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Forum > Ickler-Wörterbuch
Amtliches Regelwerk von 1901
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Theodor Ickler
19.06.2001 16.08
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1902

Die amtlichen Regeln von 1902 sind abgedruckt in „Theoretische Probleme der Orthographie“ (hg. von Nerius/Scharnhorst, Ostberlin 1980) und müßten, da in Fraktur faksimiliert, abgetippt werden. (Oder kennt jemand einen scannbaren Nachdruck?) Ich schlage vor, sie hier unter „Dokumente“ einzustellen, aber in mein Rechtschreibwörterbuch gehören sie gewiß nicht, denn damit würde ich der Entstaatlichungsstrategie widersprechen. Für mich sind diese Regeln Geschichte, genau wie die Dudenrichtlinien.
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Th. Ickler

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Christian Dörner
19.06.2001 15.32
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Vor längerer Zeit wies Herr Dräger darauf hin, daß ursprünglich geplant war, die amtliche Neuregelung in die 3. Auflage des „Rechtschreibwörterbuchs“ aufzunehmen. Dies sei aber aus den verschiedensten Gründen nicht möglich gewesen. Ohne darauf einzugehen, was die Neuregelung in einem Rechtschreibwörterbuch, das die bewährte Orthographie darstellt, zu suchen hat, möchte ich den Vorschlag in den Raum stellen, die kaum wieder abgedruckte amtliche Regelung von 1901 in ihrem Originalwortlaut aufzunehmen. Vielleicht so, wie der neue Duden die Neuregelung aufnimmt: am Schluß und klein gedruckt, aber dennoch gut lesbar. Dies würde auch nicht unzumutbar viel Platz in Anspruch nehmen.
Ich bin mir durchaus darüber im klaren, daß die Duden-Orthographie von 1991 und die Regelung von 1901 nicht ganz übereinstimmen. Darauf kommt es mir aber nicht an. Die Grundaussagen sind ja gleichgeblieben, und in diesem Jahr wird unsere Einheitsorthographie 100 Jahre alt. Wäre dies nicht ein gegebener Anlaß für die Aufnahme?
Die rechtliche Seite ist mir weitgehend unbekannt. Wäre es bedenkenlos möglich, dieses 100 Jahre alte Regelwerk abzudrucken, oder stehen dem juristische Hürden im Wege?

Wie denken die anderen darüber?
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Christian Dörner

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