Die Reformer betonen die Vereinfachung der Kommaregeln, besonders bei Partizip- und Infinitivgruppen, die erweitert oder nicht nicht mehr durch Kommata abgetrennt werden müssen, verschweigen aber die von Prof. Dr. Theodor Ickler, Erlangen, entdeckte Komplizierung durch § 77 (5), der lautet: Wörter oder Wortgruppen, die durch ein hinweisendes Wort oder eine hinweisende Wortgruppe angekündigt werden ... grenzt man mit Komma ab (n-Duden, S. 898900):
Er hatte den Wunsch eine Familie zu gründen. (Kein hinweisendes Wort: ohne Komma!)
Es war sein Wunsch, zu heiraten. (Vorgreifer-es: mit Komma!)
Es kam ihm der Gedanke eine Familie zu gründen. (Platzhalter-es, ohne Komma!)
Sein größter Wunsch war es, eine Familie zu gründen. Vorgreifer-es: mit Komma!)
n-Duden, S. 897 / 898 / 900:
§ 73: Bei gleichrangigen Teilsätzen, die durch und, oder usw. verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen.
§ 76: Bei Infinitiv-, Partizip- oder Adjektivgruppen oder bei entsprechenden Wortgruppen kann man ein (gegebenenfalls paariges) Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen bzw. um Missverständnisse auszuschließen.
§ 78: Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.
Rein theoretisch kann man sich solche Beispielsätze vorstellen:
Ganz praktisch ist in einem Rundbrief an die Eltern folgender kommaloser Satz einer fortschrittlichen Schulleiterin (!) zu lesen:
Um den Vorgaben gerecht zu werden haben wir im Schuljahr 1996/7 nach einem einstimmigen Beschluss der Gesamtkonferenz begonnen die neuen Regeln umzusetzen.
Zusammenfassend ist zu sagen, daß durch die weitgehend freie Wahlmöglichkeit bei der Kommasetzung das Lesen und was noch schwerer wiegt das Verstehen von Texten zweifelsfrei erschwert wird.
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