Volksbegehren verfassungwidrig
Nach unserer ersten Meldung an die Presse (ca. 10. 12. 1996)in Schleswig-Holstein, dass wir am 14. Dezember mit Anzeigen in drei Tageszeitungen ein Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform starten werden, meldete sich prompt der Pressesprecher der Landesregierung mit der Meldung, die am naechsten Tag in allen Zeitungen des Landes gebracht wurde, dass so ein Volksbegehren verfassungswidrig sei, da der Rechtschreibreform internationale Vertraege (!) zu Grunde laegen.
Es sind natuerlich keine Vertraege, sondern nur Absichtserklaerungen, und die Presse druckte die Meldung ungeprueft, wie so manches.
Einen Tag spaeter schon konnten wir mit einer Meldung kontern, die sich auf das bereits gelaufene Verfahren von Groeschner vor dem BGH stuetzte, in dem der BGH in seinem Urteil ausdruecklich ausfuehrte, Prof. Groeschner sei ja gar nicht betroffen, da die Reform ja noch gar nicht da sei und es sich nicht um internationale Vertraege handelte.
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Matthias Draeger
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