.de 22.6.2022

Genetisch gibt es nur Männer und Frauen – und solche mit unzureichender genetischer Ausprägung (0,02-0,2 Prozent). Nach dem immer noch vernünftigen preußischen Landrecht von 1794 konnten sich solche Personen für eins von beiden entscheiden, heute können sie sich operativ nachhelfen lassen.

Schuld am entstandenen Chaos hat das linksgrünfeministisch unterwanderte Bundesverfassungsgericht, das mit der Erfindung eines dritten Geschlechts meinte, kämpferisch eine vermeintliche Ungerechtigkeit beseitigen zu müssen.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 21.04.2022 um 04.59

So müßte heute nach dem jüngsten Urteil eines deutschen Verwaltungsgerichts die „korrekte“Anrede der „Bahn-Nutzenden“ lauten – im Singular: „Sehr geehrtes Diversum“.

2017 erfand unser parteipolitisch ausgekungeltes Bundesverfassungsgericht ein nicht näher erklärtes drittes Geschlecht und forderte den Gesetzgeber auf, den entsprechenden Rahmen dafür zu schaffen. Darauf beschloß die Regierung mit Zustimmung der sie tragenden „demokratischen“ Parteien, daß neben „männlich“ und „weiblich“ eine diffuse Geschlechtszugehörigkeit „divers“ zu registrieren sei.

Gesetzentwurf verabschiedet
Kabinett billigt drittes Geschlecht im Geburtenregister


"Divers" soll die neue dritte Geschlechtsoption heißen: Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett verabschiedet...

... Ursprünglich hatte das Bundesinnenministerium "Anderes" als Name für die dritte Geschlechtsoption vorgesehen, was nicht nur von Interessensverbänden, sondern auch den SPD-Ministerinnen Giffey und Katarina Barely (Justiz) als diskriminierend zurückgewiesen wurde. Erst wurde die Bezeichnung in einem Referentenentwurf zu "Weiteres" abgeändert, jetzt also zu "Divers"...

tagesspiegel.de 15.8.2018
Jetzt verschärfte ein Verwaltungsgericht die Durchsetzung dieses Unsinns durch Androhung eines Strafgeldes – nach einem Schweizer Schwulen-Magazin:
Urteil: Deutsche Bahn muss nicht-binäre Person korrekt ansprechen
Sonst droht hohe Geldstrafe


In einem Urteil, das an diesem Dienstag vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main veröffentlicht wurde, wird die Deutsche Bahn dazu verpflichtet, zu unterlassen, eine nicht-binäre Person mit Herr oder Frau anzureden.


Das Urteil hat Signalfunktion, weil es bereits die zweite Instanz ist, die der Deutschen Bahn vorschreibt, Kund*innen nicht mehr ausschliesslich mit Mann oder Frau anzusprechen. Ausserdem kommen auf die Deutsche Bahn mögliche Strafzahlungen in Höhe bis zu 250.000 Euro bei jedem Ticketkauf zu, wenn die klagende Person weiter falsch angesprochen wird...

Notwendig ist die sprachliche Umstellung schon seit 2013, als die Möglichkeit eingeführt wurde, den Geschlechtseintrag zu streichen. Diese Notwendigkeit wurde abermals durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Dritten Option von 2017 und der darauf folgenden Änderung des Personenstandsgesetzes zum Januar 2019 unterstrichen...

mannschaft.com 20. 4.2022
Das klagende „Diversum“ hat den Vornamen „Robin“ – in Europa eindeutig einem Mann vorbehalten.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 02.04.2022 um 05.42

»Was Sie vorbringen, ist Gift«

Ursula Haverbeck soll erneut ins Gefängnis. Das Berliner Landgericht hat die 93-Jährige zu einem Jahr Haft verurteilt. Die Entscheidung sei alternativlos, sagte die Richterin...

spiegel.de 1.4.2022

Die Christen der Antike ließen sich lieber kreuzigen oder in Öl sieden, als auf das Bezeugen ihres Glaubens zu verzichten. Genausowenig kann man manche Menschen trotz ihrer eindeutigen 100 Billionen XY- oder XX-Chromosomen von ihrem Glauben abbringen, eigentlich dem anderen Geschlecht anzugehören. Für sie wurden in jüngster Zeit Gesetze zurechtgeschustert, damit sie ihren Glauben möglichst ungestört ausleben können.

Nur eine 93jährige Frau mit dem Glauben, daß die Naziverbrechen nicht, wie behauptet, stattgefunden haben, wird gewaltsam gezwungen, diesen zu verleugnen. Hat der Staat Angst, daß seine Beweise für manche Menschen nicht überzeugend genug sein könnten?

Als noch echte Nazitäter landauf, landab ihre Untaten verleugneten, war ein Gesetz dagegen verständlich. Heute verstößt dies jedoch gegen die Glaubens-, Gewissens- und Meinungsfreiheit, vielleicht auch gegen die Menschenwürde. Sogar ein geachteter Verfassungsrichter, Wolfgang Hoffmann-Riem, hat sich nach Ende seiner Amtszeit 2008 gegen die Strafverfolgung von Holocaust„leugnern“ ausgesprochen.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 25.03.2022 um 19.09

Der thüringische AfD-Vorsitzende teilt mit
(in der „rechten“ Rechtschreibung, rot zugefügt):

Björn Höcke
25. März 2022 um 15:23

Jens Maier hatte sein Richteramt jahrzehntelang untadelig ausgeübt. Doch dann wurde er zur Zielscheibe des polit-medialen Gesinnungsterrors: Denn Jens Maier ist Mitglied der AfD und saß für die Partei bis 2021 im Bundestag.

Die Kriminalisierung Andersdenkender hat heute einen weiteren traurigen Höhepunkt erreicht: Nachdem seine Rückkehr in den Richterdienst medial skandalisiert wurde, sollte nun erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik gegen ihn eine Richteranklage eingesetzt werden. Heute entschied das Dienstgericht, daß Maier seinen Beruf nicht mehr ausüben darf. Auch dafür gab es kein Dienstvergehen als konkreten Anlaß. Die Unterstellung der falschen Gesinnung reicht heutzutage in der Bundesrepublik als Grund für ein Berufsverbot.
Zwei „Vergehen“ Maiers gegen die „politische Korrektheit“ hatten wir hier notiert: vor drei und vor fünf Jahren. Offensichtlich beflügelt der neue Faesersche Linksstaat den ohnehin schon antidemokratisch andauernden Linksdrall auf Landesebene.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 10.03.2022 um 10.17

Meine Erfahrungen mit Verwaltungsgerichten sind bescheiden. 1998 klagte ich für meine Kinder gegen den beliebigen Religions-Ersatzunterricht. Der Richter am OVG Schleswig hatte sich nur auf eine bequeme Abweisung meiner Klage vorbereitet und schlampte, als er dies dennoch begründen mußte. Erst in der Revision hatte ich Erfolg.

Bei der Klage gegen die Schreibreform-Erpressung an den Schulen verstieg sich die Richterin des OVG Schleswig 2008 zu der allen Erfahrungen seit 1996 widersprechenden Behauptung:


„Weder der von der Exekutiven angenommene Gemeinwohlbelang noch die Verhältnismäßigkeit der Rechtschreibreform im engeren Sinne sind heute zu bezweifeln.“

Eine Revision war angesichts solcher Staatsgefälligkeit aussichtslos und mir finanziell auch nicht möglich.

Dies berücksichtigend kann ich nur mit allergrößter Skepsis auf das Ergebnis der Klage der AfD gegen die bewußt denunzierende „Beobachtung“ durch das sogenannte „Amt für Verfassungsschutz“ blicken, wie sie im „Spiegel“ in vorläufiger Version veröffentlicht wurde:

Richter Huschens machte gleich zu Beginn der Sitzung deutlich, in dem Verfahren gehe es nicht um Kleinigkeiten. Schließlich schütze das Grundgesetz in Artikel 21 die freie Betätigung von Parteien. Ein Verbot sei nur als »härteste Stufe der wehrhaften Demokratie« vorgesehen.

Andererseits müsse der Verfassungsschutz als »Frühwarnsystem« auch nicht darauf warten, »bis das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist«. Eine Einstufung als Verdachtsfall diene der Gefahrenerforschung, erläuterte Richter Huschens – so wie man eine »Probebohrung« vornehme, »wenn ein Erdreich nach Öl riecht«.

Es war ein erster Wink, in welche Richtung die Kammer tendierte.
Das Heilsversprechen des Gerichts erinnert aber eher an die Effektivität von Wünschelrutengängern. Wie man weiß, ist im Flachland Grundwasser fast überall vorhanden und wo immer man bohrt, findet man Wasser.

Übertragen gleicht das natürlicherweise deutschen Verhältnissen – wo seit Jahrzehnten alle Umfragen zeigen, daß die Mehrheit der Bevölkerung gegen zu viel Ausländer eingestellt ist, ohne daß die Politik dies berücksichtigt.

Die vorherrschende Linksstaatspropaganda nennt das heute „Rassismus“ und stellt es als Menschlichkeitsverbrechen dar. Dabei ist es das natürlichste Bedürfnis aller Menschen, in vertrauter Umgebung mit vertrauten Menschen leben zu wollen und nicht den Umgang „täglich neu aushandeln zu müssen“ (Özoguz).

Man findet also ganz natürliche Einstellungen, nur daß manche wagen, ihre Wünsche deutlicher vorzubringen. Das gilt den staatlich beschäftigten Berufsdenunzianten nun schon als „völkisch“:
Der Prozessvertreter des Bundesamts für Verfassungsschutz, Rechtsanwalt Wolfgang Roth, zitierte in der Verhandlung nochmals zahlreiche Aussagen von AfD-Funktionären, mit denen die Behörde ihre Überwachungspläne begründet hatte.

So habe etwa Björn Höcke, Thüringer AfD-Landeschef und Frontmann des inzwischen formal aufgelösten völkisch-nationalistischen Partei-»Flügel«, in einem Buch davor gewarnt, dass die schwarze und die weiße Bevölkerung »in einer Masse aufgegangen« sein werde, was er als »Amerikanisierung« beschrieb. »Diesen Abstieg sollten wir Europäer vermeiden und die Völker bewahren«, schrieb Höcke.

spiegel.de 8.3.2022
Was soll an dieser Einstellung verwerflich sein?

In aller Welt sorgt man sich um das Aussterben seltener Tier- und Pflanzenarten, nur für die Europäer, die sich in ihren besten Exemplaren zu einer Menschenart von einzigartiger Schönheit und Intelligenz entwickelt haben, soll das nicht gelten?

Auch in Afrika gibt es Menschenarten von eigentümlicher, aber fremder Schönheit, wie selbst Leni Riefenstahl (1902-2003) bewundernd erkannte und dokumentierte. Sie jedoch massenweise nach Europa zu importieren macht beide nicht schöner oder gar verträglicher, wie das Beispiel Amerika zeigt – wo der gegenwärtige Zustand vor allem die Folge zweier Verbrechen ist.

Dennoch soll gegen den Willen der Normal-Deutschen nach der Ideologie der antirassistischen Rassisten eine Einheits-Buntheit erzeugt und damit zugleich „Rassismus“ verfolgt und ausgerottet werden können.

Diese Ideologie nun durch ein staatliches Denunziationsamt für „Verfassungsschutz“ durchzusetzen widerstrebt den Absichten der Väter (und Mütter) des Grundgesetzes, die eindeutig von der Existenz eines deutschen Volkes ausgingen – wie schon der Amtseid der Regierenden ausdrückt, wenn er denn ernst genommen wird:


„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem deutschen Volke widmen ... werde“


eingetragen von Sigmar Salzburg am 09.01.2022 um 04.32

Sind da auch Montgomerys „Richterlein“ tätig?

1. Der SPD-Mann Friedhelm Farthmann (*1930), 10 Jahre Arbeitsminister NRW, wetterte vor Jahren gegen „Quotenfrauen“, „Tittensozialismus“ und „Piepsmäuse“, die ihre Positionen nur hätten, „weil sie zwischen den Beinen anders aussehen als ich.“ Beleidigungsklagen wurden nicht bekannt.

2. Der Politiker und freigestellte Oberstudienrat Björn Höcke (AfD) klagt exemplarisch gegen die Beleidigung als „Nazi“ (auf deutsch „Sympathisant von völkischen Massenmorden“), wozu sich „Demokraten“ und „Antifaschisten“ von Schäuble bis zum linken Hinterbänkler einschließlich der Lügenmedien seit Jahren erdreisten. Höcke wird abgewiesen – wegen der „Meinungsfreiheit“. Die Folge: statt 35 Prozent erreicht die AfD nur 11 Prozent der Wählerstimmen – die Minorisierung und Verdrängung der „Bio-Deutschen“ mit Hilfe der Altparteien-Mischpoke geht verstärkt weiter.

3. Die selbstkritiklose SPD-Staatsekretärin mit Migrationshintergrund, Sawsan Mohammed Chebli, der ein Tichy-Mitarbeiter ähnliches unterstellte wie SPD-Minister Farthmann seinen „Piepsmäusen“, in pars pro toto präzisiert an einem hypothetischen, wissenschaftlich nicht nachweisbaren Punkt, klagt dagegen und gewinnt. Tichy muß 10.000 Euro Strafe wegen „sexistischer“ Beleidigung zahlen.

4. Die 60jährige Transfrau „Sophie Vivien“ Kutzner, klagt gegen einen Nachbarn, der „sie“, wie seit 35 Jahren, weiterhin mit „ihrem“ männlichen Vornamen „Rüdiger“ anredet. Er wird gerichtlich bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro verurteilt, das zu unterlassen. 55 Jahre hatte „Rüdiger“ seinen Namen im Einklang mit seinen mutmaßlichen XY-Chromosomen geführt. Dann genügt allein seine Behauptung, eine neue Scheinwirklichkeit zu schaffen. (rp 4.1.2022)

5. Mein Schulfreund erzählte in den 60ern, in seiner Medizinischen Fakultät dürfe alljährlich ein Irrer, der sich für Napoleon hält, einen strategischen Vortrag halten. Den bereite er das ganze Jahr lang vor und absolviere ihn auch ganz respektabel. – Werden wir Normalmenschen demnächst auch mit 250.000 Euro Strafe bedroht, wenn wir einen solchen Artgenossen nicht mit „Monsieur Napoléon“ anreden?

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Sigmar Salzburg


eingetragen von Sigmar Salzburg am 21.10.2021 um 18.13

Akif Pirinçci teilt mit (in traditioneller Rechtschreibung):

Liebe Freundinnen und Freunde,
heute am 21. Oktober 2021 wurde ich im Bonner Landgericht unter dem vorsitzenden Richter Schwill zu 4 Monaten Haft auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Ich muß mich in dieser Zeit sogar bei einem Bewährungshelfer melden, der mir vermutlich das “richtige Schreiben” beibringen soll bzw. “Am besten gar nicht mehr schreiben”...

Allerdings habe ich aus der Sicht des Staatsanwalts und des Richters ein viel schlimmeres Verbrechen begangen, ein so unvorstellbares Verbrechen, das sogar die Abschlachtungen und Köpfungen auf offener Straße in den Schatten stellt.

In einem Facebook-Post vor fast zwei Jahren, dem ein Foto von der Klimasektenanführerin Luise Neubauer vorangestellt war, schrieb ich in einem nicht ernstzunehmenden Kommentar:

“Würde ich sofort (erotisches Wort), auch wenn ich mir später ihr ganzes Klima-Gedöns anhören muß.”


So etwas reicht in Deutschland inzwischen aus, um in den Knast zu wandern. Richter Schwill fügte noch genüßlich hinzu, daß ich sofort “in die Kiste” kommen würde, sollte ich auch nur geringfügig gegen die Bewährungsauflagen verstoßen. Ferner meinte er, ich sei altersgeil, was vermutlich als Kompliment gemeint war...

der-kleine-akif.de 21.10.21
Das „erotische Wort“ gehört vermutlich in die gleiche Kategorie wie die Selbstbezeichnung der bunten Jasmina Kuhnke.

Die Millionärserbin konnte sich offensichtlich den Prozeß leisten. Dagegen darf ein thüringischer Oppositionsführer „gerichtsfest“ von jedermann als „Nazi“, d.h. „Befürworter vergangener und künftiger Massenmorde“, bezeichnet werden. Das hat die AfD jetzt sicher 15 Prozent der Wählerstimmen und Deutschland eine stabile konservative Regierung gekostet.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 06.09.2021 um 08.43

Da gab es einen jungen Herrn, der sich schon früh bei den Grünen betätigte, natürlicherweise verliebte, mit 24 eine Beziehung einging, zwölf Jahre später heiratete und sein Mannsein durch das Zeugen zweier Knaben bewies.

Angeblich entdeckte er mit 32, daß er eigentlich eine Frau sein wollte. Seiner Ehefrau hatte er das bis nach der Eheschließung verschwiegen, der Öffentlichkeit noch einmal fünf Jahre länger. RTL bringt das Bild des Herrn mit Halbglatze und Dreitagebart: „Tessa Ganserer war 42 Jahre lang Markus Ganserer. Jetzt führt sie ein Leben als Frau.“ rtl.de 25.1.2019.

Seitdem zeigen die Bilder nur noch eine junge Frau mit deutlichem Busen und wallendem Haar, das ein kantig männliches, bartloses Gesicht umrahmt. Seit 2011 muß er auch nicht seinen Schniedelwutz entfernen lassen, um amtlich als Frau umfirmiert zu werden.

Ein Blogger, der das Ganze als „Lachnummer“ bezeichnete, wurde zu 3200 Euro Geldstrafe verurteilt. Diese wurde jetzt noch einmal auf Betreiben der Staatsanwaltschaft auf 24.000 Euro heraufgesetzt.
(Nach Wikipedia, welt.de 2.9.2021 u. Freie Welt)

Man vergleiche dieses Gerichtsurteil nur mit der Entscheidung verschiedener Gerichte, die Beleidigung „Nazi“ als straffreie Meinung einzustufen. Tatsächlich ist es eine der übelsten Verunglimpfungen, die überhaupt denkbar sind:

»Rechtfertiger der Nazidiktatur und ihrer Massenmorde – Befürworter oder Betreiber einer Wiederholung dergleichen.«

Das nutzen die linken Denunzianten auch weidlich aus, beispielsweise gegen den thüringischen AfD-Vorsitzenden Björn Höcke, „den man gerichtsfest als Nazi bezeichnen darf“, womit sie noch einen richterlichen Segen für diese Beleidigung hineinfälschen. In Anbetracht des Schadens, der damit der Demokratie schon zugefügt wurde, wäre eine Strafe von 24.000 Euro hier viel eher angemessen.

__________________
Sigmar Salzburg


eingetragen von Sigmar Salzburg am 27.07.2021 um 10.19

Das Skandalurteil des Bundesgerichtshofs zur Meinungsfreiheit

Von Georg Gafron

Scheibchenweise, still und leise stirbt die Freiheit. Eines Morgens wacht man auf – und ist in einem anderen Land.

Unter den fundamentalen Grundrechten einer Demokratie gebührt dem Recht auf freie Meinungsäußerung ein besonders hoher Stellenwert....

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes zur Meinungsfreiheit in der vergangenen Woche ist das nun anders. Die Richter ermunterten die Verantwortlichen bei Facebook geradezu, sogenannte „Hasskommentare“, auch ohne dass eine Verletzung des Strafrechts vorliegt, zu unterbinden. Stellt sich da doch sofort die Frage, wer legt eigentlich fest, was ein „Hasskommentar“ ist...

tichyseinblick.de 25.7.2021

717 Wörter: 2 dass, 7 sonst. Reform-ss, traditionell: 3 daß, bißchen, muß, Schluß; 2 sogenannte, soviel ...

Georg Gafron flüchtete als 22jähriger 1977 im Kofferraum aus der DDR in die Bundesrepublik und arbeitete seither als Journalist. Jetzt schwant ihm, daß der entstehende Linksstaat ihn und das Recht wieder einholt. – Bei „Tichy“ schreibt man „angepasst“, was Gafron immer noch nicht frei von der Hand geht.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 20.07.2021 um 02.36

In den 70ern war ich Teilnehmer von Musiktagungen auf Gut „Queekhoven“, Breukelen/NL. Zwei große schöne chinesische Vasen flankierten im Inneren den Eingang. Im übernächsten Jahr fehlte die eine. Da war im Vorjahr eine Harfe umgefallen und hatte sie zerschlagen. Ob Ming oder nicht, ich wagte den Wert damals nicht zu schätzen.

Heute können Gerichte die Benennung als „Ming-Vase“ zur Beleidigung und die Kündigung einer 31 Jahre im KaDeWe beschäftigten Frau für „rechtens“ erklären, im Kotau vor dem thailändischen Inhaber-Konzern. Die Richter aus dem rotgrünen Berliner Miljö haben offensichtlich weniger Gesetz und Rechtsphilosophie als vielmehr die verschwörungstheoretischen Veröffentlichungen der Antirassismuskämpfer verinnerlicht, wie man nach dem zitierten Phrasendrusch nebst moralisierendem Belehrungseifer im Tagesspiegel vermuten kann:

Die 55. Kammer des Arbeitsgerichts wertet das Verhalten der Mitarbeiterin als „Ausdruck eines Alltagsrassismus“, der „Ausgangspunkt für offenen und gewollten Rassismus“ sei, wie er sich „derzeit immer mehr in der Gesellschaft ausbreitet.“ In Deutschland würden Menschen zunehmend diskriminiert, während es zugleich eine gegenläufige „erfreuliche“ und „zu unterstützende Sensibilisierung der Gesellschaft“ gebe. Dies sei an der Mitarbeiterin „vollständig vorbeigegangen“.
tagesspiegel.de 13.7.2021
Dagegen wird Mißachtung der Kunden bei der Bahn nicht mehr geahndet und die tausendfache Beleidigung von Politikern als „Nazi“ von Gerichten als „zulässige Meinung“ geduldet, obwohl die Unterstellung von Massenmordabsichten immer „mitgemeint“ ist.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 03.06.2021 um 15.30

Seit gut drei Monaten
Es geht um 651 Euro: Weil Georg Thiel keinen Rundfunkbeitrag zahlt, sitzt er im Knast.

focus.de 3.6.2021

Syrer prügelt Deutschen tot, lacht drüber und bekommt 2 Jahre auf Bewährung... Er saß nicht einen Tag in Haft.
afdkompakt.de 27.3.2020

Nachtrag:Sieglinde Baumert 4. Juni 2021

HEUTE!!! GEORGS 100. HAFTTAG!!!
WEGEN NICHT GEZAHLTER WDR-GEZ!!!


eingetragen von Sigmar Salzburg am 06.02.2021 um 06.09

Die WELT berichtete am 5. Februar:

76 Jahre nach dem Ende der Nazi-Diktatur und fünf Jahre nach Beginn der Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen eine ehemalige KZ-Sekretärin. Der Vorwurf gegen die heute 95-Jährige lautet auf tausendfache Beihilfe zum Mord...
Die Verhandlung gegen die damals 17jährige soll vor der „Jugendkammer“ des Amtsgerichts Itzehoe stattfinden. Mindestens 67 Jahre lang hatte es die Justiz also nicht für nötig gehalten, Anklage zu erheben:
Nach einem Bericht der ARD-„Tagesschau“ aus dem vergangenen Jahr war die jetzt angeklagte Frau bereits mehrfach als Zeugin befragt worden. 1954 habe sie ausgesagt, dass der gesamte Schriftverkehr mit dem SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt über ihren Schreibtisch gelaufen sei... Von der Tötungsmaschinerie ... habe sie nichts gewusst...
welt.de 5.2.2021
Zweifellos verstößt es gegen die jetzt vielbeschworene „Menschenwürde“, eine heute 95jährige vor Gericht zu zerren, die als junges, unbedarftes Mädchen nach 10jähriger Nazidiktatur in einen Teufelskreis geraten ist, ohne selbst einen Mord begangen zu haben. Eigentlich gehört die Justiz vor Gericht – oder diejenigen, die es für ihre „Zeichensetzung“ mißbrauchen wollen.

Ebenso schlimm – Nachtrag:
Ein ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen ist nach NDR-Informationen wegen Beihilfe zum Mord angeklagt worden. Er ist heute 100 Jahre alt - aber laut Staatsanwaltschaft verhandlungsfähig.
tagesschau.de 8.2.2021
Nach dem Absterben des letzten 110jährigen ehemals Minderjährigen empfiehlt sich eine Fortsetzung nach Praxis der christlichen Leichensynode von 897.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 13.12.2020 um 09.04

Die „Junge Freiheit“ meldet (in traditioneller Rechtschreibung):

Migrationskritik auf Facebook:
70jähriger wegen Volksverhetzung verurteilt

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat einen 70 Jahre alten Mann wegen eines migrationskritischen Facebook-Eintrags zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Der Jurist hatte das Foto eines Flüchtlingsstroms gezeigt und geschrieben: „Einer Ameisenplage wird man nicht Herr, indem man Mauern baut. Man muß aufhören, den Honig offenstehen zu lassen.“
(11.12.2020)
1. Das Urteil ist ein Beispiel für die neue, von der Regierung gewünschte Gesinnungsjustiz.

2. Es verstößt gegen die grundgesetzliche Meinungsfreiheit.

3. Es verkennt die Sprache: Gleichnisse mit Tieren sind seit Jahrtausenden üblich. Ameisen sind keine verächtlichen Wesen, sondern nur ein Symbol für „viele“.

4. „Plage“ beschreibt die Wirklichkeit: Wenn bis zu 70 Prozent der „Flüchtlinge“ ihre Pässe wegwerfen, um nicht ihre Herkunft und Lebensverhältnisse beurteilen zu lassen, sind es Unterwanderer und Betrüger, die Deutschland zusammen um Milliarden prellen.

5. „Honig“ ist die Metapher für die deutschen Sozialleistungen, die unberechtigt abgegriffen werden.

6. Eine Klage gegen das Urteil beim Bundesverfassungsgericht hat geringe Aussichten, weil dessen Präsident eben von der Regierungskoalition dahin gewählt wurde – nicht zuletzt, um den zuvor mit ihm ausgearbeiteten deutschenfeindlichen „Compact for Migration“ nun auch durch das höchste Gericht abzusichern.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 18.09.2020 um 03.33

Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, mit dem der Missbrauch von Abmahnungen durch Anwälte als Geschäftsmodell verhindert werden soll. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich einem Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums zu...

Künftig sollen Anwälte keine Kostenerstattung mehr für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet bekommen...

Abmahner können sich zudem nicht länger aussuchen, vor welchem Gericht sie wegen vermeintlicher Rechtsverletzungen klagen. Betroffene können so künftig leichter juristisch wehren und bekommen einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung.

Der entsprechende Gesetzesentwurf war bereits im Mai 2019 von der Bundesregierung beschlossen worden. Die Diskussion kam auf, weil sich die Deutsche Umwelthilfe seit dem Dieselskandal gegen den Vorwurf wehren musste, mit Abmahnungen Geld verdienen zu wollen. Denn auf dem Klageweg hatte sie in zahlreichen Kommunen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erzielt.

Nach eigenen Angaben mahnte die Deutsche Umwelthilfe jede Woche wegen etwa 30 Verstößen ab. Infolgedessen führt sie etwa 400 Gerichtsverfahren pro Jahr.

zeit.de 10.9.2020

Steinhoefel@Steinhoefel · 15. Sep. 2020
Bundesgesundheitsminister Spahn und sein Mann haben sich ein Haus gekauft. Wie ein Besessener, dem jedes Urteilsvermögen abhanden gekommen ist, attackiert Spahn jetzt mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen Medienberichte (soweit der Kaufpreis genannt wurde).

Vielleicht wird man demnächst auch juristisch verfolgt oder abgemahnt, wenn man »„Flüchtlinge“« oder »Spahns „Ehemann“« schreibt.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 22.08.2020 um 08.11

Prof. Ulrich Kutschera schreibt in „Freie Welt“, ergänzend zum Video-Bericht der „Jungen Freiheit“ https://youtu.be/ccHUM1YoMro :

... Im Jahr-2020 werden fünf "Kutschera-Stanford-Palo Alto" papers erscheinen, obwohl diesmal, dank Corona-Hysterie, alles nur per Home office erledigt werden konnte. Einen besonders spektakulären "Stanford-Fachartikel" zur Globalen Photosynthese hatte ich im Amtsgericht aus verschiedenen Gründen vorgestellt-- ohne irgendeinen Eindruck zu hinterlassen. Feindbild Naturwissenschaften, fällt mir da nur ein-- originelle Forschungs- Leistungen interessieren bzw. beeindrucken hierzulande kaum, nur die LinksGrüne Staats-Ideologie zählt!
Diese Betrachtungen führen mich zum Kernproblem im "Notstandsland BRD". Wie ich im Fachbuch "Biologische Realitäten widerlegen Politische Utopien" -- vorgestellt am Ende des JF-Reports--dargelegt habe, ist derzeit eine radikale Abwendung von naturwissenschaftlicher Logik und gesundem Menschenverstand zu verzeichnen.
Nach dem kreationisten-Motto "Darwin-nein Danke!" wird in der Politik, den Schulen und auch an Universitäten eine naive Gleichheits-Ideologie über naturwissenschaftliche Fakten gestellt--und das in allen Problembereichen (evolutionäre Diversität der Menschheit, unkontrollierte Massenzuwanderung, Kohlendioxid-Phobie, Corona-Angst, usw.). Der eingangs zitierte JF-TV-Report bringt dieses zentrale Problem anschaulich auf den Punkt und sollte daher eine weite Verbreitung finden...

freiewelt.net 21.8.2020
Er beschreibt die Strategie der indoktrinierten, meist jugendlichen Minderheiten, die Grenzen des Sagbaren immer weiter einzuschränken. Die anschleimenden Altparteien fördern das. Die Gerichte kommen diesem mehr oder weniger gerne nach.


eingetragen von Beabe am 07.06.2020 um 11.43

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Sigmar Salzburg
Die von der linken Berliner Stadtregierung geförderte linksgrüne Tageszeitung „taz", Brutstätte vieler Mainstream-Journalisten, berichtet über ein Urteil gegen einen aufrechten „Anti-Verschissten“ durch das Oberlandesgericht Nürnberg:
Der Angeklagte ist Kulturmanager und Pädagoge, hat als solcher unter anderem am Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände gearbeitet und sich in verschiedenen Kontexten antifaschistisch engagiert. Er steht nicht im Verdacht, ein Anhänger der AfD zu sein, ihre Präsenz provoziert ihn.

„Heilt Höcke!“ mit t, drei Mal, zu diesem Ausruf habe er sich hinreißen lassen, sagt er selbst. Um, so steht es in der Erklärung, die B. vor Gericht verliest, seiner Sorge um den Erosionsprozess der Demokratie Ausdruck zu verleihen und Parallelen zum Nationalsozialismus zu illustrieren....
Nicht untersucht wurde, ob Herr B. wegen eines Hamburger-Syndroms das „t“ verschluckt: „Lich un Luff gib Saff un Kraff!“ Dann wäre er wegen Schuldunfähigkeit freizusprechen und das t in der nächsten Sprech- und Schreibreform für „obsolet“ zu erklären – wie 1996 beim Fortfall des h im „Rauhen“. Trend ist ohnehin der t-Schwund: „fick[t]/fuck AfD“ (FCK AFD).
Verteidiger Brenner ...: Da die Fürther AfD das Verfahren auf der eigenen Facebookseite genutzt, und Vorsitzender H. sich in einem Leserkommentar in den Fürther Nachrichten zu Wort gemeldet hatte, sei es absurd, anzunehmen, es bestünde kein Eigeninteresse auf Seiten der Parteifunktionär*innen.

Staatsanwältin Silke Weischedel sah durch die Beweisaufnahme hingegen einen Ablauf inklusive Heil Hitler, Heil Höcke und Hitlergruß als erwiesen an. Die Mitglieder der AfD seien nicht als Lager mit eigenem Interesse an einer Verurteilung, sondern als Geschädigte zu betrachten. „Ich habe keinen Anlass an diesen Aussagen zu zweifeln.“ Die Polizist*innen hätten sich hingegen sichtlich bemüht, ihre Aufmerksamkeitsdefizite herunterzuspielen.
taz.de 20.2.2020
Wenn das doch Eingang in die Beurteilung des ausufernd irren „Nazi“-Geschreis der ehrenwerten Politiker-Gangs fände!


Vielen Dank für die weiteren Infos


eingetragen von Sigmar Salzburg am 28.02.2020 um 06.57

Die von der linken Berliner Stadtregierung geförderte linksgrüne Tageszeitung „taz", Brutstätte vieler Mainstream-Journalisten, berichtet über ein Urteil gegen einen aufrechten „Anti-Verschissten“ durch das Oberlandesgericht Nürnberg:

Der Angeklagte ist Kulturmanager und Pädagoge, hat als solcher unter anderem am Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände gearbeitet und sich in verschiedenen Kontexten antifaschistisch engagiert. Er steht nicht im Verdacht, ein Anhänger der AfD zu sein, ihre Präsenz provoziert ihn.

„Heilt Höcke!“ mit t, drei Mal, zu diesem Ausruf habe er sich hinreißen lassen, sagt er selbst. Um, so steht es in der Erklärung, die B. vor Gericht verliest, seiner Sorge um den Erosionsprozess der Demokratie Ausdruck zu verleihen und Parallelen zum Nationalsozialismus zu illustrieren....
Nicht untersucht wurde, ob Herr B. wegen eines Hamburger-Syndroms das „t“ verschluckt: „Lich un Luff gib Saff un Kraff!“ Dann wäre er wegen Schuldunfähigkeit freizusprechen und das t in der nächsten Sprech- und Schreibreform für „obsolet“ zu erklären – wie 1996 beim Fortfall des h im „Rauhen“. Trend ist ohnehin der t-Schwund: „fick[t]/fuck AfD“ (FCK AFD).
Verteidiger Brenner ...: Da die Fürther AfD das Verfahren auf der eigenen Facebookseite genutzt, und Vorsitzender H. sich in einem Leserkommentar in den Fürther Nachrichten zu Wort gemeldet hatte, sei es absurd, anzunehmen, es bestünde kein Eigeninteresse auf Seiten der Parteifunktionär*innen.

Staatsanwältin Silke Weischedel sah durch die Beweisaufnahme hingegen einen Ablauf inklusive Heil Hitler, Heil Höcke und Hitlergruß als erwiesen an. Die Mitglieder der AfD seien nicht als Lager mit eigenem Interesse an einer Verurteilung, sondern als Geschädigte zu betrachten. „Ich habe keinen Anlass an diesen Aussagen zu zweifeln.“ Die Polizist*innen hätten sich hingegen sichtlich bemüht, ihre Aufmerksamkeitsdefizite herunterzuspielen.
taz.de 20.2.2020
Wenn das doch Eingang in die Beurteilung des ausufernd irren „Nazi“-Geschreis der ehrenwerten Politiker-Gangs fände!


eingetragen von Sigmar Salzburg am 05.12.2019 um 10.46

Bisher unbemerkt von der Öffentlichkeit hatte das Verwaltungsgericht Gießen schon am 9.8.2019 geurteilt, daß die Aussage eines NPD-Plakates »Migration tötet –  Widerstand jetzt« Teile der geschichtlichen und gegenwärtigen Wirklichkeit darstelle und daher nicht als „Volksverhetzung“ anzusehen sei. Bereits 2016 hatte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages klargestellt:

Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum wird betont, dass eine sachliche, wahrheitsgemäße Berichterstattung in keinem Fall als Aufstacheln zum Hass angesehen werden könne, auch wenn sie in tendenzieller Absicht erfolge und geeignet sei, ein feindseliges Klima gegen einen Teil der Bevölkerung zu schaffen.(dbh-online.de 5.12.2016)
Der Richter bezog in seine Begründung auch die bei uns schon zitierten Texte des Althistorikers Alexander Demandt zum Untergang des Römischen Reiches mit ein und die Darstellung der europäischen Invasion des amerikanischen Kontinents, die bekanntlich zum Aussterben zahlloser kleiner und großer Völkerschaften geführt hat. Die „Freie Welt“ schreibt zur Reaktion der Linksmedien:
Die Medien sind in Deutschland zur vierten Gewalt aufgestiegen. Und diese Macht nutzen sie aus. Das bekommt gerade ein Richter vom Verwaltungsgericht Gießen zu spüren.

Das Vergehen des Richters Andreas Höfer: Er hat Plakate der NPD, auf denen es heißt: »Migration tötet – Widerstand jetzt« nicht als Volksverhetzung gewertet, sondern statt dessen in seiner Urteilsbegründung als »die Realität teilweise darstellend« beschrieben. Im einem Land mit der Pflicht zur Willkommenskultur ein Unding. Also berichten die Medien in einer Weise, die den Namen Treibjagd verdient.

Den Rahmen gibt das Redaktionsnetzwerk Deutschland* vor. Mit drei Sätzen wartet es auf: Im ersten wird der Zusammenhang der Aussage »Migration tötet« mit der NPD herausgestellt. Im zweiten heißt es vieldeutig: »Viele hielten das für Volksverhetzung, das Verwaltungsgericht Gießen war aber ganz anderer Meinung: Eigentlich beschreibe die NPD nur die Realität.« Der dritte Satz gibt die Zielrichtung vor: »Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig.« – Mit anderen Worten: Das Wild ist erlegt, wenn das Urteil kassiert wird.

Der Deutschlandfunk gibt im wesentlichen wieder, was das Redaktionsnetzwerk verbreitet... Und wie schon das Redaktionsnetzwerk, verzichtet auch der Deutschlandfunk auf eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Urteilsbegründung....

freiewelt.net 3.12.2019
Das Urteil ist für die mit dem deutschen Selbstvernichtungsvirus infizierten Deutschlandabschaffer selbstverständlich ungenießbar. Deshalb ist die Revision im bereits teiltransformierten Linksstaat schon vorauszusehen.

Das Urteil ist nachzulesen unter
https://openjur.de/u/2186175.html


eingetragen von Sigmar Salzburg am 30.09.2019 um 05.01

Nicolaus Fest schrieb am 22.9.19, traditionell „kontaminiert“:

Laut Beschluß des Landgerichts Berlin darf Renate Künast mit Schmähungen belegt werden, die hier nicht wiederholt werden sollen. Der Beschluß ist grotesk, liegt aber auf der Linie vieler Gerichte, den Ehrenschutz für Politiker faktisch abzuschaffen. Nun zeigen sich gerade jene Medien empört, welche die Etikettierung von Alice Weidel als “Nazischlampe” für satirische Hochkultur und hinnehmbar hielten. Allerdings hat Weidel, anders als Frau Künast, nie Unzucht mit Kindern als legitim verteidigt.
Auch der ehemalige französische Präsident Sarkozy wurde nicht belangt für die französische Version des Schimpfworts. Aber es ging da wohl nur gegen einen Penner. Dagegen wurde ein pensionierter Lehrer zu 13320 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er den NRW-Justizminister Jäger, der Demonstranten für „Nazis in Nadelstreifen“ erklärte, als „Arschloch“ bezeichnet hatte.

Jetzt hat ein thüringisches Gericht die städtische Auflage gegenüber linksfaschistischen Agitatoren aufgehoben, die Schmähung des AfD-Kandidaten Björn Höcke als „Faschist“ zu unterlassen. Das Gericht begründet das mit der vorgebrachten linken Interpretation seiner Texte, u.a. der „erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad“, die die Nazi-Zeit positiv sehen wolle. Das hatte ich als aus dem Zusammenhang gerissen längst widerlegt. Die linken Manipulatoren treffend „Arschlöcher“ nennen darf man aber immer noch nicht.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 22.06.2019 um 04.50

Die „Junge Freiheit“ berichtet in traditioneller Rechtschreibung:

Klage gegen Facebook-Sperre abgewiesen
Flüchtling als „Goldstück“ bezeichnet – laut Gericht Haßrede


BREMEN. Das Landgericht Bremen hat die Klage eines Facebook-Nutzers abgewiesen, der wegen der Verwendung des Begriffs „Goldstücke“ für Asylbewerber gesperrt worden war. „Es ist gerichtsbekannt, daß Anhänger der rechten Szene Flüchtlinge als ‘Goldstücke’ bezeichnen“, heißt es laut Redaktionsnetzwerk Deutschland im Gerichtsurteil.

Facebook hatte den Nutzer aus Bremen im August 2018 für 30 Tage gesperrt, weil er den Mord eines somalischen Asylbewerbers an einem Arzt in Offenburg wie folgt kommentiert hatte: „So, so, ein ‘Mann’ … Messermord … Goldstücke …?“ Er habe damit seinen Ärger über die Empfehlung des Presserats zum Ausdruck gebracht, die Herkunft von Tatverdächtigen nicht zu nennen.

Formulierung geht auf Schulz-Zitat zurück

Die Richter schlossen sich der Bewertung von Facebook an, wonach dies ein Fall von „Haßrede“ sei. Der Beitrag des Nutzers sei ein „Angriff auf eine Personengruppe“, da er alle Flüchtlinge mit dem Mord in Verbindung bringe.

Der Begriff „Goldstücke“ als Synonym für Asylbewerber geht auf ein Zitat des ehemaligen SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz zurück. Er hatte 2016 gesagt: „Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als Gold. Es ist der unbeirrte Glaube an den Traum von Europa.“ (ag)

jungefreiheit.de 21.7.2019
Der zu Recht als Hinterbänkler geendete Europa-Schwafler, -Profiteur und 100-Prozent-Kandidat der SPD, Martin Schulz, hat die Deutschen zur bereitwilligen Aufnahme beliebig hergelaufender Ein- und Unterwanderer übertölpeln wollen. Dazu unterstellte er ihnen, völlig unbegründet, daß sie so etwas wie seine eigene Europa-Vision mitbrächten, die er für wertvoller als Gold darstellte.

Es kamen aber neben wenigen wirklich vom Tod bedrohten Menschen hauptsächlich ungebildete junge Männer, die nach nichts anderem strebten als den bekannten Sozialleistungen und den sagenhaften „leicht fickbaren“ Frauen. Die Lächerlichkeit des Schulzschen Aufwertungsversuchs schlug sich dann in der Begriffsprägung „Goldstücke“ nieder. Sie richtet sich also vor allem gegen Schulz und seinen Volksverdummungsversuch.

Aber auch wenn der Begriff ein Eigenleben entwickelt hat, drückt er immer noch keinen „Haß“ aus, sondern nur eine ironische Übertreibung. „Haß“ ist nebenbei eine natürliche, nicht strafbare menschliche Empfindung.

Vor kurzem wurde vom Bundesverfassungsgericht für die Europawahl die Bezeichnung von Asylbewerbern als "art- und kulturfremde Asylanten, die mitunter ihrer Dankbarkeit mit Gewalt und Kriminalität Ausdruck verleihen" für zulässig erklärt – auch gegenüber Facebook ( spiegel.de 23.5.19).
[Siehe auch den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages:] Im rechtswissenschaftlichen Schrifttum wird betont, dass eine sachliche, wahrheitsgemäße Berichterstattung in keinem Fall als Aufstacheln zum Hass angesehen werden könne, auch wenn sie in tendenzieller Absicht erfolge und geeignet sei, ein feindseliges Klima gegen einen Teil der Bevölkerung zu schaffen. (bundestag.de 5.12.16)
Das genannte Urteil ist also unhaltbar, fördert die private Zensur und zeigt, daß teilweise auch schon die Justiz in den beliebig ausdehnbaren „Kampf gegen Rechts“ eingespannt ist.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 11.04.2019 um 07.20

Moscheebesuch verweigert: Eltern verurteilt

MELDORF. Ein Elternpaar aus Schleswig-Holstein, das sein Kind nicht an einem Schulausflug in eine Moschee teilnehmen ließ, ist rechtskräftig zu einem Bußgeld verurteilt worden. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied am Dienstag, eine Rechtsbeschwerde gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Meldorf nicht zuzulassen. Damit ist der Bußgeldbescheid von 50 Euro nun nicht mehr anfechtbar.

Der damals 13 Jahre alte Gymnasiast sollte im Juni 2016 im Rahmen des Erdkundeunterrichts das islamische Gebetshaus im schleswig-holsteinischen Rendsburg besuchen. Der Anwalt der Eltern argumentierte, der Besuch einer Moschee sei Teil des Religionsunterrichts.

Gericht: „Keine Werbung für den Islam“

Die Eltern seien Atheisten und fürchteten um eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes, das ebenfalls keiner Glaubensrichtung angehöre, sagte der Anwalt der Familie, Alexander Heumann, 2017 der JUNGEN FREIHEIT. Die Schulleitung habe die Exkursion aus „reiner Willkür“ durchsetzen wollen, zitieren ihn die Kieler Nachrichten.

Die Richterin am Amtsgericht, Melanie Bukh, ließ diese Gründe nicht gelten. Bei dem Besuch kam es zu „keiner Werbung für den Islam“, hieß es in ihrem damaligen Urteil. Die fragliche Moschee in Rendsburg ist Teil der Milli-Görüs-Bewegung. Der Verfassungsschutz hat ihr eine teilweise extremistische und antisemitische Zielsetzung vorgeworfen. (tb/ag)

jungefreiheit.de 10.4.2019 (reformfrei gemäß Volksentscheid SH 98)

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht ist bekannt für seine regierunggefällige Rechts- und Linkssprechung, besonders in der Sache der Rechtschreib„reform“. Man hat bisher aber noch nicht gehört, daß mit höchstem Wohlwollen schulschwänzende Anhänger der Klima-Religion verurteilt worden wären.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 25.03.2018 um 14.01

Wieder haben Richter, wie zunehmend seit der Rechtschreib„reform“ 1998, staatsparteiengefällig entschieden.

Wie einst der Aktionskünstler Timm Ulrichs durch Aufdrücken des Stempels „Kunstwerk“ faule Eier zu Kunstwerken erklärte, haben sich jetzt richterliche Laienkunstexperten selbst zu (Staats-)Künstlern erhoben. Sie haben die Propaganda-Stelen in Bornhagen zum Kunstwerk erklärt, die das Denunziantenteam „Zentrum für politische Schönheit“ nötigend (!) neben Björn Höckes Wohnhaus betoniert hat.

Das Prädikat „Kunstwerk“ adelt dieses Machwerk jetzt soweit, daß eine Beseitigung zu besonderem Schadenersatz verpflichtet, wie im Fall der Badewanne von Joseph Beuys. Das nicht Hinnehmbare daran ist, daß die denunziatorische Propaganda, die aus der böswilligen Umdeutung von Höckes Wort „Denkmal der (deutschen) Schande“ zum „Gedenken, das eine Schande ist“ herrührt, nun eine für die Ewigkeit in Beton gegossene Verleumdung geworden ist.

Ob die Richter ein solches Mini-Mal neben Rudolf Augsteins Grab auch als „Kunstwerk“ geduldet hätten, darf bezweifelt werden, obwohl er 20 Jahre vorher genau das gleiche gesagt hatte.

Wie üblich, stellt die Lügenpresse nun den juristischen Sieg der linken Denunziantenmafia groß heraus und verkleinert den Teil des Spruchs, der ihr und Spiegel-TV untersagt, das Privatleben Höckes auszukundschaften. Björn Höcke selbst schreibt (in deutscher Traditionsrechtschreibung):

Björn Höcke 24.03.2018
Entgegen dem Eindruck, den aktuell einige Pressemeldungen vermitteln, ist uns ein wichtiger Teilerfolg gegen das Kollektiv »Zentrum für Politische Schönheit« (ZPS) gelungen.
Das Landgericht Köln bestätigte mit Urteil vom 14.03.2018 die vorausgegangene einstweilige Verfügung insoweit, als es feststellte, daß das ZPS gemeinsam mit einem Team von Spiegel-TV mein Privatanwesen heimlich und damit rechtswidrig ausspioniert und in meine Wohnung gefilmt hat...
Es ist zu hoffen, daß diese dümmliche Staatsgefälligkeit, mit der die Richter den Denunzianten unter die Arme greifen, nicht das letzte juristische Wort ist.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 15.03.2018 um 13.28

Am 2.3.2017 hatte ich hier die vermutlich unautorisiert ins Dass-Deutsch konvertierte Rede des AfD-Abgeordneten Dr. Ludwig Flocken in der Hamburger Bürgerschaft wiedergegeben. Er wurde damals u.a. wegen seiner Charakterisierung der Bundeskanzlerin aus der Sitzung ausgeschlossen. Dagegen hatte er geklagt, und letzte Woche fiel die Entscheidung, wie er auf seiner Facebook-Seite mitteilt – in bewährter deutscher Rechtschreibung:

Dr. Ludwig Flocken 9. März um 10:54

Verfassungsgericht: Verkündigung auf dem Klo

Am 2.3.2018 um 11.02 Uhr hat das Hamburgische Verfassungsgericht im ehrwürdigen Gerichtssaal sein Urteil verkündigt über meine Klage gegen den Rausschmiß aus der Plenarsitzung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 1.3.2017. Die CDU hatte über "türkischen Nationalsmus und demokratiefeindliche Hetze" gesprochen; ich hatte als Wegbereiter derselben den fehlenden deutschen Patriotismus beschrieben, anschaulich gemacht, durch Merkel, die nach ihrem Wahlsieg 2013 auf der Bühne "die Deutschlandfahne wegschmeißt, der Ekel stand ihr ins Gesicht geschrieben."

5 Minuten vor der Urteilsverkündung hatte ich den Präsidenten Mehmel (sic!) auf der Toilette getroffen, wo er mir gestand, daß das Formulieren des Urteils sehr anstrengend gewesen sei. Damit war für mich alles klar: Goethe sagt: "Es trägt Verstand und rechter Sinn mit wenig Kunst sich selber vor". Wenn die Richter sich so haben abmühen müssen, dann kann das Urteil nicht lauten: "Dr. Flocken hat Fakten und legitime Meinungen geäußert, deshalb ist der Rauswurf aus der Plenarsitzung Unrecht gewesen".

Wer sich die Mühe machen will, das mit 8:1 Stimmen gefällte Urteil der von der Bürgerschaft gewählten Richter zu lesen, findet es auf der Seite des Verfassungsgerichtes. Zusammengefaßt: Es müssen die Würde des Hauses und die Meinungsfreiheit des Abgeordneten gegeneinander abgewogen werden. Dabei hat die Präsidentin einen sehr großen Ermessensspielraum. Aus meiner Sicht wäre "Würde des Hauses" durch "Wohlbefinden der Altparteien" zu ersetzen.

Seit 1945 waren Verweise aus deutschen Plenarsälen nur nach direkten Beleidigungen erfolgt ("Arschloch"). Soweit mein Umfeld und ich recherchieren konnten, hat vordem nie eine wertende Betrachtung einen Rausschmiß provoziert. Besonders grotesk erscheint dies im Vergleich zum Ton im englischen Unterhaus.

https://www.telegraph.co.uk/books/authors/the-best-british-political-insults-rows-and-putdowns/gordon-brown/

Für die Meinungsfreiheit und die Rechte von Volksvertretern ein schlechter Tag - von Maas bis Mehmel!
Dr. Flockens Delikt ist also entweder Geheimnisverrat oder Göttinnenlästerung. Das Hamburger Verfassungsgericht steht offensichtlich der Staatsparteiengefälligkeit des Bundesverfassungsgerichts in nichts nach, wie es seinerzeit im Urteil zur Rechtschreibreform offenbar wurde. Auch die AfD-Fraktion (auf Lucke-Kurs) hat Flocken nicht unterstützt, sondern ihn politisch korrekt ausgeschlossen.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 03.09.2017 um 15.09

Der Islam-Kritiker Michael Stürzenberger wurde am 18. August 2017 zu sechs Monaten Gefängnis, 100 Stunden Sozialarbeit und drei Jahren Bewährung verurteilt, weil er in seinen Veröffentlichungen die Nähe des Islams zur NSDAP gezeigt (tagespost.de) und seine Ausführungen dokumentarisch ergänzt hatte durch Fotos, auf denen naturgemäß und gesetzlich erlaubt auch Hakenkreuze zu sehen waren.

Könnten auch wir jetzt verurteilt werden, wenn wir, wie schon seit Jahren, die Nähe der Rechtschreib„reform“ zum gleichen Vorhaben des Nazi-Kultusministers Rust feststellen und diesen Schreib(tisch)täter nun auch hier im Bild zeigen?



Reichserziehungsminister Bernhard Rust (Quelle: achetron)

Rust setzte die Ideologisierung des Fachunterrichts (z. B. im Erlass Vererbungslehre und Rassenkunde im Unterricht vom 15. Januar 1935) durch ... [Entspricht heute der schulischen Gender- und Sexualindoktrination] Daneben war Rust am 1. Juli 1935 Gründer des rassenideologischen Reichsinstituts für Geschichte des Neuen Deutschlands ... [Wiki]

Spelling reform
Rust prepared a reform of German orthography, and his fairly extensive version corresponded to the ideas of the spelling reformers of the 1970s (lower case common nouns, elimination of lengthening-symbols). This attempt met internal resistance of the Reich's ministry. The German orthography reform of 1944 also failed.

Before these failures, the rules of the reform were printed in millions of copies intended for classroom use and published in numerous newspapers. The 1944 reform was postponed on the orders of Hitler because it was "not important for the war effort." Some of Rust's innovations had, however, found their way into the 1942 Duden, such as the spelling of the word Kautsch for Couch, which persisted into the 1980s.

Many of the proposed changes were finally implemented with the German orthography reform of 1996.

alchetron.com

Siehe auch dies und vor allem das.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 17.05.2017 um 17.07

Unterlassungserklärung wegen "Nazi-Schlampe"
Weidel erleidet Niederlage vor Gericht gegen "extra 3"

Die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel wollte vom NDR eine Unterlassungserklärung. Die Satiresendung "extra 3" hatte sie als "Nazi-Schlampe" bezeichnet. Das Landgericht Hamburg lehnte ihre Forderung in allen Punkten ab...


spiegel.de 17.5.2017

„Nazi“ zählt zu den übelsten Beleidigungen überhaupt. Die Bezeichnung unterstellt, daß der Beleidigte die bekannten Naziverbrechen rechtfertigt und bei Gelegenheit ihre Wiederholung befürwortet.

„Arschloch“ dagegen ist eine derbe Bezeichnung für jemanden, der andere aus einer Machtposition heraus herabwürdigt oder schädigt, ohne daß man sich dagegen wehren kann – ein harmloser, aber treffender Kraftausdruck – inzwischen sogar wissenschaftlich anerkannt.

2015 bezeichnete der inzwischen abgehalfterte NRW-Justizminister Jäger Demonstranten als „Nazis in Nadelstreifen“. Ein pensionierter Lehrer keilte zurück: „Arschloch“ und wurde zu 13320 Euro Geldstrafe verurteilt, obwohl „Nazi“ mindestens 6 millionenmal niederträchtiger war.

2017 bezeichnete ein NDR-Humorbeauftragter die AfD-Sprecherin Weidel als „Nazi-Schlampe“ – unter dem Vorwand, die von ihr geforderte Abschaffung der politischen Korrektheit zu erfüllen. In Wirklichkeit war es eine wohlkalkulierte Unterstellung, um sie als parteiische Wahlkampfmunition millionenfach mit den Zwangsgebühren-Medien zu verbreiten. Ob Frau Weidel bei einer arschgerechten Erwiderung auch zu 13.000 Euro Strafe verurteilt worden wäre?


eingetragen von Sigmar Salzburg am 15.03.2017 um 06.39

Akif Pirinçci wegen Volksverhetzung verurteilt

Der Krimiautor Akif Pirinçci ist wegen Volksverhetzung und Beleidigung verurteilt worden. Für eine Hetzschrift zur Kölner Silvesternacht verurteilte das Amtsgericht Bonn den 58-Jährigen zu einer Geldstrafe von 5100 Euro (170 Tagessätze à 30 Euro). Das bestätigte am Dienstag eine Gerichtssprecherin. Die rechtsradikale Schmähschrift, die der Angeklagte am 10. Januar 2016 auf seiner Internetseite veröffentlicht hatte, sei von der Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt, hieß es im Urteil. Mit dem Pamphlet „Freigabe des Fickviehs“ habe er die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung verletzt und zum Hass aufgestachelt.
welt.de 14.3.2017

Offensichtlich ist hier ein staatsgefälliges Urteil ausgebrütet worden. Jan Böhmermann durfte mit seinem dummen Gedicht den türkischen Staatspräsidenten und die Türken beleidigen, Pirinçci darf das gleiche gegenüber einer anonymen Masse widerwärtiger Belästiger nicht. Mit „Fickvieh“ ist außerdem kein „Teil der Bevölkerung“ in der Menschenwürde verletzt worden, sondern Pirinçci hat damit satirisch verschärft, aber treffend die Denk- und Verhaltensweise der Vergewaltiger charakterisiert. Es ist schließlich auch bekannt, daß diese in den Herkunftsländern infolge der andersartigen Kultur und Religion gegenüber ungeschützten Frauen fast das Normalverhalten ist. Haß gegen diese Mißachtung der Menschenwürde ist eine legitime Gefühlsregung, besonders wenn dieser Ungeist auch bei uns ausgelebt wird. Ebenso ist der Ausdruck der Abneigung gegen unsere Politiker gerechtfertigt, die unter Bruch bestehender Gesetze die laufende Masseninvasion zugelassen haben. Die Aufforderung, Recht und Ordnung wiederherzustellen, ist keine Hetze, auch wenn sie in polemischer Form vorgebracht wird. Die Kennzeichnung als „rechtsradikal“ ist unbegründet. Das einzige, das Pirinçci unterlassen hat, ist darauf hinzuweisen, daß der friedliche moslemische Gemüsehändler von nebenan nicht gemeint war. Aber das versteht sich wohl von selbst.

Nachtrag: Diplomatische Krise – Türkei verweist jetzt Holland-Kühe des Landes
t-online.de 15.7.2017


eingetragen von Sigmar Salzburg am 30.11.2016 um 14.40

Das in parteilichen Kungelrunden zusammengestellte Bundesverfassungsgericht hat (wieder einmal „im Namen des Volkes“) entschieden, daß das „islamische Kopftuch“ künftig das Bild auch in den deutschen Kindertagesstätten bestimmen darf. Bei fortschreitender Entwicklung werden dann irgendwann deutsche Mädchen ihre Eltern bedrängen, ein Kopftuch tragen zu dürfen, um nicht ausgegrenzt zu sein. Die „Junge Freiheit“ schreibt (in der ebenfalls vom Verfassungsgericht zur Ausgrenzung freigegebenen Rechtschreibung):

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß eine moslemische Erzieherin bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte Kopftuch tragen darf. „Ein ‚islamisches Kopftuch‘ ist in Deutschland nicht unüblich, sondern spiegelt sich im gesellschaftlichen Alltag vielfach wider“, begründeten die Richter in Karlsruhe laut Nachrichtenagentur dpa ihre Entscheidung.
Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, „von der Wahrnehmung anderer religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse verschont zu bleiben“, urteilte das Gericht. Das Tragen eines Kopftuches durch einzelne Erzieherinnen sei zudem keine Identifizierung des Staates mit einem bestimmten Glauben... jungefreiheit.de 29.11.2016
Beim „Kruzifix-Urteil“ 1995 entschieden die Richter noch entgegengesetzt. Jetzt waren alle vorherigen Instanzen zu blöd, ein dem Verfassungsgericht genehmes Urteil zu erraten. In übler Erinnerung ist immer noch die Entscheidung des Verfassungsgerichtes „im Namen des Volkes“ zugunsten der Rechtschreib„reform“, obwohl das Volk diese in hundert Umfragen und einem Volksentscheid abgelehnt hat.
Geä. 1.12.16


eingetragen von Sigmar Salzburg am 20.05.2016 um 13.19

Jahr für Jahr werden hierzulande rund 48 Millionen männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet... Das Vorgehen ist brutal: Mit routiniertem Blick sortieren Mitarbeiter des Geflügelbetriebs die männlichen Küken aus. Sie werden – noch quietschlebendig – auf ein Fließband gesetzt. Dieses transportiert die Tiere zu einem Industrieschredder. Der zerhäckselt sie bei lebendigem Leib... Die Massentötung von Küken ruft seit Langem Tierschützer auf den Plan...
n-tv.de 20.5.2016

Das sogenannte Kükenschreddern verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Freitag entschieden...
Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) hatte den Bund kurz vor dem Urteil aufgefordert, das Schreddern zu verbieten. Es sei ein "barbarisches Treiben" und "moralisch-ethisch nicht vertretbar", sagte Meyer im Deutschlandfunk.
spiegel.de 20.5.2016

Die nicht gleichgestellten 48 Millionen weiblichen Tiere dürfen nach einigen Monaten als Eierlegemaschine nicht weniger „human“ als Hühnersuppe oder Hundefutter enden.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 20.05.2016 um 11.10

Verwaltungsgericht weist Klage ab –
Berliner Schüler haben keinen Anspruch auf veganes Schulessen

Weil seine Tochter in der Schule kein veganes Mittagessen angeboten bekommt, klagte ein Mann aus Berlin-Köpenick beim Verwaltungsgericht: Das fehlende Angebot schließe seine Tochter von der Gemeinschaft aus, nur, weil sie sich vegan ernähre - es verstoße gegen die Gewissensfreiheit und den Grundsatz der Gleichbehandlung. Am Mittwoch gab ein Sprecher des Gerichts die Entscheidung bekannt: Klage abgelehnt, Prozesskosten werden auch nicht übernommen.
rbb-online.de 18.5.2016

Berliner Gerichtsurteil zum Schulessen
Vegan zu leben ist keine Religion

Schulessen kann nicht auf jede Überzeugung Rücksicht nehmen, meinen Richter. Richtig so ...
von Jost Müller-Neuhof
... Es war ... überfällig, dass Eltern namens ihrer Kinder gerichtlich vorfühlen, welche Trendkost Ganztagesschulen im Angebot haben müssen. Die vorläufige Antwort: Vegan ist nicht dabei.
Wirklich Überzeugte können das kaum hinnehmen, ist es doch so, dass auf religiösen Schweineverzicht oder vegetarische Befindlichkeit oft Rücksicht genommen wird. Ein Widerspruch? Nein ...
tagesspiegel.de 19.5.2016

Dazu sage ich: Die Achtung vor allem Lebenden – je näher verwandt, desto mehr – ist meine einzige Religion. Vegan zu leben, oder mindestens vegetarisch, ist die einsehbare Konsequenz. Sie ist einsichtiger als die Phantasie eines Wüstenpropheten von einem „Gott“, der Schweinefleisch verboten und die Beschneidung kleiner Jungs geboten haben soll. Allerdings: Je größer der Unsinn, um so gewisser ist bei uns die Anerkennung als „Religion“.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 13.04.2016 um 13.22

89-93 Prozent der befragten Bürger, gleich welcher Parteipräferenz, sind für eine Verurteilung nach Freispruch, wenn neue Beweise die Schuld des Freigesprochenen erweisen – lt. Spiegel Online:

Ausgangspunkt der Umfrage war eine Petition von Hans von Möhlmann, der eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung fordert. Seine Tochter, die Schülerin Frederike von Möhlmann, war 1981 von einem mittlerweile namentlich bekannten und durch eine DNA-Analyse als höchstwahrscheinlicher Täter identifizierten Mann vergewaltigt und grausam ermordet worden. Seinerzeit konnte ein direkter Tatnachweis nicht geführt werden, weil die vorhandenen Spuren für eine DNA-Analyse zu gering waren. Mittlerweile ist das anders.

Der Kampf eines Vaters

Der Mann war im März 1982 vom Lüneburger Schwurgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof hob 1983 dieses Urteil auf und verwies den Fall ans Landgericht Stade. Die dortigen Richter sprachen ihn frei und gestanden ihm Haftentschädigung zu. Dieser Freispruch wurde rechtskräftig. Seitdem hat der Mann nichts mehr von der Justiz zu befürchten - es sei denn, er gestünde das Verbrechen. Doch das tut er nicht.

Eine Zivilklage auf Schadensersatz, die der Vater vor dem Landgericht Lüneburg anstrengte, schien der einzige Weg zu einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Wiederaufnahme eines Strafprozesses gegen den rechtskräftig freigesprochenen Angeklagten zu sein. Doch die Klage blieb erfolglos, denn die zivilrechtlichen Ansprüche waren nach 30 Jahren verjährt.

spiegel.de 13.4.2016

Konjunktiv II: „gestünde“ oder „gestände“ – wegen seiner Seltenheit heute ungewohnt.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 30.03.2016 um 13.09

Spiegel Online berichtete am 29. März:

Gericht in Köln: Vermieter muss homosexuellem Paar Entschädigung zahlen
... Ein Mann, der seine Villa regelmäßig an Hochzeitspaare vermietet, muss einem homosexuellen Paar eine Entschädigung von 1700 Euro zahlen. Das urteilte das Kölner Landgericht. Der Vermieter hatte sich geweigert, mit dem Paar einen Vertrag abzuschließen, nachdem er von dessen Homosexualität erfahren hatte. Das Paar reichte Klage ein und bekam nun Recht.
Das Kölner Landgericht verurteilte den Vermieter wegen Diskriminierung ...
spiegel.de 29.3.2016
Diese Auslegung des Gesetzes diskriminiert wiederum Privatleute wegen ihrer religiösen oder sonstigen Anschauungen. Konsequent angewandt müßten jetzt jedoch wegen der Gleichbehandlung auch Betreiber von Lokalen, die regelmäßig Räume an Vereine und Parteien vermieten, aber der AfD solche staatsgefällig verweigern, zu einer Entschädigungszahlung verurteilt werden. Aber sehen wir in das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ hinein:
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
... und vergleichen das mit dem entsprechenden Artikel des Grundgesetzes:
Grundgesetz Artikel 3.3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Wie man sieht, haben „unsere“ korrumpierten Volksvertreter die Gleichbehandlung der „politischen Anschauungen“ des Grundgesetzes offensichtlich bewußt im Gleichbehandlungsgesetz unterschlagen.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 04.05.2015 um 09.34

Neue Deutsche Rechtssprechung

Antje Sievers 03.05.2015 13:18

Sie sind vorbestraft wegen Drogendelikten? Sie sind vorbestraft wegen Körperverletzung? Sie sind zu dumm, unverantwortlich und asozial, um Verhütungsmittel zu benutzen? Sie haben der Frau, die Sie geschwängert haben, gedroht, ihr eine Giftspritze in den Hals zu jagen und eine lebenslange Lähmung herbeizuführen? Sie haben versucht, die Mutter zu einer Abtreibung zu nötigen? Sie haben gedroht, dem Hund der Frau den Kopf abzuschneiden? Sie haben der Schwangeren ins Gesicht geschlagen? Sie haben sie als „Hure“ beschimpft und ihr gedroht, “Ich schlage dir das Kind aus dem Bauch?“ Sie haben ihr mehrere Male in den Bauch getreten? Alles kein Problem, Kumpel. Das kostet Sie hundert Euro. “Billiger geht’s nicht“, wird Ihr Richter launig sagen. Siehe hier. Sie werden von einer verschleierten Frau beschuldigt, bei Ikea zu ihr „Gotteskriegerin“ gesagt zu haben? Na, dann sind Sie natürlich voll am Arsch. Aber so was von.

Achse des Guten 3.5.2015

Lea S. ist gläubige Muslima, trägt Kopftuch - und ist Anfeindungen deswegen schon mehr als gewohnt. Als ein Sozialpädagoge sie bei Ikea aber als „Gotteskriegerin“ bezeichnet, erstattet die Studentin Anzeige. Jetzt muss der Mann 750 Euro zahlen. (KstA 26.4.15)

Gleiche Preisklasse: Eine 78jährige Rentnerin, von einem Elfjährigen als „Nutte“ beschimpft, mußte 100 Euro zahlen, weil sie wahrheitsgemäß „Neger“ zurückgerufen hatte.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 03.03.2015 um 19.26

Prozess gegen SPD-Politiker im Schnellverfahren eingestellt

Edathy muss nur 5.000 Euro zahlen


2. März 2015 von Redaktion (josch)

Der Prozeß gegen den früheren SPD-Abgeordneten Edathy wegen des Besitzes von Kinderpornographie wurde gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro eingestellt.

[Der Vorsitzende Richter Jürgen] Seifert erklärte als Urteilsbegründung: »Jeder Mensch hat eine zweite Chance verdient. Ich wünsche dem Angeklagten alles Gute und hoffe, daß immer weniger Kinder Mißbrauchsopfer werden.«
freiewelt.net 2.3.2015

Edathy bereue, was er getan habe, sagte sein Verteidiger. Ein Schuldeingeständnis wollte Edathy darin aber nicht sehen.faz.net 2.3.2015

Ein weiterer 5000-Euro-Ablaßhandel ...

... wurde diesertage mit dem Coburger SPD-Landrat Michael Busch abgeschlossen. Er hatte vor zwei Jahren die Abhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Bundesparteitages der NPD verhindert, indem er die Wegstrecke zum Tagungsort in Lautertal bei Coburg über 200 Meter mit Erdhaufen blockieren ließ.

Die angerufene Erstinstanz schloß sich damals seiner Meinung an, daß gegen Rechts (fast) alles erlaubt ist. Noch im letzten September betonte er,
„dass er sich keinesfalls auf die Zahlung eines Bußgelds einlassen werde, da dies einem Schuldeingeständnis gleich käme.“

Über den jetzigen Handel schweigt die Presse:

Jetzt muß Landrat Michael Busch eine Geldbuße in Höhe von 5000,– Euro an die Evangelische Versöhnungskirche in der Gedenkstätte Dachau und an die Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora bezahlen. (npd)

Der SPD-Vollpfosten Stegner möchte bei der Gelegenheit aber lieber eine andere verdiente Führungskraft aus der Partei entfernen:

Ralf Stegner @Ralf_Stegner · 2. März
Sozialdemokratische Führungskräfte müssen Vorbildfunktion haben, deshalb schadet fortdauernde Parteimitgliedschaft von Sarrazin oder Edathy.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 21.08.2014 um 09.59

Das Landgericht Potsdam hat alle Klagen gegen den ARD ZDF Rundfunkbeitrag abgebürstet. Es schien fast so, als wenn das Urteil vorher feststand. Der Prozess selbst war eine reine Show-Veranstaltung ohne jede Chance für die Kläger. - Bericht eines Betroffenen...

>>> mmnews.de 21.8.2014

Das Gericht als verlängerter Arm der dreisten Staatsmacht – wie bei der Durchsetzung der Rechtschreib„reform“ in Schleswig-Holstein.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 19.08.2014 um 15.54

Verwaltungsgericht Potsdam weist Klagen gegen Rundfunkbeitrag ab
Dienstag, 19.08.2014, 15:51

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat neun Klagen von Brandenburger Bürgern gegen den seit 2013 erhobenen Rundfunkbeitrag abgewiesen.

Die 11. Kammer habe in der Verhandlung am Dienstag keine Verstöße gegen das Grundgesetz und die Landesverfassung erkennen können, teilte das Verwaltungsgericht mit. Bei eventuellen sozialen Härten sehe der Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag ausreichende Befreiungsmöglichkeiten, erklärten die Richter. Die Kläger hatten unter anderem Grundrechtsverstöße geltend gemacht. Sie verwiesen etwa auf das Recht auf Informationsfreiheit und die Religionsfreiheit. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.
focus.de 19.8.2014

Zur Klage siehe hier.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 25.07.2014 um 13.44

In der FAZ ist ein Artikel des emeritierten Hamburger Juristen Professor Dr. Jürgen Schwabe erschienen, in dem er die strafbare Unterminierung des Demonstrationsrechts (meist unter Führung linker Kampfgruppen) anprangert, die dann oft noch durch politische Oberversager wie Thierse, Rüttgers und Wowereit belobigt und durch Gerichte gedeckt wird:

Wer nach einer Begründung dieses Verhaltens forscht, erhält überwiegend verdruckste bis juristisch groteske Antworten. Beispielsweise begründete die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg die Nichtanwendbarkeit dieser Strafnorm mit den Grundrechten der Blockierer - ein überaus beliebtes und auch von der Rostocker und der Berliner Polizei verwendetes Argument. Freilich gibt es hierzu folgende gewichtige Gegenmeinung: „Der Schutz des Art. 8 GG erstreckt sich nicht auf Personen, die nicht die Absicht haben, an einer Versammlung teilzunehmen, sondern diese verhindern wollen.“ Diese Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (in Band 84,203) ist für alle Gerichte und Behörden strikt verbindlich, aber leider offenbar sogar Staatsanwälten unbekannt.

Gelegentlich muss man sogar das Argument ertragen, eine strafbare grobe Störung mit Verhinderungsabsicht liege zwar beim geballten Einsatz von Trillerpfeifen vor, nicht aber bei einer Blockade. Überaus beliebt ist auch die Veredelung der Blockade durch das Attribut „friedlich“. Es kommt in einer peinlichen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster über zwanzigmal vor. Dabei kann offenbleiben, wie friedlich sich jene verhalten, die durch tief gestaffelte Körpermauern anderen den Weg sperren und unmissverständlich zeigen, dass jedes Bestehen auf einem ungestörten Aufzug schwere Prügel nach sich zieht. Zudem ist die Argumentation juristisch grob fehlerhaft, weil in der Strafnorm (ganz ebenso wie beispielsweise bei Diebstahl oder Scheckbetrug) nirgends unfriedliches Tun vorausgesetzt wird.

Da solche Verstöße gegen das Versammlungsgesetz überwiegend nicht verfolgt werden, hat sich verständlicherweise in der - von vielen Politikern beklatschten - Szene die Meinung festgesetzt, man tue nichts Strafbares ...

faz.net 24.7.2014

Siehe auch hier und dort.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 13.02.2014 um 08.48

Rechte kapitulieren in Dresden
Erstmals gedenkt Dresden heute seiner Bombardierung im Februar 1945 ohne störende Neonazi-Aufmärsche. Die Rechten kapitulieren vor dem Widerstand aus der Bevölkerung...
Im Vorfeld des Gedenkens hatte es die üblichen Streitereien mit Neonazis um eine Versammlungserlaubnis vor Gericht gegeben, die erst in letzter Minute entschieden wurden. Das sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen verbot den Rechten am Ende, am heutigen Donnerstag in der Nähe der Frauenkirche eine Versammlung abzuhalten. Es bekräftigte am Mittwoch ein Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichtes. Die Richter in Bautzen begründeten dies nicht nur mit Gefahren durch Baustellen auf dem Neumarkt um die Frauenkirche. Sie sahen auch das für heute geplante stille Gedenken an die Opfer der Bombenangriffe gefährdet, schließlich sind Proteste gegen Neonazis immer eine laute Veranstaltung.
fr-online.de 13.2.2014

Das heißt, „Antifaschisten“ brauchen nur laut genug zu randalieren und schon wird unliebsamen Bürgern ihr Demonstrationsrecht genommen. Siehe auch hier


eingetragen von Sigmar Salzburg am 25.07.2013 um 09.51

In Bayern wären die Urteile vermutlich genau andersherum ausgefallen:

Das Landgericht Berlin hat CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt verboten, Volker Beck weiter als "Vorsitzenden der Pädophilen-AG" bei den Grünen zu bezeichnen... Falls er sich jedoch nicht an die Verfügung hält, drohen ihm bis zu 250.000 Euro Strafe oder bis zu sechs Monate Haft. Er darf diesen Vorwurf gegen Beck auch nicht sinngemäß wiederholen.
spiegel.de 29.05.2013

Die katholische Kirche darf laut aktuellem Gerichtsbeschluß des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten als "Kinderficker-Sekte" beleidigt werden... Der Berliner Polizeipräsident bzw. die Staatsanwaltschaft StA hatte Anklage gegen Jörg Kantel, den Betreiber der Webseite "Schockwellenreiter", erhoben ... Der Gerichtsentscheid sei "bedingt durch die in den letzten beiden Jahren bekannt gewordenen, zahlreichen Fälle von Mißbrauchshandlungen von katholischen Geistlichen und anderen Mitarbeitern der katholischen Kirche." Daher sei der Ausdruck "Kinderficker-Sekte" nicht geeignet, den "öffentlichen Frieden zu stören", verkündete die Richterin...
gloria.tv 15.2.2012

Richter entscheiden eben, wenn möglich, nach Laune und Parteienaffinität, wie wir Reformgeschädigte es schon kennen ...


eingetragen von Sigmar Salzburg am 09.04.2013 um 04.52

Lebende Täter gesucht

Die meisten KZ-Wachleute blieben unbehelligt. Jetzt wird es möglich, sie wegen Beihilfe zum Mord anzuklagen. Juristen suchen auch in Lateinamerika…

… jetzt hat der Chef der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen im baden-württembergischen Ludwigsburg einen bemerkenswerten Fahndungserfolg verkündet: Seine Behörde will in den nächsten Wochen gegen exakt 50 ehemalige SS-Aufseher des Vernichtungslagers Auschwitz Vorermittlungen einleiten, sagte Schrimm der taz…

Alle 50 leben in Deutschland und sind heute um die 90 Jahre alt. Ihre Namen waren zwar schon lange Zeit bekannt, aber die Ermittler hatten bisher keine Handhabe gegen sie. Der Grund: Jedem einzelnen SS-Aufseher musste die konkrete Beteiligung an einem Mordtat nachgewiesen werden…

[Es ist also kein „Fahndungserfolg“, sondern eine Rechtsbeugung, die die Strafverfolgung möglich macht:]

Jetzt hat sich die rechtliche Lage verändert. Seit dem Urteil gegen John Demjanjuk im Mai 2011 ist der individuelle Beweis einer Mordbeteiligung nicht mehr zwingend notwendig. Das Landgericht München verurteilte den ukrainischstämmigen Wachmann des Vernichtungslagers Sobibor vor zwei Jahren allein aufgrund seiner Anwesenheit in dem Lager, das einzig zur Ermordung von Juden errichtet worden war. Zentrales Beweisstück dafür war ein Dienstausweis, der Demjanjuk überführte, am 27. März 1943 nach Sobibor abkommandiert worden zu sein…

taz.de 7.4.2013

Meine Mutter versicherte, sie habe nur einmal während des Krieges eine konkrete Ahnung von den Nazi-Greueln bekommen, als ein junger Mann in der Nachbarschaft auf Urlaub war und leise andeutete, er wolle weg von seinem Einsatzort. Dort würden „die Menschen so schlecht behandelt“. Dieser junge Mann könnte also heute noch leben und als über Neunzigjähriger der Beihilfe zum Mord in 28060 Fällen schuldig gesprochen werden.

Das ist stalinistische Rechtssprechung. Einfache zwangseingezogene deutsche Soldaten konnten damals wegen ihres befohlenen Einmarsches in die Sowjetunion zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt werden.

Diese Meldung zeigt einiges: Die Rechtsprechung paßt sich dem politisch Erwünschten an, hat sechzig Jahre der Findung seriöser Beweismittel versäumt und betreibt die Erhaltung bequemer Arbeitsplätze:


Eigentlich war vorgesehen, die Zentrale Stelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen mit der Pensionierung ihres Chefs nächstes Jahr zu schließen. Schrimm: „Die Umstände haben sich geändert. Ich meine, die Zentrale Stelle wird über das Jahr 2014 bestehen bleiben.“ [taz]


eingetragen von Sigmar Salzburg am 19.03.2013 um 13.24

… Karlsruhe genehmigt Deals

Der alte Strafprozess ist tot

Die Zukunft des Strafverfahrens ist keine gute. Das grundsätzliche "Ja" des Bundesverfassungsgerichts zur Dealerei in Strafprozessen wird zu einer Art Ablasshandel: (Teil-)Geständnis gegen milde Strafe. Dabei wird nicht mehr unbedingt die Wahrheit gesucht. Sondern gefeilscht, gekungelt und gepokert - vor der Verhandlung.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Der alte Strafprozess ist tot, es lebe das postmoderne Strafverfahren. Das wurde soeben vom Bundesverfassungsgericht, wenn auch mit allerhand warnenden Hinweisen, genehmigt.

Es wird in diesem neuen Strafverfahren nicht mehr unbedingt die Wahrheit gesucht. Stattdessen wird gefeilscht, gekungelt, gepokert und gezahlt. Geständnis und Deal werden außerhalb des Gerichtssaals, oft am Telefon, von Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagtem ausgetüftelt, die Strafe wird nicht nach der festgestellten, sondern nach der so ausgehandelten Schuld bemessen…

sueddeutsche.de 19.3.2013

Aber Länder, die eine solche Rechtsgestaltungsübermacht nicht wollen, werden von unseren Politikern besserwisserisch angegriffen:

... Merkel warnt Ungarn vor Entmachtung der Verfassungsrichter. (spiegel.de 12.3.13)

Nachtrag: BGH-Richter a.D. Wolfgang Neskovic schreibt in der „jungen Welt“ (in Kulturrechtschreibung):
… Beim »Deal« einigen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagter als Gegengabe für einen zügigen Prozeß auf einen Strafnachlaß. Das Bundesverfassungsgericht hält solche Absprachen für vereinbar mit dem Grundgesetz. Dies ist ein bitteres Armutszeugnis und eine Kapitulation des Rechtsstaats vor der »Politik der leeren Kassen«… Der Justiz muß endlich ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden.
jungewelt.de 20.3.2013


Wie ein „Deal“ entrechten kann, zeigt Spiegel.de 19.3.13



eingetragen von Lotte Pohl am 29.01.2013 um 08.28

Nette Schlussfolgerung! Aber manmüsste die Schmähung schon richtig öffentlich im Fernsehen oder in den Medien veröffentlichen!
__________________
Liebe Grüsse


eingetragen von Sigmar Salzburg am 29.01.2013 um 07.33

[Ehrenmord]
… Jedoch räumt der Angeklagte ein, Arzu wiederholt geschlagen und unter anderem auch mit einem Stock verprügelt zu haben. Das tue ihm leid, so Ö. Die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen die Mutter hatte das Gericht mit der Begründung abgelehnt, dass eine Verurteilung nicht wahrscheinlich sei. Die Frau habe aufgrund des kulturellen Hintergrunds der Familie "keine reale Möglichkeit" gehabt, das von dem Vater und einem der Söhne geplante Verbrechen zu verhindern.
spiegel.de 28.1.2013

Der Fall Arzu ist einer der 183 vor einem Jahr hier aufgeführten Fälle.
2012 sind 29 hinzugekommen. Am 27.11.2013 wurde der 231. Ehrenmord dokumentiert. (aktualisiert: 500 „Ehren“morde bis 19.4.2018)

PS.: Vielleicht hatte Frau Zschäpe ja auch aufgrund ihres kulturellen Hintergrunds „keine reale Möglichkeit“ gehabt, die Verbrechen der NSU zu verhindern.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 13.01.2013 um 22.36

An sich sollten die Zitate zeigen, daß bei Spiegel-EinesTages weiterhin munter orthographische Geschichtsfälschung betrieben wird. Allerdings ist diesmal die Kennzeichnung als Zitat aus einer schriftlichen Quelle sorgfältig vermieden worden. Dagegen wird hier zugleich auch die Staatsgefälligkeit der bundesdeutschen Justiz deutlich. Deswegen die Einordnung dieser Textausschnitte unter „Gerichte“:

Uneinsichtig bis zuletzt

Dass es überhaupt zu dem Verfahren vor dem Landgericht Berlin kommt, ist das Ergebnis einer List russischer Ärzte… Ärzte stellen Honecker als Simulanten dar ... Ein dubioses medizinisches Gutachten liefert den gewünschten Anlass für seine Ausweisung… Er wird nach Deutschland abgeschoben.

Am 29. Juli 1992 ist es so weit: Festen Schrittes, die rechte Hand zum kommunistischen Gruß geballt, verlässt der Ex-Staatschef die Moskauer Botschaft… Bereits wenige Tage nach seiner Ankunft im Gefängniskrankenhaus Moabit überführen deutsche Ärzte ihre russischen Kollegen der Fehldiagnose. In der Leber von Häftling 2955/92 entdecken die Ärzte einen fünf Zentimeter großen Tumor, der "eine erhebliche Aggressivität" besitze…

Honeckers Anwalt Friedrich Wolff beantragt daraufhin die Einstellung des Verfahrens und die sofortige Freilassung seines Mandanten: "Es ist medizinisch leider absolut sicher, dass unser Mandant aufgrund dieser Krankheit in absehbarer Zeit sterben wird. Er hat das Recht, in Würde und Ruhe zu sterben, ohne die Zeit bis zu seinem Tode Objekt eines öffentlichen Strafverfahrens zu sein", begründet der Verteidiger seinen Antrag.

Dieses Ersuchen lehnt der Vorsitzende Richter Hansgeorg Bräutigam jedoch gleich mehrfach ab. Er argumentiert, dass der Prozess und die damit verbundene Verteidigung seines Lebenswerks als DDR-Staatschef dem Angeklagten "neue Lebensgeister" einhauchen könne…

Selbst die Richter blamieren sich in dem Verfahren nach Kräften: Am letzten Verhandlungstag vor Weihnachten 1992 übergibt Richter Bräutigam in einer Prozesspause Honeckers Verteidigern ein Buch: einen Berlin-Stadtführer aus dem VEB-Tourist Verlag. Ein Schöffe möchte, dass der Angeklagte darin ein Autogramm hinterlässt. Kurz darauf werden Bräutigam und der Schöffe aus Befangenheitsgründen abgesetzt. Das ohnehin hoch umstrittene Verfahren gegen Honecker verliert dadurch weiter an Glaubwürdigkeit.

Wenige Tage später setzt das Berliner Landesverfassungsgericht dem Schauspiel ein Ende. Die Kammer gibt am 12. Januar 1993 einer Verfassungsbeschwerde des Angeklagten statt und setzt den Todkranken auf freien Fuß. Das Verfahren verletze Honeckers Menschenwürde, urteilen die Richter, weil der Angeklagte "aufgrund seiner weit fortgeschrittenen Krebserkrankung den Abschluss des Verfahrens vor der Strafkammer, der nach Auffassung des Kammergerichts frühestens für das Jahresende 1993 zu erwarten ist, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr erleben wird".

einestages.spiegel.de 3.1.2013

Die Überschrift „Uneinsichtig bis zuletzt“ ist auch ziemlich überheblich.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 09.11.2012 um 08.48

Die Bundesanwälte haben sich vorgenommen, jeden einzelnen Mord aufzuklären, auch um ein Zeichen zu setzen…
… Zschäpe ist die einzige, die der Rechtsstaat noch zur Rechenschaft ziehen kann, ihre beiden Komplizen sind tot. Nur an Zschäpe kann das - auch durch zahlreiche Ermittlungspannen - entstandene Unrecht gesühnt werden. Die Anklage gegen sie hat daher auch symbolische Bedeutung.
spiegel.de 8.11.2012

Die neue Zeichensetzung kann zu sehr fragwürdigen Ergebnissen führen, wie wir von der „Rechtschreibreform“ wissen.


eingetragen von Sigmar Salzburg am 14.09.2012 um 17.59

Keine Schmähkritik, nur gemein

„taz“ darf Thilo Sarrazin als „alte Hure“ bezeichnen


Die „taz“ hatte laut Gericht im Juni über Sarrazin geschrieben, er werde „inzwischen von Journalisten benutzt wie eine alte Hure, die zwar billig ist, aber für ihre Zwecke immer noch ganz brauchbar, wenn man sie auch etwas aufhübschen muss“. Der frühere Berliner SPD-Finanzsenator und Bundesbank-Vorstand hatte dies als unzulässige Schmähkritik gewertet. Mit seinem Verbotsantrag scheiterte er zunächst vor dem Frankfurter Landgericht.

Personen des öffentlichen Lebens müssen sich das gefallen lassen

Den Beschluss des Frankfurter Landgerichts bestätigte nun das OLG. Die Grenze zur verbotenen Schmähkritik sei noch nicht überschritten, hieß es zur Begründung. Schmähkritik sei dadurch gekennzeichnet, dass nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung einer Person im Vordergrund stehe.

focus.de 14.9.2012

Ach wie schön. Dann dürfte ich, wenn ich wollte, nun ja wohl auch die Kultusminister, die die „Rechtschreibreform“ verbrochen haben, beschreiben als „die sechzehn Arschlöcher, die zwar für den Steuerzahler nicht billig waren, aber für die Medienmafia recht brauchbar zum Zwecke der Büchervernichtung, wenn auch zwischendurch die ‚Reform‘ etwas aufgehübscht werden mußte.“


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