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Sigmar Salzburg
28.10.2007 11.43
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Konfus: Die Bundeszentrale für politische Bildung

Bildung

Rechtschreibreform
Mit Inkrafttreten der erneut korrigierten Rechtschreibreform am 1.8.2005 endete vorläufig eine mehrjährige Auseinandersetzung über Änderungen der seit 1996 geltenden Regeln. Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte am 30.3. den letzten Änderungskatalog einstimmig genehmigt.

http://www.bpb.de/wissen/HQG1HC,8,0,Deutschland.html#index

Nichts stimmt. Aber auch wenn man die unterschlagene Jahreszahl hinzunimmt, kann die 2006 „erneut korrigierte Rechtschreibreform“ nicht am 1.8.2005 in Kraft getreten sein.

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Theodor Ickler
22.03.2002 05.30
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Bundesverwaltungsamt

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung

Hinweise zur Umsetzung

Organisation

(St) – Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung – Auszug aus dem Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 7. Juni 1999 (0
1 – 131 212 – 1110):

" 1. Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz informieren über die am 27. Januar 1999 durch das Bundeskabinett getroffenen
Festlegungen:

1. 1 Der Bund führt zum 1. August 1999 die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung in der im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung in den
amtlichen Schriftverkehr ein (Bundesanzeiger vom 31. Oktober 1996, Nr. 205a). Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2005.

1.2 Ab dem Stichtag sollte für die Anwendung der veränderten Rechtschreibung Sorge getragen werden. Gleichzeitig können aber auch nach diesem
Termin, insbesondere aus Kostengründen, nach der herkömmlichen Rechtschreibung verfasste Formulare und andere Materialien noch verwendet
werden. Auch die Umstellung der Software kann unter diesem Gesichtspunkt auch nach dem Stichtag erfolgen.

1.3 Vorhandene Texte, Materialien, Datenbanken etc. werden nur dann auf die neue Rechtschreibung umgestellt, wenn eine Gesamtüberarbeitung
notwendig wird.

1.4 Die Anwendung der in der Neuregelung vorgesehenen Varianten (alternative Schreibweisen) wird entsprechend der Wiener Absichtserklärung
freigestellt. Innerhalb eines Textes ist jedoch dieselbe Schreibweise zu wählen.

.....“


Für die Einführung der neuen Rechtschreibung sind Konvertierungsprogramme wie z. B. ORTHOGRAF! von Bertelsmann oder Konverter von Duden (s. u.)
hilfreich, da sie u. a. eine automatisierte Konvertierung von alter zu neuer Rechtschreibung ermöglichen. Sie bieten den Anwendern zudem kontextabhängige
Informationen zur neuen Rechtschreibung und lassen sich in die vorhandenen Textverarbeitungsprogramme einbinden.

Einen kurzen Überblick über die Leistungsfähigkeit der genannten und weiterer Programme zur Konvertierung von alter zu neuer Rechtschreibung enthält der Beitrag
von Dr. Klaus Blüml (siehe Kasten, S. 4).

Das Beschaffungsamt des BMI wird mit dem Duden-Verlag und dem Bertelsmann-Verlag Rahmenverträge zur Beschaffung von Wörterbüchern in elektronischer
Form (CD-ROM) und Korrekturprogrammen (Konverter und ORTHOGRAF) abschließen. Diese Rahmenverträge werden im Intranet veröffentlicht; sie können
hier einschließlich der Bestellvordrucke und Hinweisen zur Bestellung heruntergeladen werden: http://info.bescha.ivbb.bund.de

Zum Konvertierungsprogramm ORTHOGRAF (Bertelsmann) gibt es demnächst eine Profi-Version. Hier lässt sich ein „Hauswörterbuch“ integrieren und es enthält
die Regelungen, auf die sich die deutschen Nachrichtenagenturen verständigt haben. Da diese Regelungen nicht in allen Fällen regelkonform sind, sollten die
Pressereferate in den Behörden auf ihre Anwendung verzichten.

Die für Juli 1999 angekündigte Version 2.0 des DUDEN-Konverters verzögert sich auf unbestimmte Zeit; es steht weiterhin Version 1.0 (1997) zur Verfügung.

Von den führenden Herstellern von Textverarbeitungsprogrammen bietet zur Zeit Corel in seiner WordPerfectSuite 8.0 die Möglichkeit, wahlweise nach alter, nach
neuer oder kombiniert nach alter und neuer Rechtschreibung zu prüfen. Microsoft wird für die bestehenden Word-Versionen keine ausschließliche Anpassung an die
neue Rechtschreibung vornehmen. Nach Angaben von Microsoft soll aber die Office-2000-Version eine entsprechende Möglichkeit (Prüfung auf alte, neue oder alte
und neue Rechtschreibung) enthalten.

Für das Desktop-Publishing-Programm Quark Xpress (Apple Macintosh) steht eine Rechtschreibprüfung nach den neuen Regeln zur Verfügung: Primus Mac,
von der Firma Fesh!, Gotzkowskystr. 15, 10555 Berlin, E-Mail: support@fesh.com. Die Bundesdruckerei nutzt dieses Programm z. B. für den
Bundesanzeiger und das Bundesgesetzblatt.
Einen schnellen Überblick über die wichtigsten Änderungen der deutschen Rechtschreibung verschafft die Broschüre „Rechtschreibreform. Eine
Zusammenfassung von Dr. Klaus Heller. Sie liegt dieser Ausgabe bei.
Um sich mit der neuen Rechtschreibung vertraut zu machen, empfehlen sich darüber hinaus folgende Veröffentlichungen:
Heller, Klaus: Rechtschreibung 2000, Die aktuelle Reform. Wörterliste der geänderten Schreibungen, ISBN: 312-320668-8
Heuel, Eberhard: Die neue Rechtschreibung, Schnelltraining für Berufstätige, 1997, ISBN 3-89604-361-7
Püschel, Ulrich: Wie schreibt man jetzt? Ein Übungsbuch zur neuen deutschen Rechtschreibung, Dudenredaktion, 2. Auflage 1999, ISBN: 3411-06192-8
Zabel, Herrmann: Die neue deutsche Rechtschreibung. Die verbindlichen Regeln nach der Rechtschreibreform.


Quelle: Bundesverwaltungsamt – Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik – Heft 237, Juli/August 1999 S. 3

__________________
Th. Ickler

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Theodor Ickler
06.06.2001 23.36
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BMI Bonn, den 7. Juni 1999
O 1 – 131 212 – 1/10 Hausruf: 3657/3429
AGM:Ref.:Sb: RD'n PetersRR'n SawinskyOAR Knaack L:\Rechtschreibref\Rundschreiben070401Bra.Docc

1) Kopfbogen
Organisationsreferate
der Bundesregierung


Deutscher Bundestag

Bundesrat

Bundesrechnungshof





Betr.: Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
Anlg.: - 2 -

1. Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz informieren über die am 27. Januar 1999 durch das Bundeskabinett getroffenen Festlegungen:

1.1 Der Bund führt zum 1. August 1999 die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung in der im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung in den amtlichen Schriftverkehr ein (Bundesanzeiger vom 31. Oktober 1996 Nr. 205a). Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2005.

1.2 Ab dem Stichtag sollte für die Anwendung der veränderten Rechtschreibung Sorge getragen werden. Gleichzeitig können aber auch nach diesem Termin, insbesondere aus Kostengründen, nach der herkömmlichen Rechtschreibung verfaßte Formulare und andere Materialien noch verwendet werden. Auch die Umstellung der Software kann unter diesem Gesichtspunkt auch nach dem Stichtag erfolgen.

1.3 Vorhandene Texte, Materialien, Datenbanken etc. werden nur dann auf die neue Rechtschreibung umgestellt, wenn eine Gesamtüberarbeitung notwendig wird.

1.4 Die Anwendung der in der Neuregelung vorgesehenen Varianten (alternative Schreibweisen) wird entsprechend der Wiener Absichtserklärung freigestellt. Innerhalb eines Textes ist jedoch dieselbe Schreibweise zu wählen.

1.5 Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ist auch in der Normsprache umzusetzen. Gesetz- und Verordnungsentwürfe sind daher ab dem 1. August 1999 unter Beachtung der Neuregelung zu erstellen und zu verkünden. Dies gilt sowohl für neue Stammgesetze und Stammverordnungen als auch für Gesetze und Verordnungen, durch die bestehende Regelungen geändert werden. Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ist auch bei der Bekanntmachung von Neufassungen von Gesetzen und Verordnungen zu beachten; die Gesetzes- oder Verordnungstexte, die neu bekanntgemacht werden, sind unter Berücksichtigung der neuen Regelung zu erstellen. Auch bei anderen Bekanntmachungen in den Verkündungsblättern des Bundes muß die Neuregelung beachtet werden. Die bei der deutschen Rechtschreibung zu beachtenden Regeln sind in dem Regelwerk „Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis“, das als Beilage zum Bundesanzeiger vom 31. Oktober 1996, Nummer 205a, veröffentlicht ist, enthalten.

Im Bereich der Rechtsetzung ist eine einheitliche Schreibweise wünschenswert. Anders als im amtlichen Schriftverkehr wird deshalb in der Normsprache die Verwendung der Varianten festgelegt. Wenn nach der Neuregelung mehrere Schreibweisen eines Wortes zulässig sind, sind in Gesetzen und Verordnungen die bisher gebräuchlichen Varianten zu verwenden. Dies kann aber nicht als eine starre Regelung verstanden werden. Wenn sich im Bereich einer bestimmten Fachsprache, die von den Adressaten eines Gesetzes oder einer Verordnung verwendet wird, eine bestimmte Schreibweise eines Wortes herausgebildet hat oder herausbildet, ist es gerechtfertigt, sich der Schreibweise dieser Fachsprache zu bedienen, um den Erwartungen der Normadressaten zu genügen. Allerdings ist es erforderlich, innerhalb eines Rechtsbereiches die Schreibweise einheitlich zu gebrauchen.

Durch die vorstehend genannte Vorgehensweise sind im Bereich der Varianten bei der Normsprache in der Regel keine Anpassungen erforderlich.

Die Redaktionen des Bundesgesetzblattes (Teil I und II) und des Bundesanzeigers sind in Verbindung mit den Druckereien, in denen die Verkündungsblätter des Bundes erstellt werden, in der Lage, ab dem 1. August 1999 die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung durch den Einsatz eines entsprechenden Software-Programmes zu berücksichtigen.

2. Beigefügt ist ein Merkblatt zur IT-unterstützten Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung(Anlage 1) sowie ein Informationsblatt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Anlage2). In diesem Informationsblatt wird auf einen von der Bundesstelle für Büroorganisation und Bürotechnik herausgegebenen Sonderdruck hingewiesen. Dieser Sonderdruck „Die Reform auf einen Blick“ steht auch in elektronischer Form zur Verfügung und kann in das jeweilige Haus-Intranet eingestellt werden.

3. Es wird gebeten, die sonstigen Einrichtungen des Bundes (Stiftungen, eingetragene Vereine usw.) entsprechend zu informieren.

Im Auftrag
z.U.
Cornelia Peters

__________________
Th. Ickler

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