Vorratsdatenspeicherung
Heute wurde vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt, nach dem die bisherigen Datensammlungen „unverzüglich zu löschen“ sind.
Das Urteil wird von mir begrüßt, auch mit etwas angenehmem Erstaunen.
In vielen Kommentaren lassen Leser erkennen, wie sie über das BVG und die deutschen Regierungspraktiken und die Gesetzgebung denken, nämlich so, daß nicht damit zu rechnen ist, dem Volk sein natürliches Entfaltungsgebiet zu lassen. Im Gegenteil wird damit gerechnet, daß sich die Regierung andere Wege ausdenken wird, die begehrten Daten über viel zu viele Bürger doch auswerten zu können.
Hier die aktuellen Zeitungsberichte zum Thema Vorratsdatenspeicherung und Bundesverfassungsgericht (BVG). Wer kurze Artikel besonders wichtig einschätzt, darf sie gerne hierhin kopieren oder einzeln verlinken.
Mein eigenes Hauptaugenmerk liegt darauf, dem einzelnen Bürger seine eigenen Daten für ihn selbst zugänglich zu machen.
Was das mit Rechtschreibung zu tun hat? Soll sich der Staat nicht lieber dort zurückziehen, wo sich großartige Dinge ohne ihn besser bilden?
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Norbert Lindenthal
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