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Briefwechsel mit Schulämtern und Regierungen
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Norbert Schäbler
10.04.2001 01.05
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Lustspiel in drei Aufzügen (III)

Norbert Schäbler, Hösbach, 04.12.00

An das
bayerische Kultusministerium
z.H. Frau Hohlmeier

auf dem Amtswege
über Herrn ..., Rektor der Volksschule Laufach
über Herrn ..., Schulamtsdirektor des staatlichen Schulamts Aschaffenburg
über Frau ..., Schulamtsdirektorin der Regierung von Unterfranken
über Herrn ..., Abteilungsdirektor der Regierung von Unterfranken
über Herrn ..., Regierungsdirekter der Regierung von Unterfranken

Kommentar bzgl. der Überprüfung der Loyalität des Beamten Norbert Schäbler

Sehr geehrte Damen und Herren!

Es ist mir ein dringendes Bedürfnis, eine Rückmeldung meines Schulleiters, Herrn ..., an die Behörden zu kommentieren. Gegenstand der Rückmeldung war der positive Befund, daß der Lehrer, Norbert Schäbler, nach den Richtlinien der neuen Rechtschreibung unterrichte.

Hierzu erkläre ich bezüglich meiner festen Überzeugung:
1. Aufgrund meiner Studien bzgl. der Rechtschreibreform habe ich umfangreiche Kenntnisse von sämtlichen neuen Regeln und kann diese auch – sogar in altersgemäß verständlicher Form – in Worte fassen. Des weiteren verfüge ich über gute Beziehungen und kann in Zweifelsfällen sowohl den Rat reformkonformer Personen (z.B. H. Heller, IDS Mannheim) als auch reformkritischer Personen (z.B. H. Ickler, Universität Erlangen) einholen.
2. Aufgrund der Gutachten kompetenter Sprachwissenschaftler und Germanisten, aufgrund meiner eigenen Erfahrungen als Schulpraktiker sowie der eindeutigen Stellungnahmen der Bevölkerungsmehrheit fühle ich mich berechtigt, mir eine Meinung zu bilden und diese konsequent zu verfolgen.
3. Aufgrund meiner Loyalität zur Bayerischen Verfassung, unter besonderer Beachtung des Artikels 131 BV (Ziele der Bildung), bin ich verpflichtet, Mündigkeit zu leben und zu lehren. Der Begriff „Mündigkeit“ ist an anderer Stelle eindeutig definiert.
4. Aufgrund meiner persönlichen Lebensgeschichte (meines So-Geworden-Seins); aufgrund meiner Ausbildung zum Lernorganisator moderner Prägung (meines So-Gewollt-Seins) und aufgrund meiner kritischen Abwägung geschichtlichen Wandels (meines So-Sein-Wollens) handle ich!

Hierzu erkläre ich bezüglich meiner Handlungsweise:
1. Bereits vor der Umstellung auf die Neuschreibung im Jahre 1996 habe ich meine Schüler nach bestem Wissen und Gewissen mit den neuen Regeln vertraut gemacht. Dabei war eine handlungsorientierte, aktive Lernmethodik anzuwenden, die unbedingt Rücksicht nehmen mußte auf bisherige Lernerfahrungen. Sämtliche Schüler nämlich, die ich bis zum heutigen Tage unterrichtete, waren den weitaus größeren Teil ihrer Schulzeit mit der altbewährten Schreibweise konfrontiert gewesen. In logischer Schlußfolgerung hatten diese Schüler ausnahmslos – aufgrund des radikalen Eingriffs der Politik, der die Macht des Faktischen völlig verkehrte – bis zum Jahre 1996 „fehlerhaftes“ und "überholtes“ Wissen angehäuft. Jenes fehlerhafte Wissen verlangte Umprägung durch aktive, Einsicht anbahnende Übungsformen. Konkret wurden meine Schüler weiterhin mit Tafelanschriften in altbewährter Schreibweise konfrontiert, die an entsprechenden Stellen immer mit roter Farbkreide kenntlich gemacht waren. Von den Schülern waren die neuen Schreibalternativen zu finden und wenn schon nicht im Text, so doch zumindest in einer Fußnote aufzulisten. Hierdurch wurde einem gedankenlosen Abschreiben entgegengewirkt, neues Wissen wurde aktiv angeeignet, Fehlprägungen wurden ausgemerzt bzw. vermieden.
2. Seit Umstellung auf die Neuschreibung habe ich sämtliche Schriftstücke, w.z.B. Zeugnisse und Elternbriefe in der bewährten traditionellen Qualitätsschreibung erstellt, kam jedoch nie mit den Regelungen des Rechtschreib-Erlasses in Konflikt, da es mir gelang, sämtliche von der Neuregelung betroffenen Wörter zu meiden.
3. Bis in das Jahr 2005 werde ich die Verwendung altgewährter Rechtschreibung – gemäß der Korrekturrichtlinien – nicht als Fehler werten.
4. Seit der Einführung semantisch falscher und grammatikalisch unrichtiger Schreibweisen sowie widersprüchlicher Darstellungen in unterschiedlichen Wörterbüchern verwahre ich mich dagegen, etwas als überholt zu bezeichnen, was eindeutig richtig ist, oder anderweitig richtig ist, oder was wegen seiner Unhaltbarkeit früher oder später korrigiert werden muß, bzw. in neuen Wörterbüchern oder in der Presseorthographie bereits korrigiert wurde.
5. Bereits vor der Umstellung auf die Neuschreibung pflegte ich adressaten- und ausdrucksbezogen zu korrigieren und meine Korrekturmaßstäbe mündlich zu erläutern. Sowohl dem Neuschreib- als auch dem Altbewährtschreibwilligen stehe und stand ich ohne Wertung, Benachteiligung oder Bevorzugung beratend mit meinem Wissen zur Verfügung.

Hierzu erkläre ich bezüglich des bei Rückmeldung tatsächlich ermittelten Schreibusus:
1. Die Schüler der Klasse 8 a, Jahrgang 2000/2001, der Volksschule Laufach, werden gemäß den Richtlinien der Bayerischen Verfassung erzogen und unterrichtet. Sie haben gemäß des amtlich verbrieften Erprobungszeitraums – gegenwärtig bis ins Jahr 2005 – die Möglichkeit, sich für die alten oder die neuen Rechtschreibregeln zu entscheiden.
2. Die dienstliche Überprüfung der Aufzeichnungen der Schüler meiner Klasse zeigt erstaunlicherweise, daß die Regeln der Neuschreibung bekannt sind und angewendet werden, unbeschadet der Tatsache, daß der unterrichtende Lehrer Loyalitätskonflikte in sich trägt.
3. Als nicht statthaft bezeichne ich es, wenn man versucht, mit Hilfe dieser Rückmeldung einige
amtliche Hypothesen zu bestätigen, sondern ich widerspreche entschieden, daß:
a) die reformierte Schreibweise dem bis 1996 gültigen Sprachusus, der noch auf lange Jahre hin in der Mehrzahl aller Bücher – insbesondere in der Weltliteratur – Verwendung finden wird, in irgendeiner Form überlegen sei.
b) die Aussage der Kultusminister, „die Rechtschreibreform werde die notwendige allgemeine Akzeptanz finden“ (siehe Urteil des BverfG, vom 14. Juli 1998, S.22), einen realen Hintergrund hat, bzw. haben wird.
4. Als Pädagoge erinnere ich an die Mehrschichtigkeit des Problems Rechtschreibreform. Ich erinnere an die Bayerische Verfassung Art. 131. Abs. 3, an die Ausführungen des Grundgesetzes Art. 3. Abs. 3, Art. 4 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 u. 3 sowie BayEUG Art.1.

Abschließend stelle ich erneut fest, daß Ihnen eine sachliche Auseinandersetzung mit der Rechtschreibreform aufgrund Ihrer Stellung als zur Loyalität verpflichtete Beamten nicht gelingen kann.
Letzteres tut mir Leid!

Mit freundlichen Grüßen

__________________
nos

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Norbert Schäbler
09.04.2001 05.57
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Lustspiel in drei Aufzügen (II.)

„Hausortogravieh“

Hösbach, 19.11.99

Über die
Leitung der Volksschule Laufach
Herrn Rektor ...

An das
Staatliche Schulamt im Landkreis Aschaffenburg
Herrn Schulamtsdirektor ...

An die Regierung von Unterfranken
Frau Regierungsschuldirektorin ...
Herrn Abteilungsdirektor ...
Herrn Ltd. Regierungsdirektor ...

An das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Frau Staatsministerin Hohlmeier
Zeichen: schä 14.06.99

Rückbesinnung auf Wert orientiertes und an Übereinkünften (im Gegensatz zu: "über Einkünfte“) orientiertes Handeln

Sehr geehrte Damen und Herren!
Vorab darf ich meiner Verwunderung Ausdruck verleihen, dass mir in der Phase seelischer Zerrissenheit (bekannt gegeben im Brief vom 14.06.99) weder Beratung noch Bestätigung noch Belehrung zu Teil wurden. Statt dessen fühlte ich mich weit gehend allein gelassen.
In Folge habe ich selbstständig nach eigener Lösung gesucht und meine diese in der Entwicklung einer eigenen Hausorthographie gefunden zu haben. Mir erscheint die verstärkte Alternativschreibung inzwischen als der Königsweg das Chaos der Rechtschreibreform zu verlassen, denn einerseits werden Hausorthographien staatlich begrüßt und gefördert (siehe Eigengestaltung und Toleranz vielfältiger Rundschreiben und Presseveröffent-lichungen), andererseits führen sie tatsächlich zu Erleichterung und Vereinfachung. Zusätzliche Alternativen für die schriftsprachliche Wiedergabe beliebiger Begriffe erhöhen die Wahrscheinlichkeit richtig wieder gegebener Wortbilder. Dass dies auf der anderen Seite zu alternativer Sinnentnahme führt, wird gemein hin vernachlässigt. Jedoch, sollte der Staat tatsächlich an der Zerstörung differenzierender und Punkt genauer Kommunikation interessiert sein, werde und muss ich als Einsicht habender Beamter meinen Erfindergeist „um gehend“ zur Verfügung stellen.
Bezüglich des Zieles der schriftsprachlichen Vereinheitlichung habe ich all meine Hoffnungen bei Seite gelegt, denn das Ansinnen 16 Kultusminister im Sinne des so genannten „Sprachusus“ uniformieren zu wollen, erscheint rückständig, konservativ und staatsgefährdend, hat nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht die Länderhoheit im Bereich der Kultur – dazu gehört auf Grund unzureichender Sachanalyse auch die Sprache – bestätigt und damit so zu sagen den exponierten Verwaltungsfachleuten die Entwicklung je eigener Schreibung frei gestellt.
Zwischenzeitlich partizipiert jedoch auch die vierte Gewalt im Staate – die Presse – an der Bewegung der ausdrücklich und alleine der Verwaltung überantworteten Spracherneuerung. Dies zwingt mich als Beamten und somit als Teil der Verwaltung dazu mich von Neuem mit einem Konflikt auseinander setzen zu müssen; ich fühle mich dabei jedoch außer Stande ein „massgebliches“ Urteil abgeben zu können.
Beim Studieren von Zeitungsberichten erkenne ich nämlich oftmals rechte Mäßigkeit bezüglich journalistischer Lernerfolge, unterstelle aber, dass die mich frappierenden Wortbilder einer Rechtmäßigkeit nicht entbehren. Schließlich könnte das (für mich fehlerhaft wiedergegebene) Wortbild in einem von mittlerweise 20 Wörterbüchern fest gehalten sein, auch wenn das vorliegende Wortzitat kaum den Kontext treffen will und mir häufig als eine semantische Fehlleistung bzw. als ein grammatikalischer Verstoß erscheint.
In Aufgeschlossenheit für das Wahre, Gute und Neue habe ich deshalb unter dem fehlerhaften Titel „Kapriolen“ eine Wortsammlung angelegt, die ich meinen Schülern im Rahmen von Rechtschreibstunden offen lege, wobei ich mich allerdings gezwungen sehe wegen der fehlenden Verständlichkeit und Doppeldeutigkeit des vom Kontext befreiten Begriffes ein so genanntes „Lemma“ gegenüber zu stellen.
Sie werden hoffentlich verstehen, dass ich diese, teilweise in Wortgruppen, teilweise in trenn- oder untrennbaren Zusammensetzungen gefassten Erklärungen für sich selbst redend stehen lasse und nicht mit einer von der Verwaltung angeordneten Korrekturvorschrift versehe; wobei ich generell gestehen muss gegen eine Verwaltungsvorschrift zu verstoßen.
Zur Erinnerung und zu meiner Rechtfertigung: Laut Vorschrift ist die von vorgesehener Neuschreibung abweichende Wortbildgliederung mit einem "Ü" zu kennzeichnen. Dabei steht – laut Behörde – der Buchstabe "Ü" für "überholt“.
"Ü" gilt aber ebenso als Abkürzung für "Übereinkunft“ und ich darf anmerken, dass jedes laut Verwaltung so zu kennzeichnende Wortbild tatsächlich einer Übereinkunft entstammt, die im Volke Gültigkeit hatte und hat, weil sie dem so genannten Sprachusus entspringt. Es ist für mich als Demokrat nicht korrekt, eine Übereinkunft und damit mehrheitliches Denken und Sprachgefühl als "ü" im Sinne von "überholt“ zu brandmarken.
Darüber hinaus ist es ein sachlicher Fehler die zu markierende angeblich über holte Schreibweise vor Ablauf der Übergangszeit (Juli 2005) als überholt zu bezeichnen, denn vor Ablauf dieser Frist ist diese Schreibweise gleich berechtigt. Sie darf nicht als Fehler registriert und sollte deshalb auch nicht gekennzeichnet werden.
Drittens würde eine Handhabung im Sinne der Verordnung zu einem Ufer losen Verwaltungsaufwand führen – der wie oben beschrieben der Grundlage entbehrt und ein permanentes Nachschlagen in 20 verschiedenen Wörterbüchern erfordern würde. Schließlich betrifft die Neuschreibung nicht nur die so genannte „SS-Regelung“ sondern gleichwohl sämtliche Fehler trächtigen Bereiche der gesamten Rechtschreibung (z.B. die Zeichensetzung).

Im konkreten Falle würde ich Ihnen eine Perversion des Denkens unterstellen, falls Sie – hätte ich die Zeichen in diesem Brief richtig gesetzt – meine Satzzeichen mit einem "Ü" versehen hätten, denn insbesondere bei Satzverbindungen, die durch einen so genannten erweiterten Infinitiv gebildet werden, erleichtern Kommata das Sinnverständnis. In Vorwegnahme Ihrer Entgegnung möchte ich an die Neurose der Schulbuchverlage erinnern, die bei der Umstellung auf die Neuschreibung gleichsam einen Volkssport entwickelten die Kommata vor erweitertem Infinitiv wegzulassen.
Das Ansinnen der Behörde ist somit ad absurdum geführt – wird an der Basis zu mehr als 80 Prozent nicht voll zogen – und bedarf somit einer neuen Definition bzw. der Ersatz losen Streichung.

„Zusammen fassend“, und in meiner Schreibung zur einheitlichen und systematischen Rechtschreibung zurück- kehrend, möchte ich das Kultusministerium Bayerns nebst seiner untergeordneten Behörden bitten, daß sie der Verunsicherung auf dem Gebiet der Rechtschreibung endgültig Einhalt gebieten.
Dabei bitte ich insbesondere, mir eine Rückbesinnung auf wertorientiertes Denken, Schreiben und Unterrichten zuzugestehen. Ich bitte darum, meinen Amtseid einlösen zu dürfen, den ich auf die Verfassung geleistet habe. Ich zitiere in diesem Zusammenhang insbesondere Artikel 131 Abs.1 bis 3 der Bayerischen Verfassung und weise zudem auf die beigelegten Schriften (siehe Anlage) hin.

Das Ministerium für Unterricht und Kultus möge beschließen und dem gesetzgebenden Parlament zur Abstimmung vorlegen:
- daß das im Amtsblatt Sondernummer 1 – ausgegeben am 31.Juli 1996 – festgehaltene Regelwerk, oder aber die systematische und einheitliche Rechtschreibung (vom Duden bis 1996 geregelt) verbindlich für die bayerischen Schulen wird, um einer Entwicklung weiterer eigenständiger Orthographien zu begegnen.
- daß der am IDS Mannheim ansässigen Reformkommission auf Grund des bayerischen Beschlusses die Kompetenz entzogen wird, um eine weitere Verunsicherung zu verhindern und einem permanenten Reformprozeß vorzubeugen.
- daß derzeitige Korrekturrichtlinien aufgrund ihrer fehlenden Praxistauglichkeit sowie fehlender Begründbarkeit zurückgezogen werden.
- daß die Vielzahl der Wörterbücher einem Einheitsregelwerk entsprechen, das federführend von einer unabhängigen Kommission erstellt wird, nicht zuletzt deshalb, daß juristische Einspruchsmöglichkeiten abgewendet werden können.

Meinem Brief, der sicherlich in weiten Teilen polemisch erscheint, möchte ich einige Anlagen beifügen.

Ich bitte Sie inständig, sich in meine Position zu versetzen. Dabei kann ich versichern, daß ich mich seit nunmehr dreieinhalb Jahren in außergewöhnlichem Maße mit dem Thema „Rechtschreibreform“ beschäftigt habe. Mir liegen grundlegende – sowohl sachliche als auch personelle – Informationen vor.

Ich darf Ihnen versichern, daß ich mich dem Wandel und sinnvollen Neuerungen keineswegs verschließe, will aber gleichwohl anfügen, daß ich bis zum letzten bereit bin, wenn es darum geht, anerkannte Werte zu verteidigen.

Ich bitte Sie, selbst in diesem späten Stadium der Rechtschreibreform zumindest eine Anhörung der Gegenargumente zuzulassen. Dies kann unter anderem geschehen durch eine zwanglose Information. Jederzeit kann ich Ihnen auf postalischem Wege Argumentationen von Befürwortern sowie Rechtschreibkritikern zusenden. Zudem bin ich bereit, mich einer sachlichen Diskussion zu stellen.

Meinen Angeboten füge ich eine ultimative Äußerung hinzu, resultierend aus der Einsicht, daß die Verwaltung permanent mit den Mitteln der Ignoration arbeitet. Dabei unterstelle ich, daß es die verschiedenen Hierarchie-ebenen der Verwaltung bis zum heutigen Tage nicht für nötig befunden haben, sich mit dem vorliegenden Sachverhalt intensiv auseinanderzusetzen, daß sie sich vielmehr auf Beamtenrichtlinien und die Notwendigkeit des Vollstreckungsgehorsams berufen haben. Ich unterstelle darüber hinaus, daß die Verstrickung und Hörigkeit des Beamtenapparates inzwischen Formen angenommen hat, die dem überkommenen kommunistischen Gesellschaftssystem in weiten Teilen ähneln.

Dies, sehr geehrte Damen und Herren,
ist einer modernen Gesellschaftsordnung des beginnenden 21. Jahrhunderts unwürdig!

Abschließend erkläre ich mich nebst vielen anderen Demokraten bereit, dafür Sorge zu tragen, daß dieser unselige Zustand fehlender persönlicher Entscheidungsfreiheit behoben wird. Ihre damalige – von welcher Institution auch immer verordnete – Androhung disziplinärer Verfolgung empfinde ich nachgerade lächerlich. Sie war unsachlich!
Nur im Zuge einer sachlichen Diskussion wird man mich von meinem Wege abbringen. Einer Wertekategorie, die sich in erster Linie an materiellem Zugewinn orientiert, widersage ich!

Ihrer Klageführung sehe ich gelassen entgegen – und ich will hoffen, daß selbst innerhalb der Verwaltung und innerhalb der Gerichte rechtschaffene (im Gegensatz zu Recht schaffenden) Demokraten sitzen.

Mit freundlichen Grüßen












Anlagen: Bayerische Verwaltungsblätter, Heft 9, Seiten 257 bis 264
Beispiel journalistischer Einfalt
La reforme idiote (persönliche Kommentare zur Umstellung der Presse auf die Neuschreibung)
Vorläufige Bilanz der sogenannten Rechtschreibreform (Prof. Theodor Ickler, Universität Erlangen)

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nos

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Norbert Schäbler
08.04.2001 18.22
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Lustspiel in drei Aufzügen (I.)

Ein Lustspiel in drei Aufzügen – oder auch – „Die Flucht in die Ironie“

Zu keinem Zeitpunkt hatte ich während meines doch recht umfangreichen Briefwechsels mit den unterschiedlichen Behörden das Gefühl, in meinem Anliegen ernstgenommen zu werden. Ausschließlich Verhaltensmaßregeln wurden meinem immer wieder geäußerten Gesprächsangebot entgegengehalten. Über die Sache selbst wurde – bis zum heutigen Tage – niemals diskutiert.
„Aussitzen“, „Ignorieren“ lautete das Motto des Staates, der ausschließlich seine Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen wollte.
Gegenseitiger Respekt war unter diesen Umständen nie zu erreichen – niemals – von allem Anfang an!
Viele Flops habe ich mir erlaubt, stets die Prämisse beherzigend: „Mit dummen Fragen fängt man gescheite Leute“ (aus: Dostojewskij: „Schuld und Sühne“).

Nachdem das behördliche Tabu nicht gelockert wurde, blieb nur der Ausweg der Überanpassung und der beißenden Ironie – (die ohnehin niemand versteht).
Meine letzten drei Briefe blieben – was die briefliche Korrespondenz angeht – unbeantwortet.
Aber, der Staat reagierte auf seine – bekannte – Weise.
Am Montag, den 04.12.2000, teilte mir mein Rektor mit, daß mein Schulrat von der Regierung beauftragt sei, mich künftig verstärkt (in ca. monatlichem Abstand) zu überwachen bzgl. meiner Praxis der Unterrichtung neuer Rechtschreibregeln. Er, der Rektor, sei beauftragt worden, in meiner krankheitsbedingten Abwesenheit das Schriftwesen meiner Schüler zu überprüfen, und er sei hocherfreut darüber, daß meine Schüler die Neuschreibung praktizierten.
Am 04.12.2000 schrieb ich den vorerst letzten Brief an die Kultusbehörde – und signalisierte, daß ich eine weitere Fälschung der Statistik nicht zulasse.
Im folgenden dokumentiere ich ein Lustspiel in drei Akten.
Es wird weitere Akte geben, denn es darf nicht sein, daß ein falscher Weg – eine Sackgasse – zum gesellschaftlich anerkannten Leitpfad wird.

Hösbach, 14.06.99

Über die
Leitung der Volksschule Laufach
Herrn Rektor ...

An das
Staatliche Schulamt im Landkreis Aschaffenburg
Herrn Schulamtsdirektor ...

An die Regierung von Unterfranken
Frau Regierungsschuldirektorin ...
Herrn Abteilungsdirektor ...
Herrn Ltd. Regierungsdirektor ...

An das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Frau Staatsministerin Hohlmeier


Beendigung der persönlichen Auseinandersetzung mit der so genannten Rechtschreibreform
Erklärung die Neuregelung anzuwenden und Gewissenskonflikte bereinigt zu haben


Sehr geehrte Damen und Herren!


Mit dem heutigen Tag erkenne ich die Kraft Ihrer Argumente an und erkenne zugleich, dass mein Einsatz für Recht und Normen sowie für die Erhaltung von Leistung und Werten unsinnig war.
Ich erkenne an, dass der Staat berechtigt ist Normen fest zu legen, die wissenschaftlicher Überprüfung nicht standhalten müssen.
Ich schließe daraus, dass der Staat weiterhin allen Irrungen und Wirrungen der Geschichte unterworfen bleibt – und zwar unabhängig von der Staatsform, die praktiziert wird.

Ich bedaure Ihnen Mehrarbeit bereitet zu haben und gestehe Kräfte verschlissen zu haben.
Meine zurückliegende Regelbeurteilung: "...“ stufe ich – aufgrund meiner heutigen Kenntnisse – als Begünstigung ein, denn durch meinen historisch ausgelösten Anfall von Mündigkeit habe ich gegen die Richtlinien eines Beamten verstoßen. Dieses wohl Wollen kann ausschließlich durch meine Reue gerechtfertigt werden.
Ich bitte Sie Ihnen diese nahe bringen zu dürfen.

Meine – aus eigener Sicht als konstruktiv einzuschätzende – Kritik konnte ausschließlich erwachsen aufgrund von Fehlkonstruktionen innerhalb demokratischer Meinungsbildung. Wissenschaftliche Erkenntnisse wurden von mir nicht dauerhaft fern gehalten. Viele, dem logischen Denken nahe liegende Argumente haben meinen Geist unnötigerweise verwirrt.
Ich entschuldige mich für meine Teilschuld.

Ich danke Ihnen andererseits mich recht zeitig darauf aufmerksam gemacht zu haben, dass ich schlechten Einflüssen unterworfen sei, zumal ich „zu spät“ meine Kritik äußerte.
Ich danke Ihnen Ihre Drohung disziplinärer Verfolgung (Zeichen 110.S / LRD ...) nicht wahr gemacht zu haben und ich danke Ihnen für den Hinweis, dass mich der Staat von meinen Verpflichtungen frei mache und entbinde (Zeichen s.o.), falls ich meine Gewissenskonflikte nicht aushalte und zu kündigen beabsichtige. Ihre Briefe werde ich als Quellentexte sorgsam verwahren.

Ich bitte Sie letztlich meine Läuterung zu akzeptieren und dafür Verständnis zu zeigen, dass ich meine Kündigung nicht einreiche. Darüber hinaus hoffe ich, dass Sie mir Glauben schenken, dass ich meine Konflikte bezüglich der Anwendung neuer Schreibung überwunden habe. Das vorliegende Schreiben diene als Beweis.

Ich möchte weiterhin Beamter bleiben.
Ich bitte allerdings mir eine weitere Beurteilung zu ersparen, denn ich werde mit Wirkung des Jahres 2001 das von der Regelbeurteilung frei stellende Alter von 50 Jahren erreicht haben; zudem bin ich schwer behindert. Mir genügt einzig die Ernennungsurkunde vom 14. Januar 1982. Auch diese ist und bleibt für mich Quellennachweis, der mich mit Stolz, mit Leistungsbereitschaft für den Staat und einer Erwartungshaltung gegenüber dem Staat erfüllt.

Mit partnerschaftlichen Grüßen




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nos

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Norbert Schäbler
08.04.2001 08.40
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"Drohgebärden - " (Teil 4)

REGIERUNG VON UNTERFRANKEN

Ihre Nachricht vom 08.11.97
Unser Zeichen: 110.S
Würzburg, 20.11.97

Ihr dienstliches und außerdienstliches Verhalten

Anlage: 1 Gemeinsame Bekanntmachung betreffend die politische Betätigung von Beamten und Richtern vom 21.03.1983 (Staatsanzeiger 1983 Nr. 13)

Sehr geehrter Herr Schäbler,

wir bestätigen den Eingang Ihrer Schreiben vom 24.07. und 08.11.1997. Sinn und Zweck unserer Schreibens vom 17.07.1997 ist nicht Ihre Einschüchterung sondern – aus gegebener Veranlassung – der Hinweis auf Ihre Pflichten als Beamter des Freistaates Bayern. Ergänzend verweisen wir auf die auch von Ihnen zitierte Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei für Bundesangelegenheiten betreffend politische Betätigung von Beamten und Richtern vom 21.03.1983 (vgl. Anlage). Diese Bekanntmachung beansprucht auch heute noch Geltung.

Bedarf für eine weitere „Rechtsbelehrung“ sehen wir nicht. Maßnahmen, die im Widerspruch zu Ihrer Loyalitätsverpflichtung stehen, werden wir als Dienstvergehen dienstaufsichtlich zu würdigen haben, sollten sie von Ihnen ergriffen werden.

Das Staatliche Schulamt im Landkreis Aschaffenburg erhält Abdruck Ihres Schreibens vom 08.11.1997 und dieses Schreiben zur Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

I. A.
(Ltd. Regierungsdirektor)


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Norbert Schäbler
07.04.2001 08.09
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"Drohgebärden??" (Teil 3)


Hösbach, 08.11.97


Regierung von Unterfranken
97064 Würzburg
Z.Hd. Herrn LRD ...

Ihre Nachricht vom: 17.07.97 – Eingang 23.07.97, Ihr Zeichen: 110.S Herr LRD ...

Mein dienstliches und außerdienstliches Verhalten

Sehr geehrter Herr Regierungsdirektor ...,

mit heutigem Schreiben möchte ich erinnern an mein Schreiben vom 24.07.97. Ich stelle fest, daß Sie meiner Bitte um Rückmeldung nicht entsprochen haben.
Ich erneuere heute meine Bitte um Rechtsbelehrung, und ich bitte um spezielle Belehrung für alle in diesem Brief im folgenden angekündigten Maßnahmen.

Vorab appelliere ich an Ihre Fürsorgepflicht – für mich, einen Untergebenen – die bisher ausschließlich in einer Androhung von Sanktionen – in Einschüchterung – bestand.
Ich würde mir eine spezielle Beratung wünschen, zumal mich die Ereignisse teilweise verunsichern, andererseits meine zuletzt geäußerte Einschätzung bestätigen. Zwischenzeitlich haben unabhängige Gerichte unterschiedlich geurteilt. Pressemeldungen sprechen von einem Elfmeterschießen

Ich behaupte, daß das Demokratieverständnis der Presse und der Bürokratie in starkem Maße revisionsbedürftig ist. Vorteile suchen und sich in Opportunismus zu üben, hat mit Demokratie äußerst wenig zu tun. Ich vermisse die demokratische Sensibilität!!

Meine persönlichen Konsequenzen: Ich werde mich nicht mehr den obrigkeitsstaatlichen verfassungswidrigen Richtlinien beugen. Nach bestem Wissen und Gewissen habe ich mich mit dem Sachverhalt „Rechtschreibreform“ auseinandergesetzt und bin deshalb für eine Einladung zu einem Streitgespräch über den Sachverhalt gerüstet. Darüber hinaus bin ich einsichtig genug, analytische Fehler einzusehen.

Ich werde von meinem Grundrecht der freien Meinungsäußerung Gebrauch machen und ab sofort mein Kollegium mittels Schwarzem Brett über den Stand der Rechtschreibreform informieren. Dabei verweise ich darauf, daß ich über ein breites Spektrum der öffentlichen Meinung (verschiedene Tageszeitungen) verfüge. Hier bitte ich um Rechtsbelehrung!

Ich werde mit Eltern zusammenarbeiten – ein Anliegen der Schule – die sich intuitiv, wissentlich, analysierend oder lediglich hilfe- bzw. beratungssuchend mit der Thematik auseinandersetzen. Ich werde die Eltern nach bestem Wissen und Gewissen beraten. Ich bitte um Rechtsbelehrung!

Ich werde meinen Unterricht in konstruktiver Kritik zur bevorstehenden Recht-schreibreform organisieren. Das heißt: Meine Schüler erhalten einen Einblick und grundlegendes Verständnis für die vorgesehenen Änderungen. Sie erhalten gleichwohl jenen Wertmaßstab, den ich mir als Lehrer mühsam, in intensivem Eigenstudium, erkämpft habe. Ich bitte um Rechtsbelehrung!

Sehr geehrter Herr ...!
Ich bitte um Rechtsbelehrung! Ich bitte um konkrete inhaltliche Auseinander-setzung
In den zurückliegenden drei Monaten haben Sie sich lediglich als Amtsautorität erwiesen.
Ich würde Sie gerne als fachliche Autorität erkennen dürfen.
Vielleicht erkennen Sie auch mich und meine Wertvorstellungen.

Ich bitte Sie inständig um eine Rückmeldung (Einladung zu einem Gespräch oder Telefonat).

Mit freundlichen Grüßen


Anlage: CDU/CSU-Pressedienst vom 04.11.97


Zugestellt via Fax


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Norbert Schäbler
05.04.2001 09.42
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"Drohgebärden?!" (Teil 2)

HÖSBACH, 24.07.97


Regierung von Unterfranken
97064 Würzburg
Z.Hd. Herrn LRD...

Ihre Nachricht vom 17.07.97 – Eingang 23.07.97, Ihre Zeichen: 110.S Herr LRD
Mein dienstliches und außerdienstliches Verhalten

Sehr geehrter Herr Regierungsdirektor ...,

Ihr Schreiben vom 17.07.97 unterstellt mir Pflichtverletzungen als Beamter und kündigt im Wiederholungsfalle disziplinäre Verfolgung an.

Zu den bisherigen Vorfällen erspare ich mir eine Stellungnahme, zumal sie hier nicht zur Debatte stehen

Zu meinen Motiven darf ich anmerken, daß Sprache zu meinen Persönlichkeitsrechten gehört, sie somit mein Eigentum sowie der Besitz eines jeden Sprachbenutzers ist. Daher wende ich mich als Privatmann und insbesondere als Leiter der Lehrerinitiative Bayern („Wir Lehrer gegen die Rechtschreibreform und für eine einheitliche und systematische Rechtschreibung“) gegen die Sprachverhunzung. Ich vertrete bayerische Lehrer, deren Petitionen gegen die Rechtschreibreform dem bayerischen Landtag vorgelegt werden.
Weitere Motive habe ich im Brief vom 19.06.97 offengelegt. Ich kämpfe für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung. Laut Bay. Beamtenrecht Art. 9 Abs. 2 war dies eine wesentliche Voraussetzung für meine Berufung in das Beamtenverhältnis.
Mein Beamteneid Art. 66 Abs.1 (ebenda) nennt ebenfalls vorrangig Grundgesetz und Verfassung.
Letztlich finden sich auch in Art. 62 Absätze 1 und 2 deutliche Unterordnungen.
1. „Der Beamte dient dem ganzen Volk...hat Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen...auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen.“
2. „Der Beamte muß sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes und der Verfassung bekennen und für ihre Erhaltung eintreten...“

Ihre Umkehrung – die Subsumierung von Grundgesetz und Verfassung unter das Beamtenrecht – kann ich nicht nachvollziehen.
Desgleichen kann ich nicht erkennen, welche Passage meines Schreibens vom 19.06.97 als Pflichtverletzung angesehen werden könnte. Sowohl Art. 5 GG als auch Art 62 BayBG decken meine Äußerungen ab.
Außerdem kann ich nicht verstehen, inwiefern eine Diskussion über das Handwerkszeug eines Lehrers (Deutschlehrers) eine politische Meinungsäußerung darstellt.
Und schließlich stelle ich auch die Loyalitätspflicht in Frage. Loyalität kann der Dienstherr nur solange einfordern, solange er sich selbst im Rahmen der Verfassung und Gesetze bewegt.
Bei der Rechtschreibreform bewegt sich das Kultusministerium aber außerhalb der Verfassung, indem es sich Rechte der Legislative anmaßt, die ihm aufgrund des Prinzips der Gewaltenteilung überhaupt nicht zustehen. Mit seinem verfassungswidrigen Verhalten fordert das Kultusministerium die Beamten dazu auf, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu mißachten und zu untergraben.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Aussagen bedeutender Juristen vor dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages am 02.06.97 und auf sieben Verfahren, die in den Verwaltungsgerichten verschiedener Bundesländer anhängig sind. Auch das Bundesver-fassungsgericht wird sich mit dieser Rechtsfrage auseinandersetzen müssen.

Mein Verhalten kann und wird sich nicht ändern durch Androhung von Sanktionen. Unterordnung hat mit Demokratie wenig zu tun.
Vielmehr erwarte ich, daß die Staatsgewalt (Legislative und Judikative) ihre freie Entscheidung treffen wird. Derartigen demokratischen Prozessen werde ich mich nicht verschließen.
Bis zur Entscheidungsfindung werde ich durch Aufklärung u.a. auch durch Pressearbeit Mißstände anprangern. Das gehört zu meinen staatsbürgerlichen Pflichten.

Auch das Kultusministerium nutzt die Bühne der Öffentlichkeit. Meldungen der zurückliegenden Wochen glorifizieren ein Werk, das nach Auskünften bedeutender Sprachwissenschaftler brüchig, beliebig und ungenügend ist. Im übrigen fehlt den Erklärungen von Berufsverbänden (für mich Ergebenheitsadressen an die Behörde) die Legitimation durch eine Abstimmung der Basis. Genau dies empfinde ich als Mißbrauch der Meinungsfreiheit – und es ist höchst bedenklich, wenn Vorgesetzte und Funktionäre zu Vordenkern und Zwangsvollstreckern werden.



Mit freundlichen Grüßen






– geändert durch Norbert Schäbler am 08.04.2001, 10:11 –
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Norbert Schäbler
04.04.2001 09.11
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"Drohgebärden?!" (Teil 1)

REGIERUNG VON UNTERFRANKEN

Ihre Nachricht vom 19.06.97
Unser Zeichen: 110.S
Würzburg: 17.07.97

Ihr dienstliches und außerdienstliches Verhalten

Sehr geehrter Herr Schäbler,

Ihr Schreiben vom 19.06.1997 gibt uns Veranlassung, Sie nochmals an Ihre beamtenrechtlichen Pflichten im Sinne der Art. 63 Abs. 1, Art. 64 Abs. 2 BayBG zu erinnern. Nach den genannten Bestimmungen haben Sie bei politischer Betätigung Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren. Sie sind verpflichtet, Ihre Vorgesetzten zu unterstützen, ihre dienstlichen Anordnungen auszuführen und ihre allgemeinen Richtlinien zu befolgen. Ihr Grundrecht der Meinungsfreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist insoweit eingeschränkt (Art. 5 Abs. 2 GG). Jedes Verhalten, das als politische Meinungsäußerung gewertet werden muß, ist danach nur dann durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn es nicht unvereinbar ist mit den von Art. 33 Abs. 5 GG geforderten besonderen Pflichten des Beamten aus dem Dienst- und Treueverhältnis zu seinem Dienstherrn (vgl. BverfGE 39, 334, 366 f).

Wie wir Ihnen bereits im Gespräch vom 18.06.1997 erläutert haben, haben Sie durch Ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes die gebotene Loyalität gegenüber dem Dienstherrn vermissen lassen. In aller Deutlichkeit ist Ihnen nochmals vorzuhalten, daß Sie als Beamter dienstliche Maßnahmen, die Sie selbst – weil weisungsgebunden – mitzutragen haben, in der Öffentlichkeit nicht angreifen können.

Mit Ihrem Leserbrief in der Ausgabe des „Main-Echo“ vom 30.06.1997, in welchem Sie das „fehlende Demokratieverständnis der Kultusminister“ und deren „Machwerk“ anprangern, sowie mir Ihrem Schreiben vom 08.07.1997 an die Anzeigenkunden der Laufacher Schülerzeitung haben Sie erneut gegen das Gebot der politischen Mäßigung und Zurückhaltung verstoßen.

Weitere, von Ihnen mit Schreiben vom 19.06.1997 angekündigte Pflichtverletzungen werden von uns nicht mehr hingenommen. Sie haben für diesen Fall mit einer disziplinären Verfolgung der Angelegenheit zu rechnen.

Mit vorzüglicher Hochachtung
I.A.
(Ltd. Regierungsdirektor)

– geändert durch Norbert Schäbler am 06.04.2001, 11:50 –
__________________
nos

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Stephanus Peil
02.04.2001 07.54
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Schwierigkeiten mit Lehrer Lämpel

Grundschule Teufelstal, Schulst.1, 39587 Teufelstal

Bezirksregierung Oberbammel
- Referat 99 -
Postfach 731

97654 Oberbammel



Bez.: Mein Anruf bei Frau Schulrätin Plützen im Dezember 1998

Betr.: Probleme mit dem Lehrer Fridulin Lämpel bezgl. der neuen Rechtschreibung


Teufelstal, den 22.01.99


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei sende ich Ihnen das Schriftstück, das der Lehrer Fridulin Lämpel mir gegeben hat um seine Weigerung zu begründen, die neue Rechtschreibung in allen Texten anzuwenden, die er in seiner Eigenschaft als Lehrer schreibt.* Teilen Sie mir bitte mit, ob ich die Ablehnung des Lehrers bzgl. der geänderten Schreibweise mit den beiden Ausnahmen (siehe Seite 2, Mitte ) so akzeptieren kann oder muss. Die privaten Ansichten und persönliche Korrespondenz von Herrn Lämpel waren bisher nie Thema unserer doch recht kontroversen Gespräche.

Mit freundlichen Grüßen
M. Schein
Schulleiterin

* Siehe Erklärung vom 18.1.1999 in dem Beitrag „Thema: Zeugnisse II“ vom 13.3.2001 auf der Seite Schule/Passiver Widerstand

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Norbert Schäbler
01.04.2001 19.25
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Regierung von Unterfranken

Staatliches Schulamt
im Landkreis Aschaffenburg

Unser Zeichen: 5, Würzburg, 17.06.97

Lehrer Norbert Schäbler, Volksschule... (G u. H)
Anlage: 1 Abdruck für den Lehrer ...

Das Staatliche Schulamt im Landkreis Aschaffenburg wird gebeten, den Lehrer Norbert Schäbler anzuweisen, am Mittwoch, dem 18. Juni 1997, um 15.00 Uhr, bei der Regierung von Unterfranken, Zimmer 312, zu einem Führungsgespräch zu erscheinen.

Dienstreiseanordnung wird erteilt.

i.A.
(Abteilungsdirektor)




Norbert Schäbler, Hösbach,19.06.99


Regierung v. Unterfranken
z.Hd. Herrn Abteilungsdirektor
...
Zi. Nr. 312


Zeichen 5 – Rückmeldung auf Einladung zum Führungsgespräch, erste Stellungnahme zu diesem Führungsgespräch am 18.06.97

Ich darf mich zunächst für die überaus freundliche Atmosphäre dieses Gespräches bedanken.

Ich darf mich bedanken für die Belehrungen über meine Dienstpflicht. Sie waren für mich trotz Ablegung meines Amtseides in dieser Form nicht nachvollziehbar.

Meine Gedanken habe ich im Verlauf dieses Gespräches geäußert. Ich sprach von Schizophrenie!

Ich will dieses Paradoxon etwas genauer in Worte fassen. „Entmündigte Lehrer sollen in der Institution Schule mündige Bürger erziehen.“

Ihr Führungsgespräch, hat mir letztlich deutlich gemacht, daß Pädagogik etwas mit Führung zu tun hat. Im Umkehrschluß erkenne ich, daß ein Geführter (Entmündigter) nicht geeignet ist, Führungseigenschaften vollendet zu praktizieren; das in der Bayerischen Verfassung (Art. 131) erklärte Staatsziel zu verwirklichen...

Ihr Schlußwort: „Werden Sie kein Eiferer“ habe ich verstanden als Auftrag, meine Vorgehensweise sorgfältig abzuwägen, mit „Diplomatie“ aufzutreten. „Heroismus“ ist fehl am Platz. Ich befinde mich erneut im Reifeprozeß – im Spannungsfeld zwischen den Begriffen.

Diplomatie hat für mich ein Stück Verlogenheit und Gefühlsbereinigung, Heroismus hat für mich Gefühlsüberfülle aber glühende Wahrheit.

Ich erkläre zusammenfassend meine Mündigkeit. Sie wurde in erster Linie erzielt durch die innerfamiliäre Erziehung, durch das leuchtende Vorbild meines Vaters. Schulbildung, Qualifikationen und Beurteilungen haben fast ausschließlich meine Anlagen zugedeckt.

Ich werde weiterhin für das Recht eintreten, gegen das Unrecht ankämpfen.

Als Unrecht erkenne ich:
- die restriktive Handhabung des Beamtenrechts
- die Rechtschreibreform mit ihren Verstößen gegen pädagogische, demokratische, sprachliche und haushaltsrechtliche Grundsätze

Ich werde nicht ruhen, diese Reform zu Fall zu bringen.
Ich werde nicht ruhen, für eine bessere Demokratie einzutreten.
Ich werde nicht ruhen, aufgrund meiner journalistischen Fähigkeiten und Beziehungen, macht- und geldpolitische Mißstände aufzudecken.
Ich werde nicht ruhen, bürokratische Beliebigkeiten und Willkürakte zu entlarven.

Ich werde kämpfen und Zivilcourage wecken. Möge Gott mich auf diesem Wege begleiten.

Dieses Schreiben bitte ich, privat oder aktenkundig zu verwenden.


Hochachtungsvoll


PS: Als Anlage übersende ich Ihnen die Schülerzeitung der Volksschule Laufach. Die ebenfalls beigelegte Eigenpublikation wird an anderer Stelle unentgeltlich vertrieben.
Sehr gerne würde ich hierzu Ihre persönliche Meinung kennenlernen, z.B. in einem Telefonat.


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nos

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Norbert Schäbler
28.03.2001 16.25
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Bestätigung des Petitionsverbotes

Staatliches Schulamt im Landkreis Aschaffenburg

Unser Zeichen: erl, Aschaffenburg 19.06.97

Weisungsrecht des Schulleiters
Ihr Schreiben (Fax) vom 15.06.97

Sehr geehrter Herr Schäbler

das Staatl. Schulamt bestätigt das Weisungsrecht Ihres Schulleiters sowie die Rechtmäßigkeit seines Vorgehens im Zusammenhang mit Ihren Aktivitäten gegen die Rechtschreibreform (Aushänge in der Schule / Unterschriftenliste/ Schülerzeitung).

In diesem Zusammenhang verweise ich auf das Bayerische Beamtengesetz (BayBG) Art. 62, Art. 63. Abs. 1, Art. 64 und Art. 65 Abs.2. Auch das Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) trifft in Art. 84 Abs. 2 für einen verbeamteten Lehrer klare Verhaltensaussagen!

Ihr Antrag auf „Errichtung einer Fachleiter (-berater)stelle für Deutsch“ wurde – zuständigkeitshalber – der Regierung von Ufr. vorgetragen. Zusätzliche Aktivitäten ihrerseits sind daher nicht mehr veranlasst!

Einige Anmerkungen zum Schluss:

Sie „verlangen“ schriftliche Korrespondenz! Die Allgemeine Dienstordnung (ADO) stellt auf Seite 5 fest: „Mündliche wie fernmündliche und schriftliche Erledigung des Behördenaufgaben stehen grundsätzlich gleichwertig nebeneinander.“ Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass sich das Staatliche Schulamt von Ihnen – auch durch einen von außen initiierten Aktionismus – die Art der Kommunikation nicht vorschreiben lässt! „Korrespondenz“ in Bezug auf die „Neuregelung der deutschen Schriftsprache“ dürfen Sie in Zukunft nur noch erwarten, wenn sie aus Sicht des Staatl. Schulamts dienstlich notwendig ist.

Mit freundlichen Grüßen

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nos

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Norbert Schäbler
28.03.2001 10.59
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Petitionslistenverbot



Laut Artikel 115 BV steht jedem Bürger Bayerns und laut Art. 17 GG jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland das Petitionsrecht zu. Dieses Grundrecht sah ich verletzt, nachdem seitens des Schulamtes die Weisung ergangen war, die in diversen Lehrerzimmern des Landkreises Aschaffenburg zur Unterschrift ausgelegten „Petitionslisten an den deutschen Bundestag“ zu entfernen.
In sehr geharnischtem Ton verlangte ich von meinem Rektor und vom Staatl. Schulamt eine schriftliche Anweisung.

Herrn Rektor Hösbach, 11.6.97
...
Volksschule ...

Staatl. Schulamt Aschaffenburg Hösbach, 15.6.97
z. Hd. Herrn Schulamtsdirektor
...

Kenntnisnahme der mündlich ausgesprochenen Dienstanweisung, Aushänge zur Neuregelung der deutschen Schriftsprache künftig zu unterlassen
Antrag auf Einrichtung der bisher nicht vorhandenen Fachleiterstelle eines „Fachleiters für Deutsch“

Von der mir durch Rektor, ..., am 11.06.97, übermittelten Dienstanweisung: Aushänge zur Neuregelung der deutschen Schriftsprache sollte ich künftig unterlassen, habe ich Kenntnis genommen. Ich betrachte diese Weisung als „Maulkorberlaß".
Auf Grund der Artikel 5 und Artikel 17 unseres Grundgesetzes erwarte ich eine spezielle schriftliche Begründung dieser Weisung.
Ich bin zwar Beamter, gleichwohl grundgesetzgeschützt.

Im übrigen bitte ich, künftige Erlasse, Weisungen und Dienstvorschriften in bezug auf die Neuregelung der deutschen Schriftsprache schriftlich, unter Einschaltung der Personalvertretung, an mich zu richten. Es dient im mehrfachen Wortsinne der Sache!

Daneben beantrage ich die Einrichtung der Fachleiterstelle „Fachleiter (-berater) für Deutsch“.
Begründet ist mein Antrag wie folgt:
- In verschiedenen Fachbereichen (u.a. Fremdsprachen) gibt es die
Fachleiterstelle bereits, obwohl sie stundenplantechnisch über geringeren
Umfang verfügen
- Die Funktion eines Fachleiters dient auch als Kontrollfunktion. In Zusammenhang mit den Beschlüssen der Orthographischen Konferenz in Wien, wie auch der Folgekommission in Mannheim wäre sie nötig (gewesen). Mißbrauch hätte bei Informationspflicht verhindert werden können
- Die Funktion dient der Arbeitsteilung. Sie ermöglicht Arbeitshygiene und Arbeitsentlastung. Eine Fachkraft könnte im Sinne der Pädagogik wie auch im Sinne der Sache/Sprache gebündelte, weil erarbeitete Information betreiben
- Delegation von Aufgaben dient generell dem Rollendenken innerhalb unserer Gesellschaft. Sie dient dem Leistungsaufschwung
- ...
Zusammenfassend möchte ich bitten,
- um ein anhand von Rechtsvorschriften begründetes, schriftlich bestätigtes Aushangverbot, das die Art 5 und 17 GG berücksichtigt
- um die Errichtung oben beschriebener und begründeter Fachleiterposition
In bezug auf letzteres erbitte ich eine fachliche und sachliche Anleitung über die künftige Vorgehensweise.
Fragen hierzu: Inwieweit sollte mein Antrag auf Errichtung der Fachleiterstelle
durch Unterschriften Gleichgesinnter Gewicht erhalten?
Inwiefern liegt eine Unterlassungshandlung der Behörde vor?

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß mein Anliegen mehrfach motiviert ist.
Im Zusammenhang mit der Rechtschreibreform geht es:
- um demokratische Grundsätze
- um sach-/sprachliche Grundsätze
- um pädagogische Grundsätze
- um haushaltsrechtliche Grundsätze
Jeder einzelne Grundsatz sollte für einen mündigen Bürger Grund genug sein, aktiv zu werden.
Als mündiger Beamter, Staatsdiener, Pädagoge und vierfach motivierter Bürger erkläre ich heute erneut meine Aktivität.
Ich verlange gegenseitigen Respekt, den ich der Wahrheit und Klarheit jederzeit entgegenbringe.
Ich verlange schriftliche Korrespondenz.
Mein letztes Schreiben datiert vom 09.05.97.

Mit harmonieträchtigen Grüßen




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Norbert Schäbler
27.03.2001 22.37
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Outing

August, September, Oktober, November, Dezember, Januar, Februar, März, April...

Bis zum Mai 1997 habe ich gebraucht, um den Mut aufzubringen und um der Schulbehörde mitzuteilen, daß ich der Reform absolut kritisch gegenüberstehe.
Als einzigen Weg sah ich die Konfrontation. Das macht der folgende Vierzeiler klar:

„Ein Rad ist kaum noch aufzuhalten,
so lang daran die andren walten.
Niemals kann man dagegen dreh'n,
Doch läßt ein Klotz es stille steh'n.“

Mit dem folgenden „Bekennerbrief“ erntete ich totale Ignoration, obwohl ich feste Entschlossenheit signalisiert hatte. Das tat weh, schaffte aber andererseits die Zeit für weitere Vorbereitungen und bestärkte mich im Vertrauen, daß Behörden nicht immer das Richtige tun.

9.5.1997

Staatliches Schulamt
im Landkreis Aschaffenburg
z.Hd. Herrn ..., Frau ..., Herrn ...


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich mache Ihnen heute die Mitteilung, daß ich ein entschiedener Gegner der vorliegenden Rechtschreibreform bin.

Ich gebe gleichermaßen bekannt, daß ich als Mitglied der Lehrerinitiative
„Wir Lehrer gegen die Rechtschreibreform und für eine einheitliche, systematische Rechtschreibung“
in naher Zukunft verschiedene Aktionen durchführen werde.

Ich weise darauf hin, daß ich durch meine langjährige Tätigkeit als Lehrer (jetzt in der Hauptschule ..., vorwiegend neunte Jahrgangsstufe), sowie als freier Mitarbeiter unserer Tageszeitung Main-Echo (über 20 Jahre), vor allem aber durch mein hobbymäßiges Verfassen von Gedichten, Kurzgeschichten und kleinen Romanen einen tieferen Einblick in Sprache gewonnen habe, sozusagen eine Liebesbeziehung zu meiner Muttersprache aufgebaut habe.

Auslöser für mein künftiges, unbeirrbares, energisches Handeln sind letztendlich die gründliche Vertiefung in die Inhalte der Reform und das Studium kritischer Gedanken zu diesem abzulehnenden Regelwerk.

Ich bitte Sie, eine neue Diskussion über den Sinn dieser Reform in Gang zu bringen.

Ich empfehle hierzu insbesondere die geistige Auseinandersetzung mit Theodor Ickler , einem der führenden Sprachwissenschaftler in der Bundesrepublik. Er gilt als einer der profundesten Rechtschreibgegner in Deutschland.
Seine Abhandlung: „Rechtschreibreform auf dem Prüfstand“ ist auch in größeren Mengen zu beziehen über: Alexander Siegner, Mozartstr. 15, 82049 Pullach. Das kleine Geheft (gegen eine minimale Gebühr erhältlich) entspricht einem etwa 29seitigen Auszug einer 116 Seiten umfassenden Sprachabhandlung.

Ich bitte, umgehend eine Diskussion auf Schulamtsebene zu entfachen, die in ähnlichem Ausmaße stattfinden sollte, wie die intensive Auseinandersetzung mit der Lehrplanänderung und neuen Fächerverbindungen.
Ich halte Sprache für wesentlich dringlicher, unvergänglicher und um vieles wichtiger als curriculare Rahmenrichtlinien.

Abschließend darf ich erwähnen, daß der oben zitierte Theodor Ickler zu einer Rechtschreib-Diskussion bei Kultusminister Zehetmair eingeladen wurde – Pressenotiz: Fränkische Landeszeitung vom 1.5.1997.
Ich zitiere zusätzlich aus einem Schreiben vom 15.04.97, das der bayerische Kultusminister dem Landtagsabgeordneten Wolfgang Gartzke, Ansbach, zugesandt hat:
„Wie Sie wissen, bin ich bei aller Entschiedenheit hinsichtlich der Umsetzung niemand, der vernünftigen Argumenten gegenüber die Ohren verschließt...Ich werde daher den Präsidenten der Kultusministerkonferenz bitten, auf ein Fachgespräch mit ernstzunehmenden Kritikern hinzuwirken, zu dem z.B. auch Professor Ickler eingeladen werden kann.“

Ich bitte, meine Kritik ernst zu nehmen, und stehe Ihnen gerne zu einer Aussprache zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


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Norbert Schäbler
27.03.2001 16.52
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Ursprünglich sollte die Rechtschreibreform im August 1998 an den Schulen eingeführt werden, doch bundesweit wurde die Einführung um zwei Jahre vorgezogen.
Ein „Befehl“ von oben lag nicht vor. Vielmehr entschieden die Lehrer in den jeweiligen Eröffnungskonferenzen des Schuljahres 1996/97in eigenem Ermessen.
Sie verzichteten damit freiwillig auf den vorgesehenen Zeitraum der Erprobung und des Kennenlernens und übernahmen ein Rechtschreibmodell, mit dem sich kaum einer richtig identifizierte.

Warum aber prüfte man die Ware zuvor nicht sorgfältig – so wie es bei einem Kauf üblich ist?
Warum brachte man sich selbst in Zugzwang?
Die Ferienzeit (Juli und August) konnte doch nicht ausgereicht haben, um sich einen tiefen Einblick über die Rechtschreibreform zu verschaffen!
Selbst für die Dichter und die Wissenschaftler war der Zeitraum zu kurz!
Erst auf der Frankfurter Buchmesse im Oktober 1996 formierte sich der Protest und Widerstand der Schreibberufler!

Warum? Warum? Weshalb? Wer?

Warum fällt jemand eine Entscheidung, obwohl er sich Zeit lassen könnte?
Warum fällt jemand eine Entscheidung, obwohl die Zeit dafür noch gar nicht reif ist?
Weshalb (überhaupt) mußte in der Eröffnungskonferenz des Jahres 1996/97 eine Entscheidung gefällt werden?
Wer hat diesen Tagesordnungspunkt eingebracht?

Das können doch nur die Schulleiter gewesen sein!
Und sie können doch nur von einer zentralen Instanz instruiert gewesen sein, weil dieses Thema in allen Eröffnungskonferenzen auf der Tagesordnung stand!

Das wäre logisch! Nur, für Nachweise sind Dokumente nötig, und die gibt es nicht!

Aber, man könnte zumindest ermitteln, welche Rolle die Schulämter und Regierungen gespielt haben! Waren sie tatsächlich neutral, oder lag es in ihrem Interesse, den Weg genau so zu bahnen?

Ich suche Dokumente für die Verteidigung der Lauterkeit unserer Schulbehörden!
Selbst habe ich nur Material, das der Anklage dient! Ich habe Dokumente, aus denen die bedingungslose Loyalität heraustrieft!

Hiermit eröffne ich den „Briefwechsel mit Schulämtern und Regierungen“ und ich bitte darum, die Funktionärsetage zu entlasten!!!



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nos

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