Zehetmair im Bayerischen Landtag 27.10.1995
Zehetmair im Bayerischen Landtag 27.10.1995
(Am 18.10.1995 hatte die Amtschefkommission der Kultusministerkonferenz in M?nchen
getagt und 35 W?rter der vorgesehenen Neuschreibung Liste: http://rechtschreibung.ids-mannheim.de/amtliche_dokumente_kmk30111995_beschluss.html- abgelehnt.)
Hohes Haus!
Mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung ber?hren wir ein Thema, das in seiner
Bedeutung nicht untersch?tzt werden darf. Regelungen in diesem Bereich greifen nicht nur
in die Schreibgebr?uche der Schule, sondern der ganzen Sprachgemeinschaft regulierend
und an bestimmten Stellen auch ver?ndernd ein. Es ist daher n?tig, sie sorgf?ltig
vorzubereiten.
Der Kultusministerkonferenz liegt nach achtj?hriger Vorlaufszeit und vielen intensiven
Beratungen in nationalen wie in internationalen Gremien nunmehr der Entwurf f?r eine
solche Neuregelung vor, und ich benutze gerne die Gelegenheit, Sie, meine Kolleginnen und
Kollegen, hier?ber zu informieren.
1. Hintergrund und Ziele des Vorhabens
Was ist der Hintergrund f?r dieses Vorhaben, das in der Presse nun schon seit mehreren
Jahren immer wieder diskutiert wird?
Die gegenw?rtig g?ltigen Rechtschreibregeln sind in die Jahre gekommen. Sie waren das
Resultat der 2. Orthographischen Konferenz in Berlin 1901, und sie galten schon damals als
verbesserungsbed?rftig. Sie umfa?ten urspr?nglich 26 Paragraphen und eine W?rterliste, die
in dreispaltigem Druck 36 Seiten dick war. Allerdings war eine Reihe von Fragen ungel?st
geblieben: Regeln f?r die Interpunktion und f?r die Getrennt- und Zusammenschreibung
wurden z.B. nicht aufgestellt. Die Erg?nzung und Fortschreibung des Regelkanons erfolgte
nicht durch staatliche Stellen, sondern von Fall zu Fall durch den Duden, der auf diese
Weise eigentlich erst f?r eine einheitliche deutsche Rechtschreibung sorgte. Die im Duden
ver?ffentlichten Schreibweisen und Regeln hat die Kultusministerkonferenz 1955 f?r alle
Schulen in Zweifelsf?llen f?r verbindlich erkl?rt. Sie r?umte damit einem
privatwirtschaftlich gef?hrten Verlag ein sehr weitgehendes, auch rechtlich nicht
umstrittenes Gestaltungsrecht ein.
Auf dem Hintergrund der Entscheidung von Einzelf?llen und durch die bereits 1915 erfolgte
Integration des Druk-ker-Dudens in die f?r die ?ffentlichkeit bestimmte Ausgabe entstand
im Lauf der Jahrzehnte ein Geflecht von teilweise recht spitzfindigen Regelungen, das im
Interesse der Schreibenden der Vereinfachung bedarf. Die Redaktion des Duden sieht
diesen Bedarf ebenfalls. In ihrer Informationsschrift Duden. Informationen zur neuen
deutschen Rechtschreibung (Mannheim 1994) hei?t es Diese Einheitlichkeit (der
deutschen Rechtschreibung) (...) ist 1901 ?ber Kompromisse unter konkurrierenden
Regelungen und Schreibvarianten zustande gekommen oft auf Kosten von Systematik und
Einfachheit. Und manches, was an Entscheidungen in der Zeit danach (vor allem durch
Einzelfallregelungen) hinzugekommen ist, hat die Erlernbarkeit der Rechtschreibung eher
erschwert als erleichtert.
Der Entscheidungsspielraum verengte sich auf die Weise; Rechtschreibung und
Zeichensetzung wurden un?bersichtlich. So stehen etwa im Bereich der Kommasetzung vor
Infinitiv und vor mit und eingeleiteten nebengeordneten selbst?ndigen S?tzen 3 Regeln 14
Ausnahmen gegen?ber, die wohl nur wenige Schreiber vollst?ndig beherrschen.
Ein Beispiel mag gen?gen:
Die S?tze Setzen Sie sich dort dr?ben hin, und verhalten Sie sich ganz ruhig! werden
durch ein Komma getrennt, die S?tze Seien Sie bitte so nett und geben Sie mir das Buch!
aber nicht.
Auch in anderen Bereichen kam es zu nicht ganz leicht nachvollziehbaren und erlernbaren
Festlegungen:
Man schreibt als Ganzes gesehen, aber im ganzen gesehen; beim Bisherigen bleiben, aber
beim alten bleiben; im Freien ?bernachten, aber im dunkeln tappen; Auto fahren, aber
radfahren. Und man trennt Psych-ago-ge, aber Psy-cho-lo-ge, p?d-ago-gisch aber p?-do-phil,
Wes-pe, aber We-ste.
Eine Systematisierung der Regeln, die Beseitigung von Ausnahmen und die Angabe von
leicht handhabbaren Begr?ndungen f?r bestimmte Schreibungen sind daher an der Zeit.
Der zur Zeit der Amtschefkonferenz der KMK vorliegende Vorschlag geht auf einen
Auftrag zur?ck, den die Kultusministerkonferenz und das Bundesinnenministerium dem
Institut f?r deutsche Sprache in Mannheim im Jahre 1987 erteilt und nach der heftigen
Diskussion des ersten Entwurfs von 1988 im Jahre 1991 erneuert haben.
Das von Sprachwissenschaftlern aus Deutschland, ?sterreich und der Schweiz erarbeitete
Regelwerk wurde im Rahmen einer ?ffentlichen Anh?rung im Mai 1993 in Bonn, an der
eine Vielzahl von Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur teilnahm, zur
Diskussion gestellt. Es bildete die Beratungsgrundlage f?r die 3. Wiener Gespr?che zur
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vom 22. 24.11.1994.
Der Entwurf beruht auf folgenden Grunds?tzen:
Er bem?ht sich um eine behutsame inhaltliche Vereinfachung der Rechtschreibung mit
dem Ziel, eine Reihe von Ausnahmen und Besonderheiten abzuschaffen.
Er weitet den Geltungsbereich der Grundregeln aus und verst?rkt das im Deutschen
grunds?tzlich geltende Prinzip, nach dem ein Wortstamm auch in Zusammensetzungen und
Ableitungen seine Schreibung nicht oder kaum ver?ndert wird.
Er bietet eine Neuformulierung der Regeln nach einem einheitlichen Konzept und macht
die jeweiligen Schreibungen durch die Angabe von Begr?ndungen handhabbarer.
Die im Anschlu? an die Wiener Gespr?che ?berarbeitete Fassung liegt nunmehr zur
abschlie?enden Beratung und Beschlu?fassung vor. Mit Schreiben vom 06.09.1995 habe ich
jedoch darum gebeten, angesichts der weitreichenden Konsequenzen der zu treffenden
Entscheidung im Interesse einer nochmaligen sorgf?ltigen ?berpr?fung von einer
Beschlu?fassung der KMK bei der Plenarsitzung in Halle Ende September abzusehen.
Einige Fragen mu?ten nach meiner festen ?berzeugung nochmals er?rtert werden.
Vor allem hatte ich Bedenken bez?glich der Eindeutschung von Fremdw?rtern, die etwa zu
Schreibungen wie Alfabet, Apoteke, Bibliotek, und Restorant gef?hrt h?tte. In einem
zusammenwachsenden Europa sehe ich bei alle Loyalit?t gegen?ber der eigenen
Muttersprache keinen Sinn in einem so forcierten Vorgehen. Weder d?rfen wir unser
humanistisches Erbe vergessen, das sich auch in den aus den alten Sprachen entlehnten
Schreibungen widerspiegelt, noch wollen wir Kinder, welche Fremdsprachen lernen, unn?tig
irritieren. Meine Vorstellung war also, die Integration von Schreibweisen weitestgehend auf
Wortst?mme zu beschr?nken, bei denen die Eindeutschung bereits im Gange ist, das sind
z.B. W?rter, in denen die St?mme phon/fon und graph/graf vorkommen. Fotografie,
Dikatafon und Grafik werden ja auch heute schon h?ufig mir f geschrieben.
Vorbehalten hatte ich auch gegen?ber Ver?nderungen im historisch ?berlieferten Schriftbild
von W?rtern wie Frevel, Thron und Fehde. Sie zu ver?ndern erzeugt mehr Vorbehalte als
gewonnen wird. Dabei ?bersehe ich nicht, da? auch im Bereich der Schreibungen gewisse
Systematisierungen im Sinne des f?r das Deutsche auch sonst geltenden Stammprinzips f?r
den Lerner wie den versierten Anwender hilfreich sein werden. Wenn rauh k?nftig wie blau,
grau und schlau ohne h geschrieben werden soll, und so wie bisher bei Hand H?nde
m?kel k?nftig auch: bei Band B?ndel; Hand beh?nde und "?berschwang
"?berschw?nglich verfahren werden soll, halte ich das f?r eine Erleichterung. Aber man
darf das Kind nicht mit dem Bade aussch?tten.
Eine Amtschefkommission der KMK hat sich letzte Woche auf meine Inititative hin
nochmals mit der Materie befa?t und Einvernehmen dar?ber erzielt, da? besonders bei den
Fremdw?rtern und den anderen von mir angesprochenen F?llen nunmehr mit der gebotenen
Behutsamkeit vorgegangen wird. Ich habe mich dar?ber gefreut, denn damit wurde die
bayerische Linie best?tigt. Und nach dem, was ich Woche f?r Woche an Briefen erhalte,
glaube ich nicht ganz verkehrt zu liegen, wenn ich erwarte, da? sich mit gr??erer
Behutsamkeit auch die Akzeptanz des neuen Regelwerks verbessern wird.
Ich rechne daher mit einem einvernehmlichen Beschlu? bei der n?chsten Plenarsitzung der
Kultusministerkonferenz in Mainz am 30.11./1.12.1995 und glaube, Bayern hat das Seine
dazu beigetragen, da? dieser Beschlu? dann auch der ?ffentlichkeit vermittelt werden kann,
selbst wenn wie in solchen F?llen nicht anders zu erwarten kein ungeteilter Jubel
ausbrechen wird. Denn Rechtschreibung kann allein schon vom Gegenstand, der lebendigen
und ?beraus differenzierten Sprache her, nicht einfach werden. ?bergangszonen und
Zweifelsf?lle wird es wenn auch in deutlich vermindertem Ma?e auch weiterhin geben.
2. Einrichtung einer zwischenstaatlichen Kommission f?r die deutsche Rechtschreibung
Mit der Neuregelung soll auch die Aufhebung des Beschlusses der Kultusministerkonferenz
vom 18./19.11.1955 Regeln f?r die deutsche Rechtschreibung verbunden sein.
Im Sinne einer kontinuierlichen Sprachpflege ist auf Vorschlag der Teilnehmer an den 3.
Wiener Gespr?chen die Einrichtung einer zwischenstaatlichen Kommission f?r die deutsche
Rechtschreibung beim Institut f?r deutsche Sprache in Mannheim beabsichtigt. Sie soll die
praktische Umsetzung des Regelwerks beratend begleiten, die Sprachentwicklung
beobachten und den staatlichen Stellen Vorschl?ge zur Anpassung von Schreibungen und
Regeln machen. Ich habe diesen Vorschlag von Anfang an mit Sympathie begleitet.
Wir haben in Deutschland ja keine der Acad?mie Francaise vergleichbare Einrichtung.
Das bedaure ich manchmal, denn im Bereich der Sprachpflege w?re es nicht schlecht, wenn
ein Korrektiv vorhanden w?re, das mit der Autorit?t und dem Augenma?! der Acad?mie
dem bisweilen feststellbaren Wildwuchs entgegenwirken k?nnte. Die bedenkenlose
?bernahme von weder korrekt sprech- noch deklinierbaren Wortunget?men wie stylen,
designen oder recyceln ins unsere Sprache und unsere W?rterb?cher halte ich f?r
bedenklich. Zum Teil gibt es f?r diese W?rter im Deutschen weder eine korrekte Aussprache
noch lassen sie sich, wie die beiden letztgenannten Beispiele zeigen korrekt konjugieren
(gerecycelt? gedesignt?).
Auch hier soll die Kommission f?r die deutsche Rechtschreibung etwas bewirken. Ein
blo?es Zur-Kenntnis-Nehmen des Sprachm?lls, der in den letzten Jahren bei uns abgeladen
wurde, scheint mir jedenfalls nicht der richtige Weg zu sein.
Vorstellungen zum weiteren Verfahren
Da? die Umstellung in den Schulen mit Behutsamkeit erfolgen mu? und da? wir dabei in
langen Fristen denken m?ssen, bedarf, so glaube ich, keiner ausf?hrlichen Erl?uterungen.
Mit Schreiben vom August 1995 wurden daher die Schulen auf die voraussichtlichen
?nderungen aufmerksam gemacht und um Vorinformation der Sch?ler, Eltern und Lehrer
gebeten. Der Information der ?ffentlichkeit insgesamt kommt nat?rlich eine ebenso gro?e
Bedeutung zu, auch die Erkl?rung der Staatsregierung ist in diesem Zusammenhang zu
sehen. Die B?rgerinnen und B?rger d?rfen nicht den Eindruck erhalten, hier werde im
Kabinettsstil der 18. und 19. Jahrhunderts hinter ihrem R?cken entschieden.
Das weitere Verfahren stelle ich mir wie folgt vor:
Wir werden noch pr?fen, ob als Termin des Inkrafttretens der Neuregelung in Schule und
?ffentlicher Verwaltung nicht doch erst der 01.08.1998 vorgesehen werden soll. Von diesem
Zeitpunkt an w?ren dann die neuen Regelen dem Unterricht ausnahmslos zu Grunde zu
legen.
Bis zum Ablauf einer angemessenen ?bergangszeit gedacht ist an 5 7 Jahre sollen die
bisherigen Schreibweisen in den Schulen nicht als falsch gewertet, sondern als ?berholt
gekennzeichnet und durch die neuen Schreibweisen erg?nzt werden. Ein allzulanges
Zuwarten erscheint mir im Hinblick auf den eher geringen Umfang der ?nderungen nicht als
erforderlich und im Sinne einer m?glichst einheitlichen Schreibung in Schule und
?ffentlichkeit auch nicht als zweckm??ig.
Es wird angestrebt und von den Verlagen f?r durchf?hrbar gehalten, da? Fibeln f?r den
Unterricht in den Grundschulen und Sprachb?cher f?r die Anfangsklassen der anderen
Schularten sp?testens zum Termin der Inkrafttretens in der neuen Schreibung zur Verf?gung
stehen. F?r eine rasche Zulassung schon im Vorgriff auf die Neuregelung wird Sorge
getragen. Auch andere Schulb?cher, die auf den neuen Regeln basieren, sollen ab der
Unterzeichnung des Abkommens in der neuen Schreibung genehmigt und in den Schulen
benutzt werden k?nnen.
Im Interesse einer m?glichst kostenneutralen Umsetzung ist auch im Hinblick auf den
eher geringen Umfang der ?nderungen nicht daran gedacht, die Zulassung f?r Lernmittel
nur aufgrund der neuen Schreibung aufzuheben. Das hei?t, Erdkunde- oder Physikb?cher
werden nicht allein deshalb ausgesondert, weil z.B. da? k?nftig dass geschrieben wird.
4. Zur Frage der Kosten
Ver?nderungen der Rechtschreibung lassen sich nicht ganz kostenneutral durchf?hren. In
der Presse wurde seit 1993 mehrfach eine Zahl von 5 Milliarden f?r den Austausch der
Schulb?cher genannt. Der Verband der Schulbuchverleger hat diese im Mai 1993 im
Rahmen der Bonner Anh?rung von seinem Repr?sentanten genannte Zahl in einem
Schreiben mittlerweile deutlich relativiert: Kosten dieser Gr??enordnung w?ren nach seiner
Mitteilung nur zu erwarten, wenn die in allen Schulen der Bundesrepublik vorhandenen
Schulbuchbest?nde binnen einem Jahr gegen neue Werke ausgetauscht werden m??ten. Ein
Austausch von B?chern au?erhalb des Sprachbuchbereichs allein aufgrund der Neuregelung
ist jedoch gar nicht beabsichtigt, und Neubeschaffungen m?ssen ohnehin regelm??ig
durchgef?hrt werden.
F?r den Fall einer angemessenen ?bergangszeit rechnen die Schulbuchverleger nach einer
k?rzlich erschienenen Pressemitteilung mit einem Gesamtaufwand von 300 Mio. DM f?r die
inhaltliche ?berarbeitung und technische Herstellung aller Schulb?cher in Deutschland.
5. Rechtliche Fragen
Diskutiert wurde in den letzten Wochen, ob die Rechtschreibreform durch einen Beschlu?
der Kultusministerkonferenz umgesetzt werden kann oder ob hierf?r eine gesetzliche
Regelung zu erfolgen hat. Ausl?ser war eine juristische Dissertation, die zu der Auffassung
gelangte, eine Neuregelung der Rechtschreibung tangiere letztlich Grundrechte und bed?rfe
daher der Gesetzesform. Ich habe den Sachverhalt pr?fen lassen und meine, da? diese
Auffassung doch etwas zu weit geht. Das Erlernen einer bestimmten Schreibweise unterliegt
nicht dem Erziehungsrecht der Eltern, denn die Eigenheiten der Sprache entwickeln sich
unabh?ngig davon und folgen auch nicht bestimmten Erziehungsvorstellungen. Mit andern
Worten: Es geht um Schreibkonventionen, die angepa?t werden sollen, nicht um Erziehungs-
und Bildungsziele. Es ist daher wohl doch nicht erforderlich, 16 L?ndergesetze und auch
noch ein Bundesgesetz zu erlassen.
Aufgeworfen wurde auch die Frage, in welcher Form die gleichm??ige Umsetzung der
Neuregelung zwischen Deutschland, ?sterreich und der Schweiz verabredet werden soll.
Angestrebt wird nicht ein v?lkerrechtlicher Vertrag im Sinn des Art. 32 GG, sondern eine
gemeinsame Erkl?rung der Bundesrepublik Deutschland und der ?brigen deutschsprachigen
L?nder.
6. Gesamtbewertung
Ein Kompromi? beinhaltet immer auch Elemente, mit denen nicht alle Beteiligten
vollst?ndig konform gehen. Dies gilt auch im vorliegenden Fall. Da die von mir gew?nschte
?berpr?fung im Rahmen der KMK zu weiteren Verbesserungen gef?hrt hat, zeichnet sich
eine vern?nftige L?sung ab.
Oberstes Ziel mu? es sein, da? im deutschen Sprachraum einheitlich verfahren und der
Kompromi? zwischen Deutschland, der Schweiz und ?sterreich umgesetzt wird.
Die bayerische Staatsregierung beabsichtigt daher, den Neuregelungsvorschl?gen f?r die
deutsche Rechtschreibung nach der nunmehr erfolgten Kl?rung der angemahnten
Problempunkte zuzustimmen.
Die Debatte ist dokumentiert unter http://www.bayern.landtag.de/ElanTextAblage_WP13/Protokolle/13%20Wahlperiode%20Kopie/13%20WP%20Plenum%20LT%20Kopie/13031.pdf
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Th. Ickler
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