8. Kommata

Abschnitte 8.18.2


8.1 Komplizierung

Die Reformer betonen die „Vereinfachung“ der Kommaregeln, besonders bei Partizip- und Infinitivgruppen, die – erweitert oder nicht – nicht mehr durch Kommata abgetrennt werden müssen, verschweigen aber die von Prof. Dr. Theodor Ickler, Erlangen, entdeckte Komplizierung durch § 77 (5), der lautet: „Wörter oder Wortgruppen, die durch ein hinweisendes Wort oder eine hinweisende Wortgruppe angekündigt werden ... grenzt man mit Komma ab“ (n-Duden, S. 898–900):

Er hatte den Wunsch eine Familie zu gründen. (Kein hinweisendes Wort: ohne Komma!)

Es war sein Wunsch, zu heiraten. (Vorgreifer-es: mit Komma!)

Es kam ihm der Gedanke eine Familie zu gründen. (Platzhalter-es, ohne Komma!)

Sein größter Wunsch war es, eine Familie zu gründen. Vorgreifer-es: mit Komma!)

8.2 Leseerschwernis durch fehlende Kommata

n-Duden, S. 897 / 898 / 900:

§ 73: Bei gleichrangigen Teilsätzen, die durch und, oder usw. verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen.

§ 76: Bei Infinitiv-, Partizip- oder Adjektivgruppen oder bei entsprechenden Wortgruppen kann man ein (gegebenenfalls paariges) Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen bzw. um Missverständnisse auszuschließen.

§ 78: Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.

Rein theoretisch kann man sich solche Beispielsätze vorstellen:

Ganz praktisch ist in einem Rundbrief an die Eltern folgender – kommaloser – Satz einer fortschrittlichen Schulleiterin (!) zu lesen:

„Um den Vorgaben gerecht zu werden haben wir im Schuljahr 1996/7 – nach einem einstimmigen Beschluss der Gesamtkonferenz – begonnen die neuen Regeln umzusetzen.“

Zusammenfassend ist zu sagen, daß durch die weitgehend freie Wahlmöglichkeit bei der Kommasetzung das Lesen und – was noch schwerer wiegt – das Verstehen von Texten zweifelsfrei erschwert wird.


Leitseite Nach oben Beseitigung von Wörtern