Weil das Thema eigentlich hierher gehört, verlege ich die Diskussion aus dem VRS-Strang in diesen.
Zitat: Ursprünglich eingetragen von Manfred Riebe
Die Richter haben den Beschluß des Deutschen Bundestages zwar zitiert, aber in keiner Weise berücksichtigt. Deshalb haben sie das Parlament bevormundet und gewissermaßen in dieser Frage entmündigt.
In der Hierarchie der Gewaltenteilung muß das Gericht, das die Verfassung schützt, natürlich den höchsten Rang genießen. Sonst könnte ja der Bundestag ungehindert Gesetze erlassen, die mit der Verfassung nicht konform gehen. Dazu müßte er erst einmal die Verfassung ändern, und das geht ja nicht so einfach.
Zitat: Das BVerfG hat es außerdem versäumt, den Art. 3 (3) GG zu prüfen. Darin ist die Pflicht des Staates enthalten, die Sprache zu schützen. Im Umkehrschluß bedeutet dies, daß der Staat grundsätzlich kein Recht hat, in die Sprache einzugreifen. Tut er es dennoch, dann ist dazu ein Gesetz erforderlich. Aus diesen Gründen haben die Verfassungsschützer einen Verfassungsbruch begangen.
Diese Folgerungskette kann ich nicht nachvollziehen. In diesem Satz des Grundgesetzes geht es ums Diskriminierungsverbot. Es steht darin nichts von einer Staatsverpflichtung, die Sprache zu schützen. Wenn es solch eine Verpflichtung gäbe, so könnte sich der Staat dann doch bei Änderungen darauf berufen, die Sprache vor Veraltung schützen zu wollen.
|