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eingetragen von Sigmar Salzburg am 01.10.2018 um 09.28

Wirthschaft, Thäter, Gedächtniß, Rath und Thür

Peter Schmachthagen

Deutschstunde: Als die erste Ausgabe der Berliner Morgenpost erschien, gab es noch keine amtlich einheitliche Orthografie.

Berlin. Wer das allererste Exemplar der Berliner Morgenpost betrachtet, nämlich die Ausgabe vom 20. September 1898, kommt aus dem Staunen nicht heraus. Unsere heutige digitale Jugend wird sich zwar mehr über den Preis des neuen iPhones aufregen und ein vergilbtes Zeitungsblatt mit Schulterzucken quittieren, doch wir Fachleute bekommen große Augen, als Erstes über den Bezugspreis. Dieses Lokalblatt war für zehn Pfennig zu beziehen – nein, nicht am Tag (das schaffte die „Bild“-Zeitung 1952 auch), sondern in der ganzen Woche einschließlich des Sonntags „frei in’s Haus“! Wer gleich für ein Vierteljahr „abonnirte“, zahlte nur 1,30 Mark. Trotz der damals weitaus geringeren Löhne und Einkommen waren das Beträge, die heute ein sehnsuchtsvolles Seufzen hervorlocken.

Dann erstaunt die Schriftart. Die Zeitung ist in Fraktur gedruckt, die jetzt nur noch die Älteren lesen können. Alle Zeitungen und Bücher erschienen bis in den Zweiten Weltkrieg hinein in dieser barocken „gebrochenen“ Schrift, die so typisch deutsch anmutet, dass einige uninformierte Kommentatoren vorschnell von der „Nazi-Schrift“ sprechen. Allerdings erschienen Flugblätter und Plakate der SPD und sogar der Kommunisten in der Weimarer Republik ebenfalls in Fraktur. Hitler war es selbst, der am 2. Januar 1941 alle Fraktur-Druckschriften als „Schwabacher Judenlettern“ sowie die Sütterlin-Schreibschrift verbieten und durch die Antiqua und in der Schule durch lateinische Buchstaben ersetzen ließ.

Doch zurück zu unserer Erstausgabe. Ich stelle erfreut fest, dass der Sonnabend in der Morgenpost „Sonnabend“ genannt wird, wie es für den Norden und Osten korrekt ist und noch heute für ganz Berlin gelten sollte. Vorhanden war auch ein Leitartikel auf Seite 1, der in den Jahren, als ein junger Kaiser sein Volk „herrlichen Zeiten“ entgegenführen wollte, ins Horn der Jugend blies. Er forderte, die passive Wählbarkeit bei ca. 60 Jahren aufzuheben: „Dann würden unsere Parteivertretungen nicht mehr von Mummelgreisen geleitet sein, die der nothwendigen Entwicklung des Volkslebens den Hemmschuh anlegen. Junge Kräfte brauchen wir überall an der Spitze mit jungen Gehirnen und modernen Begriffen statt der feierlichen alten Herren mit ihren vorsintfluth¬lichen Anschauungen.“ Ließen sich diese Forderungen heute, 120 Jahre später, durchsetzen, würde sich der Bundestag stark lichten.

Um von der Geschichtsstunde zur Deutschstunde zu kommen, betrachten wir die Orthografie (oder die „Orthographie“, wie es damals hieß [und auch heute noch kultiviert und richtig ist]). Wir finden in der Morgenpost so antiquierte Schreibungen wie „roth“, „Wirthschaft“, „Thäter“, „Gedächtniß“, „Rath“ oder „Thür“. 1898 gab es noch keine amtlich einheitliche Orthografie [und heute gibt's trotz „amtlich“ keine einheitliche mehr]. Die deutsche Rechtschreibung ist ein Kompromiss aus phonetischen, historischen und etymologischen (wortgeschichtlichen) Elementen. Sie ist über Jahrhunderte gewachsen. Noch im 19. Jahrhundert pflegte jede Buchdruckerei, Kanzlei und Behörde ihre eigenen Schreibweisen. Selbst die Lehrer desselben Kollegiums hatten unterschiedliche Ansichten über die Orthografie, was den Schülern von Stunde zu Stunde eine große Anpassungsfähigkeit abverlangte [reichlich übertrieben].

Schließlich setzte sich der Direktor des Königlichen Gymnasiums zu Hersfeld hin und gab in Jahre 1880 ein „Vollständiges Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache“ heraus. Sie kennen alle seinen Namen. Es handelte sich um Konrad Duden. Sein 214 Seiten starker „Urduden“, kartoniert für eine Mark vom Bibliographischen Institut in Leipzig angeboten, trug wie kein zweiter zur Vereinheitlichung der deutschen Rechtschreibung bei.

Er diente auch als Vorlage für die Beschlüsse der Staatlichen Orthographiekonferenz in Berlin vom Jahre 1901, die eine amtlich geregelte, weitgehend einheitliche Rechtschreibung festlegte – jedenfalls für die Bereiche, auf die der Staat Zugriff hatte: auf Schulen und Behörden. Privatpersonen wie mein Großvater schrieben weiterhin in steilen deutschen Buchstaben „Rath“ und „Thür“. Die Konferenz kam nur zu einem Abschluss, weil sie mancherlei Kompromisse schloss. Es war damals nicht anders als heute: Wenn sich zwei Professoren über die Schreibweise eines Wortes streiten, werden am Ende drei Möglichkeiten erlaubt.

Es war Konrad Duden selbst, der gleich nach der Konferenz eine Reform der Beschlüsse forderte. Es dauerte aber 95 Jahre, bis eine solche [völlig nichtnutzige!] Rechtschreibreform beschlossen werden konnte. Am 1. Juli 1996 unterzeichneten Deutschland, Österreich, die Schweiz, Liechtenstein und einige benachbarte Länder mit deutschsprachigen Bevölkerungsteilen eine zwischenstaatliche Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung.

Davor hatte es im Jahresrhythmus Reformvorschläge gegeben, die fast alle – Pardon! – an Dämlichkeit nicht zu überbieten waren [wie heute: „Tollpatsch wie Töllpel“!]. So sollte nach den Stuttgarter Empfehlungen von 1954 neben der Großschreibung das Dehnungs-h, das Längen-e und die Vokaldoppelung abgeschafft werden. Das hätte zu „zan, wise, libe“ und „bot“ geführt. [ „dass“ statt „daß“ nützt auch niemand! ]

Hinzu kam, dass die Kulturhoheit mit dem Grundgesetz auf die Bundesländer übergangen war. Die Kultusminister und Schulsenatoren, vielfach Ministerinnen und Senatorinnen, verstanden sich häufig mehr als Ideologen denn als Pädagogen. Sie treffen sich in der Kultusministerkonferenz, die doch 1973 tatsächlich den Beschluss zustande brachte, durchgehend die Kleinschreibung einzuführen. Die deutsche Teilung bewahrte uns davor, dass dieser Beschluss umgesetzt wurde, da mit einem Entgegenkommen der DDR nicht zu rechnen war. Eine getrennte Rechtschreibung in Kreuzberg und in Friedrichshain diesseits und jenseits der Mauer wollte man nun doch nicht riskieren. [...]

morgenpost.de 20.9.2018


eingetragen von Sigmar Salzburg am 27.05.2015 um 06.22

Bis zum Ersten Weltkrieg waren Gallizismen, aus dem Französischen stammende Ausdrücke, gang und gäbe. In der täglichen Umgangssprache breiter Schichten wurden Begriffe wie Trottoir (Bürgersteig), Billett (Fahrkarte), Coupé (Abteil), Kondukteur (Schaffner) oder Perrong (Bahnsteig) wie selbstverständlich gebraucht. Im Zuge der Propaganda gegen den Kriegsgegner Frankreich begann 1914 die große Welle der Eindeutschungen.
morgenpost.de 26.5.2015

Nein. Meine Großmutter (*1879) erzählte, in ihrer Kindheit hätten die Leute gewitzelt, „steigt die Bahn nun oder fällt sie?“


eingetragen von Sigmar Salzburg am 08.11.2013 um 07.57

Doppelt so viele Fehler dank Rechtschreibreform

Der Artikel von Dankwart Guratzsch ist auch in der Berliner Morgenpost erschienen:

morgenpost.de 7.11.2013


eingetragen von Norbert Lindenthal am 12.10.2013 um 17.17

Berliner Morgenpost 12. Oktober 2013



Einer der Flaschenzüge versagte offenbar, dass riesige Brückenteil krachte in die derzeit nicht benutzte Halle des S-Bahnhofs Karlshorst.


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Norbert Lindenthal


eingetragen von Norbert Lindenthal am 19.10.2007 um 11.21

Berliner Morgenpost 14.10.2007

Flughafen
Volksbegehren für Tempelhof ist gestartet
Bis zum 14. Februar können alle wahlberechtigten Berlin ihre Unterschrift für einen Volksentscheid über den Erhalt des Stadtflughafens leisten. 170.000 Stimmen sind nötig, um die eigentliche Abstimmung für 2008 auf den Weg zu bringen.

Die Fläche, auf der der Flughafen Tempelhof gebaut wurde, das Tempelhofer Feld, war früher ein Exerzierplatz.
Foto: pa/dpa

Gut ein Jahr vor der geplanten Schließung des Berliner Stadtflughafens Tempelhof beginnt am Montag das Volksbegehren für den Weiterbetrieb. Die Initiatoren des Volksbegehrens müssen bis zum 14. Februar 2008 rund 170.000 Unterschriften sammeln. Unterschriftenlisten sind in 55 Bürgerämtern, Ordnungsämtern oder Bibliotheken (hier die Adressen) ausgelegt. Beteiligen können sich alle Berliner, die wahlberechtigt sind. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, würde es 2008 einen Volksentscheid geben, bei dem über die strittige Frage abgestimmt wird. Eingeleitet wurde das Volksbegehren von der Interessengemeinschaft City Airport Tempelhof (ICAT). Zur Beantragung wurden im Frühjahr 30.000 Unterschriften gesammelt. Der Senat lehnt den Weiterbetrieb des Flughafens ab, weil dadurch der Bau des neuen Hauptstadtflughafens in Schönefeld BBI aus rechtlichen Gründen gefährdet werde.

Durch einen Verwaltungsbeschluss hat der Senat auch im Sommer die sogenannte Entwidmung des Flughafengeländes erlassen. Sie ist aber noch nicht rechtskräftig, weil private Fluggesellschaften dagegen klagten und es bisher noch keine Gerichtsentscheidung gibt. Mit der Entwidmung würde das Gelände seinen Status als Flughafen für immer verlieren. Der Senat vertritt zudem die Position, dass das Volksbegehren auch bei Erfolg keine rechtliche Wirkung habe. Der Weiterbetrieb von Tempelhof als allgemeiner Verkehrsflughafen sei durch den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau von Schönefeld ausgeschlossen worden. Der Text des Volksbegehrens lautet: "Der Berliner Senat wird aufgefordert, sofort die Schließungsabsichten aufzugeben und den Widerruf der Betriebsgenehmigung aufzuheben. Tempelhof muss Verkehrsflughafen bleiben!"

Voraussetzungen für eine gültige Stimmabgabe sind: deutsche Staatsangehörigkeit (Ausweis/Pass sind mitzubringen), man muss in Berlin gemeldet (Erstwohnsitz) und volljährig sein. Eine Briefwahl ist nach Angaben der ICAT nur möglich, wenn nachgewiesen wird, dass eine persönliche Stimmabgabe während der gesamten Laufzeit des Volksbegehrens nicht möglich ist (z.B. Auslandsaufenthalt). Auslegungstage und Öffnungszeiten sind: Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 15 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 11 bis 18 Uhr sowie an den Sonnabenden und Sonntagen 17. und 18. November 2007 und 9. und 10. Februar 2008 von 10 bis 16 Uhr. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember 2007 und am 1. Januar 2008 bleiben die Auslegungsstellen geschlossen.

In Berlin schaffte bisher kein Volksbegehren, genug Unterschriften zu sammeln und einen Volksentscheid zu erzwingen. Erst ein Volksbegehren wurde tatsächlich eingeleitet - 1999 zur Rechtschreibreform. Es scheiterte dann aber an zu wenig Beteiligung.

Zwei Volksbegehren wurden für vorzeitige Neuwahlen beantragt (1981 und 2001), konnten aber abgebrochen werden, weil sich das Landesparlament jeweils vorzeitig auflöste und Wahlen ansetzte. Die anderen scheiterten in der Antragsphase. Zur Zeit werden Unterschriften zur Einleitung weiterer Volksbegehren gesammelt, etwa zur Gleichberechtitung des Religionsunterrichts an Berliner Schulen.

Mehr Informationen gibt es auf der Internet-Seite der ICAT.

Stand: Dienstag, 16. Oktober 2007, 20:20 Uhr


eingetragen von Jörg Metes am 16.09.2002 um 04.30

Aus der Ausgabe vom 17.9.:
Zehn Jahre ist er jetzt Intendant, dass sei eigentlich lang genug (S. 9)
...lassen Händels Oratorium auf einander platzen mit...
Ende der Zwanziger Jahre
Kratzfuss (Klaus Geitel, S. 10)
für alle dazusein (S. 11)
...können ihnen immer nur hinterher laufen (Thorsten Tissen, S. 15)
Ende Oktober kann die Rasenfläche wieder von Jedermann genutzt werden - auch zum Fußball spielen (S. 19)
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Jörg Metes


eingetragen von Jörg Metes am 15.09.2002 um 08.48

Aus der Ausgabe vom 15.9.:
Das "People's Magazine" (...) zählt sie zu den best angezogenen Promis (S.10)
Wir sehen uns allerdings auch genötigt, aufkommenden Gerüchten entgegen zu wirken (...) (Sven Felix Kellerhoff auf S.11)
halbleere ('KLK' auf S. 15)
am Eingang sitzt eine biertrinkende Gruppe von Männern und Frauen (S. 23)
alleinerziehender (S. 25)
Bis zum Roten Teppich hat sie es (...) nicht weit (Anja Popovic auf S.26)
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Jörg Metes


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