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Kompetenzverschiebung
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Theodor Ickler
09.03.2002 17.14
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Öffentlichkeit und Geheimhaltung

Klaus Heller, Geschäftsführer der Rechtschreibkommission (brieflich, 1997):
„Mir selber paßt an der Reform auch das eine oder andere nicht. Aber es hilft ja nichts. Wenn sich so viele Wissenschaftler und Behörden zusammenraufen müssen, geht es nicht ohne Kompromisse. Besser, als einen Privatverlag stillschweigend Einzelfallentscheidungen treffen zu lassen, ist es allemal, wenn von jetzt an eine der Öffentlichkeit Rechenschaft schuldende Expertengruppe systematische Lösungen sucht.“

Stellungnahme des IDS für das Bundesverfassungsgericht 10.11.1997:
„Mit der Einrichtung der in staatlichem Auftrag tätigen Kommission ist ein erheblicher Vorteil für die weitere Entwicklung und Pflege der deutschen Rechtschreibung gewonnen. Anders als Verlagsredaktionen, die ihre orthographischen Entscheidungen nicht mitzuteilen und zu begründen brauchen, muss die Kommission ihre Empfehlungen und Vorschläge öffentlich vorlegen und vertreten. Sie ist damit für die engere wissenschaftliche und die weitere sprachinteressierte Öffentlichkeit kritisierbar.“

__________________
Th. Ickler

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Theodor Ickler
16.02.2001 14.17
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(Aus einem Brief des Bundeskanzleramtes vom 15.2.2001 an Theodor Ickler)

(...)

Durch Organisationserlass vom 27. Oktober 1998 hat der Bundeskanzler entschieden, dass ein Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien bestellt wird; diesem Beauftragten hat er aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern u. a. die Zuständigkeit für Angelegenheiten der Kultur und der Medien übertragen. Die den Bund betreffenden Fragen der Rechtschreibreform waren zuvor grundsätzlich in der Kulturabteilung des Bundesministeriums des Innern bearbeitet worden, dies schon wegen der notwendigen Kontakte zu den zuständigen Kultusministerien der Länder. Deshalb ist durch den Organisationserlass diese Zuständigkeit auf den Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien übergegangen.

Verblieben ist freilich im Bundesministerium des Innern im Rahmen seiner Zuständigkeit für Verwaltungsorganisation die Zuständigkeit für die Rechtssprache. Unter diesem Gesichtspunkt hat das Bundesministerium des Innern das von Ihnen erwähnte Rundschreiben herausgegeben.

(...)

Im Auftrag

Dr. Volker Busse



(Anm. von Th. I.: Mit dem im letzten Satz erwähnten Rundschreiben vom 7. Juni 1999 ordnet das BMI die Einführung der Neuschreibung in allen untergeordneten Behörden usw. an.)
__________________
Th. Ickler

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