Was das Verhältnis der Hochschulen zur RSR betrifft, so sei noch einmal der Text von Klaus Heller angeführt, auf den die Website der Zwischenstaatlichen Kommission mit einem allerdings blind endenden Link immer noch verweist. (Bemerkenswert auch wegen der falschen Kommasetzung):
Uni-Report Mannheim 4/1996 (30. 10. 1996)
Rechtschreibreform
Die Konsequenzen für die Universitäten
von Dr. Klaus Heller (Institut für deutsche Sprache, Mannheim)
dieser Text folgt den neuen Regeln -
Seit die politischen Vertreter der deutschsprachigen Staaten und
weiterer interessierter Länder am 1. Juli 1996 in Wien ihre
Unterschrift unter eine Gemeinsame Erklärung zur Neuregelung
der deutschen Rechtschreibung gesetzt haben, steht es allen frei
nach den neuen Regeln zu schreiben. Schon gehen manche
Zeitungen daran sich auf die neue Orthografie umzustellen und in
den Schulen vieler deutscher Bundesländer werden die
Erstklässler sinnvollerweise bereits mit der neuen Schreibung
vertraut gemacht (was so am Anfang freilich nur wenige Wörter
betrifft).
Wenngleich sich die ”Spielregeln”, nach denen die Umstellung auf
die neue Rechtschreibung geschehen soll, in den verschiedenen
Lebensbereichen und von Land zu Land recht unterschiedlich
darstellen, so sind doch einige Eckpunkte gesetzt, die allgemeine
Gültigkeit besitzen. So gilt für alle deutschen Schulen, dass ab dem
ersten Schultag des Jahres 1998 nur noch die neue
Rechtschreibung gelehrt werden darf (auch wenn die alte noch
weiter toleriert, d. h. zwar als überholt gekennzeichnet, aber nicht
als falsch bewertet wird). Und es gilt allgemein, dass diese Zeit des
Tolerierens der überholten Schreibung am 31. Juli des Jahres
2005 endet.
Für die Behörden gibt es unseres Wissens bisher keine
Vorgriffsregelung, und so ist wohl davon auszugehen, dass der
Stichtag für die Umstellung hier der 1. August 1998 bleiben wird.
Was aber ist mit den Universitäten?
Anders als die Schulen, die sich auf entsprechende Erlasse ihrer
Ministerien berufen können und für die eine gewisse Einheitlichkeit
des Vorgehens der Lehre wegen unerlässlich ist, sind noch keine
Anweisungen bekannt, die die Hochschulen generell auf einen
Umstellungstermin festlegen oder einen solchen Termin für die eine
oder andere Alma Mater ins Auge fassen würden.
Eben, weil es hier nicht darum geht, Rechtschreibunterricht
umzustellen, sondern die neuen Regeln wie in anderen Bereichen
des gesellschaftlichen Lebens auch praktisch anzuwenden, und
weil hier schließlich erwachsene Menschen miteinander
verantwortlich umgehen, sind außerhalb der gegebenen
Rahmenrichtlinien wohl keine weiteren Regelungen nötig.
Jedenfalls nicht, soweit sie die Studenten betreffen, denen es
während der gesamten Übergangszeit freistehen sollte noch die
alte oder aber bereits die neue Orthografie zu verwenden. Das
auch mit Rücksicht darauf, dass es sich bei den kommenden
Examensjahrgängen um junge Menschen handelt, die durch ihre
lange Schulzeit eine recht qualifizierte Ausbildung in der alten
Schreibung erhalten haben. Sie benötigen nun etwas Zeit für die
Umstellung, die ihnen im Hinblick auf ihr späteres Berufsleben
nicht erspart bleiben kann. Wiederholt bin ich sorgenvoll gefragt
worden, ob man denn jetzt seinem Examensvater noch mit der
alten Orthografie kommen könne oder ob man sich nicht vielmehr
gerade mit der neuen Schreibung unbeliebt mache.
Nun ist persönliche Sympathie oder Antipathie gegenüber der
neuen Schreibung insgesamt oder aber gegenüber der einen oder
andern Änderung nicht auszuschließen, doch muss wohl davon
ausgegangen werden, dass derartige Einstellungen bei der
Leistungsbewertung keine Rolle spielen dürfen und
Hochschullehrer genügend Toleranz zeigen müssen, wenn es um
korrekte Schreibungen geht, die sich als ”noch alt” oder ”schon
neu” erkennen lassen. Im Bereich der Universitätsverwaltung
allerdings wird wohl anders zu verfahren sein. Hier wird es wie in
jeder anderen Institution und in jedem anderen Unternehmen auch
eine Entscheidung geben müssen, ob und ab wann dienstliche
Schreiben (einheitlich) in der neuen Orthografie abzufassen sind
oder ob man es sich leisten kann damit bis 1998 zu warten.
Literaturauswahl zum Thema:
Rechtschreibreform. Eine Zusammenfassung von Dr. Klaus
Heller. SPRACH-REPORT-Extraausgabe des Instituts für
deutsche Sprache, Mannheim. Januar 1996. Diese Ausgabe
ist beim Institut für deutsche Sprache gegen Rückporto von
DM 1,50 erhältlich sowie über Internet
[http://www.ids-mannheim.de] abrufbar, außerdem
erhältlich beim Bertelsmann Lexikon Verlag, Gütersloh
[DM 5,-].
Klaus Heller: Rechtschreibung 2000. Die aktuelle Reform.
Wörterliste der geänderten Schreibungen, aktualisierte und
erweiterte Auflage. Klett Schulbuchverlag,
Stuttgart/Düsseldorf/Berlin/ Leipzig. Mai 1996. [ISBN
3-12-320668-8. DM 12,80]. Überblick über die Reform in
Tabellenform. Vollständiges Verzeichnis der von der
Neuregelung betroffenen Wörter in Gegenüberstellung mit
der bisherigen Schreibung.
Wolfgang Mentrup: Wo liegt eigentlich der Fehler? Zur
Rechtschreibreform und zu ihren Hintergründen. Klett
Schulbuchverlag, Stuttgart 1995 [ISBN 3-12-311260-8.
DM 33,--]. Überblick über die Entwicklung der
Rechtschreibregelung und die Reformbemühungen.
Deutsche Rechtschreibung. Regeln und Wörterverzeichnis.
Text der amtlichen Regelung. Gunter Narr Verlag, Tübingen
August 1996 [ISBN 3-8233-5275-X. DM 46,--]. Das
gesamte Regelwerk ist auch über Internet beim IdS
abrufbar.: [http://www.ids-mannheim.de].
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Th. Ickler
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