In einer Broschüre, die heute einigen Zeitungen beiliegt, schreibt uns Minister Riester, daß auch selbstgenutztes Wohneigentum zur Sicherung der Altersversorgung gefördert wird. Laut Rechtschreibreform müßte es selbst genutzt heißen. Es ist aber abzusehen, daß die Reformer sehr bald auch das zusammengesetzte Adjektiv wiederzulassen werden. Nach § 36 müßte das sogar herleitbar sein, denn es ist ja bei der Zusammenziehung etwas weggefallen (das Eigentum ist nicht selbst genutzt, sondern es wird von jemand anderem selbst genutzt). Im amtlichen Wörterverzeichnis wird die falsche Herleitung am Beispiel selbstgebacken vorgeführt. Von man backt den Kuchen selbst zu selbst gebackenem Kuchen führt aber kein grammatisch gangbarer Weg, denn nicht der Kuchen selbst, sondern der Bäcker selbst ist ja gemeint.
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Th. Ickler
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