Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Forum - Petition der Schweizer Rechtswissenschaftler
Willkommen Die 20 neuesten Beiträge im Forum
Fadensuche     Suche
Kennkarte ändern     Häufig gestellte Fragen   zu anderen Nutzern  kostenlose Anmeldung   Anfang  verabschieden
Jemandem diese Seite senden! Druckvoransicht zeigen
Forum > Rechtschreibforum
Petition der Schweizer Rechtswissenschaftler
< voriges Leitthema     nächstes Leitthema >
Verfasser
Leitthema    Dieser Faden ist 4 Seiten lang:    1  2   3  4  Post New Thread     Post A Reply
Peter Schubert
13.03.2004 16.30
Diesen Beitrag ansteuern
Wörterverbote

Solange man bei diesem Thema bleibt, streitet man sich offenbar um Wörter, nicht um Gedanken.
__________________
Peter Schubert

Mit Klick die Kennkarte von Peter Schubert ansehen    Suche weitere Einträge von Peter Schubert        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
margel
13.03.2004 16.15
Diesen Beitrag ansteuern
Aber,aber, Herr Schubert!

Das ist aber ein toller Purzelbaum, lieber Herr Schubert: Die vorher zusammengeschriebenen Wörter sind noch vorhanden – aber „mit Zwischenräumen“. So einfältig sollten gerade Sie sich nicht stellen. Das nehme ich Ihnen einfach nicht ab, daß Sie nicht begriffen haben wollen, worum es geht.

Mit Klick die Kennkarte von margel ansehen    Suche weitere Einträge von margel        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
margel
13.03.2004 16.10
Diesen Beitrag ansteuern
Abwege

Man kann durchaus der Ansicht sein, daß die Reform einer Sprachregelung gleichkommt, indem sie Wörter „verbietet“ oder „auslöscht“. Allerdings führt diese Begrifflichkeit nicht weiter, wie sich an der laufenden Diskussion zeigt. Unmittelbar wirksame Sanktionen mit u.U. gravierenden Folgen für den Berufs- und Lebensweg gibt es nur in der Schule. Dort wird aber nicht nach „verboten“ usw. zensiert, sondern nach „richtig“ und „falsch“. Das Problem liegt also woanders: Wer legt die Regeln fest? Das ist der Staat, der sich in diesem Falle das Regelwerk der Reformer zu eigen gemacht und für verbindlich erklärt hat. Nun ist aber die Orthographie auch Gegenstand der Wissenschaft. Der unausweichliche Konflikt für Lehrer und Schüler entsteht im Einzelfall aus der Diskrepanz zwischen „richtig“ nach wissenschafticher Erkenntnis und „richtig“ per Regelungsgewalt. Er wird nur juristisch zu lösen sein. – Übrigens bezieht sich der Gleichheitsartikel 3 des GG auf die Gleichheit vor dem Gesetz und sonst gar nichts.

Mit Klick die Kennkarte von margel ansehen    Suche weitere Einträge von margel        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
gestur
13.03.2004 15.52
Diesen Beitrag ansteuern
Ausgelöschtes soll endgültig vergessen werden, als wäre es nie gewesen.

Verbotenes bleibt in Erinnerung und reizt zur Benutzung, gerade weil es etwas Besonderes ist. Wenn Verbote oft genug übertreten werden, besteht die Chance auf Verbotsaufhebung. Die Original-Schreibweise der Klassiker war seinerzeit ja nicht verboten, daher durften sie so schreiben, und wir dürfen es noch so lesen.

Ausgelöschtes ist weg, nicht mehr vorhanden, und die Erinnerung daran verblaßt. Die Original-Schreibweise der Klassiker wird unverständlich oder mehrdeutig, weil wir die Bedeutung ihrer merkwürdigen Schreibweisen nicht mehr kennen.
Auslöschung wird endgültig dadurch betrieben, daß die Schreibweise der Klassiker so verändert wird, als hätten auch sie diese Wörter nicht gekannt, als hätte es diese Wörter nie gegeben. Diktaturen sind auf dieses Mittel angewiesen, um sich zu behaupten.

Mit Klick die Kennkarte von gestur ansehen    Suche weitere Einträge von gestur        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Detlef Lindenthal
13.03.2004 14.52
Diesen Beitrag ansteuern

@gestur:
Volle Zustimmung.

Noch zu Ihrer vorigen Überschrift:
>>Wörter-Auslöschung ist wahrheitsnäher als Wörterverbot <<
Diese Unterscheidung erstaunt mich, und ich verstehe sie nicht. Was ist in diesem Fall der Unterschied zwischen Wörter-Auslöschung und Wörterverbot?
__________________
Detlef Lindenthal

Mit Klick die Kennkarte von Detlef Lindenthal ansehen    An Detlef Lindenthal schreiben   Suche weitere Einträge von Detlef Lindenthal        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
gestur
13.03.2004 14.43
Diesen Beitrag ansteuern
Das Ganze ist mehr als die Summe der Teile

Für Wörter, die in zusammengeschriebener Form etwas Anderes bedeuten als in getrennt geschriebener Form, bedeutet die Auslöschung einer Schreibweise die Auslöschung dieser Bedeutung.
Es ist die fundamentale Lüge der Rechtschreibkommission, zu behaupten, die verbleibende Form würde jetzt beide Bedeutungen tragen.
Die Schreiber hatten sich nicht aus Spaß, sondern aus Notwendigkeit zu zwei verschiedenen Schreibformen entschlossen, um sich mit möglichst wenig Worten unmißverständlich auszudrücken. Es war keine Fehlentwicklung, wie die Kommission es behauptet.

Mit Klick die Kennkarte von gestur ansehen    Suche weitere Einträge von gestur        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Detlef Lindenthal
13.03.2004 14.34
Diesen Beitrag ansteuern
Ein Silberstreif am Horizont


Peter Schubert schrieb::
Für die Schüler: Erlaubt ist das, was nicht verboten ist; was verboten ist, habe ich schon erklärt.
Verboten ist etwas, das, wenn man es tut, zu einer Sanktion führt (Geldbuße o. ä.).
Meine Frage dazu: Sind angestrichene Fehler ... Versetzung gefährdet ... Reifeprüfung nicht bestanden ... im Sinne Ihres Satzes Sanktionen?

Sie schreiben:

Wenn Schulkinder ein Wort rot angestrichen kriegen, das sie abweichend von den Regeln geschrieben haben, ist das Wort nicht verboten.
Und oben schrieben Sie: >>Erlaubt ist, was nicht verboten ist.<< Wenn wir Sie beim Wort nehmen dürfen, sind die rot angestrichenen Wörter (hierzulande, weitgehend, nichtssagend, ...) nicht verboten, also erlaubt. Wenn vielsagend, blutstillend, ... erlaubt sind, dann dürfen unsere Kinder sie weiterhin schreiben?

Wenn wir Sie beim Wort nehmen dürfen, ist es ja nur nötig, daß Sie ihre widersprüchlichen Aussagen etwas ordnen und daß wir uns gemeinsam bei den Kultusministern um eine Klarstellung bemühen, daß auch ab 1.8.05 kein Wort verboten ist.

Dürfen wir sie beim Wort nehmen?
__________________
Detlef Lindenthal

Mit Klick die Kennkarte von Detlef Lindenthal ansehen    An Detlef Lindenthal schreiben   Suche weitere Einträge von Detlef Lindenthal        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
gestur
13.03.2004 14.05
Diesen Beitrag ansteuern
Wörter-Auslöschung ist wahrheitsnäher als Wörterverbot

Deshalb ist eine vollständige Liste der ab 2005 ausgelöschten Wörter wichtig. Allein schon, um die Erinnerung an deren Bedeutungen zu retten.

Mit Klick die Kennkarte von gestur ansehen    Suche weitere Einträge von gestur        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Peter Schubert
13.03.2004 14.04
Diesen Beitrag ansteuern
Verbotene Wörter

Lieber Herr Lindenthal, auch die Wörter bekanntgeben, wiedergutmachen, wildwachsend und wieviel sind in anderer Schreibform weiter vorhanden, nämlich mit Zwischenräumen. Kein Verbot. Ihr Einwand betrifft zwar Sprachpflege, hat aber mit Gerechtigkeit, Bürgerverantwortlichkeit und Wissenschaftlichkeit nichts zu tun. Für die Schüler: Erlaubt ist das, was nicht verboten ist; was verboten ist, habe ich schon erklärt.
__________________
Peter Schubert

Mit Klick die Kennkarte von Peter Schubert ansehen    Suche weitere Einträge von Peter Schubert        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Christian Dörner
13.03.2004 14.02
Diesen Beitrag ansteuern
Aussitzen

Selbstverständlich war und ist es immer das Anliegen der Reformbefürworter und -betreiber, „das Thema zu begraben“.
Das Ziel ist klar: Das Thema soll möglichst bis zum August 2005 aus den Medien, so daß sich dann plötzlich die gesamte Bevölkerung vor vollendete Tatsachen gestellt sieht, wenn die Übergangszeit verstrichen ist. Aussitzen ist seit Jahren das Konzept der Reformer.
Wenn sie jedoch hoffen, daß sich die Kritiker darauf einlassen und davon beeindrucken lassen, so hoffen sie vergeblich.
__________________
Christian Dörner

Mit Klick die Kennkarte von Christian Dörner ansehen    An Christian Dörner schreiben   Suche weitere Einträge von Christian Dörner        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
gestur
13.03.2004 13.55
Diesen Beitrag ansteuern
2005: anders schreiben müssen als die Mehrheit

Es ist sehr wahrscheinlich, daß am 1.8.2005 die Mehrheit der Bevölkerung auch nach 9 Jahren immer noch die alte Rechtschreibung benutzt und die Schüler unter Androhung von schlechten Noten gezwungen werden, anders als die Bevölkerungsmehrheit zu schreiben. Das ist Ungleichbehandlung vor dem Gesetz (Artikel 3, Absatz (1) Grundgesetz).

Mit Klick die Kennkarte von gestur ansehen    Suche weitere Einträge von gestur        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Detlef Lindenthal
13.03.2004 13.26
Diesen Beitrag ansteuern
Wiederholung meiner Frage

Lieber Herr Schubert,

es geht bei der Verbotsfrage nicht um *Colloseum und *Hombré (und auch nicht um *Iglo); und es geht auch nicht um Känguruh und rauh (die es ja, in geänderter Schreibung, weiterhin gibt), sondern um bisher vorhandene Wörter (z.B.bekanntgeben, wiedergutmachen, wildwachsend, wieviel), die ab 1.8.2005 nicht mehr geschrieben werden dürfen (sonst: rot, Fehler, Punktabzug, aufmüpfig, endlose Erörterung, Versetzung gefährdet, ...)

Ihr Beilegungsvorschlag ist für Sie bequem, aber er entspricht nicht meiner Vorstellung von Sprachpflege, Gerechtigkeit, Bürgerverantwortung und Wissenschaftlichkeit. Ich finde, daß Sie auf meinen Vorhalt nicht eingegangen sind.

Nun nochmals meine Frage:
Wie würden Sie Schülern den Unterschied von „verboten“ und „erlaubt“ erklären?


fragt
__________________
Detlef Lindenthal

Mit Klick die Kennkarte von Detlef Lindenthal ansehen    An Detlef Lindenthal schreiben   Suche weitere Einträge von Detlef Lindenthal        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
gestur
13.03.2004 12.58
Diesen Beitrag ansteuern
"gibt es nicht mehr" ist schlimmer als "verboten"

Wenn etwas verboten ist, dann ist es noch vorhanden und kann durch Übertreten des Verbotes noch benutzt werden.

Wenn es etwas nicht mehr gibt, ist damit auch die Erinnerung daran ausgelöscht, und dann kann es überhaupt nicht mehr benutzt werden.

Totalitäre Staaten arbeiten daher mit der Auslöschung jeglicher Erinnerung an abgeschaffte Dinge. Beispiele gibt es gerade in der deutschen Geschichte genug.

Mit Klick die Kennkarte von gestur ansehen    Suche weitere Einträge von gestur        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Peter Schubert
13.03.2004 12.55
Diesen Beitrag ansteuern
Wörterverbote

Wenn Schulkinder ein Wort rot angestrichen kriegen, das sie abweichend von den Regeln geschrieben haben, ist das Wort nicht verboten. Verboten ist etwas, das, wenn man es tut, zu einer Sanktion führt (Geldbuße o. ä.). Wenn ein Textilkonzern namens Colosseum sich überall falsch als Colloseum (mit zwei l und einem s) anpreisen lässt, kräht kein Hahn danach. Wegen der Bezeichnung „Hombré" mit falschem accent aigu für ein Herrenbekleidungsgeschäft sagt auch niemand etwas (Vielleicht sollte man besser „Männerbekleidungsgeschäft“ sagen; die Spanier unterscheiden zwischen hombres und caballeros). Falsch geschrieben ist nicht verboten.

Man verrennt sich fast immer, wenn man ein Wort, z. B. „Wörterverbot“ in die Welt setzt (oder von seinen Kindern in die Welt setzen lässt) und dann nur vom Wortsinn her argumentiert. Daher mein Vorschlag, das Thema zu begraben.


__________________
Peter Schubert

Mit Klick die Kennkarte von Peter Schubert ansehen    Suche weitere Einträge von Peter Schubert        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Detlef Lindenthal
13.03.2004 11.54
Diesen Beitrag ansteuern
Nicht verboten?


Peter Schubert schrieb::
Wer hat denn ein Wort verboten? Was passiert denn einem, der ein „verbotenes Wort“, z. B. „allgemeinbildend“ benutzt? Geldbuße? Freiheitsstrafe? Sicherungsverwahrung? Ich schlage vor, das Thema jetzt zu beenden.
Lieber Herr Schubert,

wenn die vielen Wörter nicht verboten worden sind, so kann ich erleichtert aufatmen.

Was halten Sie von folgendem: Sie erfragen bei einem der Kultusminister eine Bestätigung, daß die z.B. in http://verbotene-woerter.de genannten Wörter nach dem 1. August 2005 in Schulen nicht verboten sind, und ich nehme meine Wörterverbotwarnung zurück. (Wenn einer der Minister das bestätigt, so dürfte das wohl ausreichen, damit das Verbot insgesamt verpuffen kann.)

Wenn eine solche Bestätigung bei den Kultusministern nicht zu bekommen ist, ist dann nicht in Ihrer Nichtverbotsbehauptung eine Glaubwürdigkeitslücke?

Wie das Verbot im Alltag aussieht, erfahre ich bei meinen Kindern; da heißt es dann: Dies Wort gibt es nicht mehr; wenn ich es schreibe, dann gibt es vermehrt Rot (und in der Praxis Punktabzug); und ab 1.8.2005 auch nachprüfbar Fehler.

Wie würden Sie Schülern den Unterschied von „verboten“ und „erlaubt“ erklären?

fragt
__________________
Detlef Lindenthal

Mit Klick die Kennkarte von Detlef Lindenthal ansehen    An Detlef Lindenthal schreiben   Suche weitere Einträge von Detlef Lindenthal        Edit/Delete Message    Reply w/Quote    IP: Notiz
Alle Zeiten sind MEZ    Dieser Faden ist 4 Seiten lang:    1  2   3  4  Neuen Faden beginnen     antworten
Gehe zum Forum:
< voriges Leitthema     nächstes Leitthema >

Benutzungs-Regeln:
Wer kann im Forum lesen? Jeder Gast / jeder angemeldete Nutzer.
Wer kann ein neues Leitthema oder eine Antwort eintragen? Jeder angemeldete, eingewählte Nutzer.
Einträge können von ihrem Verfasser geändert oder auch gelöscht werden.
HTML-Kennungen beim Eintragen erlaubt? AN. Schnuten erlaubt? AN. vB-Kennungen erlaubt? AN. Bilder-Einbindung mit [IMG] erlaubt? AN.

Maßnahmen der Verwaltung:
Leitthema öffnen / schließen
Leitthema umziehen lassen
Leitthema löschen
Leitthema ändern

Herausgeber · Schreiben Sie uns · Forum

Technik von: vBulletin, Version 1.1.4 ©Jelsoft Enterprises Ltd. 2000. Rechtschreibung.com – Nachrichten zur Rechtschreibfrage