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-- Gedanken zu einer Arbeit in Deutsch (http://Rechtschreibung.com/Forum/showthread.php?threadid=551)


eingetragen von Elke Philburn am 25.11.2002 um 03.13

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler
In Schweizer Zeitungen stand kürzlich, daß in letzter Zeit die Rechtschreibleistungen der Schüler abgenommen, die gesellschaftlichen Anforderungen an die Rechtschreibung jedoch zugenommen haben. Dabei sollte durch die Reform die Hochschätzung der Rechtschreibung doch zurückgefahren, die Rechtschreibleistung aber gesteigert werden. Warum begnügt man sich denn mit der Aufzählung der betrüblichen Tatsachen, ohne sie zu kommentieren?

Möglicherweise ist man der Auffassung, daß sich der Aufwand zur vermeintlichen Verbesserung der Orthographie nur lohne, wenn man dieser dann auch besondere Pflege und Aufmerksamkeit zukommen lasse.

Zurück zur Reformschreibe in Klassenarbeiten:

Dadurch, daß ein Lehrer die Kenntnis der neuen Regeln verlangen kann, wenn diese vorher vermittelt und geübt wurden, läßt sich die Übergangsregelung umgehen, wenn nämlich die Kenntnis durch die Anwendung abgeprüft wird. Also eine Sache, mit der man renitente Schüler ggf. in die Knie zwingen kann.


eingetragen von R.Schuster am 24.11.2002 um 21.37

Wink

Hallo Manuel,

ich drücke dir die Daumen. Du schaffst auch diese Hürde und wirst eine gute Note erhalten. Also pack es an!

Gruß Robert
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Vielen Dank!


eingetragen von Manuel am 24.11.2002 um 21.17

Nun, heute gab es die Klassenarbeit zurück. Ein paar dumme Flüchtigkeitsfehler haben mich leider die Bestnote gekostet, 1,5 Punkte fehlen mir zur Note 1. Drum lohnt es sich wohl auch nicht, noch über die genannte Wortgruppe zu streiten. Aber der dreistündige Aufsatz, den ich morgen schreibe, könnte wieder Anlass für Diskussionen geben.


eingetragen von Theodor Ickler am 18.11.2002 um 12.08

In Schweizer Zeitungen stand kürzlich, daß in letzter Zeit die Rechtschreibleistungen der Schüler abgenommen, die gesellschaftlichen Anforderungen an die Rechtschreibung jedoch zugenommen haben. Dabei sollte durch die Reform die Hochschätzung der Rechtschreibung doch zurückgefahren, die Rechtschreibleistung aber gesteigert werden. Warum begnügt man sich denn mit der Aufzählung der betrüblichen Tatsachen, ohne sie zu kommentieren?
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Th. Ickler


eingetragen von Elke Philburn am 12.11.2002 um 21.30

Herr Riebe hat heute einen Beitrag genau zu dieser Frage abgefaßt.


eingetragen von Walter Wittkopp am 11.11.2002 um 23.03

Lieber Manuel!

1. Nach dem, wie und was Du geschrieben hast, verfügst Du über gute Deutschkenntnisse und solltest jegliche Facherörterung mit Deiner Deutschlehrerin bestehen können. „Viel Spaß!“

2. Ob die Lehrerin mit der Aufgaben-Beurteilung recht hat, richtet sich danach, was auf dem Aufgabenzettel steht. Mündliche Nebenabreden halte ich für unerheblich. Wenn also nicht ausdrücklich drin steht, daß für diese Aufgaben Neuschreib zu verwenden ist, dann gilt das auch nicht.

3. Der Rechtsweg ist Dir in dieser Sache leider verwehrt; zwar ist eigentlich jede Klassenarbeitsbeurteilung ein Verwaltungsakt, doch sind sich die folgenden Netzseiten darin einig, daß nur Abschlußzeugniszensuren und Versetzungen vor dem Verwaltungsgericht eingeklagt werden können, nicht jedoch andere Zeugniszensuren und Klassenarbeiten:
http://www.fsjura-augsburg.de/materialien/felixmueller/PdW%20Verwaltungsrecht%20AT.pdf
http://www.zimmerling.de/veroeffentlichungen/volltext/fachanwaltszulassung.htm
http://www.recht-leicht.de/bildung/skripte/verwalt.html

4. Das Kräfteverhältnis zur Lehrerin regelt sich also mehr nach den Gesetzen der Gruppendynamik. Lehrer mögen es gerne, wenn man ihnen recht gibt.
Umso empfindlicher und anpieksbarer sind sie auf diesem Gebiet, und Du kannst das als Übungsfeld nehmen, um mit Engelsmiene mit wohlgewählten Argumenten – oder besser: wißbegierigen Fragen – ihr, naja, nicht gerade einen Stock in die Speichen zu stecken, aber doch Stoff zum Nachdenken zu geben; denn auch eine Lehrerin soll noch etwas dazulernen können.
– Du hast richtig geraten, mein Verhältnis zur Deutschlehrerschaft ist nicht übermäßig entspannt.

5. Unsere Schule dürfen nicht mehr die Kommasetzung lehren, die in der grafischen Industrie (Zeitungen, Zeitschriften) verlangt wird. Auch die Wörterverbote sind ein Unding, das hat es in diesem Ausmaß in der ganzen Weltgeschichte noch nicht gegeben.
Ginge ich jetzt zur Schule, so wäre ich nicht sicher, ob ich mir das gefallen lassen würde oder ob ich vielmehr darauf vertraue, daß dieser Spuk in sich zusammenfällt und daß das Wort „daß“ ein Markenzeichen für sorgfältige Rechtschreibung und Gedankenwahl ist, bleibt und wird.

Gruß von W. Wittkopp


eingetragen von Manuel am 11.11.2002 um 20.57

Das erscheint mir dennoch ein wenig unlogisch. Die Aufgabe war ja keineswegs so gestellt, dass nach ihr eindeutig neue Rechtschreibung verlangt war. Der in der nachfolgenden Aufgabe befindliche Text legt sogar das Gegenteil nahe. Es ist natürlich klar, dass die neue Rechtschreibung gelehrt wird, weil dies den Schulen aufoktroyiert wurde.

Grundsätzlich galt es, die vorgegebenen Sätze, falls nötig, zu korrigieren. Der Sinn einer Korrektur ist es, Wörter/Sätze in die Schreibung zu bringen, unter der sie auch im amtlichen Wörterverzeichnis vermerkt sind. Und in der aktuellen Dudenausgabe steht sowohl "des öfteren" (nur eben mit dem Vermerk "alte Schreibung") als auch "des Öfteren" - so sind doch beide Formen nach momentanem Stand, d.h. bis 2005, gültig. Und es ist jedem Schüler selbst überlassen, welche Form er wählt. Und wenn ich nun mal die Form "des öfteren" präferiere, dann kann mir doch dadurch kein Fehler angerechnet werden. Weder im Aufsatz, im Diktat noch in einer solchen Arbeit.


eingetragen von Theodor Ickler am 11.11.2002 um 19.14

Die Lehrerin ist formal im Recht. Sie kann zwar nicht verlangen, daß die Schüler die neue Rechtschreibung VERWENDEN, sie kann aber die Kenntnis dieser Neuschreibung verlangen, wenn das vorher geübt und der Charakter der Aufgabe entsprechend klargestellt wurde.

Ich würde in der Weise Rache üben, daß ich der Lehrerin Rechtschreibprobleme vorlege, die sie nicht lösen kann. Kein Lehrer kennt die neuesten Wendungen und Windungen der Rechtschreibkommission. Hier auf den Rechtschreibseiten findet man (vor allem unter den Rezensionen und Aufsätzen) einen Menge Material dazu.
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Th. Ickler


eingetragen von Manuel am 11.11.2002 um 17.49

Vor ungefähr einer Woche musste ich, Schüler der 10. Klasse eines Gymnasiums, eine Klassenarbeit im Fach Deutsch schreiben. Nicht über ein literarisches Werk, die Thematik war schlicht und ergreifend "Orthographie und Grammatik", wobei zentrale Punkte Wortarten, Satzglieder, Kommasetzung, Zusammen-/Getrenntschreibung und Groß-/Kleinschreibung waren. Das vor allem die beiden letzteren Punkte aufgrund der neuen Rechtschreibung einige Probleme für mich mit sich bringen könnten, war mir zwar bewusst, beunruhigte mich jedoch nicht weiter. Im Glauben, wir hätten das Jahr 2002 und bis Mitte 2005 wäre auch die alte Rechtschreibung noch in den Schulen gültig, ging ich die Arbeit an.

Die erste Aufgabe enthielt 15 Sätze. Diese sollten entweder für richtig erklärt oder entsprechend korrigiert werden. Vorsichtshalber hielt ich mich dabei an die neue Rechtschreibung. Das es neuerdings "im Allgemeinen" und "kennen lernen" heißt, wusste ich noch, die furchtbare Form "Holz verarbeitende (Industrie)" konnte ich mir als abschreckendes Beispiel ebenfalls einprägen. Nur das man neuerdings "des Öfteren" schreiben muss, vergaß bzw. übersah ich, und so ließ ich den Satz mit der Wortgruppe "des öfteren" als richtig durchgehen.

Nach Abgabe der Klassenarbeit war natürlich die erste Frage meinerseits an meine Deutschlehrerin, wie sie denn Sätze wie die obengenannten bewerten wöllte. Ihre nüchterne Antwort war, dass diese selbstverständlich in neuer Rechtschreibung zu sein hätten, weil sie selbige die ganze Zeit gelehrt hätte und wir sie ja auch geübt hätten. Mein berechtigter Einwand bezüglich der Gültigkeit der alten Rechtschreibung bis 2005 wurde abgewiesen, die Argumentation lautete in etwa "Wir hatten das ja vorher so ausgemacht." Mir war zwar nicht bewusst, dass es jemals eine demokratische Abstimmung/Diskussion bezüglich der neuen Regeln gegeben hätte, aber ich musste die Aussage erst mal hinnehmen. Sie brachte mich natürlich ein wenig in Rage und das um so mehr, als mir mein "Fehler" mit "des öfteren" bewusst wurde.

Können sie (=die hier schreibenden Personen) bitte ein paar klärende Worte zu diesem Sachverhalt abgeben? Ist meine Lehrerin im Recht oder ich? Und wie könnte ich als Schüler entsprechend argumentieren? Am liebsten wäre es mir natürlich, wenn es Belege für die Richtigkeit der Form "des öfteren" auch in der neuen Rechtschreibung gäbe (etwa ein alternatives Wörterverzeichnis, der Duden gibt leider klar "des Öfteren" vor), aber da habe ich wenig Hoffnung.

Ein lustiger Umstand sei noch erwähnt: Der Text in Aufgabe 2, in dem die Kommas zu setzen waren, war komplett in alter Rechtschreibung gehalten (ich erinnere mich z.B. an den "Genuß von Pilzen"). Aber da wären, laut meiner Deutschlehrerin, "ja nur die Kommas zu setzen". Zweifelsohne eine interessante Aussage. Hier alte Wortschreibung, aber wohl neue Kommasetzung - dort nur neue Rechtschreibung - ja wie denn nun?


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