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-- Was kommt nach der 1996er Reform? (http://Rechtschreibung.com/Forum/showthread.php?threadid=490)


eingetragen von Theodor Ickler am 11.07.2003 um 13.24

Heute ist in der Bayerischen Staatszeitung Hans Kriegers Porträt von Minister Zehetmair erschienen. Ich werde es abtippen und auf die Nachrichtenseite stellen, sobald ich kann. (Nur damit sich kein anderer die Mühe macht!)
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Th. Ickler


eingetragen von J.-M. Wagner am 10.07.2003 um 13.20

Die Ideallösung ist zugleich auch die am schwersten zu vermittelnde. Ich vermute, daß es keineswegs nur vorgeschoben ist, wenn bei der jetzigen Diskussion innerhalb der Rechtschreibkommission, die sich nach den Aussagen von Prof. Gallmann (gestrige Vorlesung) mit einer gewissen Freigabe im Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung bei (zusammengesetzten) Adjektiven und Partizipien beschäftigt, das Argument berücksichtigt wird, daß Freigaben insofern „unbeliebt“ sind, als daß dann nicht klar ist, welche von zwei richtigen Schreibungen »die richtigere« ist. In diesem Zusammenhang erinnere ich an die hiesigen Beiträge von Regina Hirschfeld; sie schrieb im Strang „Wer hat eigentlich Recht/recht?“ u. a. folgendes:

»Regelwerke bestimmen in vielen Bereichen das Berufs- und das gesellschaftliche Leben. Ob das gut oder schlecht ist, darum geht es (jedenfalls mir persönlich) hier nicht. Vielleicht erklärt das die Sehnsucht der Gesellschaft, wenigstens im sprachlichen Bereich die Regelungen zu lockern ("verwässern" ist hier wohl angebrachter).

Herr Wagner, Ihre Vermutung, wonach ein Großteil meiner Existenz auf solch einem Regelwerk basiert respektive damit zusammenhängt, trifft den Kern. Ob ein Rechtsanwalt seine Tätigkeit noch ausüben könnte, wenn hie und da Gesetze "gelockert" würden, wage ich zu bezweifeln - aber ich erahne bereits die hierauf zu erwartende Argumentation: Die Sprache ist ja nicht vergleichbar mit dem Gesetz. Schade, schade, schade!«

Umso wichtiger ist es, einen strategisch überzeugenden Weg hin zu der „Ideallösung“ aufzuzeigen. Für die Übertragung „dieser Aufgabe“ (mir ist noch nicht 100%ig klargeworden, was das es ist, bezüglich dessen Herr Ickler fragte: Wer soll es machen?) an die Lehrer – dann aber an alle, egal wie sprachkundig sie im einzelnen sind – sollte doch sprechen, daß die Reform in erster Linie für die Schüler gemacht wurde und also diese Lösung der ursprünglichen Absicht am besten gerecht wird.

Offen bleibt dabei, wer sich dann wie um die Verwaltungsangestellten und Beamten kümmert; aufgrund der (aus der [vermuteten] Sicht der Kultusminister formuliert) „Regelungskompetenz“ des Staates für diesen Bereich – die wohl weiter beansprucht werden dürfte – wird es einen Bedarf für klare Regelvorgaben geben. Dazu fällt mir noch keine Lösung ein. Am besten wäre es natürlich, wenn der Staat den Anspruch auf Regelungsgewalt fallenließe, aber vermutlich findet man gar kein Gehör mehr, wenn man so etwas vorschlägt.


Insgesamt deutet also einiges darauf hin, daß es darauf ankommt, die Notwendigkeit einer strikten staatlichen Regelvorgabe zu hinterfragen; ja vielleicht erst einmal, begreiflich zu machen, warum es sinnvoll ist, diesen Punkt in Frage zu stellen: Läßt sich eventuell eine Sackgasse aufzeigen, in die eine strikte Regelung führt, was bei einer Nutzen-Schaden-Abwägung gegenüber den (vordergründigen?) Vorteilen den Ausschlag gibt? Entspricht der „strikte Weg“ nicht gerade dem der Vergangenheit – an dem sich ja gezeigt hat, wie sich die Vorgehensweise der Dudenredaktion ausgewirkt hat („Haarspaltereien“)? Wie bewahren wir uns in Zukunft vor der selbstgemachten Notwendigkeit einer erneuten Reform?

– geändert durch J.-M. Wagner am 11.07.2003, 17.21 –
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Jan-Martin Wagner


eingetragen von margel am 10.07.2003 um 12.36

Wie Prof. Ickler schon früher bemerkt hat, bestünde die Neuerung darin, daß künftig auch Wörterbücher einem Zulassungsverfahren unterlägen. Jetzt sind sie, wie Nachschlagewerke überhaupt, eben nicht zulassungspflichtig.
Das müßte dann aber wohl für Wörterbücher überhaupt gelten.


eingetragen von Theodor Ickler am 10.07.2003 um 12.19

Wozu werden Lehrer wissenschaftlich ausgebildet? Nur damit ihnen der Seminarleiter an der Schule dann eröffnet: "Vergessen Sie erst einmal alles, was Sie an der Universität gelernt haben"? (Das habe ich selbst erlebt, und es kommt so regelmäßig vor, daß es sprichwörtlich ist.) Bisher hat der Staat die inhaltliche Ausführung an die Dudenredaktion delegiert. Die Reformer haben triumphierend mitgeteilt, daß nunmehr der Staat die Aufgabe in direkte Eigenregie überführt habe (Blüml). (In Wirklichkeit: einer Handvoll wahrhaft "selbsternannter" Experten gegeben, die sich als wenig kompetent erwiesen haben.) Das war ein Fehler. Mit der Übertragung dieser Aufgabe an sprachkundige Lehrer würde der Fehler korrigiert und die staatliche Aufsicht für den Schulbereich dennoch beibehalten. Das müßte überzeugen.
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Th. Ickler


eingetragen von margel am 10.07.2003 um 11.00

In der Regel macht das jede Bundesland für sich, aber die KMK koordiniert, so daß gegebenenfalls kein gesondertes Prüfverfahren mehr notwendig ist. Die Verlage beantragen die Zulassung. Gutachter, in der Regel damit beauftragte Fachlehrer, geben dann ein Stellungnahme ab. Das KM genehmigt das Buch per Erlaß und gibt Listen genehmigter Bücher heraus.
Es gibt viele Sonderregelungen, besonders auch im berufsbildenden Schulwesen. Vieles ist auch nicht genehmigungspflichtig


eingetragen von Reinhard Markner am 10.07.2003 um 10.33

Wie läuft denn ein normales Schulbuch-Zulassungsverfahren ab ? Entscheidet da jedes Bundesland einzeln, oder wird das über die KMK koordiniert ?


eingetragen von Wolfgang Wrase am 10.07.2003 um 07.34

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler
Hiermit möchte ich eine hoffentlich lebhafte Diskussion anregen. Eine der wichtigsten Fragen lautet: ... Wer soll es denn in Zukunft machen? Welche Optionen gibt es? ...


5. Niemand bzw. jedermann. Das ist die Ideallösung: Jeder kann Wörterbücher machen, aber für die Verwendung in Schulen werden sie demselben Zulassungsverfahren unterzogen, das für Schulbücher üblich ist. Die Gutachter sollten sich dabei nach den Kriterien richten, die zuvor von den Kultusministern aufgestellt worden sind: Fortführung der gewachsenen Rechtschreibung (Kontinuität), Auskämmen der Duden-Haarspaltereien. (Wir helfen gern bei deren Identifizierung.) So behalten die Kultusminister eine gewisse Mitwirkungsmacht und Oberaufsicht für ihren Bereich, ziehen sich aber im Sinne der modernen Verwaltungsvereinfachung und Subsidiarität auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zurück.


Ja, genau: Der fünfte Vorschlag ist die langfristige, tragfähige Ideallösung. Ich frage mich nur, ob das mit dem Übergang klappt. Schon die Reformumsetzung war ja von allen möglichen angeblichen "Sachzwängen" geprägt, die es eigentlich nicht gab und hinter denen politische Überlegungen und wirtschaftliche Interessen standen. Werden die Verlage, vor allem die Wörterbuchverlage, sich dieser vernünftigen Maßgabe einfach anschließen? Oder werden sie an einem schlechten Zustand ihr Interesse behalten, weil es dann mehr Korrekturbedarf gibt und man auf immer neue Wörterbücher, Beratungen, Fortbildungsangebote und Softwareversionen angewiesen ist? Werden die Zeitungen mit genügend Weitblick und Vernunft kommentieren, so daß die Umstellung von Akzeptanz getragen ist? Werden die Kultusminister Zutrauen zu dieser Kehrtwende haben können, oder sollte es einen Zwischenschritt geben, damit die Umstellung auf eine sich selbst kontinuierlich regulierende und optimierende Rechtschreibung sich nicht so überraschend ausnimmt?

Diese Zweifel lassen sich in der Frage bündeln, ob es einen ZWISCHENSCHRITT geben sollte. Ich meine eine Aufsicht über die Angebote der Wörterbuchverlage entweder bis zu der ersten Generation der Neuauflage oder so lange, bis das aufsichtführende Gremium seine Aufgabe als erfüllt ansieht und sich auflöst, nachdem sich die Selbstregulierung der Rechtschreibung in den Wörterbüchern offensichtlich hinreichend durchgesetzt hat. Was mich betrifft, ich halte die erste Option (bis zum Erscheinen der ersten Neuauflagen) für ausreichend. Also, braucht man diese Aufsicht, und wer sollte sie übernehmen? Ob man sie braucht bzw. ob sie wünschenswert ist, darüber sollte nicht nur hier ein Austausch stattfinden. Zu entscheiden hätten es formal die Kultusminister, inwieweit sie Kompetenzen abgeben und delegieren. Und an wen? Meine Idealvorstellung wäre: Umfrage bei allen Mitgliedern der Akademien. Sie sollen über diejenige Person abstimmen, der sie die größte Kompetenz in der Frage der Rechtschreibung zutrauen und die das vorgegebene Prinzip der Rechtschreibung - Kontinuität und Liberalität - am überzeugendsten vertreten und ausgearbeitet hat. Die gewählte Person kann sich selbst die Berater aussuchen, die sie zu ihrer Unterstützung braucht - denn es bringt nichts, wenn Leute von außen in eine Kommission gewürfelt werden, die nicht zueinander passen, siehe Rechtschreibreform.

Das ist aber alles noch theoretisch. Am wichtigsten ist ja nicht ein formaler Übergangsmodus, sondern das Prinzip, das auf Dauer die Gestaltung der Wörterbücher leitet. Die Kultusminister sollten zu ihrem eigenen beträchtlichen Vorteil die Nummer 5 wählen, ohne Zweifel. Ob sie dann eine Zwischenaufsicht wünschen, eine möglichst kompetente und von der Reform unbelastete Kommission, die den Übergang optimiert und eventuellen Problemen vorbeugt, müssen sie im zweiten Schritt ebenfalls entscheiden.


eingetragen von margel am 10.07.2003 um 05.24

Vorschlag Nr.5 ist sicherlich der beste und tragfähigste.Zu seiner Verwirklichung müßte aber eine Grundvoraussetzung erfüllt sein: Die Kultusminister müßten Abschied von der Vorstellung nehmen, daß in der Orthographie, der Sprache überhaupt richtig ud falsch per Anordnung von oben bestimmt werden könnten. Sie müßten anerkennen, daß es genau wie in anderen Unterrichtsfächern jeder Sanktionierung vorgelagerte Sachverhalte, Tatsachen gibt. Die unselige Auffassung von Rechtschreibung als auch inhaltlich per Gesetzgebung zu regelnder Materie hat ja die heutige Misere erst möglich gemacht. Wenn die KM in Sachen Rechtschreibung genau denselben Standpunkt einnähmen wie z.B. in Physik oder auch Geschichte, wäre alles sehr einfach.


eingetragen von Theodor Ickler am 10.07.2003 um 04.19

Hiermit möchte ich eine hoffentlich lebhafte Diskussion anregen. Eine der wichtigsten Fragen lautet: Wenn es eine Chance gibt, zur bewährten Rechtschreibung zurückzukehren, natürlich unter Auskämmung der lästigen Duden-Haarspaltereien, dann wird man uns fragen: Wer soll es denn in Zukunft machen? Welche Optionen gibt es? Das wollen auch die Kultusminister wissen, und die Antwort muß ihnen zusagen.

1. Wiedereinsetzung des Dudens in seinen vorigen Stand. Das ist nicht undenkbar. In der Schweiz ist der Duden weiterhin verbindlich, wenn auch formal unter der Hoheit der Rechtschreibkommission (in der Dudenautor Sitta sitzt, der diese Konstruktion bewirkt hat, die ihm sicherlich auch ein Zubrot einbringt). Es gibt aber gewiß starke Widerstände.

2. Eine neue Kommission. Auf deren Besetzung hätte man aber wenig Einfluß, und es ist zu befürchten, daß ehrgeizige Leute wie Eisenberg und die Studiengruppe Geschriebene Sprache sich hineindrängen.

3. Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung. Das war einmal die beste Option, aber seit Eisenberg und Meier den Kurs radikal geändert haben, ist die DASD nicht mehr satisfaktionsfähig. Ein Malheur wie der Kompromißvorschlag ist disqualifizierend.

4. Andere Akademien. Denkbar, aber ziemlich neuartig und abenteuerlich.

5. Niemand bzw. jedermann. Das ist die Ideallösung: Jeder kann Wörterbücher machen, aber für die Verwendung in Schulen werden sie demselben Zulassungsverfahren unterzogen, das für Schulbücher üblich ist. Die Gutachter sollten sich dabei nach den Kriterien richten, die zuvor von den Kultusministern aufgestellt worden sind: Fortführung der gewachsenen Rechtschreibung (Kontinuität), Auskämmen der Duden-Haarspaltereien. (Wir helfen gern bei deren Identifizierung.) So behalten die Kultusminister eine gewisse Mitwirkungsmacht und Oberaufsicht für ihren Bereich, ziehen sich aber im Sinne der modernen Verwaltungsvereinfachung und Subsidiarität auf das unbedingt notwendige Mindestmaß zurück.

Was halten die Interessierten von diesen Gedanken?
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Th. Ickler


eingetragen von Theodor Ickler am 18.03.2003 um 06.17

Ich glaube nicht, daß dies der wirkliche Grund für den gewählten Zeitpunkt ist. Die DASD hatte im wesentlichen denselben Kompromiß schon vor vier Jahren vorgestellt und wartete nur noch auf das Wörterverzeichnis, das derselbe Autor, Peter Eisenberg, anzufertigen versprochen hatte. Das zog sich jedoch unerwartet lang hin, und jetzt ist es endlich soweit. Außerdem könnte eine Rolle spiele, daß Eisenberg zwar das Ohr des bisherigen Präsidenten hatte, nicht aber unbedingt auch bei seinem Nachfolger auf Verständnis stoßen würde. Obwohl Christian Meier nicht mehr im Amt ist, kann man die Vorlage des Kompromisses, der im Februar 2002 (angeblich) den Segen der Akademie gefunden hat, als seine letzte Amtshandlung betrachten.
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Th. Ickler


eingetragen von J.-M. Wagner am 17.03.2003 um 16.24

Was kommt auf uns zu? Ich behaupte, daß es so ablaufen wird:

Wenn 2005 die endgültige Entscheidung über die Zukunft der deutschen Rechtschreibung für die nächsten Jahrzehnte getroffen wird, werden die Kultusminister dazu auf die Berichte der „Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung“ zurückgreifen; die wurden bislang von sämtlichen Politikern unhinterfragt für bare Münze genommen, und das obwohl die Kommission aufgrund ihrer Zusammensetzung befangen ist: sie besteht mehrheitlich aus Autoren der Reformorthographie, die quasi deren Lebenswerk darstellt – werden die sich freiwillig ein schlechtes Zeugnis ausstellen? Jedenfalls wird bereits Ende 2003 (!) der nächste und letzte (!) Bericht dieser Kommission fällig. Das heißt, daß effektiv die Entscheidung über die Zukunft der deutschen Rechtschreibung bereits dieses Jahr fällt und weitestgehend davon abhängen dürfte, was die Kommission in ihren Bericht schreibt.

Fazit: Rechtschreibtechnisch gesehen findet 2005 bereits dieses Jahr statt. Kein Wunder, daß die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung gerade jetzt (d. h. diesen Freitag) mit ihrem Kompromißvorschlag an die Öffentlichkeit geht.
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Jan-Martin Wagner


eingetragen von J.-M. Wagner am 02.06.2002 um 19.51

Question

Die vielfältigen Defizite und massiven Fehler der 1996er Rechtschreibreform sind inzwischen hinlänglich diskutiert worden, jedoch wurde m. E. die Frage nach der Zukunft der deutschen Rechtschreibung noch nicht genug beleuchtet. Die Forderung nach der Rücknahme der Reform dürfte zwar allgemeiner Konsens sein -- aber was (kommt) dann?

Zum einen kann man fordern bzw. vorschlagen, zusammen mit der Aufhebung der Reform auch die Amtlichkeit der Rechtschreibregelung zu beseitigen und zu dem von Herrn Ickler beschrittenen Weg überzugehen, den sowohl allgemein üblichen wie sinnvollen Gebrauch zu dokumentieren. Für die Schule wären dann unter den vorhandenen Wörterbüchern ein paar "vernünftige" als verwendungsfähig auszuzeichnen.

Zum anderen kann man bezweifeln, daß die Amtlichkeit aufgehoben werden wird -- und dann braucht man einen konkreten Vorschlag für eine mögliche zukünftige Rechtschreibregelung. Daß man an der Abschaffung der Amtlichkeit zweifelt, kann verschiedene Gründe haben. Diese Haltung kann durchaus etwas von "vorauseilendem Gehorsam" haben; sie kann aber auch darin begründet sein, daß man es schlicht für unwahrscheinlich hält, daß dies eintritt, und man kann sich dabei auf die Urteilsbegründung des BVerfG beziehen.
Aber selbst wenn man die amtlichkeitsfreie Variante bevorzugt, sollte man für den Fall, daß man in einer Diskussion zu hören bekommt: "Geschenkt, aber nehmen wir einmal an, es kommt anders -- was dann?" eine passende Antwort parat haben.

So sehr ich mich auch Herrn Lachenmans (z. B. heute im MAZ-Forum geäußerten) Vorschlag anschließen möchte, die "neuen" Regeln schlichtweg zu ignorieren und stattdessen einfach so weiterzuschreiben, als hätte es sie nie gegeben, so klar muß aber auch sein, daß dieser Vorschlag auf der Ebene einer verbindlichen Regelung ins Leere läuft -- es sei denn, man will die alten Dudenregeln wiederhaben.
Da wäre ich aber aus mehreren Gründen dagegen: Die neuen Regeln sind von ihrer Systematik her besser, sie sind reine Rechtschreibregeln, und sie enthalten keine Wiederholungen wie die alten Dudenregeln. Das sind natürlich nur schwache Argumente, aber diese Punkte erscheinen mir hinreichend, mich davon abzuhalten, dem neuen Regelwerk absolut gar keinen Fortschritt zu bescheinigen.

Wie wäre es, wenn man einfach die Struktur bzw. Systematik des neuen Regelwerkes benutzt, um darin die bewährte Rechschreibung zu kodifizieren? Sprich, es müßte/könnte eine "Reform der Reform" geben, die voll im Trend der jetzigen schleichenden Änderungen läge und die letztlich die (weitgehende) Wiederherstellung der vertrauten Schreibungen lieferte. Oder anders gesagt: Was man bei den Dudenregeln nicht tat -- nämlich, sie "durchzukämmen" --, würde jetzt nachgeholt werden.
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Jan-Martin Wagner


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