Pressemitteilung
Presseerklärung
Die Bürgerinitiative „Wir gegen die Rechtschreibreform“, Schleswig-Holstein, fordert die Ministerpräsidenten und die Kultusminister der Länder auf, die fortdauernde Gültigkeit der traditionellen, bewährten Rechtschreibung für die Schulen zu beschließen.
Sie sei in dem von den Politikern angerichteten Rechtschreibchaos die einzige von der Mehrheit der Bürger anerkannte Orthographie.
Durch die Absicht der Kultusminister, Anfang März die unzureichend reformierte Reformschreibung zur alleingültigen zu erklären, werde die gesamte in den letzten hundert Jahren gedruckte und auch die noch zu erwartende Literatur mit ihren Autoren an den Schulen sozusagen ins „Rotstrichmilieu“ abgedrängt.
Die Bürgerinitiative fordert von den Verantwortlichen eine Umkehr in der Rechtschreibfrage und die Achtung des Volkswillens (dokumentiert durch den für ganz Deutschland repräsentativen Volksentscheid von 1998 gegen die Rechtschreibreform).
26.2.2006
Unterzeichnet und unterstützt haben diesen Aufruf bisher u.a.:
Günter Kunert, Kaisborstel, Schriftsteller, Dichter, Präsident des PEN-Clubs deutschsprachiger Autoren im Ausland, für den er ausdrücklich mit unterzeichnet hat.
Prof. Dr. Heinz-Günter Schmitz, Kiel, Germanist – Als Fachwissenschaftler prangerte er früh an, der Sprachgemeinschaft „eine längst als fehlerhaft und sinnwidrig erkannte, rückständige und dem Geist der deutschen Sprache unwürdige Neuschreibung aufoktroyieren zu wollen“.
Prof. Dr. Wolfgang Deppert, Hamburg, Philosoph – Er wies 1999 in einem rechtsphilosophischen Gutachten nach, daß die Annullierung des Volksentscheids von 1998 durch das Kieler Landesparlament rechtswidrig ist.
Dr. Ulrich Kliegis, Kitzeberg, Vorsitzender des Elternvereins Deutschland – Als Folge einer Fehlkonstruktion der schleswig-holsteinischen Verfassungsgerichtsbarkeit scheiterte er 2001 mit einer Klage gegen die Annullierung des Volksentscheids vor dem Bundesverfassungsgericht.
Sigmar Salzburg, Dänischenhagen, Bürgerinitiative – Kläger im Namen zweier seiner Kinder vor dem Verwaltungsgericht Schleswig gegen die Verbindlichkeit der „Rechtschreibreform“ und für die Unterrichtung in herkömmlicher Orthographie.
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Sigmar Salzburg
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