Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Forum - Kommissionsbericht Nr. 1
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Kommissionsbericht Nr. 1
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michael78888
01.08.2013 06.33
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Michael

Schöne Überraschung über diese kürzere Form. Können Sie uns sagen, was es ist, Sie sprechen / schreiben Sie? Hat jede Info. über diese kürzere Form zuvor geschrieben (und ich es verpasst)?
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Michael

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J.-M. Wagner
13.05.2002 18.47
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Kurzfassung

Wer es noch nicht gemerkt hat (weil er z. B. wie ich meistens gleich aufs Forum zugreift und also die Willkommensseite übersieht): Die von Herrn Ickler erwähnte Kurzfassung des Entwurfes des 1. Kommissionsberichtes ist im Netz! (Besten Dank dafür!!)
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Jan-Martin Wagner

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Theodor Ickler
22.04.2002 03.54
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Entwurf und Endfassung

Meines Wissens gibt es keine 20seitige Fassung. Ich kenne nur die vertrauliche Entwurfsfassung vom Dezember 1997. Es ist diejenige, die in Mannheim diskutiert werden sollte, aber den reformkritischen Diskutanten (die man ursprünglich nicht einmal dabeihaben wollte) nicht rechtzeitig zugestellt wurde, während die Reformbefürworter sie längst in Händen hatten. Ein Trüppchen von uns mußte eigens nach Mannheim reisen und den Text in einem unbewachten Augenblick erbeuten. Wir haben ihn dann gleich kopiert und an die Presse gegeben.
Vertraulichkeit war in diesem Falle nicht zu respektieren, weil wir uns an die Parole der Reformer halten, daß orthographische Entscheidungen im Licht der Öffentlichkeit zu diskutieren sind und nicht im Hinterzimmer des Dudenverlags. Die Heimlichtuerei setze sich ja fort im Ausschluß der Presse von der Mannheimer Anhörung.
Diese Mannheimer Anhörung wurde von der Kommission nur widerwillig auf Druck der Politiker veranstaltet (das ist belegt) und war den Reformern so peinlich, daß sie in keiner Chronik der Reform erwähnt wird, weder bei Bertelsmann noch bei Duden noch beim IDS (man vergleiche die Internetseiten dortselbst). Alles, was die Reformer tun, ist darauf angelegt, dem widerstrebenden Volk eine orthographische Zwangsbeglückung aufzunötigen. „Durchsetzung“ ist das Schlüsselwort, und Überlegungen zur „Strategie“ begleiten über Jahrzehnte hin die gesamte Planung.

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Th. Ickler

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J.-M. Wagner
21.04.2002 20.53
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Details

Ich habe ein paar Fragen, mit denen ich gewisse Details „entwirren“ möchte.

1.) Welche Fassung des 1. Berichtes ist wie zu datieren? Zu den Fassungen: Mir scheint, daß bislang von drei (verschiedenen?) Fassungen die Rede ist, nämlich die unter "Rechtschreibargumente" einsehbare (von der ich annehme, daß es die Endfassung ist), die von Herrn Ickler erwähnte (12+66)seitige (welche nach seinen Worten der Mannheimer Anhörung zugrundelag) und die von Herrn Schumacher erwähnte 20seitige Entwurfsfassung.

2.) Inwieweit gilt das »nicht für die Veröffentlichung bestimmt« über die Entwurfsfassung hinaus? Wie berechtigt ist es, bezüglich des 1. Berichtes auf eine generelle Nichtveröffentlichungsabsicht seitens der Zwischenstaatlichen Kommission zu schließen?

3.) Daß man einen nicht endgültigen Entwurf nicht zu veröffentlichen gedenkt, kommt mir im Prinzip nicht weiter eigenartig vor. Interessant wird es aber, wenn die Unterschiede zwischen der Entwurfs- und der endgültigen Fassung nicht so sehr in den „Fakten“ und ihrer Analyse bestehen, sondern in ihrer Bewertung und der Einschätzung der daraus zu ziehenden Konsequenzen – insbesondere, wenn dabei Bewertungen und erwogene Konsequenzen von Personen außerhalb des für den Bericht verantwortlichen Kreises eine Rolle gespielt haben. Weiß man dazu etwas bezüglich des 1. Berichtes? Inwiefern also stellt die unter den „Rechtschreibargumenten“ einsehbare eine im Zuge der Ergebnisse der Mannheimer Anhörung nachbearbeitete Fassung dar, so daß darin z. T. nicht mehr die ursprüngliche Absicht/Einstellung der Zwischenstaatlichen Kommission zum Ausdruck kommt?
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Jan-Martin Wagner

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Theodor Ickler
21.04.2002 15.42
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Noch ein bißchen anders

Die Entwurfsfassung des ersten Berichts („Entwurf – nicht für die Veröffentlichung bestimmt“) ist diejenige, die der Mannheimer Anhörung zugrunde gelegen hat. Sie umfaßt 66 paginierte Seiten und dazu einen Vorspann („Kurzfassung“), römisch paginiert von I bis XI. In dieser Kurzfassung stehen auch die denkwürdigen Worte zu den Paragraphen 34 und 36 (Getrennt- und Zusammenschreibung):

„Die Auswertung aller eingegangenen kritischen Hinweise und die Analyse des Wörterbuchvergleichs und anderer Korpora machen nach Ansicht der Kommission die Notwendigkeit eines Eingriffs in den Regeltext dieser beiden Paragraphen unumgänglich.“

Ich glaube aus heutiger Sicht, daß die Reformkommission damals wirklich überzeugt war, die schwersten Einwände gegen die GZS durch entsprechende Regeländerung abfangen und das Ganze damit retten zu können. Das strikte Änderungsverbot der Kultusminister und des Bundesinnenministers (dies wohl vor allem [Palmen-Schrübbers!]) hat die Kommission überrascht und verärgert. Ihr Unmut kommt ja noch iom zweiten Bericht zum Ausdruck, denn sie mußte mitansehen, wie das als fehlerhaft erkannte Regelwerk in Kraft gesetzt wurde und alle seine Schwächen dem scharfen Blick der Kritiker ausgesetzt blieb. Seither werden die komischsten Interpretations-Eiertänze aufgeführt, um nachzubessern, ohne zu ändern.
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Th. Ickler

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J.-M. Wagner
21.04.2002 14.45
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(*michanschließ*)

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Elke Philburn
21.04.2002 11.59
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(Wobei ich Herrn Schumacher auch noch mal für die Mühe danken möchte, uns den ersten und zweiten Bericht hier ins Netz zu stellen.)

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Mädchenfüralles
21.04.2002 11.41
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K1 und K1(Entwurf)

Die Sache ist noch anders:

Den 1. Kommissionsbericht hat es auch in einer Entwurfsfassung (20 Seiten) gegeben, und diese ist hier noch nicht veröffentlicht. Nur die Entwurfsfassung (Dezember 1997) trägt die Überschrift: Entwurf – nicht für die Veröffentlichung bestimmt



Klick aufs Bild vergrößert es.
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Dominik Schumacher

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Matthias Dräger
21.04.2002 11.05
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Vertraulichkeit des 1. Berichtes

Das ist korrekt. Auf dem Deckblatt des 1. Kommissionsberichtes steht:

Entwurf – nicht für die Veröffentlichung bestimmt.

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J.-M. Wagner
21.04.2002 08.28
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Fehlt bei den „Rechtschreibargumenten“ etwas, das zum ersten Kommissionsbericht gehört? Zuvor hieß es, dieser Bericht trüge den Vermerk „Nicht zur Veröffentlichung bestimmt“ (vgl. hier). Diesen Vermerk finde ich jetzt nicht. Wo stand bzw. steht er?
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Jan-Martin Wagner

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