Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. BDZV
Herausgeber der Deutschen Tageszeitungen
Postfach 20 50 02
53170 Bonn
An den Vorsitzenden des
Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts
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76006 Karlsruhe
8. April 1998
APy/Hp
1 BvR 164097
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
für Ihre Einladung an den BDZV, anläßlich der Verhandlung des
Bundesverfassungsgerichts am 12. Mai 1998 mündlich Stellung zu
nehmen, danken wir Ihnen.
Nach dem uns zugegangenen Fragenkatalog sind aus unserer Sicht die
Zeitungsverleger allein unter Punkt VI (wirtschaftliche Auswirkungen der
Rechtschreibreform und ihre eventuelle Rücknahme) betroffen: Unseren
Erkenntnissen zufolge bedeutet die Umsetzung der Rechtschreibreform
für die Zeitungsbranche ein Investitionsvolumen von rund fünf Millionen
Mark.
Dieser Betrag ist, mit Blick auf den Gesamtumsatz unserer Branche, nicht
allzu hoch; eine Rücknahme der Reform würde folglich keine bedeutenden
Verluste mit sich bringen. Eine Abwälzung der Kosten auf die
Verbraucher (Leser/Abonnenten) ist angesichts des immer schärfer
werdenden intermediären Wettbewerbs allerdings ausgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund sind wir zu dem Schluß gekommen, daß die
deutschen Zeitungsverleger bei der mündlichen Verhandlung zu dem von
Ihnen vorgelegten Fragenkatalog nur einen marginalen Beitrag leisten
könnten. Wir möchten deshalb auf eine eigene mündliche Stellungnahme
verzichten. Gleichwohl liegt uns daran zu betonen, daß den
Zeitungsverlegern in ihrer Gesamtheit in keiner Weise an einer
Umsetzung der Rechtschreibreform gelegen ist..
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Schulze Anja Pasquay
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