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eingetragen von Theodor Ickler am 17.02.2001 um 10.15
BMI Bonn, den 7. Juni 1999
O 1 - 131 212 - 1/10 Hausruf: 3657/3429
AGM: RD'n Peters
Ref.: RR'n Sawinsky
Sb: OAR Knaack
L:\Rechtschreibref\Rundschreiben070401Bra.Docc
1) Kopfbogen
Organisationsreferate
der Bundesregierung
Deutscher Bundestag
Bundesrat
Bundesrechnungshof
Betr.: Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
Anlg.: - 2 -
1. Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz informieren über die am 27. Januar 1999 durch das Bundeskabinett getroffenen Festlegungen:
1.1 Der Bund führt zum 1. August 1999 die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung in der im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung in den amtlichen Schriftverkehr ein (Bundesanzeiger vom 31. Oktober 1996 Nr. 205a). Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2005.
1.2 Ab dem Stichtag sollte für die Anwendung der veränderten Rechtschreibung Sorge getragen werden. Gleichzeitig können aber auch nach diesem Termin, insbesondere aus Kostengründen, nach der herkömmlichen Rechtschreibung verfaßte Formulare und andere Materialien noch verwendet werden. Auch die Umstellung der Software kann unter diesem Gesichtspunkt auch nach dem Stichtag erfolgen.
1.3 Vorhandene Texte, Materialien, Datenbanken etc. werden nur dann auf die neue Rechtschreibung umgestellt, wenn eine Gesamtüberarbeitung notwendig wird.
1.4 Die Anwendung der in der Neuregelung vorgesehenen Varianten (alternative Schreibweisen) wird entsprechend der Wiener Absichtserklärung freigestellt. Innerhalb eines Textes ist jedoch dieselbe Schreibweise zu wählen.
1.5 Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ist auch in der Normsprache umzusetzen. Gesetz- und Verordnungsentwürfe sind daher ab dem 1. August 1999 unter Beachtung der Neuregelung zu erstellen und zu verkünden. Dies gilt sowohl für neue Stammgesetze und Stammverordnungen als auch für Gesetze und Verordnungen, durch die bestehende Regelungen geändert werden. Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ist auch bei der Bekanntmachung von Neufassungen von Gesetzen und Verordnungen zu beachten; die Gesetzes- oder Verordnungstexte, die neu bekanntgemacht werden, sind unter Berücksichtigung der neuen Regelung zu erstellen. Auch bei anderen Bekanntmachungen in den Verkündungsblättern des Bundes muß die Neuregelung beachtet werden. Die bei der deutschen Rechtschreibung zu beachtenden Regeln sind in dem Regelwerk "Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis", das als Beilage zum Bundesanzeiger vom 31. Oktober 1996, Nummer 205a, veröffentlicht ist, enthalten.
Im Bereich der Rechtsetzung ist eine einheitliche Schreibweise wünschenswert. Anders als im amtlichen Schriftverkehr wird deshalb in der Normsprache die Verwendung der Varianten festgelegt. Wenn nach der Neuregelung mehrere Schreibweisen eines Wortes zulässig sind, sind in Gesetzen und Verordnungen die bisher gebräuchlichen Varianten zu verwenden. Dies kann aber nicht als eine starre Regelung verstanden werden. Wenn sich im Bereich einer bestimmten Fachsprache, die von den Adressaten eines Gesetzes oder einer Verordnung verwendet wird, eine bestimmte Schreibweise eines Wortes herausgebildet hat oder herausbildet, ist es gerechtfertigt, sich der Schreibweise dieser Fachsprache zu bedienen, um den Erwartungen der Normadressaten zu genügen. Allerdings ist es erforderlich, innerhalb eines Rechtsbereiches die Schreibweise einheitlich zu gebrauchen.
Durch die vorstehend genannte Vorgehensweise sind im Bereich der Varianten bei der Normsprache in der Regel keine Anpassungen erforderlich.
Die Redaktionen des Bundesgesetzblattes (Teil I und II) und des Bundesanzeigers sind in Verbindung mit den Druckereien, in denen die Verkündungsblätter des Bundes erstellt werden, in der Lage, ab dem 1. August 1999 die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung durch den Einsatz eines entsprechenden Software-Programmes zu berücksichtigen.
2. Beigefügt ist ein Merkblatt zur IT-unterstützten Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung(Anlage 1) sowie ein Informationsblatt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Anlage2). In diesem Informationsblatt wird auf einen von der Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik herausgegebenen Sonderdruck hingewiesen. Dieser Sonderdruck "Die Reform auf einen Blick" steht auch in elektronischer Form zur Verfügung und kann in das jeweilige Haus-Intranet eingestellt werden.
3. Es wird gebeten, die sonstigen Einrichtungen des Bundes (Stiftungen, eingetragene Vereine usw.) entsprechend zu informieren.
Im Auftrag
z.U.
Cornelia Peters
Alle angegebenen Zeiten sind MEZ
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