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Theodor Ickler
06.11.2002 15.09
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Die Großschreibung „diente dazu, solche Wörter hervorzuheben, denen für die Kommunikation eine besondere Bedeutung beigemessen wurde. Dazu gehörten die Namen, in den religiösen Texten die Bezeichnungen für Gott, die oftmals sogar durch zwei Großbuchsteben GOtt, HErr gekennzeichnet oder durchgängig in Großbuchstaben gesetzt wurden: HERR. Dazu gehörten solche Substantive, die für die Bedeutung des Satzganzen besonders wichtig waren, aber auch Vertreter anderer Wortarten: Verben, Pronomen,,, ... Adjektive, wenn sie wie Vetern und Frun für den Autor von besonderem Wert für die Aussage waren.
Da die Substantive in vielen Fällen als Hauptbegriffsträger des Satzes fungieren, lag es nahe, sie durch Großschreibung auch formal besonders hervorzuheben. (...) Die besondere Funktion des Substantivs veranlaßte Morhof 1682 auch zu dem Vorschlag, Substantiv mit Hauptwort zu verdeutschen. 1730 nahm dann Gottsched diesen Vorschlag auf und führte den neuen Terminus in die Grammatikschreibung ein.
Bei Luther finden sich erste Ansätze dieser Tendenz zur Großschreibung der Substantive, aber er folgte ihr anfänglich doch sehr zögernd. Wie auch andere Vergleiche seiner handschriftlichen Vorlagen mit den ausgeführten Drucken zeigen, waren die Drucker weniger zurückhaltend. Luther schloß sich ihnen später mehr und mehr an, wohl nicht zuletzt deshalb, weil er darin eine übergreifende Entwicklungstendenz in der Orthographie erkannte.“ (Erwin Arndt/Gisela Brandt: Luther und die deutsche Sprache. Leipzig 1983:155f.)

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Th. Ickler

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