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eingetragen von Detlef Lindenthal am 02.12.2002 um 21.15
Freilich sollte man keine geschichtlichen Vergleiche überstrapazieren, da will ich Ihnen recht geben. Aber heranziehen sollte man sie schon.
M.R. schrieb:
>>Dschingis Khan konnte schon deswegen keine Wörter in der Schriftsprache verbieten lassen, weil er nicht lesen konnte.<<
D.L. schrieb:
>> Das hat es noch nicht mal bei Dschingis Khan ... gegeben, daß Tausende von Wörtern ... verboten wurden<<
Sehe ich das richtig, daß wir beide einer Meinung sind: Von D.K. wird nicht berichtet, daß er Wörterlisten zwecks Verbot vorgelegt hätte?
Ulbricht mag einzelne Wörter verbieten lassen haben, Martin Bormann hat mehrere Buchstaben verbannt. Bücher und Gedanken werden allerorten verbrannt, zensiert, wegdressiert. Ganze Sprachen wurden (werden?) verboten. Nie ging das Sprachensterben so rasant wie dieser Tage. Aber ich kenne kein Regime außer unseren KuMin, die für ihre eigene, lebendige Sprache eine ganze lange Liste von zu verbietenden Wörtern gegen den Sprachgebrauch der Jugend vorgelegt haben; ich vermute, daß bisher kein Despot so leichtfertig war, ein Wörterverbot für durchsetzbar zu halten. –
Auch beschränken sich unsere Wörterverbote keineswegs auf die Schriftsprache. Bei den DLF-Nachrichtensprechern ist deutlich zu hören, daß es das Eigenschaftswort sogenannte nicht mehr gibt: mit so genannte lesen sie stets zwei Wörter vor.
eingetragen von Martin Reimers am 02.12.2002 um 20.18
Vorsicht, Herr Lindenthal mit historischen Vergleichen. Dschingis Khan konnte schon deswegen keine Wörter in der Schriftsprache verbieten lassen, weil er nicht lesen konnte. Immerhin hat er die Verteidigungsgräben von Buchara (oder war es Samarkand?) mit den Beständen der örtlichen Bibliotheken füllen lasen. Und daß seine Untertanen ihre Zunge mindestens so im Zaum halten mußten wie unsere Landsleute zur Zeit der beiden Diktaturen, davon darf man wohl auch ausgehen.
Ich denke, wir brauchen keine solchen Vergleiche, um die Absurdität - und sicher auch die sprachgeschichtliche Singularität - unseres staatlichen Wordbildungsmonopols herauszustellen.
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Martin Reimers
eingetragen von Detlef Lindenthal am 02.12.2002 um 16.54
Das hat es noch nicht mal bei Dschingis Khan, in der DDR oder im 3.R gegeben, daß Tausende von Wörtern per Ministererlaß verboten wurden. Ein Lehrer, der sie noch benutzt, kann disziplinarisch belangt werden; einem Abiturienten, der auf der Kippe steht, kann das Abitur verweigert werden.
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Detlef Lindenthal
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