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-- Fragen zur Kommasetzung (http://Rechtschreibung.com/Forum/showthread.php?threadid=755)


eingetragen von Theo Grunden am 10.04.2004 um 06.27

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Klaus

Mir jedenfalls ist die alte Dudenregelung, daß bereits das Wörtchen "um" als Ergänzung gilt und ein Komma erzwingt, immer schon als Übertreibung erschienen.

Aus welchem Wortlaut der alten Dudenregelung geht denn hervor, daß sie hier ein Komma tatsächlich erzwingt? (Ich wage, diese Frage zu wiederholen, da sie hier noch nicht beantwortet wurde.)


eingetragen von Klaus Paßoll am 09.04.2004 um 18.56

Der Vierte Bericht sagt, daß Kritiker ein obligatorisches Komma bei adverbialen Infinitivgruppen (anstatt zu/ohne zu/um zu) gefordert hätten.
Weiß jemand, wer das gefordert hat und mit welchen Gründen?
Mir jedenfalls ist die alte Dudenregelung, daß bereits das Wörtchen "um" als Ergänzung gilt und ein Komma erzwingt, immer schon als Übertreibung erschienen. Ohne weitere Ergänzung scheint mir in diesem Fall ein Mißverständnis kaum möglich.
Diese Passage des Vierten Berichts illustriert auch die ständig wiederholte Taktik der RSK, einzelne Kritikpunkte willkürlich herauszugreifen und natürlich so gut wie immer abzulehnen, die Hauptkritiken aber zu ignorieren. In diesem Fall wird durch die Wendung "im Einzelnen" obendrein noch suggeriert, daß das alle Einwände seien.


eingetragen von Theo Grunden am 27.03.2004 um 16.00

Ich glaube, ich habe noch nicht klarmachen können, um was es mir ging. Nehmen wir mal den Satz "Ich habe versucht, das Gerät zu reparieren". Auf den Duden-Internetseiten wird behauptet, hierbei sei das das Komma bisher obligatorisch gewesen.

„Komma obligatorisch“ bedeutet doch, daß ein Weglassen des Kommas ein Fehler wäre. Aus der Formulierung von R 107 kann man aber allerhöchstens entnehmen, daß ein solches Weglassen ungewöhnlich wäre (da man den erweiterten Infinitiv mit „zu“ eben „nur“ gewöhnlich durch Komma abtrennt), aber nicht falsch!

Wenn z.B. der Duden jetzt schreibt (K 41) „Bei Substantivierungen aus dem Englischen, die auf eine Verbindung aus Verb und Partikel (Adverb) zurückgehen, setzt man gewöhnlich einen Bindestrich“, kann man doch auch nicht daraus ableiten, daß in solchen Fällen die Schreibung mit Bindestrich obligatorisch bzw. Pflicht sei.

Oder hat das Wort „gewöhnlich“ in diesen beiden Zusammenhängen unterschiedliche Bedeutungen (abgesehen davon, daß der Duden nun keine Regelungsbefugnis mehr hat)? Wenn ich da etwas falsch sehe, lasse ich mich gerne belehren.


eingetragen von Theodor Ickler am 26.03.2004 um 13.32

Was die Infinitive als Subjekte betrifft, so war R 107 zweifellos unnötig strikt formuliert. Aber die Ungleichbehandlung von Subjekts- und Objektsinfinitiven hatte schon ihren Grund. Wenn man sich eine größe Zahl von authentischen Beispielen ansieht, wird man erkennen, daß Objektsinfinitive ohne Komma viel häufiger mißdeutet werden können, denn es gibt andere Konstruktionen, die genauso anfangen ...
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Th. Ickler


eingetragen von Theo Grunden am 26.03.2004 um 12.25

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Christian Dörner
Die Formulierung hatte in der Tat einen Grund, da es die berühmte Ausnahme mit dem Subjektsinfinitiv gab.

Das Vorhandensein dieser (und weiterer) Ausnahmen, die ja im folgenden Text auch genannt werden, kann zur Erklärung des "gewöhnlich" m.E. nicht herangezogen werden.

Wenn ich in einem Fall, der nicht als Ausnahme genannt wird, das Komma wegließe, dann könnte man das - in Anlehnung an den Regeltext von R 107 - vielleicht "ungewöhnlich" nennen, aber eben nicht falsch.

R 109 hat beispielsweise auch Ausnahmen. Trotzdem steht da nicht etwa: "Nebengeordnete selbständige Sätze trennt man gewöhnlich mit Komma ab."


eingetragen von Christian Dörner am 26.03.2004 um 11.22

Die Formulierung hatte in der Tat einen Grund, da es die berühmte Ausnahme mit dem Subjektsinfinitiv gab. Und da wir gerade im Leitthema »Schule« sind, hier ein Beispiel:

Im Satz

Jeden Morgen in die Schule zu gehen, hat er schon immer gehaßt

mußte das Komma stehen, während in dem Satz

Jeden Morgen in die Schule zu gehen ist ihm schon immer schwergefallen

ein Komma an derselben Stelle ein Fehler gewesen wäre.
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Christian Dörner


eingetragen von Theo Grunden am 26.03.2004 um 10.23

Die bisherige Regel R 107 zur Kommasetzung lautet wörtlich so:

Der erweiterte Infinitiv mit „zu“ (die Infinitivgruppe, Grundformgruppe) wird gewöhnlich durch Komma abgetrennt.

Frage: Welche Bedeutung hat ich diesem Zusammenhang das Wort „gewöhnlich“?
Man hört und liest in diesem Zusammenhang immer wieder, in solchen Fällen sei bisher ein Komma obligatorisch gewesen; es sei grundsätzlich Pflicht gewesen, es zu setzen.

Es muß aber doch einen konkreten Grund dafür geben, daß gerade in dieser Regel das einschränkende Wort „gewöhnlich“ steht. Nur ein einfacher Hinweis darauf, daß es weiter unten auch (definierte) Ausnahmen dazu gibt, kann es wohl nicht sein. Denn solche existieren zu vielen anderen Regeln auch, und dort erscheint eben nicht dieses „gewöhnlich“.

Was spricht also dagegen, die bisherige Regel R 107 so zu verstehen:

Man setzt in den Fällen des erweiterten Infinitivs mit „zu“ oft (meistens/möglichst/vorzugsweise) ein Komma; eine Pflicht dazu besteht aber nur in den (noch weiter unten) aufgeführten besonderen Fällen.


eingetragen von J.-M. Wagner am 16.01.2004 um 14.10

Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es dabei um die Inkonsistenz, einerseits die Konjunktion dass zu schreiben (neue R.: mit ss), andererseits aber verlorengeht (herkömmliche R.: Zusammenschreibung). Letzteres wird von den neuen Regeln ausgeschlossen (vgl. § 34 E3 (3)), ersteres wäre nach den herkömmlichen Regeln tolerabel, falls kein ß zur Verfügung steht.
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Jan-Martin Wagner


eingetragen von Theodor Ickler am 16.01.2004 um 10.31

Die Kommas sind korrekt, da "nämlich" typische Appositionen einleitet. Nicht korrekt ist "dass" (oder "verlorengeht" ...)
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Th. Ickler


eingetragen von Clemens am 16.01.2004 um 09.25

Hallo liebe Forenbenutzer,


ist die Kommasetzung in folgendem Satz korrekt?

Die Autoren vermuten, dass dadurch ein Teil der Information, nämlich die zeitliche Komponente, verlorengeht, die zum Verständnis des Textes beitrage.

Handelt es sich bei "nämlich die zeitliche Komponente" um eine Apposition, die das zweite Komma erfordert, oder nur um eine Aufzählung?


Alle angegebenen Zeiten sind MEZ   

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