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-- Dienstpflicht und Zivilcourage der Beamten (http://Rechtschreibung.com/Forum/showthread.php?threadid=651)


eingetragen von Jörg Metes am 16.05.2003 um 13.02

Nicht umsonst sitzt Renate Hendricks - als Vertreterin ihres Bundeselternrats - im deutschen Beirat für deutsche Rechtschreibung, der - siehe Theodor Icklers Kommentar zum dritten Bericht der Rechtschreibkommission (pdf-Dokument) - die Berichte der Zwischenstaatlichen Kommission sogar noch vor den Kultusministern zu sehen bekommt.

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler
Die Mitgliedsorganisationen im deutschen Beirat und deren Vertreter sind laut Protokoll vom 26. September 2001:

P.E.N.-Zentrum Bundesrepublik Deutschland (Heddy Pross-Werth)
Verband deutscher Schriftsteller in der IG Medien
Deutscher Journalistenverband (Ulrike Kaiser)
Bundesverband deutscher Zeitungsverleger e.V. (Anja Pasquay)
Verband deutscher Zeitschriftenverleger e.V. Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Nachrichtenagenturen (Albrecht Nürnberger)
Börsenverein des Deutschen Buchhandels
VdS Bildungsmedien e.V. (Michael Banse)
Bundeselternrat (Renate Hendricks)
Deutscher Gewerkschaftsbund - Lehrerorganisationen (Dr. Reinhard Mayer)
Deutscher Beamtenbund – Lehrerorganisationen (Dr. Ludwig Eckinger - Verband Bildung und Erziehung)
Deutsches Institut für Normung (Eva-Maria Baxmann-Krafft)
Dudenredaktion (Dr. Werner Scholze-Stubenrecht)
Bertelsmann-Lexikonverlag (Dr. Sabine Krome)
Wahrig-Wörterbuchredaktion (Dr. Renate Wahrig-Burfeind)
Verband der Freien Lektorinnen und Lektoren e.V. (Dr. Sonya Dase)

Dem deutschen Beirat gehören offenbar keine Reformkritiker an, er hat bisher auch keinen Vorsitzenden (Mitteilung des Sekretariats der KMK). Die Mitglieder werden von der Zwischenstaatlichen Kommission selbst vorgeschlagen. Daß der Beirat weniger die Kontrolle der Kommission als deren Unterstützung im Sinn hat, geht auch aus der Mitteilung hervor, daß zum Beispiel der Börsenverein die „Umfrage“ der Kommission bei den Verlagen organisiert hat, über die später berichtet wird (Börsenblatt vom 12.3.2002).

__________________
Jörg Metes


eingetragen von Detlef Lindenthal am 16.05.2003 um 11.35

Einige Gedanken zur Rechtschreibung von Frau Hendricks plakativer Argumenten-Sammlung:

In ihrer Kurzsammlung benutzt sie die lesefreundliche bewährte Zeichensetzung, die auch von den deutschsprachigen Presseagenturen und allen Medien gefordert wird, die aber in unseren Schulen nicht mehr unterrichtet werden darf (mit den untereinander lächerlich widersprüchlichen §§ 71 bis 79 der angeblich „amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung“ kann kein Lehrer mehr Kommasetzung unterrichten).

Das von ihr benutzte Wort auseinandersetzen (Frau Hendricks benutzt es in der Drei-Wörter-Schreibung auseinander zu setzen) ist tatsächlich von den Kultusministern und Duden _21 verboten worden.
Die Wörterversuche fest zu machen und gleich kämen hingegen sind Versuche, die im Duden _21 durchaus verzeichneten Wörter festmachen und gleichkommen auf kaltem Wege niederzumachen. Das böse Wort, die Rechtschreib„reform“ sei unlernbar, wird von ihrem offenen Brief eher bestätigt als widerlegt.

Auch hat Frau Hendricks in keiner Weise ein Mandat, für Deutschlands Eltern zu sprechen. Sie ist nicht von der Elternschaft demokratisch gewählt; ich als Vater und auch als Elternvertreter bin niemals um mein Mandat gefragt worden.
Und selbst wenn sie irgendein Mandat hätte, sollte auch eine Elternvertreterin sich nicht in die Arbeit der Flugzeugpiloten, der Herzchirurgen und der Schriftsetzer einmischen.
Mit Frau Hendricks wurde der Bock zum Gärtner gemacht. Au weia, “political correct” muß es wohl heißen: die Ziege zur Gärtnerin.

__________________
Detlef Lindenthal


eingetragen von Wolfgang Wrase am 16.05.2003 um 05.31

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Henning Upmeyer
... Bundeselternrat: http://www.bundeselternrat.de Presseerklärungen
Offener Brief an den Präsidenten der Kultusministerkonferenz zur Rechtschreibreform (13.8.2000)
(Mir wird schlecht, wenn ich das lese.)


Die Vorsitzende Renate Hendricks schreibt am Ende des offenen Briefes:

"Sehr geehrter Herr Lemke, auch zukünftig sollte sich die Kultusministerkonferenz durch Kritik und Angriffe nicht irritieren lassen und für die Schulen bei der Rechtschreibung die notwendige Sicherheit schaffen, die für ein gedeihliches Arbeiten erforderlich ist. Ich möchte die Kultusministerkonferenz daher bitten, alle Bestrebungen zurückzuweisen, die einer Zurücknahme der Rechtschreibreform gleich kämen."

Gleich kommt die künftige Entwicklung - einer Zurücknahme der Rechtschreibreform und einer ungedeihlichen Unsicherheit, nicht nur an den Schulen, Frau Hendricks.


eingetragen von Henning Upmeyer am 15.05.2003 um 17.58

Die Deutschlehrer sind nicht wirklich unsere Feinde,
unser wirklicher Feind ist der Bundeselternrat:
http://www.bundeselternrat.de
Presseerklärungen
Offener Brief an den Präsidenten der Kultusministerkonferenz zur Rechtschreibreform (13.8.2000)
(Mir wird schlecht, wenn ich das lese.)


eingetragen von margel am 15.05.2003 um 10.57

Also: Der von Ihnen zitierte Wortlaut steht so in § 65, Nds. Beamtengesetz, jedenfalls in der über Google zugänglichen Fassung. Meine Argumentation wird dadurch aber nicht berührt, denn inhaltlich ändert sich nichts. Offener Widerstand gegen
durch Erlaß bestimmte Unterrichtsinhalte ist nicht gedeckt.
Privat sind Sie natürlich durch die grundgesetzlich garantierte
Meinungsfreiheit weitgehend entlastet. Diese wird übrigens auch durch verfassungsgerichtliche Urteile recht großzügig ausgelegt.


eingetragen von margel am 15.05.2003 um 10.36

Hallo Herr Lindenthal,

ich habe Ihre Antwort betr.Dienstgelöbnis erst jetzt beim Zurückblättern gelesen.
Also: Der von mir genanne Wortlaut ist exakt der, der an unserer Anstalt verwendet wird. Das Nds. Beamtengesetz liegt mir nicht vor, welche Fassung zitieren Sie denn? Einen so langen Spruch habe ich jedenfalls nicht geliefert, da erinnere ich mich noch ganz genau, auch wenn es schon fast 30 Jahre her ist.Ein bißchen anders war er vielleicht, ich meine, es kam noch etwas von "Gerechtigkeit" drin vor. Ich kann mir ja mal die Niederschrift heraussuchen lassen...


eingetragen von Henning Upmeyer am 15.05.2003 um 10.27

Man soll es besser nicht groß herausstellen, aber bei den Arbeitsblättern der anderen Fächer als Deutsch merkt man, daß diese Lehrer wirklich wichtigeres zu tun haben, als ihre Arbeitsblätter dauernd der aktuellen Rechtschreibung anzupassen und neuzudrucken. Vermutlich warten sie ab, ob der Spuk vorübergeht. Es langt schon, Mark durch Euro zu ersetzen und die Landkarten zu aktualisieren. Rechtschreibfehler dürfen sie sowieso nicht werten.


eingetragen von Henning Upmeyer am 15.05.2003 um 10.16

Nach der Einführung der Reformschreibung hat er behauptet, im Namen aller Eltern zu sprechen, auch ohne sie zu diesem Thema befragt zu haben, als er die Reform mit voller Lautstärke verteidigt und alle andersmeinenden Eltern als vernachlässigbare Minderheit ignoriert hat.
Damals wurde häufig seine volle Unterstützung der Reform zitiert. Hat man in letzter Zeit von ihm wieder etwas dazu gehört? Würde er eine Rücknahme der Reform mit aller Macht verhindern wollen? Ist er ein ernstzunehmender Gegner, dem wir uns mit Aufklärungsarbeit widmen müssen? Wer hat eigentlich da das Sagen und wie demokratisch ist er wirklich und wie ermittelt er den Elternwillen?


eingetragen von margel am 15.05.2003 um 10.12

Lieber Herr Wrase, meine Ansicht dürfte hinreichend klar geworden sein, so daß ich hier nicht weiterdiskutieren möchte über Dienstpflicht, Unterrichten offensichtlichen Schwachsinns usw. Ich habe jedenfalls den formalrechtlichen Aspekt nicht zu kurz kommen lassen wollen, ohne mich damit auf die Seite der reformbesoffenen Mitläufer zu schlagen. Sie sehen ja selbst, daß die MK sich keinen Millimeter bewegt haben trotz aller
unschlagbaren Argumente. Sie können in Ruhe abwarten, die Folgsamkeit der Lehrer steht außer Frage.
Und nun verrate ich Ihnen noch etwas ganz Geheimes: Ich selbst habe mich um die reformierte Schreibung einen Dreck geschert.
So tun es sicher viele Kollegen, die nicht Deutschlehrer sind.
Wer will das kontrollieren ? Die Schulleitung hat sicher auch Wichtigeres zu tun. Und wie ich neulich schon erwähnte: Die Bezirksregierung hat auch nie nachgefragt. Die amtlichen Schreiben sind ja selbst höchst feherhaft.
Meiner Ansicht nach gibt es nur eine Hoffnung auf Besserung -
die Mächtigen entziehen den Reformern den Kredit. Denn ohne die
Staatsmacht im Rücken sind sie gar nichts und "gehen
klanglos zum Orkus hinab".


eingetragen von Wolfgang Wrase am 15.05.2003 um 09.17

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von margel

... Sie verkennen die ungebrochen hierarchische Struktur des Beamtenwesens. Der Lehrer hat auszuführen, was ihm an Lehrplänen, Rahmenrichtlinien usw. aufgetragen wird. Genau wie der Verwaltungsbeamte alle gesetzlichen und sonstigen Vorgaben bedingungslos zu befolgen hat.
Ob etwas "dem Volke nützt oder schadet" entscheiden, so gesehen, nicht Sie als Lehrer, sondern Ihre Dienstvorgesetzten, von denen man sozusagen stillschweigend annimmt, daß mit dem höheren Amt auch die höhere Einsicht einhergeht - um es mal etwas banal auszudrücken.
Wenn man das alles nicht aushalten kann und will, darf man eben nicht beamteter Lehrer werden. Hohe moralische Grundsätze werden sonst an der unerfreulichen Wirklichkeit rasch zuschanden. Klag Du - man wird Dir´s zeigen!

Lieber Margel,

ich fand Ihren Beitrag interessant. Sie behaupten, der Lehrer habe alles, was ihm von oben aufgetragen wird, bedingungslos zu befolgen. Wie sieht das konkret aus? Wenn ich von einem theoretisch denkbaren (und in anderen Ländern auch sehr gut vorstellbaren) Widerstand der Lehrer gegen die Reform spreche, dann meine ich vor allem zwei Dinge:

a) Der Lehrer sagt, wann immer ihm danach ist, daß eine jeweilige Reformregelung und/oder die Reform insgesamt schlechter als das Bisherige - nachteilig für den Leser/den Schreiber/die Sprachgemeinschaft/die Politik/die Staatsfinanzen - dumm - auf Dauer nicht überlebensfähig usw. ist. Er äußert also seine ehrliche Meinung. So verschieden von der Meinung der Bevölkerung kann die ja nicht sein, in der es laut Allensbach gerade mal 2 Prozent gibt, die die Reform für "eine gute Sache" halten. Ist diese freie, demokratisch zutiefst legitime Meinungsäußerung durch die hierarchischen Strukturen, die Sie nennen, oder durch die Gehorsamspflicht unmöglich oder halsbrecherisch - oder sonstwie strikt zu meiden? Ich meine: nein. Wo sind wir denn? Sollen etwa große Teile der Bevölkerung die Reform mit den besten Gründen für absoluten Schwachsinn halten, und die Lehrer tun alle brav so, als ob sie da etwas Gutes und Wertvolles tun? Diese Art von fundamentaler Heuchelei sollten wir doch lieber unseren Politikern überlassen.

b) Der Lehrer vermittelt zwar laut Anweisung der Behörde den Schülern die neue Rechtschreibung, aber nicht ausschließlich. Er vermittelt ihnen abwechselnd damit - oder wenigstens ab und zu - auch die sogenannte alte Rechtschreibung. Die Reform bedeutet schließlich, daß alle, Schüler wie Erwachsene, mit alter Rechtschreibung und verschiedenen neuen Rechtschreibungen und vor allem mit fehlerhaften Mischungen konfrontiert werden. Das kann man überhaupt nur dann auseinanderhalten lernen, wenn man sich bewußt mit alter und neuer Rechtschreibung beschäftigt. Also würde die viel bessere Vermittlung auch nur der neuen Rechtschreibung so aussehen, daß der Lehrer immer wieder auch alt schreibt, so daß die Kinder die Unterschiede bewußt wahrnehmen können. So fing es ja auch in der Grundschule schon an, da stand an der Tafel: "alt: Delphin, neu: Delfin ..." (wobei das ja schon falsch war, denn Delphin ist nach wie vor vorgesehen, sogar als Hauptvariante!). Also, was ist dabei, sich zum Beispiel zur Hälfte herauszunehmen, nach wie vor alt zu schreiben? So wie ich die Lehrer einschätze, tun sie aber zu 99 Prozent so, als dürften sie jetzt nur noch neuartig schreiben, und sie behaupten, sie würden ihren Schülern schaden bzw. den Lernerfolg gefährden, wenn die Schüler zwischendurch alte Schreibweisen sehen würden. Was für ein Blödsinn! Die Schüler werden überall alte Schreibweisen vorfinden und können nicht dadurch vor ihnen behütet werden, daß sie an der Tafel möglichst nur neuer Schreibweisen ansichtig werden.

Natürlich - wenn sich 99 Prozent aller Lehrer obrigkeitsfromm ("zäpfchenförmig") verhalten und auch ihr Maul nicht aufkriegen, wenn es einen Erlaß des Kultusministers zu kritisieren gäbe, dann geht der einzelne, der sich aufrecht verhält, einen steinigen Weg. Das ist aber dann der Gemeinschaft der Lehrer zuzuschreiben und etwas ganz anderes als der von Ihnen behauptete objektive Zwang, im Prinzip so gehorsam zu sein wie ein Soldat im Krieg und alles kommentarlos und hundertprozentig auszuführen, was einem aufgetragen wird. Das haben doch diese gewissenlosen Idioten von Politikern gar nicht verdient, daß man ihnen als Lehrer - als Vorbild für die Jugend - auch noch in den A. k.

Oder nochmal anders. Sie schreiben im Prinzip: Ein charaktervoller Mensch darf gar nicht Lehrer werden. Als Lehrer haben Sie Ihre Ethik schon am Anfang der Ausbildung abzulegen. Moral zählt nichts mehr, denn als Lehrer sind Sie nur noch ein willenloses Ausführungsorgan Ihrer Vorgesetzten. Ob das wirklich so sein muß?

Da besteht dann die Moral darin, daß man ein heiliges Gelöbnis geschworen hat, fortan keine Persönlichkeit mehr zu haben, oder wie?


eingetragen von J.-M. Wagner am 13.05.2003 um 15.34

Ob die Diskussion um die Dienstpflicht(en) wohl, wenn sie wirklich fortgesetzt wird, in einen anderen/eigenen Strang umziehen kann? Seit dem Beitrag „Lehrer als Vorbild“ geht es hier um alles andere als um die „ss/ß-Schreibung und die Problematik der Vokallänge in regionalen Varianten“ (einzige, partielle Ausnahme: „Re: Verschiedenes“ von Herrn Lachenmann).

(Nachtrag: Zur Zäpfchenform siehe hier. Außerdem meine ich, daß es vor kurzem irgendwo einen [unseriösen?] Beitrag unter der Überschrift „zäpfchenförmige Leberwurst“ gab, aber vermutlich ist der gelöscht worden.)

Mit Dank im voraus,
__________________
Jan-Martin Wagner


eingetragen von Theodor Ickler am 13.05.2003 um 15.11

Wenn Sie, lieber Herr Lindenthal, das mit der "Zäpfchenform" erfunden haben, verdienen Sie den Deutschen Sprachpreis 2003! (Es sind schon geringere Verdienste damit ausgezeichnet worden.)
__________________
Th. Ickler


eingetragen von Detlef Lindenthal am 13.05.2003 um 14.14

Kenntnis vor Ort
ist die Seele des Dienstes.

Reichsfreiherr Karl von und zum Stein


margel schrieb:
So sieht´s aus

Also: von dem Begriff "Eid" bitte ganz schnell Abschied nehmen.
Es heißt richtig "Gelöbnis", ich hätte es gleich sagen sollen, dann wäre die Argumentation nicht so auf Abwege geraten.
Für die Lehrer(aber sicher auch für die anderen Beamten) lautet das Gelöbnis wie folgt (Fassung Nds.):"Ich gelobe:
Ich werde meine Dienstobliegenheiten gewissenhaft erfüllen und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sowie die Gesetze wahren."
Zusatz (freiwillig): "So wahr mir Gott helfe."
Ein bißchen anders als beim Bu[n]despräsidenten, nicht wahr?
Und das war nun wirklich das Letzte [autsch, ja!] von mir in dieser Sache.
Liebe margel,

halte Einkehr, wir müssen erst nachdenken, bevor Du hier befindest, daß dies das letzte in dieser Sache wäre.

Das von Dir behauptete „Gelöbnis“ mit Schmalspurtext ist nicht, was das Niedersächsische Beamtengesetz im § 65 vorschreibt:
§ 65 Diensteid

(1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:
"Ich schwöre, dass ich, getreu den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung wahren und verteidigen, in Gehorsam gegen die Gesetze meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde. So wahr mit Gott helfe."
Der Eid kann auch ohne die Worte "So wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

(2) Erklärt ein Beamter, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so kann er statt der Worte "Ich schwöre" die Worte "Ich gelobe" oder die nach dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder nach der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft an die Stelle des Eides tretende Beteuerungsformel sprechen.

(3) In den Fällen, in denen das Innenministerium nach § 9 Abs.3 eine Ausnahme von § 9 Abs.1 Nr.1 zugelassen hat, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden; der Beamte hat, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, zu geloben, dass er seine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen wird.
Soweit es darin „Gelöbnis“ heißt, ist es rechtlich gleichbedeutend mit dem darüber angegebenen Eid.
99 % der niedersächsischen Beamten sind so zäpfchenförmig, daß sie natürlich den Diensteid schwören und auf das Gelöbnis verzichten. – Auch im Bundesbeamtengesetz, § 58 heißt es nicht „Gelöbnis“, sondern „Diensteid“.

Mit Deinen Beiträgen bestätigst Du leider mein bisheriges Bild von Beamten. Wäre es nicht besser, etwas mehr Standfestigkeit und Über-den-Dingen-Stehen zu zeigen?

Des weiteren bin ich erstaunt, daß Du Dich zu den anderen Anschuldigungen gegen die Beamtenschaft ausschweigst.
So ist das; Ihr macht die Bestimmungen (z.B. RS„R“), die uns Handwerkern die Arbeit vermiesen und die Sprache als Grundlage für die Lehrlinge-Ausbildung beschädigen, die zig Milliarden kosten und damit den Staat zerrütten und Arbeitsplätze wegplumpsen lassen; geschätzte 50 Milliarden, da kommt schon einiges an Arbeitsplätzen zusammen.

Und das alles, damit Ihr Monat für Monat das Schmerzensgeld und Schweigegeld einstreicht und uns Handwerker verhungern lassen könnt.

Nein, dies Thema ist noch nicht vom Tisch. Ich bin zuversichtlich, daß durch die Beamtenschaft ein frischer Wind wehen wird. (Ich hatte gar nicht damit gerechnet, daß Ihr Euch derart unbeholfen ertappen laßt.)

Neue Medien braucht das Land und neue Beamten!

Gruß,
__________________
Detlef Lindenthal


eingetragen von margel am 13.05.2003 um 12.01

Also: von dem Begriff "Eid" bitte ganz schnell Abschied nehmen.
Es heißt richtig "Gelöbnis", ich hätte es gleich sagen sollen, dann wäre die Argumentation nicht so auf Abwege geraten.
Für die Lehrer(aber sicher auch für die anderen Beamten) lautet das Gelöbnis wie folgt(Fassung Nds.):"Ich gelobe: Ich werde meine Dienstobliegenheiten gewissenhaft erfüllen und das Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland sowie die Gesetze wahren."
Zusatz(freiwillig): "So wahr mir Gott helfe."
Ein bißchen anders als beim Budespräsidenten, nicht wahr?
Und das war nun wirklich das Letzte von mir in dieser Sache.


eingetragen von Detlef Lindenthal am 13.05.2003 um 11.47

Da habe ich noch eine weitere „Anekdote“ von dieser Sorte:

Wir haben in Schleswig-Holstein einen Jugendrichter, der kam nur 1mal wöchentlich für einen Nachmittag zum „Dienst“.
Sein Arbeitspensum entledigte er folgendermaßen: Er bestellte die belasteten jungen Führerscheinsünder, Ladendiebe, Kiffer usw. ein und sagte ihnen: Wenn du hier 200 Mark auf den Tisch legst, lasse ich deine Akte verschwinden.

Dies Verfahren flog irgendwann auf, der Richter wanderte in Untersuchungshaft. Und nun kommt’s: Nichts kam – ein halbes Jahr lang fand sich kein Staatsanwalt und kein Richter, um gegen ihren Kollegen Anklage zu erheben. Dann fand sich aber ein anderer Richter, der festlegte, daß der Mann gemäß StPO nach einem halben Jahr aus der Untersuchungshaft zu entlassen sei.

Und ward nie mehr gesehn. (Ich muß die Geschichte noch mal vollständig ermitteln.)

Frage an unsere Beamten: Ist das alles noch im grünen Bereich?


Und die Berliner Vorgänge sind ja wohl auch nicht so ganz ohne.

__________________
Detlef Lindenthal


eingetragen von Detlef Lindenthal am 13.05.2003 um 11.19

margel schrieb:


2x2 = 5 müßten Sie nicht verkünden
Liebe margel,

Deine Stellungnahme gibt zu denken:

Mathelehrer:
2 x 2 = 5 (jeder Reifenhändler wäre bald pleite)
=> Widerstandsrecht und Widerstandspflicht;

Deutschlehrer:
Grammatikfehler, Wörterverbote, Lügen („Fehlereinsparung“, in Zeitungen und an Schulen sind die Fehlerzahlen in die Höhe geschnellt)
=> kein Widerstandsrecht und keine Widerstandspflicht???

Erkläre mir doch bitte die dafür nötige Unterscheidung ein wenig.


Lieber Herr Wrase,

Logik kann südlich und nördlich der Weser unterschiedlich sein, das habe ich schon manches Mal gemerkt; vielleicht gibt es da einen Zusammenhang mit Katholozismus und Heidentum.
Die süddeutsche Spielart (in der Schule als Zwiedenk bezeichnet) kann man kaum griffiger ausdrücken, als Sie es in Ihrer Überschrift geschrieben haben:
„Eid ist nicht Eid“
Frage: Meinen Sie damit auch „Meineid ist nicht Meineid“?
Ich frage deshalb:
Wenn es einem schwörenden Beamten, ob nun Bundespräsident oder Lehrer, schon vor seinem Schwören klar ist oder sein muß, daß ein Eid kein Eid ist, dann schwört er in dem Augenblick, wo er schwört, falsch, er schwört einen Meineid, und StGB 154 greift: Dieser Beamte ist ein Verbrecher.
(§ 154 StGB:
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle [z.B. Bundestag, Beamten-Vereidigungsrunde beim Innenminister] falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr [ = Verbrecherstrafe, § 12 StGB] bestraft.“)

Meinen Sie nicht, daß diese Aussage des Gesetzgebers klar ist?


Peter Schubert schrieb:

Das Weisungsrecht
Sehr geehrter Herr Lindenthal, nachdem Sie gestern um 20.21 Uhr mich namentlich angesprochen und etwas gefragt hatten, wollte ich nicht unhöflich sein, sondern Ihre Frage beantworten. Dann aber fand ich Ihre Zuschrift an Margel von 22.52 Uhr, in der Sie Ihre Frage selbst beantworten. Weil Sie dabei mit einem viel zu dicken Knüppel auf die falschen Leute einschlagen, schlage ich nun vor, das Thema "Weisungsrecht des Dienstherrn oder Arbeitgebers" damit gut sein zu lassen.
Lieber Herr Schubert,
bedeutet das, daß Sie sich meiner Meinung anschließen?
Was meinen Sie mit „viel zu dicken Knüppel auf die falschen Leute einschlagen“, meinen Sie, man sollte die Beamten (von der Kultusministerin ohne Peilung bis zum Deutschlehrer ohne Rückgrat), die zuallererst für die katastrophalen Zustände in den Schulen verantwortlich sind, gar nicht kritisieren?


Noch eine kleine „Anekdote“:
In meiner Zeit, als ich Elternvertreter an der Husumer Theodor-Storm-Schule war, hat der Mathelehrer meines ältesten Sohnes seinen Kindern auf der Klassenfahrt Haschisch mitgebracht und mit einer Auswahl der 17jährigen Jugendlichen zusammen gekifft.
Meine Versuche, eine Untersuchung in Gang zu bringen, wurden von der Beamtenschaft vereitelt. Davon noch im Amt sind:
Herr Gast, der kiffende Mathelehrer;
Herr OStDir Vollersen, sein Schulleiter;
Herr OPM Schaer, Polizeibeamter in Husum, Vorsitzender des Elternbeirates,
Herr Ministerialrat Beyer, der zuständige Aufsichtsbeamte in Kiel;
die Bild-Redakteure, von denen ich mir Öffentlichkeitsdruck erhoffte.
Frage in die Runde: Ist sowas alles noch im grünen Bereich? Kann es sein, daß die meineidige Beamtenschaft zu einer kriminellen Vereinigung geworden ist, die eidwidrig Bürgerkrieg gegen ihr eigenes Volk führt?

– geändert durch Detlef Lindenthal am 14.05.2003, 17.46 –
__________________
Detlef Lindenthal


eingetragen von margel am 13.05.2003 um 11.14

Verehrter Herr Wrase,

das führt zu nichts. Es ist alles richtig, was Sie vorbringen.
Aber Sie verkennen die ungebrochen hierachische Struktur des Beamtenwesens. Der Lehrer hat auszuführen, was ihm an Lehrplänen, Rahmenrichtlinien usw. aufgetragen wird. Genau wie der Verwaltungsbeamte alle gesetzlichen und sonstigen Vorgaben
bedingungslos zu befolgen hat.
Ob etwas "dem Volke nützt oder schadet" entscheiden, so gesehen,
nicht Sie als Lehrer, sondern Ihre Dienstvorgesetzten, von denen man sozusagen stillschweigend annimmt, daß mit dem höheren Amt auch die höhere Einsicht einhergeht - um es mal etwas banal auszudrücken.
Wenn man das alles nicht aushalten kann und will, darf man eben nicht beamteter Lehrer werden. Hohe moralische Grundsätze
werden sonst an der unerfreulichen Wirklichkeit rasch zuschanden. Klag Du - man wird Dir´s zeigen!


eingetragen von Wolfgang Wrase am 13.05.2003 um 09.39

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von margel
Von Meineid habe ich schon gar nicht gesprochen. Natürlich geht es hier nicht um die Vereidigung in einem Strafverfahren ...
Ohne Gehorsamspflicht läßt sich das Beamtentum nicht aufrechterhalten. Es ist fast wie beim Militär ...


Meine Ausführungen über den Eid bezogen sich auf Herrn Lindenthal, der von Meineid und vom Strafgesetzbuch gesprochen hatte.

Daß das Beamtentum grundsätzlich mit der Gehorsamspflicht verknüpft sein muß, ist wohl richtig, aber wie weit reicht diese Gehorsamspflicht? Meiner Meinung nach endet sie dort, wo der Beamte angewiesen wird, etwas Schädliches zu tun (auch wenn das wiederum recht allgemein ausgedrückt ist). Das Beamtentum bricht nicht zusammen, wenn sich Lehrer offen gegen die Rechtschreibreform äußern und beispielsweise die sogenannte alte Rechtschreibung parallel zu der sogenannten neuen Rechschreibung vermitteln, nebst einer Aufklärung über die jeweiligen Vorteile (meist der alten Rechtschreibung) und Nachteile (meist der neuen Rechtschreibung bzw. der Reform insgesamt). Im Gegenteil, das Beamtentum wird der Lächerlichkeit preisgegeben, wenn alle nur immer ihre "Pflicht" erfüllen, kommentarlos, unterschiedslos, meinungslos. Das ist ein von innen her verfaultes, morsches, verdorbenes Beamtentum: weil es seine höhere Pflicht mißachtet, dem Volk Nutzen zu bringen und Schaden von ihm abzuwenden, egal ob man das geschworen hat oder nicht. Wer die Beamtenpflicht im Konfliktfall allein darin sieht, Anweisungen von oben zu befolgen, sieht meiner Meinung nach das Beamtentum in einer sehr verengten Weise, indem der (grundsätzlich zweifellos sinnvolle) Gehorsam unverhältnismäßig hervorgehoben und das Gemeinwesen, dem die Beamten letztlich dienen sollen, hintangestellt wird. Dem Volk, nicht ihren Vorgesetzten sollen sie Nutzen bringen! Nicht wahr?


eingetragen von margel am 13.05.2003 um 09.13

Lieber Herr Wrase, lieber Herr Upmeyer, und alle anderen
tapferen Kämpfer,

ich rede ja nicht der Feigheit und Drückebergerei das Wort,das werden Sie mir wohl abnehmen.
Von Meineid habe ich schon gar nicht gesprochen. Natürlich geht es hier nicht um die Vereidigung in einem Strafverfahren.
Sie können noch soviel von Zivilcourage, Sekundärtugenden, Vorbildfunktion gegenüber den Schülern usw. reden - Tatsache bleibt, daß Sie im Ernstfall (der aber vermutlich nicht eintreten wird, weil die Obrigkeit selbst nicht voll hinter der Reform steht) sehr schlechte Karten hätten. Ohne Gehorsamspflicht läßt sich das Beamtentum nicht aufrechterhalten. Es ist fast wie beim Militär, nur daß es nicht gerade ums "Läbige" geht. Wohl aber um Selbstachtung
Wahrhaftigkeit, gutes Gewissen, Würde. Die aber interessieren Ihre Vorgesetzen erst in zweiter Linie.


eingetragen von Wolfgang Wrase am 13.05.2003 um 08.43

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Detlef Lindenthal

Nein, margel, umgekehrt wird ein Schuh daraus. Jeder deutsche Beamte hat, mit oder ohne religiöse Beteuerung und in kleinen bundesländlichen Abwandlungen, den Eid des Bundespräsidenten geschworen (Art. 56 GG):
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Nur Zivilcourage und Widerstand können einen Beamten vor dem Eidbruch bewahren (der ist gleichwertig mit Meineid, und Meineid ist ein Verbrechen, §§ 154 und 12 StGB).



Ein Bruch dieses Eides gegenüber dem Staat bzw. dem Dienstherrn ist nicht dasselbe wie ein Meineid im Sinn des Strafgesetzbuchs. Denn ein Eid bezieht sich üblicherweise auf etwas, was man überhaupt eindeutig beurteilen kann, also auf eine Tatsache der Vergangenheit, zum Beispiel: "Ich schwöre, daß ich dieser Person meines Wissens nie zuvor begegnet bin." Der Beamteneid ist aber eine ziemlich schwammige Absichtserklärung über das eigene zukünftige Verhalten. ("Gerechtigkeit gegen jedermann üben": Was soll das sein, wann ist es erfüllt, wann ist es verletzt?) Das ist fast so, als wollte man beeiden: "Ich schwöre, daß ich diese Person nie wieder sehen werde." So etwas kann man in einem realistischen Sinn gar nicht hundertprozentig erfüllen und deshalb auch nicht ernstzunehmend beeiden.

Ein Gericht (das Verfassungsgericht?) hat sich, wenn ich mich richtig erinnere, einmal mit dieser Frage beschäftigt, nachdem jemand den Ex-Bundeskanzler Kohl wegen Meineids verklagt sehen wollte. Der Bescheid über dieses Ansinnen lautete: Das war gar kein Eid, sondern eine vage Absichtserklärung, die zwar einen gewissen moralisch bindenden, aber keinen rechtlich verwertbaren Charakter habe.

Um Meineid kann es hier deshalb nicht gehen. Daß der Beamte, der Murks und im wissenschaftlichen Sinn höchst Fragwürdiges zu vermitteln hat, in Gewissensnöte und auch in Konflikt mit seinem Beamteneid gerät, ist damit nicht in Frage gestellt. Der Konflikt spielt sich ja schon innerhalb dieses Beamteneides ab: Seine Pflicht erfüllen und gleichzeitig den Nutzen des Volkes mehren - das ist gar nicht möglich, wenn etwas Dummes, Unsinniges angeordnet wird. Das dürfte aber dann eher den Wert des ehemaliges Schwurs nochmals herabsetzen und nicht dem armen Beamten als Sünde angerechnet werden.

Interessant wäre dann aber die Frage, warum sich fast alle Beamten bei der Rechtschreibreform für den Teil "Pflicht erfüllen" entscheiden (Erfüllung einer Sekundärtugend) und nicht für den höherwertigen Abschnitt "dem Volk Nutzen bringen, Schaden von ihm abwenden" (primärtugendhaftes Verhalten). Da kann man nur mutmaßen: Das ist der deutsche Charakter: Die Deutschen sind ein Volk der Sekundärtugend, des Gehorsams, der Unterwerfung. Bequemer ist es allemal.

Nicht zu vergessen: Auch wenn es nicht um Meineid geht, die Lehrer müssen beim Widerstand gegen diese Reform schon, wie Margel richtig bemerkt, mit empfindlichen Nachteilen rechnen, von einem insgesamt getrübten persönlichen Verhältnis zu den Kollegen über erniedrigende Zurechtweisungen von der Obrigkeit bis hin zur Nichtbeförderung.


eingetragen von Henning Upmeyer am 13.05.2003 um 08.41

Macht sich derjenige Lehrer der Herabsetzung des Ansehens seiner Vorgesetzten einschließlich des Kultusministers schuldig oder schadet er seiner Beförderung, wenn er seine Schüler wahrheitsgemäß darüber aufklärt, wo die Rechtschreibreform Grammatikfehler lehrt, und muß er aus diesen Gründen solche Diskussionen unterbinden? Soll er mündige Bürger heranbilden oder Befehlsausführer, wie er selbst einer ist?


eingetragen von margel am 13.05.2003 um 08.04

Lieber Herr Lindenthal,

Ihr Engagement ehrt Sie. Sie werden mir, so hoffe ich, abnehmen, daß auch ich die Rechtschreibreform veabscheue und bekämpfe. Meine bisherigen Äußerungen hierzu waren wohldeutlich genug.-
Ich möchte, weil eben hier anscheinend einige Lehrer versammelt sind, aber doch noch einmal(trotz Ihres "Schlußpunktes", Herr Schubert) klarstellen, daß der Beamte vor allem und fast unbedingt zum Gehorsam gegen seinen Dienstherrn verpflichtet ist. Hat er Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Vorschrift oder Anweisung, so besteht eine sog. "Remonstrationspflicht", d.h.
er muß diese Bedenken votragen. Sagt der Dienstherr dann: Tu es trotzdem, so ist der ausführende Beamte erst einmal entlastet.
Natürlich wird sich das nicht auf offensichtliche Straftaten ausweiten lassen. Rechtsvorschriften sind aber mit der Einführung der reformierten Schreibung an den Schulen nicht verletzt worden. Daß die Lehrer gezwungen sind, offensichtlich Falsches zu unterrichten, entbindet sie nicht von Ihrer Gehorsamspflicht. Man könnte sich allenfalls einen Verstoß gegen die Menschenwürde vorstellen, was dann wieder, wie auch die Einführung, das Budesverfassungsgericht
beschäftigen könnte.
Das Falsche wird zwar, anders als Frau Dr.Menges meinte,
durch Erlaß nicht richtig. Es ist aber nicht "falsch genug" , als daß der Beamte, speziell der Lehrer, es nicht befolgen müßte. M.a.W.: 2x2 = 5 müßten Sie nicht verkünden, aber
"Leid tun" abzulehnen, steht Ihnen nur als Privatmann zu.


eingetragen von Peter Schubert am 13.05.2003 um 07.38

Sehr geehrter Herr Lindenthal, nachdem Sie gestern um 20.21 Uhr mich namentlich angesprochen und etwas gefragt hatten, wollte ich nicht unhöflich sein, sondern Ihre Frage beantworten. Dann aber fand ich Ihre Zuschrift an Margel von 22.52 Uhr, in der Sie Ihre Frage selbst beantworten. Weil Sie dabei mit einem viel zu dicken Knüppel auf die falschen Leute einschlagen, schlage ich nun vor, das Thema "Weisungsrecht des Dienstherrn oder Arbeitgebers" damit gut sein zu lassen.


eingetragen von Detlef Lindenthal am 12.05.2003 um 20.52

Liebe margel,
mit freudigem Herzen kann ich Dir auf ganzer Linie widersprechen; Du schreibst:


Es wäre nicht ratsam, die reformierte Rechtschreibung explizit zum kritisch zu diskutierenden Unterrichtsgegenstand zu machen.
Eine Begründung lieferst Du dafür allerdings nicht. Ich dagegen weiß, daß kaum etwas besser geeignet ist, Staates Wohl und Wehen zu verdeutlichen, als der Neuschreibmurks.

Darin liegt eben das Dogmatische, Bekenntnishafte der ganzen Unternehmung.
Eben. Und das Lehrreiche.

Tatsächlich könnte der Lehrer, der das versuchen sollte, in disziplinarische Nöte geraten. ... Der goldene Käfig des Beamtenstatus erlaubt kein Ausbrechen.
Nein, margel, umgekehrt wird ein Schuh daraus. Jeder deutsche Beamte hat, mit oder ohne religiöse Beteuerung und in kleinen bundesländlichen Abwandlungen, den Eid des Bundespräsidenten geschworen (Art. 56 GG):
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Nur Zivilcourage und Widerstand können einen Beamten vor dem Eidbruch bewahren (der ist gleichwertig mit Meineid, und Meineid ist ein Verbrechen, §§ 154 und 12 StGB).

Die vielen sprachwissenschaftlich erwiesenen Fehler und Ungereimtheiten der Reform können nur um den Preis der Unterwerfung, des sacrificium intellectus als sakrosankt durchgedrückt werden.
Auf deutsch würde man das vielleicht verstehen.

Vergleichbares hat es meines Wissens in der jüngeren Vergangenheit, außer in totalitären Regimes, nicht gegeben.
Napoleon, Hitler und Honecker haben nicht Tausende von Wörtern verboten.

Das ist die bittere Wahrheit, über die sich manche Kollegen zwar hinwegzutäuschen versuchen, ich brauche keinen Namen zu nennen - sapienti sat.
Was bleibt, sind Schleichwege, versteckte Renitenz, es gibt da einige Optionen;
jeder Betroffenen lernt sie mit der Zeit kennen und nutzen - wenn er nicht schon ganz verbogen ist.
Wenn ich sowas lese, dann wundert mich gar nichts mehr, und vor allem nicht, wieso DDR und 3. R funktionieren konnten. Schande über den Beamtenstand!!!
Besser ist zur rechten Zeit der offene Widerstand: Gesetze machen wie in S.-H., wenn das nichts nützt, dann neue Medien aufbauen.
Der Berliner Staat ist sowieso am Ende; die Rentenkasse ist in 10 oder 20 Jahren nur noch ein schlechter Witz. Da sollte untreuen, eidbrüchigen Rechtschreib„reform“-Beamten erstmal 25 % der Rente abgezogen werden, dann reicht der Rest der Rente etwas länger.

Herzliche Grüße, Ihr
__________________
Detlef Lindenthal


eingetragen von margel am 12.05.2003 um 20.12

Es wäre nicht ratsam, die reformierte Rechtschreibung explizit zum kritisch zu diskutierenden Unterrichtsgegenstand zu machen.
Darin liegt eben das Dogmatische, Bekenntnishafte der ganzen Unternehmung. Tatsächlich könnte der Lehrer, der das versuchen sollte, in disziplinarische Nöte geraten. Die vielen sprachwissenschaftlich erwiesenen Fehler und Ungereimtheiten
der Reform können nur um den Preis der Unterwerfung, des
sacrificium intellectus als sakrosankt durchgedrückt werden.
Vergleichbares hat es meines Wissens in der jüngeren Vergangenheit, außer in totalitären Regimes, nicht gegeben.
Der goldene Käfig des Beamtenstatus erlaubt kein Ausbrechen.
Das ist die bittere Wahrheit, über die sich manche Kollegen zwar hinwegzutäuschen versuchen, ich brauche keinen Namen zu nennen - sapienti sat.
Was bleibt, sind Schleichwege, versteckte Renitenz, es gibt da einige Optionen; jeder Betroffenen lernt sie mit der Zeit kennen und nutzen - wenn er nicht schon ganz verbogen ist.


eingetragen von Walter Lachenmann am 12.05.2003 um 18.52

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Peter Schubert

Bundestrich. Der Bindestrich bei "Mess-Ergebnis" ist nicht so sehr wegen des Doppel-s sinnvoll; Die Trennung Meßer- gebnis ist auch nicht besonders leserfreundlich. Drucker, die ihren Lesern das Lesen erleichtern wollen, sollten bevorzugt zum Bindestrich greifen, wenn der zweite Wortbestandteil mit einem Vokal beginnt.



Die Trennung Meßer-gebnis hätte auch ohne Reform ein kompetenter Setzer vermieden. Es geht um das ganze Wort Messergebnis, und dergleichen Beispiele gibt es sehr viele (Bassarie, Baßarie - Missachtung, Mißachtung usw.; muß man da noch argumentieren? Daß es in der deutschen Orthographie das ß - wie auch immer man sich seine Herkunft zusammenreimen mag - gibt, hat sicherlich seine guten Gründe, und dem schönen Zeichen wurden seine Funktionen sinnvoll und ohne jegliche »Regelungsgewalt« durch die Sprachpraxis zugewiesen. Das merkt man doch spätestens jetzt, wo die Didaktik-Ideologen es künstlich umfunktionieren wollen. Es funktioniert ja auch nur scheinbar, nämlich dann, wenn man die »alten« Regeln kennt, und weiß, wo bisher auch bei kurzen Vokalen kein ß stand.

Und es geht eine neue Häßlichkeit damit einher, die von sich als fortschrittsfreundlich wähnenden Zeitgenossen als funktional, logisch und deshalb irgendwie sogar ästhetisch empfunden wird: Flusssenke, behelfsweise Fluss-Senke (auf diese schwerfällige Schreibweise wäre vor der Reform kein Mensch gekommen, war ja auch völlig unnötig), soll funktionaler oder gar ästhetischer sein als die hübsche Flußsenke! Die sich selbst entwickelnde Orthographie wußte schon, weshalb sie die sinnlose Ansammlung dreier Konsonanten verwarf. Ähnlich war es auch in den fortschritts- und funktionsgläubigen Nachkriegsjahren, als eine nahezu unleserliche Typographie und eine kaum bewohnbare Architektur als eine Art neuer Ästhetik bejubelt wurden. Heute ist das alles nur noch langweilig.

Der Hinweis, daß nur freie Menschen es sich leisten können, die Rechtschreibreform zu kritisieren, spricht ja für sich - was meinen Sie, Herr Schubert? Vielleicht sollten Sie nach Freiheit streben, und sei es Gedankenfreiheit.

Erstaunlich ist die Begabung vieler Menschen, aus einer Not eine Tugend zu machen, selbst wenn die Not gar nicht so groß ist. Könnte es Denkfaulheit sein? Die pathetischen Begriffe, die in Richtung vorauseilender Gehorsam, Duckmäusertum oder mangelnde Zivilcourage gehen, sind sicherlich manchmal ungerecht, denn viele Menschen glauben ja zunächst einmal an das Gute im Neuen. Und so groß ist der Leidensdruck ja auch gar nicht. Was aber gebildete und sachkundige Menschen, die sogar ein Akzentzeichen von einem Apostrophen zu unterscheiden wissen, dazu bewegt, sich für Verrenkungen bereitzufinden, auf die sie aus eigenem Antrieb niemals gekommen wären, wenn sie vermuten, damit lägen sie im allgemeinen Konsens, ist allerdings rätselhaft. Selbstverschuldete Unmündigkeit - das war 18. Jahrhundert! Weiter sind wir seither nicht gekommen, die Tendenz ist eher rückläufig.

Man müßte eine soziopsychologische Arbeit schreiben über die Wirkung der Rechtschreibreform auf die Psyche der Gemeinschaft und des Einzelnen. Wenn ich persönlich etwas an der Rechtschreibreform interessant finde, dann diesen Aspekt. Fast faszinierend...
__________________
Walter Lachenmann


eingetragen von Detlef Lindenthal am 12.05.2003 um 18.21

Lieber Herr Schubert,

weil Sie derart über die Weisungs-(Un-)Abhängigkeit von Lehrkräften nachdenken, habe ich eine Frage an Sie:

Wenn es z.B. einen Deutschlehrer gibt, und der sagt sich:
Rechtschreib„reform“ entspricht nicht meiner Auffassung, ich unterrichte den Kindern z.B. die Kommasetzung so, wie sie später, wenn die Kinder bei F.A.Z., WELT oder SPIEGEL arbeiten, gebraucht wird; und die ß-Schreibung gleichfalls in bewährter Weise, und die Wörterverbote sind eh einer Kulturnation unwürdig, die mache ich nicht mit; und dies alles macht er im Deutschunterricht den Kindern begreiflich.

Dann kann es gut sein, daß sein Schulleiter ihn hernimmt und versucht, ihn abzumahnen und möglicherweise disziplinarisch zu belangen.

Die Frage nun:
Wer hat dann hauptsächlich ein Problem, der Schulleiter oder der Deutschlehrer?

Zusatzfrage: Wenn die Schulkinder diese Erörterung der Erwachsenen mitverfolgen, werden sie dann eher verwirrt (desorientiert), oder lernen sie etwas recht Nützliches über Rechtsstaat, sittliche Grundlagen einer Kulturnation, Zivilcourage und so weiter?

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Detlef Lindenthal


eingetragen von Theodor Ickler am 12.05.2003 um 18.15

Ich habe keine "Professoren" genannt, außer dem einen ausdrücklich erwähnten. Die meisten Leute, die sich hier ständig zu Wort melden, sind nicht alt. Übrigens ohnehin ein belangloser Gesichtspunkt. Die Reform stammt auch nicht von jungen Kerlen.
Ich habe meine Dienstpflichten und erfülle sie. Da Forschung und Lehre frei sind, bin ich es auch.
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Th. Ickler


eingetragen von Peter Schubert am 12.05.2003 um 18.01

Herr Prof. Ickler, zu Ihren Einträgen vom 13. Mai:

Nummern. Sie haben es ironisch gemeint. Aber trotzdem stimme ich Ihnen in beiden Punkten zu. Wer mich anredet, braucht keine besondere Ehrerbietung zu zeigen; er kann "du" klein schreiben. Wenn er aber Respekt bezeugen will, mag er beim Sie bleiben.

Bundestrich. Der Bindestrich bei "Mess-Ergebnis" ist nicht so sehr wegen des Doppel-s sinnvoll; Die Trennung Meßer- gebnis ist auch nicht besonders leserfreundlich. Drucker, die ihren Lesern das Lesen erleichtern wollen, sollten bevorzugt zum Bindestrich greifen, wenn der zweite Wortbestandteil mit einem Vokal beginnt.

Zwischenbemerkung. Die Schreibweise "Leid tun" und "auseinander setzen" finde auch ich missglückt.

Meriten. Die von Ihnen genannten Professoren haben sich alle schon seit längerer Zeit nicht mehr beteiligt. Wie ist es mit Ihnen persönlich? Es hat nicht den Eindruck, dass Sie inhaltlich oder zeitlich irgendjemandem noch gehorchen müssten.


eingetragen von Theodor Ickler am 12.05.2003 um 15.14

Eine Frage an Herrn Schubert: Wer sind denn die "Emeritierten", die in diesem Forum "den Ton angeben"? Mir fällt nur Prof. Jochems ein, der sich aber schon lange nicht mehr beteiligt, übrigens immer ungewöhnlich jugendfrisch wirkte. Aber die Herren Markner, Stirnemann, Wrase, Dörner usw. sind doch ziemlich junge bzw. sogar sehr junge Leute.
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Th. Ickler


eingetragen von Theodor Ickler am 12.05.2003 um 15.01

Die jetzt so häufigen Schreibweisen wie Mess-Ergebnis entstammen allein dem Wunsch, eine erst durch die Reform entstandene Schwierigkeit zu beheben. Das sieht man sofort, und es wirkt behelfsmäßig und schwerfällig. Die Schlußbuchstabigkeit war eben doch recht sinnvoll. Ich weiß schon: "Davon geht die Welt nicht unter." (Hat übrigens nie jemand behauptet.)
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Th. Ickler


eingetragen von Theodor Ickler am 12.05.2003 um 14.55

Unsere Väter usw. waren schön dumm, daß sie numerieren so lange mit einem einzigen m geschrieben haben, ohne zu bemerken, daß es um Nummern geht. Sie haben bekanntlich auch nicht gewußt, daß gegenüber Personen, die man duzt, keine besondere Ehrerbietung am Platze ist, und daher die Anrede du in Briefen klein geschrieben werden sollte. Man war sozusagen aus Unwissenheit höflich. Das ist eben der Fortschritt, daß wir das heute alles durchschauen und viel besser machen.
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Th. Ickler


eingetragen von margel am 11.05.2003 um 17.50

Eine Bemerkung zur Rechtschreibreform aus Schweizer Sicht.
(Ich kenne die Schweizer ziemlich gut, aus hautnaher Bekanntschaft, könnte man sagen.)
Insgesamt hat die Reform die Schweizer wenig bewegt oder gar aufgeregt. Da das Hochdeutsche nur geschrieben, aber nicht gesprochen wird, ist es gefühlsmäßig viel weniger besetzt als bei uns. Es ist eben nicht die Mutter- sondern eine Fremdsprache. Ich spreche natürlich vom normalen Sprachbenutzer, nicht von den Sprachteilhabern, denen die Hochsprache Beruf oder Berufung ist.
Noch ein kleines Erlebnis am Rande: Auf einer Bergwanderung traf ich einen Einheimischen. Wir kamen ins Gespräch, und er erzählte u.a. von einem Freund am "Schlauchsee".
Er hatte den Schluchsee eingemeindet und dann ins "Schriftdeutsche" rückübersetzt - allerdings sah er mich doch etwas fragend an dabei, so ganz geheuer war ihm das nicht!
Im übrigen darf man nur hoffen, daß all die vielen Spielarten des Alemannischen erhalten bleiben. Für mich gibt es nichts Schöneres, als eine urchiges, singendes Bärndütsch(das ich vielleicht gar nicht ganz verstehe), ein rollendes Churerdütsch oder auch ein spitziges Baseldytsch zu hören, wenn ich mal wieder im Lande bin.


eingetragen von Peter Schubert am 11.05.2003 um 15.07

Wussten Sie, Herr Wagner, dass Ihr Beitrag vom 12. Mai, 13.02 Uhr, wenn man ihn ausdruckt, fast 5 eng beschriebene Druckseiten in Anspruch nimmt? Ich weiß nicht, ob für Texte dieses Ausmaßes das Internet das richtige Medium ist. - Antworten würden dadurch erleichtert, dass Sie Ihre Absätze nummerierten (also mit Nummern versehen, daher das Doppel-m). Ich könnte es mir leicht machen und einfach schreiben: Das war nix. Das mache ich aber nicht.

Wenn für Sie die Silbenlänge ein dehnbarer Begriff ist, ist eine Diskussion über die Heyse-Schreibung sinnlos. In romanischen Sprachen kann man sich manchmal auf einer Silbe ausruhen und sie in die Länge ziehen. Im Hochdeutschen geht das nur in den langen oder diphthongierten Silben. Und welche das sind, steht immer fest:

Lamm: kurz
Leim: Diphthong
lahm: lang
aua: Diphthong
innen: kurz
innerlich: kurz
außen: Diphthong
äußerlich: Diphthong

Über die dialektalen Abweichungen sollte hier nichts geschrieben werden. Das führt ins Bodenlose, wie neulich hier meine Diskussion mit einem Dialektsprecher, der allen Ernstes bei "süß" ein stimmhaftes s hörte, nicht vorn, sondern hinten.

Mir ist zufällig bekannt, dass Schweizer ziemlich spöttisch reagieren, wenn von unserer Rheinseite Ratschläge zu ihnen kommen. Ich enhalte mich eines Kommentars zum Schweizer Beispiel.

Es gehört zwar nicht hierher, aber trotzdem ... Sie, Herr Wagner, schreiben "... gemäß seiner beiden Funktionen". Das Wort "gemäß" steht nicht mit dem Genitiv. Das Gleiche gilt bei einigen anderen Präpositionen, auch wenn sie als schriftdeutsch oder amtsdeutsch empfunden werden: entgegen, entsprechend, zufolge; in der Schweiz auch trotz und wegen.

Zwei lange s durften in Fraktur oder deutscher Handschrift nicht im Auslaut stehen. Man durfte "wäßrig" schreiben; wer noch ein ausgefallenes e empfand, durfte auch "wäss'rig" schreiben (mit Apostroph, nicht mit accent grave!). Wer aber den Apostroph wegließ, musste ein ß setzen. Ein bisschen spitzfindig war das ja schon ...

Die Bambuse. Bei Ihren Horrorwörtern Bambusessstäbchen und Messergebnis liegt das Problem doch darin, dass der Schreiber entweder nicht wollte, dass der Leser seinen Text beim ersten Lesen verstand, oder dass er den Bindestrich nicht kannte. Bei Bambus-Essstäbchen und Mess-Ergebnis ist doch wohl alles klar.

Das ß ist aus einer Ligatur entstanden, nach meiner Ansicht aus langem Fraktur-s und Fraktur-z, nach anderer Ansicht aus langem und rundem s. Welche Ansicht richtig ist, ist allenfalls von historischem Interesse. Heute wird das Schriftzeichen als ein Buchstabe empfunden. Es gab einmal die Regel, dass, wenn Missverständnisse möglich waren, ein ß nicht durch ss, sondern durch sz ersetzt werden sollte: PREUSZEN. Sie gilt nicht mehr.

Den "Kompromissvorschlag" der DASD habe ich in Anführungs-zeichen gesetzt, weil es ein Zitat war. Dafür, ob beim Zitieren die aktuelle Rechtschreibung oder die des Originals verwendet wird, gibt es keine Regel. Müsste man immer schreiben wie der Originaltext, wären Zitate aus der Luther-Bibel ziemlich mühsam.

Ihre Formulierung, Herr Wagner, vom "vorauseilenden Gehorsam" oder von "Feigheit vor dem Feind" sollten Sie nicht mehr verwenden. In diesem Forum geben Emeritierte und pensionierte Lehrer den Ton an. Die gehorchen niemandem mehr, und sie haben keine Feinde mehr. Wenn die so schreiben, wie sie es für richtig halten, ist das okay. Aber sie sollten sich auch nicht über anders Schreibende erheben. Wer niemandem mehr gehorchen muss und keine Feinde mehr hat, kann auch keinen Männerstolz vor Königsthronen mehr zeigen.







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