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-- Ergänzender Bericht (http://Rechtschreibung.com/Forum/showthread.php?threadid=868)


eingetragen von Fritz Koch am 27.08.2004 um 20.22

muß auch das Verb, von dem es gebildet wurde, zusammengeschrieben werden. Die Regeln für die Bildung des Partizips aus einem Verb sind umkehrbar.

Verben wie "ratsuchen" sind orthographische Rückbildungen aus dem zuerst existierenden Verbalsubstantiv "Ratsuchen". Wie bei dem Muster "Bergsteigen" entstehen dabei aus Verbalsubstantiven (oft zunächst) defektive Verben, von denen es (zunächst noch) keine definiten Formen gibt. Aus: "wir gehen zum Bergsteigen" wird "wir gehen bergsteigen". Ebenso ensteht aus: "wir gehen zum Ratsuchen", das ja wie alle Verbalsubstantive zusammengeschrieben werden muß, durch orthographische Rückbildung der Infinitiv "wir gehen ratsuchen".

Auf diese Weise entstehen immer wieder aus Tätigkeitsbeschreibungen (Brustschwimmen, Langlaufen, Radfahren, ...) neue Verben. Verbieten kann das niemand, denn es ist einfach "typisch deutsch".
– geändert durch Fritz Koch am 28.08.2004, 11.42 –


eingetragen von Stephan Fleischhauer am 27.08.2004 um 14.07

Lieber Herr Koch,
es gibt hier einen Übergangsbereich. Man muß geradezu gefühlsmäßig entscheiden. Nicht alle Adjektive können erweitert, gesteigert oder prädikativ verwendet verwendet werden. Echten (d.h. verbale) Partizipien sind aber eher selten oder wirken zumindest umständlich - wie im zweiten Teil des folgenden kleinen Beispiels: Die frauenverachtende Zeitschrift berichtet über Hemden bügelnde Männer.


eingetragen von Reinhard Markner am 27.08.2004 um 11.29

Zitat:
Ein Schüler, der von seinem Lehrer den Satz Er versuchte radfahrend den Hund wieder einzufangen nicht angekreidet bekommt, muß doch folgerichtig schließen, daß er radfahren grundsätzlich zusammenschreiben darf. Duden muß also schleunigst eine Neuauflage herausbringen.
In der dann "radfahren" wieder drinsteht. So ist es.


eingetragen von Fritz Koch am 27.08.2004 um 09.52

Wenn es steigerbar wird? (wohlschmeckender, aber nicht: *radfahrender)
Wenn es prädikativ gebraucht werden kann? (Das Essen ist wohlschmeckend. Aber nicht: Die Person ist *radfahrend.)

In Icklers Kritischem Kommentar steht zu § 36:
"Im allgemeinen fällt prädikativer Gebrauch mit Verlust des verbalen Charakters zusammen. Manche Partizipia sind erst mit abhängigem Objekt adjektivisch geworden. Im allgemeinen wird das erste Partizip nicht prädikativ gebraucht."


eingetragen von Stephan Fleischhauer am 27.08.2004 um 09.32

Ich nehme an, daß die Reformer ursprünglich die etwas komplizierte Unterscheidung von Adjektiv und Partizip umgehen wollten, indem sie deren Gleichbehandlung vollzogen (mit den bekannten Folgen).
Auch im Icklerschen Wörterbuch ist das entsprechende Kapitel ein grammatisches und müßte eigentlich ausgelagert werden. (Man könnte z.B. aus dem Wörterverzeichnis und dem orthographischen Regelwerk heraus auf ein gesondertes Kapitel "Orthographie und Grammatik" verweisen.) Es geht ja um grammatische, nicht um orthographische Zweifelsfälle.
Nun ist das komplizierte Thema wieder in die offiziellen Regeln durch die Hintertür der sogenannten "Präzisierungen" hineingeraten. Das Schlimme dabei ist: der Duden setzt es falsch um. Dadurch entsteht ein Zustand, der komplizierter ist als der bisherige. Ein Schüler, der von seinem Lehrer den Satz Er versuchte radfahrend den Hund wieder einzufangen nicht angekreidet bekommt, muß doch folgerichtig schließen, daß er radfahren grundsätzlich zusammenschreiben darf. Duden muß also schleunigst eine Neuauflage herausbringen.


eingetragen von Fritz Koch am 27.08.2004 um 09.03

wieder als Duden-Taschenbuch zu kaufen geben wird? (bisher: "Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung", 1996)


eingetragen von Stephan Fleischhauer am 27.08.2004 um 08.14

§ 36 wurde in der Neufassung um folgende "Erläuterung" ergänzt:

E2 (2): Bei Verbindungen von Substantiven, Adjektiven, Adverbien oder Pronomen
mit adjektivisch gebrauchten Partizipien, die nicht steigerbar sind, ist neben der
Getrenntschreibung nach § 36 E1(1) auch Zusammenschreibung möglich, zum Beispiel:
die Rat suchenden Bürger oder die ratsuchenden Bürger; eine allein erziehende
Mutter oder eine alleinerziehende Mutter.


Hier ist audrücklich von "adjektivisch gebrauchten Partizpien" die Rede. Man muß berücksichtigen, daß in der Vorbemerkung zum Kapitel Adjektive und Partizipien steht: Für Partizipien gelten dieselben Regeln wie für Adjektive - das muß natürlich in den (jetzt ergänzten) Regeln wieder eingeschränkt werden, sonst wird ja der ganze Regelkomplex Verben außer Kraft gesetzt.


eingetragen von histj am 23.07.2004 um 20.23

Klaus Heller am 23.7.04 im Nachrichtenbrett:
"Eine generelle Unterscheidung von Bedeutungen durch die Schreibung war auch in der alten Regelung nur von Fall zu Fall möglich und es gab viel Widersprüchliches. Aus diesem Grund hat die Neuregelung auf die grafische Markierung solcher Unterschiede, die übrigens auch in der gesprochenen Sprache außerhalb des Kontextes nicht gegeben sind, verzichtet und stattdessen leicht nachvollziehbare formale Proben (etwa Steigerbarkeit, Erweiterbarkeit eines Bestandteils) eingeführt."


eingetragen von David am 23.07.2004 um 19.56

Ich möchte mal so eine Bemerkung wagen.

Mir fiel gerade, als ich den letzten Beitrag las, auf, daß die Art und Weise der Formulierung des Ergänzenden Berichtes mich ganz spontan an Formulierungen denken läßt, die in einer mahnenden Vergangenheit auf so vielen Gebieten Gebrauch gefunden haben, auf denen sie eigentlich nichts zu suchen gehabt hätten...

Erschreckend!

Geht das nur mir so??


eingetragen von J.-M. Wagner am 23.07.2004 um 18.46

Aus dem Ergänzenden Bericht:

Darüber hinaus möchte die Kommission festhalten, dass die Diskussion in den Jahren seit der Einführung des neuen Regelwerkes und nicht zuletzt auch die Gespräche mit Vertretern der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung gezeigt haben, dass der Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung äußerst schwierig in Regeln zu fassen ist, weil sich ständig neue Entwicklungen ergeben. Eine fortlaufende Beobachtung der Sprachentwicklung ist ebenso unerlässlich wie weitere gelegentliche Anpassungen des Regelwerks. In diesem Sinne muss der Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung in ganz besonderer Weise (ähnlich wie die Entwicklung bei der Fremdwortintegration) sowohl offen als auch außerhalb jeder rigiden Ahndung im schulischen Bereich bleiben. [Der Bereich der] Getrennt- und Zusammenschreibung kann auf Grund seiner Komplexität, Kompliziertheit und Offenheit nicht Gegenstand eines eng normierenden schulischen Rechtschreibunterrichts bzw. schulischer Fehlerkorrektur sein.
Diese Stelle kann nicht oft genug zitiert werden, sie sollte viel stärker ins Licht der Öffentlichkeit rücken.
__________________
Jan-Martin Wagner


eingetragen von J.-M. Wagner am 21.07.2004 um 12.38

Von der Seite http://rechtschreibung.ids-mannheim.de/aktuell.html aus ist der Anfang des Ergänzenden Berichts als http://rechtschreibung.ids-mannheim.de/Bericht040517.rtf abrufbar.

– geändert durch J.-M. Wagner am 23.07.2004, 20.46 –
__________________
Jan-Martin Wagner


eingetragen von Theodor Ickler am 11.06.2004 um 04.06

Die Pressemitteilung der KMK über die Rechtschreibbeschlüsse ihrer Mainzer Sitzung hat inzwischen folgende Form (als PDF-Datei bei http://www.kmk.org abzurufen):

Zusammenfassung der wichtigsten Vorschläge des vierten Berichts
und des ergänzenden Berichts der Zwischenstaatlichen Kommission
für deutsche Rechtschreibung
a) Laut-Buchstaben-Zuordnung
Die Kommission sieht keine weiteren Neuschreibungen vor, sie wendet sich damit
gegen Erwägungen in Analogie zu Tipp und Stopp auch die Schreibweise von *Topp
zuzulassen. Sie schlägt auch nicht die Aufgabe oder Rücknahme neu zugelassener
Schreibweisen (wie Ass, nummerieren, überschwänglich etc.) vor. Als Änderung ist
vorgesehen bei der Fremdwortschreibung auf die Benennung von Haupt- und
Nebenvarianten zu verzichten. Das ist sachgemäß, weil damit die weitere Entwicklung
offen gelassen wird.
b) Getrennt- und Zusammenschreibung
An Teilen dieses Bereichs der Neuregelung hatte sich heftige Kritik entzündet. Die
Kommission will mit Regeländerungen, -präzisierungen und Einzelfalländerungen auf
die geäußerte Kritik reagieren. Dabei geht es einmal darum, an der Grundentscheidung
für die Orientierung am grammatischen Aspekt festzuhalten, aber dort, wo die
entsprechenden formalen Proben nicht eindeutig genug sind, mit zusätzlichen
Erläuterungen Klarheit zu schaffen. Da nicht alle Fälle eindeutig entscheidbar sind, weil
sich Argumente für verschiedene Schreibweisen finden lassen, soll größere Freiheit für
die Schreibenden geschaffen und in diesen Fällen sowohl Getrennt- als auch
Zusammenschreibung zugelassen werden:
b1) Zur Liste von Partikeln, die mit Verben trennbare Zusammensetzungen bilden
können, werden einige hinzugefügt (§ 34 (1)). Es handelt sich um dahinter,
darauf/drauf, darauflos/drauflos, darin/drin, darüber/drüber, darum/drum,
darunter/drunter, davor, draus, hinter, hinterdrein, nebenher, vornüber. Nur in diesen
Fällen kommt es im Vergleich zum jetzigen Stand zu abweichenden Schreibweisen;
jedoch ist deren Anzahl sehr gering, zumal in einigen Wörterbüchern bisher schon eine
Reihe solcher Zusammensetzungen in Zusammenschreibung verzeichnet ist. Zugleich
wird die Liste als offen dargestellt.
b2) Durch eine präzisere Formulierung von § 34 E1 wird erreicht, dass besser
unterschieden werden kann, wann ein Verbzusatz vorliegt und wann ein freies
Adverbial. Während der Verbzusatz den Hauptakzent trägt, ist das beim freien
Adverbial nicht der Fall. Zudem können zwischen freiem Adverbial und Verb weitere
Satzbestandteile stehen. Als Beispiel mag zusammen (Halma) spielen versus
zusammenspielen (da haben verschiedene Faktoren zusammengespielt) dienen.
b3) Für den Fall Leid tun wird die neue zusätzliche Variante leidtun (wie teilnehmen,
kundtun) eingeführt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich eine
eindeutige Entscheidung für adjektivischen und substantivischen Gebrauch nicht treffen
lässt.
b4) Die besonders häufig kritisierte Regelung zur Getrenntschreibung von
Verbindungen mit Partizipien wird in folgender Hinsicht geändert:
- Wenn die gesamte Verbindung komparierbar ist (Beispiel
zeitsparend/zeitsparender), ist Getrennt- und Zusammenschreibung zulässig (das
kann aus der bisherigen Regelung schon abgeleitet werden, das Wörterverzeichnis
enthält auch entsprechende Einträge wie gewinnbringend, wird aber jetzt explizit
formuliert).
- Ebenso ist auch bei Verbindungen aus Einzelwort und adjektivisch gebrauchtem
Partizip neben der Getrenntschreibung die Zusammenschreibung möglich, wenn die
Verbindung der beiden Wörter als Einheit aufgefasst werden soll (allein stehend,
auch alleinstehend; Rat suchend, auch ratsuchend). Die Kritik an der angeblichen
„Wortvernichtung“ erledigt sich damit.
b5) Bei fremdsprachlichen Übernahmen von Adjektiv und Substantiv, die sich im
Deutschen wie Zusammensetzungen verhalten, ist Zusammenschreibung oder in
Analogie zur Herkunftssprache Getrenntschreibung möglich (Bluejeans/Blue Jeans).
Im Übrigen bleibt die Erweiterungs- bzw. Steigerungsprobe bei der Verbindung von
Adjektiven und Verben erhalten, ebenso bleibt es bei der generellen
Getrenntschreibung von Adjektiven mit den Endungen -ig, -isch und -lich sowie bei der
Getrenntschreibung aller Verbindungen mit dem Wort sein und von allen Verbindungen
mit Wörtern, die auf –einander enden.
c) Schreibung mit Bindestrich
Die Regelungen zur Schreibung mit Bindestrich haben nur wenig Kritik hervorgerufen.
Allerdings muss eine Bestimmung korrigiert werden. In Fällen wie der wissenschaftlichtechnische
Fortschritt (also bei gleichrangigen nebengeordneten Adjektiven) ist der
Bindestrich nicht fakultativ, sondern obligatorisch. Bei Verbindungen von Ziffern mit
-fach wird auch die Schreibung mit Bindestrich zugelassen (8fach, 8-fach). Bei
substantivisch gebrauchten Zusammensetzungen (besonders mit Infinitiven) bestand
eine Unklarheit, wann auf den Bindestrich verzichtet werden kann. Eine neue
Formulierung soll dem begegnen; danach kann z.B. Inkrafttreten ohne Bindestrich
geschrieben werden. Eine Änderung betrifft auch die Verwendung des Bindestrichs bei
mehrteiligen Anglizismen.
d) Groß- und Kleinschreibung
In der Groß- und Kleinschreibung werden einige Modifikationen vorgeschlagen, die eine
konsequentere Anwendung des Prinzips der Großschreibung von Substantivierungen
auf weitere Fälle darstellen, in denen formale Merkmale der Substantivierung
festgestellt werden können. Das betrifft Verbindungen von Präpositionen mit flektierten
Adjektiven ohne vorangehenden Artikel (Fälle wie ohne Weiteres und vor Kurzem); hier
soll auch die Großschreibung möglich sein. Das Gleiche gilt für unbestimmte
Zahladjektive (die einen, die anderen, die meisten); wer den substantivischen Gebrauch
unterstreichen will, kann großschreiben.
Bei den so genannten Nominationsstereotypen – festen Verbindungen von Adjektiven
und Substantiven, die keine Eigennamen sind, aber terminologischen Status besitzen
(Typus Gelbe Karte und Kleine Anfrage) – wurde kritisiert, dass bisher allein die
Kleinschreibung galt. Hier wird durch eine Erläuterung hervorgehoben, dass im
fachsprachlichen Gebrauch auch Großschreibung möglich ist.
e) Zeichensetzung und Silbentrennung
In beiden Fällen werden keine Änderungen vorgeschlagen.
Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung
Mannheim, den 4. Juni 2004
__________________
Th. Ickler


eingetragen von Theodor Ickler am 10.06.2004 um 19.15

Der Fehler ist korrigiert (natürlich Mai, nicht März!). Außerdem habe ich eine fehlerhafte Interpolation zu § 34 E2 (2) korrigiert.
Ob wir all diese Dokumente noch einmal im Original zu sehen bekommen?
__________________
Th. Ickler


eingetragen von J.-M. Wagner am 10.06.2004 um 08.54

Stimmen die angegebenen Termine? Nach dem 1. März 2004 in Berlin und dem 23. April 2004 in Darmstadt "zurück" zum 17. März 2004 in Mannheim? Kann letzteres Gespräch nicht auch am 17. Mai gewesen sein?
__________________
Jan-Martin Wagner


eingetragen von Stephan Fleischhauer am 10.06.2004 um 06.53

Am besten gefällt mir die neue "Erläuterung" E2(2) zu §36. Endlich ist dieser Paragraf nun soweit präzisiert, dass jedes falsche Verständnis ausgeschlossen ist. Allenfalls die Wörterbuchverlage werden wohl wieder etwas Nachhilfeunterricht nötig haben.


eingetragen von gestur am 09.06.2004 um 15.04

wird in jenen Fällen nichts ergeben, in denen Variantenschreibungen gar nicht erst zugelassen werden. Hier setzt die KMK nur auf den Gewöhnungseffekt. Als Begründung für die vielen Verbote bisher bedeutungsunterscheidender Schreibweisen liefert sie nur die angebliche Notwendigkeit starrer Regeln. Diese hat sich aber nur die Kommission ausgedacht; in der übrigen Sprachwissenschaft existieren sie nicht.


eingetragen von Theodor Ickler am 09.06.2004 um 13.49

Hier ist die ergänzte Abschrift, leider nicht ganz vollständig - es fehlen ein oder zwei Blätter in meiner Vorlage, einem schlechten Fax. Wer Zugang zum vollständigen Text hat, wird gebeten, das Fehlende nachzutragen:

Anlage 2

Ergänzender

Bericht
der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung über das
Ergebnis der Gespräche mit der
Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung
(18.05.2004)



Am 1. März 2004 in Berlin, am 23. April 2004 in Darmstadt und am 17. Mai 2004 in Mannheim haben Gespräche von Vertretern der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung mit Vertretern der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Darmstadt, stattgefunden. Für die letzte dieser Sitzungen hat die Akademie eine Ausarbeitung zu § 34 des amtlichen Regelwerkes vorgelegt. Wie die Zwischenstaatliche Kommission feststellen musste, ist dieser Text für das amtliche Regelwerk nicht geeignet,

- da er die für ein Regelwerk erforderlichen normierenden Festlegungen nicht enthält, weitestgehend deskriptiv angelegt ist und keine klaren Handlungsanweisungen gibt;
- da infolge unzureichender Formulierungen mit unterschiedlichen Auslegungen durch die Wörterbuchredaktionen zu rechnen ist;
- da es im Gegensatz zur Neuregelung 1996 wieder zu Einzelwortregelungen und Ausnahmen käme und damit also zu einem Verlust an Eindeutigkeit und Klarheit, wie etwa die Aufgabe der unmissverständlichen und ohne Ausnahme gültigen Regel „Verb (Infinitiv) + Verb immer getrennt“ zu Gunsten einer nicht nachvollziehbaren semantischen Differenzierung bei kennenlernen, spazierengehen;
- da gegenüber der aktuellen amtlichen Regelung zahlreiche echte Neuschreibungen vorgesehen sind und also bisher Richtiges falsch wird, wie zum Beispiel auseinandersetzen, aufeinanderlegen, schlechtgehen, nahebringen, schwer nehmen, fest nageln, achtgeben, eislaufen usw.;
- da an keiner Stelle vorgeführt wird, wie groß die Anzahl der außerdem betroffenen Wörter ist, sodass die Auswirkungen insgesamt nicht überschaubar sind;
- da die Zahl der Variantenschreibungen ohne einschränkendes Kriterium stark zunehmen dürfte;
und anderes mehr.

Allerdings hat die Kommission aus den Gesprächen mit der Akademie eine Reihe von Anregungen gewonnen, auf Grund deren sie eine Umformulierung der Vorbemerkunge zum Teil B „Getrennt- und Zusammenschreibung“ sowie eine leicht veränderte Fassung des § 34 vorschlägt. Insbesondere hat sich die Kommission dazu entschlossen, die Partikelliste (§ 34(1)) doch als offene Liste zu führen.

Gegenüber dem 4. Bericht der Kommission wurde außerdem § 36 E2(2) präzisiert.

Die sich aus den Gesprächen mit der Akademie ergebenden Änderungen im Regelteil führen gegenüber dem Stand von 1996 und gegenüber dem 4. Bericht an keiner Stelle zu einer veränderten Schreibung von Wörtern. Sie dienen lediglich einer verbesserten Darstellungsweise.

Einschließlich der im 4. Bericht gemachten Veränderungsvorschläge soll der Text des amtlichen Regelwerks zum Bereich Getrennt- und Zusammenschreibung bis einschließlich § 34 sowie für § 36 wie in der Anlage ersichtlich lauten. Die Änderungen gegenüber dem Text von 1996 bzw. gegenüber dem 4. Bericht der Kommission sind markiert.

Darüber hinaus möchte die Kommission festhalten, dass die Diskussion in den Jahren seit der Einführung des neuen Regelwerkes und nicht zuletzt auch die Gespräche mit Vertretern der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung gezeigt haben, dass der Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung äußerst schwierig in Regeln zu fassen ist, weil sich ständig neue Entwicklungen ergeben. Eine fortlaufende Beobachtung der Sprachentwicklung ist ebenso unerlässlich wie weitere gelegentliche Anpassungen des Regelwerks. In diesem Sinne muss der Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung in ganz besonderer Weise (ähnlich wie die Entwicklung der Fremdwortintegration) sowohl offen als auch außerhalb jeder rigiden Ahndung im schulischen Bereich bleiben. Getrennt- und Zusammenschreibung kann auf Grund seiner [sic!] Komplexität, Kompliziertheit und Offenheit nicht Gegenstand eines eng normierenden schulischen Rechtschreibunterrichts bzw. schulischer Fehlerkorrektur sein.


Auszug aus dem 4. Bericht zu § 36 E2 (S. 24/25)

E2 (1): Lässt sich in einzelnen Fällen der Gruppen aus Substantiv, Adjektiv, Adverb
oder Pronomen + Adjektiv/Partizip zwischen § 36 und § 36 E1 keine klare
Entscheidung für Getrennt- oder Zusammenschreibung treffen, so bleibt es dem
Schreibenden überlassen, ob er sie als Wortgruppe oder als Zusammensetzung verstanden
wissen will, zum Beispiel:
nicht öffentlich (Wortgruppe)/nichtöffentlich (Zusammensetzung)
ebenso bei Positivformen bestimmter Verbindungen mit Partizip, zum Beispiel:
ein Zeit sparendes Verfahren (nach dem Infinitiv: Dieses Verfahren kann Zeit sparen)
oder ein zeitsparendes Verfahren (nach den Steigerungsformen: ein zeitsparenderes
Verfahren, das zeitsparendste Verfahren; § 36 (2));
schwer wiegende Vorwürfe (nach den Steigerungsformen schwerer wiegende Vorwürfe,
die am schwersten wiegenden Vorwürfe; aber: schwerstwiegende Vorwürfe
(§ 36 (2)) oder schwerwiegende Vorwürfe (nach den Steigerungsformen schwerwiegendere
Vorwürfe, die schwerwiegendsten Vorwürfe; § 36 (2)).
E2 (2): Bei Verbindungen von Substantiven, Adjektiven, Adverbien oder Pronomen
mit adjektivisch gebrauchten Partizipien, die nicht steigerbar sind, ist neben der
Getrenntschreibung nach § 36 E1(1) auch Zusammenschreibung möglich, zum Beispiel:
die Rat suchenden Bürger oder die ratsuchenden Bürger; eine allein erziehende
Mutter oder eine alleinerziehende Mutter.

B Getrennt- und Zusammenschreibung

0 Vorbemerkungen

(1) Die Getrennt- und Zusammenschreibung betrifft die Schreibung von Wörtern, die im Text unmittelbar benachbart und aufeinander bezogen sind. Handelt es sich um die Bestandteile von Wortgruppen, so schreibt man sie voneinander getrennt. Handelt es sich um die Bestandteile von Zusammensetzungen, so schreibt man sie zusammen. Manchmal können dieselben Bestandteile sowohl eine Wortgruppe als auch eine Zusammensetzung bilden. Die Verwendung als Wortgruppe oder als Zusammensetzung kann dabei von der Aussageabsicht des Schreibenden abhängen.

(2) Bei der Regelung der Getrennt- und Zusammenschreibung wird davon ausgegangen, dass die getrennte Schreibung der Wörter der Normalfall und daher allein die Zusammenschreibung regelungsbedürftig ist.

(3) Soweit dies möglich ist, werden zu den Regeln formale Kriterien aufgeführt, mit deren Hilfe sich entscheiden lässt, ob man im betreffenden Fall getrennt oder ob man zusammenschreibt. So wird zum Beispiel stets zusammengeschrieben, wenn der erste oder der zweite Bestandteil in dieser Form als selbständiges Wort nicht vorkommt (wie bei wissbegierig, zuinnerst). So wird zum Beispiel stets getrennt geschrieben, wenn der erste oder der zweite Bestandteil erweitert ist (wie bei viele Kilometer weit, aber kilometerweit; irgend so ein, aber irgendein).

(4) Bei den verschiedenen Wortarten sind - auch in Abhängigkeit von sprachlichen Entwicklungsprozessen - spezielle Bedingungen zu beachten. Daher ist die folgende Darstellung nach der Wortart der Zusammensetzung gegliedert:

1 Verb (§ 33 bis § 35)

2 Adjektiv und Partizip (§ 36)

3 Substantiv (§ 37 bis § 38)

4 Andere Wortarten (§ 39)

(Neufassung von § 34 E1):

E1:Viele dieser [Verbzusätze] können auch als freies Adverbial mit Verben auftreten und werden in diesem Fall als Teil einer Wortgruppe in allen Formen bzw. Stellungen vom Verb getrennt geschrieben. Kennzeichnend für den Gebrauch als Adverbial ist, dass [...] zwischen [...] und Verb weitere Satzbestandteile stehen können: er wollte dabei (auf seinem Bürostuhl) sitzen, sie wird das Rennen wieder (mit großem Vorsprung) gewinnen, während sie zusammen (auf dem Sportplatz) spielten. Aber als Wortgruppe: dabei (bei der genannten Tätigkeit) sitzen, daher (aus dem genannten Grund) kommen, wieder (erneut, nochmals) gewinnen, zusammen (gemeinsam) spielen usw.

[Hier liegt offenbar ein redaktioneller Fehler vor, da der mit „Aber ...“ beginnende Satz, die alte Fassung von 1996, durch das Vorhergehende ersetzt und nicht ergänzt werden sollte.]

E2: Zu den trennbaren Zusammensetzungen gehören auch Zusammensetzungen mit haben und werden wie: innehaben, vorhaben, voraushaben; innewerden. Zu Verbindungen mit dem Verb sein siehe § 35.

(2) Zusammensetzungen aus Adverb oder Adjektiv + Verb, bei denen

[unleserlich, aus 1996 ergänzt: der erste Bestandteil in dieser Verbindung weder erweiterbar noch steigerbar ist], zum Beispiel:

bereithalten, bloßstellen,[...] fernsehen, festsetzen (= bestimmen), freisprechen (= für nicht schuldig erklären), gutschreiben (= anrechnen), hochrechnen, [...] schwarzarbeiten, totschlagen, wahrsagen (= prophezeien), [...]

Zu Zweifelsfällen siehe § 34 E3.

(3) Zusammensetzungen aus (teilweise auch verblasstem) Substantiv + Verb mit den folgenden ersten Bestandteilen:

heim- zum Beispiel: heimbringen, heimfahren, heimführen,
heimgehen, heimkehren, heimleuchten, heimreisen,
heimsuchen, heimzahlen
irre- irreführen, irreleiten; außerdem: irrewerden
preis- preisgeben
stand- standhalten
statt- stattfinden, stattgeben, statthaben
teil- teilhaben, teilnehmen
wett- wettmachen
wunder- wundernehmen


E3: In den Fällen, die nicht durch § 34(1) bis (3) geregelt sind, schreibt man getrennt. Siehe auch § 34 E4.

Dies betrifft


(1) Partikel, Adverb, Adjektiv oder Substantiv + Verb in finiter Form am Satzanfang, zum Beispiel:

Hinzu kommt, dass …
Fehl ging er in der Annahme, dass …
Bereit hält er sich für den Fall, dass …
Wunder nimmt nur, dass …

(2) (zusammengesetztes) Adverb + Verb, zum Beispiel:

abhanden kommen, anheim fallen (geben, stellen), beiseite legen (stellen, schieben), fürlieb nehmen, überhand nehmen, vonstatten gehen, vorlieb nehmen, zugute halten (kommen, tun), zunichte machen, zupass kommen, zustatten kommen, zuteil werden

Zu Fällen wie zu Hilfe (kommen) siehe § 39 E2(2.1); zu Fällen wie infrage (stellen)/in Frage (stellen) siehe § 39 E3(1).

aneinander denken (grenzen, legen), aufeinander achten (hören, stapeln), auseinander gehen (laufen, setzen), beieinander bleiben (sein, stehen), durcheinander bringen (reden, sein)

auswendig lernen, barfuß laufen, daheim bleiben; auch: allein stehen, (sich) quer stellen

abseits stehen, diesseits/jenseits liegen; abwärts gehen, aufwärts streben, rückwärts fallen, seitwärts treten, vorwärts blicken

(3) Adjektiv + Verb, wenn das Adjektiv in dieser Verbindung erweiterbar oder steigerbar ist, wenigstens durch sehr oder ganz, zum Beispiel:

bekannt machen (etwas noch bekannter machen, etwas ganz bekannt machen), fern liegen (ferner liegen, sehr fern liegen), fest halten, frei sprechen (= ohne Manuskript sprechen), genau nehmen, gut gehen, gut schreiben (= lesbar, verständlich schreiben), hell strahlen, kurz treten, langsam arbeiten, laut reden, leicht fallen, locker sitzen, nahe bringen, sauber schreiben, schlecht gehen, schnell laufen, schwer nehmen, zufrieden stellen

Fälle, in denen der erste Bestandteil eine Ableitung auf -ig, -isch, -lich ist, zum Beispiel:

lästig fallen, übrig bleiben; kritisch denken, spöttisch reden; freundlich grüßen, gründlich säubern

(4) Partizip + Verb, zum Beispiel:

gefangen nehmen (halten), geschenkt bekommen, getrennt schreiben, verloren gehen

(5) Substantiv + Verb, zum Beispiel:

Angst haben, Auto fahren, Diät halten, Eis laufen, Feuer fangen, Fuß fassen, Kopf stehen, Leid tun, Maß halten, Not leiden, Not tun, Pleite gehen, Posten stehen, Rad fahren, Rat suchen, Schlange stehen, Schuld tragen, Ski laufen, Walzer tanzen

(6) Verb (Infinitiv) + Verb, zum Beispiel:

kennen lernen, liegen lassen, sitzen bleiben, spazieren gehen

E4: Lässt sich in einzelnen Fällen der Gruppe aus Adjektiv + Verb zwischen § 34(2.2) und § 34 E3(3) keine klare Entscheidung für Getrennt- oder Zusammenschreibung treffen, so bleibt es dem Schreibenden überlassen, ob er sie als Wortgruppe oder als Zusammensetzung verstanden wissen will.

Zu den Wortgruppen mit einem Partizip als letztem Bestandteil wie abhanden gekommen, sitzen geblieben siehe § 36 E1(1).

Zu den Substantivierungen wie das Abhandenkommen, das Autofahren, das Sitzenbleiben siehe § 37(2).

__________________
Th. Ickler


eingetragen von Jörg Metes am 05.06.2004 um 10.49

Es war eine offenbar schwere Entscheidung.
Wer weiß, ob die Debatte darüber nicht wieder aufleben wird im »Rat für neue Rechtschreibung«.
Aber vorläufig stehen Kommission und KMK dazu:

»a)Laut-Buchstaben-Zuordnung
Die Kommission sieht keine weiteren Neuschreibungen vor, sie wendet sich damit gegen Erwägungen in Analogie zu Tipp und Stopp auch die Schreibweise *Topp zuzulassen.«

(aus der »Zusammenfassung der wichtigsten Vorschläge des vierten Berichts und des Berichts der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung« [pdf-Datei])
__________________
Jörg Metes


eingetragen von gestur am 05.06.2004 um 07.39

sollten jetzt den "politischen Rechtschreibregeln" gegenübergestellt werden. Als "Anleitung zum sprachwissenschaftlich richtigen Schreiben".


eingetragen von Theodor Ickler am 05.06.2004 um 04.21

Obwohl es nicht zutrifft, daß nichts falsch wird, was nach der amtlichen Neuregelung richtig war, ist es doch bemerkenswert, daß dieser Gesichtspunkt überhaupt eine so entscheidende Rolle spielt. Die Rücksichtnahme auf die Wörterbuchverlage ist stärker als der Wunsch, eventuell falsche Regeln richtigzustellen.
Die Öffnung der Liste von Verbzusätzen nach § 34 ist keine bloße Neuformulierung, sondern ein tiefer Eingriff in die Neuregelung; die Folgen sind noch gar nicht abzuschätzen.
Wahrhaft grotesk ist natürlich die ausdrücklich wiederholte Behauptung, daß der Unterschied zwischen kennenlernen und beispielsweise schwimmen lernen "nicht nachvollziehbar" sein soll. Wie zum Hohn wird in der Anlage auch noch einmal die absurde Reihe lästig fallen, freundlich grüßen usw. angeführt. Auch hier sehen die Reformer weiterhin keinen "nachvollziehbaren" Unterschied, obwohl sie seit bald zehn Jahren immer wieder auf die einfachen grammatischen Tatsachen hingewiesen worden sind.
Im Schlußwort ist von der stolzen Behauptung, den Bereich GZS erstmals systematisch geregelt zu haben, nichts mehr übrig. Man kann diesen Abschnitt so übersetzen: "Wir hätten die Finger davon lassen sollen."
Von den anderen Bereichen, die ebenfalls völlig mißraten sind, ist überhaupt nicht mehr die Rede. Soll es denn wirklich bei du hast ja so Recht; er geht Pleite usw. bleiben? Die Kultusminister haben es beschlossen.
Der ergänzende Bericht und die Anlagen machen insgesamt einen desolaten und geradezu heruntergekommenen Eindruck. Hier versucht eine völlig gescheiterte Truppe zu retten, was zu retten ist, aber sie ahnt wohl, daß es mit ihr nun wirklich zu Ende geht. Es bleibt die Frage: Wie konnten Politiker und erwachsene Ministerialbeamte einen solchen Quark "einstimmig annehmen"?

Übrigens fällt auf, daß weder im ergänzenden Bericht noch in der Beschlußvorlage der Beirat für deutsche Rechtschreibung erwähnt wird. Anscheinend hat er die beiden Texte gar nicht mehr gesehen oder gar gebilligt. Demnächst wird er ja ohnehin aufgelöst, wie die Kommission. Insgesamt scheint er also nur zweimal zusammengetreten zu sein. Das reicht den Kultusministern, um sagen zu können, die Bevölkerung habe den neuen Regelungen zugestimmt.
__________________
Th. Ickler


eingetragen von Theodor Ickler am 05.06.2004 um 04.08

(Ergänzender)
Bericht
der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung über das
Ergebnis der Gespräche mit der
Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung
(18.05.2004)



Am 1. März 2004 in Berlin, am 23. April 2004 in Darmstadt und am 17. März 2004 in Mannheim haben Gespräche von Vertretern der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung mit Vertretern der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung, Darmstadt, stattgefunden. Für die letzte dieser Sitzungen hat die Akademie eine Ausarbeitung zu § 34 des amtlichen Regelwerkes vorgelegt. Wie die Zwischenstaatliche Kommission feststellen musste, ist dieser Text für das amtliche Regelwerk nicht geeignet,

- da er die für ein Regelwerk erforderlichen normierenden Festlegungen nicht enthält, weitestgehend deskriptiv angelegt ist und keine klaren Handlungsanweisungen gibt;
- da infolge unzureichender Formulierungen mit unterschiedlichen Auslegungen durch die Wörterbuchredaktionen zu rechnen ist;
- da es im Gegensatz zur Neuregelung 1996 wieder zu Einzelwortregelungen und Ausnahmen käme und damit also zu einem Verlust an Eindeutigkeit und Klarheit, wie etwa die Aufgabe der unmissverständlichen und ohne Ausnahme gültigen Regel „Verb (Infinitiv) + Verb immer getrennt“ zu Gunsten einer nicht nachvollziehbaren semantischen Differenzierung bei kennenlernen, spazierengehen;
- da gegenüber der aktuellen amtlichen Regelung zahlreiche echte Neuschreibungen vorgesehen sind und also bisher Richtiges falsch wird, wie zum Beispiel auseinandersetzen, aufeinanderlegen, schlechtgehen, nahebringen, schwer nehmen, fest nageln, achtgeben, eislaufen usw.;
- da an keiner Stelle vorgeführt wird, wie groß die Anzahl der außerdem betroffenen Wörter ist, sodass die Auswirkungen insgesamt nicht überschaubar sind;
- da die Zahl der Variantenschreibungen ohne einschränkendes Kriterium stark zunehmen dürfte;
und anderes mehr.

Allerdings hat die Kommission aus den Gesprächen mit der Akademie eine Reihe von Anregungen gewonnen, auf Grund deren sie eine Umformulierung der Vorbemerkung zum Teil B "Getrennt- und Zusammenschreibung" sowie eine leicht veränderte Fassung des § 34 vorschlägt. Insbesondere hat sich die Kommission dazu entschlossen, die Partikelliste (§ 34(1)) doch als offene Liste zu führen.

Gegenüber dem 4. Bericht der Kommission wurde außerdem § 36 E2(2) präzisiert.

Die sich aus den Gesprächen mit der Akademie ergebenden Änderungen im Regelteil führen gegenüber dem Stand von 1996 und gegenüber dem 4. Bericht an keiner Stelle zu einer veränderten Schreibung von Wörtern. Sie dienen lediglich einer verbesserten Darstellungsweise.

Einschließlich der im 4. Bericht gemachten Veränderungsvorschläge soll der Text des amtlichen Regelwerks zum Bereich Getrennt- und Zusammenschreibung bis einschließlich § 34 sowie für § 36 wie in der Anlage ersichtlich lauten. Die Änderungen gegenüber dem Text von 1996 bzw. gegenüber dem 4. Bericht der Kommission sind markiert.

Darüber hinaus möchte die Kommission festhalten, dass die Diskussion in den Jahren seit der Einführung des neuen Regelwerkes und nicht zuletzt auch die Gespräche mit Vertretern der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung gezeigt haben, dass der Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung äußerst schwierig in Regeln zu fassen ist, weil sich ständig neue Entwicklungen ergeben. Eine fortlaufende Beobachtung der Sprachentwicklung ist ebenso unerlässlich wie weitere gelegentliche Anpassungen des Regelwerks. In diesem Sinne muss der Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung in ganz besonderer Weise (ähnlich wie die Entwicklung der Fremdwortintegration) sowohl offen als auch außerhalb jeder rigiden Ahndung im schulischen Bereich bleiben. Getrennt- und Zusammenschreibung kann auf Grund seiner [sic!] Komplexität, Kompliziertheit und Offenheit nicht Gegenstand eines eng normierenden schulischen Rechtschreibunterrichts bzw. schulischer Fehlerkorrektur sein.

(Abschrift der Anlagen folgt)

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Th. Ickler


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