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-- Deutscher Bundestag (18.4.1997) (http://Rechtschreibung.com/Forum/showthread.php?threadid=45)


eingetragen von Fritz Koch am 30.11.2004 um 16.39

verurteilt Herr Zehetmair zugleich auch, daß die 1996 von der Rechtschreibkommission als unbedingt notwendig vorgetragenen Korrekturvorschläge von der Kultusministerkonferenz, der er selber als bayerischer Kultusminister angehörte, abgelehnt wurden, "damit die Reform in Kraft treten konnte".
Daß er 1996 als Politiker die Verbesserungsvorschläge der von ihm miteingesetzten Kommission aus rein politischen Gründen abgelehnt hat, muß man ihm schon vorhalten.
Inzwischen ist er als einziger der dafür Verantwortlichen zu einer besseren Einsicht gekommen, wohl weil er nicht mehr als Politiker, sondern jetzt als Experte tätig werden soll. Was wieder einmal beweist: Politik verdirbt den Charakter, automaticamente.
Oder Herr Zehetmair gehört jetzt (heimlich) auch zu den (ehrenwerten) CSU-Rebellen, die Herrn Stoiber und Frau Merkel nicht mehr gehorchen.


eingetragen von Ruth Salber-Buchmüller am 30.11.2004 um 09.41

"Zehetmair soll den Vorsitz übernehmen",

"Neben Sprachforschern gehören ihm Praktiker
wie Autoren, Journalisten, Lehrer sowie Buch-
und Zeitungsverleger an"

"Das Gremium soll "die Einheitlichkeit der
Rechtschreibung im deutschen Sprachraum bewahren" und
das orthografische Regelwerk weiterentwickeln".

Das hört sich ja alles hervorragend an.
Da können sich Spiegel, SZ und Konsorten
beruhigt "Pfeifchen rauchend" in ihre Sessel zurücklehnen
und abwarten.

"Bewahren"? Bewahren kann ich nur, was ich besitze!
Haben wir zur Zeit die zu bewahrende Einheitlichkeit?

Fest steht, was auch immer die Verursacher anpacken, es gelingt.
Wer sind bloß ihre strategischen Berater?
__________________
Ruth Salber-Buchmueller


eingetragen von Matthias Dräger am 30.11.2004 um 08.48

„Ich war schon immer für Reformen“ kanzelte Joschka Fischer den Grünen-Abgeordneten Gerald Häfner ab, als dieser um Unterstützung für den Gruppenantrag bat.

Es ging übrigens bei obigem Wortwechsel nicht um den derzeitigen, sondern um den von Detlef Kleinert 1997 initiierten Gruppenantrag zur Rechtschreibreform, der bekanntlich am 26. März 1998 mit Stimmen aller Fraktionen angenommen wurde.


eingetragen von Fritz Koch am 29.11.2004 um 20.00

"Wir können nur das denken, wofür wir Worte haben, und wir denken immer weniger, weil uns immer weniger Wörter zur Verfügung stehen."

Stephen Vizinczey in der Südd. Zeitg. v. 27./28.11.04, Wochenende, "Die Sprache wechseln"


eingetragen von margel am 28.11.2004 um 08.03

Da Tante Schavan ganz sicher nicht Ministerpräsidentin von BW werden wird, sorgt sie wohl schon mal vor: zukünftige Bundesbildungsministerin einer Großen Koalition (die liegt ja in der Luft) wäre auch nicht schlecht. Wenn abgewählte Ministerpräsidenten (Eichel u.a.) zur Belohnung Bundesminister werden können, ist der Weg doch vorgezeichnet.


eingetragen von Theodor Ickler am 28.11.2004 um 06.52

Schon die Vorlage zum Bundestagsbeschluß am 26.3.1998 war verwässert worden, weil die Lobby ihre Leute entsprechend beeinflußt hat. Mir ist damals von MdBs und anderen viel erzählt worden, was ich nicht so richtig gewürdigt und aufgezeichnet habe, weil ich nicht ahnen konnte, daß sechs Jahre später das Ganze nochmals neu aufgelegt werden würde. In meinen Büchern habe ich immerhin die Auskunft des SPD-MdB und Obmannes im Rechtsausschuß festgehalten, daß das Bundesinneministerium die treibende Kraft war (Kanther, Bergsdorf, Palmen-Schrübbers, letztere eine Schlüsselfigur der ganzen Rechtschreibreform).

Auch jetzt wird wieder viel erzählt, wovon ich nur erwähnen will, daß die Verwässerung der Unionsvorlage vor allem auf Frau Schavan zurückgeht.

Wenn man es richtig anpackt, kann aus dem Vorstoß immerhin die Bundes-Mitkompetenz für die RSR hervorgehen. Die KMK sieht das nicht ungern, weil sie die Sache loswerden möchte.

Es ist zwar dafür gesorgt, daß der Gruppenantrag überstimmt wird, aber der zahmere Unionsantrag kann nur schwer angefochten werden, wenn man sich nicht als obrigkeitshöriger Einfaltspinsel offenbaren will.

Es wird darauf ankommen, die beiden Einwände abzuwenden: die Kostenfrage und die Rücksicht auf die armen Schüler.
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Th. Ickler


eingetragen von margel am 27.11.2004 um 22.52

Der Wortlaut des CDU-Antrags sowie besonders seine Begründung sind doch eigentlich ganz vernünftig. Die Diagnose des durch die Reform verursachten Chaos stimmt. Das ist angesichts so viel sonst verbreiteten Nebels (KMK! Ahnen! usw.) erfreulich nüchtern und wirklichkeitsnah. Nebulös bleibt allerdings der Appell an die MK, eine einheitliche Rechtschreibung (wieder-)herzustellen. Was ist mit der "breiten gesellschaftlichen Basis" gemeint? Sollen die Kultusminister auf Presse und Verlage einwirken, gar Druck ausüben? Jedenfalls tritt die Schulorthographie als Objekt der "Schadensbegrenzung" nicht deutlich ins Blickfeld. - Neu ist, daß die Ministerpräsidenten(!) einen "Rat für Rechtschreibung" berufen haben. Das muß von der Öffentlichkeit ganz unbemerkt geschehen sein. Und daß die Kultusminister der Länder "in Abstimmung mit den Ländern" für ein Ende des unbefriedigenden Zustandes sorgen sollen, bleibt auch rätselhaft.


eingetragen von Fritz Koch am 27.11.2004 um 20.20

Jedenfalls weniger als Herr Müntefering. Damit der nicht "sein Gesicht verliert", wenn sie zeigen würden, daß sie mehr von der Sache verstehen. Auch Herr Müntefering will eine mißglückte Reform aus Prinzip durchziehen. Das Ansehen der Partei wird darunter leiden, denn wer wird noch glauben, daß Abgeornete Fachleute sind. Für Herrn Müntefering sind sie nur Marionetten.


eingetragen von Theodor Ickler am 27.11.2004 um 17.02



ban. BERLIN, 26. November. Die SPD-Abgeordnete Jelena Hoffmann hat ihre Unterstützung zugunsten eines interfraktionellen Antrags zurückgezogen, der sich für eine Rückkehr zur alten Rechtschreibung einsetzt. Dies wurde am Freitag bekannt. Frau Hoffmann war bisher die einzige SPD-Abgeordnete, die den - vor allem von Politikern der FDP initiierten - Antrag unterstützt hatte. Es hieß, die engere Fraktionsführung habe die Abgeordnete dazu gedrängt. Außerdem seien auch andere SPD-Abgeordnete, die als Gegner der neuen Rechtschreibung bekannt seien, ermahnt worden, den Gruppenantrag nicht zu unterzeichnen. Auch die Fraktionsspitze der Grünen bedrängt dem Vernehmen nach die beiden Fraktionsmitglieder Winkler und Uschi Eid, ihre Unterschriften ebenfalls zurückzuziehen. Die Führung der Koalition will damit sicherstellen, daß bei der Entscheidung des Bundestages über Anträge gegen die neue Rechtschreibung - neben dem FDP-dominierten Gruppenantrag liegt noch ein zurückhaltend formulierter Antrag der CDU/CSU-Fraktion vor - eine Ablehnung der Mehrheit des Hauses gesichert ist.


Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.11.2004, Nr. 278 / Seite 4

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Th. Ickler


eingetragen von Fritz Koch am 27.11.2004 um 10.56

Nicht nur die "Alten" sind gegen die Reform, sondern fast alle, die ihren Schulabschluß nach den alten Rechtschreibregeln gemacht haben. Das kann man immer wieder in Gesprächen mit "Jungen" erfahren. Also erst wenn die Schulabsolventen mit neuer Rechtschreibung übriggeblieben sind oder wenigstens die Mehrheit sind, gibt es überwiegende Zustimmung zur neuen Rechtschreibung. Grob geschätzt: Wer 1996 etwa 20 Jahre alt war, ist nach etwa 45 Jahren Rentner, also im Jahre 2041. So lange würde es etwa dauern, bis die Reformbeführworter in der Mehrheit sind.
Wenn wir eine wirkliche Demokratie hätten, wäre die Rechtschreibreform nie durchgesetzt worden. Das muß man auch Herrn Müntefering sagen. (Man kann ihm E-Mails schreiben: franz.muentefering@bundestag.de)


eingetragen von Matthias Dräger am 27.11.2004 um 07.57

Der Antrag der CDU-Fraktion des Deutschen Bundestages lautet:

„Der Deutsche Bundestag bittet deshalb die Kultusminister der Länder,
Ø ausgehend vom Beschluss der Ministerpräsidenten von Anfang Oktober 2004 schnellstmöglich und in Abstimmung mit den Ländern dafür zu sorgen, dass der unbefriedigende und verunsichernde Zustand durch eine klare Entscheidung über eine verbindliche Rechtschreibung auf allen staatlichen Ebenen beendet wird;
Ø dabei anzustreben, dass, unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998, wonach eine rechtliche Verbindlichkeit der neuen Rechtschreibregeln auf gesellschaftliche Akzeptanz gegründet sein muss und auf den Bereich der Schulen beschränkt bleibt, die Regeln der Rechtschreibung auf eine breite gesellschaftliche Basis gestellt werden;
Ø bis zum Ende des Jahres 2004 in einem Bericht darzustellen, welche Schritte zur Erreichung einer einheitlichen Rechtschreibung unternommen werden. “


Die Kultusminister würden doch nichts lieber tun, als endlich die Rechtschreibung zu vereinheitlichen, das war ihr erklärtes Ziel von Anfang an. Daß die Einheitlichkeit unserer Rechtschreibung aus bestimmten (noch nicht genannten) Gründen absichtlich zerstört worden sein soll, wie Doris Ahnen, Vorsitzende der KMK, im aktuellen Spiegel zugibt (und im nächsten Atemzug widerruft), ist wenig glaubhaft.
Das Problem der Kultusminister ist nur: sie können es nicht, die Einheitlichkeit zerrinnt ihnen unter den Händen, sie können machen, was sie wollen. Es gäbe eine Lösung, natürlich, aber bevor die Kultusminister DAS machen, baden sie eher im Weihwasser.
Die Reformer haben die Widersinnigkeit vieler ihrer Vorschläge mittlerweile selbst eingesehen und einige der "alten" Schreibungen gnädigst wieder gestattet. Dieser Weg führt aber zur Aufweichung unserer vormals weitgehend eindeutigen Rechtschreibung, und das Problem der Aufspaltung in bewährte ß-Schreibung und konstruierte ss-Schreibung ist damit auch nicht gelöst.

In der Praxis sieht es doch so aus (wenn man einmal von zahlreichen Hausorthographieen einiger Zeitungen absieht): Die einen schreiben mit (bewährter) blauer Tinte. Die anderen schreiben mit "neuer" roter Experimentaltinte.
Frau Merkel stellt sich jetzt vor den Bundestag und sagt: Liebe Kultusminister, sorgt bitte dafür, "dass" endlich alle mit roter Tinte schreiben!
Wie soll das gehen?
Oder ist der CDU-Antrag nur eine Finte, ein durchsichtiges Mannöver, um vom sinnvollen Gruppenantrag der 45 Abgeordneten abzulenken - wohlwissend, daß der Antrag der CDU bei den derzeitigen rot-grünen Verhältnissen ohnehin nicht angenommen wird? Das Letztere scheint am wahrscheinlichsten zu sein. Daß der Gruppenantrag erst nach dem Antrag von Frau Merkel eingereicht wurde, tut nichts zur Sache: Der Inhalt des Gruppenantrages war in Berlin sicher schon seit Wochen auch inhaltlich bis in Detail bekannt (das haben Gruppenanträge so an sich), als die CDU ihren Antrag stellte.

Ganz anders dagegen der Gruppenantrag der 45 Abgeordneten. Dieser fordert u.a.:
„Für die amtliche Schreibung gilt ab dem 1. August 2005 wieder die Rechtschreibung in ihrer Form vor Einführung der Neuregelung. Die für die Rechtschreibung zuständige Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz wird aufgelöst.“

Das ist eine klare Aussage, damit kann man etwas anfangen. Mit der Annahme dieses Antrags wäre das Herumgeeiere mit der Rechtschreibreform im deutschen Sprachraum beendet.
Dann bliebe nur noch, den Schutt wegzukehren und die Zeit die Wunden verheilen zu lassen
– geändert durch Matthias Dräger am 28.11.2004, 06.34 –


eingetragen von Matthias Dräger am 27.11.2004 um 07.22

Hier die Nebelkerze der CDU von Tante Merkel:


Der Unions-Antrag im Wortlaut
 
Deutscher Bundestag Drucksache 15/
15. Wahlperiode neu: 12.11.2004



Antrag
der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, Dr. Maria Böhmer, Dr. Peter Gauweiler, Dr. Günter Krings, Dr. Martina Krogmann, Dr. Norbert Lammert, Vera Lengsfeld, Werner Lensing, Dorothee Mantel,
Melanie Oßwald, Katherina Reiche, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Erika
Steinbach, Christian Freiherr von Stetten, Edeltraut Töpfer und der Fraktion der CDU/CSU



Klarheit für eine einheitliche Rechtschreibung

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland haben sich mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 1995 darauf verständigt, von einer Expertenkommission ausgearbeitete Neuregelungen für die deutsche Rechtschreibung als verbindliche Grundlage für den Unterricht an deutschsprachigen Schulen einzuführen. Am 1. August 1998 wurden die neuen Regeln in den Schulen und in vielen Verlagen offiziell übernommen. Diese Änderungen finden nach einer zwischenstaatlichen Erklärung auch in Österreich, Liechtenstein und der Schweiz Anwendung. Die Ministerpräsidenten der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz vom 6.-8. Oktober 2004 in Berlin die Reform grundsätzlich bekräftigt, allerdings auch einen „Rat für Rechtschreibung“ berufen, der bis August 2005 besonders strittige Reformvorschläge einvernehmlich klären soll.
Bereits im März 1998 hatte sich der Deutsche Bundestag mit der Rechtschreibreform befasst und in einem Antrag festgestellt:
„Der Deutsche Bundestag nimmt mit Besorgnis zur Kenntnis, daß die Art und Weise der Umsetzung der Rechtschreibreform und ihre Inhalte bei vielen Bürgern unseres Landes ein hohes Maß an rechtlicher und sprachlicher Unsicherheit über die deutsche Rechtschreibung hervorgerufen haben.“ (Bundestags-Drucksache 13/10183)
Sechs Jahre später ist festzustellen, dass sich diese Unsicherheit eher noch vergrößert hat. Um eine weitere und dauerhafte Verunsicherung zu vermeiden, bedarf es einer eindeutigen und zügigen Entscheidung über die Regeln für die deutsche Rechtschreibung, die den Konsens der Sprachgemeinschaft wiederherstellt. Insbesondere muss Klarheit darüber bestehen, welche Rechtschreibung an den staatlichen Schulen in allen Ländern in Deutschland und in Österreich und der Schweiz gelehrt werden soll.
Schon 1998 wurde die „Gefahr einer Aufsplitterung der deutschen Sprache“ gesehen; um ihr entgegenzuwirken hieß es in der Begründung zum o.gen. Antrag: „Deshalb bittet der Deutsche Bundestag die Kultusminister der Länder, das Lehren und Lernen der Rechtschreibung an den Schulen nicht ohne eine gesicherte Verfahrensgrundlage ändern zu wollen.“

Der Deutsche Bundestag bittet deshalb die Kultusminister der Länder,
Ø ausgehend vom Beschluss der Ministerpräsidenten von Anfang Oktober 2004 schnellstmöglich und in Abstimmung mit den Ländern dafür zu sorgen, dass der unbefriedigende und verunsichernde Zustand durch eine klare Entscheidung über eine verbindliche Rechtschreibung auf allen staatlichen Ebenen beendet wird;
Ø dabei anzustreben, dass, unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1998, wonach eine rechtliche Verbindlichkeit der neuen Rechtschreibregeln auf gesellschaftliche Akzeptanz gegründet sein muss und auf den Bereich der Schulen beschränkt bleibt, die Regeln der Rechtschreibung auf eine breite gesellschaftliche Basis gestellt werden;
Ø bis zum Ende des Jahres 2004 in einem Bericht darzustellen, welche Schritte zur Erreichung einer einheitlichen Rechtschreibung unternommen werden.

Begründung
Das vorrangige Ziel der Neuregelungen sollte seinerzeit die Erleichterung des Schreibens für die Bewohner des deutschen Sprachraumes und Deutschlernende sein. Dieses Ziel wurde bislang nicht erreicht. Die Rechtschreibung in Deutschland ist heute weniger einheitlich als im Jahr 1998, und ihre entscheidende Funktion, die Lesefreundlichkeit, ist erheblich beeinträchtigt.
Sechs Jahre nach der Reform leidet die deutsche Rechtschreibung zunehmend an Unverbindlichkeit und verunsichert weite Teile der Bevölkerung. Zahlreiche Auslegungsdifferenzen in Wörterbüchern und eine unübersehbare Zahl von Fehlern in Zeitungen, Lehrwerken, Kinderbüchern u.s.w. sind zu beobachten. Neun Jahre nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz wird überall in Deutschland eine Rechtschreibung unterrichtet, die außerhalb der Schule kaum jemand vollständig anwendet oder anzuwenden in der Lage ist.
Nach der Rückkehr mehrerer großer deutscher Pressehäuser und Buchverlage zur alten Regelung ist die Diskrepanz zwischen der in der Schule gelehrten Rechtschreibung und der außerhalb der Schule angewendeten Schreibweise noch erheblich größer geworden. Diese Diskrepanz beschädigt das Bild unserer Sprache, erschwert ihre nationale und internationale Anwendung und kompliziert das Erlernen von Deutsch im In- und Ausland.
Der Deutsche Bundestag hatte 1998 festgestellt: „Die Sprache gehört dem Volk“. Darum kann es bei der neuerlichen Befassung des Deutschen Bundestages mit dem Thema nicht um die Klärung von Zuständigkeiten gehen oder darum, ob überhaupt staatliche Ebenen quasi gesetzgeberisch in eine gewachsene und sich selbständig weiterentwickelnde Sprache eingreifen sollten. Vielmehr geht es um schnellstmögliche Schadensbegrenzung. Dabei werden die Entscheidungen der letzten Jahre nicht unberücksichtigt bleiben können.


Berlin, den 12. November 2004

Günter Nooke
Bernd Neumann (Bremen)
Renate Blank
Dr. Maria Böhmer
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Dr. Norbert Lammert
Vera Lengsfeld
Werner Lensing
Dorothee Mantel
Melanie Oßwald
Katherina Reiche
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Edeltraut Töpfer
Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion


eingetragen von Matthias Dräger am 27.11.2004 um 07.18

Antrag

der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (FDP), Jelena Hoffmann (SPD), Vera Lengsfeld (CDU/CSU), Josef Winkler (Bündnis 90/ Die Grünen), Dr. Karl Addicks (FDP), Dr. Wolf Bauer (CDU/CSU), Dr. Christoph Bergner (CDU/CSU), Rainer Brüderle (FDP), Anke Eymer (CDU/CSU), Axel Fischer (CDU/CSU), Dirk Fischer (CDU/CSU), Ulrike Flach (FDP), Rainer Funke (FDP), Dr. Wolfgang Gerhardt (FDP), Dr. Wolfgang Götzer (CSU), Joachim Günther (FDP), Dr. Karlheinz Guttmacher (FDP), Klaus Haupt (FDP), Klaus-Jürgen Hedrich (CDU/CSU), Ulrich Heinrich (FDP), Uda Heller (CDU/CSU), Birgit Homburger (FDP), Prof. Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU), Steffen Kampeter (CDU/CSU), Dr. Heinrich Kolb (FDP), Hellmut Königshaus (FDP), Gudrun Kopp (FDP), Dr. Günter Krings (CDU/CSU), Sibylle Laurischk (FDP), Harald Leibrecht (FDP), Walter Link (CDU/CSU), Dirk Niebel (FDP), Eberhard Otto (FDP), Dr. Peter Paziorek, (CDU/CSU), Beatrix Philipp (CDU/CSU), Cornelia Pieper (FDP), Prof. Dr. Andreas Pinkwart (FDP), Dr. Hermann Otto Solms (FDP), Erika Steinbach (CDU/CSU), Max Straubinger (CDU/CSU), Dr. Dieter Thomae (FDP), Jürgen Türk (FDP), Jörg van Essen (FDP), Dr. Claudia Winterstein (FDP), Dr. Volker Wissing (FDP).


Die Einheit der deutschen Sprache bewahren


Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Bundestag stellt fest:

Die Rechtschreibreform ist gescheitert. Ihre wichtigsten Ziele, die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum und mehr Klarheit bei den Regeln, hat sie verfehlt und in das Gegenteil verkehrt.

Dessen ungeachtet haben die Kultusminister der Länder auf ihrer Konferenz am 4. Juni 2004 beschlossen, die neue Rechtschreibung zum 1. August 2005 als einzig gültiges Regelwerk verbindlich einzuführen. Die Ministerpräsidenten der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz in Berlin am 7. und 8. Oktober 2004 diesen Beschluß bestätigt. Ein „Rat für deutsche Rechtschreibung“ soll damit beauftragt werden, die Details der Reform zu überprüfen. Eventuelle Änderungsvorschläge dieses Gremiums, welches sich aus 36 Vertretern von Verbänden und Akademien aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammensetzen soll, können bis zur verbindlichen Einführung der Reform am 1. August 2005 eingearbeitet werden. Aufgrund der Besetzung dieses Gremium vorwiegend mit Reformbefürwortern und lediglich systeminternen, nicht aber grundsätzlichen Kritikern der Rechtschreibreform stellt der „Rat für deutsche Rechtschreibung“ keine neutrale Instanz dar. Angesichts des äußerst knappen Zeitrahmes sind keine grundlegenden Korrekturen zu erwarten. Zudem ist der von der Kultusministerkonferenz vorgegebene Rahmen für Korrekturen auf der Grundlage des orthographischen Regelwerkes zu gering. Aufgrund dieser Kritikpunkte haben die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung sowie das deutschen PEN-Zentrum bereits eine Mitarbeit im „Rat für deutsche Rechtschreibung“ abgelehnt. Damit hat dieser seine Berechtigung endgültig verloren.

Trotz der zwischenzeitlich mehrfach vorgenommenen Korrekturen hat die Rechtschreibreform zu einem Anstieg der möglichen Schreibweisen, zu einer Zunahme von Regeln und Ausnahmen und einer gestiegenen Fehlerhäufigkeit geführt. Die große Mehrheit der Bevölkerung ist nach wie vor gegen die Rechtschreibreform. Nach jüngsten, repräsentativen Umfragen sehen 68 Prozent der Bevölkerung keinen Grund für eine Umstellung ihres eigenen Schreibverhaltens, 60 Prozent sind gegen die Rechtschreibreform, lediglich 11 Prozent dafür. Fast alle Schriftsteller schreiben und publizieren nach den alten Regeln. Mehrere große Verlage sind bereits zur bewährten Rechtschreibung zurückgekehrt. Dies hat zur Folge, daß an den Schulen eine Rechtschreibung gelehrt wird, die außerhalb der Schulklassen so gut wie keine Relevanz hat. Auch mit den Änderungsvorschlägen eines Gremiums wie dem „Rat für deutsche Rechtschreibung“ bleibt die grundsätzliche Problematik der Reform, daß die Sprache von „Sprachlenkern“ oder Gremien weiterentwickelt wird, bestehen. Sinnvolle, im Rahmen der Rechtschreibreform eingeführte Änderungen etablieren sich durch den tatsächlichen Sprach- und Schriftgebrauch, ohne daß hierfür besondere Regeln vonnöten sind.

Bereits in der 13. Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag festgestellt, daß er mit Besorgnis zur Kenntnis nimmt, „daß die Art und Weise der Umsetzung der Rechtschreibreform und ihre Inhalte bei den Bürgern unseres Landes ein hohes Maß an rechtlicher und sprachlicher Unsicherheit über die deutsche Rechtschreibung hervorgerufen haben.“ In dem Beschluß vom 4. März 1998 heißt es weiter, daß der Deutsche Bundestag der Überzeugung ist, „daß sich die Sprache im Gebrauch durch die Bürgerinnen und Bürger, die täglich mit ihr und durch sie leben, ständig und behutsam, organisch und schließlich durch gemeinsame Übereinkunft weiterentwickelt. Mit einem Wort: Die Sprache gehört dem Volk.“ Die gegenwärtigen Entwicklungen und das Resultat der Zwischenstaatlichen Kommission sowie die Beschlüsse von Kultusminister- und Ministerpräsidentenkonferenz, die neue Rechtschreibung zum 1. August 2005 verbindlich einzuführen, widersprechen diesen Forderungen und Feststellungen des Bundestages.

Darüber hinaus ist die Rechtschreibreform in der beschlossenen Form verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nicht gar verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 14. Juli 1998 zur Verfassungsmäßigkeit der Rechtschreibreform – die es grundsätzlich bejaht - festgestellt, daß der Staat die Sprache „nicht beliebig regeln“ kann. „Regulierende Eingriffe“ sind dem Staat laut Bundesverfassungsgericht erlaubt, wenn sie „Widersprüche im Schreibusus und Zweifel an der richtigen Schreibung beseitigen oder – etwa aus Vereinfachungsgründen – bestimmte Schreibweisen erstmals festlegen“. Die beabsichtigten Regelungen werden diesen Anforderungen nicht gerecht, sondern führen erst gerade zu Widersprüchen.

Die Sprache stellt als Grundelement nationaler Identität einen Grundtatbestand von gesamtstaatlicher Bedeutung dar. Daher darf die Bundesregierung die Entscheidung über die Reform der deutschen Rechtschreibung nicht allein den Ländern überlassen. Nach Artikel 91 b GG fällt die Bildungsplanung in die gemeinschaftliche Verantwortung von Bund und Ländern. Naturgemäß gehören die Pflege der Sprache und der Rechtschreibung und mithin die Entscheidung über die Einführung einer neuen Rechtschreibung zu diesem Komplex. Die Bundesregierung ist aufgerufen, sich der gesamtstaatlichen Bedeutung der Rechtsschreibreform bewußt zu werden und alles ihr mögliche zu unternehmen, die Einheit der deutschen Sprache zu bewahren. Eine völlige Rücknahme der überflüssigen und inhaltlich verfehlten Rechtschreibreform ist aus den dargelegten Gründen unumgänglich.

Hinsichtlich des Verfahrens, welches an die Stelle der reformierten Rechtschreibung treten soll, hat der Bundestag bereits 1998 die Bitte an die Kultusminister gerichtet, „an der Entwicklung eines Verfahrens mitzuarbeiten, in dem die Fortentwicklung der Sprache behutsam nachgezeichnet und festgestellt wird, was als Konsens in der Sprachgemeinschaft gelten kann.“ In diesem Sinne sollen in Zukunft die Regeln der Rechtschreibung weder vom Staat noch durch von ihm beauftragte Kommissionen festgelegt werden, sondern wie vor der Rechtschreibreform dem Sprach- und Schriftgebrauch folgen. Die Veränderungen der Rechtschreibung sollen von einer neuzuschaffenden nichtstaatlichen Instanz deskriptiv dargestellt und festhalten werden.


II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,


sich bei den Ministerpräsidenten und Kultusministern der Länder für eine Rücknahme der Rechtschreibreform und die Rückkehr zur bewährten Entwicklung der Rechtschreibung einzusetzen. Für die amtliche Schreibung gilt ab dem 1. August 2005 wieder die Rechtschreibung in ihrer Form vor Einführung der Neuregelung. Die für die Rechtschreibung zuständige Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz wird aufgelöst.

Läßt sich eine vollständige Rücknahme der Reform nicht erreichen, muß die Konzeption und Zusammensetzung des „Rates für deutsche Rechtschreibung“ grundlegend verändert werden. Eine neuzuschaffende nichtstaatliche Instanz soll zukünftig die Entwicklung der deutschen Sprache beobachten und Veränderungen deskriptiv festhalten.



Berlin, den 21. November 2004

Hans-Joachim Otto (FDP)
Jelena Hoffmann (SPD)
Vera Lengsfeld (CDU/CSU)
Josef Winkler (Bündnis 90/ Die Grünen)
Dr. Karl Addicks
Dr. Wolf Bauer
Dr. Christoph Bergner
Rainer Brüderle
Anke Eymer
Axel Fischer
Dirk Fischer
Ulrike Flach
Rainer Funke
Dr. Wolfgang Gerhardt
Dr. Wolfgang Götzer
Joachim Günther
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Klaus-Jürgen Hedrich
Ulrich Heinrich
Uda Heller
Birgit Homburger
Prof. Dr. Egon Jüttner
Steffen Kampeter
Dr. Heinrich Kolb
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Dr. Günter Krings
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Walter Link
Dirk Niebel
Eberhard Otto
Dr. Peter Paziorek
Beatrix Philipp
Cornelia Pieper
Prof. Dr. Andreas Pinkwart
Dr. Hermann Otto Solms
Erika Steinbach
Max Straubinger
Dr. Dieter Thomae
Jürgen Türk
Jörg van Essen
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing (FDP)


eingetragen von margel am 13.11.2003 um 17.31

Kann es ein vernichtenderes Urteil über die sogenannte Rechtschreibreform geben als die Angaben der Duden-Sprachberatung über die enorm gestiegene Zahl der Anfragen - fast ausschließlich zu diesem Komplex? Wahrscheinlich sehen die Sprachberater das noch als Fortschritt und Bestätigung ihrer Wichtigkeit an. Auch ein Refomer hat ja einmal seine Freude darüber geäußert, daß jetzt wieder häufiger im Wörterbuch nachgeschlagen werden müsse... Was ist das für eine Orthographie, die ein durchschnittlich gebildeter Muttersprachler (sicher rufen da nicht die Dümmsten an) nicht ohne fremde Hilfe mittels eines Wörterbuchs verstehen geschweige denn beherrschen kann? Bei einem Minutenpreis von 1,86 kommt man auf einen hübschen Stundenlohn. Wieder ein Beispiel dafür, daß die Betreuten für die Betreuer da sind. Die Rechtschreibreform ist ein Segen!


eingetragen von Matthias Dräger am 13.11.2003 um 13.42

Interessant und fast gar nicht bekannt ist, daß neben dem Rechtsausschuß auch der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages in seinen Beratungen die Rechtschreibreform abgelehnt hat. Und zwar, wie ich später auf Nachfrage vom Sekretariat des Ausschußvorsitzenden erfuhr, wegen „nicht abzuschätzender Kosten“.

Die Anfragen bei der Sprachberatungsstelle wegen richtiger Rechtschreibung haben sich seit den 80iger Jahren verfünffacht, und 90 Prozent dieser Anfragen gehen auf das Konto der Rechtschreibreform.

Wer zahlt die Allotria? Die Bürger, wir alle. Wollen wir das?


eingetragen von Peter Schubert am 13.11.2003 um 11.46

Ja richtig, ich hatte zugesagt, mich hier nicht mehr zu äußern. Nachdem aber Herr Wagner jetzt eine konkrete Frage gestellt hat, doch noch einmal ein Wort von mir zu der Bundestagsdebatte vom 18.4.1997:

Der Bundestag hat sich danach nicht mehr mit der Frage befasst, er hatte auch keine Veranlassung dazu. Wie im Volk gesprochen und geschrieben wird, ist der Regelungsgewalt des Staates weitgehend entzogen. Soweit der Staat dazu überhaupt etwas regeln kann, fehlt in Deutschland laut Grundgesetz dem Bund die Kompetenz. Beides kommt auch in den Beiträgen der BT-Debatte zum Ausdruck. So ist es kein Wunder, dass der Bundestag zu einem Beschluss kam, von dem nur die rhetorisch hoch wirksame, aber inhaltsleere Formel "Die Sprache gehört dem Volk" in Erinnerung bleibt.


eingetragen von J.-M. Wagner am 12.11.2003 um 23.51

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von meckes
Zitat:

"..., indem ich mich verabschiede und hiermit verbindlich erkläre, mich hier nicht mehr zu äußern."

P. Schubert am 20. 8. 2003
Warum sollte dies ein „Geschwätz von gestern“ sein? Wer weiß, worauf genau sich das hier beziehen sollte: Das Zitat stammt aus dem Strang „Chatten oder Dummschwätzen [...]“, und ich hatte bislang nicht den Eindruck, daß Herr Schubert eine besondere Affinität zu diesen, ähm, Leitmotiven hätte – im Gegenteil...
__________________
Jan-Martin Wagner


eingetragen von J.-M. Wagner am 12.11.2003 um 23.43

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Peter Schubert
Ist das nicht Schnee von gestern?
Warum? Hat sich der Bundestag seitdem irgendwann einmal wieder damit befaßt und ist zu einer anderen Einschätzung gekommen? Meines Wissens ist das nicht der Fall, und somit ist es immer noch der Stand der Dinge, was den Bundestag betrifft (zumindest im Prinzip).
__________________
Jan-Martin Wagner


eingetragen von meckes am 12.11.2003 um 19.50

Zitat:

"..., indem ich mich verabschiede und hiermit verbindlich erkläre, mich hier nicht mehr zu äußern."

P. Schubert am 20. 8. 2003


eingetragen von Theodor Ickler am 12.11.2003 um 18.16

"Schnee von gestern" ist die bekannte Formel gedankenloser (?) Vergangenheitsbewältiger. Es ist sicher peinlich, die Argumente der Reformbefürworter noch einmal lesen zu müssen. (Ich scheine vergessen zu haben, diesen Text, den ich seit Jahren auf der Festplatte habe, hier einzustellen, vielen Dank, Herr Markner!)
Wir, die wir die Debatte von der Besuchertribüne aus miterlebt haben, werden gern auch noch einmal an den vortrefflichen Beitrag von Gerald Häfner erinnert, auch daran, daß er auf Intervention eines FDP-Abgeordneten zu Wort kam. Der Vorstand der Grünen-Fraktion hatte Häfner nämlich nicht reden lassen wollen, und er wurde ja dann auch endgültig ausmanövriert, einer der Besten in der Partei. Was die Grünen hier boten, war unsäglich und hat mich dieser Partei für lange Zeit entfremdet. In Bayern haben sie ebenfalls mit der herrschenden Partei gemeinsame Sache gemacht, sehr widerwärtig.
Am Morgen der Debatte hatten Friedrich Denk und ich noch gemeinsam mit Gerald Häfner gefrühstückt und sehr interessante Informationen erhalten.
"Schnee von gestern", ja, in der Tat, das sind Dokumente immer. Aber man kann daraus lernen, wenn man nur will.
__________________
Th. Ickler


eingetragen von Peter Schubert am 12.11.2003 um 17.30

Ist das nicht Schnee von gestern?
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Peter Schubert


eingetragen von Reinhard Markner am 12.11.2003 um 17.08

Bundestagssitzung 170 vom 18. April 1997
Rechtschreibreform

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Norbert Geis, Reinhold Robbe und weiterer Abgeordneter.
Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland – Drucksache 13/7028 –
Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuß (federführend) Auswärtiger Ausschuß Innenausschuß Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen. – Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache und gebe dem Abgeordneten Franz Peter Basten das Wort.

Franz Peter Basten (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will der Versuchung widerstehen, mich in den Streit darüber einzumischen, ob die neue Rechtschreibung schöner, logischer, gebildeter, zeitgemäßer oder gescheiter ist als das, was bisher gilt. Ob sie allerdings einer von der Sache her gebotenen, unausweichlichen Notwendigkeit entspricht – dafür fehlen mir bis zur Stunde überzeugende Beweise. Sie kommt mir eher schlicht überflüssig vor. Und ich stehe mit diesem Urteil weiß Gott nicht allein. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Ob man Kuß in Zukunft mit "ss" oder, wie bisher, mit "ß" schreibt, ist vielleicht eher eine Temperamentsfrage, die mit vorrückendem Alter anders entschieden wird als in jungen Jahren. (Ulrich Irmer [F.D.P.]: Hauptsache, machen!) Wenn man allerdings Kommuniqué zukünftig "Kommunikee" schreibt, ist damit nach meinem Geschmack ein Verlust an Eleganz verbunden. Die neue Schreibweise kommt mir eher platt und ungebildet vor. Bei einigen Worttrennungen aber schüttelt es mich, zum Beispiel wenn es statt Ex-trakt Ext-rakt, statt Infil-tration Infilt-ration, statt Konzen-tration Konzent-ration oder statt Sa-krament Sak-rament heißen soll. (Heiterkeit bei der F.D.P.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Geist Gottes weht, wo er will – jedenfalls nicht unbedingt und zu allen Zeiten bei den deutschen Kultusministern. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Die Reform wurde Anfang Dezember 1995 von den Kultusministern beschlossen und Mitte Dezember 1995 von den Ministerpräsidenten abgesegnet. Bis zur Einspruchsfrist am 5. März 1996 hat kein deutsches Parlament widersprochen, keines der 16 Länderparlamente und auch nicht der Deutsche Bundestag. Die Bundesregierung soll zustimmend genickt haben. Auch das muß um der Wahrheit willen am heutigen Tage deutlich festgestellt werden. (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Weiß man, welches Mitglied der Bundesregierung?) Nach einer Phase des Tiefschlafs von fast einem Jahr kam dann der Aufstand der deutschen Dichter. Noch länger hat der Bundestag gebraucht bis zu seinem Gruppenantrag vom Februar 1997. Die Länderparlamente ruhen noch immer in Frieden. Kultusminister Zehetmair hat zu Recht festgestellt, daß der Konferenzbeschluß vom Dezember 1995 regele, "wie das deutsche Volk schreibt". Wie das deutsche Volk schreibt, hat etwas damit zu tun, daß die Sprache, auch die geschriebene, "ein grundlegendes Identitätsmerkmal des gesamten deutschen Volkes" ist, wie Rupert Scholz es zutreffend formuliert. Menschliche Sprache markiert äußerlich den alles entscheidenden qualitativen Sprung von der übrigen Schöpfung zum Menschen. Sprache ist für die Persönlichkeit des Menschen, für sein Wesen, für sein Menschsein schlechthin konstitutiv. Deshalb sind, ob nun zu spät gekommen oder nicht, Verfassungsfragen aufgerufen, die sich mit dem Hinweis auf die Uhr nicht beiseite schieben lassen. Grundrechte sind betroffen. Fragen nach dem Gesetzesvorbehalt für wesentliche Grundentscheidungen, welche die Bevölkerung betreffen, sind aufgeworfen. Dies gilt freilich auch dann, wenn man die Reform für überflüssig hält. Sie entfaltet schließlich wesentliche Wirkungen. Die Verfassung kommt im übrigen nie zu spät. Entweder werden Fehlentscheidungen rechtzeitig durch den Gesetzgeber korrigiert, oder Verfassungs- und Verwaltungsgerichte korrigieren selbst. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Wenn in dem Zusammenhang Kultusministerien davon sprechen, die verbindliche Regel gelte nur für die Schule, außerhalb der Schule könne jeder schreiben, wie er wolle, also alt oder neu, (Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Unerhört!) dann ist das eine Lachnummer. (Beifall bei der F.D.P.) Denn vor dem Hintergrund der von zahllosen Lehrergenerationen mit Inbrunst gepredigten Schulweisheit, daß wir nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen, stellt sich die Frage nach dem Sinn – oder besser: nach dem Unsinn – dieser Reform nur noch um so schärfer. (Zustimmung bei der F.D.P.) Goethe, der nach Meinung eines renommierten deutschen Germanistikprofessors die Rechtschreibreform ebenfalls für überflüssig halten würde, (Heiterkeit) hatte es viel einfacher. Dem jungen Frankfurter Goethe hat dessen Schreiblehrer die für Frankfurt geltende südwestdeutsche Norm beigebracht. Später, in Weimar, hat Goethe geschrieben, wie in Leipzig und Dresden geschrieben wurde. Das Meißenische galt in jener Zeit als vorbildlich. Die Kultusminister können allerdings nicht so tun, als würden sie in Goethes Zeiten leben. Heute ist das Bedürfnis nach einheitlichen Regeln und Verbindlichkeiten unbestritten. Das entspricht den gewandelten Anschauungen, aber auch den völlig veränderten Anforderungen an Funktionen von Sprache, insbesondere der geschriebenen Sprache. Aber das alles entfaltet Rechtswirkungen. Da muß an Grundrechten sowie Rechtsstaats- und Demokratieprinzipien Maß genommen werden. Diese Hürden können auch durch exekutive Omnipotenzgefühle von 16 Kultusministern nicht überwunden werden. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Gesetzesvorbehalt bereits für die Einführung des Sexualkundeunterrichts reklamiert hat und wenn das Bundesverwaltungsgericht sogar für die Einführung einer Pflichtfremdsprache in der Orientierungsstufe eine gesetzliche Grundlage verlangt, dann muß die Frage, wie das Volk schreibt, im Hinblick auf eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zumindest einer ernsthaften Prüfung unterzogen werden. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Diese Frage aufgeworfen zu haben ist die verdienstvolle Initiative des Kollegen Kleinert zum Gruppenantrag, dem sich namhafte Kolleginnen und Kollegen angeschlossen haben. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.) Damit ist die parlamentarische Debatte eröffnet. Nicht abschließend beantwortet ist allerdings die Frage, ob die Gesetzgebungskompetenz der Länder oder sogar des Bundes gegeben ist. Professor Rupert Scholz vertritt mit beachtlichen Hinweisen die Auffassung, die Frage, wie das Volk schreibe, und die Angelegenheit der mit Sprache verbundenen Identität des Volkes könnten nur von dem für das ganze Volk zuständigen Gesetzgebungsorgan entschieden werden. Das ist der Deutsche Bundestag. Ich habe in diesem Punkte keine abschließende Meinung. Ich bin im Hinblick auf das Vorliegen einer Bundeskompetenz für die gesamte Rechtschreibreform eher skeptisch. Aber ich stelle folgende Überlegung an: Wenn eine Länderkompetenz für die Rechtschreibreform gegeben ist, dann kann sie sich nur aus einer allgemeinen Länderkompetenz für die Sprache ableiten. Besteht aber eine solche, dann können 16 Länderparlamente souverän über Sprache entscheiden. Sie könnten dann – wie sie Sexualkundeunterricht einführen oder nicht – auch unterschiedliche Regelungen für das finden, was an der Sprache richtig oder falsch zu sein hat. Es gibt aber nur eine deutsche Sprache und keine Ländersprachen. Daraus könnte man die Schlußfolgerung ziehen, daß kraft Natur der Sache nur der Bund für die Regeln der deutschen Sprache in Deutschland Gesetzgebungskompetenz besitzt. Die Gesetzgebungskompetenz kraft Natur der Sache ist zwar in der Verfassung nicht ausdrücklich erwähnt, jedoch als Verfassungsgrundsatz durch das Bundesverfassungsgericht längst anerkannt. Ich nenne einen anderen Ansatzpunkt, der zumindest in einem speziellen Zusammenhang Bundeskompetenz im Hinblick auf deutsche Sprache offenkundig macht. Der Bund besitzt über Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz über die Gerichtsverfassung. Von dieser Kompetenz ist durch das Gerichtsverfassungsgesetz Gebrauch gemacht. $ 184 GVG lautet: "Die Gerichtssprache ist deutsch." (Ulrich Irmer [F.D.P.]: Interessanter Gesichtspunkt!) Wenn also der Bundesgesetzgeber über die Kompetenz verfügt, die deutsche Sprache als Gerichtssprache anzuordnen, dann schließt das denknotwendig auch die Entscheidungskompetenz darüber mit ein, in welcher Schreibweise und äußerer Darstellungsform die Gerichtssprache Deutsch zuzulassen ist. (Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Wenn es Thüringisch wäre!) – Warten Sie ab. – Läge die Entscheidungskompetenz über die Gerichtssprache nicht beim Bund, sondern bei den Ländern, so könnte niemand den Sächsischen Landtag daran hindern, zu bestimmen, daß zum Beispiel alle Entscheidungen des sächsischen Verfassungsgerichtshofes in Sächsisch abzufassen seien. Ich könnte mir durchaus Leute vorstellen, die das mit einer konsequenten Fortentwicklung der föderalen Struktur Deutschlands begründen würden. In Rheinland-Pfalz, meinem Heimatland, müßte das Ganze wohl dreisprachig erfolgen: in Moselfränkisch, in Rheinhessisch und in Pfälzisch. Aber Spaß beiseite. Alles, was sich der karikierenden Versuchung so aufdrängt wie diese Rechtschreibereform, sollte eher dreimal gründlich hinterfragt werden. Ich wage keine abschließende verfassungsrechtliche Beurteilung. Eines jedoch wird offenbar: Landesregierungen, Länderparlamente, Bundesregierung und Bundestag sind in ihrem Kompetenzbereich betroffen und müssen zusammenwirken. Denn so, wie sich die Kultusminister in exekutiver Ausschließlichkeit die Regelung vorgestellt haben, kann sie sich wohl nicht vollziehen. Ich rate daher den Landesregierungen dazu, von der Durchsetzung der Beschlüsse einstweilen abzulassen und sich mit der Bundesregierung zusammenzusetzen. Der Bundesregierung gilt mein Rat, auf die Landesregierungen zuzugehen. Die Parlamente müssen sich unterdessen mit der Sache auseinandersetzen. Der Umgang mit der deutschen Sprache gelingt nur im Konsens. Ich bin sicher, daß sich die Ausschußberatungen im Deutschen Bundestag an dieser Leitlinie orientieren werden. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Ich gebe das Wort der Abgeordneten Liesel Hartenstein.

Dr. Liesel Hartenstein (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte in dieser Debatte nicht zu den juristischen und schon gar nicht zu den verfassungsrechtlichen Fragen Stellung nehmen. Das werden andere Kollegen tun, die dies besser können. Mein Vorredner hat ja schon einige Bemerkungen dazu gemacht. Ich denke jedoch, daß der interfraktionelle Antrag zur Rechtschreibreform und die heutige Debatte ihren Sinn verfehlen würden, wenn nicht auch zur Sache selbst einiges gesagt werden könnte. Deshalb gleich meine erste Feststellung. Die Bedeutung und die Dimension dieser Reform sind in der Politik und auch in der Öffentlichkeit lange Zeit weit unterschätzt worden. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Nur so ist es zu erklären, daß sich erst nach dem Beschluß der Kultusministerkonferenz und der Ministerpräsidenten der Länder und zum Teil erst in jüngster Zeit der Protest eine Stimme verschafft hat – der Protest zahlreicher namhafter Schriftsteller, darunter Günter Grass, Siegfried Lenz, Martin Walser, der Widerspruch bekannter Verlage und Printmedien und vor allen Dingen der Protest, der darin seinen Niederschlag findet, daß wir auf unseren Schreibtischen Hunderte von Elternbriefen vorfinden, daß Bürgerinitiativen entstehen und sogar Volksbegehren gefordert werden. Nur so, nämlich aus dieser Unterschätzung heraus, ist es auch zu erklären, daß sich die Kultusministerkonferenz auf den Standpunkt stellen konnte, bei der Neufassung der Rechtschreibung sei eine Regelung durch Verwaltungsvorschriften ausreichend, ähnlich wie bei Richtlinien oder Lehrplänen. Hierin, so meine ich, steckt eine erhebliche Verkennung dessen, was mit dieser Reform geschieht, und sogar (Beifall bei der SPD und der F.D.P.) – ich will noch einen Schritt weitergehen – eine grundsätzliche Verkennung dessen, was Sprache, auch geschriebene Sprache, für unsere Gesellschaft bedeutet. Die Erklärung der KMK vom 27. Februar dieses Jahres bleibt noch ganz auf dieser Linie. Es handle sich, so wird gesagt, nur um eine "maßvolle Anpassung einer Konvention mit dem Ziel einer Bereinigung und der Herstellung einer neuen Übersichtlichkeit". Die Neuregelung berühre nicht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der Befassung durch die Parlamente bedürfe es nicht. Ich widerspreche dem nachdrücklich. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.) Wenn die Debatte heute eines bewirken kann, dann dies, das Vorhaben der Rechtschreibreform aus dem Klima der Unerheblichkeit herauszuführen, in das es durch das bisherige Verfahren hineinmanövriert worden ist. Wir müssen uns wieder an eine Grundwahrheit erinnern, die lautet: Sprache ist nicht nur das zentrale Kommunikationsmittel zwischen den Menschen, sondern Sprache ist Ausdrucksmittel für Lebensgehalte. Sie ist das Ausdrucksmittel schlechthin, mit dem der Mensch die Welt einzufangen versucht und mit dessen Hilfe er sich mit ihr auseinandersetzt. Von der Sprache als eigenem, lebendigem, historisch gewachsenem Organismus ist in der Erklärung der KMK aber viel zuwenig, fast gar nicht die Rede. Ich bedauere das. In der Sprache, auch im Schriftbild spiegelt sich die Fülle der geographischen, kulturellen und sozialen Verflechtungen, spiegeln sich vor allem auch die vielfältigen Einflußfaktoren unserer Geschichte wider. Es scheint fast, als ob solche Gesichtspunkte völlig außen vor geblieben seien. Ich komme darauf bei dem Stichwort Fremdwörter noch einmal zurück. Mit dem Reformunterfangen, so meine ich, wird der Körper unserer Sprache verändert. Er erleidet Eingriffe. Er wird verformt. Dies soll nicht wichtig sein? Meine zweite Feststellung lautet daher: Die Rechtschreibreform betrifft 100 Prozent unserer Bevölkerung, also über 80 Millionen Menschen. Nimmt man Österreich und den deutschsprachigen Teil der Schweiz hinzu, dann sind es 95 Millionen Menschen. Alle sollen sich nun einfach umstellen, ihren Sprach- und Schreibgebrauch verändern, nach dem Jahre 2005 sogar in die Ecke der Falschschreiber geraten? Und das alles deshalb, weil einige Dutzend Wissenschaftler und Politiker verfügen, daß eine Menge von dem, was bisher allgemeinverbindlich war, anders zu sein habe. Die Argumente für die verordneten Änderungen sind zum großen Teil nicht überzeugend und treffen – glaubt man den Umfragen – bei einem großen Teil der Bevölkerung auf Unverständnis. Das ist nicht verwunderlich. Natürlich muß eingeräumt werden, daß die deutsche Sprache – und auch ihr schriftliches Erscheinungsbild, also die Orthographie – eine Menge Ungereimtheiten enthält. Wer wollte das bestreiten? Ich wiederhole: Sprache ist nun einmal keine abstrakte Konstruktion, die mit mathematischen Formeln vergleichbar wäre. Die KMK sagt, die Reform solle a) Inkonsequenzen beseitigen, b) das Regelwerk transparenter machen, c) das Erlernen des richtigen Schreibens erleichtern. Es verstärkt sich aber der Eindruck, daß diese Ziele auf weiten Strecken nicht erreicht werden können. (Beifall bei der F.D.P.) Erstes simples Beispiel. Warum in aller Welt, frage ich, soll aus dem Stengel einer Glockenblume jetzt plötzlich ein "Stängel" werden, als ob irgend jemand an eine Eisen- oder Holzstange dächte, wenn er dieses Wort verwendet? Ich meine, das ist wirklichkeitsfremd, pure Theorie und deshalb schlicht überflüssig. In das sogenannte Stammprinzip sind die Reformer nachgerade verliebt. Deshalb soll aus dem beliebten Quentchen Glück, das wir alle so sehr brauchen, ein "Quäntchen" werden, und zwar in Anlehnung an das Quantum, obwohl die sprachhistorische Ableitung mir sagt, das stimme nicht; denn das Wort kommt nicht von Quantum, sondern von Quent, einer kleinen in Deutschland bis in das 19. Jahrhundert gebräuchlichen Maßeinheit. (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Sehr aufmerksam!) Zweites Beispiel. Man muß sich wirklich fragen, wozu eine doch recht willkürlich anmutende Verstümmelung von Fremdwörtern eigentlich gut sein soll. Das Känguruh darf sein "h" nicht behalten, obwohl jedes Kind weiß, daß es sich um ein exotisches Tier handelt. Der Thunfisch hat mit dem deutschen Wort tun überhaupt nichts zu tun; aber das "h" muß weg. Wieso eigentlich? Gerade heute – jetzt wird es wieder ernst –, im Zeitalter des Massentourismus, der Globalisierung und der offenen Grenzen, wo fast jedes Kind zumindest Englisch lernt, soll die Schreibweise von Fremdwörtern eingedeutscht werden. Gerade heute, wo die enge Vermischung der Kulturen im Zug der Zeit liegt und dies in vielen Bereichen von der Sprache aufgenommen wird, sollen die Spuren in der Rechtschreibung verwischt werden. Das ist für mich schlicht ein Anachronismus. Warum soll man der deutschen Sprache nicht ansehen, daß sie zahllose Wörter beispielsweise in der Sportwelt aus England übernommen hat oder daß sie das Ketchup, den Cocktail und das Okay von den Amerikanern geliehen hat. Ganz zu schweigen von der französischen Sprachinvasion des 17. und 18. Jahrhunderts? Die Kommode, das Menü, das Dessert, den Friseur, das Portemonnaie, das Restaurant – das alles haben uns die Franzosen geliefert, mitsamt der Mode. Das ist doch ein Stück unserer Geschichte. Davon wollen wir uns überhaupt nicht verabschieden. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. – Ulrich Irmer [F.D.P.]: Nicht zu vergessen die Spaghetti!) – Auch das. Das Wort ist aber nicht aus dem Französischen, soviel ich weiß. Eines der Hauptargumente lautet, die Rechtschreibreform solle das Erlernen des richtigen Schreibens erleichtern. Kann mir jemand sagen, warum es leichter sein soll, das Wort Necessaire jetzt mit vier s und einem ä zu schreiben statt in der gewohnten französischen Schreibweise? Ich weiß es nicht. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.) Konsequent bleibt die Reform auch hier nicht. Denn die Schreibweise vieler schwieriger Fremdwörter bleibt erhalten: Chrysantheme, Rhythmus usw. Etwas folgenreicher noch erscheint mir die Reform, wenn es um das totgewünschte "ß" und um die Zeichensetzung geht. Daß lange oder kurze Silben große Bedeutungsunterschiede markieren können, wissen wir: "Er trinkt den Wein in Maßen" ist etwas ganz anderes, als wenn es heißt "Er trinkt den Wein in Massen". (Heiterkeit) Das sind sicherlich zwei Paar Stiefel. Aber darum geht es jetzt nicht. Vielmehr geht es darum, daß das "ß" nach der neuen Regelung zwar erhalten bleibt, aber seine Anwendung eher komplizierter wird, nicht einfacher. Eine der größten Fehlerquellen in der deutschen Rechtschreibung hat man beispielsweise darin entdeckt, daß es den Schülern und vielen Erwachsenen schwerfällt –, die Schreibweise des Artikels "das" und der Konjunktion "daß" ordentlich zu unterscheiden. Der erste Versuch war also: Weg damit! Da dies doch nicht sonderlich ratsam erschien, heißt die salomonische Lösung jetzt: Die Konjunktion "daß" wird mit "ss" geschrieben. Das bedeutet aber, daß kein Weg daran vorbeiführt, den Unterschied zwischen einem Artikel und einer einen Nebensatz einleitenden Konjunktion erlernen zu müssen. Wo bleibt da die Erleichterung? Ich habe den Eindruck, unsere Schüler begreifen das. Wir sollten sie doch nicht unterschätzen. Hochproblematisch ist meines Erachtens die Reduzierung der Anzahl der Kommaregeln von 52 auf neun. Das möchte ich doch noch kurz vortragen. Nicht daß hier keine vertretbaren Vereinfachungen möglich wären – die gibt es wohl. Aber wenn man das Kind mit dem Bade ausschüttet, dann entstehen einschneidende Konsequenzen für die gesamte Struktur unserer Sprache und für das Ausdrucksvermögen. Denn die Zeichensetzung markiert ja die geistige Gliederung des Satzes, Überordnungen und Unterordnungen, Einfügungen usw. Je komplexer ein Gedanke ist, desto komplexer werden halt auch die Sätze und desto unverzichtbarer die Satzzeichen zu ihrer Gliederung. Ich frage – danke, Herr Präsident, für die Toleranz; ich bin gleich fertig –: Wie sollte man einen Thomas Mann, einen Heinrich von Kleist oder einen Immanuel Kant verstehen, wenn die Sätze nicht durch Satzzeichen gegliedert wären? Es ist ja eine Verarmung, wenn wir das einfach abschaffen. (Beifall bei der F.D.P. – Katrin Fuchs [Verl] [SPD]: Das finde ich allerdings auch!)

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Frau Kollegin, trotz Ihrer Begeisterung: Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Dr. Liesel Hartenstein (SPD): Kurzum: Das radikale Wegstreichen von mehr als drei Vierteln der Kommaregeln führt zu einer schwereren Verständlichkeit der Sprache, vielleicht zu fatalen Mißverständnissen. Es reduziert die Ausdrucksmöglichkeiten. Was das Gravierendste ist – erlauben Sie mir noch, das zu sagen, Herr Präsident –: Simplere Satzkonstruktionen machen letztlich auch das Denken ärmer. Das sollten wir nicht vergessen.

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Frau Kollegin, Sie müssen zum Ende kommen.

Dr. Liesel Hartenstein (SPD): Das tue ich. Die Sprache formt auch die Gesellschaft. Das sollten wir als Fazit festhalten. Sie wird als Muttersprache an die nächsten Generationen weitergegeben. Deshalb ist eine Änderung des Schriftgebrauchs auch eine Änderung des Sprachgebrauchs. Eine Rechtschreibreform kann daher kein bloßer Verwaltungsakt sein, sondern betrifft die Gesellschaft im Kern, auch jeden einzelnen. So gesehen ginge es vielleicht doch um ein Grundrecht. Danke schön. (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. sowie der Abg. Dr. Christa Luft [PDS])

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt.

Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Hartenstein, ich habe mich sehr über Ihre lebendige Sprache gefreut. Aber die Amtssprache in der Begründung des Antrags, den Sie unterstützt haben, können Sie wohl nicht vertreten. Lesen Sie das einmal richtig durch! (Dr. Liesel Hartenstein [SPD]: Also müssen wir das umschreiben!) Ich habe in alten Familienbriefen geblättert. Wenn meine Urgroßeltern durch "Thüren" und "Thore" gingen, gingen sie durch ein "Thal" von "Thränen"; denn hinter jedes "t" mußten sie ein "h", das berühmte Dehnungs-"h", setzen. Meine Großeltern durften darauf verzichten, mußten aber den Merkvers lernen: Tränen weint man ohne "h", der Thron steht unbeschädigt da. Denn auf alle "h"s wollte Wilhelm II. gern verzichten, nur beim "Thron", da hörte der Spaß auf. Das kommt mir so ein bißchen vor wie diese Diskussion, in der man sich jetzt zum Souverän über die Sprache erklärt. (Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zuruf des Abg. Walter Hirche [F.D.P.]) – Sie kriegen noch Ihr Fett weg. Als sich der selige Konrad Duden 1872 daranmachte, eine einheitliche Rechtschreibung zu schaffen – der Einheit des Reiches sollte die Einheit der Rechtschreibung folgen –, ging er von einem löblichen Grundsatz aus: Man solle schreiben, wie man spricht. Auch das ging nicht ganz ohne Ausnahmen. In der Zeit des beweglichen Letternsatzes hatte man für das "st" nur eine schmale Letter. Deshalb mußten wir alle den Merkvers lernen: Trenne niemals "s" vom "t", das tut weh. Deshalb muß sich der bedauernswerte Kollege Heistermann bis heute Hei-stermann trennen, während sich der progressive Kollege Wiefels-pütz immer trennen durfte, wie er sich spricht. Die jetzige Rechtschreibreform hatte ein hehres Ziel: Der letzte große Anachronismus, den es nur noch in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt, sollte im Zeitalter der Globalisierung aufgegeben werden: die Großschreibung zugunsten der gemäßigten Kleinschreibung. So ist es in England und überall in der Welt. Aber da kamen den Kultusministern wilhelminische Bedenken. So blieb nur ein kleines Reförmchen übrig. Aber auch das ist es wert, mit den Kultusministern – von Zehetmair, CSU, bis Holzapfel, SPD – verteidigt zu werden; denn es erspart den Lehrern immer noch viel rote Tinte und den Schülern Monate unnötiger Regelpaukerei, in denen sie ihre Intelligenz in einer sich dramatisch verändernden Welt wichtigeren Gegenständen des Lebens zuwenden dürfen. Das ist das Problem, Frau Hartenstein. Wir alle lernen Rechtschreibung im Alter von fünf bis zehn Jahren. Dann denken wir: Das ist das einzig Richtige. Aber die Sprache – Sie sagten es doch – verändert sich, deshalb muß gelegentlich eine Regelvereinfachung her. Das ist das Mühsame. (Walter Hirche [F.D.P.]: Das ist keine Vereinfachung!) – Ja, das denken Sie, weil Sie sich nicht damit beschäftigt haben (Walter Hirche [F.D.P.]: Natürlich, Herr Lippelt!) Zwei Beispiele: Kollege Heis-termann darf sich endlich auch trennen, wie er sich spricht, und zweitens und viel wichtiger – jetzt komme ich auf Ihr Thema –: Unsere Schüler dürfen endlich das tun, was englische und amerikanische Schüler – ebenso wie Grass, Walser und andere Dichter, die jetzt ebenfalls wilhelminisch lärmen – schon immer taten: Sie dürfen die Kommata nach Sinnzusammenhängen setzen und die Regelpaukerei vom erweiterten und einfachen Infinitiv, vom Infinitiv mit "zu" und "um zu" vergessen. Wie nötig und sinnvoll dies ist, zeigt der vorgelegte Antrag. Ich zitiere aus der Begründung. Da findet sich der ganze Absatz 3 als ein sich über zwölf Zeilen erstreckender Bandwurmsatz. Und wie das dann bei solcher Art von Sätzen ist, ohne entsprechende Kommasetzung ist er kaum verständlich. Also konzentrieren sich die Verfasser so sehr auf die Kommata, daß ihnen der Sinnzusammenhang verlorengeht. So – Herr Hirche, selbst Sie haben es nicht bemerkt – lesen wir dann – auf die tragende Konstruktion des Hauptsatzes verkürzt –: "Der geäußerten Ansicht . . . wird dem Zusammenhang . . . nicht gerecht". Deutsche Sprach, schwere Sprach, Herr Kollege Kleinert. (Ulrich Irmer [F.D.P.]: Das ist eine Frage des Stils, nicht der Rechtschreibung!) – Verzeihen Sie, Sie haben es immer noch nicht kapiert. Hier wird "Ansicht" mit einem maskulinen Artikel gebraucht.

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Herr Kollege Lippelt, Ihre Redezeit ist abgelaufen. (Zurufe von der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber schade!)

Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Okay. (Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Beantragen Sie doch, Ihre Redezeit zu verlängern! Wir stimmen zu! – Beifall bei der PDS) Herr Präsident, ich beantrage noch eine Minute Redezeit. (Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause)

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Eine Minute. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Richtig dagegen ist der Artikel des drittletzten Absatzes: Die Ansicht des Bundesverfassungsgerichts . . . geht davon aus, daß die Benutzer zumindest zweier . . . unterschiedlicher Rechtschreibungen ohne Störung des gesellschaftlichen Miteinanders auf mehrere Jahre miteinander leben . . . könnten. Gemeint ist die Liberalität, zwei Rechtschreibungen nebeneinander existieren zu lassen. Aber da sagen die Verfasser: "Dieser Ansicht wird nicht gefolgt." Zu Deutsch: Die Gesellschaft bricht unter diesem kleinen Reförmchen zusammen. Nein, diesem Antrag, vor allem aber der verknöcherten Sprache der Begründung, wird in diesem Hause hoffentlich nicht gefolgt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der PDS)

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Ich gebe dem Abgeordneten Detlef Kleinert das Wort.

Detlef Kleinert (Hannover) (F.D.P.): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! So schön wie Frau Hartenstein und Herr Basten kann ich mich zur Sache selbst hier nicht einlassen. Ich bin ja von Herrn Lippelt auch wegen meiner Satzkonstruktionen eben schon gerügt worden. Aber auch in diesem Punkt seien Sie doch so nett und lassen ein bißchen Liberalität walten. Der eine drückt sich eben etwas komplizierter aus und der andere etwas leichter. Nur, Beliebigkeit ist vielleicht der deutschen Sprache doch nicht ganz angemessen. In einigen Nebensätzen klang das bei Ihnen so an: sich wichtigeren Dingen zuwenden; zwei Sprachen über einige Jahre nebeneinander haben. Es handelt sich ja nicht um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Sie hier zitiert haben, sondern um einen Beschluß, mit dem die Klage in dem Zeitpunkt aus den ausgeführten Gründen nicht für zulässig gehalten worden ist. Wir werden einmal sehen, ob wir in diesem Zusammenhang noch zu einem Urteil, das naturgemäß insgesamt gründlicher erarbeitet wird, kommen. Bedauernswert ist es, daß diejenigen – nämlich unsere Kultusminister –, die für die politische Bildung unserer nachwachsenden Generation in besonderer Weise zuständig sind, hier mit einer unbegreiflichen Großzügigkeit an allem vorbeigehen, was schon ganz speziell im Hinblick auf kultusministerielle Aktivitäten vom Verfassungsgericht und von anderen oberen Bundesgerichten gesagt worden ist. Wir haben den Wesentlichkeitsgrundsatz. Den müßte man eigentlich gar nicht so kompliziert als Wesentlichkeitsgrundsatz formulieren. Vielmehr müßte jedem, der in unserer Demokratie großgeworden ist, klar sein, daß Dinge von erheblicher Bedeutung für uns alle – das ist schon dargestellt worden – nicht einfach so mir nichts dir nichts im undurchsichtigen Bereich von Erlassen und Verordnungen der Tätigkeitsfreude von Ministerialbeamten anheimgegeben werden dürfen, sondern daß man zu diesem Zweck die Bürger Vertretungen in den Parlamenten hat wählen lassen, die sich auch mit dieser Frage beschäftigen sollten. Daß das nicht geschehen ist, ist bedauerlich. Aber was heißt hier bedauerlich? Wir tun es ja gerade. Es ist notwendig und auch nicht zu spät. Es ist schon gesagt worden: Für die Verfassung ist es nie zu spät. Wenn ich mich in der Sache selbst mangels ausreichender germanistischer und philologischer Kenntnisse nicht einlasse, dann erkenne ich doch jedenfalls das, was alle Bürger betrifft. Durch eine ganz penible, detaillierte neue Ordnung wird über Jahrzehnte eine neue Unordnung geschaffen. Das kann doch nicht Sinn der Veranstaltung sein. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD) Das kann es nicht sein! Diese Unordnung entsteht so leicht, wenn man in sehr kleinen Kränzchen so eine Reform ausknobelt und nach jahrzehntelangen Konferenzen zum Schluß nicht zugeben möchte – Herr Lippelt, Sie haben ja selbst gesagt, daß einmal Größeres angedacht worden war –, daß das alles vergebens war. Darum hat man dann diesen völlig unzulänglichen Kompromiß beschlossen und will ihn möglichst unauffällig und ohne die notwendige Beteiligung der Volksvertretungen in die Tat umsetzen. Es ist nun einmal das Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 und das Demokratieprinzip in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 in unserer Verfassung festgeschrieben. Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern richtet sich gemäß Art. 28 des Grundgesetzes nach eben diesen Prinzipien. Das sind die Punkte, die uns Veranlassung geben, uns jetzt wirklich in einem transparenten und ordentlichen Verfahren zu unterrichten, wie das alles zustande gekommen ist und wie wir damit zum Wohle aller betroffenen Bürger umgehen sollen. Da soll uns niemand, der 20 Jahre lang an so einer Sorte von Reform herumgearbeitet hat, sagen, wir kämen zu spät, wenn wir jetzt nach den ersten Veröffentlichungen im Herbst letzten Jahres und den ersten sachkundigen Äußerungen dazu die rechtliche Seite der Sache betrachten, weil die Verfasser dies bedauerlicherweise unterlassen haben. Es offenbart schon einen erheblichen Mangel an wünschenswerter Aufrichtigkeit, wenn die gleichen Kultusminister, die genau wissen, was sie hier anrichten, und deshalb möglichst schnell vollendete Tatsachen schaffen möchten, sagen: Wir sind nur für die Schule zuständig, und woanders können die Schüler schreiben, wie sie wollen. – Das ist doch nicht die Lebenswirklichkeit. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU) Der liberale Abgeordnete Dr. Stephani hat am 7. April 1880 – es ist erst wenig mehr als hundert Jahre her – im Deutschen Reichstag gesagt: Allerdings sind zur Zeit diese Verordnungen ja beschränkt auf Anordnungen für die Schule, in der Hauptsache wenigstens. Indes wird man doch anerkennen müssen, daß es ganz unmöglich ist, so die Schule vom Leben zu trennen, daß nicht mit diesen Verfügungen die außerhalb der Schule Stehenden ebenso stark in Mitleidenschaft gezogen werden wie die Schulen.

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Herr Kollege, denken Sie an Ihre Redezeit.

Detlef Kleinert (Hannover) (F.D.P.): So sprach unser Kollege damals im Reichstag. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Detlef Kleinert (Hannover) (F.D.P.): Das ist die Wirklichkeit. Deshalb fühlen wir uns dringend veranlaßt, hier unsere Pflicht zu tun zusammen mit all denen, die sich in Initiativen zusammengeschlossen haben, um sich gegen etwas zu wehren, das zu wenig Nutzen bringt, um so viel Aufwand und Milliardenkosten zu rechtfertigen, und dafür zu sorgen, daß wir klarer sehen und zu einem vernünftigen Ergebnis kommen.

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Detlef Kleinert (Hannover) (F.D.P.): Das vernünftige Ergebnis ist meiner Auffassung nach darin zu sehen, daß sich die deutsche Sprache pfleglich und behutsam im Zusammenwirken aller weiterentwickelt, die sich überhaupt dafür interessieren und damit beschäftigen, so wie das bisher auch ohne Kultusministerbeschlüsse möglich gewesen ist. (Beifall bei der F.D.P. und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Ich gebe der Abgeordneten Maritta Böttcher das Wort.

Maritta Böttcher (PDS): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem noch 1994 ein breiter gesellschaftlicher Konsens in Deutschland, Österreich und der Schweiz über die Notwendigkeit einer Rechtschreibreform herrschte, (Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.]: Ministerialer Konsens!) soll nun der Bundestag über einen Antrag befinden, in dessen Begründung davon ausgegangen wird, daß Regelungen in dieser Frage von so wesentlicher Bedeutung sind, daß sie nicht ohne Mitwirkung der Parlamente entschieden werden können. Für die Amtssprache des Bundes ist demzufolge der Bundestag und für die Amtssprache der Länder sind die Länderparlamente zuständig. Gleichzeitig wird die Auffassung vertreten, daß die Rechtschreibung einer gesetzlichen Regelung nicht bedürfe. Also was denn nun? Worüber sollen wir eigentlich entscheiden? In der Geschichte gibt es jedenfalls kein Beispiel dafür, daß Parlamente Rechtschreibreformen beschlossen oder boykottiert hätten. Seit 1901 gab es ungefähr 100 Rechtschreibreformprogramme und -forderungen, um die unnötig kompliziert gewordene Rechtschreibung zu vereinfachen. 1954 gab der Sprachwissenschaftler Lutz Mackensen ein Rechtschreibwörterbuch heraus, in dem alte Zöpfe abgeschnitten und Neuschreibungen ohne amtliche Legitimierung aufgenommen waren. Daß die vorliegende Reform nur die gröbsten Mißstände beseitigt und ein radikaler Neuanfang vermieden wurde, wird selbst von den Reformern nicht bestritten. Neuerungen wie die gemäßigte Kleinschreibung oder das konsequente Eindeutschen von gängigen Fremdwörtern konnten auch diesmal nicht durchgesetzt werden. Die Probleme, die diesbezüglich aber in der weiteren Entwicklung zu lösen sind, können durch Parlamentsbeschlüsse weder befördert noch verhindert werden. Im Gegensatz zum Regelwerk von 1901, dessen politische Basis das Kaiserreich war, wo Regeln erlassen werden konnten, bei denen von vornherein feststand, daß sie von der Mehrheit nicht beherrscht werden, haben wir es heute mit demokratisch verfaßten Gesellschaften in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu tun. Hermann Zabel ist in der Auffassung zuzustimmen, daß aus dem Demokratiegebot auch Konsequenzen für die Rechtschreibung folgen: Rechtschreibregeln dürfen und können sich nicht ausschließlich an den Bedürfnissen von Schreibspezialisten orientieren, sondern müssen so strukturiert sein, daß sie nur die bis zum Abschluß der Pflichtschulzeit vermittelten Fähigkeiten voraussetzen. Aufbauend auf diesen Basisregeln müssen Möglichkeiten der differenzierten Rechtschreibung und Zeichensetzung enthalten sein, um den Anforderungen von Schreibprofis Rechnung zu tragen. Dieses Problem wird auch von den Reformern gesehen, weshalb eine zwischenstaatliche Kommission eingerichtet wurde, die die Aufgabe hat, die Umsetzung der Reform in Wörterbüchern und Schulbüchern zu analysieren und sachlich abzuarbeiten. (Detlef Kleinert [Hannover] [F.D.P.]: Hat sich vertagt!) Im übrigen – das wurde hier deutlich – wird seit über 20 Jahren über diese Reform diskutiert. Das ist eigentlich ein Armutszeugnis. Kultusministerkonferenz und Bundesinnenministerium sind seit 1950 in Sachen Rechtschreibreform tätig, ohne daß Mitglieder des Bundestages daran Anstoß genommen hätten. In den betroffenen Nachbarländern versteht übrigens kein Mensch den Wirbel, der in Deutschland um die Reform, die ihren Namen nicht verdient, um das "Reförmchen" gemacht wird. Weder Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger noch die deutsche Sprache sind bedroht. Aus linguistischer Sicht – das gebe ich gerne zu – kann man geteilter Meinung sein. Da wäre allerdings mehr Reform besser gewesen. Danke. (Beifall bei der PDS)

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Meine verehrten Kollegen, mir ist gesagt worden, daß ein Antrag auf Verlängerung der Debattenzeit gestellt werden soll. Ich mache darauf aufmerksam, daß wir die vereinbarte Redezeit durch Hinnehmen von Redezeitüberschreitungen schon um eine Viertelstunde überzogen haben. Nun frage ich, ob Anträge gestellt werden. – Das ist offenbar nicht der Fall. (Widerspruch bei der F.D.P.) – Ich frage noch einmal, ob Anträge gestellt werden. – Ich sehe und höre keinen Antrag. Dann schließe ich die Aussprache. (Zurufe von der F.D.P.) – Bitte schön?

Carl-Ludwig Thiele (F.D.P.): Ich stelle den Antrag auf Verlängerung der Debattenzeit zu diesem Punkt. (Zuruf von der SPD: Er hat die Aussprache geschlossen!)

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Um wieviel Zeit?

Carl-Ludwig Thiele (F.D.P.): Zehn Minuten. (Widerspruch bei der SPD)

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Gibt es weitere Anträge zur Geschäftsordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Abstimmung ein. Wer dem Antrag auf Verlängerung der Debattenzeit um zehn Minuten zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Das erste war die Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Liegen Wortmeldungen vor? – Herr Kollege Häfner, bitte, Sie haben das Wort.

Gerald Häfner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst bedanke ich mich herzlich für die Möglichkeit, nun doch hier zu sprechen. Ich will mich deutlich kürzer fassen, als die jetzt beschlossene zusätzliche Debattenzeit erlauben würde. Ich möchte nur deutlich machen, daß ich in dieser Frage eine völlig andere Auffassung vertrete als mein geschätzter Fraktionskollege Helmut Lippelt, (Dr. Helmut Lippelt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und die Fraktion, Gerald; das mußt du schon sagen!) dessen Beitrag ich nichtsdestotrotz gerade in sprachlicher, aber auch in gedanklicher Hinsicht sehr goutiert habe. Mir ist vor allen Dingen folgendes wichtig: Die deutsche Sprache hat sich bisher, wenn wir einmal von weit zurückliegenden sprachregulierenden Maßnahmen – etwas im Jahre 1901 – absehen, nicht deshalb entwickelt, weil Kommissionen, Minister, Regierungen irgend etwas vorgeschrieben haben. Sprache gehört ihrem Wesen nach nicht Kommissionen, gehört nicht Regierungen, sondern gehört den Menschen, und sie entwickelt sich ständig mit diesen und durch diese Menschen. (Beifall bei der F.D.P.) Sprache verändert sich. Daß ich heute Foto häufig mit "F" schreibe und es noch in meiner Schulzeit mit "Ph" geschrieben hätte, liegt nicht daran, daß mir ein Minister vorgeschrieben hätte, ich solle das künftig anders schreiben. Vielmehr liegt es daran, daß sich die Sprache und auch die Schreibweise verändert haben. Bisher hat der Duden solche Veränderungen beobachtend aufgezeichnet, und ihm war irgendwann zu entnehmen: Jetzt sind zwei Schreibweisen möglich. Irgendwann hieß es dann: Inzwischen ist diese oder jene Schreibweise üblich. Das war alles von einer ministeriellen Vorschrift weit entfernt. Jetzt haben wir den erstmaligen und, wie ich finde, bemerkenswerten Vorgang, daß die Exekutive der Länder glaubt, Sprache bzw. Schrift amtlich regulieren zu müssen. Dazu sage ich ganz deutlich: Das ist noch nicht einmal eine Reform, die irgend etwas verbessert; Beispiele dazu sind vielfach gebracht worden. Es ist vielmehr eine Reform, die vieles verschlimmert, (Zustimmung bei der F.D.P.) weil es doch keinem Menschen einleuchtet, warum ich in Zukunft zum Beispiel "hoch begabt" auseinander, "hochgebildet" aber zusammen, "hoch qualifiziert" wieder auseinander, dafür "hochgelehrt" wieder zusammenschreiben soll. All dies ist vollständig unsinnig und leuchtet keinem Menschen ein. Es leuchtet auch keinem Menschen ein, warum ich bisher "fließen", "floß" und "Fluß" jeweils mit scharfem S geschrieben habe, zukünftig aber – der Vereinfachung und der Erleichterung wegen, wie man uns erzählt – "fließen" nach wie vor mit scharfem S, dagegen "floss" mit Doppel-s und "Fluss" auch mit Doppel-s schreiben muß. Es fehlt die Logik, es fehlt die Klarheit. Auch beim sogenannten Stammwortprinzip sind die Vorschriften widersinnig. Sie alle kennen das Wort "einbleuen". Niemand wird mich vergewaltigen, dies künftig mit "ä" zu schreiben, wo das Wort doch von "bleuen", also schlagen, kommt, was zum Beispiel noch in dem Wort "Pleuel" als Wortstamm lebt und mit der Farbe blau, wie man uns vormachen will, überhaupt nichts zu tun hat – allenfalls im Ergebnis, aber keinesfalls im Prozeß. – Also, das sind vollständig unsinnige Pseudo-Reformen. Es ärgert mich, daß hier nach einer Methode, die wir in der Politik leider oft haben, nämlich nach dem Motto "Augen zu und durch" oder "Kopf in den Sand", ignoriert wird, daß 90 Prozent der Menschen im Land sagen: "Wir wollen das nicht", daß auch die Österreicher sagen: "Wir haben das eigentlich nie wirklich gewollt; wenn Deutschland das nicht macht, machen wir das auch nicht", daß die Schweizer in ähnlicher Richtung diskutieren, daß in immer mehr Bundesländern gegen diese erklärende Reform Volksbegehren laufen und daß nur eine kleinere Kommission und die Minister den Kopf in den Sand stecken und sagen: Watt mut, dat mutt. Ich sage: Das sollten wir nicht zulassen. Ich bin – nebenbei – auch nicht der Meinung, daß der Bundestag über die Rechtschreibung entscheiden sollte. Ich bin vielmehr der Auffassung, daß es Bereiche gibt, bei denen sich die Politik zurückhalten muß; es gibt drei Bereiche, die die Politik nichts angehen. Dazu gehört unsere Sprache. Die wird sich weiterhin frei entwickeln und verändern, wenn wir Politiker nur die Finger davonlassen. Das setzt aber voraus, daß endlich auch die Kultusminister davon ablassen, und das setzt voraus, daß wir über den Antrag und über unsere Handlungsmöglichkeiten in vernünftiger Weise beraten, weshalb auch wir uns für dessen Überweisung aussprechen. Ich bedanke mich. (Beifall bei der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Ich erteile dem Abgeordneten Irmer das Wort.

Ulrich Irmer (F.D.P.): Herr Präsident! Ich möchte mich nicht zur Sache äußern; ich möchte vielmehr den Antrag stellen, daß der Antrag, der hier eingebracht worden ist, an die in der Tagesordnung vorgesehenen Ausschüsse überwiesen wird.

Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Es liegt ein weiterer Antrag zur Geschäftsordnung vor. Bitte, Herr Weng.

Dr. Wolfgang Weng (Gerlingen) (F.D.P.): Herr Präsident! Unter den Geschäftsführungen der Fraktionen und der Gruppe bestand Einmütigkeit, daß als zusätzlicher mitberatender Ausschuß der Haushaltsausschuß des Bundestages vorgesehen werden soll. Ich möchte dies hier beantragen.

Dr. Burkhard Hirsch: Gibt es weitere Wortmeldungen oder Anträge? – Das ist erfreulicherweise nicht der Fall. Damit schließe ich die Aussprache. Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlage auf der Drucksache 13/7028 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse sowie an den Haushaltsausschuß vorgeschlagen. – Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Wir sind damit am Ende unserer Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Bundestages auf Mittwoch, den 23. April 1997, 13 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung: 13.52 Uhr)


eingetragen von Theodor Ickler am 03.03.2001 um 15.45

Bundestagssitzung 170 vom 18. April 1997

Rechtschreibreform

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Detlef Kleinert (Hannover), Norbert Geis,
Reinhold Robbe und weiterer Abgeordneter.
Rechtschreibung in der Bundesrepublik Deutschland -- Drucksache 13/7028 --
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuß (federführend)
Auswärtiger Ausschuß
Innenausschuß
Ausschuß für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und
Technikfolgenabschätzung
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine
halbe Stunde vorgesehen. -- Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist
das so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache und gebe dem Abgeordneten Franz Peter Basten das
Wort.
Franz Peter Basten (CDU/CSU): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Ich will der Versuchung widerstehen, mich in den Streit darüber
einzumischen, ob die neue Rechtschreibung schöner, logischer, gebildeter,
zeitgemäßer oder gescheiter ist als das, was bisher gilt. Ob sie
allerdings einer von der Sache her gebotenen, unausweichlichen Notwendigkeit
entspricht -- dafür fehlen mir bis zur Stunde überzeugende Beweise.
Sie kommt mir eher schlicht überflüssig vor. Und ich stehe mit diesem
Urteil weiß Gott nicht allein.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Ob man Kuß in Zukunft mit "ss" oder, wie bisher, mit "ß" schreibt,
ist vielleicht eher eine Temperamentsfrage, die mit vorrückendem Alter
anders entschieden wird als in jungen Jahren.
(Ulrich Irmer [F.D.P.]: Hauptsache, machen!)
Wenn man allerdings Kommuniqu zukünftig "Kommunikee" schreibt, ist damit
nach meinem Geschmack ein Verlust an Eleganz verbunden. Die neue Schreibweise
kommt mir eher platt und ungebildet vor.
Bei einigen Worttrennungen aber schüttelt es mich, zum Beispiel wenn es
statt Ex-trakt Ext-rakt, statt Infil-tration Infilt-ration, statt Konzen-tration
Konzent-ration oder statt Sa-krament Sak-rament heißen soll.
(Heiterkeit bei der F.D.P.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Geist Gottes weht, wo er will --
jedenfalls nicht unbedingt und zu allen Zeiten bei den deutschen
Kultusministern.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Die Reform wurde Anfang Dezember 1995 von den Kultusministern beschlossen und
Mitte Dezember 1995 von den Ministerpräsidenten abgesegnet. Bis zur
Einspruchsfrist am 5. März 1996 hat kein deutsches Parlament widersprochen,
keines der 16 Länderparlamente und auch nicht der Deutsche Bundestag. Die
Bundesregierung soll zustimmend genickt haben. Auch das muß um der
Wahrheit willen am heutigen Tage deutlich festgestellt werden.
(Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Weiß man, welches Mitglied der
Bundesregierung?)
Nach einer Phase des Tiefschlafs von fast einem Jahr kam dann der Aufstand der
deutschen Dichter. Noch länger hat der Bundestag gebraucht bis zu seinem
Gruppenantrag vom Februar 1997. Die Länderparlamente ruhen noch immer in
Frieden.
Kultusminister Zehetmair hat zu Recht festgestellt, daß der
Konferenzbeschluß vom Dezember 1995 regele, "wie das deutsche Volk
schreibt". Wie das deutsche Volk schreibt, hat etwas damit zu tun, daß die
Sprache, auch die geschriebene, "ein grundlegendes Identitätsmerkmal des
gesamten deutschen Volkes" ist, wie Rupert Scholz es zutreffend formuliert.
Menschliche Sprache markiert äußerlich den alles entscheidenden
qualitativen Sprung von der übrigen Schöpfung zum Menschen. Sprache
ist für die Persönlichkeit des Menschen, für sein Wesen, für
sein Menschsein schlechthin konstitutiv.
Deshalb sind, ob nun zu spät gekommen oder nicht, Verfassungsfragen
aufgerufen, die sich mit dem Hinweis auf die Uhr nicht beiseite schieben lassen.
Grundrechte sind betroffen. Fragen nach dem Gesetzesvorbehalt für
wesentliche Grundentscheidungen, welche die Bevölkerung betreffen, sind
aufgeworfen. Dies gilt freilich auch dann, wenn man die Reform für
überflüssig hält. Sie entfaltet schließlich wesentliche
Wirkungen.
Die Verfassung kommt im übrigen nie zu spät. Entweder werden
Fehlentscheidungen rechtzeitig durch den Gesetzgeber korrigiert, oder
Verfassungs- und Verwaltungsgerichte korrigieren selbst.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Wenn in dem Zusammenhang Kultusministerien davon sprechen, die verbindliche
Regel gelte nur für die Schule, außerhalb der Schule könne jeder
schreiben, wie er wolle, also alt oder neu,
(Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Unerhört!)
dann ist das eine Lachnummer.
(Beifall bei der F.D.P.)
Denn vor dem Hintergrund der von zahllosen Lehrergenerationen mit Inbrunst
gepredigten Schulweisheit, daß wir nicht für die Schule, sondern
für das Leben lernen, stellt sich die Frage nach dem Sinn -- oder besser:
nach dem Unsinn -- dieser Reform nur noch um so schärfer.
(Zustimmung bei der F.D.P.)
Goethe, der nach Meinung eines renommierten deutschen Germanistikprofessors die
Rechtschreibreform ebenfalls für überflüssig halten würde,
(Heiterkeit)
hatte es viel einfacher. Dem jungen Frankfurter Goethe hat dessen Schreiblehrer
die für Frankfurt geltende südwestdeutsche Norm beigebracht.
Später, in Weimar, hat Goethe geschrieben, wie in Leipzig und Dresden
geschrieben wurde. Das Meißenische galt in jener Zeit als vorbildlich.
Die Kultusminister können allerdings nicht so tun, als würden sie in
Goethes Zeiten leben. Heute ist das Bedürfnis nach einheitlichen Regeln und
Verbindlichkeiten unbestritten. Das entspricht den gewandelten Anschauungen,
aber auch den völlig veränderten Anforderungen an Funktionen von
Sprache, insbesondere der geschriebenen Sprache. Aber das alles entfaltet
Rechtswirkungen. Da muß an Grundrechten sowie Rechtsstaats- und
Demokratieprinzipien Maß genommen werden.
Diese Hürden können auch durch exekutive Omnipotenzgefühle von 16
Kultusministern nicht überwunden werden. Wenn das Bundesverfassungsgericht
den Gesetzesvorbehalt bereits für die Einführung des
Sexualkundeunterrichts reklamiert hat und wenn das Bundesverwaltungsgericht
sogar für die Einführung einer Pflichtfremdsprache in der
Orientierungsstufe eine gesetzliche Grundlage verlangt, dann muß die
Frage, wie das Volk schreibt, im Hinblick auf eine gesetzliche
Ermächtigungsgrundlage zumindest einer ernsthaften Prüfung unterzogen
werden.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Diese Frage aufgeworfen zu haben ist die verdienstvolle Initiative des Kollegen
Kleinert zum Gruppenantrag, dem sich namhafte Kolleginnen und Kollegen
angeschlossen haben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P.)
Damit ist die parlamentarische Debatte eröffnet.
Nicht abschließend beantwortet ist allerdings die Frage, ob die
Gesetzgebungskompetenz der Länder oder sogar des Bundes gegeben ist.
Professor Rupert Scholz vertritt mit beachtlichen Hinweisen die Auffassung, die
Frage, wie das Volk schreibe, und die Angelegenheit der mit Sprache verbundenen
Identität des Volkes könnten nur von dem für das ganze Volk
zuständigen Gesetzgebungsorgan entschieden werden. Das ist der Deutsche
Bundestag.
Ich habe in diesem Punkte keine abschließende Meinung. Ich bin im Hinblick
auf das Vorliegen einer Bundeskompetenz für die gesamte Rechtschreibreform
eher skeptisch. Aber ich stelle folgende Überlegung an: Wenn eine
Länderkompetenz für die Rechtschreibreform gegeben ist, dann kann sie
sich nur aus einer allgemeinen Länderkompetenz für die Sprache
ableiten. Besteht aber eine solche, dann können 16 Länderparlamente
souverän über Sprache entscheiden. Sie könnten dann -- wie sie
Sexualkundeunterricht einführen oder nicht -- auch unterschiedliche
Regelungen für das finden, was an der Sprache richtig oder falsch zu sein
hat.
Es gibt aber nur eine deutsche Sprache und keine Ländersprachen. Daraus
könnte man die Schlußfolgerung ziehen, daß kraft Natur der
Sache nur der Bund für die Regeln der deutschen Sprache in Deutschland
Gesetzgebungskompetenz besitzt. Die Gesetzgebungskompetenz kraft Natur der Sache
ist zwar in der Verfassung nicht ausdrücklich erwähnt, jedoch als
Verfassungsgrundsatz durch das Bundesverfassungsgericht längst anerkannt.
Ich nenne einen anderen Ansatzpunkt, der zumindest in einem speziellen
Zusammenhang Bundeskompetenz im Hinblick auf deutsche Sprache offenkundig macht.
Der Bund besitzt über Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes die
konkurrierende Gesetzgebungskompetenz über die Gerichtsverfassung. Von
dieser Kompetenz ist durch das Gerichtsverfassungsgesetz Gebrauch gemacht. \sp
184 GVG lautet: "Die Gerichtssprache ist deutsch."
(Ulrich Irmer [F.D.P.]: Interessanter Gesichtspunkt!)
Wenn also der Bundesgesetzgeber über die Kompetenz verfügt, die
deutsche Sprache als Gerichtssprache anzuordnen, dann schließt das
denknotwendig auch die Entscheidungskompetenz darüber mit ein, in welcher
Schreibweise und äußerer Darstellungsform die Gerichtssprache Deutsch
zuzulassen ist.
(Hildebrecht Braun [Augsburg] [F.D.P.]: Wenn es Thüringisch wäre!)
-- Warten Sie ab. -- Läge die Entscheidungskompetenz über die
Gerichtssprache nicht beim Bund, sondern bei den Ländern, so könnte
niemand den Sächsischen Landtag daran hindern, zu bestimmen, daß zum
Beispiel alle Entscheidungen des sächsischen Verfassungsgerichtshofes in
Sächsisch abzufassen seien. Ich könnte mir durchaus Leute vorstellen,
die das mit einer konsequenten Fortentwicklung der föderalen Struktur
Deutschlands begründen würden. In Rheinland-Pfalz, meinem Heimatland,
müßte das
Ganze wohl dreisprachig erfolgen: in Moselfränkisch, in Rheinhessisch und
in Pfälzisch.
Aber Spaß beiseite. Alles, was sich der karikierenden Versuchung so
aufdrängt wie diese Rechtschreibereform, sollte eher dreimal gründlich
hinterfragt werden. Ich wage keine abschließende verfassungsrechtliche
Beurteilung. Eines jedoch wird offenbar: Landesregierungen,
Länderparlamente, Bundesregierung und Bundestag sind in ihrem
Kompetenzbereich betroffen und müssen zusammenwirken. Denn so, wie sich die
Kultusminister in exekutiver Ausschließlichkeit die Regelung vorgestellt
haben, kann sie sich wohl nicht vollziehen.
Ich rate daher den Landesregierungen dazu, von der Durchsetzung der
Beschlüsse einstweilen abzulassen und sich mit der Bundesregierung
zusammenzusetzen. Der Bundesregierung gilt mein Rat, auf die Landesregierungen
zuzugehen. Die Parlamente müssen sich unterdessen mit der Sache
auseinandersetzen. Der Umgang mit der deutschen Sprache gelingt nur im Konsens.
Ich bin sicher, daß sich die Ausschußberatungen im Deutschen
Bundestag an dieser Leitlinie orientieren werden.
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Ich gebe das Wort der Abgeordneten
Liesel Hartenstein.
Dr. Liesel Hartenstein (SPD): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich möchte in dieser Debatte nicht zu den juristischen und schon
gar nicht zu den verfassungsrechtlichen Fragen Stellung nehmen. Das werden
andere Kollegen tun, die dies besser können. Mein Vorredner hat ja schon
einige Bemerkungen dazu gemacht. Ich denke jedoch, daß der
interfraktionelle Antrag zur Rechtschreibreform und die heutige Debatte ihren
Sinn verfehlen würden, wenn nicht auch zur Sache selbst einiges gesagt
werden könnte.
Deshalb gleich meine erste Feststellung. Die Bedeutung und die Dimension dieser
Reform sind in der Politik und auch in der Öffentlichkeit lange Zeit weit
unterschätzt worden.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. sowie bei Abgeordneten des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Nur so ist es zu erklären, daß sich erst nach dem Beschluß der
Kultusministerkonferenz und der Ministerpräsidenten der Länder und zum
Teil erst in jüngster Zeit der Protest eine Stimme verschafft hat -- der
Protest zahlreicher namhafter Schriftsteller, darunter Günter Grass,
Siegfried Lenz, Martin Walser, der Widerspruch bekannter Verlage und Printmedien
und vor allen Dingen der Protest, der darin seinen Niederschlag findet,
daß wir auf unseren Schreibtischen Hunderte von Elternbriefen vorfinden,
daß Bürgerinitiativen entstehen und sogar Volksbegehren gefordert
werden.
Nur so, nämlich aus dieser Unterschätzung heraus, ist es auch zu
erklären, daß sich die Kultusministerkonferenz auf den Standpunkt
stellen konnte, bei der Neufassung der Rechtschreibung sei eine Regelung durch
Verwaltungsvorschriften ausreichend, ähnlich wie bei Richtlinien oder
Lehrplänen. Hierin, so meine ich, steckt eine erhebliche Verkennung dessen,
was mit dieser Reform geschieht, und sogar
(Beifall bei der SPD und der F.D.P.)
-- ich will noch einen Schritt weitergehen -- eine grundsätzliche
Verkennung dessen, was Sprache, auch geschriebene Sprache, für unsere
Gesellschaft bedeutet.
Die Erklärung der KMK vom 27. Februar dieses Jahres bleibt noch ganz auf
dieser Linie. Es handle sich, so wird gesagt, nur um eine "maßvolle
Anpassung einer Konvention mit dem Ziel einer Bereinigung und der Herstellung
einer neuen Übersichtlichkeit". Die Neuregelung berühre nicht die
Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Der Befassung durch die
Parlamente bedürfe es nicht. Ich widerspreche dem nachdrücklich.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, des BÜNDNISSES
90/DIE GRÜNEN und der F.D.P.)
Wenn die Debatte heute eines bewirken kann, dann dies, das Vorhaben der
Rechtschreibreform aus dem Klima der Unerheblichkeit herauszuführen, in das
es durch das bisherige Verfahren hineinmanövriert worden ist. Wir
müssen uns wieder an eine Grundwahrheit erinnern, die lautet: Sprache ist
nicht nur das zentrale Kommunikationsmittel zwischen den Menschen, sondern
Sprache ist Ausdrucksmittel für Lebensgehalte. Sie ist das Ausdrucksmittel
schlechthin, mit dem der Mensch die Welt einzufangen versucht und mit dessen
Hilfe er sich mit ihr auseinandersetzt.
Von der Sprache als eigenem, lebendigem, historisch gewachsenem Organismus ist
in der Erklärung der KMK aber viel zuwenig, fast gar nicht die Rede. Ich
bedauere das. In der Sprache, auch im Schriftbild spiegelt sich die Fülle
der geographischen, kulturellen und sozialen Verflechtungen, spiegeln sich vor
allem auch die vielfältigen Einflußfaktoren unserer Geschichte wider.
Es scheint fast, als ob solche Gesichtspunkte völlig außen vor
geblieben seien. Ich komme darauf bei dem Stichwort Fremdwörter noch einmal
zurück.
Mit dem Reformunterfangen, so meine ich, wird der Körper unserer Sprache
verändert. Er erleidet Eingriffe. Er wird verformt. Dies soll nicht wichtig
sein?
Meine zweite Feststellung lautet daher: Die Rechtschreibreform betrifft 100
Prozent unserer Bevölkerung, also über 80 Millionen Menschen. Nimmt
man Österreich und den deutschsprachigen Teil der Schweiz hinzu, dann sind es 95
Millionen Menschen. Alle sollen sich nun einfach umstellen, ihren Sprach- und
Schreibgebrauch verändern, nach dem Jahre 2005 sogar in die Ecke der
Falschschreiber geraten? Und das alles deshalb, weil einige Dutzend
Wissenschaftler und Politiker verfügen, daß eine Menge von dem, was
bisher allgemeinverbindlich war, anders zu sein habe.
Die Argumente für die verordneten Änderungen sind zum großen Teil
nicht überzeugend und treffen -- glaubt man den Umfragen -- bei einem
großen Teil der Bevölkerung auf Unverständnis. Das ist nicht
verwunderlich.
Natürlich muß eingeräumt werden, daß die deutsche Sprache
-- und auch ihr schriftliches Erscheinungsbild, also die Orthographie -- eine
Menge Ungereimtheiten enthält. Wer wollte das bestreiten? Ich wiederhole:
Sprache ist nun einmal keine abstrakte Konstruktion, die mit mathematischen
Formeln vergleichbar wäre.
Die KMK sagt, die Reform solle a) Inkonsequenzen beseitigen, b) das Regelwerk
transparenter machen, c) das Erlernen des richtigen Schreibens erleichtern. Es
verstärkt sich aber der Eindruck, daß diese Ziele auf weiten Strecken
nicht erreicht werden können.
(Beifall bei der F.D.P.)
Erstes simples Beispiel. Warum in aller Welt, frage ich, soll aus dem Stengel
einer Glockenblume jetzt plötzlich ein "Stängel" werden, als ob irgend
jemand an eine Eisen- oder Holzstange dächte, wenn er dieses Wort
verwendet? Ich meine, das ist wirklichkeitsfremd, pure Theorie und deshalb
schlicht überflüssig.
In das sogenannte Stammprinzip sind die Reformer nachgerade verliebt. Deshalb
soll aus dem beliebten Quentchen Glück, das wir alle so sehr brauchen, ein
"Quäntchen" werden, und zwar in Anlehnung an das Quantum, obwohl die
sprachhistorische Ableitung mir sagt, das stimme nicht; denn das Wort kommt
nicht von Quantum, sondern von Quent, einer kleinen in Deutschland bis in das
19. Jahrhundert gebräuchlichen Maßeinheit.
(Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Sehr aufmerksam!)
Zweites Beispiel. Man muß sich wirklich fragen, wozu eine doch recht
willkürlich anmutende Verstümmelung von Fremdwörtern eigentlich
gut sein soll. Das Känguruh darf sein "h" nicht behalten, obwohl jedes Kind
weiß, daß es sich um ein exotisches Tier handelt. Der Thunfisch hat
mit dem deutschen Wort tun überhaupt nichts zu tun; aber das "h" muß
weg. Wieso eigentlich?
Gerade heute -- jetzt wird es wieder ernst --, im Zeitalter des Massentourismus,
der Globalisierung und der offenen Grenzen, wo fast jedes Kind zumindest
Englisch lernt, soll die Schreibweise von Fremdwörtern eingedeutscht
werden. Gerade heute, wo die enge Vermischung der Kulturen im Zug der Zeit liegt
und dies in vielen Bereichen von der Sprache aufgenommen wird, sollen die Spuren
in der Rechtschreibung verwischt werden. Das ist für mich schlicht ein
Anachronismus.
Warum soll man der deutschen Sprache nicht ansehen, daß sie zahllose
Wörter beispielsweise in der Sportwelt aus England übernommen hat oder
daß sie das Ketchup, den Cocktail und das Okay von den Amerikanern
geliehen hat. Ganz zu schweigen von der französischen Sprachinvasion des
17. und 18. Jahrhunderts? Die Kommode, das Menü, das Dessert, den Friseur,
das Portemonnaie, das Restaurant -- das alles haben uns die Franzosen geliefert,
mitsamt der Mode. Das ist doch ein Stück unserer Geschichte. Davon wollen
wir uns überhaupt nicht verabschieden.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. -- Ulrich Irmer [F.D.P.]: Nicht
zu vergessen die Spaghetti!)
-- Auch das. Das Wort ist aber nicht aus dem Französischen, soviel ich
weiß.
Eines der Hauptargumente lautet, die Rechtschreibreform solle das Erlernen des
richtigen Schreibens erleichtern. Kann mir jemand sagen, warum es leichter sein
soll, das Wort Necessaire jetzt mit vier s und einem ä zu schreiben statt
in der gewohnten französischen Schreibweise? Ich weiß es nicht.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P.)
Konsequent bleibt die Reform auch hier nicht. Denn die Schreibweise vieler
schwieriger Fremdwörter bleibt erhalten: Chrysantheme, Rhythmus usw.
Etwas folgenreicher noch erscheint mir die Reform, wenn es um das
totgewünschte "ß" und um die Zeichensetzung geht. Daß lange
oder kurze Silben große Bedeutungsunterschiede markieren können,
wissen wir: "Er trinkt den Wein in Maßen" ist etwas ganz anderes, als wenn
es heißt "Er trinkt den Wein in Massen".
(Heiterkeit)
Das sind sicherlich zwei Paar Stiefel. Aber darum geht es jetzt nicht.
Vielmehr geht es darum, daß das "ß" nach der neuen Regelung zwar
erhalten bleibt, aber seine Anwendung eher komplizierter wird, nicht einfacher.
Eine der größten Fehlerquellen in der deutschen Rechtschreibung hat
man beispielsweise darin entdeckt, daß es den Schülern und vielen
Erwachsenen schwerfällt --, die Schreibweise des Artikels "das" und der
Konjunktion "daß" ordentlich zu unterscheiden. Der erste Versuch war also:
Weg damit!
Da dies doch nicht sonderlich ratsam erschien, heißt die salomonische
Lösung jetzt: Die Konjunktion "daß" wird mit "ss" geschrieben. Das
bedeutet aber, daß kein Weg daran vorbeiführt, den Unterschied
zwischen einem Artikel und einer einen Nebensatz einleitenden Konjunktion
erlernen zu müssen. Wo bleibt da die Erleichterung? Ich habe den Eindruck,
unsere Schüler begreifen das. Wir sollten sie doch nicht
unterschätzen.
Hochproblematisch ist meines Erachtens die Reduzierung der Anzahl der
Kommaregeln von 52 auf neun. Das möchte ich doch noch kurz vortragen. Nicht
daß hier keine vertretbaren Vereinfachungen möglich wären -- die
gibt es wohl. Aber wenn man das Kind mit dem Bade ausschüttet, dann
entstehen einschneidende Konsequenzen für die gesamte Struktur unserer
Sprache und für das Ausdrucksvermögen. Denn die Zeichensetzung
markiert ja die geistige Gliederung des Satzes, Überordnungen und
Unterordnungen, Einfügungen usw.
Je komplexer ein Gedanke ist, desto komplexer werden halt auch die Sätze
und desto unverzichtbarer die Satzzeichen zu ihrer Gliederung. Ich frage --
danke, Herr Präsident, für die Toleranz; ich bin gleich fertig --: Wie
sollte man einen Thomas Mann, einen Heinrich von Kleist oder einen Immanuel Kant
verstehen, wenn die Sätze nicht durch Satzzeichen gegliedert wären? Es
ist ja eine Verarmung, wenn wir das einfach abschaffen.
(Beifall bei der F.D.P. -- Katrin Fuchs [Verl] [SPD]: Das finde ich allerdings
auch!)
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Frau Kollegin, trotz Ihrer Begeisterung:
Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Dr. Liesel Hartenstein (SPD): Kurzum: Das radikale Wegstreichen von mehr als
drei Vierteln der Kommaregeln führt zu einer schwereren
Verständlichkeit der Sprache, vielleicht zu fatalen
Mißverständnissen. Es reduziert die Ausdrucksmöglichkeiten. Was
das Gravierendste ist -- erlauben Sie mir noch, das zu sagen, Herr
Präsident --: Simplere Satzkonstruktionen machen letztlich auch das Denken
ärmer. Das sollten wir nicht vergessen.
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Frau Kollegin, Sie müssen zum Ende
kommen.
Dr. Liesel Hartenstein (SPD): Das tue ich.
Die Sprache formt auch die Gesellschaft. Das sollten wir als Fazit festhalten.
Sie wird als Muttersprache an die nächsten Generationen weitergegeben.
Deshalb ist eine Änderung des Schriftgebrauchs auch eine Änderung des
Sprachgebrauchs. Eine Rechtschreibreform kann daher kein bloßer
Verwaltungsakt sein, sondern betrifft die Gesellschaft im Kern, auch jeden
einzelnen. So gesehen ginge es vielleicht doch um ein Grundrecht.
Danke schön.
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der F.D.P. sowie der Abg. Dr. Christa Luft
[PDS])
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Dr.
Helmut Lippelt.
Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Präsident! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Hartenstein, ich habe mich sehr über
Ihre lebendige Sprache gefreut. Aber die Amtssprache in der Begründung des
Antrags, den Sie unterstützt haben, können Sie wohl nicht vertreten.
Lesen Sie das einmal richtig durch!
(Dr. Liesel Hartenstein [SPD]: Also müssen wir das umschreiben!)
Ich habe in alten Familienbriefen geblättert. Wenn meine Urgroßeltern
durch "Thüren" und "Thore" gingen, gingen sie durch ein "Thal" von
"Thränen"; denn hinter jedes "t" mußten sie ein "h", das
berühmte Dehnungs-"h", setzen. Meine Großeltern durften darauf
verzichten, mußten aber den Merkvers lernen:
Tränen weint man ohne "h",
der Thron steht unbeschädigt da.
Denn auf alle "h"s wollte Wilhelm II. gern verzichten, nur beim "Thron", da
hörte der Spaß auf. Das kommt mir so ein bißchen vor wie diese
Diskussion, in der man sich jetzt zum Souverän über die Sprache
erklärt.
(Beifall des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] --
Zuruf des Abg. Walter Hirche [F.D.P.])
-- Sie kriegen noch Ihr Fett weg.
Als sich der selige Konrad Duden 1872 daranmachte, eine einheitliche
Rechtschreibung zu schaffen -- der Einheit des Reiches sollte die Einheit der
Rechtschreibung folgen --, ging er von einem löblichen Grundsatz aus: Man
solle schreiben, wie man spricht. Auch das ging nicht ganz ohne Ausnahmen. In
der Zeit des beweglichen Letternsatzes hatte man für das "st" nur eine
schmale Letter. Deshalb mußten wir alle den Merkvers lernen:
Trenne niemals "s" vom "t", das tut weh.
Deshalb muß sich der bedauernswerte Kollege Heistermann bis heute
Hei-stermann trennen, während sich der progressive Kollege
Wiefels-pütz immer trennen durfte, wie er sich spricht.
Die jetzige Rechtschreibreform hatte ein hehres Ziel: Der letzte große
Anachronismus, den es nur noch in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt,
sollte im Zeitalter der Globalisierung aufgegeben werden: die
Großschreibung zugunsten der gemäßigten Kleinschreibung. So ist
es in England und überall in der Welt.
Aber da kamen den Kultusministern wilhelminische Bedenken. So blieb nur ein
kleines Reförmchen übrig. Aber auch das ist es wert, mit den
Kultusministern -- von Zehetmair, CSU, bis Holzapfel, SPD -- verteidigt zu
werden; denn es erspart den Lehrern immer noch viel rote Tinte und den
Schülern Monate unnötiger Regelpaukerei, in denen sie ihre Intelligenz
in einer sich dramatisch verändernden Welt wichtigeren Gegenständen
des Lebens zuwenden dürfen. Das ist das Problem, Frau Hartenstein.
Wir alle lernen Rechtschreibung im Alter von fünf bis zehn Jahren. Dann
denken wir: Das ist das einzig Richtige. Aber die Sprache -- Sie sagten es doch
-- verändert sich, deshalb muß gelegentlich eine Regelvereinfachung
her. Das ist das Mühsame.
(Walter Hirche [F.D.P.]: Das ist keine Vereinfachung!)
-- Ja, das denken Sie, weil Sie sich nicht damit beschäftigt haben
(Walter Hirche [F.D.P.]: Natürlich, Herr Lippelt!)
Zwei Beispiele: Kollege Heis-termann darf sich endlich auch trennen, wie er sich
spricht, und zweitens und viel wichtiger -- jetzt komme ich auf Ihr Thema --:
Unsere Schüler dürfen endlich das tun, was englische und amerikanische
Schüler -- ebenso wie Grass, Walser und andere Dichter, die jetzt ebenfalls
wilhelminisch lärmen -- schon immer taten: Sie dürfen die Kommata nach
Sinnzusammenhängen setzen und die Regelpaukerei vom erweiterten und
einfachen Infinitiv, vom Infinitiv mit "zu" und "um zu" vergessen.
Wie nötig und sinnvoll dies ist, zeigt der vorgelegte Antrag. Ich zitiere
aus der Begründung. Da findet sich der ganze Absatz 3 als ein sich
über zwölf Zeilen erstreckender Bandwurmsatz. Und wie das dann bei
solcher Art von Sätzen ist, ohne entsprechende Kommasetzung ist er kaum
verständlich. Also konzentrieren sich die Verfasser so sehr auf die
Kommata, daß ihnen der Sinnzusammenhang verlorengeht.
So -- Herr Hirche, selbst Sie haben es nicht bemerkt -- lesen wir dann -- auf
die tragende Konstruktion des Hauptsatzes verkürzt --: "Der
geäußerten Ansicht \u wird dem Zusammenhang \u nicht gerecht".
Deutsche Sprach, schwere Sprach, Herr Kollege Kleinert.
(Ulrich Irmer [F.D.P.]: Das ist eine Frage des Stils, nicht der
Rechtschreibung!)
-- Verzeihen Sie, Sie haben es immer noch nicht kapiert. Hier wird "Ansicht" mit
einem maskulinen Artikel gebraucht.
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Herr Kollege Lippelt, Ihre Redezeit ist
abgelaufen.
(Zurufe von der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber
schade!)
Dr. Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Okay.
(Dr. Wolfgang Weng [Gerlingen] [F.D.P.]: Beantragen Sie doch, Ihre Redezeit zu
verlängern! Wir stimmen zu! -- Beifall bei der PDS)
Herr Präsident, ich beantrage noch eine Minute Redezeit.
(Heiterkeit und Beifall im ganzen Hause)
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Eine Minute.
Helmut Lippelt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Richtig dagegen ist der
Artikel des drittletzten Absatzes:
Die Ansicht des Bundesverfassungsgerichts \u geht davon aus, daß die
Benutzer zumindest zweier \u unterschiedlicher Rechtschreibungen ohne
Störung des gesellschaftlichen Miteinanders auf mehrere Jahre miteinander
leben \u könnten.
Gemeint ist die Liberalität, zwei Rechtschreibungen nebeneinander
existieren zu lassen. Aber da sagen die Verfasser: "Dieser Ansicht wird nicht
gefolgt." Zu Deutsch: Die Gesellschaft bricht unter diesem kleinen
Reförmchen zusammen.
Nein, diesem Antrag, vor allem aber der verknöcherten Sprache der
Begründung, wird in diesem Hause hoffentlich nicht gefolgt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und
der PDS)
Vizepräsident Dr. Burkhard Hirsch: Ich gebe dem Abgeordneten Detlef
Kleinert das Wort.
Detlef Kleinert (Hannover) (F.D.P.): Herr Präsident! Meine sehr verehrten
Damen, meine Herren! So schön wie Frau Hartenstein und Herr Basten kann ich
mich zur Sache selbst hier nicht einlassen. Ich bin ja von Herrn Lippelt auch
wegen meiner Satzkonstruktionen eben schon gerügt worden. Aber auch in
diesem Punkt seien Sie doch so nett und lassen ein bißchen
Liberalität walten. Der eine drückt sich eben etwas komplizierter aus
und der andere etwas leichter.
Nur, Beliebigkeit ist vielleicht der deutschen Sprache doch nicht ganz
angemessen. In einigen Nebensätzen klang das bei Ihnen so an: sich
wichtigeren Dingen zuwenden; zwei Sprachen über einige Jahre nebeneinander
haben.
Es handelt sich ja nicht um ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das Sie
hier zitiert haben, sondern um einen Beschluß, mit dem die Klage in dem
Zeitpunkt aus den ausgeführten Gründen nicht für zulässig
gehalten worden ist. Wir werden einmal sehen, ob wir in diesem Zusammenhang noch
zu einem Urteil, das naturgemäß insgesamt gründlicher erarbeitet
wird, kommen.
Bedauernswert ist es, daß diejenigen -- nämlich unsere Kultusminister
--, die für die politische Bildung unserer nachwachsenden Generation in
besonderer Weise zuständig sind, hier mit einer unbegreiflichen
Großzügigkeit an allem vorbeigehen, was schon ganz speziell im
Hinblick auf kultusministerielle Aktivitäten vom Verfassungsgericht und von
anderen oberen Bundesgerichten gesagt worden ist.
Wir haben den Wesentlichkeitsgrundsatz. Den müßte man eigentlich gar
nicht so kompliziert als Wesentlichkeitsgrundsatz formulieren. Vielmehr
müßte jedem, der in unserer Demokratie großgeworden ist, klar
sein, daß Dinge von erheblicher Bedeutung für uns alle -- das ist
schon dargestellt worden -- nicht einfa


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