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eingetragen von gestur am 17.05.2004 um 11.15
ist ein alter Genitiv des Nichtvorhandenseins oder Nichthabens, wie er in mittelhochdeutschen Texten gelegentlich zu finden ist.
(In "alten" slawischen Sprachen wie Polnisch, Ukrainisch und Russisch ist er heute noch üblich.)
– geändert durch gestur am 19.05.2004, 11.14 –
eingetragen von margel am 17.05.2004 um 10.26
Die Textprobe ist etwas knapp, aber hier dürfte Nr. 2 zutreffen: "ausschließlich" im Sinne von "nur", "allein". Wenn "ausschließlich" "ausgenommen" bedeuten soll, muß ein Genitiv folgen: "Ausschließlich der Angebote im Internet..."
eingetragen von Edda Uschmann am 17.05.2004 um 09.22
" ...
umfasst das widerrufliche Recht zur ... Nutzung
der übertragenen Inhalte
ausschließlich im Rahmen des Internetangebots
... "
Deutsche Wörterbuch
aus|schließ|lich
1.alleinig, ungeteilt, uneingeschränkt; 2. nur, nichts anderes als;
3.nicht mitgerechnet, ungerechnet, außer;
Hallo,
nun muss ich raten
1. oder 2. oder 3.
wie ist
ausschließlich
im o. g. Zitat
zu verstehen?
Dank für einen Hinweis :-).
Gruss,
Edda
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