Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Notice: Undefined variable: goto in /home/www/rechtschreibung.com/html/Forum/showthread.php on line 3 Forum - Werden die Rechtschreibseiten durch AFP abgewürgt?
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Werden die Rechtschreibseiten durch AFP abgewürgt?
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Sigmar Salzburg
29.05.2009 05.34
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Feuilletonschau in Spiegel Online

Frankfurter Rundschau, 28.05.2009

Auf der Medienseite meldet Daniel Bouhs, dass AFP derzeit Tausende von Abmahnschreiben an Internetseiten verschickt, die unlizensiert Meldungen der Agentur verbreiten.

SPON

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Sigmar Salzburg
08.05.2009 06.54
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AFP

Meine erste Idee für ein Antwortschreiben
– etwas zielgerichteter:


....

Den von Ihnen behaupteten Anspruch der AFP auf Zahlung von Nutzungsgebühren oder Schadensersatz und Ihren Gebührenanspruch weise ich ohne Einschränkung zurück.

Die Rechtschreibseiten dienen der internen Information der Bürgerinitiative „WIR gegen die Rechtschreibreform“ und derjenigen engagierter Bürger. Jedermann kann dort aus allgemein zugänglichen Quellen stammende Informationen und eigene Beobachtungen und Meinungen einstellen, die der Sache dienen. Die Rechtschreibseiten, ebenso wie der ebenfalls mit der Bürgerinitiative zusammenhängende „Rat für Rechtschreibung e.V.“ (nicht zu verwechseln mit der später von den Kultusministern gegründeten Kreation unter dem unrechtmäßig usurpierten gleichen Namen), sind gemeinnützig. Es wird damit also kein Geld verdient. Die Honorierung der Nachrichtenermittlung ist schon mit dem Kauf der betreffenden Tageszeitungen abgegolten bzw. kostenfrei, wenn sie im Internet kostenlos angeboten wird. Dies dürfte sich auch bei den Informationen der AFP so verhalten, denn wir werden von der AFP nicht direkt mit Nachrichten versorgt. Da immer die Quelle angegeben ist, meistens sogar mit Link zu der betreffenen Seite, entsteht sogar ein Vorteil für den Zitierten durch die kostenfreie Werbung.

[Es gibt auch andere Institutionen, die unter anderem durch Sammeln von allgemein zugänglichen Informationen ihre Leistungsfähigkeit verbessern, z.B. der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz. Fordern Sie auch von diesen für die Verwendung Ihrer Berichte Gebühren?]

Die Forderung nach Honorierung des fraglichen Artikels ist auch deswegen abwegig, weil es bei der Veröffentlichung nicht um die Nachricht an sich geht, sondern vor allem um die Art und Weise, wie AFP als Mitschuldiger an der größten Kulturkatastrophe der deutschen Nachkriegsgeschichte zu diesen Vorgängen Stellung bezieht. Insofern ist deren Veröffentlichung auch durch die Informations- und Pressefreiheit gedeckt.

Wie allgemein bekannt, haben sich die Presseagenturen und die Zeitungsverleger auf unwürdigste Weise und vor allem freiwillig dem Unfugsdiktat der Kultusminister unterworfen, und das, obwohl in einem Bundesland auf Staatskosten die genaueste mögliche Kundenbefragung, nämlich ein Volksentscheid, mit der bekannten Ablehnung stattgefunden hat. Wir sehen in der Gebührenforderung den Versuch, hierzu kritische Stimmen zu unterdrücken, wie es ja allenthalben auch in den Diskussionsforen der Zeitungen betrieben wurde. Die Rechtschreibseiten müßten schließen, wenn auch nur eine der Forderungen durchkommt. Dies wäre ein Anschlag auf die Meinungs- und Informationsfreiheit.
....

__________________
Sigmar Salzburg

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Detlef Lindenthal
07.05.2009 09.03
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Werden die Rechtschreibseiten durch AFP abgewürgt?

Liebe Mitschreiber und Mitleser,

die AFP hat mir ein schwieriges Schreiben senden lassen, welches unsere gesamte Pressebericht-Arbeit und damit die Rechtschreibseiten insgesamt in Frage stellt:
Für die Wiedergabe des AFP-Berichtes „Erschöpfte Ruhe nach jahrelangem Streit“ werden 250 Eu „Schadenersatz“ und 283 Eu Rechtsanwaltkosten, zusammen also 533 Euro, verlangt.

Den folgenden Brief habe ich als Antwort entworfen; kann bitte jeder von Ihnen ihn einigermaßen sorgfältig lesen und ggf. ergänzen und berichtigen? Großen Dank!

D. Lindenthal

=======================================================

Entwurf eines Antwortschreibens

Detlef Lindenthal, Siede Hattstedt 3, 25856 Hattstedt
Ruf 04846-6166, Netz detlef@lindenthal.com
Hattstedt, den 7. 5. 2009



Herrn Rechtsanwalt
Andreas Will
Ebertallee 22

22607 Hamburg

Netz: will@ra-will.de

AFP ./. Lindenthal
Ihre Zeichen „178/09“; „ID Nr. (soweit vorh.): 1057074“



Sehr geehrter Herr Will,

Sie hatten am 9. 4. 2009 an mich geschrieben, um eine Gebührenzahlung für die AFP (Agence France-Presse GmbH) zu erreichen für die Wiedergabe eines kommentierenden Berichtes, der den von mir in Gang gesetzten Rat für deutsche Rechtschreibung (RfdR) zur Sache hat.
Ihr Ansinnen mißfällt mir zutiefst, denn wenn Sie damit durchkämen, würde es das Ende dieser Rechtschreibseiten bedeuten.

Der Reihe nach:
Sie gehen aus von einem Gegenstandswert von 10.250 Eu. Können Sie das erläutern? Warum nicht 250 Eu, denn das ist Ihre „Schadenersatz“-Forderung für die AFP? Oder 100 Millionen Eu und damit einen Euro für jeden Menschen mit deutscher Muttersprache?
Der Gegenstandswert von 10.250 Eu kommt mir willkürlich vor und erreicht im Streitfalle, daß das Verfahren vor das Landgericht Flensburg ginge, wo Anwaltszwang besteht; dies bedeutet, daß ich mich nicht verteidigen kann. Und ohne Verteidigung ist das kein Rechtsverfahren mehr, und wenn Sie es in Gang setzen, sind Sie (nach meiner Meinung) auch kein Rechtsanwalt mehr, sondern nur noch ein Irgendwasanwalt.

Zur Sache:
Der Rat für deutsche Rechtschreibung (RfdR) war im Sommer 2004 von Frau Doris Ahnen, der damaligen Präsidentin der Kultusministerkonferenz, vorgeschlagen und von mir auf den Weg gebracht und von Friedrich Denk, Siegfried Lenz, Marcel Reich-Ranicki, Elfriede Jelinek usw. in München gegründet worden; später beteiligten sich auch KMK und Verbände.
Kostenfrei hat der RfdR die Presse mit Nachrichten versorgt, und so hat auch die AFP diese Nachrichten kostenfrei übernommen und an ihre Bezieher kostenpflichtig weitergegeben.
Am 30.7.2008 hat die AFP einen kommentierenden Bericht „Erschöpfte Ruhe nach jahrelangem Streit“ über den RfdR geschrieben, und einer unserer Forumschreiber hat diesen Bericht in unseren Pressespiegel gestellt.
Wenn ein Sportverein, Sprachverein o.ä. kostenlos einer Presseagentur das Berichten ermöglicht, dann sollte auch die Pressagentur es dem Verein kostenfrei ermöglichen, daß er den Bericht in einem Pressespiegel veröffentlichen kann – die Kulanz erfordert dies; in einem solchen Fall halte ich knüppelharte Gebührenrechnungen für rechtlich sittenwidrig und rechtsmißbräuchlich.

Dann noch ein Blick in die Geschichte und auf Europa:
Die AFP wurde 1944 beim Ende der deutschen Besetzung von Paris gegründet und kam mit der französischen Besatzungsmacht nach Deutschland. 1962/63 haben sich Konrad Adenauer und Charles de Gaulle für beide Länder auf ein freundschaftliches, gleichberechtigtes Miteinander geeinigt. Dabei entspricht es der guten Sitte, daß z.B. die dpa nicht sich wirksam einmischt, wenn die französische Öffentlichkeit und die Académie Française über Sprache und Rechtschreibung nachdenken.
Umgekehrt kann und sollte von der AFP achtungsvolle Zurückhaltung und Nichteinmischung bei den Fragen der deutschen Sprache erwartet werden.
Wenn die AFP für die Abschaltung dieser Rechtschreibseiten sorgen würde (siehe unten), wäre das eine empfindliche Einmischung in die Angelegenheiten des Nachbarlandes, und ich würde dies dem französischen Botschafter vortragen.

Wenn wir die von Ihnen verlangte Gebühr zahlen würden, wäre damit ein Vorreiterfall geschaffen; denn dann könnten Sie als nächstes Ihre Dienste dpa, AP und Reuter anbieten und uns nie mehr zur Ruhe kommen lassen.

Ein weiterer Gesichtspunkt:
Es geht in dieser Sache um das zentrale Werkzeug der Kultur und Zivilisation: nämlich um die Sprache, ohne die ein Austausch von Gedanken meistenteils unmöglich ist. Indem die AFP hierzu einen Kommentar verfaßt hat, ist sie selbst in dieser Sache handelnd tätig geworden; wer handelt, muß es sich gefallen lassen, daß über ihn berichtet wird. Das Handeln der AFP war das Verfassen jenes Kommentar, und wir haben über jenen Kommentar berichtet, indem wir ihn in unserem Pressespiegel wiedergegeben haben.
Wäre das nicht so, dann könnten Sie mit Ihrer Pressemacht berichten, und keiner dürfte darauf Bezug nehmen. Indem ich unser Veröffentlichungsrecht verteidige, verteidige ich auch die Pressefreiheit.

Es trifft nicht zu, daß, wie Herr Timo Peters von der AFP schreibt, der AFP durch unsere angeblich „unerlaubte Veröffentlichung ... potenzielle Einnahmen ... entgehen“, denn der RfdR hat noch nie eine Zahlungsmöglichkeit für Presseberichte gehabt und hat noch nie einen Bericht bezahlt.
Verstanden habe ich nicht, wieso Sie für die AFP „Schadenersatz“ verlangen – welcher Schaden ist der AFP entstanden?

In Erinnerungen rufen möchte ich, daß wir, die Freunde der Rechtschreibung, nicht nur für uns selbst, sonder auch für Sie, Herr Will, und Ihren Klienten, die AFP, das wichtigste Arbeitswerkzeug verteidigen, nämlich die Sprache. Wenn Ihre nächsten Reno-Gehilfen-Auszubildenden keine Kommasetzung mehr können, dann wissen Sie, was ich meine.
Sachdienlicher und gerechter ist es, wenn Sie und die AFP sich in eigener Sache mit uns zusammen dafür einsetzen, daß die Kultusminister in den Schulen wieder die von den Agenturen verlangte bewährte lesefreundliche Kommasetzung unterrichten lassen statt die Dunkelgrauzonenbeliebigkeit der letzten 13 Jahre, und daß wir gemeinsam der europaweiten Verständigung in dieser Sache helfen.

Mein Vorschlag insgesamt ist, daß sie und die AFP anerkennen, daß bei uns kein Geld zu verdienen ist, und daß Sie uns genauso kostenlos mit RfdR-Nachrichten beliefern wie wir Sie.

Es grüßt Sie

Detlef Lindenthal

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