Bad Homburger Empfehlungen zur Förderung der europäischen Hochsprachen
VORWORT
Seit den 70er Jahren kann man von einem Wiederaufleben der
Minderheitssprachen in Europa sprechen, und dies in einem solchen Ausmaß, dass man sich zu fragen hat, welche Funktion die Mehrheitssprachen (Standardsprachen, Kultursprachen, deutsch: Hochsprachen)haben. Um deren Status zu bestimmen, fanden zwei Tagungen zu ‘Entstehung, Geltung und Zukunft der Hochsprachen in Europa’ statt: die erste in München im
Dezember 1998, organisiert von Konrad Ehrlich, der dort ordentlicher Professor für Deutsch als Fremdsprache ist, und Harro Stammerjohann, ordentlicher Professor für Romanistische Sprachwissenschaft an der Universität Chemnitz; die zweite in Bad Homburg bei Frankfurt im November 1999, veranstaltet von denselben zusammen mit Jakob Ossner, ordentlicher Professor für Didaktik der Muttersprache an der Universität Frankfurt.
Eine dritte und letzte Konferenz zu diesem Thema wird Ende 2000 im Institut für deutsche Sprache in Mannheim abgehalten werden, dessen Leiter, Gerhard Stickel, Vertreter der verschiedenen sprachwissenschaftlichen Akademien Europas einladen will, um über deren Funktionen im jeweiligen Land zu diskutieren.
In Bad Homburg wurde der Entwurf eines Dutzends Leitlinien für die Sprachwissenschaft in Europa erörtert. Die Teilnehmer gelangten zu einer vorläufigen Formulierung, die sie gerne der Kritik der Fachleute vorlegen, bevor sie sie endgültig abfassen und veröffentlichen.
Harro Stammerjohann
Chemnitz, Germania
Empfehlungen zur Förderung der europäischen Hochsprachen
PRÄAMBEL
Die europäischen Hochsprachen sind Ausdruck der europäischen Kultur und ein herausragendes Mittel ihrer weiteren Entfaltung. In ihnen sind Traditionen europäischen Denkens formuliert, auf deren Erhaltung und Entwicklung für die Ausbildung einer europäischen Identität unerlässlich
verzichtet werden kann. sind. Die europäischen Hochsprachen stellen Standards für einen sprachlichen Verkehr maximaler Reichweite zwischen ihren Sprechern bereit. Diese Standards sind gefährdet; denn mit der zunehmenden Globalisierung und Diversifizierung der Kommunikation hat der Ausbau einzelner Hochsprachen zu stagnieren begonnen. Zur Erhaltung und
Entwicklung der europäischen Hochsprachen ist eine europäische Sprachenpolitik notwendig, die sich an den folgenden Empfehlungen orientiert; sie konkretisieren die in den Verträgen von Maastricht und Amsterdam niedergelegten Grundsätze einer mehrsprachigen und kulturell vielfältigen Entwicklung der Europäischen Union.
1. Hochsprachen bedürfen einer kontinuierlichen und einverständlichen. Fortentwicklung. Dem Funktionsverlust einzelner Hochsprachen ist durch ihren systematischen und sprachtypischen Ausbau zu begegnen.
2. Der Ausbau der europäischen Hochsprachen, aber auch die Gefahren des Sprachverlusts erfordern eine verstärkte Erforschung in europäischer Zusammenarbeit. Besonders berufen sind dazu Sprachakademien und ihnen entsprechende wissenschaftliche Institutionen, deren
Forschungsergebnisse in Sprachberatungseinrichtungen einfließen. Erforderlich ist die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgemeinschaft der Sprachakademien und nationalen Sprachforschungsinstitute, die sich auch um ein gedeihliches Verhältnis zwischen Hochsprachen einerseits und Regional und Minderheitensprachen andererseits kümmert.
3. Die Weitergabe des hochsprachlichen Standards ist Aufgabe der Schulen, der Hochschulen und der Institutionen der Weiterbildung. Sprach und Literaturunterricht schließt Sprachkritik, Sprachvergleih und Sprachgeschichte ein, um zum Entstehen von Sprachbewusstheit beizutragen und zur Reflexion über Vielfalt und Universalität des Phänomens Sprache anzuregen.
4. Die Bewahrung der Hochsprachen ist gleichermaßen Aufgabe des Muttersprachenunterrichts, in dem die eigene Hochsprache vermittelt und bewusst gemacht wird, wie des Zweit und
Fremdsprachenunterrichts, der die jeweils anderen Hochsprachen vermittelt und bewusst macht. Ziel des Muttersprachenunterrichts ist eine mündliche und schriftliche Kompetenz, die zur vollen Beteiligung
am gesellschaftlichen Leben befähigt. Deshalb ist Unterricht in der Hochsprache eines Landes auf allen Klassenstufen im Umfang eines Hauptfachs anzubieten.
5. Migranten werden in ihrem Bemühen unterstützt, die Hochsprache des Landes, in dem sie leben, als Zweitsprache zu lernen. Hierzu erhalten Kinder ein über die allgemeine Schulpflicht hinausreichendes, Erwachsene ein ihnen angemessenes Unterrichtsangebot. Migranten behalten ein Recht auf eine sprachliche Bildung in der eigenen Muttersprache; die jeweiligen europäischen Herkunftsländer sind aufgerufen, hierin die im Ausland lebenden Bürger zu unterstützen.
6. Zur Erhaltung der europäischen Sprachenvielfalt trägt auch die Fremdsprachenvermittlung bei, die ihrerseitsbei. Diese muss vielfältiger werden muss. Insbesondere der schulische Fremdsprachenunterricht musswerden, früher einsetzen und länger dauern als bisher üblich. Ziel ist dieüblich. Ziel muss eine mündliche und schriftliche Handlungsfähigkeit in mindestens einer europäischen
Hochsprache inam Ende der Regelschule. In der Regelschule, in mindestens einer weiteren Fremdsprache im weiterführenden Schularten, die über die Regelschule hinausreichen, ist eine zweite europäische FremdspracheSchulunterricht sein. mit dem desselben Ziel verpflichtend zu Das Angebot an zumindest bis zur Lesekompetenz führenden Fremdsprachen ist zu vergrößern.
7. Das fremdsprachliche Angebot darf nicht nur praktischen Erwägungen folgen; der Kultur-und Bildungswert der lebenden Sprachen und ihrer Geschichte ist ebenso ein Angebotskriterium. Auf diese Weise wird den sogenannten Alten Sprachen, die die europäische Kultur wesentlich
geprägt haben und deren Reflexe in vielen Hochsprachen bis heute präsent sind, einen Platz gesichert.
8. Der zunehmende Analphabetismus verlangt nach
Alphabetisierungsprogrammen, die auf die jeweiligen Ursachen
abgestimmt sind.
9. Die schulische Bildung bedarf der Fortsetzung durch außerschulische Weiterbildungsmöglichkeiten. Für alle Formen der Sprachvermittlung sind europaweite Standards der Leistungsbeurteilung und Qualitätssicherung zu erstellen.
10. Die Erforschung und Förderung des Muttersprachenunterrichts wie auch die der Zweit- und Fremdsprachen vermittlung in Schule und Weiterbildung sind zunehmend Aufgaben eines europäischen Verbundes,
innerhalb dessen die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und des Austauschs von Lehrkräften verstärkt genutzt und administrativ unterstützt werden.
Die europäischen Staaten sind aufgefordert, diesen Empfehlungen Geltung zu verschaffen und sich in einer Charta zur nachhaltigen Förderung der europäischen Hochsprachen zu verpflichten.
[Erarbeitet von den Teilnehmern der Tagung "Hochsprache heute" in der Werner Reimers Stiftung, Bad Homburg v.d.H., 18.-20.11.1999, überarbeitet und redigiert von den Profs. Konrad Ehlich/München, Jakob Ossner/Frankfurt a.M., Harro Stammerjohann/Chemnitz, Gerhard Stickel/Mannheim; Stand: Juli 2000.]
(Anm. Th. I.: Eine fertig redigierte Fassung dieses Textes war im Internet bisher nicht aufzufinden.)
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Th. Ickler
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