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-- Die Leitbilddiskussion im Jahre 1996 (http://Rechtschreibung.com/Forum/showthread.php?threadid=313)
eingetragen von Norbert Schäbler am 18.10.2001 um 15.59
Am 11.12.96 - knapp sechs Monate nach dem Rechtschreiberlaß - sandte das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst das nachfolgende Schreiben an die Leiterinnen und Leiter der staatlichen Schulen in Bayern.
Das Papier ging unter dem Begriff "Leitbilddiskussion" in die Kulturgeschichte des Freistaates ein. Sehr bald verschwand es wieder aus der öffentlichen Meinung.
Mir selbst ist nie die rechte Bedeutung dieses insgesamt 14 Seiten umfassenden Diskussionspapiers aufgegangen.
Ist es ein Hilferuf der Staatsmacht?
Ist es eine Rückversicherung dafür, daß Beamte in der Regel stillhalten?
Was sollte diese in allem Ernst durchgeführte Diskussion erreichen?
Vielleicht ist es sinnvoll "querzulesen", das Konzept einzuordnen unter den Begriff "staatliche Maßnahmen im Jahre 1996". Das Diskussionspapier (Anlage) trägt nämlich das Datum vom 13.06.96. Und das wiederum war einen knappen Monat vor dem Rechtschreiberlaß.
Zeichen: III/9-S 4200-8/193 039, München 11.12.1996
Entwicklung eines Leitbildes für den öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern
Anlage: Entwurf des Rahmenleitbilds mit Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die rasch fortschreitenden Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt bei gleichzeitig geringeren Mitteln stellen nicht nur an Unternehmen und Betriebe, sondern auch an den öffentlichen Dienst höhere Anforderungen. Diese erfordern eine qualifizierte Führung und hoch motivierte Mitarbeiter, die bereit sind, auf der Grundlage gemeinsamer Werte und Zielvorstellungen ihr Selbstverständnis zu überprüfen und Arbeitsweisen und Arbeitsverfahren im Blick auf eine zukunftsorientierte Leitidee zu optimieren.
Eine beim Innenministerium eingerichtete Projektgruppe "Motivationsförderung" hat ein erstes Konzept für eine solche Leitidee skizziert, aus dem in einer interministeriellen Arbeitsgruppe der Entwurf eines Rahmenleitbilds entwickelt wurde. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 29.10.1996 die Staatskanzlei und die Staatsministerien beauftragt, diesen Entwurf in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich zur Diskussion zu stellen, das Ergebnis zusammenzuführen und bis spätestens Mai 1997 dem federführenden Staatsministerium des Innern zuzuleiten. Welche Überlegungen der Leitbildinitiative zugrunde liegen und welche Ziele man damit zu erreichen hofft, können Sie der Anlage entnehmen.
Sie werden gebeten, den in der Anlage übersandten Entwurf des Rahmenleitbilds in Ihrem Kollegium zu erörtern, Änderungs- oder Ergänzungswünsche oder sonstige Anregungen in einem Schulvorschlag zusammenzufassen und diesen dem Staatlichen Schulamt (Volksschulen und Volksschulen für Behinderte), der Regierung (berufliche Schulen, soweit kein Ministerialbeauftragter bestellt ist) bzw. dem Ministerialbeauftragten (Gymnasien, Berufsoberschulen und Fachoberschulen, Realschulen) bis Mitte Februar 1997 zu übermitteln. Die Vorschläge der einzelnen Schulen werden zusammengefaßt, an das Ministerium weitergeleitet und mit Hilfe des Staatsinstituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung ausgewertet.
Auf der Grundlage der Äußerungen aller bayerischen Staatsministerien wird die schon bisher mit der Ausarbeitung des Leitbild-Entwurfs befaßte interministerielle Arbeitsgruppe ein "Kernleitbild" erstellen, das Mitte 1997 dem bayerischen Ministerrat zur abschließenden Beschlußfassung vorgelegt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
I.A. Hoderlein (Ministerialdirektor)
Anlage:
I27-0004-128, Stand 13.06.96
S.1:
Diskussion eines Leitbilds für den öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern.
Vorbemerkungen
Der öffentliche Dienst sieht sich steigenden Anforderungen bei knapperen Mitteln gegenüber. Reformen mit dem Ziel, sich auf die staatlichen Kernaufgaben zu konzentrieren, dies optimal zu erfüllen und gleichzeitig die Staatsausgaben zu senken, sind notwendig.
In dieser Situation ist es geboten, daß der öffentliche Dienst Bayerns sich seines Selbstverständnisses bewußt wird und die für sein Handeln maßgebenden Werte und Ziele definiert und weiterentwickelt.
Ein Leitbild kann hier Orientierungshilfe geben und die Grundlage für ein gemeinsames Verständnis vom öffentlichem Dienst nach innen und außen schaffen.
Das Leitbild soll von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes des Freistaates Bayern in einem umfassenden Diskussionsprozeß erarbeitet und von allen als verbindlicher Maßstab anerkannt werden..
S.2:
Angehörige des öffentlichen Dienstes arbeiten in Behörden, Gerichten, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern und Einrichtungen unterschiedlichster Art. Viele der im Leitbild enthaltenen Wertvorstellungen und Ziele beanspruchen für all diese Bereiche allgemeine Gültigkeit; einzelne Aussagen können aber - schon der Natur der Sache nach - nicht für alle (z.B. nicht für die Gerichtsbarkeit) gelten.
Das Leitbild wird nur einen allgemeinen Rahmen bilden. Es kann für einzelne Teilbereiche des öffentlichen Dienstes, ja selbst für die einzelne Behörde oder Dienststelle, nach den jeweiligen Bedürfnissen und Besonderheiten ergänzt werden.
Der hier vorgelegte Entwurf beruht bereits auf einer Diskussion in zahlreichen Arbeitsgruppen, soll aber nur erste Anhaltspunkte geben und eine breite Diskussion im gesamten öffentlichen Dienst auslösen.
S.3:
Unsere Arbeit für Bayern
Leitbild
1
Selbstverständnis
Im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern verstehen wir uns als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines modernen, den Zielen unserer Verfassung verpflichteten Dienstleistungsunternehmens. Wir dienen dem Gemeinwesen und allen Bürgerinnen und Bürgern.
Wir sichern ein geordnetes Zusammenleben, versuchen, widerstreitende Interessen auszugleichen, planen vorausschauend und erbringen öffentliche Leistungen.
Leitlinien unserer Arbeit sind die Wahrung unserer Rechtsordnung, der Dienst am Bürger, die Förderungen von Wirtschaft und Beschäftigung und der Einsatz für soziale Gerechtigkeit und für eine gesunde Umwelt.
Wir stellen uns unseren vielfältigen Aufgaben leistungsbewußt und kreativ; neuen Ideen und Entwicklungen stehen wir aufgeschlossen gegenüber.
2
Politik und Verwaltung
Der Erfolg des Unternehmens Freistaat Bayern beruht auf vertrauensvoller effizienter Zusammenarbeit des öffentlichen Dienstes und seiner politischen Fühung. Beide Seiten tragen gemeinsam die Verantwortung für die Umsetzung des Leitbilds.
S.4:
Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung setzen wir das geltende Recht und die Ziele der Staatsregierung loyal um und sind uns dabei unserer eigenständigen Verantwortung bewußt. Dabei handeln wir unparteiisch unter Beachtung des Gleichheitsgebots.
Aufgrund unserer Erfahrungen in der Praxis machen wir auf Schwächen geltender Vorschriften aufmerksam, weisen auf unnötige Belastungen hin und schlagen vorausschauend sachgerechte und wirtschaftliche Lösungen vor.
3
Verhältnis zum Bürger
Wir sehen den Bürger als Partner und kommen seinem Anliegen soweit wie möglich entgegen, berücksichtigen dabei aber auch stets unsere Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl.
Wir bemühen uns durch offene Information, Beratung und nachvollziehbare Begründung um Verständnis für unsere Entscheidungen, gerade dann, wenn wir ein Anliegen nicht erfüllen können oder Eingriffe notwendig sind.
Wir gehen auf Kritik ein, bereinigen Fehler und lernen aus ihnen.
Anlage 2
S. 1:
Begründung des Bayer. Staatsministeriums des Innern zum Entwurf eines Leitbilds für den öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern
1. Zweck und Bedeutung des Leitbildes
In Schrifttum und Verwaltungspraxis besteht übereinstimmend die Auffassung, daß die steigenden Anforderungen bei knapper werdenden Mitteln und die dadurch bedingten Reformmaßnahmen mit den Mitteln herkömmlicher Rationalisierung nicht mehr bewältigt werden können. Notwendig ist vielmehr eine grundlegende Änderung der Verwaltungskultur.
In der Verwaltungskultur spiegelt sich das akzeptierte Wertesystem einer Verwaltung wieder (sic); an ihr orientiert sich das Handeln und Verhalten der Mitarbeiter bei der Erledigung ihrer Dienstgeschäfte.
Die gegenwärtig maßgebenden, überkommenen Werte und Normen sind nur zum Teil (z.B. in verschiedensten Vorschriften) eindeutig festgelegt und für die Mitarbeiter erkennbar. Vor allem fehlt in aller Regel ihre Zukunftsorientierung.
Mit einem Leitbild sollen die für den öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern maßgebenden Werte und Zielvorstellungen auf einen Nenner gebracht werden. Die Bedürfnisse einer modernen Verwaltung sind mit den Bedürfnissen leistungsorientierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verbinden. Für den weiteren Entwicklungsprozeß soll eine verläßliche Orientierungshilfe zu gegeben werden (sic).
Leitbilder gibt es mittlerweile nicht nur bei der überwiegenden Mehrzahl großer und mittlerer Wirtschaftsunternehmen, sondern in zunehmendem Maße auf bei Landesverwaltungen (z.B. Baden-Württemberg, Niedersachen, Schleswig-Holstein), für einzelne Landesbehörden (z.B. Regierungspräsidien Stuttgart oder Düsseldorf) oder auch (mit etwas anderer Zielrichtung) für bayerische Kommunen (z.B. Städte Passau, Rosenheim) oder Landratsämter (z.B. Ebersberg, Miltenberg).
S. 2: !!!
Auch das vorrangig für die Kommunalverwaltung propagierte und dort auch schon mit Erfolg eingeführte "Neue Steuerungsmodell" geht davon aus, daß das für Reformen notwendige grundsätzliche Umdenken auf der Basis eines neuen Verwaltungsleitbildes eingeleitet wird.
Einem Leitbild kommen daher wichtige, nach innen und außen wirksame Funktionen zu:
-Es schafft die Voraussetzung für die Ausrichtung der Strukturen und der Entwicklungspotentiale an einer Leitidee (z.B. "modernes Dienstleistungsunternehmen Freistaat Bayern").
-Es ermöglicht und stärkt die Identifikation der Mitarbeiter und letztlich auch der Bürger mit dem Freistaat Bayern ("Wir-Gefühl")
-Es stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl und das Bewußtsein gemeinsamer Ziele über die Ressortgrenzen hinweg.
-Es ermöglicht und erleichtert für Vorgesetzte und Mitarbeiter die Orientierung durch Zieldefinitionen und Verhaltensmaßstäbe
-Es ist Voraussetzung dafür, die Leistungsbereitschaft und das Engagement durch eine verbesserte Führung und motivierte Mitarbeiter zu steigern.
-Es kann durch eine entsprechende Pressearbeit offensiv in der Öffentlichkeit vertreten werden und so dazu beitragen, das Ansehen des öffentlichen Dienstes zu verbessern.
-Es fördert die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für den potentiellen Nachwuchs und spricht gezielt qualifizierte Bewerber an.
S. 3
Inhalt
Inhaltlich soll ein Leitbild zunächst eine Zustandsbeschreibung bieten, in der sich jeder Mitarbeiter wiederfinden kann. Es soll darüber hinaus vor allem auch übergeordnete, zukunftsorientierte und langfristig gültige Zielsetzungen enthalten. Die gebotene Kürze macht allgemein gehaltene Aussagen unvermeidbar, deren Bedeutung aber spätestens dann erkennbar wird, wenn es darum geht, das Leitbild in konkrete Maßnahmen umzusetzen.
Wie in anderen vergleichbaren Leitbildern finden sich in dem beiliegenden Entwurf Aussagen
- zum eigenen Selbstverständnis,
- zum Verhältnis zwischen Politik und Verwaltung einerseits und zum Bürger andererseits,
- zu übergeordneten Arbeitszielen (z.B. Selbstbeschränkung, Qualität, Wirtschaftlichkeit),
- zu den Verhaltensweisen (z.B. Führung, Zusammenarbeit(,
- zur Personalentwicklung und
- zur internen Struktur und Arbeitsorganisation.
3. Entwicklungsprozeß
Nach den übereinstimmenden Empfehlungen externer Berater wie auch nach den einschlägigen Erfahrungen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung liegt ein wesentlicher Effekt von Leitbildern schon im Entwicklungsprozeß selbst. Eine intensive Diskussion auf allen Ebenen über das Selbstverständnis der jeweiligen Institution soll das für Reformprojekte unver-
S. 4:
zichtbare Umdenken einleiten. ein Leitbild darf daher nicht einfach von oben "verordnet" werden, sondern soll im "Gegenstromprinzip" (von der Spitze zur Basis und umgekehrt) in einem intensiven Entwicklung- und Lernprozeß erarbeitet werden, in den Mitarbeiter aller Ebenen einzubinden sind. Dieser Prozeß der Bewußtseinsbildung und Identifikation kann treffend mit der Devise "Der Weg ist das Ziel" charakterisiert werden.
S. 5:
4
Selbstbeschränkung
Wir lassen uns bei der Erfüllung unserer Aufgaben vom Vorrang der freiheitlichen Selbstgestaltung, Eigenverantwortung und Selbsthilfe des Bürgers leiten. Wir sind uns bewußt, daß staatliches Handeln in diesem Sinn vor allem unterstützend und fördernd wirken soll. Eingriffe beschränken wir auf das notwendige Maß.
5
Qualität
Wir wollen unsere Arbeit gut machen. Wir legen Wert auf eine hohe Qualität unserer Leistungen, überprüfen diese ständig und versuchen, sie weiter zu verbessern.
Im Rahmen der Gesetze erfüllen wir unsere Aufgaben ziel- und ergebnisorientiert und bemühen uns um wirtschaftliches und zeitgerechtes Handeln. Wir suchen dabei den einfachsten und schnellsten Weg zum Ziel.
6
Zusammenarbeit
Als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung arbeiten wir vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen. Wir wirken eigenverantwortlich und engagiert an der gemeinsamen Aufgabe mit und tragen so alle zum gemeinsamen Erfolg bei. Grundlage dafür ist eine für neue Ideen und für Kritik offene Haltung sowie Gesprächsbereitschaft über Hierarchieebenen und Ressort- und Behördengrenzen hinweg.
S. 6:
Zeitgemäße Führung
Wir machen uns die Grundsätze einer kooperativen Führung zu eigen und handeln danach.
Als Führungskräfte beteiligen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtzeitig an der Entscheidungsfindung. Wir stehen für sie und ihre Arbeitsergebnisse ein und fördern ihre Persönlichkeit und ihre berufliche Entwicklung.
Aufgaben, Befugnisse und Verantwortung delegieren wir soweit wie möglich auf die Mitarbeiter.
Im vorgegebenen Handlungsrahmen vereinbaren wir mit den Mitarbeitern in klarer und eindeutiger Form die zu erreichenden Ziele und Arbeitsergebnisse.
Wir führen regelmäßig Mitarbeitergespräche, in denen Ziele, Projekte und erreichte Ergebnisse sowie Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten unserer Mitarbeiter besprochen werden.
8
Personalentwicklung
Der Personalentwicklung kommt in einer leistungsorientierten Verwaltung mit knappen Ressourcen größte Bedeutung zu. Sie beginnt mit der sorgfältigen Auswahl und umfassenden Einführung neuer Mitarbeiter und setzt sich in Beratung und Förderung fort. Beim zielgerichteten Personaleinsatz sollen persönliche Interessen und Neigungen soweit wie möglich berücksichtigt werden.
Die Qualität unserer Arbeit wird maßgeblich von unserem Leistungswillen, unserem Können und unserer Selbstverantwortung bestimmt. Deshalb sind wir zu einer stetigen, das gesamte Berufsleben begleitenden
S. 7:
Fort- und Weiterbildung bereit. Dabei ergreifen wir auch selbst die Initiative. Der Freistaat Bayern sorgt für ein angemessenes Angebot an Fort- und Weiterbildung.
Wir erwarten, daß Leistung anerkannt wird. Als Vorgesetzte stehen wir in der Pflicht zu leistungsgerechter Beurteilung und beruflicher Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehört es auch, sie gezielt an qualifizierte Aufgaben heranzuführen und durch Wechsel ihrer Aufgaben für eine Erweiterung ihrer Erfahrungen zu sorgen.
Wir setzen uns für gleiche Chancen von Frauen und Männern ein, ebenso für die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung.
9
Wirtschaftliche Haushaltsführung
Wir verwalten die uns anvertrauten öffentlichen Mittel kostenbewußt und effizient und schöpfen alle Möglichkeiten zu wirtschaftlichem Handeln aus. Dezentraler Haushaltsverantwortung kommt dabei ein besonderer Wert zu.
10
Organisation
Eine moderne Verwaltung setzt eine aufgabengerechte, effektive und flexible Organisation voraus, die sich an den Erwartungen der Bürger orientiert und die Bedürfnisse der Mitarbeiter berücksichtigt.
Wir nutzen moderne Arbeits- und Organisationsmethoden. Insbesondere sind wir bestrebt, Hierarchien
S. 8:
abzubauen, die Möglichkeiten für Teamarbeit auszuschöpfen, die Voraussetzungen für eine ganzheitliche Aufgabenerledigung zu schaffen, zeitgemäße Steuerungsmechanismen zu nutzen und die Verantwortung für Ergebnisse, Personal- und Sachmittel möglichst zu dezentralisieren.
Wir sind bereit, uns in Leistungsvergleichen zu messen und dem Wettbewerb zu stellen.
Die Möglichkeiten moderner Informations- und Kommunikationstechnik nehmen wir engagiert in Anspruch.
Uns ist bewußt, daß dieses Leitbild seine Wirkung nur entfalten kann, wenn wir es gemeinsam leben. Dazu sind wir alle aufgerufen.
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nos
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