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Briefwechsel mit dem Ministerium
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Theodor Ickler
16.10.2003 09.46
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Dr. Krimm antwortet

Aus einem Schreiben von Ministerialrat Dr. Stefan Krimm, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom Sommer 2003:

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und die deutsche Rechtschreibung

Wie wenige andere Presseorgane vertritt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ seit Jahren die Position, die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung sei – insbesondere in den Bereichen Getrennt- und Zusammenschreibung sowie Groß- und Kleinschreibung – unbrauchbar. Sie sei am „linguistischen Reißbrett“ entstanden, zerstöre die der bisherigen Regelung innewohnenden feinen Nuancierungen und verhindere somit einen differenzierten Umgang mit der deutschen Sprache.
Die Belegsammlung eines erfahrenen Deutschlehrers aus der „FAZ“ und ihren Beilagen, die dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Orginal vorliegt, gibt über die Alltagsrealität des Umgangs mit diesen für unverzichtbar erachteten Nuancierungen Auskunft. Ein paar Kostproben:

(Es folgen eine Beispielliste und Fotokopien)

Bemerkungen von Th. I.:

1. Die FAZ hat sich bekanntlich immer durch eine verhältnismäßig sorgfältige Textgestaltung ausgezeichnet, die allerdings nach der Umstellung auf elektronische Medien und Satztechniken wie überall in der Medienlandschaft durch eine höhere Zahl von Druckfehlern etwas eingetrübt worden ist.
2. Die FAZ ist nicht verpflichtet, sich strikt an eine bestimmte Dudenausgabe mit sämtlichen Haarspaltereien zu halten, und hat sich in gewissen Punkten sogar ausdrücklich davon distanziert. Gleichwohl kann man sagen, daß sich die Zeitung im großen und ganzen einer allgemein üblichen, seit Jahrzehnten bekannten Orthographie bediente. (Für mein eigenes Wörterbuch, das die allgemein übliche Orthographie zu ermitteln suchte, also gerade nicht den Duden abschreiben wollte, war sie daher primäre Quelle.) Schreibweisen wie aus dem Vollen, im Dunkeln, alles Mögliche usw., die der eifrige Lehrer ankreidet, mögen in diesem Sinne irgendeiner Duden-Einzelfestlegung widersprechen, sind jedoch (neben der Kleinschreibung) sprachrichtig und üblich.
3. Es wirkt subaltern und sogar unaufrichtig, gelegentliche Druckfehler und Versehen herauszusuchen und dann als Belege für die „Alltagsrealität des Umgangs mit diesen für unverzichtbar erachtete Nuancierungen“ auszugeben. Zum Beispiel liegt es auf der Hand, daß am nachmittag um zwei Uhr oder Dank dem Menschrechtler bloß Druckfehler und keineswegs repräsentativ für die FAZ-Orthographie sind. Der Lehrer Norbert Reinhard, der die Liste zusammenstellte, scheint nicht einmal zu wissen, daß ernstzunehmende keineswegs gegen die Dudennorm von 1991 verstößt.

Zu Dr. Krimms eigenen Texten möchte ich noch anmerken:

4. Die Reformbedürftigkeit des alten Duden kann nicht zur Rechtfertigung der jetzt vorliegenden Reform herangezogen werden. Nur deren Qualität steht zur Diskussion. Deshalb brauche ich auf das Zitat aus einer meiner Schriften, betreffend die Verschmelzung des Buchdruckerdudens mit dem Schulwörterbuch, nicht näher einzugehen. Keineswegs liegt in meiner Kritik, wie Krimm behauptet, „die Begründung für die Neuregelung“. Ich habe nie die Neuregelung der Orthographie gefordert, sondern die Revision der Dudendarstellung. Dr. Krimm weiß das.
5. Dr. Krimm tut so, als wüßte er nicht, warum Psych-agoge, aber (?) Psycho-logie getrennt wurde (und von intelligenten Schreibern immer noch so getrennt wird). Ebenso „Hekt-ar, aber (!) Nek-tar“. Es liegen ja in Wirklichkeit keine Widersprüche vor, sondern stets wird nach demselben Prinzip der morphologischen Trennung verfahren. Die Neuregelung gibt dieses Prinzip auch nicht auf, sondern führt nur zigtausend Alternativen ein, die allerdings immer den Geruch des Minderwertigen haben werden (Jugos-lawien, Mikros-kop, Tee-nager usw.).
6. Die Problematik der neugeregelten Getrennt- und Großschreibung ist von den Reformern selbst wenigstens teilweise eingeräumt worden. Ihr Vorschlag einer Korrektur wurde im Anschluß an die Mannheimer Anhörung 1998 von den Kultusministern zurückgewiesen. Seither sind aber unterderhand einige Korrekturen eingeführt worden, weitere sind in Aussicht gestellt.
7. Es paßt ins Bild, daß Dr. Krimm Gewährsleute wie Hermann Zabel und einen gewissen Florian Kranz anführt.
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Th. Ickler

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Norbert Schäbler
07.04.2001 13.52
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Frischer Wind in Bayern (Folge 6)

REGIERUNG VON UNTERFRANKEN

Würzburg, 28.01.1999
Ihre Zeichen: 26.11.1998

Ihre Eingabe an Frau Staatsministerin für Unterricht und Kultus Monika Hohlmeier

Sehr geehrter Herr Schäbler,

das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat uns Ihr an Frau Staatsministerin Monika Hohlmeier gerichtetes Schreiben vom 26.11.1998 und das Antwortschreiben der Frau Staatsministerin vom 15.11.1998 zur Kenntnisnahme zugeleitet. Wir stellen fest, daß Sie zum wiederholten Male den in Art. 121 Abs. 1 BayBG vorgesehenen Dienstweg bei Vorlage Ihrer Eingabe an die Staatsministerin nicht eingehalten haben. Ihr Verhalten wird insoweit mißbilligt.

In Ihrem Schreiben vom 26.11.1998 kritisieren Sie erneut die für die Staatl. Schulen in Bayern verbindlich eingeführte Neuregelung der deutschen Rechtschreibung und erklären, diese Reform aufgrund Ihres Wissens und Gewissens nicht unterrichten zu können. Diese Erklärung steht im Gegensatz zu Ihrer sich aus dem Wessen des Beamtenverhältnisses als Dienst- und Treueverhältnis ergebenden Pflicht, sich bei Ihrer Amtsausübung den Richtlinien der Politik der parlamentarisch verantwortlichen Staatsregierung einzuordnen, und zwar auch dann, wenn sie Ihrer Überzeugung nicht entsprechen. Ihre Loyalität verlangt, daß Sie alle rechtmäßigen Weisungen der Staatl. Schulaufsicht befolgen und Sie es unterlassen, eigene, von den staatl. Vorgaben abweichende Ansichten im Schuldienst zur Geltung zu bringen.

Wegen des im Beamtenrecht wurzelnden Grundsatzes „amtsentsprechenden Gehorsams“ können Sie sich vorliegend nicht auf das Grundrecht der Gewissensfreiheit berufen.

Denn es liegt auf der Hand, daß die Funktionstüchtigkeit des Staates letztlich bedroht wäre, könnte ein Beamter sich unter bloßer Berufung auf sein Gewissen einer dienstlichen Weisung entziehen. „Jeder Beamte muß es grundsätzlich hinnehmen, daß ihm Verhaltensweisen oder Verrichtungen angesonnen werden, die dem durch seine von ihm nach seinem freien Willensentschluß gewählte Laufbahn geprägten Berufsbild wesensgemäß sind“ (BverwGE 56, 227/228).

Wir bitten Sie eindringlich, in der Sache Ihre Grundeinstellung zu überdenken. Letztlich steht Ihnen jederzeit der Weg offen, Ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu betragen (gemeint: beantragen), sollten Sie sich nach Ihrer Auffassung in einem unlösbaren Gewissenskonflikt befinden.

Das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus und das Staatl. Schulamt im Landkreis Aschaffenburg erhalten Abdrucke dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

(Ltd. Regierungsdirektor)


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Norbert Schäbler
06.04.2001 09.12
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Frischer Wind in Bayern (Folge 5)

Staatliches Schulamt im Landkreis Aschaffenburg

Ihre Eingabe an Frau Staatsminister für Unterricht und Kultus M. Hohlmeier

Anlagen: 1 RS vom 28.01.1999 Nr. 110.S.

Sehr geehrter Herr Schäbler,

Sie werden gebeten, unten angefügte Empfangsbestätigung abzutrennen und umgehend an das Staatliche Schulamt im Landkreis Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63736 Aschaffenburg, zurückzusenden.

Mit freundlichen Grüßen
(Schulamtsdirektor)


Man beachte:
Mein privater Briefwechsel mit Frau Staatsministerin (siehe „Folge 4“) wurde als „Eingabe“ aufgefaßt.
Der gesamte Behördenapparat (Ministerium, Regierung, Schulamt) wurde nun eingeschaltet.
Der Bezirksregierung Unterfranken fiel die schwere Aufgabe zu, stellvertretend für das Ministerium zu antworten (siehe: „Frischer Wind in Bayern“/Folge 6)!


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nos

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Norbert Schäbler
05.04.2001 14.21
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Frischer Wind in Bayern (Teil 4)

Hösbach, 26.11.1998

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Salvatorstr. 2
z.Hd. Frau Kultusministerin Hohlmeier


Zeichen: Nr. VI/4-S4400/4-8/157567 St. 1-Nr. 3501 – Antwort auf Ihr Schreiben vom 15. November 1998 (eingegangen am 26. November 98)


Sehr geehrte Frau Kultusministerin Hohlmeier!

Ganz herzlich möchte ich mich bedanken für Ihren Brief. Meine besondere Hochachtung gilt Ihrer Bürgernähe.

Ihr einleitender Satz wirkt ermunternd. Die Verwendung des Wortes „gegenwärtig“ weckt Hoffnung. Ihre Worte bestätigen meine Vermutung, daß Sie im Interesse der Sache kämpfen werden. Ich weiß: Die Sache liegt bei Ihnen in guten Händen, auch wenn Sie mir zu verstehen geben, daß Sie die Rechtschreibreform befürworten.

Ich habe nicht vor, einen endlosen Briefwechsel anzubahnen.
Allerdings ermuntert mich Ihr Schreiben dazu, Ihnen meine Sichtweise der Dinge zu unter-breiten. Ich hoffe dabei darauf, daß es mir gelingt, erforderliche Kürze und Klarheit zu finden.

Dem Brief liegen zwei Anlagen bei.
Anlage 1 ist ein Brief, den ich Ihnen am 23.11.98 zustellte. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich Ihre Antwort noch nicht in Händen. Ich füge dieses Schreiben bei, um eine unnötige Doppel-antwort zu ersparen.
Anlage 2 ist meine Begründung für meinen Einsatz gegen die Rechtschreibreform.

Spontan hätte ich Ihnen liebend gerne eine kleine Broschüre (Friedrich Roemheld: „Die Schrift ist nicht zum Schreiben da“) geschenkt. Dieses kleine, 34 Seiten umfassende Heftchen hat im März 1997 in mir das Feuer entfacht, mit dem ich gegen die RSR antrete. Einzig der Gedanke, daß mein Präsent den Adressaten nicht erreichen könnte, hat mich abgehalten.

Ich würde es Ihnen gerne als abschließende Würdigung überlassen, falls Sie darauf Wert legen sollten. Bei Ihnen wäre dieses kostbare Kleinod noch besser aufgehoben, denn Sie haben das, wonach dieses kürzeste und engagierteste Plädoyer für die deutsche Rechtschreiblehre schreit: Sie haben Macht!

Mit freundlichen Grüßen


Anlagen: zwei Briefe, ein Artikel (Spiegel), Zitate

Anlage 2:
Motive für einen aussichtslos erscheinenden Kampf, formuliert in Thesen und Vergleichen
1. Die Schrift ist nicht zum Schreiben da! ...denn alles Geschriebene strebt danach, gelesen zu werden. Der Schreiber selbst liest mehrfach seine eigene Botschaft, gibt ihr Form, Norm, Kürze und Präzision, damit das Geschriebene verstanden wird – und dem Leser Mühe erspart. Das ist adressatenbewußtes Schreiben. Die Frage der Priorität klärt sich alleine durch das Schreiber-verhalten. Geschriebenes muß der Lesekorrektur weichen.
2. Schriftsprache ist ein perfektioniertes, den Hauch Gottes beweisendes Zeichensystem! ... denn alle verbliebenen Zeichen haben im jahrhundertelangen Ringen umso größere Symbolkraft erworben, je mehr ihre Anzahl verringert wurde. Es erscheint unvorstellbar, das System weiter zu verkürzen, ohne zugleich das Verständnis des Lesers zu gefährden. (Argumente gegen die Kleinschreibung möchte ich mir an dieser Stelle ersparen). Im übrigen gelten als Zeichen nicht nur die Buchstaben (groß und klein), sondern auch die Nullzeichen (z.B.: das Spatium) und Satzzeichen. Wer beliebige dieser Zeichen: verfälscht, geringschätzt oder gar abschafft, versündigt sich am gesamten Zeichensystem, denn er schränkt dessen Leistung ein. Er versündigt sich am Schreiber, denn er verhindert dessen Bemühen um Sparsamkeit und Präzision; und er versündigt sich am Leser, da er Verständnisprobleme schafft.
3. Schriftsprache ist das stützende Rückgrat (die Kopf tragende und Hirn verlängernde Wirbelsäule) des Gedankens! ...denn Denken und Sprache gehören untrennbar zusammen. Tiefste menschliche Gedankenschwingungen – Religiosität und Ethik – wurden schon im Altertum aufgezeichnet. Die Rechtschreibreformkommission, deren ideologische Ausrichtung äußerst fragwürdig erscheint, hat die Schriftsprache deformiert. ...
Die Wahrheit wird auf den Kopf gestellt, wenn man behauptet, Orthographie sei bloßer Rohrstockersatz und ein Herrschaftsinstrument. Vielmehr ist Orthographie die beste Waffe gegen die Willkür der Obrigkeit.
4. Sprache entwickelt sich völlig frei und stutzt sich selbst zurecht! ... denn die oberste Richtschnur ist die Akzeptanz innerhalb der Sprachgemeinschaft. Nur was Sprachgepflogenheit und Usus wird, hat Chancen des Überdauerns. Die ab der Reichsgründung im Jahre 1871 stattfindende Überprüfung von Sprachgewohnheiten, die in einer Wörterliste (Duden 1902) ihren Niederschlag fand, legte einen vorhandenen Trend des Schreibens als empfohlene Richtschnur fest. Dies führte zur Vereinheitlichung deutscher Rechtschreibung. Die vorliegende Rechtschreibreform hingegen orientierte sich an völlig falschen Grundlagen. Das Auswerten von Fehlerstatistiken war der Ausgangspunkt für Änderungen und massive formale Eingriffe. Die Reform arbeitete gegen den Trend und schuf nie dagewesene, übergestülpte Regeln. Sie drehte das Rad der Sprachentwicklung um 100 Jahre zurück und landete folgerichtig im Sprachzeitalter von Storm und Stifter. Sie erreichte ebenso folgerichtig eine Spaltung der Sprachgemeinde, über die sich der Vorsitzende der Rechtschreibreformkommission, Gerhard Augst, sogar noch ergötzte (siehe Anlage). Dies ist eine staatlich geförderte Perversion des Denkens und Schreibens.
Aus der Sicht von Sprachästheten, im Sinne der Leistungsorientierung und im Streben um eine sinnvolle, einheitliche und systematische Rechtschreibung muß diese Reform gestoppt werden.
Ich selbst kann diese Reform aufgrund meines Wissens und Gewissens nicht unterrichten.

Es ist nie zu spät, für Sprache einzutreten. Es zeugt vielmehr von Gedankenlosigkeit, nicht für seine Sprache einzutreten! ... denn fehlende Gedanken verlangen keinen sprachlichen Ausdruck.



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Norbert Schäbler
04.04.2001 10.29
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Frischer Wind in Bayern (Teil 3)

DIE BAYERISCHE STAATSMINISTERIN FÜR UNTERRICHT UND KULTUS

München, den 15. November 1998 (erhalten am 26.11.98)
Nr. VI/4-S4400/4-8/157567 St. I-Nr. 3501

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
Anlage: Informationsmaterial

Sehr geehrter Herr Schäbler

dankend habe ich Ihr Schreiben vom 12.10.1998 erhalten.

Insgesamt stellt sich für mich gegenwärtig der Sachstand wie folgt dar:

- Von dem wider besseres Wissen behaupteten „Chaos an den Schulen“ kann keine Rede sein. Eine Umfrage bei den Schulaufsichtsorganen im Juli 1997 zur Umsetzung der Neuregelung im abgelaufenen Schuljahr ergab, dass dort kaum nennenswerte Schwierigkeiten gemeldet wurden. Hintergrund war die engagierte Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer, die sich durch unsachliche Angriffe und Katastrophenszenarien nicht beeinflussen ließen. Im Schuljahr 1997/98 scheint die Neuregelung für die Schüler so gut wie kein Thema gewesen zu sein. In der Anlage finden Sie einige Stimmen aus dem schulischen Bereich, die zeigen, dass die von Ihnen vertretene Auffassung offenbar nicht als repräsentativ gelten kann.

- Auch der Vorwurf, die Sprache unserer Klassiker werde „verhunzt“, der viele Bürger alarmierte, hat sich als gegenstandslos erwiesen. Eine im Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung, München, vorgenommene Untersuchung der Erstausgaben zweier Novellen von Kleist („Michael Kohlhaas“, rund 34 000 Wörter) und Stifter („Der Hochwald“, rund 33 000 Wörter) zeigt, dass die bisher ganz selbstverständliche, mehr oder weniger strikte Angleichung der Texte an den jeweiligen Stand der Schreibung bis zum Duden von 1991 viel umfangreichere Änderungen bewirkt als die weitere Angleichung an die Neuregelung. Für Kleist ergab sich bei konsequenter Anwendung der Regeln von 1991 auf die Erstausgabe ein Änderungsbedarf von mehr als 1100 Schreibungen, für Stifter von rund 700 Schreibungen.

Ausgehend von diesem Stand bewirkt die Angleichung an die Neuregelung – abgesehen von der als typographische Frage einzuschätzenden s-Schreibung – jeweils weniger als 10 zusätzliche Änderungen gegenüber dem Text der Erstausgabe. Sehr viel höher ist die Zahl der Schreibungen Kleists und Stifters, die nach der Neuregelung wieder zulässig wären. Dieses Ergebnis bestätigt die anhand der Untersuchung eines Goethe-Gedichts bereits früher gemachten Beobachtungen: Von einer „Verrohung“, „Entdifferenzierung“ oder „Verdummung“ der Sprache (Originalton einer überzogenen Kritik) kann keine Rede sein.

- Die Behauptung, die Wörterbücher wichen in Tausenden von Fällen voneinander ab, wurde durch einen am Institut für deutsche Sprache vorgenommenen repräsentativen Vergleich der Wörterbücher von Duden und Bertelsmann widerlegt. Er zeigte, dass es meist um die unterschiedliche Auswahl unter zugelassenen Varianten bei der Worttrennung am Zeilenende geht, ein Randphänomen also. So gibt der Duden z.B. nur die Variante „His-tamin“ an, während Bertelsmann zusätzlich „Hist-amin“ anführt. Beides entspricht den neuen Regeln. Wenn behauptet wird, die Wörterbücher seien im Verlauf der Nachdrucke einander angeglichen worden, dann ist der Nachweis geführt, dass dies im Rahmen des Regelwerks möglich ist, Unterschiede also nicht einfach auf dessen angeblich unzureichende Qualität zurückgeführt werden können. Ein Vergleich des Dudens von 1991 und des Knaur-Wörterbuchs von 1992 macht darüber hinaus deutlich, dass der Umfang der „Abweichungen“ damals ähnlich groß war – und ähnlich peripher.

Im Übrigen beweisen Publikationen, die seit mehr als einem Jahr die Neuregelung anwenden (z.B. die Wochenzeitung „Die Woche“), aber auch Tausende von Schul-, Kinder- und Jugendbüchern, dass die angeblich drohende Katastrophe für die deutsche Sprache nicht eingetreten ist.

Ich darf Sie daher um Verständnis dafür bitten, dass ich für ein Abrücken von meiner schon bisher vertretenen Position keinen Anlass sehe.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Hohlmeier

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Norbert Schäbler
03.04.2001 10.24
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Frischer Wind in Bayern (Teil 2)

...
Hösbach, 12.10.98


Bayerisches Staatsministerium
Für Unterricht und Kultus
z.Hd. Frau Ministerin Hohlmeier


Streitthema Rechtschreibreform

Sehr geehrte Frau Ministerin Hohlmeier!

Sie sind Inhaberin eines Amtes, das ehemals umfassender war. Dafür gibt es sicherlich Gründe, die hier nicht zu erläutern sind.
Sie haben ein Amt angetreten, dessen verbliebene Teile Probleme bereiten. Ich wünsche Ihnen bei der Lösung der anstehenden Aufgaben Erfolg!

Ich möchte mit meinem heutigen Brief einen unterbrochenen Gedankenaustausch fortführen. Es geht dabei um die Rechtschreibreform, die in der Gesellschaft äußerst umstritten ist.

Spätestens seit dem Votum des Volksentscheids in Schleswig-Holstein kann diese Frage nicht mehr bagatellisiert werden. Diese Frage ist ein Politikum. Sie hat nach meiner Meinung auch den Ausgang der Bundestagswahl im September 1998 beeinflußt.

Als Leiter der Lehrerinitiative gegen die Rechtschreibreform Bayern und als Schatzmeister des Vereines für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege – Initiative gegen die Rechtschreibreform – stehe ich Ihnen gerne mit Informationen zur Verfügung.

Gestatten Sie vorab, daß ich Ihnen ein übersichtliches Werk („Die Wörterliste“ von Stephanus Peil) als erste Information zusende.

Mit vorzüglicher Hochachtung



(Erinnerungsschreiben)

Hösbach, 23.11.1998

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Salvatorstr. 2
z.Hd. Frau Kultusministerin Hohlmeier

80327 München

Sehr geehrte Frau Kultusministerin Hohlmeier!

Offensichtlich haben Sie sich in Ihr schweres Amt gut eingearbeitet. Pressemeldungen zeugen von Ihren Handlungen und Ihrem Vorhaben. Ich begrüße es, wenn Sie den Lehrern eine gründliche Ausbildung in Sachen Computertechnik ans Herz legen, und ich freue mich dar-über, wenn Sie für Bildungsinhalte und Werte eintreten. Als Lehrer an einer Hauptschule Bayerns, unmittelbar an der Landesgrenze zu Hessen gelegen, werde ich nämlich allzu häufig mit dem hessischen Bildungssystem konfrontiert. Auch in Bayern hat das Modell der „Lustschule“ bereits Einzug gehalten.
Es würde den Rahmen des Briefes sprengen, die Notwendigkeit wertorientierter Pädagogik zu begründen. Zudem leiten mich derzeit andere Wünsche.
Mein Anliegen ist die Rechtschreibreform. Dabei erinnere ich an mein erstes Schreiben an Sie, vom 12.10.98, zu Beginn Ihrer Amtszeit. Meinem Brief legte ich die Wörterliste des Grundschullehrers Stephanus Peil bei.

Ich verteidige die Rechtschreibung als einen wichtigen Wert innerhalb der Gesellschaft. Korrekte Rechtschreibung in all ihren durch den Sprachusus entwickelten Feinheiten und Besonderheiten ist das höchste Maß der Ausdrucksfähigkeit, denn Schriftsprache ist dauerhafter, mitteilsamer, belegbarer als das gesprochene Wort. Wer Schriftsprache als Rohrstockersatz verkappter Pädagogen verunglimpft – wie dies die hessischen Rahmenrichtlinien 1972 taten – wird zum Verbrecher an der Schriftsprache.

Sie wollen Leistung fördern!
Wenn Sie das wirklich vorhaben, lassen Sie es bitte nicht zu, daß in Bayern mutwillige Beschädigungen an der Wurzel des Denkens, nämlich an der gedankenfassenden Schriftsprache hingenommen werden.
Lassen Sie es nicht zu, daß eine kleine Gruppe von Sprachdiktatoren und Bürokraten die vielfältigen Differenzierungsmöglichkeiten der Schriftsprache durch banalen Formalismus zerstört. Stellen Sie sich auf die Seite jener Generation, die noch lernfähig und lernwillig Anstrengungen auf sich nahm, um den Ansprüchen störungsfreier Kommunikation zu genügen.
Ein Durchboxen der Rechtschreibreform ist ein Betrug an der Leistung all derer, die sich außerhalb von Schule und Amt befinden – vor allem deshalb, weil keinerlei Vorzüge durch die Reform erkennbar sind. Das Märchen der Vereinfachung und der verringerten Fehlerzahl hat unsere bundesweite Lehrerinitiative (u.a. Helma Dietz/Freising und Wolfgang Illauer/ Augsburg) durch den Vergleich einer großen Anzahl von Aufsätzen gründlich widerlegt.

Mit freundlichen Grüßen





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Norbert Schäbler
02.04.2001 11.59
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Frischer Wind in Bayern (Teil 1)

Ein Jahr später

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst erfuhr im Herbst 1998 eine Veränderung – es wurde geteilt.
Ministerpräsident Stoiber erwählte Frau Monika Hohlmeier als Ministerin für Unterricht und Kultus, während sich Amtsinhaber Zehetmair fortan auf die Ressorts Wissenschaft und Kunst beschränkte („beschränken mußte?“).
Die Hintergründe für diese Ämterteilung entziehen sich meiner Kenntnis. Allerdings ermunterte mich die Tatsache der Neubesetzung, den unterbrochenen Gedankenaustausch mit dem Ministerium fortzusetzen.

Am 12.10.98 richtete ich deshalb einen Brief an die neuerwählte „Kultusministerin“, dem ich am 23.11.98 ein Erinnerungsschreiben folgen ließ.
Am 25.11.98 traf ein Antwortschreiben aus München ein. Es war datiert auf den 15.11.98, trug die persönliche Unterschrift der Kultusministerin und beschränkte sich im wesentlichen auf den Inhalt eines in dieser Rubrik bereits veröffentlichten Schreibens von Ministerialrat Dr. Krimm (vgl. „Brief an alle Schulen Bayerns“, siehe letzte Seite dieses Leitthemas).

Daß mich das Ministerium mit Textbausteinen andiente, war nicht besonders außergewöhnlich. Es bestätigte lediglich sehr eindrucksvoll die Art von Bürgernähe und sachbezogener Auseinandersetzung!
Schlimmer jedoch war, daß mir am 28.01.99 eine Mißbilligung der Regierung von Unterfranken zugestellt wurde, in der man mir unter anderem vorhielt, den Amtsweg nach Art. 121 Abs. 1 BayBG nicht eingehalten zu haben.

– geändert durch Norbert Schäbler am 04.04.2001, 12:22 –
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Günter Loew
26.03.2001 18.58
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Brief an KMK

Lehrerinitiative gegen die Rechtschreibreform
Hessen

OStR Günter Loew, Nordring 1d, 63517 Rodenbach
Tel./Fax: 06184/52756



SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ
DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER
IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
z.H. Herrn Dr. Tobias Funk
Postfach 2240

53012 Bonn




26.1.2001
Rechtliche Verbindlichkeit der Rechtschreibreform
Ihr Schreiben vom 20.12.2000

Sehr geehrter Herr Dr. Funk,
vielen Dank für Ihre aufschlußreiche Antwort auf mein Schreiben vom 24.11.2000.
So ähnlich mögen im 17. Jahrhundert die im Auftrag des Sonnenkönigs verfaßten Dekrete ausgesehen haben. Bitte verzeihen Sie, daß mir heutzutage dabei die kleine Fabel vom Ochsenfrosch in den Sinn kommt.
Zu den besonders spannenden Fragen, die die Einführung der Rechtschreibreform auf dem Verwaltungsweg aufwirft, zählt doch auch die Frage, ob sich der Staat mit Hilfe der Beamtengesetze wirklich über die Persönlichkeitsrechte der Lehrer hinwegsetzen und sie per Erlaß zur „Umsetzung“ der Reform zwingen kann, wenn sie selbst die neue Orthographie aus sachlichen (d.h. sprachlichen), ästhetischen und rechtsstaatlich-verfassungsrechtlichen Gründen entschieden ablehnen.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 14.7.1998 zur Rechtschreibreform mit diesem Aspekt der Reform ja gar nicht direkt befaßt, sondern sich bei seiner Entscheidung nur auf die mit der Verfassungsbeschwerde der Eheleute Dr. Thomas Elsner und Gunda Diercks-Elsner verbundenen rechtlichen Fragen bezogen.
Einige seiner Ausführungen lassen dennoch Rückschlüsse zu. Auf S. 52 hat das Gericht z.B. eingeräumt, daß der Erlaß des schleswig-holsteinischen Kultusministeriums vom 5. November 1996 (zur Einführung der neuen Orthographie) „auch Grundrechte der die Schule besuchenden Kinder berührt“. Sie haben auch im Bereich der Schule „ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit und können nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verlangen, „daß der Staat bei der Festlegung der Unterrichtsinhalte auf ihr Persönlichkeitsrecht Rücksicht nimmt.“
Ähnliches muß in einem modernen Rechtsstaat, der nicht mehr mit dem monarchistisch verfaßten Obrigkeitsstaat des 19. und frühen 20. Jahrhunderts verwechselt werden darf, doch auch für die Lehrer gelten. Im Namen des Beamtenrechts können sie doch nicht einfach wie eine willenlose Sache behandelt werden, zumal das Grundgesetz in Artikel 5 (3) die Lehrfreiheit garantiert, obwohl bisher noch nicht eindeutig geklärt ist, ob und wie weit diese Bestimmungen auch für die Schule gelten. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß im Staat des Grundgesetzes Lehrer durch törichte Erlasse oder Lehrpläne eines Tages wieder zur Vermittlung einer „arischen Physik“ gezwungen werden könnten. Lehrpläne und Erlasse dürfen sich grundsätzlich nicht über Wahrheit und wissenschaftliches Ethos hinwegsetzen.
Daher kann auch kein Lehrer dazu gezwungen werden, den Schülern sachlich unrichtige (nämlich grammatisch falsche) Schreibungen wie heute Abend, gestern Morgen, morgen Mittag usw. als korrekt zu vermitteln. Substantive können nämlich nicht durch vorausgehende Adverbien näher bestimmt werden. Bei den zweiten Bestandteilen dieser Fügungen kann es sich daher nur um Adverbien handeln, die klein zu schreiben sind, auch wenn die Reformkommission tausendmal das Gegenteil beteuert.
Allein dieses kleine Beispiel zeigt, was dabei herauskommt, wenn der Staat sich anmaßt, Sachverhalte regeln zu wollen, von denen er zu wenig oder gar nichts versteht.
Tatsache ist jedenfalls, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil mit keinem Wort auf die verfassungsrechtliche Situation der Lehrer eingegangen ist. Da die Reform aber nur mit Hilfe der Lehrer „umgesetzt“ werden kann, wird es dafür seine Gründe gehabt haben. Wahrscheinlich wollte es sich nicht offen gegen die KMK stellen. Es hat ja auch ganz bewußt nicht untersucht, „ob das allgemeine Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG dem Einzelnen einen Anspruch darauf gewährt, weiterhin so schreiben zu dürfen, wie dies bisheriger Übung der Sprachgemeinschaft entspricht.“ (S. 59)
Man darf aber wohl davon ausgehen, daß dieses Recht niemand verwehrt werden kann. Das Bundesverfassungsgericht leitet aus dem zitierten Satz jedenfalls eine ganze Reihe von Folgerungen ab:
„Soweit dieser Regelung rechtliche Verbindlichkeit zukommt, ist diese auf den Bereich der Schulen beschränkt. Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht gehalten, die neuen Rechtschreibregeln zu beachten und die reformierte Schreibung zu verwenden. Sie sind vielmehr frei, wie bisher zu schreiben. ... Aber auch für die Zeit nach dem 31. Juli 2005 ist nicht erkennbar, daß ein Festhalten an den überkommenen Schreibweisen für den Schreibenden mit gesellschaftlichem Ansehensverlust oder sonstigen Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsentfaltung verbunden sein könnte. Die Schriftsprache wird sich wie bisher trotz bestehender amtlicher Regeln weiterentwikkeln. ... Allenfalls auf lange Sicht läßt sich vorstellen, daß einzelne Schreibweisen von neuen – im hier behandelten Regelwerk enthaltenen oder später hinzugetretenen – abgelöst werden, sofern sich diese im Schreibusus der Schreibgemeinschaft durchsetzen.“ (S. 59-60)
Aus vielen Stellen im Urteil (ich verweise hier nur auf S. 21-22) geht auch hervor, daß die Rechtschreibung im deutschen Sprachraum gar „nicht auf Rechtsnormen, sondern auf sprachlichen und damit außerrechtlichen Regeln“ beruht, „die auf Akzeptanz angewiesen“ sind. Deswegen kann die reformierte Orthographie in ihrem gegenwärtigen Zustand auch in den Schulen keine „rechtliche Verbindlichkeit“ beanspruchen, denn sie wird ja nach wie vor von der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt und ist in einem Bundesland sogar durch einen Volksentscheid zurückgewiesen worden. Sie besitzt eben nicht „die für eine Sprachgeltung notwendige allgemeine Akzeptanz“ (S. 62).
Darüber dürfen sich die Kultusminister nicht einfach hinwegsetzen, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil auch deutlich zu verstehen gegeben hat, daß den Schülern in der Schule „die allgemein üblichen Rechtschreibkenntnisse“ zu vermitteln sind.
Es hat (in C. III. 2. a.) zu dieser Frage ausgeführt, daß das OVG Schleswig die künftige Rechtschreibung zum Schulauftrag in Beziehung gesetzt und die Unbedenklichkeit der schulischen Einführung „einer künftig geltenden Schreibweise der deutschen Sprache“ auf dem Erlaßwege damit begründet habe, „daß sich die Schule lediglich allgemein zu erwartenden Rechtschreibänderungen anpasse“. Das OVG sei also – nach Meinung der Verfassungsrichter zu Recht – davon ausgegangen, daß die Rechtschreibreform „die für eine Sprachgeltung notwendige allgemeine Akzeptanz finden werde“ und daß sich dadurch am Ziel des Schulunterrichts, „Schülern die allgemein üblichen Rechtschreibkenntnisse zu vermitteln, nichts ändern werde“. (S. 62)
Es kommt hier kaum noch darauf an, daß diese „nicht zu beanstandenden Prognosen“ trotzdem falsch waren. Wichtiger ist, daß sich die Schule auch nach der Ansicht der Verfassungsrichter grundsätzlich nach den gesellschaftlichen Gegebenheiten zu richten hat und nicht umgekehrt als Hebel zur Durchsetzung gesellschaftspolitischer Ziele mißbraucht werden darf.

Zu berücksichtigen sind aber auch die verfassungsrechtlichen Besonderheiten der Länder. Daß das Beamtenrecht z.B. in Hessen nicht über die Grundrechte gestellt werden darf, können Sie Artikel 11 der Hessischen Verfassung entnehmen. Es heißt dort in Absatz 1:
„Jedermann hat das Recht, seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht darf auch durch ein Dienstverhältnis nicht beschränkt werden, und niemand darf ein Nachteil widerfahren, wenn er es ausübt.“
Nach Artikel 142 GG bleiben Bestimmungen der Landesverfassungen ungeachtet der Vorschrift des Artikels 31 auch insoweit in Kraft, „als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte gewährleisten.“
Um die „rechtliche Verbindlichkeit“ der Reform ist es in Hessen noch aus einem weiteren Grund schlecht bestellt. In der Hessischen Verfassung ist das allgemeine Freiheitsrecht und das Persönlichkeitsrecht nämlich wesentlich präziser formuliert als im Grundgesetz. Ich zitiere Absatz 1 und 2 von Artikel 2 als Beleg:
(1) Der Mensch ist frei. Er darf tun und lassen, was die Rechte anderer nicht verletzt oder die verfassungsmäßige Ordnung des Gemeinwesens nicht beeinträchtigt.
(2) Niemand kann zu einer Handlung, Unterlassung oder Duldung gezwungen werden, wenn nicht ein Gesetz oder eine auf Gesetz beruhende Bestimmung es verlangt oder zuläßt.
Zur sachlichen Ergänzung verweise ich hier auch noch nachdrücklich auf die Artikel 26, 63 und 118 der Hessischen Verfassung.

Es kann nicht länger hingenommen werden, daß die Kultusminister diese verfassungsrechtlichen Bestimmungen einfach ignorieren und immer noch versuchen, der deutschen Sprachnation gegen ihren unzähligemal artikulierten Willen eine neue Orthographie durch den Mißbrauch ihrer schulischen Regelungsgewalt aufzuzwingen.
An der fehlenden Akzeptanz ändert auch die Tatsache nichts, daß die Nachrichtenagenturen und ein großer Teil der Presse die Reformschreibung in einer modifizierten Form übernommen haben. Auch dabei haben sich nämlich Verleger aufgrund wirtschaftlicher Interessen in derselben Manier wie die Kultusminister über die Grundrechte ihrer Mitarbeiter hinweggesetzt und den meisten Journalisten die „Reform“ gegen ihren Willen aufgezwungen.
Die Zeitungsverleger haben sich bei der Umstellung auf ihre selbstgestrickten Hausorthographien, die der staatlich verordneten Rechtschreibung ohnehin nur noch in groben Zügen gleichen, zudem auch noch über die Meinung ihrer Kunden, der Leser, hinweggesetzt. Erst nach der Rückkehr der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu der bewährten Rechtschreibung durften diese ihr Votum abgeben.
Übrigens haben sich mehr als 98 Prozent der über 70 000 Teilnehmer an der Abstimmung bei dieser Gelegenheit für die Rückkehr zur bewährten Rechtschreibung ausgesprochen!

Ich bin gespannt, ob „das Sekretariat der KMK“ nach diesen Erläuterungen doch noch zu einer ausführlicheren und rechtlich begründeten Antwort auf meine Anfrage nach der Verbindlichkeit der „reformierten“ Orthographie bereit ist. Oder soll ich aus der Tatsache, daß es der „Einschätzung“ von Herrn Stillemunkes (die man nicht mit der Einschätzung des Hessischen Kultusministeriums verwechseln sollte) „nichts hinzuzufügen“ hat, schließen, daß das Sekretariat mit seinem eigenen juristischen und verfassungsrechtlichen Latein am Ende ist?
Bitte bringen Sie mein Schreiben auch der neuen KMK-Vorsitzenden, Frau Dr. Schavan, zur Kenntnis.
Da es sich um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse handelt, werde ich den Briefwechsel mit Ihnen auch der Presse und ausgewählten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens zugänglich machen.

Mit freundlichen Grüßen

__________________
Günter Loew

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Norbert Schäbler
26.03.2001 04.36
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Das Aviso-Geheimnis (Teil 7)


Bayerisches Staatsministerium
Für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst
80327 München
z. Hd. Herrn Ministerialrat
Dr. Stefan Krimm


Ihre Nachricht vom: 01.07.97 – Ihr Zeichen: VI/4-s4400/4-8/097332 M-Nr.2698 – Hösbach, 05.07.97
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
Sehr geehrter Herr Doktor Krimm!
Besten Dank für die ausführliche Antwort. Sie hat mich neuerdings zu Studien und zum Nachlesen ermuntert.
Sie schreiben, daß die Bürger sich über den Zeitraum von rund zehn Jahren hätten äußern und informieren können.
Da will ich Ihnen gerne recht geben.
Allerdings verwundert es mich reichlich, daß Herr Kultusminister Zehetmair selbst erst aufgrund eines Spiegel-Interviews im Spätsommer 1995 Änderungsvorschläge angebracht hat und das „Alphabet“ vor fürchterlicher Verstümmelung rettete. Auch das Fremdwort „heiliger Vater“ entzog er dem ruchlosen Bestreben der Reformer.
Meine Frage: Hätte dieser Angriff auf die abendländische Tradition nicht auch dem Beamtenstab, hier insbesondere den Ministerialräten, früher auffallen müssen?
Es ist auch zutreffend, daß die Reform von Pressemeldungen, Leserbriefen und kritischen Schreiben an das Kultusministerium begleitet wurde.
Zitat Kultusminister Zehetmair am 29.11.1995 in der Rheinischen Post: „Ich habe hunderte von Briefen erhalten, vornehmlich aus Österreich und der Schweiz – mit der Tendenz, daß die meisten Menschen die Reform überhaupt nicht wollten.“
Wenn ich es also richtig sehe, spielt das Jahr 1995 in bezug auf die Meinungsbildung und Absichtserklärung unseres bayerischen Kultusministers eine große Rolle.

Zwei weitere Jahre in meiner Betrachtung zurückeilend stoße ich auf die Anhörung in Bad Godesberg. Namhafte Fachleute des Deutschen Germanistikverbandes, der Deutschen Gesellschaft für Sprachwissenschaft und der Konferenz der Akademien der Wissenschaften protestierten vergeblich gegen die bis dahin zustandegekommenen Ergebnisse des Internationalen Arbeitskreises für Orthographie in Wien. Auch die in die Öffentlichkeit getragenen Diskussionen über gemäßigte oder vollständige Kleinschreibung verliefen nicht nur im Sande, sondern veränderten sich bis zur derzeit aktuellen Fassung der Reform durch die Hinwendung zu mehr Großschreibung ins völlige Gegenteil.
Die Zusatzgeschäfte der Reformer, ihre Eigenpublikationen und Beteiligungen möchte ich an dieser Stelle lediglich andeuten.

Thema Massenpublikationen. Mir liegen aus den Jahren 1995/96 folgende eindeutig tendenzielle mit öffentlichen Mitteln finanzierte Publikationen zur Rechtschreibreform vor:
1. Gerhard Augst: „Die Änderung der Rechtschreibnorm...“ in Schulverwaltung 4/95, 3 Seiten
2. Dr. Stefan Krimm: „Der keiser...“ in Schulreport 1995/1, 4 S.
3. Dr. Klaus Heller (IDS): „Neuregelung...“ in Extra-Ausgabe von Sprachreport Januar 1996, 8 S.
4. Mascha Kleinschmidt-Bräutigam: „Neuregelung...“ in Grundschulunterricht 43 (1996), 4 S
5. Ein Elternbrief zur Rechtschreibreform – ohne Namen, ausgehändigt in der ersten Lehrerkonferenz des Schuljahres 1996/97, 2 S (siehe Anlage)

Diese Art der einseitigen Berichterstattung bezeichne ich als Schande für jeden sich demokratisch nennenden Staat. Insbesondere die oben genannte Schrift Nr. 5, deren Herkunft dringend eruiert werden müßte, nenne ich eine bodenlos unverschämte Manipulation. Diese Schrift wurde allen Lehrern in Kopie ausgeteilt als Übersichtsblatt über das Wesen der Reform. Meine bildungswilligen Kollegen, nahmen die vorgeleistete Arbeit gerne und bereitwillig an. Sie ersparte ihnen Eigenstudium und Ärger mit dem Dienstherrn.

An dieser Stelle bitte ich Sie, mir den Namen des/der Autoren des Elternbriefes zukommen zu lassen. Ich möchte mich umgehend für den Einsatz bedanken.

Sehr geehrter Herr Krimm!
Ich habe mich auch durch die Schriften von Kritikern (Ickler, Roemheld, Peil, Veith, Stetter, und zahlreiche Leserbriefe) sowie Gespräche und Podiumsdiskussionen informiert. Immer mehr erkenne ich: Es gibt nur ein einziges im Zuge der Rechtschreibreform, das den Begriff „Methode“ verdient. Das ist die Methode der Durchsetzung. In Anlehnung an George Orwell`s Parabel „Animal farm“ bezeichne ich dieses Vorgehen als „Schweinerei“!

Ich empfinde Verachtung für die vielen Deckmäntelchen und Schlagwörter der Ministerialbürokratie, die sich seit Anbeginn allen sachlichen Argumenten widersetzt. Es herrscht hier in bezug auf Einsichtnahme (Kennenlernen der Reformauswirkungen) und den Willen zur Einsicht (Notwendigkeit des Stops) größter Nachholbedarf. Mir drängt sich unwillkürlich der Begriff vom „bürokratischen Wasserkopf“ auf.

Erneut will ich meinen Bildungswillen unter Beweis stellen. Ich möchte den Vergleich starten zwischen der im Jahre 1992 vorgesehenen (Gunter Narr Verlag Tübingen) und der später durchgeführten Neuregelung.
Ich möchte Aufzeichnungen kennenlernen vom damaligen Bonner Hearing (1993) und die Kritik in der Neuvorlage wiederfinden können.
Ich bin bereit, meine Unwissenheit zu beheben.
Sind Sie mir bitte behilflich, wenn ich in freier Meinungsbildung nach Quellenstudium verlange.
Ich würde es begrüßen, wenn die bayerische Staatskanzlei dieses Studium finanzieren könnte und mir die erbetenen Schriften nebst weitergehender Literatur (z.B. Literaturhinweise zu Ihrer eigenen Abhandlung in Schulreport 1995/1, S.31) kostenlos zuschicken würde.

Darin würde ich eine demokratische Handlungsweise erkennen.
Abschließend darf ich noch einmal darauf hinweisen, den Urheber des Elternbriefes zu ermitteln und mir dessen Namen und Adresse mitzuteilen.

Soeben erreicht mich ein Bericht von Horst Haider Munske (Mitglied der Kommission in Wien und der Folgekommission in Mannheim). Sie sollten den Bericht im Tagesspiegel Berlin von Sonnabend 5. Juli 1997 / Nr. 16030, S. 23 zur Pflichtlektüre Ihres Vorgesetzten, Herrn Kultusminister Zehetmair, machen.

Die Zeit der Entscheidung naht.



Mit freundlichen Grüßen


__________________
nos

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Norbert Schäbler
25.03.2001 16.30
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Das Aviso-Geheimnis (Teil 6)

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst

Ihre Nachricht vom 23.06.97, Unser Zeichen: VI/4-S4400/4-8/097332 M-Nr. 2698
München, 01.07.97

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung

Sehr geehrter Herr Schäbler,
für Ihr Schreiben an Herrn Staatsminister Zehetmair bezüglich der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, das mir zur Bearbeitung übergeben wurde, danke ich Ihnen verbindlich. Ich darf dazu folgendes mitteilen:

Der im Rahmen einer zwischenstaatlichen Erklärung in Wien am 01.07.1996 verabschiedete Neuregelungsvorschlag geht auf einen Auftrag zurück, den die Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren in Deutschland und das Bundesinnenministerium dem Institut für deutsche Sprache in Mannheim im Jahre 1987 erteilt und nach der Diskussion eines ersten Entwurfs 1991 erneuert haben. Das von Sprachwissenschaftlern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erarbeitete, 1992 im Gunter Narr Verlag Tübingen veröffentlichte Regelwerk wurde im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Mai 1993 in Bonn, an der eine Vielzahl von Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur teilnahm, zur Diskussion gestellt. Die Sprachwissenschaftler arbeiteten die Ergebnisse der Anhörung auf und erstellten schließlich einen Entwurf, der als Beratungsgrundlage für die „3. Wiener Gespräche zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung“ vom 22. – 24.11.1994 diente und im Juli 1995
im gleichen Verlag mit Wörterliste veröffentlicht wurde. Er wurde nach letzten Beratungen im Herbst 1995 und Anfang 1996, die zu Änderungen insbesondere im Bereich der Schreibung von Fremdwörtern führten, von der Kultusministerkonferenz wie dem Bundesinnenministerium angenommen. Die Ministerpräsidenten der Länder stimmten ihm zu, und im März 1996 informierte der Bundesinnenminister die Regierung entsprechend.

Die wichtigsten Stationen der vergangenen 10 Jahre wurden durch Presseerklärungen der Kultusministerkonferenz begleitet; die Medien – darunter alle großen Zeitungen – haben über die verschiedenen Phasen des Unternehmens ausführlich berichtet, Lehrer und Eltern erhielten frühzeitig die notwendigen Informationen. Insgesamt hatten interessierte Bürger somit außerordentlich lange Gelegenheit, sich zu der Neuregelung zu äußern.

Obwohl Bayern die Reformberatungen nicht anstieß, wurde auch durch das Staatsministerium Änderungsbedarf gesehen. Seit dem Inkrafttreten der heute noch gültigen Regelungen von 1901/02 war – vor allem auf dem Hintergrund der Entscheidung von Einzelfällen – ein Dik-kicht von teilweise ausgesprochen spitzfindigen Sonderregelungen entstanden, das im Interesse der Schreibenden der Vereinfachung bedurfte. Diese Einschätzung wird auch durch die Redaktion des Duden geteilt.

Die Neuregelung ist folgenden Grundsätzen verpflichtet:
- Sie bemüht sich um eine behutsame inhaltliche Vereinfachung der Rechtschreibung mit dem Ziel, eine Reihe von Ausnahmen und Besonderheiten abzuschaffen, so daß der Geltungsbereich der Grundregeln ausgedehnt wird.
- Sie verstärkt das für die deutsche Rechtschreibung grundlegende Stammprinzip, nach dem Wörter auch in Ableitungen und Zusammensetzungen möglichst gleich geschrieben werden.
- Sie bietet eine Neuformulierung der Regeln nach einem einheitlichen Konzept.

Da es sich bei einem Vorhaben dieser Art letztlich immer um einen Kompromiß handeln wird, versteht es sich von selbst, daß an einzelnen Punkten Kritik einsetzen kann. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat auch Herr Staatsminister Zehetmair Vorbehalte geäußert und damit insbesondere im Bereich der Schreibung von Fremdwörtern Änderungen bewirkt.

Sollten sich in einzelnen Fällen noch Ungereimtheiten zeigen, so hat die zwischenstaatliche Kommission für die deutsche Rechtschreibung den Auftrag, sie zu klären.
Ihre Anschrift lautet:
Kommission für die deutsche Rechtschreibung
Institut für deutsche Sprache
R 5, 6 -13
Postf. 1016 21
68016 Mannheim

Entgegen Ihrer Meinung wurde diese Kommission allerdings nicht nachträglich eingesetzt, um „die Fehler des ersten Prototyps (zu) beheben“, sondern ihre Schaffung war integraler Teil eines Neuregelungsvorhabens, mit dem Entscheidungen, welche die Rechtschreibung in Schule und Verwaltung betreffen, transparenter gemacht werden sollen. Natürlich gehört zu den Aufgaben der Kommission auch die wissenschaftliche Begleitung der Einführung; sie ist daher gerne bereit, ernstzunehmende Hinweise sorgfältig zu prüfen.

Für die von Ihnen gewünschte „Dienstanweisung“ sieht das Staatsm-nisterium keinen Anlaß; diesbezügliche Aufträge werden dem Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung erteilt.

Bei der emotional geführten Diskussion um die Neuregelung werden die Schwierigkeiten der bisherigen Regelung meist verschwiegen. Beispiele bieten insbesondere die Kommasetzung vor Infinitiv und nebengeordneten selbständigen Sätzen (R 107 – 109: 3 Regeln, 14 Ausnahmen), die Kommasetzung vor „und“ oder „oder“ (R 116 – 124), die Regelen für das Zusammentreffen dreier gleicher Konsonanten oder Vokale bei Zusammensetzungen (R 36 und R 204 mit einer Reihe von Einzelfestlegungen) sowie die Zusammen- und Getrenntschreibung (R205 – 212).

Mit freundlichen Grüßen
I.A.
Dr. Krimm
(Ministerialrat)


__________________
nos

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Norbert Schäbler
25.03.2001 08.03
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Das Aviso-Geheimnis (Teil 5)

Hösbach, 23.06.1997

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus
Salvatorstr. 2
80327 München
z. Hd. Herrn Kultusminister Zehetmair

Sehr geehrter Herr Kultusminister Zehetmair!

Befremdend wirken auf mich Pressemeldungen, daß die Rechtschreibreform den Schülern keinerlei Probleme bereiten würde.
Allerdings scheint man in den Schulen davon auszugehen, daß die Rechtschreibreform zunächst darin besteht, den Schülern die neue S-Laut-Regelung beizubringen.

Sie selbst wissen, aufgrund zahlreicher Pressemeldungen, auf Grund der Beobachtungen vieler Schulräte, nicht zuletzt durch gründliches Eigenstudium, daß die Rechtschreibreform wesentlich komplexer ist. Sie greift in die Semantik und in die Grammatik ein. Wörterbücher müssen nun immer häufiger zu Rate gezogen werden.
Dies ist nicht eine Frage der Umstellung, sondern dies ist bedingt durch die Zerstörung jeglicher Sprachlogik und jeglichen Sprachgefühls durch die mutwilligen und beliebigen Änderungen der Reformer.
Im übrigen gilt es anzumerken, daß die bislang erschienenen Wörterbücher in über 8000 Fällen differieren.
Des weiteren gestatte ich mir die Kritik, daß im Juni 1997 ein zusätzliches Wörterbuch (Cornelsen) lehrmittelfrei auf den Markt kam – dies angesichts der Tatsache, daß eine Folgekommission in Mannheim eingesetzt wurde, die die Fehler des ersten Prototyps beheben sollte.

Dafür, sehr geehrter Herr Kultusminister, fehlt mir jegliches Verständnis. Sie haben etwas zugelassen, was nachweislich in ca. 13 Monaten Makulatur und Altpapier sein wird.

Ich bitte Sie heute um eine Dienstanweisung, dahingehend, daß ich zur Überprüfung und Auswertung objektiver Test zugelassen werde.
Die Tests sollten in allen Teilbereichen erfolgen, die unterrichtlich von Bedeutung sind: Rechtschreibung, Sprachlehre, Sprachbetrachtung, Lesen sowie mündliche und schriftliche Sprachgestaltung. Eine ausschließlich auf die Rechtschreibprüfung ausgerichtete Testreihe ist aufgrund der Übergriffe der Reformer auf andere Teilbereiche nicht ausreichend.

Ich bitte Sie, im Interesse der Sache, meine Anregungen in den zuständigen Gremien zu behandeln.
Ich bitte – wegen der Objektivität – die unabhängigen Sprachwissenschaftler mit der Erstellung von Testreihen zu beauftragen.
Ich bitte Sie, der Rechtschreibreform die Chance der Erprobung einzuräumen.

Sprache kann nicht verordnet werden. Sie muß sich bewähren.
Sprache ist das Ausdrucks- und Kommunikationsmittel des Volkes.
Man kann die Sprache diktieren, jedoch nicht das Volk.

Ich bitte um mehr Demokratie.

Hochachtungsvoll

Anlagen: 1. Schülerzeitung der Volksschule Laufach
2.Eigenproduktion zur Rechtschreibreform

Anlage 3
Unmittelbar vor Absendung meiner Unterlagen erreichte mich die lange angekündigte Anlage Aviso 97/2.
Einem Faux-pas meines Gedächtnisses unterliegend erblätterte ich zunächst die Seite 23 und fand dort einen Artikel von Johannes Roßdeutscher. Titel: „Mogelpackungen“
Auf den Seiten 32/33 fand ich dann die Aufklärungsschrift von Toni Schmid „Die Sprache Goethes...ein Rettungsversuch-...noch ein Rettungsversuch“.
Mein Kommentar: Herr Toni Schmid sollte keine weiteren Rettungsversucht starten.
Bei mir hat er mit Goethe nichts gerettet. Ich liebe Hesse!

Die weiteren Schreiben, die mir zum größten Teil bekannt sind, werde ich studieren.
Öffentlichkeitsarbeit behalte ich mir gemäß Art. 5 GG vor.

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nos

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Stephanus Peil
24.03.2001 19.41
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Habedank: Argumente für die Neuregelung

Hessisches Kultusministerium, Postfach 3160, 65021 Wiesbaden
VI A – 601/83 – 246 – Wiesbaden, im September 1997

Betr.: Neuregelung der deutschen Rechtschreibung; hier: Argumente für die Umsetzung

Bezug: Ihr Schreiben vom

Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
- in zehn Punkten -


1. Die Rechtschreibreform ist eine kleine Reparatur der Orthographie.

Dabei wird der Geltungsbereich der Grundregeln etwas ausgedehnt. Einige Ausnahmen und Besonderheiten werden abgeschafft. Die Rechtschreibung wird insofern vereinfacht. Abbau von Oberreglementierungen und eines zu fein verästelten Regelwerks.

Beispiele: Bisher Auto fahren, aber: radfahren; neu: Rad fahren wie Auto fahren. Bisher: Nummer, aber numerieren; neu: nummerieren wie Nummer.
Bisher: Nur in der Schweiz seit 1935 Bindewort „dass“ mit zwei s, ab 1998 bzw. 2005 im ganzen Geltungsbereich der deutschen Schriftsprache.

2. Die Rechtschreibreform vermindert die Grundregeln und liberalisiert die Zeichensetzung, enthält Vereinfachungen bei der Silbentrennung, Groß- und Kleinschreibung, Getrennt- und Zusammenschreibung.

Beispiele: Die bisherigen Rechtschreibregeln werden von 212 Duden-Regeln auf 112 verringert, die Komma-Regeln von 52 auf 9 – bei gleichzeitiger Freiheit, Kommas zur Satzgliederung nach eigenem Ermessen zu setzen.
Bisher lu-stig, neu lus-tig (Trenne nie st, denn es tut ihm weh! Wieso? Regel aus dem Anfang des Jahrhunderts = Ligatur = Buchstabenverbindung auf einem Typenkörper, gegenwärtig nicht mehr notwendig.)
Bisher Päd-ago-gik, künftig dürfen Fremdwörter auch nach der deutschen Silbentrennungsregel getrennt werden, also auch Pä-da-go-gik. Auch, also wer nicht will oder kann, läßt's bleiben = Liberalität als besonderer Zug der Neuregelung!

3. Das Änderungsvolumen der Neuregelung ist hervorhebenswert gering.

Nur 0,8 % des Wortschatzes sind betroffen; allerdings Wörter, deren Schreibweise
besonders häufig zu Fehlern in der Schule führte. Hier ist erneut die Liberalisierung
hervorzuheben. Unsere Schriftsprache wird für Varianten geöffnet.
Beispiele: Es wird weder die Schreibvariante Spaghetti noch Spagetti künftig in der Schule als fehlerhaft angestrichen. Welche Variante sich durchsetzt, entscheidet die Sprachgemeinschaft durch Gebrauch. So war es auch mit Büro und Bureau in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts. Es wird künftig in der Schule weder Delphin noch Delfin als fehlerhaft angestrichen; ebenso Megaphon auch: Megafon; Bonbonniere auch: Bonboniere, Biographie auch Biografie. Von einem „Diktat“ kann also keine Rede sein. Die alternativen Schreibweisen werden ungekürzt an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben.

4. Der Geltungsbereich der Rechtschreibreform ist optimal durch Übereinstimmung (Konsens) gesichert.

Die Wiener Vereinbarung wurde von den deutschsprachigen Staaten (4 = D, A, Ch und Liechtenstein) und Ländern mit deutschsprachigen Minderheiten (4 = Belgien, Italien-Südtirol, Rumänien, Ungarn) unterzeichnet. Es wird also keine niedersächsische, hessische oder sächsische Rechtschreibung an den Schulen geben, sondern die bisherige, international geltende, nunmehr rechtschreibreformierte. Zu den wesentlichen Besonderheiten der Rechtschreibreform gehört, daß sie auf einem zwischenstaatlichen Konsens beruht. Die einheitliche Rechtschreibung im deutschen Sprachgebiet gibt es erst seit ca. 100 Jahren (im Juni 1901 Rechtschreibkonferenz in Berlin) – nach einer fast tausendjährigen Vorgeschichte bzw. Entwicklung, intensiviert ab ca. 1500.
Auch 1903 (1901) traf die Reform (Thür, Thor; daß st nicht getrennt wurde, setzte die Druckindustrie durch, die diese Buchstaben als untrennbare Verbindung = Ligatur auf einer Drucktype in ihren Setzkästen hatte) auf viele Widerstände. Und auch Kaiser Wilhelm II. sprach sich zunächst gegen die neuen Regeln im Schriftverkehr der Behörden aus, gab aber im Juni 1902 dann doch sein Einverständnis. Können die Gegner so liberal wie Kaiser Wilhelm sein?

5. Die Rechtschreibreform betrifft nur wenige Regelungen der Schriftsprache.

Es ist den Reformern gelungen, das Minimum an Regelungen herauszufinden, das zugleich ein Optimum an Korrekturen leistet. Die Gegner suggerieren immer wieder, unsere Sprache sei betroffen. Das ist eine Fälschung. Betroffen ist ein kleiner Ausschnitt der Orthographie unserer Schriftsprache. Also betroffen ist weder die gesprochene Sprache der Medien, noch die Umgangssprache, noch die Muttersprache. Betroffen sind weder die Dialekte noch die Fachsprachen (z.B. der Mediziner oder Juristen) noch das Schwyzerdütsch, reformiert wird einzig und allein an einigen wenigen Stellen das richtige Schreiben der deutschen Schriftsprache. Die Änderungen betreffen nicht die Bedeutung der Wörter bzw. der Sprache. Deshalb verändert sich auch nicht der Inhalt oder Sinn der Texte.

6. Die Reform gilt wie am Anfang dieses Jahrhunderts für Schulen und Behörden.

Die Schulen haben – wie sich das für Pädagogen gehört – schrittweise begonnen, die Behörden folgen 1998. Aber kein einziges Formular muß neu gedruckt werden. Die Übergangszeit dauert bis 2005. Zeiten mit Oberlappungen hat es wiederholt gegeben. So gibt es z.B. heute noch Schreiber(innen), die die Sütterlin-Schrift gelernt haben und benutzen. Die Sütterlin-Schrift war 1935 bis 1941 an deutschen Grundschulen eingeführt und gilt heute als veraltet. Auch nach den jeweiligen Duden-Neuauflagen wurde kein einziges Werk eines Schriftstellers neu gedruckt. Alle Bestände der Bibliotheken blieben und bleiben erhalten. Geändert wurden die neu anzuschaffenden Schulbücher, besonders die deutschen Sprachbücher. Nicht mehr und nicht weniger ist Ziel; und – das haben wir überprüft – das ergibt Preissteigerungen von 3 bis 5 % zu Beginn des nächsten Schuljahres. Hier sind wir also bei einer weiteren Fälschung, nämlich von angeblichen Milliarden Kosten.

7. Die Lüge von tausenden Unterschiedschreibungen zwischen Wörterbüchern.

Zu den Lügen und Fälschungen der Gegner gehören

- das Märchen von den Milliarden Kosten (eine neue Textil- oder Schuhmode kostet auch viele Millionen, aber der einzelne zahlt nur ein paar Mark mehr als bisher.) Wie unter 6. dargestellt: Das Land Hessen bzw. der einzelne zahlt für rechtschreibreformierte Schulbücher 3 bis 5 % mehr. Das entspricht den Preissteigerungen der letzten Jahre ohne Rechtschreibreform.

- das Märchen von der Veränderung der Werke deutscher Schriftsteller (Kein einziges Werk eines Schriftstellers braucht wegen der Rechtschreibreform geändert zu werden!) Werden sie geändert, bleibt der Sinn unverändert erhalten (vgl. „Woche“).

- die Lüge von tausenden von unterschiedlichen Schreibweisen. Tatsächlich liegt die Zahl der Abweichungen zwischen den Wörterbüchern z.B. bei dem Buchstaben H bei 36. Vergleicht man zwei frühere Wörterbücher (also: bisherige Schreibweisen), ergeben sich dreißig Abweichungen voneinander. Die meisten Abweichungen ergeben sich dadurch, daß unterschiedliche, aber zulässige Varianten – z.B. der Trennung – angegeben werden.

8. Zur Rechtschreibreform gehört die Einrichtung einer Kommission für die deutsche Rechtschreibung.

Geschäftsstelle beim Institut für deutsche Sprache in Mannheim. Die Kommission wirkt auf die Wahrung einer einheitlichen Rechtschreibung bei den Benutzern der deutschen Schriftsprache hin. In der Kommission arbeiten Experten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Kommission begleitet die Einführung der Neuregelung und beobachtet die künftige Entwicklung der Schriftsprache. Das bedeutet, die Kommission kann nach zehn, zwanzig oder dreißig Jahren zu dem Ergebnis gelangen, daß manche Liberalisierung der Zeichensetzung zu festen Regeln und manche Variantenschreibung von
Fremdwörtern auf eine Schreibweise zurückgeführt werden kann (z.B. Büro). Die Kommission arbeitet u.a. mit Wörterbuch-Redaktionen zusammen.

9. Durch die Rechtschreibreform sind weder Grundrechte noch Elternrechte, noch andere Rechte berührt.

Weiches Recht kann denn ernsthaft davon betroffen sein, daß in den Schulen – wie in der Schweiz seit 1935 – die Konjunktion dass mit zwei s geschrieben wird?
Weiches Recht kann ernsthaft davon berührt sein, wenn in Briefentwürfen in der Schule die Anrede-Pronomina du, dein, dich usw. nicht mehr als fehlerhaft angestrichen werden, wenn sie klein geschrieben sind?
Die Rechtschreibreform war in fünfzehn Landtagen z.T. mehrfach Beratungs- und Befassungsgegenstand, ohne daß auch nur ein Landtag es für notwendig gehalten hat, eine gesetzliche Grundlage für die Einführung der Neuregelung in den Schulen zu schaffen. Gesetzliche Regelungen und Prozesse um Rechtschreibregeln hat es während der gesamten Sprachgeschichte bisher nicht gegeben.

10. Die Länder haben – in pädagogischer Verantwortung und auf der Grundlage des Beschlusses der KMK – die Rechtschreibreform an den Schulen eingeführt.

Die in den Ländern etwas unterschiedlichen Verfahren sind allerdings völlig identisch in der Sache. Die Grundschulen in NRW wurden zu 97 % eingeführt, im übrigen kann von 90 % ausgegangen werden. Die Einführung verläuft in den Grundschulen problemlos – von Bayern bis Schleswig-Holstein. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten erfolgreich mit den neuen Regeln. Sie machen weniger Fehler. Alle Lehrerverbände und der Verband der Schulbuchverleger unterstützen die Reform.
Den Schülerinnen und Schülern ist nicht zuzumuten, im Unterricht weiterhin Schreibregeln zu lernen, die in absehbarer Zeit keine oder eine veränderte Geltung haben werden. Beispiel: S-Schreibung. So viel ist zweifelsfrei: eine Rückkehr zur bisherigen Rechtschreibung würde größeren pädagogischen Schaden anrichten als die Fortsetzung der bewährten Einführung.

Habedank

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Reinhard Markner
24.03.2001 18.46
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Täuschungsmanöver

Daß Goethe »dass« statt »daß« geschrieben habe, wie der Autor der Gegenüberstellung suggeriert, ist natürlich bestenfalls die halbe Wahrheit. Mit Sicherheit hat er stets »daß« geschrieben, wenn er Kurrent schrieb ; in späteren Jahren ging er aber dazu über, selbst Gedichte nur noch zu diktieren. Da der abgedruckte Text aus dem Jahre 1814 stammt, spiegelt er also allenfalls die Orthographie Eckermanns oder eines anderen Schreibers wider, nicht Goethes eigene. Sollte der Text hingegen einem zu Goethes Lebzeiten veröffentlichten Buch entnommen sein, so ist die schweizerisch anmutende Schreibweise auf den Umstand zurückzuführen, daß das »ß« in seiner heutigen Form erst später in den Antiquasatz Eingang fand. Der Klassizist Goethe bevorzugte die Antiqua ; der Werther war noch in Fraktur erschienen, spätere Werke hingegen wurden von Cotta in Antiqua gesetzt.

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Norbert Schäbler
24.03.2001 16.15
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Das Aviso-Geheimnis (Teil 4)




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nos

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Theodor Ickler
24.03.2001 13.29
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Aviso

Zum Fragwürdigsten an „Aviso“ gehört, daß hier aus Steuermitteln eine Kulturzeitschrift herausgegeben wird, während zugleich die traditionsreichen Kulturzeitschriften, die sich aus Eigenem finanzieren müssen, auf einem enger werdenden Markt ums Überleben kämpfen. Ich kann nicht finden, daß es zu den Aufgaben eines Kultusministeriums gehört, solche aufwendigen Zeitschriften zu veröffentlichen, nur damit ehrgeizige Ministerialräte sich ein journalistisches Betätigungsfeld sichern, das dem Votum des Marktes entzogen bleibt. Daß „Aviso“ zusätzlich dazu benutzt wird, der Rechtschreibreform zu einer Scheinblüte zu verhelfen, ist besonders anstößig.
__________________
Th. Ickler

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