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Demokratie oder Rechtschreibreform
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uwe
02.09.2001 07.45
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Schleswig-Holstein

Ich stimme Ihnen zu, Herr Melsa, und wiederhole mich, wenn ich sage, in Schleswig-Holstein wurde die Demokratie mit den Füßen getreten. Wenn die Schleswig-Holsteiner wirklich anders als alle anderen schreiben wollten, hätte man das befolgen müssen oder durch einen erneuten Volksentscheid eine andere Entscheidung herbeiführen müssen.

Dies ändert aber nichts daran, dass im übrigen Bundesgebiet das Volk nicht befragt worden ist und die RSR somit demokratisch legitim in Kraft gesetzt worden ist.

Im übrigen ist das Grundgesetz in dieser Frage nicht von Bedeutung, da es eine Kulturhoheit der Länder gibt. Für die Zulässigkeit von Volksbegehren, -entscheiden etc. sind daher ausschließlich die Länderverfassungen von Bedeutung.

Uwe

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Christian Melsa
01.09.2001 15.18
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Re: Re: Wenn Uwe das Volk fragt

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von uwe

Das Grundgesetz enthält keine plebiszitären Elemente. Die Länderverfassungen enthalten unterschiedliche Formen der Volksbeteiligung (Volksentscheide, Volksbegehren ...). Mag sein, dass es Volksbefragungen nicht gibt.


Grundgesetz Artikel 20:

Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


Wie man sieht, ist die Möglichkeit von Volksabstimmungen im Grundgesetz sehr wohl ausdrücklich vorgesehen. Es gibt nur keine nähere gesetzliche Regelung für Volksentscheide auf Bundesebene – noch nicht. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß sich das bald ändert. An sich müßte das ohnehin sofort beim Verfassungsgericht einklagbar sein.

Bemerkenswert ist übrigens an Absatz 2 die Differenzierung: Zuerst das Volk, zudem gibt es eben noch die „besonderen Organe“ in Gestalt der üblichen geteilten drei Gewalten. Da alle Staatsgewalt grundsätzlich vom Volk ausgeht, können die Parlamente als gesetzgebende Organe in der Machthierarchie dem Volk nur nachgelagert sein. Diese Ordnung zielt eindeutig darauf ab, zu garantieren, daß sich die Gesetzgebung im Einverständnis der Volksmehrheit abspielt. Sonst wäre der Satz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ sinnlos. Das ist vor allem in Hinblick auf die Ausreden der für den Schleswig-Holsteiner „Volksvertreter“-Putsch Verantwortlichen wichtig, bei denen meist die Behauptung aufgestellt wird, es gebe keine erkennbare Rangabstufung zwischen einem Gesetz, das vom Parlament und einem, das direkt vom Volk beschlossen wurde, weswegen das eine das andere in jeder beliebigen Reihenfolge ablösen könne. Diese Sichtweise widerspricht aber nicht nur dem Geist des Grundgesetzes, sondern ist auch von daher unsinnig, daß der Aufwand eines Volksentscheids selbstverständlich viel höher als der eines Parlamentsentscheides ist. Das heißt, bei widerstreitenden Interessen ist das Parlament gegenüber dem Volk im Vorteil. Das müßte also gerechterweise zumindest kompensiert werden – wenn das Parlament überhaupt eine Gegenposition zum Volk einnehmen dürfte! Das wiederum widerspräche aber fundamental dem Daseinszweck des Parlaments in einer Demokratie. Es existiert ja eben gerade deswegen, um den hohen Aufwand von permanenten Volksentscheiden zu vermeiden, als zum Zwecke der Entscheidungsfindung eingerichtete Repräsentation des Volkes. Daß es außerdem zusätzlich noch Volksentscheide gibt, hat den Sinn, das Parlament notfalls korrigieren zu können, falls sich zeigt, daß es eben doch nicht repräsentativ entscheidet. Das Volk kann nur das Parlament korrigieren, nicht das Parlament das Volk! Eine andere Praxis ist schlicht und einfach nicht demokratisch und damit automatisch grundgesetzwidrig (s. Artikel 20, Absatz 1). Das hinderte jedoch die Parteien bzw. Politiker des Landtags in Kiel nicht daran, die Ordnung – und zwar an ihrer Wurzel! – auf den Kopf zu stellen.


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uwe
30.08.2001 19.44
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Re: Wenn Uwe das Volk fragt

Lieber Herr Lindenthal!

Du/Sie ist mir egal. In Internetforen ist das „Du“ gebräuchlich und da ich hier unter meinem Vornamen auftrete, lasse ich mich gerne duzen.

Ich habe nicht behauptet allwissend zu sein. Ich versuche Ihre Fragen zu beantworten. Wenn es nicht richtig ist, wäre ich für Aufklärung dankbar:

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Norbert Lindenthal

Also:
Weißt Du, wann und wieviel das Land Schleswig-Holstein an Unterstützung zahlt? (Das ist nämlich wichtig für die Frage, ob hier Steuergelder, Deine und meine, verschleudert werden oder nicht verschleudert werden.)

Weiß ich nicht! Jede Mark wäre aber zu viel, da Volksinitiativen von denjenigen finanziert werden sollten, die sie anzetteln.
Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Norbert Lindenthal

Weißt Du, daß Volksbefragungen in deutschen Verfassungen gar nicht genannt werden? (Es heißt hier „ . . . “.)

Das Grundgesetz enthält keine plebiszitären Elemente. Die Länderverfassungen enthalten unterschiedliche Formen der Volksbeteiligung (Volksentscheide, Volksbegehren ...). Mag sein, dass es Volksbefragungen nicht gibt.
Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Norbert Lindenthal

Weißt Du, welche Themen ausdrücklich von Volksabstimmungen ausgeklammert werden? (Was nicht ausgeklammert ist, ist ja deshalb umso mehr zugelassen.)

Auch das dürfte in den Ländern unterschiedlich geregelt sein.
Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Norbert Lindenthal

Weißt Du, daß die Kultusministerkonferenz genau nicht vom Grundgesetz gestützt ist?

Die Kultusministerkonferenz hat keine RSR erlassen. Das waren die Kultusministerien der einzelnen Ländern und diese sind demokratisch legitimiert im Wege eines Erlasses Vorschriften für den Schulbetrieb zu machen. Nichts dagegen einzuwenden ist, dass sich die Kultusminister in der KMK über einheitliche Regeln verständigen.
Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Norbert Lindenthal

Kennst Du die Umstände, unter denen die Zeitungsumstellung zustande kam? War dieser Vorgang demokratisch?

Muss der Vorgang demokratisch sein? Ein Zeitungsverlag ist ein privates Unternehmen und kann daher frei und unabhängig entscheiden. Abhängig sind sie allenfalls davon, dass die Leute ihre Produkte kaufen. Und die haben Zeitungen/Zeitschriften auch in neuer Rechtschreibung gekauft.
Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Norbert Lindenthal

Weißt Du, daß in anderen Ländern Volksbefragungen stattfanden und mit welchem Ergebnis?

Mir ist nur der Volksentscheid in SH bekannt. Ich habe ja bereits deutlich gemacht, dass ich einen Volksentscheid in dieser Frage für nicht sinnvoll halte (Soll in allen Bundesländern unterschiedlich geschrieben werden ? Ist es sinnvoll, per Volksentscheid über den Unterrichtsinhalt an Schulen zu entscheiden?). Hierzu würde mich auch Ihre Meinung interessieren.

Uwe



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Norbert Lindenthal
30.08.2001 14.55
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Wenn Uwe das Volk fragt

Hallo, Uwe!

Ein paar Daten zur Nachhilfe scheinen Dir ganz gut zu tun. Ich beobachte wenige Fragen Deinerseits nach diesen Hintergrundfakten, dafür aber umso mehr Behauptungen, schnell mal hingeschrieben (gibt ja genug Leute, die zwar Zeit haben zum Lesen, aber zu wenig Zeit zum Richtigstellen). Deine Beiträge empfinde ich in großem Maße beeinflussend, aber nur in geringem Maße informativ. Bißchen mehr Sorgfalt würde Deinen Faden nicht nur meistbesucht, sondern vielleicht irgendwann einmal auch richtig wichtig machen. Naja, jeder Leser kann daran den Unterschied zwischen Deiner Meinung und der Wirklichkeit erkennen.

Also:
Weißt Du, wann und wieviel das Land Schleswig-Holstein an Unterstützung zahlt? (Das ist nämlich wichtig für die Frage, ob hier Steuergelder, Deine und meine, verschleudert werden oder nicht verschleudert werden.)
Weißt Du, daß Volksbefragungen in deutschen Verfassungen gar nicht genannt werden? (Es heißt hier „ . . . “.)
Weißt Du, welche Themen ausdrücklich von Volksabstimmungen ausgeklammert werden? (Was nicht ausgeklammert ist, ist ja deshalb umso mehr zugelassen.)
Weißt Du, daß die Kultusministerkonferenz genau nicht vom Grundgesetz gestützt ist?
Kennst Du die Umstände, unter denen die Zeitungsumstellung zustande kam? War dieser Vorgang demokratisch?
Weißt Du, daß in anderen Ländern Volksbefragungen stattfanden und mit welchem Ergebnis?

Durch Deine eine Stellungnahme hatte mein Leitthema eine Vermehrung auf 150% der Anzahl der Beiträge. Von solchen Wachstumsraten kann Dein Strang nur träumen. Herzlichen Dank dafür!

Falls ich zu forsch das Du gebrauche – Du bist Familienvater –, schreibe ich gerne mit Uwe und Sie. Falls: Könntest Du mir das entschuldigen?
__________________
Norbert Lindenthal

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uwe
29.08.2001 07.55
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Lieber Herr Riebe,

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von uwe

Ich werde definitiv nicht mehr auf Ihre Beiträge eingehen.


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Manfred Riebe
29.08.2001 07.42
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Die Sucht nach der Beliebigkeits-Schreibspielwiese

Killerphrasen ersetzen Argumente

„Uwes“ Totschlagargumente „oberlehrerhafte und thematisch völlig verfehlte Kommentare“ und „das völlig mißlungene Forum der ‚Deutschen Sprachwelt'" erinnern mich an die Killerphrasen und Schimpforgien des Reformers Hermann Zabel. Weil er keine Argumente gegen Friedrich Denk und Theodor Ickler hatte, flüchtete er sich ebenfalls in die Polemik, seine Gegner seien „Oberlehrer“.

Die unendlichen Abschiede des Uwe Cassens

„Uwe“ verabschiedete sich am 20.07.2001 („Schlussstrich“) mit den Worten: „Dies wird mein letzter Beitrag in diesem Forum sein (wenn nicht jemand lautstark nach einer Zugabe verlangt).“ Dann verabschiedete er sich erneut am 02.08.2001 („Zwischenbilanz“) mit dem Spruch: „Nun ist das Thema aus meiner Sicht weitgehend ausgereizt, so dass ich jetzt den geordneten Rückzug antreten werde.“

Der »Uwe«-Effekt

Warum „Uwe“ trotz seiner Rechtschreibschwächen so süchtig ist, daß er sich von seiner Beliebigkeits-Schreibspielwiese nicht trennen kann, erläuterte Walter Lachenmann am 23.07.2001 („Uh weh! Über Humor“):

„Der »Uwe«-Effekt ist relativ leicht zu benennen: Er ist verwandt dem »Verona Feldbusch«-Effekt (...) der Effekt liegt allein darin, daß Dummheit und Dreistigkeit in unserer Kultur heutzutage sich immer unbekümmerter breitmachen und sich die Bestätigung ihrer Daseinsberechtigung, ja ihres »Erfolgs« in Form von Einschaltquoten abholen. So war es ja auch das erklärtermaßen einzige wirkliche Ziel von »uwe«, hier auf eine hohe Zahl von Aufrufen zu kommen; das hat er geschafft, und das soll ihm gegönnt sein. Gelernt hat er deutlich nichts, das wollte er aber auch nicht, denn das Problem der Rechtschreibung interessiert ihn überhaupt nicht.“

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uwe
29.08.2001 05.17
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Lieber Herr Riebe,

Herr Lindenthal hatte mich gebeten, eine Stellungnahme zu dem Thema „Demokratie und Rechtschreibreform“ abzugeben. Das habe ich getan und meine Meinung dargelegt, dass ich in der Frage der Rechtschreibreform einen Volksentscheid für nicht geeignet halte.

Warum müssen Sie immer wieder Ihre oberlehrerhaften und thematisch völlig verfehlten Kommentare dazu abgeben ? Machen Sie doch endlich Ihre mehrfach angekündigte Absicht wahr, nicht mehr auf Beiträge eines Anonymus zu antworten. Gründen Sie Ihr eigenes Forum oder verziehen Sie sich in das völlig mißlungene Forum der „Deutschen Sprachwelt“. Damit wäre hier allen gedient.

Ich werde definitiv nicht mehr auf Ihre Beiträge eingehen.

Uwe

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Manfred Riebe
28.08.2001 21.59
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Sprachmischmasch der Reformbefürworter

Die Reformer haben eine Beliebigkeitsschreibung herbeigeführt, einen Sprachmischmasch. Das sieht man bei „Uwe“ nicht nur an der Rechtschreibung, sondern auch an seiner beliebigen Wortwahl: „Mit plebiszitäre(n) Elementen, wie der Volksbefragung, (...)" „Volksbefragung“ und „Volksentscheid“ sind zwei Paar Stiefel!

„Uwes“ Begriffsmischmasch: „Im Grundgesetz steht geschrieben: „Alle Gewalt geht vom Volke aus“ (oder so ähnlich). Die RSR wurde durch vom Volk legitimierte Stellen (Kultusminister) erlassen. Insoweit wird dieser Grundsatz nicht verletzt.“

„Vom Volk legitimierte Stellen“? Diese Simplifizierung stimmt nicht! Haben Sie schon einmal etwas vom Grundsatz der „Gewaltenteilung“ gehört? Durch Gewaltenkonzentration entstehen Diktaturen wie z.B. die Rechtschreibdiktatur. Bei einer Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips muß man Widerstand leisten, z.B. Gerichtsverfahren durchführen oder einen Volksentscheid anstreben. Die Machthaber haben einen Erfolg verhindert.

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uwe
28.08.2001 19.37
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Jetzt haben Sie das Thema aber völlig verfehlt!

Meine Kernaussage war, dass die Rechtschreibreform für einen Volksentscheid nicht geeignet ist. Gründe: siehe unten.

Uwe

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Manfred Riebe
28.08.2001 16.48
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Entmündigung des Volkes durch die Unanständigen

„Uwe“ schreibt: „Mit plebiszitäre Elementen, wie der Volksbefragung, wird in den deutschen Verfassungen sehr sparsam umgegangen.“

„Uwe“ hat wieder einmal das Thema verfehlt! Das Thema bei der Rechtschreibreform sind nicht „Volksbefragungen“. „Volksbefragungen“ sind unverbindlich und daher immer möglich. Es handelt sich eben nicht um eine „Volksbefragung“, sondern um einen „Volksentscheid“. Zum anderen gibt es nur im Grundgesetz keinen Volksentscheid. Dagegen sind in allen 16 Landesverfassungen Volksentscheide vorgesehen.

In Art. 74, Abs. 1 der bayerischen Verfassung heißt es z.B.: „Ein Volksentscheid ist herbeizuführen, wenn ein Zehntel der stimmberechtigten Staatsbürger das Begehren nach Schaffung eines Gesetzes stellt.“ Das sind rund 880.000 Unterschriften. Das ist doch großzügig.

Es ist nicht davon die Rede, daß diese 10 Prozent Unterschriften während des (Volks)Begehrens innerhalb von 14 Tagen gesammelt werden müssen. Das haben sich erst nachträglich die feinen Herren Politiker ausgedacht, damit möglichst kein unerwünschter Volksentscheid zustandekommt, der die Ziele der Regierung und der sie fördernden Wirtschaftsmächte unvorhergesehen durchkreuzt.

Diese 14tägige Hürde des Volksbegehrens ist selbst für eine durchorganisierte große Mehrheitspartei nur knapp zu überwinden, aber für kleinere Parteien oder gar Bürgerinitiativen unüberwindbar hoch. Die Zeit für die Information und Aufklärung der Wähler und zur Unterschriftensammlung ist viel zu kurz festgesetzt. Ein Erfolg in Flächenstaaten wäre dann nur mit Hilfe umfangreicher personalaufwendiger Organisation und der Medien möglich. Ein Volksbegehren auf Bundesebene wäre für Bürgerinitiativen mit dieser zeitlichen Beschränkung noch viel weniger undurchsetzbar.
Hans Herbert von Arnim kommt daher zu dem Schluß, daß es den Initiatoren solcher Volksbegehrens-Regelungen um die Verhinderung erfolgreicher direktdemokratischer Aktivitäten ging (Arnim, Hans Herbert von: Vom schönen Schein der Demokratie. München: Droemer, 2000, S. 211).

Ausnahmen sind die Länder Brandenburg und Schleswig-Holstein, in denen die Hürden niedriger sind. Deshalb kam in Schleswig-Holstein ein erfolgreicher Volksentscheid zustande. Dieser Volksentscheid wurde aber durch einstimmigen(!) Parlamentsbeschluß aufgehoben. Das Volk wurde von den Unanständigen entmündigt und bevormundet.

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uwe
28.08.2001 14.50
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Lieber Norbert Lindenthal,

gerne beziehe ich noch einmal Stellung zu dem Thema Volksbefragung:

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Norbert Lindenthal
In Schleswig-Holstein konnte sich das Volk zu Wort melden. In anderen Ländern konnte es das nicht, denn:

1) Die Hürden der Volksinitiativen liegen höher.
2) Die Hürden der Volksbegehren liegen höher und der gewährte Zeitraum ist kürzer.
3) In keinem anderen Bundesland beteiligt sich das Land (mit den Steuern des Volkes) an den großen organisatorischen Kosten.



Mit plebiszitäre Elementen, wie der Volksbefragung, wird in den deutschen Verfassungen sehr sparsam umgegangen. Eine Volksbefragung eignet sich längst nicht für jede Fragestellung. Bereits mehrfach habe ich das Beispiel der Euro-Einführung erwähnt. In der Bevölkerung hat die Euro-Einführung derzeit keine Mehrheit; bei einer Volksbefragung hätte sich die Mehrheit sicherlich für die Beibehaltung der D-Mark ausgesprochen, weil die gesamte Tragweite der Entscheidung von den meisten Menschen nicht überblickt werden kann und Stammtisch-Parolen sich leichter durchsetzen. Die Hürden für Volksinitiativen, Volksbegehren sollten daher aus meiner Sicht sehr hoch sein und nur zu besonderen Fragestellungen überwunden werden können.
Die Festlegung von Rechtschreibregeln ist aus meiner Sicht nicht für ein Volksbegehren bzw. Volksentscheid geeignet. Bedenken Sie nur einmal die Folgen: Das Land Schleswig-Holstein entscheidet sich für die alten Rechtschreibregeln, Hamburg möchte neue Rechtschreibung, Niedersachsen entscheidet sich für ein Gemisch aus beidem. Wäre das wünschenswert ? Aber auch unabhängig davon halte ich es für sehr fragwürdig, wenn per Volksentscheid über die Festlegung des Schreibgebrauchs an Schulen (Nichts weiter ist die Rechtschreibreform) befunden wird. Die Nutzlosigkeit des Volksentscheides wurde doch in Schleswig-Holstein eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Auch hier hätte die Landesregierung gut daran getan, ein Volksentscheid zu verhindern anstatt das Ergebnis kurze Zeit später wieder aufzuheben (Ein skandalöser Vorgang !).

Warum soll sich das Land (der Steuerzahler) an den Kosten beteiligen ? Ich gründe morgen eine Volksinitiative für den Verbot der TV-Sendung „TV total“ und übermorgen eine Volksinitiative gegen den Autoverkehr. Möchten Sie das alles mitfinanzieren ? Genau so wenig möchte ich eine Volksinitiative gegen die RSR mitfinanzieren.

Im Grundgesetz steht geschrieben: „Alle Gewalt geht vom Volke aus“ (oder so ähnlich). Die RSR wurde durch vom Volk legitimierte Stellen (Kultusminister) erlassen. Insoweit wird dieser Grundsatz nicht verletzt.

Überdies wäre das Volk auch ohne Volksentscheide und Volksbegehren mächtig genug gewesen, die RSR zu kippen, wenn es das wirklich gewollt hätte. Wie schnell wären Zeitschriften und Zeitungen wieder zur alten Rechtschreibung zurück gekehrt, wenn die Leser sie in neuer Rechtschreibung boykottiert hätten. Und dann wäre es auch nur noch eine Frage der Zeit gewesen, bis auch an den Schulen wieder die gebräuchliche Rechtschreibung unterrichtet worden wäre. Aber das Thema ist den meisten Menschen viel zu unwichtig. Es wurde doch in der Öffentlichkeit kaum registriert, als die Zeitungen auf neue Rechtschreibung umgestellt haben.

So, jetzt ist mein Statement doch recht lang geworden. Das macht Ihr Leitthema ein wenig umfangreicher.

Freundliche Grüße
Uwe


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Norbert Lindenthal
28.08.2001 07.11
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Hallo, Uwe!

Wenn Du ein „erfahrener“ Nutzer bist, dann kannst Du ja mal eine Stellungnahme zu meinem Thema Demokratie oder Rechtschreibreform abgeben. Immerhin ist das eine Antwort gewesen auf Deine Behauptung, das Volk sei in anderen Bundesländern nicht befragt worden. (Wie man „erfahrener Nutzer“ wird? Vielleicht durch Stellungnahmen zu unbequemen Sachverhalten.) Mein Leitthema ist (bis jetzt, wohlgemerkt) eins der ganz wenigen Zugriffe. Meinst Du, es wäre deshalb unwichtig?
__________________
Norbert Lindenthal

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Norbert Lindenthal
18.07.2001 20.19
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Kleine Anmerkung zu Uwes Meinung, in anderen Bundesländern sei „das Volk nicht befragt worden“.

In Schleswig-Holstein konnte sich das Volk zu Wort melden. In anderen Ländern konnte es das nicht, denn:

1) Die Hürden der Volksinitiativen liegen höher.
2) Die Hürden der Volksbegehren liegen höher und der gewährte Zeitraum ist kürzer.
3) In keinem anderen Bundesland beteiligt sich das Land (mit den Steuern des Volkes) an den großen organisatorischen Kosten.

FWG: Kein Volksbegehren

RHEINLAND-PFALZ. Die Freien Wählergruppen Rheinland-Pfalz (FWG) werden ihr Bemühen um ein Volksbegehren unter anderem zur Direktwahl des Ministerpräsidenten aufgeben. Der FWG-Landesvorstand begründete dies mit den erhöhten Hürden für ein Volksbegehren: Seit der Landtagswahl gelte nämlich, dass statt bisher 20 000 mindestens 30 000 Unterschriften vorgewiesen werden müssten. Für das Anliegen der FWG auf mehr Transparenz und Bürgernähe im politischen Umgang seien aber bisher erst etwa 15 000 Unterschriften von Bürgern zusammengekommen. Mit dem Volksbegehren wollten die Freien Wähler auch die Unvereinbarkeit von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat, Kumulieren und Panaschieren bei der Landtagswahl und ein so genanntes Teilzeitparlament erreichen.

Rhein-Zeitung, 12.7.2001, Seite 3


In Rheinland-Pfalz lassen sich die Politiker von der Rhein-Zeitung feiern, denn sie haben die Hürden der Volksgesetzgebung deutlich gesenkt: In der zweiten Phase, dem Volksbegehren, brauchen die Rheinland-Pfälzer nicht mehr zu 20% der Wahlberechtigten unterschreiben, sondern nur noch 10%, also die Hälfte.

Naja, und irgendwo wird dann auch noch zugegeben, daß dafür ganze 14 Tage Zeit gewährt werden.

In Schleswig-Holstein standen 12 mal 14 Tage zur Verfügung, in der Zeit konnte das Volk die Eintragungsstellen (auf Antrag) vervielfachen.

Oben im Zeitungsausschnitt erwähnte Volksinitiative wäre mit 15.000 Unterschriften in Schleswig-Holstein erfolgreich gewesen, die Hürde liegt dort bei 10.000 Unterschriften.
__________________
Norbert Lindenthal

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