Rückendeckung für Fälscher
Was das Zitieren angeht, findet sich auf den Seiten der 'Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung' eine aktuelle Stellungnahme vom Dezember:
( http://www.ids-mannheim.de/reform/aktuell_zitieren.html )
»Orthografische Zitiervorschriften?
Des Öfteren erreichen uns Anfragen im Zusammenhang mit der korrekten Zitierung von Texten in alter Rechtschreibung. Dazu ist Folgendes zu sagen:
Eine allgemeine Vorschrift, beim Zitieren die alte bzw. die neue Rechtschreibung zu verwenden, gibt es nicht.
Gewöhnlich zitieren wir Texte älterer Autoren nach Ausgaben, die ohnehin nicht die Originalschreibung verwenden. Kein Goethe, kein Luther, aber auch kein Fontane erscheint etwa in Schulbüchern in originaler Orthografie. Allerdings spielt die Textsorte, in der das Zitat verwendet wird, eine gewisse Rolle. So wird man in einem wissenschaftlichen Aufsatz oder auch dort, wo man den Reiz der alten Schreibung zur Geltung bringen will, eher originalgetreu sein wollen als vielleicht in einem Zeitungsartikel. Generell gilt also, dass die Kriterien, nach denen man zitiert, heute nicht anders sind als vor der Neuregelung. Man sollte also zunächst entscheiden, ob eine originalgetreue Zitierung (von der man sich dann allerdings auch im Original überzeugen muss!) zweckmäßig oder gar notwendig ist. Sodann sollte man was besonders für wissenschaftliche Publikationen gilt eine Anmerkung machen, wenn man die Schreibung den heute gültigen Regeln angleicht. Doch wird es auch hier je nach Textsorte Unterschiede geben.
Auch was das Zitieren von Gesetzestexten in alter Schreibung angeht, sind Vorschriften nicht bekannt. In manchen Bundesländern wird im allgemeinen Erlass zur Umsetzung der Neuregelung der Rechtschreibung in den Landesbehörden darauf verwiesen, dass es ggf. Sonderregelungen durch die Justizministerkonferenz geben könnte. Sofern es solche Sonderregelungen gibt, ist nicht auszuschließen, dass sie sich auf das Zitieren beziehen.
Allerdings enthalten die interinstitutionellen Anweisungen des Übersetzungsdienstes der Europäischen Union einen Passus zur Behandlung von Zitaten. Hier heißt es:
Sind Wörter oder Passagen aus Texten zu zitieren, die in bisheriger Rechtschreibung vorliegen, so sind die Zitate in neuer Rechtschreibung wiederzugeben. Die Zeichensetzung bleibt dabei unverändert. Dies gilt auch für Rechtsakte und deren Titel. (Der letzte Satz ist im Original fett gedruckt!)
Für das Zitieren kann es also keine allgemeinen Vorschriften bezüglich der Rechtschreibung geben, sondern nur den Hinweis auf eine textsortenabhängige Handhabung. Ein solcher Hinweis ist aber nicht Angelegenheit eines orthografischen Regelwerkes; er könnte allerdings in einem Kommentar Erwähnung finden.«
__________________
Jörg Metes
|