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Ungenießbare deutsche Gerichte
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Sigmar Salzburg
26.03.2023 13.59
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Was ist Wahrheit?

Es gibt Leute, die bilden sich andere als übliche Wahrheiten ein. Die Religionen sind voll davon. Heute aber verlagert sich der Glaubenszwang auf bestimmte „Wahrheiten“ in Politik und Geschlechtsidentität.

Eine alte Dame glaubt, der sogenannte Holocaust sei eine Erfindung der Siegermächte des letzten Weltkriegs. Das ist naheliegend, nachdem was sonst schon vorher und nachher gelogen wurde. Für die Verkündung ihres Glaubens soll sie wieder eine Gefängnisstrafe absitzen.

Die notorische Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist zum Antritt einer einjährigen Haftstrafe geladen worden. Doch über die Haftfähigkeit muss noch entschieden werden...
Die 93-Jährige muss eine Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Volksverhetzung in zwei Fällen antreten.
daserste.ndr.de 19.10.22
Andere dürfen ihren Glauben anderen Mitmenschen sogar per Gerichtsbeschluß aufzwingen:
Die 60jährige Transfrau „Sophie Vivien“ Kutzner verklagte einen Nachbarn, der „sie“, wie seit 35 Jahren, weiterhin mit „ihrem“ männlichen Vornamen „Rüdiger“ anredet. Er soll das nun bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro unterlassen. 55 Jahre hatte „Rüdiger“ seinen Namen gemäß seinen XY-Chromosomen geführt. Dann genügte allein sein nicht nachprüfbarer Glaube, eine neue Scheinwahrheit zu schaffen. (rp-online.de 4.1.2022)
Die Reihe der Gender-Zwangsbekehrungen hat aber erst begonnen und wird sich mit dem geplanten Beliebigkeitsrecht unserer irren Regierung noch verschärfen:
Reichelt-Unternehmen darf trans Frau nicht als „Mann“ bezeichnen
Mit Beschluss vom 17.03.2023 hat die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main der Rome Medien GmbH und ihrer Autorin Judith Sevinç Basad untersagt, die Journalistin Janka Kluge in einem veröffentlichten Beitrag als „Mann“ zu bezeichnen...
prigge-recht.de 22.3.2023
Vielleicht darf man bald das Geschlecht nach Lufttemperatur und Partner wechseln wie manche Echsen und Schnecken.

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Sigmar Salzburg
14.01.2023 04.17
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Leichte Schwierigkeiten mit deutschen Wörtern

Gerichtsurteil: 85-jährige Holocaust-Überlebende soll gegen Corona zwangsgeimpft werden

Die vermeintlich demente Russin Inna Zhvanetskaya ist auf der Flucht vor den deutschen Behörden: Offensichtlich floh die 85-Jährige aus ihrer Wohnung in Stuttgart, um sich der Zwangseinweisung – und damit sogar einer Corona-Zwangsimpfung – zu entziehen. Nachdem am Mittwoch zwei Polizeistreifen ausgerückt waren, um sie abzuholen, fanden sie niemanden vor.

Gericht urteilte: Zwangseinweisung wegen vermeintlicher Demenz

Die 1937 in Winnyzja in der heutigen Ukraine geborene Jüdin, Holocaust-Überlebende und studierte Komponistin, die seit 20 Jahren in Stuttgart lebt, soll nach dem Willen des Amtsgerichts Stuttgart – Bad Cannstatt nämlich in eine geschlossene Psychiatrie oder in eine Pflegeeinrichtung eingewiesen werden. Das entschied das Gericht am 6. Dezember des vergangenen Jahres...

unzensuriert.at 13.1.2023

Im „rechten“ Report24 ist ein Video eingebettet, das die nun bald 86jährige mit leichten Wortfindungsstörungen in der deutschen Sprache, aber immer noch als virtuose Pianistin zeigt:

report24.news 10.1.2023

Inna Abramovna Zhvanetskaia – Wikipedia

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Sigmar Salzburg
21.12.2022 12.01
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Deutsche Moralweltmeister

Was im richtigen Leben die gegenwärtigen deutschen „Eliten“ nie leisten mußten – Widerstand unter Lebensgefahr – das fordern jetzt die von der „Gnade der späten Geburt“ Begünstigten in Politik und Presse von anderen nachträglich ein:

»Nehmen uns ein Lager nach dem anderen vor«
Die Jagd nach den Hundertjährigen

Dieses Jahr wurden eine 97-jährige KZ-Sekretärin und ein 102-jähriger KZ-Wachmann zu Haftstrafen verurteilt. Beide Verfahren hat Thomas Will angestoßen. Stellt Deutschlands oberster Nazijäger noch mehr Greise vor Gericht?
Aus Ludwigsburg berichtet Fabian Hillebrand
spiegel.de 21.12.2022
Einem damals noch minderjährigen Mädchen, das schon zehn Jahre lang der NS-Propaganda ausgesetzt war, das eben seine Arbeit verloren hatte und froh war, wieder Schreibarbeit machen zu dürfen, wird nach 77 Jahren vorgehalten, nicht durch Tippverweigerung dem nazistischen Massenmord im KZ Stutthof Einhalt geboten zu haben. Unausgesprochen: es hätte den Unterschied zwischen der damals noch demokratisch legitimierten Todesstrafe und der scheinlegitimierten Tötung von Menschen durch eine Regierung erkennen müssen, der ein Theodor Heuß noch ins Amt verholfen hatte. Aber für die Volkserziehung gegen „Rechts“ ist heute jedes Mittel „Recht“ – auch die Abschaffung der Verjährungsfrist für (nicht begangene) Morde. Dagegen wurden Wegbereiter der Rassenbiologie und Euthanasie (vor den Nazis auch von Sozialdemokraten vertreten) noch nach 45 ausgezeichnet (n. Wikipedia):
Lothar Loeffler (1901 – 1983) war ein deutscher Anthropologe, Mediziner und Hochschullehrer.
Loeffler wurde 1934 als ordentlicher Professor für Erb- und Rassenbiologie an die Universität Königsberg berufen, wo er auch das Rassenbiologische Institut leitete... Von 1935 bis 1942 gehörte Loeffler der Gauleitung in Ostpreußen an und führte als Gauamtsleiter in Königsberg das Rassenpolitische Amt der NSDAP... Für sein Engagement für den Strahlenschutz wurde Loeffler 1961 das Bundesverdienstkreuz I. Klasse verliehen. Von 1954 bis 1959 war er Lehrbeauftragter für Sozialbiologie an der Technischen Hochschule Hannover ...
Auch ich habe noch seine Vorlesungen in seiner gehemmten Sprechweise gehört, ohne zu wissen, welche Karriere er hinter sich hatte.

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Sigmar Salzburg

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Sigmar Salzburg
03.12.2022 09.00
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Unabhängige Justiz ?

Das Richterdienstgericht hat sich am Donnerstag noch einmal viel Zeit genommen, um zu verhandeln, ob der Richter Jens Maier auf Antrag des sächsischen Justizministeriums vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen ist. Der Antrag nach § 31 Deutsches Richtergesetz führt in juristisches Neuland.
lto.de 1.12.2022

„Juristisches Neuland“ – das kennen wir doch: Auf diese Weise nahm sich das Bundesverfassungsgericht unter Leitung von Jutta Limbach (SPD) und Hans-Jürgen Papier (CSU) 1998 heraus, trotz Rücknahme der Klage ein Urteil zugunsten der Rechtschreib„reform“ doch noch zu verkünden.

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Sigmar Salzburg
08.09.2022 08.37
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Erfolgloser Prozeß gegen das Zwangs-Gendern

„Prozess hat sichtbar gemacht, dass Gendern auf subtile oder rabiate Art erzwungen wird

„Wir würden dem Kläger mit Nachdruck raten, den vorgeschlagenen Vergleich anzunehmen. Mit Nachdruck. Mehr können wir dazu nicht sagen“, fasst Arbeitsrichter David Poguntke den Überzeugungsstand seiner Kammer nach der Verhandlung am Arbeitsgericht Bonn zusammen. Mehr muss er auch nicht sagen: Wenn ein Gericht eine so deutliche Empfehlung ausspricht, ist klar, dass sein Urteil nicht zugunsten des Klägers ausfallen wird.

Also akzeptiert Klaus Roggenthin den Vergleich, der freilich auch auf eine Niederlage hinausläuft: Die Kündigung seines Arbeitgebers, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe (BAG-S), zum 30. September bleibt bestehen; bis dahin ist Roggenthin freigestellt.

Zu dem Verfahren, über das zuerst WELT berichtet hatte, waren zahlreiche Journalisten angereist. Die BAG-S hatte Roggenthins Kündigung – nach elf Jahren Betriebszugehörigkeit und acht Monate vor seinem Renteneintritt – unter anderem damit begründet, dass er sich weigere, die vom Vorstand beschlossene Pflicht zur Verwendung von Gendersprache umzusetzen...

welt.de 7.9.2022

Es rächt sich, daß der Satz „Die Sprache der Bundesrepublik ist deutsch“ nicht in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Es hätte dann aber heißen müssen „ ... ist richtiges Deutsch.“ Es ist offensichtlich, daß „Jüd:innen“ kein richtiges Deutsch ist. Auch „tote Radfahrende“ und „schlafende Studierende“ sind falsches Deutsch. Doppelnennungen sind nicht direkt falsch, sondern sprachwidrig unökonomisch. Es entstünde ein Streit, wer beschließen darf, was richtig ist. Da säße dann die Gendermafia wieder in allen Gremien. Steter Tropfen höhlt den Stein.

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Sigmar Salzburg
22.06.2022 12.33
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Fortsetzung des Gendergerechtigkeitswahns:

Ein von der Vernunft ...
... Wegweisender Richterspruch

Diskriminierung: Bahn verurteilt, weil sie Fahrgast mit „Herr“ ansprach

JF-Online [unreformiert]

FRANKFURT AM MAIN. Wegen Diskriminierung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die Deutsche Bahn verurteilt. Begründung: Sie sprach einen sich divers fühlenden Kunden mit „Herr“ an. In jedem einzelnen Fall, in dem keine „nicht-binäre“ Anrede genutzt wird, drohen nun Strafzahlungen von 250.000 Euro.
[...]
Weitere Folge: Ab kommenden Jahr muß auch das Buchungssystem so umgestellt sein, daß die Deutsche Bahn ihre Kunden nicht mehr nur mit „Herr“ oder „Frau“ anspricht. Entweder fällt das ganz weg oder das Unternehmen muß eine dritte Anrede finden, die bisher völlig unklar ist.

Geklagt hatte eine Kunde, der sich René_Rain Hornstein nennt. Der Unterstrich und der zweite Vorname sollen auf seine sexuelle Diversität hinweisen. Diese „nicht-binäre“ Ausrichtung hatte die Bahn in den Augen des OLG ignoriert und den Fahrgast damit diskriminiert...

Für die Deutsche Bahn, die sich „als Konzern für eine Kultur von Chancengleichheit und Wertschätzung“ sieht, sei „Diversity“ Chefsache, teilte das Unternehmen mit...(fh)

jungefreiheit.de 22.6.2022

Genetisch gibt es nur Männer und Frauen – und solche mit unzureichender genetischer Ausprägung (0,02-0,2 Prozent). Nach dem immer noch vernünftigen preußischen Landrecht von 1794 konnten sich solche Personen für eins von beiden entscheiden, heute können sie sich operativ nachhelfen lassen.

Schuld am entstandenen Chaos hat das linksgrünfeministisch unterwanderte Bundesverfassungsgericht, das mit der Erfindung eines dritten Geschlechts meinte, kämpferisch eine vermeintliche Ungerechtigkeit beseitigen zu müssen.

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Sigmar Salzburg
21.04.2022 04.59
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„Sehr geehrte Diverse, Damen und Herren!“

So müßte heute nach dem jüngsten Urteil eines deutschen Verwaltungsgerichts die „korrekte“Anrede der „Bahn-Nutzenden“ lauten – im Singular: „Sehr geehrtes Diversum“.

2017 erfand unser parteipolitisch ausgekungeltes Bundesverfassungsgericht ein nicht näher erklärtes drittes Geschlecht und forderte den Gesetzgeber auf, den entsprechenden Rahmen dafür zu schaffen. Darauf beschloß die Regierung mit Zustimmung der sie tragenden „demokratischen“ Parteien, daß neben „männlich“ und „weiblich“ eine diffuse Geschlechtszugehörigkeit „divers“ zu registrieren sei.

Gesetzentwurf verabschiedet
Kabinett billigt drittes Geschlecht im Geburtenregister


„Divers“ soll die neue dritte Geschlechtsoption heißen: Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett verabschiedet...

... Ursprünglich hatte das Bundesinnenministerium „Anderes“ als Name für die dritte Geschlechtsoption vorgesehen, was nicht nur von Interessensverbänden, sondern auch den SPD-Ministerinnen Giffey und Katarina Barely (Justiz) als diskriminierend zurückgewiesen wurde. Erst wurde die Bezeichnung in einem Referentenentwurf zu „Weiteres“ abgeändert, jetzt also zu „Divers“...

tagesspiegel.de 15.8.2018
Jetzt verschärfte ein Verwaltungsgericht die Durchsetzung dieses Unsinns durch Androhung eines Strafgeldes – nach einem Schweizer Schwulen-Magazin:
Urteil: Deutsche Bahn muss nicht-binäre Person korrekt ansprechen
Sonst droht hohe Geldstrafe


In einem Urteil, das an diesem Dienstag vom Oberlandesgericht Frankfurt/Main veröffentlicht wurde, wird die Deutsche Bahn dazu verpflichtet, zu unterlassen, eine nicht-binäre Person mit Herr oder Frau anzureden.


Das Urteil hat Signalfunktion, weil es bereits die zweite Instanz ist, die der Deutschen Bahn vorschreibt, Kund*innen nicht mehr ausschliesslich mit Mann oder Frau anzusprechen. Ausserdem kommen auf die Deutsche Bahn mögliche Strafzahlungen in Höhe bis zu 250.000 Euro bei jedem Ticketkauf zu, wenn die klagende Person weiter falsch angesprochen wird...

Notwendig ist die sprachliche Umstellung schon seit 2013, als die Möglichkeit eingeführt wurde, den Geschlechtseintrag zu streichen. Diese Notwendigkeit wurde abermals durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Dritten Option von 2017 und der darauf folgenden Änderung des Personenstandsgesetzes zum Januar 2019 unterstrichen...

mannschaft.com 20. 4.2022
Das klagende „Diversum“ hat den Vornamen „Robin“ – in Europa eindeutig einem Mann vorbehalten.

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Sigmar Salzburg
02.04.2022 05.42
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Urteil gegen Holocaustleugnerin Haverbeck

»Was Sie vorbringen, ist Gift«

Ursula Haverbeck soll erneut ins Gefängnis. Das Berliner Landgericht hat die 93-Jährige zu einem Jahr Haft verurteilt. Die Entscheidung sei alternativlos, sagte die Richterin...

spiegel.de 1.4.2022

Die Christen der Antike ließen sich lieber kreuzigen oder in Öl sieden, als auf das Bezeugen ihres Glaubens zu verzichten. Genausowenig kann man manche Menschen trotz ihrer eindeutigen 100 Billionen XY- oder XX-Chromosomen von ihrem Glauben abbringen, eigentlich dem anderen Geschlecht anzugehören. Für sie wurden in jüngster Zeit Gesetze zurechtgeschustert, damit sie ihren Glauben möglichst ungestört ausleben können.

Nur eine 93jährige Frau mit dem Glauben, daß die Naziverbrechen nicht, wie behauptet, stattgefunden haben, wird gewaltsam gezwungen, diesen zu verleugnen. Hat der Staat Angst, daß seine Beweise für manche Menschen nicht überzeugend genug sein könnten?

Als noch echte Nazitäter landauf, landab ihre Untaten verleugneten, war ein Gesetz dagegen verständlich. Heute verstößt dies jedoch gegen die Glaubens-, Gewissens- und Meinungsfreiheit, vielleicht auch gegen die Menschenwürde. Sogar ein geachteter Verfassungsrichter, Wolfgang Hoffmann-Riem, hat sich nach Ende seiner Amtszeit 2008 gegen die Strafverfolgung von Holocaust„leugnern“ ausgesprochen.

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Sigmar Salzburg
25.03.2022 19.09
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Putineske Justiz

Der thüringische AfD-Vorsitzende teilt mit
(in der „rechten“ Rechtschreibung, rot zugefügt):

Björn Höcke
25. März 2022 um 15:23

Jens Maier hatte sein Richteramt jahrzehntelang untadelig ausgeübt. Doch dann wurde er zur Zielscheibe des polit-medialen Gesinnungsterrors: Denn Jens Maier ist Mitglied der AfD und saß für die Partei bis 2021 im Bundestag.

Die Kriminalisierung Andersdenkender hat heute einen weiteren traurigen Höhepunkt erreicht: Nachdem seine Rückkehr in den Richterdienst medial skandalisiert wurde, sollte nun erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik gegen ihn eine Richteranklage eingesetzt werden. Heute entschied das Dienstgericht, daß Maier seinen Beruf nicht mehr ausüben darf. Auch dafür gab es kein Dienstvergehen als konkreten Anlaß. Die Unterstellung der falschen Gesinnung reicht heutzutage in der Bundesrepublik als Grund für ein Berufsverbot.
Zwei „Vergehen“ Maiers gegen die „politische Korrektheit“ hatten wir hier notiert: vor drei und vor fünf Jahren. Offensichtlich beflügelt der neue Faesersche Linksstaat den ohnehin schon antidemokratisch andauernden Linksdrall auf Landesebene.

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Sigmar Salzburg
10.03.2022 10.17
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Zum Kölner Urteil gegen die AfD

Meine Erfahrungen mit Verwaltungsgerichten sind bescheiden. 1998 klagte ich für meine Kinder gegen den beliebigen Religions-Ersatzunterricht. Der Richter am OVG Schleswig hatte sich nur auf eine bequeme Abweisung meiner Klage vorbereitet und schlampte, als er dies dennoch begründen mußte. Erst in der Revision hatte ich Erfolg.

Bei der Klage gegen die Schreibreform-Erpressung an den Schulen verstieg sich die Richterin des OVG Schleswig 2008 zu der allen Erfahrungen seit 1996 widersprechenden Behauptung:


„Weder der von der Exekutiven angenommene Gemeinwohlbelang noch die Verhältnismäßigkeit der Rechtschreibreform im engeren Sinne sind heute zu bezweifeln.“

Eine Revision war angesichts solcher Staatsgefälligkeit aussichtslos und mir finanziell auch nicht möglich.

Dies berücksichtigend kann ich nur mit allergrößter Skepsis auf das Ergebnis der Klage der AfD gegen die bewußt denunzierende „Beobachtung“ durch das sogenannte „Amt für Verfassungsschutz“ blicken, wie sie im „Spiegel“ in vorläufiger Version veröffentlicht wurde:

Richter Huschens machte gleich zu Beginn der Sitzung deutlich, in dem Verfahren gehe es nicht um Kleinigkeiten. Schließlich schütze das Grundgesetz in Artikel 21 die freie Betätigung von Parteien. Ein Verbot sei nur als »härteste Stufe der wehrhaften Demokratie« vorgesehen.

Andererseits müsse der Verfassungsschutz als »Frühwarnsystem« auch nicht darauf warten, »bis das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist«. Eine Einstufung als Verdachtsfall diene der Gefahrenerforschung, erläuterte Richter Huschens – so wie man eine »Probebohrung« vornehme, »wenn ein Erdreich nach Öl riecht«.

Es war ein erster Wink, in welche Richtung die Kammer tendierte.
Das Heilsversprechen des Gerichts erinnert aber eher an die Effektivität von Wünschelrutengängern. Wie man weiß, ist im Flachland Grundwasser fast überall vorhanden und wo immer man bohrt, findet man Wasser.

Übertragen gleicht das natürlicherweise deutschen Verhältnissen – wo seit Jahrzehnten alle Umfragen zeigen, daß die Mehrheit der Bevölkerung gegen zu viel Ausländer eingestellt ist, ohne daß die Politik dies berücksichtigt.

Die vorherrschende Linksstaatspropaganda nennt das heute „Rassismus“ und stellt es als Menschlichkeitsverbrechen dar. Dabei ist es das natürlichste Bedürfnis aller Menschen, in vertrauter Umgebung mit vertrauten Menschen leben zu wollen und nicht den Umgang „täglich neu aushandeln zu müssen“ (Özoguz).

Man findet also ganz natürliche Einstellungen, nur daß manche wagen, ihre Wünsche deutlicher vorzubringen. Das gilt den staatlich beschäftigten Berufsdenunzianten nun schon als „völkisch“:
Der Prozessvertreter des Bundesamts für Verfassungsschutz, Rechtsanwalt Wolfgang Roth, zitierte in der Verhandlung nochmals zahlreiche Aussagen von AfD-Funktionären, mit denen die Behörde ihre Überwachungspläne begründet hatte.

So habe etwa Björn Höcke, Thüringer AfD-Landeschef und Frontmann des inzwischen formal aufgelösten völkisch-nationalistischen Partei-»Flügel«, in einem Buch davor gewarnt, dass die schwarze und die weiße Bevölkerung »in einer Masse aufgegangen« sein werde, was er als »Amerikanisierung« beschrieb. »Diesen Abstieg sollten wir Europäer vermeiden und die Völker bewahren«, schrieb Höcke.

spiegel.de 8.3.2022
Was soll an dieser Einstellung verwerflich sein?

In aller Welt sorgt man sich um das Aussterben seltener Tier- und Pflanzenarten, nur für die Europäer, die sich in ihren besten Exemplaren zu einer Menschenart von einzigartiger Schönheit und Intelligenz entwickelt haben, soll das nicht gelten?

Auch in Afrika gibt es Menschenarten von eigentümlicher, aber fremder Schönheit, wie selbst Leni Riefenstahl (1902-2003) bewundernd erkannte und dokumentierte. Sie jedoch massenweise nach Europa zu importieren macht beide nicht schöner oder gar verträglicher, wie das Beispiel Amerika zeigt – wo der gegenwärtige Zustand vor allem die Folge zweier Verbrechen ist.

Dennoch soll gegen den Willen der Normal-Deutschen nach der Ideologie der antirassistischen Rassisten eine Einheits-Buntheit erzeugt und damit zugleich „Rassismus“ verfolgt und ausgerottet werden können.

Diese Ideologie nun durch ein staatliches Denunziationsamt für „Verfassungsschutz“ durchzusetzen widerstrebt den Absichten der Väter (und Mütter) des Grundgesetzes, die eindeutig von der Existenz eines deutschen Volkes ausgingen – wie schon der Amtseid der Regierenden ausdrückt, wenn er denn ernst genommen wird:


„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem deutschen Volke widmen ... werde“

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Sigmar Salzburg
09.01.2022 04.32
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Was heute in Deutschland wichtig ist.

Sind da auch Montgomerys „Richterlein“ tätig?

1. Der SPD-Mann Friedhelm Farthmann (*1930), 10 Jahre Arbeitsminister NRW, wetterte vor Jahren gegen „Quotenfrauen“, „Tittensozialismus“ und „Piepsmäuse“, die ihre Positionen nur hätten, „weil sie zwischen den Beinen anders aussehen als ich.“ Beleidigungsklagen wurden nicht bekannt.

2. Der Politiker und freigestellte Oberstudienrat Björn Höcke (AfD) klagt exemplarisch gegen die Beleidigung als „Nazi“ (auf deutsch „Sympathisant von völkischen Massenmorden“), wozu sich „Demokraten“ und „Antifaschisten“ von Schäuble bis zum linken Hinterbänkler einschließlich der Lügenmedien seit Jahren erdreisten. Höcke wird abgewiesen – wegen der „Meinungsfreiheit“. Die Folge: statt 35 Prozent erreicht die AfD nur 11 Prozent der Wählerstimmen – die Minorisierung und Verdrängung der „Bio-Deutschen“ mit Hilfe der Altparteien-Mischpoke geht verstärkt weiter.

3. Die selbstkritiklose SPD-Staatsekretärin mit Migrationshintergrund, Sawsan Mohammed Chebli, der ein Tichy-Mitarbeiter ähnliches unterstellte wie SPD-Minister Farthmann seinen „Piepsmäusen“, in pars pro toto präzisiert an einem hypothetischen, wissenschaftlich nicht nachweisbaren Punkt, klagt dagegen und gewinnt. Tichy muß 10.000 Euro Strafe wegen „sexistischer“ Beleidigung zahlen.

4. Die 60jährige Transfrau „Sophie Vivien“ Kutzner, klagt gegen einen Nachbarn, der „sie“, wie seit 35 Jahren, weiterhin mit „ihrem“ männlichen Vornamen „Rüdiger“ anredet. Er wird gerichtlich bei Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro verurteilt, das zu unterlassen. 55 Jahre hatte „Rüdiger“ seinen Namen im Einklang mit seinen mutmaßlichen XY-Chromosomen geführt. Dann genügt allein seine Behauptung, eine neue Scheinwirklichkeit zu schaffen. (rp 4.1.2022)

5. Mein Schulfreund erzählte in den 60ern, in seiner Medizinischen Fakultät dürfe alljährlich ein Irrer, der sich für Napoleon hält, einen strategischen Vortrag halten. Den bereite er das ganze Jahr lang vor und absolviere ihn auch ganz respektabel. – Werden wir Normalmenschen demnächst auch mit 250.000 Euro Strafe bedroht, wenn wir einen solchen Artgenossen nicht mit „Monsieur Napoléon“ anreden?

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Sigmar Salzburg

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Sigmar Salzburg
21.10.2021 18.13
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Die Millionenerbin schlägt zurück !

Akif Pirinçci teilt mit (in traditioneller Rechtschreibung):

Liebe Freundinnen und Freunde,
heute am 21. Oktober 2021 wurde ich im Bonner Landgericht unter dem vorsitzenden Richter Schwill zu 4 Monaten Haft auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Ich muß mich in dieser Zeit sogar bei einem Bewährungshelfer melden, der mir vermutlich das “richtige Schreiben” beibringen soll bzw. “Am besten gar nicht mehr schreiben”...

Allerdings habe ich aus der Sicht des Staatsanwalts und des Richters ein viel schlimmeres Verbrechen begangen, ein so unvorstellbares Verbrechen, das sogar die Abschlachtungen und Köpfungen auf offener Straße in den Schatten stellt.

In einem Facebook-Post vor fast zwei Jahren, dem ein Foto von der Klimasektenanführerin Luise Neubauer vorangestellt war, schrieb ich in einem nicht ernstzunehmenden Kommentar:

“Würde ich sofort (erotisches Wort), auch wenn ich mir später ihr ganzes Klima-Gedöns anhören muß.”


So etwas reicht in Deutschland inzwischen aus, um in den Knast zu wandern. Richter Schwill fügte noch genüßlich hinzu, daß ich sofort “in die Kiste” kommen würde, sollte ich auch nur geringfügig gegen die Bewährungsauflagen verstoßen. Ferner meinte er, ich sei altersgeil, was vermutlich als Kompliment gemeint war...

der-kleine-akif.de 21.10.21
Das „erotische Wort“ gehört vermutlich in die gleiche Kategorie wie die Selbstbezeichnung der bunten Jasmina Kuhnke.

Die Millionärserbin konnte sich offensichtlich den Prozeß leisten. Dagegen darf ein thüringischer Oppositionsführer „gerichtsfest“ von jedermann als „Nazi“, d.h. „Befürworter vergangener und künftiger Massenmorde“, bezeichnet werden. Das hat die AfD jetzt sicher 15 Prozent der Wählerstimmen und Deutschland eine stabile konservative Regierung gekostet.

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Sigmar Salzburg
06.09.2021 08.43
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Richterlich forcierte Gender-Diktatur

Da gab es einen jungen Herrn, der sich schon früh bei den Grünen betätigte, natürlicherweise verliebte, mit 24 eine Beziehung einging, zwölf Jahre später heiratete und sein Mannsein durch das Zeugen zweier Knaben bewies.

Angeblich entdeckte er mit 32, daß er eigentlich eine Frau sein wollte. Seiner Ehefrau hatte er das bis nach der Eheschließung verschwiegen, der Öffentlichkeit noch einmal fünf Jahre länger. RTL bringt das Bild des Herrn mit Halbglatze und Dreitagebart: „Tessa Ganserer war 42 Jahre lang Markus Ganserer. Jetzt führt sie ein Leben als Frau.“ rtl.de 25.1.2019.

Seitdem zeigen die Bilder nur noch eine junge Frau mit deutlichem Busen und wallendem Haar, das ein kantig männliches, bartloses Gesicht umrahmt. Seit 2011 muß er auch nicht seinen Schniedelwutz entfernen lassen, um amtlich als Frau umfirmiert zu werden.

Ein Blogger, der das Ganze als „Lachnummer“ bezeichnete, wurde zu 3200 Euro Geldstrafe verurteilt. Diese wurde jetzt noch einmal auf Betreiben der Staatsanwaltschaft auf 24.000 Euro heraufgesetzt.
(Nach Wikipedia, welt.de 2.9.2021 u. Freie Welt)

Man vergleiche dieses Gerichtsurteil nur mit der Entscheidung verschiedener Gerichte, die Beleidigung „Nazi“ als straffreie Meinung einzustufen. Tatsächlich ist es eine der übelsten Verunglimpfungen, die überhaupt denkbar sind:

»Rechtfertiger der Nazidiktatur und ihrer Massenmorde – Befürworter oder Betreiber einer Wiederholung dergleichen.«

Das nutzen die linken Denunzianten auch weidlich aus, beispielsweise gegen den thüringischen AfD-Vorsitzenden Björn Höcke, „den man gerichtsfest als Nazi bezeichnen darf“, womit sie noch einen richterlichen Segen für diese Beleidigung hineinfälschen. In Anbetracht des Schadens, der damit der Demokratie schon zugefügt wurde, wäre eine Strafe von 24.000 Euro hier viel eher angemessen.

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Sigmar Salzburg

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Sigmar Salzburg
27.07.2021 10.19
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Freibrief für die Zensur durch Facebook

Das Skandalurteil des Bundesgerichtshofs zur Meinungsfreiheit

Von Georg Gafron

Scheibchenweise, still und leise stirbt die Freiheit. Eines Morgens wacht man auf – und ist in einem anderen Land.

Unter den fundamentalen Grundrechten einer Demokratie gebührt dem Recht auf freie Meinungsäußerung ein besonders hoher Stellenwert....

Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes zur Meinungsfreiheit in der vergangenen Woche ist das nun anders. Die Richter ermunterten die Verantwortlichen bei Facebook geradezu, sogenannte „Hasskommentare“, auch ohne dass eine Verletzung des Strafrechts vorliegt, zu unterbinden. Stellt sich da doch sofort die Frage, wer legt eigentlich fest, was ein „Hasskommentar“ ist...

tichyseinblick.de 25.7.2021

717 Wörter: 2 dass, 7 sonst. Reform-ss, traditionell: 3 daß, bißchen, muß, Schluß; 2 sogenannte, soviel ...

Georg Gafron flüchtete als 22jähriger 1977 im Kofferraum aus der DDR in die Bundesrepublik und arbeitete seither als Journalist. Jetzt schwant ihm, daß der entstehende Linksstaat ihn und das Recht wieder einholt. – Bei „Tichy“ schreibt man „angepasst“, was Gafron immer noch nicht frei von der Hand geht.

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Sigmar Salzburg
20.07.2021 02.36
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Die Ming-Vase

In den 70ern war ich Teilnehmer von Musiktagungen auf Gut „Queekhoven“, Breukelen/NL. Zwei große schöne chinesische Vasen flankierten im Inneren den Eingang. Im übernächsten Jahr fehlte die eine. Da war im Vorjahr eine Harfe umgefallen und hatte sie zerschlagen. Ob Ming oder nicht, ich wagte den Wert damals nicht zu schätzen.

Heute können Gerichte die Benennung als „Ming-Vase“ zur Beleidigung und die Kündigung einer 31 Jahre im KaDeWe beschäftigten Frau für „rechtens“ erklären, im Kotau vor dem thailändischen Inhaber-Konzern. Die Richter aus dem rotgrünen Berliner Miljö haben offensichtlich weniger Gesetz und Rechtsphilosophie als vielmehr die verschwörungstheoretischen Veröffentlichungen der Antirassismuskämpfer verinnerlicht, wie man nach dem zitierten Phrasendrusch nebst moralisierendem Belehrungseifer im Tagesspiegel vermuten kann:

Die 55. Kammer des Arbeitsgerichts wertet das Verhalten der Mitarbeiterin als „Ausdruck eines Alltagsrassismus“, der „Ausgangspunkt für offenen und gewollten Rassismus“ sei, wie er sich „derzeit immer mehr in der Gesellschaft ausbreitet.“ In Deutschland würden Menschen zunehmend diskriminiert, während es zugleich eine gegenläufige „erfreuliche“ und „zu unterstützende Sensibilisierung der Gesellschaft“ gebe. Dies sei an der Mitarbeiterin „vollständig vorbeigegangen“.
tagesspiegel.de 13.7.2021
Dagegen wird Mißachtung der Kunden bei der Bahn nicht mehr geahndet und die tausendfache Beleidigung von Politikern als „Nazi“ von Gerichten als „zulässige Meinung“ geduldet, obwohl die Unterstellung von Massenmordabsichten immer „mitgemeint“ ist.

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