Ein Silberstreif am Horizont
Peter Schubert schrieb::
Für die Schüler: Erlaubt ist das, was nicht verboten ist; was verboten ist, habe ich schon erklärt. Verboten ist etwas, das, wenn man es tut, zu einer Sanktion führt (Geldbuße o. ä.).
Meine Frage dazu: Sind angestrichene Fehler ... Versetzung gefährdet ... Reifeprüfung nicht bestanden ... im Sinne Ihres Satzes Sanktionen?
Sie schreiben: Wenn Schulkinder ein Wort rot angestrichen kriegen, das sie abweichend von den Regeln geschrieben haben, ist das Wort nicht verboten.
Und oben schrieben Sie: >>Erlaubt ist, was nicht verboten ist.<< Wenn wir Sie beim Wort nehmen dürfen, sind die rot angestrichenen Wörter (hierzulande, weitgehend, nichtssagend, ...) nicht verboten, also erlaubt. Wenn vielsagend, blutstillend, ... erlaubt sind, dann dürfen unsere Kinder sie weiterhin schreiben?
Wenn wir Sie beim Wort nehmen dürfen, ist es ja nur nötig, daß Sie ihre widersprüchlichen Aussagen etwas ordnen und daß wir uns gemeinsam bei den Kultusministern um eine Klarstellung bemühen, daß auch ab 1.8.05 kein Wort verboten ist.
Dürfen wir sie beim Wort nehmen?
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Detlef Lindenthal
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