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Staat und Sprache
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Thomas Paulwitz
03.03.2002 17.15
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Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Christian Melsa
Was ist denn aber nun „Regierung“? Wir reden üblicherweise von einer rot-grünen Bundesregierung. Dabei können SPD und Bündnis 90/die Grünen gar nicht alles auf Bundesebene allein durchsetzen, oft wird auch die Zustimmung der CDU benötigt, die derzeit den Bundesrat dominiert. Aber wer würde schon behaupten, wir hätten eine rot-grün-schwarze Regierung?

Oder müßten wir nicht andererseits sagen, wir haben eine Volksregierung? Denn schließlich werden doch die Parlamente vom Volk bestimmt. Nun gut, auf diese Weise kann das Volk nur sehr indirekt Einfluß nehmen, aber selbst Parlament, Bundeskanzler, Minister usw. können nur Anweisungen geben, handeln tun immer andere.

Man könnte weiterhin sagen, auch Mitwirkende von Wörterbuchredaktionen und der Kultusministerkonferenz gehörten ja zum Volk. Demnach würden deren Aktionen ja doch wieder vom Volk ausgehen. Und wenn das Volk mit dem Staat identisch ist ...

Das läuft alles auf dasselbe hinaus, wie zu sagen, Holz und Baum seien miteinander identisch.



Sie werfen aber auch alles durcheinander. Eine Regierung wird nicht von Parteien gebildet, sondern – was nicht sein muß – getragen. Es gibt auch parteilose Minister.

Aber, richtig ist, daß Parteien sehr viel Einfluß auf den Staat und seine Regierung ausüben, um nicht zu sagen, zu viel.

Ein Schnellkurs:
Bundesrat und Bundestag gehören selbstverständlich nicht zur Regierung, sondern sind Parlamente, die – direkt oder indirekt – vom Staatsvolk gewählt werden. Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt, der Kanzler schlägt dem Bundespräsidenten die Minister vor. Minister und Kanzler bilden die Bundesregierung. Dort ist derzeit kein Abkömmling der CDU/CSU zu finden, so daß man nicht von einer „rot-grün-schwarzen Regierung“ sprechen kann.

++++++++++++++

Zum Abschluß noch Auszüge aus dem Grundgesetz:

Artikel 7
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

Artikel 20
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

++++++++++++++++

In der verfassungsmäßigen Ordnung sind weder Kultusministerkonferenz (KMK) noch Wörterbuchverlage zu finden. Nicht nur mit der Umsetzung der Rechtschreibreform versucht die KMK, die Ordnung zu beseitigen. Widerstand läßt sich also auch verfassungsrechtlich begründen.
__________________
Thomas Paulwitz
http://www.deutsche-sprachwelt.de

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Christian Melsa
03.03.2002 16.47
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Was ist denn aber nun „Regierung“? Wir reden üblicherweise von einer rot-grünen Bundesregierung. Dabei können SPD und Bündnis 90/die Grünen gar nicht alles auf Bundesebene allein durchsetzen, oft wird auch die Zustimmung der CDU benötigt, die derzeit den Bundesrat dominiert. Aber wer würde schon behaupten, wir hätten eine rot-grün-schwarze Regierung?

Oder müßten wir nicht andererseits sagen, wir haben eine Volksregierung? Denn schließlich werden doch die Parlamente vom Volk bestimmt. Nun gut, auf diese Weise kann das Volk nur sehr indirekt Einfluß nehmen, aber selbst Parlament, Bundeskanzler, Minister usw. können nur Anweisungen geben, handeln tun immer andere.

Man könnte weiterhin sagen, auch Mitwirkende von Wörterbuchredaktionen und der Kultusministerkonferenz gehörten ja zum Volk. Demnach würden deren Aktionen ja doch wieder vom Volk ausgehen. Und wenn das Volk mit dem Staat identisch ist ...

Das läuft alles auf dasselbe hinaus, wie zu sagen, Holz und Baum seien miteinander identisch.

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Thomas Paulwitz
03.03.2002 16.15
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Re: Staat

Zitat:
Ursprünglich eingetragen von Theodor Ickler
Lieber Herr Paulwitz, mit scharfsinnigen Überlegungen, was alles zum Staat gehört, kommen Sie hier nicht weiter. Das Wort hat schließlich einen bestimmten Gebrauch in der Sprache, und über den kann man sich nicht ungestraft hinwegsetzen. Gewiß bin ich auch Teil dieses Staates, aber wenn ich ein Brot kaufe oder meinen Töchtern den Kopf wasche, dann wird man nicht von staatlichen Einkäufen bzw. Kopfwaschungen sprechen. Wir wissen doch alle, was es heißt, daß in Deutschland der Staat die Rechtschreibung regelt und in anderen Ländern nicht, oder?

Staatliche Einkäufe sind Einkäufe für den Staat. Wenn Theodor Ickler etwas für den Staat einkauft, ist das ein staatlicher Einkauf.

Wenn die Regierung etwas einkauft, dann soll sie das nicht machen, um sich selbst zu bereichern, sondern – im Auftrag des Staatsvolkes – zum Nutzen des Staates, also der Allgemeinheit.

Eine staatliche Regelung der Rechtschreibung sollte demnach im Auftrag des Staatsvolkes zum Nutzen der Allgemeinheit stattfinden, wenn sie stattfindet.

Nicht umsonst erklärte der Bundestag: „Die Sprache gehört dem Volk“.

Was ist aber geschehen? Eben nicht der Staat, sondern demokratisch und staatlich nicht legitimierte Akteure, die Kultusministerkonferenz (KMK), die Kommission und die Wörterbuchverlage, haben die Rechtschreibreform beschlossen und duchgesetzt.

Man kann also nicht von einer staatlichen Regelung sprechen, sondern eher von einer KMK-Regelung.

Daß ein Staatsorgan wie die Regierung einmal den Staatswillen fehlerhaft umsetzen kann, wissen wir. Das kann dann das Staatsvolk durch Wahlen oder Abstimmungen zu korrigieren versuchen.

Wir wissen auch, daß solche Versuche nicht immer erfolgreich sind. Wenn sich aber nicht einmal der Bundestag durchsetzen kann, dann ist etwas am staatlichen System vorbeigegangen.

Meiner Ansicht nach lohnt es sich schon zu differenzieren.

Eine Staatssprache ist schließlich nicht allein die Sprache der Staatsregierung.
__________________
Thomas Paulwitz
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Theodor Ickler
03.03.2002 15.44
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Staat

Lieber Herr Paulwitz, mit scharfsinnigen Überlegungen, was alles zum Staat gehört, kommen Sie hier nicht weiter. Das Wort hat schließlich einen bestimmten Gebrauch in der Sprache, und über den kann man sich nicht ungestraft hinwegsetzen. Gewiß bin ich auch Teil dieses Staates, aber wenn ich ein Brot kaufe oder meinen Töchtern den Kopf wasche, dann wird man nicht von staatlichen Einkäufen bzw. Kopfwaschungen sprechen. Wir wissen doch alle, was es heißt, daß in Deutschland der Staat die Rechtschreibung regelt und in anderen Ländern nicht, oder?
__________________
Th. Ickler

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Thomas Paulwitz
03.03.2002 13.26
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Obrigkeitsdenken

Aus einer Leserin Zuschrift vom 4. März 2002:

„Ansonsten finde ich es nicht sehr hilfreich, dass sich die Deutsche Sprachwelt an die hergebrachten Regeln hält. Sie ist in Kraft getreten, und wir haben uns daran zu halten, es zu lernen, ob es uns gefällt oder nicht. Wer sich zur Unterstützung an Ihre Zeitung halten möchte, wird leider noch mehr verunsichert. Was sage ich meinem Kind, welches in der Schule gezwungen ist, die neue Rechtschreibung zu praktizieren? Mit Ihrem Vorbild kommt es doch nicht weiter!“
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Thomas Paulwitz
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Thomas Paulwitz
03.03.2002 12.54
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Staat

Auch wenn ich Gefahr laufe, mir den Mund fusselig zu reden:

Das Staatsvolk gehört auch zum Staat, nicht nur die Staatsregierung, die hier immer wieder fehlerhaft als „Staat“ bezeichnet wird (so auch jüngst in der neuesten VRS-Presseerklärung).

Ich bin dagegen, das Staatsvolk aus dem Begriff „Staat“ zu drängen und so die Verantwortung des einzelnen Staatsbürgers für den Staat zu übersehen. Die Ohne-mich-Haltung, den Staat mit der Regierung gleichzusetzen (etwa: „der Staat bin nicht ich, das sind die anderen“), fördert die Teilnahmslosigkeit des Staatsvolkes, die zum Stillstand führt.
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Thomas Paulwitz
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Walter Lachenmann
03.03.2002 11.59
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Lateinisches

Caesar non supra grammaticos.
Der Kaiser hat über Grammatiker nicht zu befehlen.

Mit diesem Satz rügte Erzbischof Placentinus auf dem Konstanzer Konzil (1414-1418) den Kaiser Sigismund. Der soll dreist wie ein Kultusminister erwidert haben:

Ego sum rex Romanus et supra grammaticam.
Ich bin römischer König und stehe über der Grammatik.


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Walter Lachenmann

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Theodor Ickler
25.02.2002 14.11
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Hinzuweisen ist auf ein neues Buch:

Nerius, Dieter (Hg.): Die orthographischen Konferenzen von 1876 und 1901. Hildesheim, Zürich, New York: Olms 2002. (Documenta orthographica Abt. B, Band 5.

Der Band ist sehr nützlich, weil er die Vorlagen und Protokolle der beiden Konferenzen enthält, manches wird hier zum erstenmal veröffentlicht.

Leider mißbraucht Nerius die Einleitung dazu, seine alte Geschichte vom staatlichen Einfluß aufzuwärmen und damit indirekt die heutige Staatsorthographie zu rechtfertigen:

„Ein zweiter Grund für die Veröffentlichung der Materialien beider Konferenzen ergab sich aus den aktuellen Diskussionen um die 1996 beschlossene Neuregelung der deutschen Orthographie. Diese Diskussionen legen es nahe, die konkreten Einzelheiten des Zustandekommens der bisher geltenden Regelung noch einmal vor Augen zu führen, denn in den Auseinandersetzungen um die jüngste Rechtschreibreform wurde von Gegnern der Neuregelung nicht selten der Eindruck erweckt, als ob die bisherige Regelung einen gewissermaßen natürlich gewachsenen Geltungsanspruch besäße, der Eingriffe von außen durch staatliche Institutionen von selbst verbiete. Dies wird durch die orthographiegeschichtlichen Fakten, wie sie sich in den Konferenzmaterialien zeigen, als unzutreffend erwiesen. Es wird vielmehr deutlich, daß staatliche Institutionen bei der Festlegung und Durchsetzung der Einheitsorthographie sehr wohl ihre Hand im Spiel hatten, und zwar sowohl bei der Verhinderung orthographischer Regelungen als auch bei ihrer Durchsetzung.“ (S. VIII)

Wie man sieht, läuft es auf ein Wortspiel hinaus. Kein Reformgegner dürfte bestritten haben, daß der „Geltungsanspruch“ der Orthographie unter staatlicher Mitwirkung entstanden ist. Die Reformgegner sagen lediglich, daß die Wortschreibungen selbst und alle „Prinzipien“ der deutschen Orthographie, mit deren Aufdeckung Nerius sein wissenschaftliches Leben verbracht hat, von den Schreibenden und Druckenden selbst „erfunden“ worden sind, ohne Beteiligung des Staates. Der Staat hat ausgewählt und vorgeschrieben.

Später sagt Nerius ganz vorsichtig, der Staat habe eingegriffen, „da die benötigte Einheitsorthographie im Selbstlauf offensichtlich nicht oder jedenfalls nicht schnell genug verwirklicht werden konnte.“

So sagte es auch schon Konrad Duden 1876: Die Einheitsorthographie kommt auch von selbst, aber der Staat kann es beschleunigen.


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Th. Ickler

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