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Johannes Seifried
26.06.2001 00.22
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Gewaltsam gegen jedes Sprachgefühl

Es tut schon weh, wenn man auch hier wieder mitbekommt, wie mit der Brechstange gegen jedes Sprachgefühl die neue Rechtschreibung durchgesetzt wird.

Es geht dabei auch nicht mehr um die Frage, ob oder ob nicht. Es geht nur mehr um die Umsetzung. Dabei sind die Kosten ausschlaggebend. Von den unterschiedlichen Ergebnissen der konkurrierenden Programme ist man offensichtlich nicht verunsichert.


– geändert durch Johannes Seifried am 27.06.2001, 02:41 –

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Theodor Ickler
25.06.2001 18.15
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Neue Stenographische Praxis 3, 2000, S. 69-73:



Einführung der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung im Stenografischen Dienst des Hessischen Landtages*)

Dieter Ehrenberger (Wiesbaden)

An einem schönen Sommertag des Jahres 1998 – wenn offensichtlich auch höhere Chargen die Zeit finden, lästige Vorgänge unverzüglich anzupacken – ereilte „alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei II A“ (damals die Referatsgruppe Stenographischer und Ausschußdienst) folgendes Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 14. Juli 1998 entschieden hat, daß die Rechtschreibreform rechtmäßig ist, wäre ich dankbar, wenn Sie sich nunmehr allmählich mit dem Gedanken an das Neue vertraut machen würden. Wir lassen zwar die derzeit gültige Rechtschreibung bis zum Ablauf der 14. Wahlperiode in Kraft, wollen jedoch den neuen Regeln peu à peu Raum geben. Mit dem Beginn der neuen Wahlperiode am 7. April werden wir nur noch die neuen Regeln benutzen.

Wegen der Einzelheiten werden wir im Herbst einen gemeinsamen Termin abhalten.

Mit eben diesem „peu à peu Raum geben“, natürlich nicht nur im Stenographischen Dienst, sondern im gesamten Landtag, sollte sich sodann eine Arbeitsgruppe befassen, bestehend aus dem Abteilungsleiter „Unmittelbare Parlamentsaufgaben“, den Referatsleiterinnen „Parlamentarische Initiativen“ und „Gesetzgebung“, dem Referatsleiter „Information, Kommunikation, Neue Medien“, dem Leiter des Stenographischen Dienstes und der Abteilungsleiterin beim Datenschutzbeauftragten.

Die erste Erkenntnis der Arbeitsgruppe war, dass sie ohne höhere Weihen nicht tätig werden könne. Also wurde ein Beschluss des Ältestenrats herbeigeführt, am 20. Oktober 1998 einstimmig gefasst:

Der Ältestenrat stimmt der Einführung der neuen Rechtschreibregelungen im Hessischen Landtag zu Beginn der 15. Wahlperiode (5. April 1999) zu.

Diesen Beschluss übernahm die Hessische Landesregierung im Januar 1999, nachdem das Innenministerium zunächst aus Kostengründen die Inanspruchnahme der Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2005 empfohlen hatte. Daraus wiederum resultierte ein geradezu rührender Brief des Innenministers an Microsoft, man möge dem Land Hessen doch unverzüglich ein Update des Textverarbeitungsprogramms Word für die neue Rechtschreibung zur Verfügung stellen.

Mit solchermaßen gestärktem Rücken machte sich die Arbeitsgruppe des Landtags ans Werk. Schnell entschieden waren a) die Beschaffung des Duden „Die deutsche Rechtschreibung“ – zumal der Duden-Verlag eine Sonderausgabe für die Behörden des Landes Hessen zu 29,90 DM, bei Sammelbestellung von mindestens 50 Exemplaren um weitere 10 % ermäßigt, anbot – und b) die Beauftragung eines Mitglieds der Arbeitsgruppe mit der Prüfung der zwei gängigsten Konvertierungsprogramme (Duden und Bertelsmann „Orthograf). Schon schwieriger zu lösen waren c) die Frage der Schulungsmöglichkeiten und d) das Problem fehlenden Problembewusstseins für einheitliche Schreibweisen.

Zu c) gab es zwar diverse Angebote kommerzieller Bildungsinstitute – das auf dieses „Zwar“ folgende „Aber“ bestand in den Konditionen. So sollten die Kosten in einem beispielhaft genannten Fall 890 DM zuzüglich Mehrwertsteuer je Teilnehmer für ein eintägiges Seminar betragen; ab dem zweiten Teilnehmer desselben Unternehmens sollte es 10 % Rabatt geben. Interessant war auch das Angebot eines so genannten Online-Schreibbüros zur professionellen Textkonvertierung für 10 DM pro Textseite.

Ich bin stolz darauf – und höre auch heute noch Lob über den Referenten –, dass es mir gelang, einen ausgewiesenen Fachmann und Praktiker für ein hausinternes Seminar zu gewinnen: Herr Dr. Bäse hat in vier Doppelstunden am 20./2l. Januar 1999 den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagskanzlei, der Fraktionen sowie des Datenschutzbeauftragten die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung nahe gebracht. Als Muster benutzte er zum einen Informationsschriften des Referats Öffentlichkeitsarbeit – und war hoch erfreut, anhand der Materialien für eine Unterrichtseinheit das klein geschriebene „du“ problematisieren zu können. Zum anderen präsentierte er eigene Materialien mit prägnant formulierten Regeln und pädagogisch wertvollem Lückentext.

Vor allem auf Wunsch der Geschäftsführer der Fraktionen, deren Mitarbeiter zur Zeit des Seminars im Landtagswahlkampf steckten, fand am 10./11. März 1999 eine Wiederholung des Seminars statt.

In Vorbereitung des Seminars war von der Arbeitsgruppe eine Entscheidung über d) zu treffen, nämlich wie die von mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gemeinsam erstellten Texte – klassisches und in unseren Kreisen geläufiges Beispiel: Plenarprotokoll – trotz der im Rahmen der Rechtschreibreform eröffneten Varianten einigermaßen aus einem Guss wirken könnten. Hier hat sich die Arbeitsgruppe, auch im Interesse einer über den Hessischen Landtag hinausgehenden Einheitlichkeit, für die Anschaffung des „Praxiswörterbuchs zur neuen Rechtschreibung“ des Duden-Verlags (ISBN 3-411-70611-2), zu 24,90 DM, ausgesprochen, aus Sparsamkeitsgründen allerdings
nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die gemeinsam an Dokumenten arbeiten.

An dieser Stelle darf ich kurz aus der Schilderung der Historie herausfallen und meinen Eindruck nach eineinviertel Jahren Arbeit mit dem „Praxiswörterbuch“ wiedergeben: Es ist nicht sonderlich konsequent, bietet in Zweifelsfällen zu wenig Hilfestellung und schafft mit der vom Duden abweichenden Silbentrennung die Willkür, die auch jedes ordentliche Textverarbeitungsprogramm für sich in Anspruch nimmt. Jedoch von den denkbaren Alternativen, entweder eine eigene umfassende Variantenliste zu erstellen oder stur nach „erste Schreibweise im Duden“ vorzugehen, erscheint mir das Praxiswörterbuch immer noch die praktikabelste.

Eine weitere Hilfe wurde vor allem von Schreibkräften begrüßt: die vom Stiefel-Verlag, Schererstr. 6, 85055 Ingolstadt, Tel. 0841/95457-0, zu 19,90 DM vertriebene Schreibtischunterlage, die auf der einen Seite ein kompaktes Wörterverzeichnis, auf der anderen Seite die Regeln mit Anwendungsbeispielen immer im Blick behalten lässt – soweit der Blick nicht durch die ätzende rosa-gelbe Farbkombination getrübt wird.

Die Prüfung der Konverter von Bertelsmann und Duden anhand verschiedener brisanter Dokumente wie des Hochschulgesetzes und des Datenschutzberichts ergab eine vergleichbare Fehlerhäufigkeit beider Programme, aber eine bessere Handhabung des Konverters von Bertelsmann. Letztlich gab dessen Preis von 19,90 DM gegenüber 98 DM für den Duden-Konverter den Ausschlag.

Inzwischen arbeitet der Stenografische und Ausschussdienst (nicht nur des früher in Ehren gehaltenen „ph“, sondern auch seines Status als Referatsgruppe verlustig; aber das ist eine andere Geschichte) mit dem „upgedateten“ Word 97, ergänzt um den Bertelsmann-Konverter „Orthograf“ und eigene Autokorrekturen der Text erfassenden Mitarbeiterinnen. Dienstspezifische Variantenfestlegungen und Handreichungen versuche ich möglichst klein zu halten; sie bestehen im Wesentlichen aus Landtags-Fachbegriffen wie Aktuelle Stunde, Dringlicher Antrag und den bei der Redaktion auffallenden Stolpersteinen.

Obwohl weder die Rechtschreibprüfung von Word noch der Konverter mit dem „Praxiswörterbuch“ synchron geht, wird eine weit gehende Einheitlichkeit in Plenar- und Ausschussprotokollen erreicht, was die Rechtschreibung und Silbentrennung angeht. Es ist sogar gelungen, der mit dem Druck des Plenar-Protokolls beauftragten und wiederum ein anderes System nutzenden auswärtigen Druckerei gewisse Trennungsregeln nahe zu bringen.

Bei der Kommasetzung – ich gebe es zu – ziehe ich die Maxime der Übersichtlichkeit einer durchgehenden Vereinheitlichung nach dem Motto „Komma immer, wo geht“ vor. Zitate werden in den Werken des Stenografischen Dienstes „abstrahiert“ wiedergegeben, d. h. in neuer Rechtschreibung ohne Rücksicht auf die Originalfassung. Eine Ausnahme gebot mir lediglich die Pietät vor der Hessischen Verfassung, in der beim Amtseid des Ministerpräsidenten sogar noch die „Todesstrafe“ konserviert ist: „Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt unparteiisch ...“

Ebenso werden Rednerkorrekturen und zu Protokoll gegebene Reden „brutalstmöglich“ in unsere Version der neuen Rechtschreibung umgesetzt. Es gab zwar einige Stimmen derer, die ihre Schreibweise nicht umstellen wollten, etwa des Landtagspräsidenten und der Wissenschaftsministerin, aber keine expliziten Beschwerden über die Wiedergabe ihrer Äußerungen. Vermutlich interessiert das auch keinen mehr.

*) Modifizierte Fassung des auf der Fachtagung des Verbandes der Parlaments- und Verhandlungsstenographen am 16. Oktober 1999 in München gehaltenen Referats.
__________________
Th. Ickler

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