Öffentlichkeit und Geheimhaltung
Klaus Heller, Geschäftsführer der Rechtschreibkommission (brieflich, 1997):
Mir selber paßt an der Reform auch das eine oder andere nicht. Aber es hilft ja nichts. Wenn sich so viele Wissenschaftler und Behörden zusammenraufen müssen, geht es nicht ohne Kompromisse. Besser, als einen Privatverlag stillschweigend Einzelfallentscheidungen treffen zu lassen, ist es allemal, wenn von jetzt an eine der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldende Expertengruppe systematische Lösungen sucht.
Stellungnahme des IDS für das Bundesverfassungsgericht 10.11.1997:
Mit der Einrichtung der in staatlichem Auftrag tätigen Kommission ist ein erheblicher Vorteil für die weitere Entwicklung und Pflege der deutschen Rechtschreibung gewonnen. Anders als Verlagsredaktionen, die ihre orthographischen Entscheidungen nicht mitzuteilen und zu begründen brauchen, muss die Kommission ihre Empfehlungen und Vorschläge öffentlich vorlegen und vertreten. Sie ist damit für die engere wissenschaftliche und die weitere sprachinteressierte Öffentlichkeit kritisierbar.
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Th. Ickler
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