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-- Ab wann? (http://Rechtschreibung.com/Forum/showthread.php?threadid=824)
eingetragen von Norbert Schäbler am 18.03.2004 um 09.26
Lieber Herr Wagner,
den mutmaßlichen Sitzungstermin „April“ habe ich in irgendeiner Zeitung gelesen. Vermutlich ist das eine “Ente“. Zudem ist die KMK völlig autonom und läßt sich von keiner anderen Institution vorschreiben, was sie wann und wie zu regeln hätte.
Mein übriges Wissen über die KMK basiert auf Vergangenheitsstatistik. Immer wieder hat sie das Unerwartete getan, ausschließlich Eigeninteressen durchgesetzt und sich gegen mehrheitliches und fachkundiges Wollen behauptet.
Mit dem Rechtschreiberlaß hat sie in einem umstürzlerischen Handstreich ein Faktum beseitigt und hierbei sogar mit einem geschickten Schachzug den vorgesehenen Erprobungszeitraum verhindert. Frühe Korrekturen und Widerstände aus den Reihen der schreibenden Zunft hat sie mit emotionaler Argumentation und juristischer Wortklauberei entschieden zurückgewiesen. Selbst späte Reue einzelner Mitglieder hat die KMK nicht daran gehindert, den Zug am Fahren zu halten. Vielmehr hat man unbequeme „Mitfahrer“ (z.B. Zehetmair) aus dem fahrenden Zug entfernt.
Man wird ein neues Märchen zimmern von der Rechtschreibkommission, die eine solide Arbeit fertigt, und man wird eine strohmannartige Kontrollinstanz einbauen (z.B. die Akademie), damit die Menschen dieses Landes wissen, daß alles unter Kontrolle ist, so wie es sich in einer Demokratie gehört. Denen wird dann die „graue Eminenz“ die Verfügungsgewalt bis auf weiteres übereignen.
Feine Aussichten sind das, und mit Wissen und Wahrsagerei hat das herzlich wenig zu tun. Der Blick in die Vergangenheit genügt vollkommen.
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nos
eingetragen von J.-M. Wagner am 17.03.2004 um 19.46
Zitat:Zur Festsetzung der Übergangsfrist: Die Grundlage dazu bildet für Deutschland der Beschluß der KMK vom 30.11./01.12.1995, international wurde sie in der Wiener Absichserklärung festgeschrieben.
Ursprünglich eingetragen von Norbert Schäbler
Im Erlaß von 1996 war das Ende der Übergangsfrist noch auf 2005 festgesetzt. Daran hat sich bis zu einem neuerlichen Beschluß der KMK sie tagt meines Wissens im April 2004 nichts geändert.
Was wissen Sie von einer KMK-Sitzung im April 2004, lieber Herr Schäbler? Turnusgemäß müßte die nächste Sitzung doch erst im Juni sein.
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Jan-Martin Wagner
eingetragen von Norbert Schäbler am 17.03.2004 um 16.36
Mittlerweile sind wir es doch gewohnt, in Erlaßform zum Handeln genötigt zu werden. Gegenwärtig aber sind wir erst auf der Stufe der Verlautbarung; sozusagen auf einer Stufe demokratischer (sprich: demoskopischer) Meinungsbildung.
Im Erlaß von 1996 war das Ende der Übergangsfrist noch auf 2005 festgesetzt. Daran hat sich bis zu einem neuerlichen Beschluß der KMK - sie tagt meines Wissens im April 2004 - nichts geändert.
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nos
eingetragen von Norbert Lindenthal am 17.03.2004 um 16.22
Ich hatte die Verlautbarungen um den vierten Kommissionsbericht so verstanden, daß alles gültig bleibt, damit keine Bücher neu gedruckt werden müssen. Mein Wahrig Deutsches Wörterbuch von 1994 bleibt richtig, warum auch nicht.
Sonst würde ja auch ein Teil der Kommasetzung, wie sie von Zeitungsredaktionen zu lesen ist, in der Schule falsch werden.
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Norbert Lindenthal
eingetragen von Norbert Schäbler am 17.03.2004 um 16.06
Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 endet die sog. Übergangsfrist.
Dann gilt, falls die Kultusminister keine andere Regelung vorgeben, die altbewährte Rechtschreibung nicht nur als "überholt" sondern als "fehlerhaft".
Mit Sicherheit werden dann die Fehlerquoten ansteigen und man wird den tatsächlichen Nutzen der Rechtschreibreform messen können.
... dies allerdings auch lediglich dann, wenn die alten Fehlerstatistiken noch vorhanden sind.
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nos
eingetragen von Nadie Müller am 17.03.2004 um 15.19
Hallo,
ab wann darf in der Schule nur noch die neue rechtschreibung gewertet werden? Also die alte als falsch angesehen werden?
Danke im Voraus.
Nadie
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