Zitat: Ursprünglich eingetragen von Christian Melsa
Was ist denn aber nun Regierung? Wir reden üblicherweise von einer rot-grünen Bundesregierung. Dabei können SPD und Bündnis 90/die Grünen gar nicht alles auf Bundesebene allein durchsetzen, oft wird auch die Zustimmung der CDU benötigt, die derzeit den Bundesrat dominiert. Aber wer würde schon behaupten, wir hätten eine rot-grün-schwarze Regierung?
Oder müßten wir nicht andererseits sagen, wir haben eine Volksregierung? Denn schließlich werden doch die Parlamente vom Volk bestimmt. Nun gut, auf diese Weise kann das Volk nur sehr indirekt Einfluß nehmen, aber selbst Parlament, Bundeskanzler, Minister usw. können nur Anweisungen geben, handeln tun immer andere.
Man könnte weiterhin sagen, auch Mitwirkende von Wörterbuchredaktionen und der Kultusministerkonferenz gehörten ja zum Volk. Demnach würden deren Aktionen ja doch wieder vom Volk ausgehen. Und wenn das Volk mit dem Staat identisch ist ...
Das läuft alles auf dasselbe hinaus, wie zu sagen, Holz und Baum seien miteinander identisch.
Sie werfen aber auch alles durcheinander. Eine Regierung wird nicht von Parteien gebildet, sondern was nicht sein muß getragen. Es gibt auch parteilose Minister.
Aber, richtig ist, daß Parteien sehr viel Einfluß auf den Staat und seine Regierung ausüben, um nicht zu sagen, zu viel.
Ein Schnellkurs:
Bundesrat und Bundestag gehören selbstverständlich nicht zur Regierung, sondern sind Parlamente, die direkt oder indirekt vom Staatsvolk gewählt werden. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt, der Kanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Minister vor. Minister und Kanzler bilden die Bundesregierung. Dort ist derzeit kein Abkömmling der CDU/CSU zu finden, so daß man nicht von einer rot-grün-schwarzen Regierung sprechen kann.
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Zum Abschluß noch Auszüge aus dem Grundgesetz:
Artikel 7
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
Artikel 20
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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In der verfassungsmäßigen Ordnung sind weder Kultusministerkonferenz (KMK) noch Wörterbuchverlage zu finden. Nicht nur mit der Umsetzung der Rechtschreibreform versucht die KMK, die Ordnung zu beseitigen. Widerstand läßt sich also auch verfassungsrechtlich begründen.
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Thomas Paulwitz
http://www.deutsche-sprachwelt.de
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