Das Bundesministerium des Innern legt mit Schreiben vom 2. 2. 1999 dem Deutschen Bundestag zu dessen Unterrichtung einen

Bericht zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung

Bundestags-Drucksache 14/356
[http://www.parfors.dbtg.de/cgi-bin/parfors.sh?formname=druckform&drspl=btd&wp=14&drsnummer=356]
vor.

Dem eigentlichen „Bericht“ sind drei Anlagen beigefügt:

Rechtschreibreform. Eine Zusammenfassung von Dr. Klaus Heller. Die Reform auf einen Blick [=ÊSprachreport-Extraausgabe 1996 des Instituts für deutsche Sprache, Mannheim, mit der inzwischen berühmt gewordenen Erklärung „übrig bleiben wie artig grüßen“]

Umsetzung der Neuregelung der Deutschen (sic!) Sprache (sic!) in die Amtssprache der Länder

Mitglieder der Kommission für die deutsche Rechtschreibung

Der „Bericht“ referiert als „Ausgangslage“ die Wiener Absichtserklärung vom 1. 7. 1996 und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. 7. 1998. Daß man im Bundesinnenministerium weiterhin nicht daran denkt, die Einzelheiten der Neuregelung und die Umstände ihrer Einführung einer objektiven Prüfung zu unterziehen, zeigt schon die Wiedergabe des BVerfG-Urteils. Darin heißt es unter anderem:

Durch die faktische Breitenwirkung, die die Reform voraussichtlich entfalte, würden Personen außerhalb des Schulbereiches rechtlich nicht an die neuen Regeln gebunden. Ein Festhalten an den überkommenen Schreibweisen auch nach der bis zum 31. Juli 2005 geltenden Übergangsfrist führe weder zu einem gesellschaftlichen Ansehensverlust noch zu sonstigen Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsentfaltung. Traditionelle Schreibweisen würden sich noch längere Zeit erhalten und als Schreibvariante neben den reformierten Schreibweisen verwendet werden. Die Schriftsprache werde sich wie bisher trotz bestehender amtlicher Regelungen weiterentwickeln. (S. 3)

An der betreffenden Stelle (S. 60) sagt das BVerfG aber auch folgendes:

Allenfalls auf lange Sicht läßt sich vorstellen, daß einzelne Schreibweisen von neuen - im hier behandelten Regelwerk enthaltenen oder später hinzugetretenen - abgelöst werden, sofern sich diese im Schreibusus der Schreibgemeinschaft durchsetzen.

Diese skeptische Prognose unterschlägt der Referent im Bundesinnenministerium den Bundestagsabgeordneten. Das knappe Referat der Inhalte der Neuregelung verwischt die anstößigen Veränderungen bis zur Unkenntlichkeit. So heißt es etwa:

Getrennt- und Zusammenschreibung

Grundsätzlich wird mehr getrennt als zusammen geschrieben. Komplizierende Sonderregelungen sind

aufgehoben worden. (S. 3)

Der Referent verschweigt, daß sich diese pauschalierende Aussage lediglich auf die zusammengesetzten Verben bzw. Adjektive bezieht. Wer dies - wie es selbst mangels innerer Abstimmung im amtlichen Regelwerk geschieht - auch auf die zusammengesetzten Substantive bzw. Substantivierungen anwendet, schreibt falsch. Für Verb- und Adjektivkomposita hat die Neuregelung die bisherige sprachlich bedingte Kompliziertheit durch einen Wust von gröblich die Intuition der Schreiber mißachtenden Einzelregelungen ersetzt, deren Korrekturbedürftigkeit selbst die Zwischenstaatliche Rechtschreibkommission inzwischen für „unumgänglich notwendig“ erklärt hat. Am Ende seines Referats der Neuregelung muß der Verfasser im Bundesinnenministerium denn auch zugeben:

Die Neuregelung ist ein Kompromiß, der zum Teil erheblich weitergehende Ausgangsvorstellungen einzelner an der 10jährigen Beratung beteiligten Länder unberücksichtigt läßt. [...] Aus dem Kompromißcharakter folgt, daß nicht alle Einzelfälle, zum Beispiel im Bereich der Fremdwortschreibung und der Getrennt- und Zusammenschreibung, überzeugend erscheinen.

Dieses fehlerhafte Regelwerk will der Bundesinnenminister am 1. August 1999 für die Bundesbehörden in Kraft setzen. Dabei unterscheidet er zwischen „Einführung im amtlichen Schriftverkehr“ und „Umsetzung in die Normsprache“. Im amtlichen Schriftverkehr soll „durch die Eröffnung einer langen Übergangsfrist“ [...] „ein moderater Übergang von den alten zu den neuen Regelungen erreicht werden.“ (S. 5) Vorher schon heißt es: „Entsprechend der Wiener Absichtserklärung wird die Anwendung der Varianten freigestellt und eine Übergangszeit bis zum 31. Juli 2005 vereinbart.“ (S. 5) Dieser Satz ist nicht eindeutig. Der Ausdruck „Varianten“ kommt zwar in den vier Artikeln der „Wiener Absichtserklärung“ nicht vor, gemeint sein könnten aber die Doppelschreibungen in der amtlichen Regelung. Da jedoch von einem „Hineinwachsen in die Neuregelung“ (S. 5) die Rede ist, wäre auch an die grundsätzliche Wahlfreiheit zwischen „alter“ und „neuer“ Rechtschreibung im Sinne des BVerfG-Urteils zu denken. Wer eine derart liberale Lösung erwartet, kennt sich schlecht in den Gepflogenheiten des modernen Absolutismus - unabhängig von der Parteifarbe - aus. Die Länderinnenminister haben es Herrn Schily nämlich schon vorgemacht:

Entsprechend der Wiener Absichtserklärung ist es möglich, bei verschiedenen Schreibweisen mehrere Möglichkeiten zuzulassen. Dies betrifft bestimmte Fremdwörter sowie in einigen Fällen die Getrennt- bzw. Zusammenschreibung. Betroffen ist hiervon rd. 1 % der geänderten Worte. Diese Varianten sind von allen Bundesländern den Benutzern freigestellt worden. (S. 4)

Man beachte diese Großzügigkeit: Statt „Spagetti“ dürfen Beamte weiterhin „Spaghetti“ schreiben, um sich allmählich an die ganze amtliche Reformeselei zu gewöhnen. Andererseits wird aus „Kostengründen“ von Eile abgeraten. Vorhandene Formulare werden weiterverwendet, aber nicht nur dies:

Auch die Umstellung der Software kann unter diesen Gesichtspunkten nur allmählich erfolgen. Alte Texte, Materialien, Datenbanken etc. werden nur dann auf die neue Rechtschreibung umgestellt, wenn eine Gesamtbearbeitung notwendig ist. (S. 5)

Etwas anderes ist es, wenn „Gesetz- und Verordnungsentwürfe“ zu erstellen sind und diese in den „Verkündigungsblättern des Bundes“ erscheinen. Hier ist nach Ansicht des Bundesinnenministers eine „einheitliche Schreibweise“ wünschenswert. Wörtlich:

Im Bereich der Rechtsetzung ist eine einheitliche Schreibweise wünschenswert. Anders als im amtlichen Schriftverkehr soll deshalb in der Normsprache die Verwendung der Varianten festgelegt werden. Wenn nach der Neuregelung mehrere Schreibweisen zulässig sind, sollen in Gesetzen und Verordnungen die bisher gebräuchlichen Varianten verwendet werden. Dies ist eine zweckmäßige Regelung zur Beschränkung der Varianten. Werden die zulässigen Varianten nach dieser Regel festgelegt, sind daher in diesem Bereich auch bei der Neubekanntmachung von Gesetzen und Verordnungen keine Anpassungen erforderlich. (S. 5)

Nachdem wir inzwischen wissen, was unter „Varianten“ zu verstehen ist, kann es für die künftige „Norm“ in Gesetzen und Verordnungen keinen Zweifel mehr geben: Fremdwörter traditionell, alles andere wie in Wien beschlossen. Zwar hat es zwischen 1996 und 1998 noch ein Meer von weiteren Varianten gegeben, die nämlich durch die Abweichungen zwischen den Wörterbüchern entstanden waren. Aber dies ist jetzt im Sinne der amtlichen Regelung bereinigt, und die Kompromißvorschläge des neuen „Praxiswörterbuchs“ der erfahrenen Duden-Redaktion haben im amtlichen Sprachgebrauch nichts zu suchen.

Von der „Kommission für deutsche Rechtschreibung“ (eigentlich heißt sie „Zwischenstaatliche ...“) weiß der Referent des Bundesinnenministeriums erstaunliche Dinge zu berichten. „Empfehlungen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Sprachwandel“ soll sie erarbeiten, wobei auch Gesichtspunkte der „Sprachkultur“ (S. 6) zu berücksichtigen sind. Von „Sprachkultur“ hört man hier zum erstenmal in den amtlichen Begründungen der Rechtschreibreform. Bislang war nur von „Fehlervermeidung“ die Rede, und zwar ausdrücklich bezogen auf lernschwache und lernunwillige Schüler sowie auf wenig schreibende Erwachsene. Nach wie vor fehlt jeder Hinweis, wie die Empfehlungen der Beobachtungskommission zu Korrekturen am Regelwerk führen sollen. Vor genau einem Jahr hat man erlebt, wie die Staatssekretärskonferenz der Kultusminister wohlbegründete Empfehlungen der Zwischenstaatlichen Kommission einfach vom Tisch wischte. Aber es kommt noch besser:

Maßgebend für die Tätigkeit der Kommission sind sowohl die Gemeinsame Absichtserklärung als auch die Vereinbarungen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz über Aufgaben, Zusammensetzung und Verfahren der Kommission für die deutsche Rechtschreibung. Die konstituierende Sitzung der Kommission fand am 25. März 1998 [richtig: 1997] statt. Sie hat bisher 9 Tagungen durchgeführt und sich insbesondere mit umfangreichen Listen über Abweichungen bei der Anwendung des Regelwerkes in den einzelnen Nachschlagewerken/Wörterbüchern befaßt. Vor allem mit den Vertretern des Duden- und Bertelsmann-Verlages konnte Einvernehmen über alle Einzelfälle, insbesondere im Bereich der Getrennt- und Zusammenschreibung, gefunden werden. Die Wörterbuchverlage werden in ihren Neuauflagen die von der Kommission in Zweifelsfällen vorgeschlagenen Schreibweisen verwenden. Es ist damit zu rechnen, daß die Neuauflagen spätestens zu Beginn des Jahres 1999 vorliegen. (S. 6)

„Umfangreiche Listen über Abweichungen“ sind gewiß keine Bagatelle. Was die Kommission genau geklärt hat, weiß bis heute niemand außer den Wörterbuchverlagen. Diese haben die „geklärten Neuschreibungen“ jedoch inzwischen in ihre Neuauflagen eingearbeitet. Im Klartext: Die etwa acht Millionen neuer Rechtschreibwörterbücher, die allein in Deutschland zwischen 1996 und 1998 gekauft wurden, sind seit dem 1.Ê1.Ê1999 Makulatur.

Zum Schluß bewertet das Bundesinnenministerium den ganzen Vorgang und kommt wiederum zu erstaunlichen Feststellungen:

Der Bund mißt der Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung große Bedeutung bei. [...] Durch die Einführung des Regelwerkes auch in die Verwaltungssprache des Bundes und der Länder werden die weitere Schreibentwicklung und die Möglichkeit einer Anpassung des Regelwerkes an einen veränderten Schreibgebrauch nicht behindert. Der in der Wiener Absichtserklärung vorgesehene Übergangszeitraum bis zum Jahre 2005 soll u.a. auch dazu genutzt werden, die Anwendbarkeit einzelner Regeln auf ihre Tauglichkeit hin zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Die Verwaltung wird durch die Anwendung dieser Neuerungen mit dazu beitragen, daß Erfahrungen mit diesem neuen Regelwerk gesammelt und mögliche Anpassungsnotwendigkeiten aufgezeigt werden können. (S.Ê6)

Man höre und staune: Die neue deutsche Rechtschreibung wird eingeführt, um ihre Tauglichkeit zu überprüfen. In der Tat hat weder vor der Wiener Absichtserklärung von 1996 und der sofortigen Einführung der Neuregelung an den Schulen noch vor der jetzt geplanten Einführung bei den Behörden (und zeitgleich bei den Nachrichtenagenturen) irgendeine neutrale Begutachtung oder gar praktische Erprobung des reformierten orthographischen Regelwerks stattgefunden. Prof. Ickler (Erlangen) hat die versuchsweise Umsetzung der Rechtschreibreform in diesen Bereichen schon 1997 ein „menschenverachtendes Massenexperiment“ genannt. Daß die öffentlichen Verwaltungen am Ende auf „mögliche Anpassungsnotwendigkeiten“ hinweisen, ist angesichts des bisherigen Schweigens der Mehrheit de deutschen Lehrer sehr unwahrscheinlich. Es gehört nicht zu den deutschen Beamtentugenden, sich durch Kritik bei den Vorgesetzten unbeliebt zu machen. Wird ein ominöses Gremium Hilfe bringen, das seit dem 26. 3. 1998 im Entstehen begriffen ist?

Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung u.a. durch einen engen Kontakt mit der Kommission für die deutsche Rechtschreibung und intensive Prüfung der von dieser zu erstellenden Berichte und Vorschläge begleiten. Sie ist ferner gemeinsam mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder bemüht, dem Wunsch des Deutschen Bundestages entsprechend einen Beirat ins Leben zu rufen, dem Schriftsteller, Journalisten, Lehrer, Eltern etc. angehören, der seinerseits der Kommission beratend zur Seite stehen und insbesondere die Interessen der “Anwender” vertreten soll.

Auf diesen Beirat darf man keine Hoffnungen setzen. Wenn er je ins Leben gerufen werden sollte, wird er ausschließlich aus Jasagern bestehen. Hilfe kann nur von der demokratischen Basis kommen. Falls weitere Volksbegehren zum Erfolg führen, erledigt sich die mißratene Rechtschreibreform von selbst. Aber auch der stille Protest hilft. Die Franzosen haben uns vor ein paar Jahren vorgemacht, wird man eine unsinnige Veränderung der Rechtschreibung geräuschlos verschwinden läßt: Man nimmt sie erst gar nicht zur Kenntnis. Daß dies geschieht, wird die Zwischenstaatliche Rechtschreibkommission unter der Leitung eines alternden Reformfanatikers natürlich nie feststellen. Aber eines ist sicher: So oder so werden auch ihre Berichte und Empfehlungen das Schicksal der ersten acht Millionen neuer Rechtschreibwörterbücher teilen: Sie wandern früher oder später ins Altpapier.

Helmut Jochems, 57223 Kreuztal

15. Februar 1999