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eingetragen von Matthias Dräger am 03.03.2001 um 12.51
Die in Jena zuammengestellte Sammlung ist noch nicht ganz vollständig. Am 19. 2. 2001 fand vor dem Verwaltungsgericht Mainz die mündliche Verhandlung Dräger ./. Land Rheinland-Pfalz statt.
Eine der Hauptzielrichtungen in dem Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Einführung der Rechtschreibreform in Rheinland-Pfalz ist Art. 1, (3) der Landesverfassung: „Die Rechte und Pflichten der öffentlichen Gewalt werden durch die naturrechtlich bestimmten Erfordernisse des Gemeinwohl begründet und begrenzt.“
Der vorsitzende Richter hat sich hierzu auf eine Passage aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes berufen: „Das Ziel, das Erlernen richtigen Schreibens durch Vereinfachung der Rechtschreibregeln und Schreibweisen zu erleichtern, ist ein Gemeinwohlbelang, durch den die Neuregelung verfassungsrechtlich hinreichend gerechtfertigt ist. Nach vertretbarer Einschätzung des Landes (gemeint ist hier: Schleswig-Holstein) ist die Rechtschreibreform geeignet, dieses Ziel zu erreichen.“
Der Richter hat also diese unbewiesene Behauptung des Landes Schleswig-Holstein (bzw. der dortigen Kultuministerin Böhrk, der die Rechtschreibreform inhaltlich kaum bekannt war) einfach ungeprüft als Tatsache angesehen und diese vermeintliche Tatsache über die Rheinland-Pfalzische Landesverfassung gestellt!
Wenn es aber nun nicht so ist, wenn es durch die Rechtschreibreform nun doch nicht - und zwar nachweislich! - zur Verminderung, sondern sogar zu einem Anstieg der Fehlerzahl kommt (siehe Prof. Marx)? Wissenschaftliche Ergebnisse lassen sich nicht per Gerichtsbeschluß aufstellen, und ich werde auch nicht akzeptieren, daß die Erde eine Scheibe sei, nur weil es das Bundesverfassungsgericht ungeprüft in seinem Urteil zitiert.
Die Auseindandersetzung geht also wohl weiter. Hilfreich hierzu wäre auch, wenn der VRS/Nürnberg einmal das Material vorlegen könnte, das Prof. Marx auf dem Letzten Treffen in Aschaffenburg vorgetragen hat (Anstieg der Fehlerzahl auch bei Lehramtskandidaten). Das hätten wir in Mainz gut gebrauchen können...
Den Vollständigen Wortlaut des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes findet man übrigens unter:
http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Cricetus/SOzuC1/SOVsRSR/ArchivSO/BVfG_RR.htm
Das Mainzer Urteil vom 19. 2. 2001 unter dem vorsitzenden Richter Wanwitz, der Richterin Riebel und dem Richter Rehbein ist deutlich kürzer als das Urteil des BVerfG:
Urteil
Im Namen des Volkes!
Die Klage wird abgewiesen.
eingetragen von Theodor Ickler am 03.03.2001 um 10.35
Gerichtsurteile zur Rechtschreibreform findet man unter http://jura.freepage.de/cgi-bin/feets/freepage_ext/41030x030A/rewrite/rwg/frame.html
Alle angegebenen Zeiten sind MEZ
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