Der Hinweis auf eventuelle Ursachen der Legasthenie
War ein Versuch einer Selbstanalyse: Ob man bereits durch das System zum Verlierer gemacht wird.
Das gesellschaftspolitische Drama, ist aber noch tiefgreifender. Als das Outing, Ich bin Legastehniker.
Sehr geehrter Herr Riebe!
Die Internetseite ist wieder in Ordnung, der Link, was die Meckerecke betrifft: -- die Einletung sei zu lang, bis ich die Geschichte erzähle, war mir irgendwie einleuchtend.
Also hat die Meckerer-Mafia, Oder der Verfassungsschutz, wegen fehlender politischer Korrektheit? :-((
keinen Druck auf mich ausgeübt???
Wrote:
Wie aber wollen Sie Ihre
Rechtschreibschwäche kompensieren? Mit dem Malen?
Antwort:
Ja! Zumindest habe ich es versucht – die fehlende Wortgewandtheit in Kunst zu reflektieren.
Wovon aber nicht mehr übrig geblieben ist, als die Bilder auf http://www.menschkunst.de/ Auswahl Künstler step-2 direkt zum Künstler. Und dann Künstler-direkt aus der langen liste bis g.rupp scrollen. Klick.
Verzeihung der ewigen Eigenwerbung, darin ist aber erst die Frage des Kompensierens zu verstehen. Leider ist die Frage selbst nicht einfach zu beantworten.
Wieso will man dann das Malen verbieten?
So wie ich das erlebt habe, reiner Machtlust der Behörden. Die Gegen- und Abwehr der Machtlust, ist ein weiteres Teil meines Lebens geworden, das ich nicht mal mehr, legasthenisch beschrieben bekomme. Was de nich begreifen kannst, sagt der Volksmund, kannste och nich beschreiben.
Hier mal den Versuch einer Kurzfassung: Als Künstler sehe ich mich unter dem Schutz Art.5 Abs.3 GG. Auch wenn die Kunstfreiheitsgarantie nicht schrankenlos gewährt ist, Heißt es nicht das Kunstfreiheit nicht gewährt werden muss. und genau hier habe ich das Schlüsselerlebniss zur deutschen Schriftdiktatur:
Denn Hier behaupten die Ordnungsbehörden: Klar wenn eine Freiheitsgarantie nicht schrankenlos gewährt ist, die auch nicht gewährt werden muss. Linguistisch und juristisch irrelevant, Ist es aber das Irrelevante, womit man mich exemplarisch und spezialpräventiv aus den Kunstschutz herausdrängen will.
Grübelei der Ursache: Der allgemeinen Situation, hat es auch ein bildender Künstler nicht leicht seine Bilder an die Frau oder Mann zu bringen. Da sind Nischen gefragt, wo man seine Bilder überhaupt mal ausstellen kann. Denn erst was man sieht und fühlt, wird man feststellen:
" Die Bilder sind doch gar nicht schlecht.
Genau hier, ist Kunst aber von einer Erlaubniserteilung abhängig und nicht von der Freiheitsgarantie Art.5 Abs.3 GG. Das fängt bei einer -Jury- zum selektieren einer Elite an, und zieht sich durch bis in die Selektion eines Kunstförderverein, die erwählten in einem popeligen Gemeindesaal Bilder ausstellen dürfen.
Von den Selektionsmöglichkeiten eines potenten Galeristen braucht man gar nicht erst reden Dem stehen Mehr Bildermaler in der Tür, dass er deren Bilder vermitteln kann.
Um all dem direkten und Indirekten Dirigismus zu entgehen, hatte ich die Idee meine selbstgemalten Bilder in den Fußgängerzonen der Kommunen auszustellen. Das ging zwar auch nicht ohne eine Erlaubniserteilung, Gewerbeschein und Straßennutzungsgenehmigung. Vorteil war aber die Straßenpassanten konnten selbst entscheiden, was sie als Kunst an- oder mitnehmen wollten.
Damit war ich lange vor den 68er eine Ausnahme und habe mit dem Verzicht auf das elitäre Kunstschaffen auch Geld verdient.
Mit/in den Manifesten der 68er, und dem Slogan „ jeder ist ein Künstler“, bzw. „Der Künstler verlasse bitte seinen Elfenbeinturm und bringe seine Kunst eigenverantwortlich an das Volk“ Auch eine politische Heimat gefunden.
Von 1968 bis in die 80er Jahre hinein wurde die Kulturpolitsche-Revolution der Kunstschaffenden auch von den Kommunen mitgetragen, Zelte Plätze und Räume, für die Selbstbestimmung aller Kunstdogmen, Ismen und Arten zur Verfügung gestellt, Das mit der Förderung der Masse, jeder Geld Verdienen konnte war damit klar, Aber Geld ist nicht alles, den Macher ging es um die Ideologie. Um die Politik der Reform. da aber saßen die anderen bereits im Gestrüpp, ihre mafiose Kunst-Feindlichkeit zu propagieren: „Was Da an Freie Kunst auf den freien Kunstmärkten angeboten werde, Sei sowieso nur Kacke und Gossen-Kunst, Kunst der Hobbymaler und Batiktanten, Scherenschneider und Wurzelschnitzer, nichts hochwertiges, dass man Straßenkunst auch noch unter der Flagge der Kunstfreiheit segeln lassen dürfe.
Kapiert?
Um nichts anderes geht es, als um die Wertigkeit’: Gutes und schlechtes schriftdeutsch, gute und schlechte Kunst. Alles Politik
Nur dass die kulturpolitische Diskussion, nicht aus der zweiten und dritten Reihe auf den Rücken der armseligen und geplagten ausgetragen wurde, sondern zum Unterlaufen von Freiheiten direkt Dienen soll.
Ehä! Falsch; der Straßenkunst die Kunstfreiheit gar nicht erst verteidigt wurde. Denn für die Rechte der Straßenkunst, hat auch der Bundesverband-bildender-Künstler „BBK“ und die Gewerkschaft Kunst keinen Finger gerührt.
Auf meine Frage: Warum eigendlich nicht, Dass Ihr euch die Verteidigung der Kunstfreiheit auf die Fahne geschrieben habt?“
In Verlegenheit keine Antwort zu wissen, Hat man mich aus der Mitgliedschaft des BBK und der Gewerkschaft Kunst rausgeschmissen.
Begründung: So wie Sie ihren Streit, um die Kunstfreiheitsgarantie, mit den Behörden und den Amtsrichter führen, sei ich für das Verständnis –Kunstfreiheit- geschäftsschädigend.
Verzeihung, jetzt habe ich meiner Wehleidigkeit doch wieder mal den Faden verloren.
Ich wollte nur erwähnen. Wie Straßenkunst ohne Schutz auf die Kunstfreiheitsgarantie, ein administratives Politikum geworden ist.
So isoliert und alleingelassen, hat die Behörde mir erst mal den Gewerbeschein weggenommen.
Sinn der Übung war, wer keinen Gewerbeschein hat, hat auch keinen Rechtsanspruch auf eine Straßennutzungserlaubnis, und wer keine Straßennutzungserlaubnis hat, darf auch keine Bilder auf der Straße verkaufen.
Wie weiland, der arbeitslose Schuster, als Hauptmann von Köpenik „ seine Existensberechtigung erzwingen wollte.
Musste auch ich, für meine Kunstfreiheit durch die Instanzen.
Un das Oberverwaltungsgericht sieht auch ein: Ein Kunstausübender, der Kunstfreiheit wegen, Auch keinen Gewerbeschein benötigt , seine eigene Bilder auf der Straße zu verkaufen:
Die Behörde Kontert: Damit ist aber nicht gesagt das du Bilder auch ohne Straßenrechtliche Erlaubnis auf der Straße verkaufen darfst.
Nach jahrelangen Prozessdauer, sagt das Oberverwaltungsgericht auch hier muss im Sinne der Kunstfreiheit, nicht um eine straßenrechtliche Erlaubnis ( Fußgängerzone ) gefragt werden.
Die Kommunale Straßenverwaltung möchte aber die Erlaubnisgewalt behalten.
Den nur was erlaubt werden darf, kann man auch verbieten.
Und bekommt beim Bundesverwaltungsgrericht ein offenes Ohr für die Vorstellung:
Ehä! Die Weichen dafür gestellt:
Begründung: „Die Kunst kann zwar nicht über eine einfachen Kommunalen Vorbehalt eingeschränkt werden, da die Kunstfreiheitsgarantie aber auch nicht schrankenlos gewährt sei,
Die straßenrechte allgemeiner Art, eine Rechtssystematische Stellenwert besäsen, könne es der Kunst auch nicht erlaubt sein, sich zu jeder Zeit an jeden Ort in jeder Art und Weise zu betätigen.
Erst jetzt wird die Rechtswissenschaft auf den Schwachsinn aufmerksam, und da sich rechtsgültiger Schwachsinn, von einem Bundesverwaltungsgericht propagiert nicht von alleine aufhebt.
Wende ich mich, mit der Schwachsinnproblematik an das Verfassungsgericht in Karlsruhe.
Und genau hier laufe ich wieder, einer Hochsprachlichen Formalität auf.
Weshalb auch Niemand mehr bereit ist, mir die Verfassungsrechtliche Weisung abzukaufen.
Wieso, weshalb und warum, die Prüfungskommision Karlsruhe, in der Entscheidung (-1-BvR-183.81-) Hochsprachlich darauf verweist: „So der Beschwerdeführer nichts weiter erkannt wissen wollte, Dass er für das Verkaufen von bilder in einer Fußgängerzone, keinen Gewerbeschein noch einer Kommunalen Ordnungsweisung bedarf. Muss auf den Schachsinn der Bundesverwaltungsrichter, hier auch gar nicht weiter eingegangen werden.
Wie gesagt: der Klartext ist in einer verfassungsdeutlichen Hochsprache verpackt. Die Prüfungsrichter in Karlsruhe davon ausgehen Das draußen im Lande jeder sein politisches Handwerk versteht.
Also legen es die Macher, dieser unserer Gesellschaftsornung darauf an, mir aus der verfassungsrechtlichen Weisung, (-1-BvR-183.81-) aus dem –X- ein –U- zu machen:
Begründung: „ Ich könne nicht mal richtig schreiben und Wolle den Großkopfeten des Landes NRW . Mit Dr. Dr. Phil. vorlesen, was die Verfassungsprüfung, zur Schrankenregelung der Kunstfreiheit gemeint haben könnte.
Sinngehalt des Abweisungbescheids. Der Petitionsausschuß des Landes NRW.
Bestätigt, ergänzt und unterschrieben. Von den ehemaligen Straßenverkehrsminister NRW. Kniola und Clemens.
Werde ich hochoffiziell meiner Sache Mundtot gemacht.
Begründung: In der Vorgelegten Verfassungsrechtentscheidung (-1-BvR-183.81-) werde Keineswegs darauf Abgegriffen das ich davon Träume Die Kunstfreiheitsgarantie auch der Straßenkunst gewährt werden muss.
Sondern der Entscheidung sei ganz deutlich zu entnehmen, Dass die Kunstfreiheit nicht gewährt werden muss, und der Behörde das recht hat eine Straßennutzung, wo immer und Wann immer erlaubniswpflichtig machen zu dürfen.
Warum die untere Behörde, die Erlaubniserteilung Über den Ermessenspielraum hinaus verweigert, habe sicher Gründe, über die man, grund der Eigenverwaltung eine Kommune, keine Meinung äußern könne.
So, und mit weiterem Blödquatschen, werde ich 30 Jahre lang verarscht.
Alles hat mal ein Ende, nur die Wurst hat zwei.
Seit 1997 darf nun jeder, was man immer schon durfte, Kunst ( was immer das sein kann ) ohne Gewerbeschein und ohne eine Straßennutzungsnachfrage, in einer Fussgängerzone, als Pantomimenspiel straßenmusik oder oder sonst was vermitteln.
Ich bleibe Draußen, Denn eine Straßennutzungsgenehmigung um Straßenkunst vermitteln zu dürfen. bekommt nur, wer einen Gewerbeschein hat.
Meinen Gewerbeschein, will man mir aber nicht zurückgeben, weil ich mit meiner Querele die sittliche voraussetzung verloren habe einen Gewerbeschein zu führen:
Gez. Der Regierungspräsidend von Köln.
Was sagte ich bereits oben es geht um Gewalt: Den Kleinen Mann von der Straße exemplarisch und spezialpräventiv zu zeigen wo der Administrative Hammer hänkt.
30 jahre hat man das Scheißspiel mit mir betrieben. Bis auch das Bundesverwaltungsgericht. Gezwungen war, denn Hirnriss zurüchzunehmen. Der Kunst nicht erlaubt währe, sich an jeden Ort zu betätigen.
Siehe: auch das Schönwettermachen der Verursacher:
http://www.loy-projects.de/strmord.htm
was aber habe ich davon, mit fast siebzig werde ich keine Laufbahn mehr als Straßenkünstler anstreben, was sowieso nur mittel zum Zweck wäre, jetzt habe ich für den Zweck nicht einmal mehr die Mittel. Mit 89 Euro Rente, Bilder für den Straßenverkauf herzustellen.
Also die Metapher – Ich bin Dumm und versuche es zu bleiben, ist die Umgehrsatire „ mann sich für Immaterielle Rechtsgüter den Arsch aufreist. und alle haben nur darüber gelacht?
Günther Rupp
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Ich bin Dumm, und bemühe mich es zu bleiben.
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