Vor längerer Zeit wies Herr Dräger darauf hin, daß ursprünglich geplant war, die amtliche Neuregelung in die 3. Auflage des Rechtschreibwörterbuchs aufzunehmen. Dies sei aber aus den verschiedensten Gründen nicht möglich gewesen. Ohne darauf einzugehen, was die Neuregelung in einem Rechtschreibwörterbuch, das die bewährte Orthographie darstellt, zu suchen hat, möchte ich den Vorschlag in den Raum stellen, die kaum wieder abgedruckte amtliche Regelung von 1901 in ihrem Originalwortlaut aufzunehmen. Vielleicht so, wie der neue Duden die Neuregelung aufnimmt: am Schluß und klein gedruckt, aber dennoch gut lesbar. Dies würde auch nicht unzumutbar viel Platz in Anspruch nehmen.
Ich bin mir durchaus darüber im klaren, daß die Duden-Orthographie von 1991 und die Regelung von 1901 nicht ganz übereinstimmen. Darauf kommt es mir aber nicht an. Die Grundaussagen sind ja gleichgeblieben, und in diesem Jahr wird unsere Einheitsorthographie 100 Jahre alt. Wäre dies nicht ein gegebener Anlaß für die Aufnahme?
Die rechtliche Seite ist mir weitgehend unbekannt. Wäre es bedenkenlos möglich, dieses 100 Jahre alte Regelwerk abzudrucken, oder stehen dem juristische Hürden im Wege?
Wie denken die anderen darüber?
__________________
Christian Dörner
|