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-- Auseinanderschreibung (http://Rechtschreibung.com/Forum/showthread.php?threadid=341)
eingetragen von Christian Dörner am 11.08.2004 um 11.00
Zitat:Die Zusammenschreibung kennenlernen findet man im Duden zum erstenmal in der 9. Auflage von 1915. Zu diesem Zeitpunkt muß die Zusammenschreibung jedoch schon sehr weit verbreitet gewesen sein.
Ursprünglich eingetragen von Reinhard Markner
Im Regelwerk von 1902 ist "kennen" gar nicht aufgeführt, hingegen "spazieren". Die Zusammenschreibungen "kennenlernen" und "spazierengehen" stehen schon im Duden von 1928 (vielleicht auch in einer früheren Auflage), die Getrenntschreibung ist dann allmählich ausgestorben.
In den Vorgängerauflagen (8. Auflage und 2. Auflage des Buchdruckerdudens von 1907) findet man noch keinen Eintrag, der auf die Getrennt- oder Zusammenschreibung bei kennenlernen hinweisen würde.
Bei der Gelegenheit muß mit einem Irrtum aufgeräumt werden, der in letzter Zeit vor allem von seiten der Reformer immer wieder absichtlich ins Feld geführt worden ist: Im Gegensatz zu den Behauptungen der Reformbefürworter, der Duden hätte im 20. Jahrhundert ständig zahllose Schreibweisen geändert, ohne daß dies aufgefallen wäre, entspricht die Orthographie des Dudens von 1915 bis auf vernachlässigbare Ausnahmen bereits dem Duden von 1991. Die gesamten Änderungen, die der Duden von der 9. bis zur 20. Auflage vorgenommen hat, entsprechen selbst kumuliert lediglich einem Bruchteil dessen, was der Duden in seiner 22. Auflage (2000) gegenüber der 21. von 1996 geändert hat.
Damit wird deutlich, daß es trotz anderslautender Behauptungen zwar eine sehr einheitliche bewährte Orthographie gibt, aber keinesfalls eine geschlossene Regelung, die man als »neue Rechtschreibung« bezeichnen könnte.
Als kleines Bonbon sei hinzugefügt, daß der Duden von 1991 gegenüber seiner Vorgängerauflage von 1986 lediglich die Schreibweise eines einzigen Wortes geändert hat: West-Berlin wurde zu Westberlin, wohl als Zugeständnis an die Orthographen der sogenannten »DDR«.
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Christian Dörner
eingetragen von Reinhard Markner am 11.08.2004 um 10.21
Im Regelwerk von 1902 ist "kennen" gar nicht aufgeführt, hingegen "spazieren". Die Zusammenschreibungen "kennenlernen" und "spazierengehen" stehen schon im Duden von 1928 (vielleicht auch in einer früheren Auflage), die Getrenntschreibung ist dann allmählich ausgestorben.
eingetragen von Erhard Leimeister am 11.08.2004 um 10.11
Hallo allerseits!
Vielleicht kann mir in diesem Forum jemand weiterhelfen.
Kürzlich habe ich Karl Kaustkys "Ursprung des Christentums"
ausgelesen. Das Buch wurde offenbar 1908 verfaßt; mein
Exemplar ist eine Auflage von 1919.
Bei der Lektüre fiel mir auf, daß konsequent "kennen
lernen" geschrieben stand (auch in einigen analogen
Fällen stets Getrenntschreibung); die "restliche"
Orthographie entspricht hingegen dem, was wir alle
bis 1996 gewohnt waren.
Was ich mich nun frage: Ist die Zusammenschreibung
"kennenlernen" neueren Datums, als ich bisher vermutet
hatte; oder verharrt Kautsky hier in einer Schreibweise,
die er Jahrzehnte früher gelernt hatte?
Hat hier jemand dazu eine Idee? Über Antwort
würde ich mich freuen.
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EL
eingetragen von Christian Dörner am 05.08.2004 um 13.50
Zitat:Im Deutschen gibt es eine gewisse Anzahl von Wörtern, die im allgemeinen nicht mit einem nachfolgenden Verb zusammengeschrieben werden, auch wenn sie die Funktion eines Resultativzusatzes erfüllen.
Ursprünglich eingetragen von Fritz Koch
Im Ickler und im alten und neuen Duden findet man das Wort nicht, in Googel sehr oft "das Öffentlichmachen" und einige "öffentlichmachen".
Es ist aber ein wesentlicher Bedeutungsunterschied, ob man eine Sache öffentlich macht (in der Öffentlichkeit macht, auf welche Weise) oder öffentlichmacht (veröffentlicht, zu welchem Ergebnis).
Dazu gehören z. B. öffentlich, deutlich, stark usw., also nicht *etwas öffentlichmachen, *etwas deutlichmachen, *sich für etwas starkmachen, jedoch sich etwas bewußtmachen (aber etwas bewußt machen) und etwas bekanntmachen (aber jmdn. bekannt machen) usw.
Dies war in der Regel keine eigenmächtige Festlegung der Dudenredaktion, sondern entsprach durchaus der Beobachtung der Sprache. Durch Zusammenschreibung kann man den Verbzusatz gegen die adverbiale Deutung sicherstellen. Getrenntschreibung ist neutral und läßt grundsätzlich beide Deutungen zu.
Da sich unter den nicht zusammenzuschreibenden Wörtern viele befanden, die auf -lich usw. enden, erfanden die Reformer die absurde Regel, daß bei -ig, -isch und -lich Zusammenschreibung grundsätzlich untersagt sei, obwohl Wortausgänge mit Getrennt- und Zusammenschreibung nur sehr wenig zu tun haben.
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Christian Dörner
eingetragen von Fritz Koch am 05.08.2004 um 12.50
Im Ickler und im alten und neuen Duden findet man das Wort nicht, in Googel sehr oft "das Öffentlichmachen" und einige "öffentlichmachen".
Es ist aber ein wesentlicher Bedeutungsunterschied, ob man eine Sache öffentlich macht (in der Öffentlichkeit macht, auf welche Weise) oder öffentlichmacht (veröffentlicht, zu welchem Ergebnis).
eingetragen von Carsten Zander am 19.06.2004 um 14.37
In letzter Zeit stoße ich immer häufiger auf Schreibungen wie "fertig zustellen" und "kennen zulernen".
Hierzu eine kleine Google-Statistik:
"fertig zu stellen" 15400
"fertig zustellen" 832
"kennen zu lernen" 397000
"kennen zulernen" 15800
"zufrieden zu stellen" 31800
"zufrieden zustellen" 3000
"hier zu lassen" 746
"hier zulassen" 317
"lahm zu legen" 498
"lahm zulegen" 228
"auseinander zu nehmen" 3170
"auseinander zunehmen" 489
"zurück zu kehren" 15100 (auch nach den Reformregeln falsch)
"zurück zukehren" 2600
(Einige Google-Einträge resultieren auch aus Trennungen am Zeilenende, z.B. "fertig -zustellen". Das kann aber vernachlässigt werden.)
Wie sind diese Dinge zu erklären? Handelt es sich um eine Tendenz zur Wiederzusammenschreibung?
"kennen --- lernen" mag mit einiger Verrenkung noch machbar sein.
Aber "kennen --- zu --- lernen" ist kaum aussprechbar, so daß der Schreibende unbewußt einen Kompromiß zwischen Auseinander - und Zusammenschreibung bildet. Er schreibt dann "kennen zulernen".
eingetragen von J.-M. Wagner am 31.05.2004 um 21.20
Ich stolpere gerade über das, was die Kommission in Anlage 2 des dritten Berichtes geschrieben hat:
(4) Zusammengeschrieben wird auch, wenn wohl in dieser Fügung nicht steigerbar ist, z. B.: wohlachtbar, wohlanständig, wohlbehalten, wohlverdient usw.Soweit ich es sehe, wird diese Aussage vom amtlichen Regelwerk nicht gedeckt, ein derartiges Zusammenschreibungskriterium ist in § 36 nicht enthalten.
Zwar taucht das komplementäre Getrenntschreibungskriterium unter § 36 E1 (4) auf aber das ändert nichts daran, daß es eben nur für die Getrenntschreibung gilt. Die Nichtsteigerbarkeit des ersten Bestandteiles taucht nur in § 34 (2.2) als Zusammenschreibungskriterium auf, aber diese Regel läßt sich auf die genannten Beispiele nicht anwenden. Liege ich damit richtig?
Wenn ja, komme ich zu dem Fazit, daß analog zu so genannt bei einer korrekten Regelauslegung noch viel mehr eigenständige Wörter getrennt geschrieben werden müßten.
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Jan-Martin Wagner
eingetragen von Christoph Kukulies am 28.10.2003 um 17.04
Zitat:
Ursprünglich eingetragen von ghest
Es gibt noch kreatives Schreiben:
Süddeutsche Zeitung v. 28.10.03, Sizilien im Herbst, Die Ruhmeshalle der Cäsaren:
"Behutsam ohrpinselt ein Wissenschaftler die fast 2000 Jahre alte Büste von Julius Cäsar, die im August diesen Jahres gefunden wurde."
Archäologen-Fachsprache oder Neuschöpfung, orthographische Rückbildung aus "Ohrpinsel" (falls es den gibt)?
Jedenfalls ganz auf der Linie der Wortbildung der deutschen Gegenwartssprache.
Perfekt geohrpinselt oder ohrgepinselt? Vermutlich das erstere.
In dem Zusammenhang fällt mir sofort "gebauchpinselt" ein.
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Christoph Kukulies
eingetragen von ghest am 28.10.2003 um 16.23
Es gibt noch kreatives Schreiben:
Süddeutsche Zeitung v. 28.10.03, Sizilien im Herbst, Die Ruhmeshalle der Cäsaren:
"Behutsam ohrpinselt ein Wissenschaftler die fast 2000 Jahre alte Büste von Julius Cäsar, die im August diesen Jahres gefunden wurde."
Archäologen-Fachsprache oder Neuschöpfung, orthographische Rückbildung aus "Ohrpinsel" (falls es den gibt)?
Jedenfalls ganz auf der Linie der Wortbildung der deutschen Gegenwartssprache.
Perfekt geohrpinselt oder ohrgepinselt? Vermutlich das erstere.
eingetragen von Theodor Ickler am 25.10.2003 um 17.12
Diese Anregung von Frau Menges wird sicher bald aufgegriffen werden.
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Th. Ickler
eingetragen von RenateMariaMenges am 25.10.2003 um 14.20
Könnte man eine neu gestaltete Seite dieses Wörterbuches einmal online einsehen, damit man sich ein Bild machen kann?
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RenateMariaMenges
eingetragen von Theodor Ickler am 25.10.2003 um 10.26
Wiederum hat Herr Wagner völlig recht. Der Schluß auf den Adjektivcharakter zwingt allerdings nicht absolut zur Zusammenschreibung, außer bei Steigerung usw., wie schon oft dargelegt. Manchmal ist übrigens der Zusammenhang mit einem Verb nur verdunkelt oder im Laufe der Geschichte abgerissen, weil das Verb ausgestorben ist. Zu hart gesotten können wir das Verb sieden ja noch leicht erschließen, aber launen gibt es nicht mehr. Trotzdem ist die Getrenntschreibung gut gelaunt nicht völlig ausgeschlossen. Dafür spricht z. B. die Erfragbarkeit: Wie war er denn heute gelaunt? usw. In meinem Wörterbuch ist das berücksichtigt. (Mancher ahnt vielleicht, wieviel Mühe man sich geben muß, wenn man so ein Wörterbuch macht. Deshalb ist auch die Wort für Wort neubearbeitete nächste Ausgabe noch nicht ganz fertig; es dauert aber nicht mehr lange!)
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Th. Ickler
eingetragen von Elke Philburn am 24.10.2003 um 18.00
Manche Auseinanderschreibungen liest man so selten, daß sie einem fast schon wie Relikte aus der frühen Zeit des Neuschriebs erscheinen.
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http://www.vrs-ev.de/
eingetragen von J.-M. Wagner am 24.05.2003 um 16.24
Zitat:Was mir gerade am Beispiel des hartgesotten wieder einmal auffiel, ist die falsche Verknüpfung in § 36: Aus einer zutreffenden Beobachtung (daß es bestimmte Infinitive als Zusammenschreibung nicht gibt) wird eine unzutreffende Schlußfolgerung gezogen (daß es die entsprechenden zusammengeschriebenen Partizipien ebenfalls nicht geben kann). Muß man aber nicht umgekehrt aus der Beobachtung, daß es Wörter gibt, die zwar wie Partizipien aussehen, zu denen aber keine entsprechenden zusammengeschriebenen Infinitive existieren, zwingend folgern, daß es dann eben keine Partizipien sind sondern Adjektive?
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler (unter GZS)
Immer wieder stößt die Diskussion auf den bekannten Zwiespalt: Einerseits konnte die Reform sich vom Usus nicht lösen, andererseits räsoniert sie so, als gelte es, die deutsche Rechtschreibung zum erstenmal zu normieren. Dieser Spagat führt zu den meisten Ungereimtheiten, vor allem deshalb, weil die Neubegründungen weit weniger intelligent sind als der intuitiv entstandene Schreibbrauch.
Bei den von Herrn Upmeyer gesammelten Beispielen (Partizip I) läßt sich diese Folgerung auf die Fälle aus Adjektiv oder Adverb + Verb und aus Verb + integriertem Objekt sowie aus Verb + Verb erfolgreich anwenden und nur auf diese. Was bedeutet das für die Neuregelung? Nehmen wir an, aus der beschriebenen Beobachtung würde die richtige Folgerung (Adjektiv) gezogen. Ist diese Regelkonzeption ein gangbarer Weg, stellt sie einen Fortschritt dar? Auf den ersten Blick scheint dieser Ansatz ja ganz brauchbar zu sein.
Dazu 2 Aspekte: (i) Mir scheint, daß damit die am einfachsten zu erkennenden Fälle abgedeckt werden, für die aus formalen Gründen sicherlich eine formale Regelung sinnvoll ist, die sich aber andererseits semantisch leicht erschließen lassen. Mit anderen Worten: Es ist einfach klar, daß es sich um Adjektive handelt (auch wenn die Neuregelung in manchen Fällen [wie etwa allgemeinbildend, aufsehenerregend] zu einem anderen abwegigen Urteil gekommen ist). Das heißt nicht, daß diese Regelkonzeption schlecht oder überflüssig wäre; ich habe den Eindruck, daß sie das, was einem das eigene Sprachgefühl sagt, grammatisch auf den Punkt bringt. Ob das wirklich ein Fortschritt ist, kann ich nicht beurteilen, weil ich nicht weiß, was es dazu bislang gab.
(ii) Es werden nur diese (einfachen) Fälle abgedeckt, d. h. die wirklich schwierigen bzw. problematischen entziehen sich diesem Ansatz. Mit schwierig meine ich hier, daß man eben nicht auf den ersten Blick entscheiden kann, ob es sich um ein Adjektiv oder ein Partizip handelt, weil das Wort beide Funktionen haben kann und beide Male in dieser Form auftritt (siehe die Fälle aus intransitiven Verben und intransitive Partizip I aus transitiven Verben bei Herrn Upmeyer). Hier kommt es auf den Satzzusammenhang an und also letztlich auf die Semantik.
Fazit: Ein formales Kriterium kann als Hilfestellung dienen, das semantische Kriterium aber nicht ersetzen. Die reformierte Rechtschreibung favorisiert die formalen Kriterien. Wenn man dabei nicht sehr gut aufpaßt, wird sich leicht ein systematischer Fehler bzw. eine Lücke ins Regelwerk einschleichen. Paragraph 36 hat solche Fehler und Lücken. Was kann man tun? a) Nachbessern, d. h. nachträglich die Sorgfalt walten lassen, die das Favorisieren formaler Kriterien bei der Regelkonzeption fordert. b) Das Konzept des Favorisierens formaler Kriterien fallenlassen und ihnen eine untergeordnete Rolle zuteil werden lassen. Auf die Frage, was im letzteren Fall dann ersatzweise favorisiert werden soll, gibt es wieder mehrere Antworten, die m. E. von einer fundamentaleren Frage abhängen: Was geht vor, Regelwerk oder tatsächlicher Schreibbrauch? diesen Faden will ich jetzt lieber nicht weiterspinnen, vielleicht hat mich mein Gedankengang ja schon etwas in die Irre geführt...
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Th. Ickler: Übrigens verdient Herr Wagner mit seinen scharfsinnigen Exegesen hohes Lob; man kann jetzt immer wieder auf seine feinsinnigen Beobachtungen zurückgreifen.Vielen Dank für das Lob; ich hoffe sehr, daß meine Beiträge den von Ihnen genannten Zweck erfüllen!
Aber: Enjoy, but handle with care ich hoffe auch, daß man sie immer genau prüft, weil ich in manchen Dingen, mit denen ich mich weniger gut auskenne (wie etwa der Grammatik oder Feinheiten der Rechtschreibung vor der Reform), auch danebenliegen kann. Das ist ja das Gute an diesem Forum, daß man auf verschiedene Art und Weise etwas dazulernen kann indem man sich selber bemüht, zu einem Schluß zu kommen, und indem man sich von anderen korrigieren läßt.
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Jan-Martin Wagner
eingetragen von margel am 22.05.2003 um 14.43
Das ist ein interessanter neuer Gesichtspunkt. Sie sprechen den Unterschied zwischen attributivem und prädikativem Gebrauch an (weniger eine Frage der Betonung, glaube ich).
Halbgar wird nach meiner Beobachtung sowieso überwiegend im übertragenen Sinne gebraucht:"halbgare Gedanken, Vorschläge"
usw.
Ich wollte mich auch nicht festbeißen - schon gar nicht am Schnitzel!
Nun noch ein Geschichtchen. Gast zum Kellner: "Das Schnitzel ist zäh, ich kann es nicht essen."-"Soll ich Ihnen stattdessen ein Kotelett bringen?" - Ich habe das Schnitzel doch schon zu essen angefangen." - "Das macht nichts, wir haben auch angefangene Koteletts."
eingetragen von Christoph Kukulies am 22.05.2003 um 13.27
Zitat:
Ursprünglich eingetragen von margel
Hallo, Herr Kukulies!
Erst mal Entschuldigung für das schlimme "s". Es war eben eigentlich die Zeit meines Mittagsschlafs.Aber fürs Forum und einen Schwatz opfere ich manches...
Jetzt nehmen wir mal eine andere Garungsart:die Mikrowelle.
Ich habe zwar keine, aber ich weiß, daß da die Hitze im Inneren des Garungsgutes durch Strahlungsabsorption entsteht. Also die Kartoffel hat überall ungefähr die gleiche Temperatur. Wenn sie nun halb gar ist - wie ist sie dann ihrer Meinung nach?
brigens würde der Gast sagen, sein Schnitzel sei "halb durch", nicht "halb gar".
Jetzt brauche ich meinen Mittagsschlaf.
Wir sollten uns jetzt hier nicht festbeißen in möglicherweise halbgaren Schnitzeln mit mikrowellenerhitzten
Kartoffeln, die halb gar sind.
Was mir nur gerade auffiel:
Wenn man sagt: "Das Objekt ist halb gar", bevorzugt man die getrennte Schreibweise (Betonung auf 'gar'). Sagt man:"Das halbgare Objekt" (Betonung auf 'halb'), schreibt man
zusammen.
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Christoph Kukulies
eingetragen von margel am 22.05.2003 um 13.01
Hallo, Herr Kukulies!
Erst mal Entschuldigung für das schlimme "s". Es war eben eigentlich die Zeit meines Mittagsschlafs.Aber fürs Forum und einen Schwatz opfere ich manches...
Jetzt nehmen wir mal eine andere Garungsart:die Mikrowelle.
Ich habe zwar keine, aber ich weiß, daß da die Hitze im Inneren des Garungsgutes durch Strahlungsabsorption entsteht. Also die Kartoffel hat überall ungefähr die gleiche Temperatur. Wenn sie nun halb gar ist - wie ist sie dann ihrer Meinung nach?
brigens würde der Gast sagen, sein Schnitzel sei "halb durch", nicht "halb gar".
eingetragen von Christoph Kukulies am 22.05.2003 um 12.49
Zitat:
Ursprünglich eingetragen von margel
Herr Kukulies, wenn wir schon wissenschaftlich ans Schnitzel herangehen, so kann halb gar auch bedeuten, das der
Garungsgrad des ganzen Schnitzels erst zur Hälfte erreicht ist. Übrigens - das mit dem Querschnitt werde ich beinm nächsten Restaurantbesuch mal ausprobieren. Mal sehen ,
wo ich mich dann wiederfinde. Vieleicht bei den Michelin-Testern...
Nette Replike, bis auf das daß . Besonders das mit den Michelin-Testern hat mir gefallen.
Aber die Verlegung auf den Garungsgrad gibt Herrn Upmeyers Regel doch eher wieder recht.
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Christoph Kukulies
eingetragen von margel am 22.05.2003 um 12.40
Herr Kukulies, wenn wir schon wissenschaftlich ans Schnitzel herangehen, so kann halb gar auch bedeuten, das der
Garungsgrad des ganzen Schnitzels erst zur Hälfte erreicht ist. Übrigens - das mit dem Querschnitt werde ich beinm nächsten Restaurantbesuch mal ausprobieren. Mal sehen ,
wo ich mich dann wiederfinde. Vieleicht bei den Michelin-Testern...
eingetragen von Christoph Kukulies am 22.05.2003 um 12.00
Zitat:
Ursprünglich eingetragen von margel
Lieber Herr Upmeyer,
es funkioniert leider nicht.
Halb, getrennt geschrieben, bedeutet meistens nicht, daß
die genannte Eigenschaft nur der einen Hälfte des Objekts zukommt(nicht des "Substantivs").
Wenn ich ein halb gares Schnitzel vorgesetzt bekomme, so ist keineswegs die eine Hälfte gar, die andere nicht.Wenn ich halb blind aus der Dunkelheit ins Helle komme, bin ich nicht auf einem Auge blind, auf dem anderen sehend,usw.
Eher geht es bei der Zusammenschreibung oft um Fachausdrücke.
Vgl. schwerverletzt, schwer verletzt.
Das Beispiel "halb Weltdame" - "Halbweltdame" paßt ja nun
gar nicht zum Thema. Ich glaube, das merken Sie selber.
margel,
es kommt auf die Sichtweise an: Schaut man sich die Querschnittsfläche des Schnitzels an, so kann sie sehr wohl halb gar sein - innen noch roh, etwa ein Streifen von 1 cm Breite, oben und unten, jeweils 0,5 cm gar.
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Christoph Kukulies
eingetragen von margel am 22.05.2003 um 11.40
Lieber Herr Upmeyer,
es funkioniert leider nicht.
Halb, getrennt geschrieben, bedeutet meistens nicht, daß
die genannte Eigenschaft nur der einen Hälfte des Objekts zukommt(nicht des "Substantivs").
Wenn ich ein halb gares Schnitzel vorgesetzt bekomme, so ist keineswegs die eine Hälfte gar, die andere nicht.Wenn ich halb blind aus der Dunkelheit ins Helle komme, bin ich nicht auf einem Auge blind, auf dem anderen sehend,usw.
Eher geht es bei der Zusammenschreibung oft um Fachausdrücke.
Vgl. schwerverletzt, schwer verletzt.
Das Beispiel "halb Weltdame" - "Halbweltdame" paßt ja nun
gar nicht zum Thema. Ich glaube, das merken Sie selber.
eingetragen von Henning Upmeyer am 22.05.2003 um 09.21
Unabhängig von der obrigkeitlich angeordneten Schreibweise mache ich (in Anlehnung an den "Kritischen Kommentar" und den "Schildbürgerstreich") folgenden Vorschlag:
Wenn "halb" durch "zur Hälfte" oder "eine Hälfte" ersetzt werden kann und also "einen Teil des Substantivs" bedeuten soll, sollte es getrennt geschrieben werden. Vgl. halb Weltdame - Halbweltdame.
Wenn "halb" eine "Verringerung der Eigenschaft" des Substantivs bedeuten soll, sollte es zusammengeschrieben werden.
halb amtliches Schreiben: eine Hälfte des Schreibens ist amtlich -
halbamtlich: das ganze Schreiben ist nicht wirklich amtlich;
halb leinener, seidener, wollener Rock: der Rock ist zur Hälfte aus Leinen, Seide, Wolle -
halbleinen, halbseiden, halbwollen: das Gewebe ist gemischt mit Leinen, Seide, Wolle;
halb gar: eine Hälfte ist gar - halbgar: das Ganze ist noch nicht gar;
halb nackt: zur Hälfte, eine Hälfte nackt - halbnackt: fast durchsichtige Kleidung;
halb linke Meinung: die eine Hälfte ist links - halblinke Meinung: nicht ganz links;
halb blind: auf einem Auge blind - halbblind: auf beiden Augen halbe Sehkraft;
Schwieriger ist die Bedeutungsunterscheidung bei halb leer - halbleer, halb voll - halbvoll, halb offen - halboffen, halb verhungert - halbverhungert, halb tot - halbtot, halb wach - halbwach.
eingetragen von Sigmar Salzburg am 22.05.2003 um 05.18
Das ist eine Überschrift auf Seite 34 in der FAZ vom 21.5.2003.
Ihre Übertragung in die "moderne", von vielen Zeitungsschreibern noch gerne verwendete Trennschreibe würde lauten:
Krebs erregend – na und?
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Sigmar Salzburg
eingetragen von Jörg Metes am 21.05.2003 um 22.20
Frau Philburn hat in diesem Strang (Eintrag vom 22.03.02) schon einmal versucht, anhand des Dudens 1996 zu erschließen, in welchen Fällen halb wohl ein nach §36(5) bedeutungsvermindernder Wortbestandteil sein mag und in welchen Fällen nicht (sondern: ein vom anschließenden Adjektiv getrennt zu schreibendes Adverb). Es ist ihr nicht gelungen.
Auch der Bertelsmann-Wahrig 2002 sieht sich außerstande, diese Frage zu klären. Er meint:Zitat:Zwar soll der Anschein erweckt werden, es sei alles geregelt - nämlich sogar ausdrücklich das, was sich nicht regeln läßt (»mit der Einschränkung, dass Getrennt- oder Zusammenschreibung etc. etc.«) -, doch in Wahrheit ist diese Passage natürlich ein einziger Schmarren. Ein Kriterium zur Unterscheidung von "bedeutungsmindernd" und "nicht bedeutungsmindernd" wird gerade nicht gegeben. Im Gegenteil. Als Beispiele für ein nicht bedeutungsminderndes halb (Getrenntschreibung Pflicht!) führt der Bertelsmann-Wahrig 2002 allen Ernstes auf:
Zusammensetzungen des Adverbs halb mit einem Adjektiv schreibt man zusammen, wenn halb als bedeutungsmindernd verstanden wird: halbamtlich, halbleinen, halbseiden. § 36(5)
Ansonsten gelten mehrteilige Ausdrücke mit halb als getrennt zu schreibende Wortgruppen (halb leer, halb nackt, halb offen, halb voll) mit der Einschränkung, dass Getrennt- oder Zusammenschreibung möglich ist, wenn nicht eindeutig erkennbar ist, ob es sich um eine Wortgruppe (halb gar) oder um eine Zusammensetzung handelt (halbgar) § 36
Zitat:Die Trennlinie zwischen Getrennt- und Zusammenschreibung wird vollkommen willkürlich gezogen. Und eben deshalb liest man in der deutschen Presse auch immer wieder so schöne Überschriften wie (Berliner Zeitung, 16.05.03 - gemeint ist der neue, als gemäßigt links geltende argentinische Präsident Néstor Kirchner):
ein halb leeres Haus; ein halb nacktes Kind, (...) halb verhungerte Tiere
Halb linker Provinzfürst. Im sage und schreibe vierten Jahr der Vereinfachung von Getrennt- und Zusammenschreibung durch die Rechtschreibreform.
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Jörg Metes
eingetragen von Jörg Metes am 05.01.2003 um 22.34
Der 'Bertelsmann-Wahrig' 2002 verzeichnet zwar die Schreibweise zentralbeheizt, doch vermutlich verstößt er damit gegen die Regeln. Neben der zentralen gibt es schließlich auch die dezentrale Beheizung. Der Umweltforschungsplan des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit / Forschungsbericht 204 01 120 etwa verwendet folgerichtig auch die Schreibweisen zentral beheizt und dezentral beheizt.
Der 'Bertelsmann-Wahrig' 2003 müßte hier m. E. nachbessern. Und bei dieser Gelegenheit auch gleich noch die Schreibweisen zentralgesteuert und zentralgelenkt verbieten.
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Jörg Metes
eingetragen von Elke Philburn am 27.08.2002 um 18.06
Wen wählen?
Links extrem und rechts extrem haben im Bundestag nichts zu suchen.
eingetragen von Christoph Kukulies am 28.06.2002 um 06.43
Heute in einer ganzseitigen Anzeige eines Mobiltelefonherstellers in der FAZ:
,,Das Siemens ME45 ist übrigens auch stoßfest, Wasser- und Staub abweisend".
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Christoph Kukulies
eingetragen von Christoph Kukulies am 06.06.2002 um 10.13
Aus http://www.wdr.de zu den Unwettern im Südwesten Deutschlands
(kopiert und eingefügt):
"Katastrophale Zustände"
Ergiebige Regenfälle hatten gestern in Baden-Württemberg und Bayern für überflutete Straßen, voll gelaufene Keller und Erdrutsche gesorgt. Nach Angaben der Polizei in Freiburg und Emmendingen befanden sich die Feuerwehren im Breisgau im Dauereinsatz.
Auch im Schwarzwald-Baar-Kreis sowie in den Landkreisen Tuttlingen und Rottweil berichtete die Polizei von "katastrophalen Zuständen". Im thüringischen Stadtilm wurde das Stadtzentrum nach heftigen Regenfällen zeitweise gesperrt. Die Feuerwehr war auch dort pausenlos im Einsatz.
Neue Unwetterwarnung
Unterdessen warnte der Deutsche Wetterdienst Stuttgart vor weiteren Unwettern gewarnt. Für den weiteren Tagesverlauf werden im Südwesten starke Gewitter mit Hagel, Sturmböen um 80 km/h sowie mehr als 30 Liter Regen pro Quadratmeter erwartet.
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Christoph Kukulies
eingetragen von Reinhard Markner am 06.06.2002 um 08.51
Im Zuge der Walser-Debatte taucht mancherorts die unbeholfene Auseinanderschreibung »vorab drucken« auf. Auch ein Fernsehsprecher vermeldete jüngst, die F.A.Z. habe sich geweigert, die Erzählung »vorab zu drucken«.
eingetragen von Jörg Metes am 04.06.2002 um 22.03
Zitat:Die Bertelsmann-Sprachberatung schreibt mir, daß sie mir sehr wohl und auch umgehend auf meine Anfrage vom 4.2.02 geantwortet habe. Sie schickt mir ihre Antwort vom 5.2., die mich damals nicht erreicht hat, zusammen mit der Bitte um Richtigstellung noch einmal.
Ursprünglich eingetragen von Jörg Metes
Und obwohl der Bertelsmann Sprachdienst eine prompte Beantwortung aller Anfragen verspricht (...), habe ich bis heute nichts mehr gehört.
In dieser Antwort heißt es (ich hatte gefragt, warum die Getrenntschreibung von "gleich kommen" im Wörterverzeichnis des amtlichen Regelwerks begründet werde mit §34 E3(3)):
»Die Getrenntschreibung von "gleichkommen" wird nicht in § 34 begründet. Die Zusammenschreibung wird in § 34 begründet. § 34 E3 regelt dagegen die Getrenntschreibung in den ansonsten durch § 34 nicht geregelten Fällen.«
Die Passage im Wörterverzeichnis, die ich aber gemeint hatte, lautet:
»gleich (in gleicher Weise, sofort) [groß, gültig, gut; lauten, kommen ... § 34 E3(3) =/ gleichgültig, ...kommen];«
("=/" soll hier sein: das Ungleich-Zeichen)
Und ich verstehe, so sehr ich mich auch bemühe, diese Passage nach wie vor so, daß die Getrenntschreibung »gleich kommen« begründet wird mit §34 E3(3). Kann jemand mir meinen eventuellen Denkfehler erklären?
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Jörg Metes
eingetragen von Theodor Ickler am 12.04.2002 um 03.39
Die knappe Ausdrucksweise soll nur bedeuten, daß es nicht "Normaldeutsch" ist, sondern auf bestimmte Sonderbereiche eingeschränkt, in diesem Fall Fachsprache oder papiernes Verwaltungsdeutsch ... Das ist natürlich immer noch recht vage.
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Th. Ickler
eingetragen von J.-M. Wagner am 12.04.2002 um 01.54
Zitat:Ich denke, daß ich es woanders auch schon einmal gelesen und nicht verstanden habe: Was bedeutet »ist stilistisch markiert«? Daß es zwar eine grammatisch mögliche "Konstruktion" ist, aber kein guter Stil?
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler
Dabei ist ein zweites Kriterium zu beachten: das erweiterte Partizip I ist stilistisch markiert, kommt in der Umgangssprache kaum vor. Für das klassifizierende zusammengesetzte Adjektiv gilt diese Einschränkung nicht.
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Jan-Martin Wagner
eingetragen von Martin Reimers am 01.04.2002 um 23.57
Zu den gängigen Übergeneralisierungen der Auseinanderschreibung, die in diesem Fall nicht vom Duden vorgeschrieben sind, gehören m. E. auch Schreibungen wie "dummer Weise" und ähnliche. Interressant scheint mir hier eine gewisse Uneinheitlichkeit in der herkömmlichen Schreibpraxis, die glücklicherweise nicht von den Reformern wegrationalisiert wurde.
Der zu "dummerweise" quasi baugleiche Ausdruck "unverrichteter Dinge" wird getrennt schrieben - aber wieso? Am ehesten wohl, weil es dies der Betonung und der leichten Zäsur entspricht; vielleicht aber auch, weil "unverrichteterdinge" schlicht häßlich aussieht. Ich denke, man sieht an solchen Einzelenscheidungen der Sprachgemeinschaft sehr schön, wie grammatische, phonetische, semantische und eben auch sprachästhetische Kriterien ineinandergreifen und sich einem mechanistischen Zugang entziehen.
Alles Dinge, die eigentlich sehr einsichtig sind, wenn man sich für den deskriptiven Ansatzes entscheidet, der die gängige Praxis gelten läßt. (Das brauche ich ja eigentlich hier nicht extra zu betonen.) Aber die Rechtschreibreform funktioniert nun einmal nach dem Prinzip "Was ich nicht verstehen kann, das darf es nicht geben."
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Martin Reimers
eingetragen von Theodor Ickler am 01.04.2002 um 04.13
Frau Philburn hat den eigentlichen Grund der Univerbierung genannt. Er hat mit Weglassen nichts zu tun, die Reformer wollten ihn bloß an solchen formalen Kriterien festmachen. Eines von meinen mindestens vier Kriterien der so zusammengesetzten Adjektive war gerade dies: Unterscheidung einer klassifizierenden von einer beschreibenden Bezeichnung. Das fleischfressende (karnivore) Tier vs. der vor seiner Hütte Fleisch fressende Hund. Die reisessenden Völker vs. die gerade Reis essende Familie Li. Dabei ist ein zweites Kriterium zu beachten: das erweiterte Partizip I ist stilistisch markiert, kommt in der Umgangssprache kaum vor. Für das klassifizierende zusammengesetzte Adjektiv gilt diese Einschränkung nicht. (Die anderen beiden Kriterien waren die gesamthafte Steigerbarkeit und der prädikative Gebrauch. Diese vier Argumente zugunsten der Zusammensetzung reichen aus, das Herumtappen des § 36 gradezu lächerlich erscheinen zu lassen, ganz zu schweigen von den Verrenkungen, die man seither bei den Reformern beobachten kann, vom ersten bis zum dritten Bericht.)
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Th. Ickler
eingetragen von Elke Philburn am 01.04.2002 um 00.59
Ein Insekten fressender Vogel, so könnte man spekulieren, ist einer, der gerade in diesem Moment Insekten verspeist.
(The bird is eating insects.)
Ein insektenfressender Vogel dagegen könnte einer sein, der gewohnheitsmäßig - aber nicht nur - Insekten verspeist.
(The bird eats insects.)
Das Dumme ist nur: Niemand spricht so.
eingetragen von Martin Reimers am 01.04.2002 um 00.21
Ist ja merkwürdig - es heißt im Duden also immer noch "menschenfressend". Wieso dann aber "Insekten fressend"? Am Ende hat es wirklich etwas mit den Knochen zu tun. Schon wieder so unappetitliche Überlegungen, zu denen die Einsparregel führt . . .
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Martin Reimers
eingetragen von Martin Reimers am 31.03.2002 um 23.59
So langsam leuchtet es mir ein, wieso "flächendeckend" mit einigen Anstrengungen unter die Einsparregeln fallen könnte und deshalb nicht getrennt wurde. (Eben wenn nur eine "Fläche" gedeckt wird.) Andererseits wird gerade hier - und noch besser bei "nervenaufreibend" - die Absurdität der Überlegungen deutlich, zu denen das Regelwerk zwingt.
Vor allem aber offenbart sich das unglaublich beschränkte und mechanistische Sprachverständnis der Reformer, in dem schon die harmlosesten Metaphern keinen Platz mehr haben. Vielleicht könnte man hierzu einmal einen eigenen Strang einrichten.
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Martin Reimers
eingetragen von Jörg Metes am 31.03.2002 um 19.23
Zitat:- Nun gut. Flächendeckend ist also erhalten geblieben. Ich staune und füge mich. Wie aber ist es mit menschenfressend? Auch menschenfressend müßte dann meines Erachtens die Reform eigentlich überlebt haben - im Unterschied zu fleischfressend (das Reservat des Fachsprachlichen jetzt einmal ausgeklammert). Denn: Ein menschenfressender Tiger ist ja kein im Sinne der Reform buchstäblich Menschen fressender, sondern ein lediglich das Fleisch von Menschen fressender Tiger (die Knochen z.B. läßt er ja übrig).
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler (im Strang 'VRS'):
Nach der Logik der Reformer bleibt flächendeckend erhalten, weil es nicht dasselbe ist wie Flächen deckend. Denn auch wenn nur eine einzige Fläche gedeckt wird, ist das Wort bereits anwendbar, es steht also für "eine oder mehrere Flächen deckend" (analog meterlang usw.). Es ist also etwas eingespart.
Denke jedenfalls ich. Weiß jemand, was die Reformer denken?
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Jörg Metes
eingetragen von Norbert Lindenthal am 25.03.2002 um 20.32
Rhein-Lahn-Zeitung vom 26. März 2002, Seite 2
Alles, was ich weiß, sagt mir, bestinszeniert wird in einem Wort geschrieben. So ohne oder mit Reform. Das Reformdurcheinander allerdings hat auch das in Frage gestellt. Oder vertue ich mich?
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Norbert Lindenthal
eingetragen von Elke Philburn am 22.03.2002 um 21.05
Ich habe mir mal, weil ich beim Lesen im Netz über "halb voll oder halb leer" stolperte, den Duden-Eintrag zu halb- (1996) angesehen. Selbst mit viel gutem Willen und Anstrengung glaube ich nicht, daß es gelingen würde, ein eindeutiges Prinzip zu erkennen, nach dem man halb von einem Adjektiv abtrennt.
Dort steht zur Erläuterung: mit Adjektiven zusammengeschrieben, wenn "halb" als bedeutungsabschwächender Zusatz aufgefasst wird.
Damit läßt sich erklären, warum man halbbitter, halbhoch, halbgebildet oder halbtrocken weiterhin zusammenschreibt, denn es handelt sich nicht um die wortwörtliche Bedeutung von halb, sondern darum, daß die Schokolade eben nicht ganz bitter ist, der Zaun nicht sehr hoch, ein Mensch nicht wirklich gebildet und der Wein nicht völlig trocken ist.
Andererseits kann man argumentieren, daß halb voll, halb leer, halb links und halb offen eine wortwörtliche Interpretation (bis zur Hälfte voll oder offen, genau zwischen 'geradeaus' und 'links') zulassen und es sich somit nicht um einen bedeutungsabschwächenden Zusatz handelt, mit denen der Begriff eine eigenständige Bedeutung erhielte. Aber da endet die Plausibilität auch schon.
Wie verhält es sich mit halb blind? Ist derjenige wirklich zur Hälfte blind, oder geht es nicht darum, daß er noch nicht ganz erblindet ist? Bei letzterem handelt es sich eindeutig um einen abschwächenden Zusatz, bzw. einen eigenständigen Begriff mit einer neuen Bedeutung. Wenn jemand vor Liebe halb blind ist, benutze ich intuitiv die Auseinanderschreibung, denn ich weiß ja, daß er keineswegs halbblind ist. Eine halb gare Idee ist keine bis zur Hälfte gegarte bzw. durchdachte, sondern eine schlecht durchdachte. Also ein abschwächender Zusatz. Dennoch wird nach Duden auseinandergeschrieben. Bei halbrund dagegen verhält es sich genau umgekehrt: Eine halbrunde Form ist in vielen Fällen eine, die tatsächlich zur Hälfte gerundet ist. Dennoch schreibt der Duden ausgerechnet hier die Zusammenschreibung vor.
Im dritten Bericht ist im Teil zum muttersprachlichen Deutschunterricht immer wieder die Rede davon, daß didaktische Materialien und Lösungen für den Rechtschreibunterricht noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden seien. Mir drängt sich allerdings der Verdacht auf, daß das Problem gar nicht die mangelnden Methoden oder Materialien sind, man hat ja auch die vermeintlich so schwierige traditionelle Rechtschreibung an die Schüler erfolgreich vermitteln können. Das Problem liegt wohl eher darin, etwas zu vermitteln, das angeblich leicht zu verstehenden Regeln folgt, sich aber der Anwendung dieser Regeln sperrt. Nun bin ich ja in der glücklichen Lage, mich bzw. die Studenten im fremdsprachlichen Deutschunterricht nicht damit belasten zu müssen. Aber wenn, ich hätte keine Ahnung, wie man das in eine begreifliche Form fassen sollte.
eingetragen von Jörg Metes am 07.02.2002 um 11.17
Im amtlichen Wörterverzeichnis finden sich sowohl die Schreibweise "gleich kommen" als auch die Schreibweise "gleichkommen".
Für "gleich kommen" wird als Begründung §34 E3(3) angegeben, für "gleichkommen" §34(2.2).
§34 E3(3) besagt, daß eine Verbindung aus Adjektiv + Verb getrennt geschrieben wird, wenn das Adjektiv in dieser Verbindung erweiterbar oder steigerbar ist, wenigstens durch sehr oder ganz, zum Beispiel: bekannt machen (etwas noch bekannter machen, etwas ganz bekannt machen), fern liegen (ferner liegen, sehr fern liegen), [...] nahe bringen
§34 E(2.2) verlangt Zusammenschreibung, wenn eine solche Erweiterung nicht möglich ist.
Ich habe die Vermutung, daß das Wörterverzeichnis hier seine eigenen Regeln nicht versteht. Meines Erachtens dürfte es eine Zusammenschreibung nach § 34 E(2.2) überhaupt nicht mehr geben, weil das alte "gleichkommen" im Sinne von "entsprechen" ("eine Begrüßung, die einer Beleidigung gleichkommt"), sich immer erweitern läßt ("...fast gleichkommt"). Es müßte jetzt also, wenn §34 E3(3) hier denn wirklich anzuwenden ist, getrennt geschrieben werden - analog zu nahe kommen (bei Verbindungen mit "nahe" kennt das Wörterverzeichnis - wiederum unter Berufung auf §34 E3(3) - keine Zusammenschreibungen mehr).
Ich habe mich hilfesuchend an die Bertelsmann-Sprachberatung gewandt. Ich habe das Beispiel "eine Begrüßung, die einer Beleidigung fast gleich kommt" genannt und darum gebeten, mir doch ein Beispiel zu nennen für eine Verwendung, in der "gleichkommt" sich nicht erweitern läßt und also der §34 E(2.2) Anwendung findet.
Ich habe zur Antwort bekommen, daß eben mein Beispiel "fast gleich kommt" so ein Fall sei. Es sei hier der §34 E(2.2) anzuwenden und also "fast gleichkommt" zu schreiben:
"Hier wird nicht der erste Bestandteil, sondern der gesamte Ausdruck erweitert. Somit ist die Schreibung gerechtfertigt."
(Email vom 4.2.02, "Mit freundlichen Grüßen Volker Kücholl / Bertelsmann Sprachberatung").
Ich habe noch am selben Tag nachgefragt. Wann, wenn nicht hier, solle "gleich kommen" geschrieben werden? Ich habe den Sprachberater darum gebeten, mir dann doch bitte dafür ein Beispiel zu geben und mir einen Fall zu nennen, in dem speziell aufgrund des im Wörterzeichnis so ausdrücklich genannten §34 E3(3) getrennt geschrieben werden müsse (und nicht etwa im Sinne von "sofort kommen"). Und obwohl der Bertelsmann Sprachdienst eine prompte Beantwortung aller Anfragen verspricht - "Fragen, die uns montags - freitags bis 12.00 Uhr erreichen, werden wir möglichst noch im Laufe des Tages beantworten, später eingehende Anfragen erreichen Sie am folgenden Tag." -, habe ich bis heute nichts mehr gehört.
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Jörg Metes
eingetragen von Theodor Ickler am 28.11.2001 um 14.39
Die bayerische Staatsregierung hat gerade einen Rundbrief an alle Staatsdiener verschickt, in dem die Integration schwerbehinderter Menschen angemahnt wird. Eine gute Sache, aber interessant ist auch, daß das Wort schwerbehindert nur noch zusammengeschrieben wird. So steht es ja auch im neuesten Duden, ohne eine Spur des prachtvollen Rotdrucks, der im vorigen Duden die neue Getrenntschreibung verkündete. Das amtliche Wörterverzeichnis kennt bekanntlich auch nur die Getrenntschreibung.
Manche Reformbetreiber berufen sich jetzt darauf, daß die Gesetzes- und Verwaltungssprache nicht von der Reform betroffen sei. Aber die Bundesregierung (Justiz und Innen) sowie die Länderregierungen haben ausdrücklich angeordnet, daß die Gesetzes- und Verwaltungssprache der Neuregelung zu unterwerfen sei, sogar rückwirkend beim Zitieren älterer Texte.
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Th. Ickler
eingetragen von Theodor Ickler am 23.11.2001 um 03.53
Der dritte Bericht der Kommission - über 100 Seiten lang soll er werden, wie ein Kommissionsmitglied mitteilte - wird Ende 2001 zunächst den Kultusministern etc. zugestellt und dann möglicherweise zugänglich sein. Also nicht erst 2005. Es ist zu erwarten, daß die Kommission darin weitere Regeln "klären" (d. h. mehr oder weniger zurücknehmen) wird, vielleicht auch schon die Akzeptanz/Nichtakzeptanz für den Rückbau geltend machen wird.
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Th. Ickler
eingetragen von Elke Philburn am 22.11.2001 um 23.00
Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Thomas Paulwitz
Doch schon so bald?
Kann ich mir schon vorstellen. Es wäre wohl ziemlich schwierig für die Lehrer, die Regeln bis 2005 aus dem Effeff zu kennen, wenn sich schon die Leute von Bertelsmann einen abbrechen. Ein Verständnis der Regeln wäre aber notwendig, wenn diese als verbindlich vorausgesetzt würden. Es könnte ja ein Schüler auf die Idee kommen, alle angestrichenen Fehler im Duden nachzuschlagen und den Lehrer damit in die Bredouille zu bringen.
eingetragen von Thomas Paulwitz am 22.11.2001 um 19.04
Doch schon so bald?
Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Jörg Metes
Sprachberatung@Bertelsmann.de
AW: Sprachberatung
Thu, 22 Nov 2001 17:39:38 +0100
» Insofern können wir davon ausgehen, dass 2005 noch einmal eine Stellungnahme der Rechtschreibkommission in Bezug auf einzelne Regeln auf uns zukommt. ...
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Thomas Paulwitz
http://www.deutsche-sprachwelt.de
eingetragen von Jörg Metes am 22.11.2001 um 18.06
Andererseits muß man den Bertelsmann-Sprachberatern zugute halten, daß sie nicht verhehlen, wie ratlos auch sie selber vor dem Regelwerk stehen. Ich habe noch einmal nachgefragt.
»Sehr geehrte Frau Riegel, sehr geehrter Herr Kücholl,
ich danke für Ihre Stellungnahme zur Frage der Getrennt- bzw. Zusammenschreibung von 'bekannt machen'. Sie zeigt mir einmal mehr, dass die Regelung der Getrennt- und Zusammenschreibung der problematischste Bestandteil der Rechtschreibreform ist. Sie wird nicht verstanden, ist wohl auch nicht zu verstehen. Selbst in einer Qualitätszeitung wie der 'Süddeutschen' hat sie nachgerade zur Anarchie geführt ("auf jemanden los gehen", "herum rennen", "hinein kommen", "trocken legen" und vieles, vieles, vieles andere mehr - Tag für Tag). Haben Sie irgendwelche Signale seitens der Rechtschreibkommission, dass dieser Teil der Neuregelung überdacht und vielleicht auch zurückgenommen wird?«
Und ich habe die folgende, fast schon defätistische Antwort erhalten:
Sprachberatung@Bertelsmann.de
AW: Sprachberatung
Thu, 22 Nov 2001 17:39:38 +0100
»(...) vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Bertelsmann Sprachberatung (...)
Wie befinden uns ja noch in der so genannten "Übergangsphase", in der die alte neben der neuen Rechtschreibung existiert. Diese Phase, so ist es von der Kommission festgelegt, soll auch der Beobachtung der Sprache (soll heißen der Akzeptanz, der praktischen Umsetzbarkeit von einzelnen Regeln und ggf. ihrer Modifikation) dienen. Insofern können wir davon ausgehen, dass 2005 noch einmal eine Stellungnahme der Rechtschreibkommission in Bezug auf einzelne Regeln auf uns zukommt. Jeder Sprachbenutzer kann dies aktiv unterstützen, indem er der Kommission die Problemfälle, die sich im täglichen Umgang mit den neuen Regeln ergeben, schildert. Zum Beispiel über http://www.ids-mannheim.de/reform/kontakt.html
Mit den besten Grüßen
Dr. Ulrike Hönsch
Bertelsmann Lexikon Verlag«
Das ist nicht die Antwort eines Menschen, der sich seiner Sache noch sehr sicher ist!
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Jörg Metes
eingetragen von Theodor Ickler am 22.11.2001 um 09.21
Statt die Reformer mit einem kräftigen Tritt in den Hintern zu bedenken, grübelt der deutsche Untertan, wie er den Wünschen irregeleiteter so genannter Kultusminister genügen kann, ohne gegen die Grammatik zu verstoßen. Er verfällt naturgemäß auf den wahrhaft sklavenmäßigen Ausweg, etwas anderes zu schreiben, als er eigentlich wollte.
Ja, bekannt ist ein Partizip - zu bekennen!
Die Antwort ist wirklich eine Perle und beweist, daß man weit unterhalb der amtlichen Phrasen im Mist stochern muß, um fündig zu werden.
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Th. Ickler
eingetragen von Jörg Metes am 22.11.2001 um 08.44
From: Sprachberatung@Bertelsmann.de
Subject: AW: bekannt machen
Date: Wed, 21 Nov 2001 11:27:01 +0100
»...vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Bertelsmann Sprachberatung.(...)
"bekannt machen" im Sinne von 'populär machen, in eine Gesellschaft einführen' muss getrennt geschrieben werden, da "bekannt" hier steigerbar beziehungsweise erweiterbar ist.
"bekannt()machen" im juristischen Sinne müsste tatsächlich zusammengeschrieben werden, zumal es mit der Zusammensetzung "Bekanntmachung" verwandt ist.
Es erhebt sich hier also die Frage, inwieweit "bekannt()machen" ein Fachterminus ist. Denn die Schreibung von Fachwörtern wird nur begrenzt von den Rechtschreibregelungen abhängig gemacht (vergleiche: "Philosophie"). In diesem Fall ist zu empfehlen:
Entweder Sie verwenden "bekannt()machen" in der Getrenntschreibung, und begründen dies sklavisch mit dem neuen Regelwerk (zumal "bekannt machen" sogar in der Wörterliste extra geregelt wird).
Oder Sie formulieren um, so dass Sie anstatt "bekannt()machen" beispielsweise "in einer Bekanntmachung verkünden" oder ähnliche Formulierungen verwenden.
Da es sich bei "bekannt" grundsätzlich um ein Partizip handelt, müsste es getrennt vom Verb geschrieben werden. § 34 führt explizit die Möglichkeit der Erweiternarkeit mit "ganz" oder "sehr" an (etwas noch bekannter machen). Das ist, wie Sie richtig bemerken, ein eher seltener Sprachgebrauch, doch hat die Kommission zu solchen Fällen erklärt, dass allein formal-grammatische Kriterien den den Ausschlag zu geben haben.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Kücholl, Mareike Riegel
Bertelsmann Sprachberatung«
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Jörg Metes
eingetragen von Theodor Ickler am 13.11.2001 um 04.53
Die Beobachtung trifft zu, und wie peinlich es dem Duden ist, mit diesem offenen Widerspruch zu leben, sieht man an dem neuen Kasten, der im Rechtschreibduden (2000) die Getrenntschreibung von bekannt machen eigens noch einmal vorführt: im Gegensatz zur sonstigen Praxis unterbleibt der Verweis auf eine Regel, obwohl dies doch leicht möglich gewesen wäre. Aber dann hätte die Steigerbarkeit erwähnt werden müssen, und zu solcher Schande fehlte den Dudenredakteuren dann doch der Mut.
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Th. Ickler
eingetragen von Jörg Metes am 12.11.2001 um 20.18
Zu den von der Reform abgeschafften Wörtern gehört das Verb bekanntmachen. Im letzten Duden vor der Reform wurde es noch erklärt als Synonym von »veröffentlichen, öffentlich mitteilen«.
In dieser Bedeutung ist bekanntmachen nicht steiger- oder erweiterbar: Man kann ein Gesetz oder eine Vereinbarung nicht mehr oder weniger veröffentlichen oder öffentlich mitteilen. Veröffentlicht ist veröffentlicht. Also müßte bekanntmachen auch in der Reformschreibung zusammengeschrieben werden, und das nicht allein in dieser Bedeutung, sondern auch in der Bedeutung von "einander vorstellen". Zwei Menschen können sich einander nicht irgendwie gesteigert vorstellen: Wenn sie einander ihre Namen genannt haben, haben sie sich miteinander bekannt gemacht, wenn nicht, dann nicht (ironische Zwischentöne jetzt einmal ausgeklammert).
Trotzdem stellt das amtliche Wörterverzeichnis die ausschließliche Getrenntschreibung fest und verweist auf §34 E3 (3), wo bekannt machen ausdrücklich als Beispiel für Erweiterbarkeit genannt wird: »bekannt machen (etwas noch bekannter machen, etwas ganz bekannt machen) «. Diese Erweiterbarkeit gilt aber nur für die dritte Bedeutung von bekannt machen: den Bekanntheitsgrad steigern.
Es hätte also eigentlich die Reform dazu führen müssen, daß die Zusammenschreibung bekanntmachen häufiger gilt als früher. Statt dessen wurde sie - wenigstens vom Wörterverzeichnis - explizit abgeschafft. Immer wieder hat man den Eindruck, als sei es den Reformern nicht so sehr um Vereinfachung gegangen als vielmehr um vermehrte Auseinanderschreibung - nur dort, wo sie zur Auseinanderschreibung führten, wurden die Regeln im Wörterverzeichnis auch angewandt (allein mit "zurzeit" machten die Reformer eine Ausnahme).
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Jörg Metes
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