(Schüler und Bürger sollen gehorchen; mehr fällt der FR nicht ein.)
>>KOMMENTAR: RECHTSCHREIBREFORM
Flatterhaft
VON MATTHIAS ARNING
Für einen Augenblick hat Peter Müller gezögert. Soll er? Oder soll er nicht? Kürzlich, am Ende des Treffens mit seinen Kollegen aus den Ländern, blieb der Ministerpräsident dann doch hart. Der CDU-Politiker signalisierte: Das Saarland ist am 1. August dabei, macht bei der für die Schulen von diesem Zeitpunkt an bundesweit verbindlichen Rechtschreibreform mit.
Viele reagierten erleichtert. Selbst wenn manche, mit dem Anspruch kultureller Hegemonie auftretende Verlagshäuser von der neuen Rechtschreibung nichts wissen wollen, sollte doch für die Schulen und die Schüler nach langem Kulturkampf Verbindliches garantiert sein.
Verbindlichkeit gehört zu den Grundlagen des Rechtsstaats. Ohne Rechtssicherheit ließe sich kein Kaufmann auf ein Geschäft ein, stellte kein Arzt eine Untersuchung an, schlösse kein Bürger eine Versicherung ab. Rechtssicherheit zu schaffen gehört zu den originären Aufgaben des Gesetzgebers. Erfüllt der diese an ihn gerichteten, unter demokratischen Verhältnissen selbstverständliche Erwartung, kann er selbst in Zeiten des Politikverdrusses mit Vertrauen rechnen.
Anders als das Saarland scheren Bayern und Nordrhein-Westfalen bei der Rechtschreibreform jetzt doch noch aus. Dabei hatte schon Peter Müller eingesehen, dass ein Rückzieher die Verwirrung noch größer macht.<<
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/die_seite_3/?cnt=700739
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„Rechtssicherheit zu schaffen gehört zu den originären Aufgaben des Gesetzgebers.“ – Was hat RS„R“ mit Gesetzgebung zu tun?? Einziger Gesetzgeber in Sachen Rechtschreibung waren wir schleswig-holsteinischen Bürger; alle „Reform“-Maßnahmen wurden dagegen auf dem Verordnungswege eingeführt, wie 1933 bei Hitler.
„Verbindlichkeit gehört zu den Grundlagen des Rechtsstaats. “ – Sowas aus der linken FR; die ist so links, daß sie, wie bei Stalin, ultrarechts schon wieder anschließt.
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Detlef Lindenthal
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