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Augst: Thesen
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Theodor Ickler
12.02.2003 09.53
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Replik auf Augsts Thesen

Replik

auf das Thesenpapier der Kommission für die deutsche Rechtschreibung

„Die Reformgegner behaupten – Richtig ist ...“

(= Vorlage für die Pressekonferenz am IDS in Mannheim vom 12.9.1997)


von Theodor Ickler (verfaßt Sept. 1997)



1. Nicht „die“ Reformgegner behaupten, daß überhaupt keine Rechtschreibreform nötig sei. Es gibt vielmehr unter den Gegnern die unterschiedlichsten Positionen in dieser Frage. Sie alle eint jedoch die Ablehnung dieser Reform, und nur darauf kommt es hier an. Kritik am geltenden Duden ist keine Zustimmung zur geplanten Neuregelung.
Die Vorstellung, durch eine Neuregelung der Rechtschreibung könne die übertriebene Wertschätzung der Rechtschreibleistung für die Schullaufbahn usw. verändert werden, ist illusorisch. Wenn infolge der Reform tatsächlich weniger Fehler unterliefen (was aber nicht zutrifft), würde man die wenigen Fehler eben um so schwerer gewichten. Die Einstellung zum Fehler ändert sich ja durch die Reform nicht – es sei denn indirekt durch das Chaos, das sie an den Schulen anrichtet.
Die Deutung der Dudennorm durch die Kommission ist weitgehend falsch. Das läßt sich schon an den beiden Paradebeispielen zeigen:
a) Es trifft nicht zu, daß bisher Auto fahren und radfahren einander gegenüberstehen. Vielmehr läßt die geltende Norm selbstverständlich auch Rad fahren zu (wie überhaupt jede Kombination aus der Bezeichnung eines Fahrzeugs und dem Verb fahren), denn hier handelt es sich um ein produktives syntaktisches Muster, das von keiner Rechtschreibnorm eingeschränkt werden kann. Es gibt lediglich die Lizenz, auch radfahren zu schreiben. Die Gründe sind hier nicht zu erörtern. – Eine ähnlich rigide und damit falsche Auslegung des Dudens kennzeichnet die gesamte Propagandaliteratur zur geplanten Neuregelung.
b) Das Beispiel Recht geben vs. recht haben ist falsch! Der geltende Duden sieht in beiden Fällen Kleinschreibung vor. Diese ist zumindest für recht haben auch nachweisbar richtig, vgl. Du weißt gar nicht, wie recht du hast; du hast ja so recht usw. – Hier ist die von der Neuregelung vorgesehene Großschreibung offenbar ungrammatisch, da es sich nicht um das gleichlautende Substantiv handeln kann: wie Recht du hast [!].
„Genau solche Ausnahmen schneidet die RS–Reform weg. Deshalb ist sie nötig!“
Genau deshalb ist sie nicht nur unnötig, sondern von Grund auf verfehlt.
(Schon dieser entlarvende Abschnitt sollte ausreichen, die Kompetenz der Kommission grundsätzlich in Frage zu stellen.)

2. Daß alle Rechtschreibgewalt vom Volke ausgeht – wie man pointiert gesagt hat – , bedeutet selbstverständlich nicht, daß sie vom „Einzelnen“ ausgeht. Damit ist vielmehr die besondere Existenzweise eines Produktes der „unsichtbaren Hand“, eines Ergebnisses „menschlichen Handelns, aber nicht menschlicher Planung“ (F. A. v. Hayek) gemeint. Die Kommission wiederholt den sophistischen Trugschluß:
„Wenn der Staat einen RS–Erlass hat, dann muss er ihn auch selbst ändern.“
Der Staat hat die Rechtschreibung nicht per Erlaß geschaffen, sondern die Geltung einer vorgegebenen Rechtschreibordnung für gewisse Lebensbereiche, vor allem die Schule, festgelegt. Er kann dies aufs neue tun – aber nur wie bisher auf der Grundlage der allgemein üblichen Rechtschreibung, nicht durch Erfindung und Verordnung völlig neuer Schreibweisen. Das betrifft nicht nur Einzelwortschreibungen, die nie ein Mensch gebraucht hat (passee, Tunfisch, Spagetti, platzieren), sondern auch und vor allem eine völlige Neuorientierung im Bereich der Getrennt– und Zusammenschreibung, der Groß– und Kleinschreibung und der Zeichensetzung. Auf allen diesen Gebieten werden die bisher geltenden, aus der Intuition der Sprachteilhaber stammenden Gründe der jeweiligen Schreibweisen durch neue ersetzt. (Den Nachweis habe ich in anderen Schriften geführt.) Die Neuregelung bedeutet daher unabhängig von der Zahl der Änderungen einen wesentlichen, nicht durch die Sprachgemeinschaft legitimierten Eingriff in die Grundlagen der deutschen Orthographie.

3. Daß man die alten Texte aufgrund der Reform nicht mehr lesen könne, hat kein Reformkritiker behauptet. Die Geringfügigkeit der Reform („0,05% aller fortlaufenden Wörter“) läßt sich auch als Einwand gegen die Reform deuten: Wie kann es bei so geringen Änderungen zu nennenswerten, den Aufwand lohnenden Erleichterungen kommen? Es kommt hinzu, daß die Änderungen teilweise ganz entlegene, für Schüler irrelevante Wörter wie behende, Greuel, Wächte, Känguruh, Zierat, Bonbonniere usw. betreffen, während Tausende von bekannten Stolpersteinen wie verwandt, weismachen, Brillant, Feuilleton, daß (künftig dass) usw. ausgespart bleiben.
Natürlich sollen die Schüler lernen – und sie erfahren es ohnehin bald genug – , daß früher anders geschrieben wurde. Es ist aber pädagogisch indiskutabel, in den Sprachbüchern ständig unterschiedliche Rechtschreibungen nebeneinander zu präsentieren, wie es neuerdings der Fall ist. Die „Veränderbarkeit“ (ein Hochwertwort aus der Zeit der hessischen Rahmenrichtlinien) kann man nicht auf Schritt und Tritt hervorheben, ohne die Ausbildung sicherer Gewohnheiten nachhaltig zu verhindern.

4. Warum soll es ein „besonders schlimmes Argument“ sein, daß die Reform sich wegen ihres geringen Umfangs nicht lohne? Die früheren, übrigens weitgehend von denselben Reformern vorgelegten Reformpläne verhindert zu haben, ist doch keine Sünde, deren man sich nun zu schämen habe. Oder soll hier denjenigen ein nachträglicher Tritt versetzt werden, die im vielgerühmten demokratischen Verfahren der Anhörung (Mai 1993) ihre abweichende Meinung zur Geltung brachten und schließlich die Kleinschreibung und manches andere verhindert haben? Daß die Kommission etwas anderes wollte und nicht durchsetzen konnte, scheint sie immer noch nicht verwunden zu haben.
Daß die Stammschreibung nur scheinbar verstärkt, in Wirklichkeit aber durch falsche Regeln eine irreführende Verallgemeinerung des Stammprinzips suggeriert wird, habe ich andernorts bewiesen.
Der Schlußsatz, die Reform mache deutlich, „dass eine Reform trotz staatlicher Normierung dennoch möglich ist“, ist unverständlich. An die Stelle der steten Fortbildung durch die Sprachgemeinschaft selbst (und den nachträglich registrierenden Duden) tritt nach den Plänen der Kommission nun allerdings eine abrupte Reform, aber sie ist nicht trotz, sondern wegen der staatlichen Normierung möglich. Denn ohne staatliche Gewalt wäre sie völlig indiskutabel.

5. Die Reform bedeutet in der Tat eine umfassende Beseitigung von Differenzierungen. Das ist von vielen Seiten aufs gründlichste nachgewiesen worden. Die Kommission will wissen, was der Unterschied zwischen stehen lassen und stehenlassen ist? Das läßt sich leicht erklären, zumal es eine ganze Gruppe von sogenannten Positionsverben in Kombination mit lassen und bleiben betrifft. Stehen bleiben bedeutet „weiterhin stehen“, stehenbleiben bedeutet „zum Stehen kommen“. Stehen lassen/stehenlassen ist jeweils das Kausativ dazu. Das ist ein Teil eines kleinen Subsystems der deutschen Sprache, wie jeder Grammatiker weiß. Die Reformer führen diesen Fall oft und gern an, es ist ein weiteres Paradebeispiel und beweist doch nur aufs neue ihre verstörende Inkompetenz.
Zugegeben, daß nicht jeder diese Unterscheidungen zu handhaben weiß – aber muß man sie deshalb für alle beseitigen (durch erzwungene Getrenntschreibung, wie geplant)? Daß außerhalb von Schulen und Behörden jeder schreiben kann, wie er will, hilft hier übrigens gar nichts: Wenn man in Zukunft stehenlassen schreibt, macht man einfach einen Fehler und trifft nicht etwa eine persönliche Unterscheidung, denn diese wird es nicht mehr geben, weil niemand sie gelernt hat.

6. Die Rechtschreibreform beseitigt in der Tat unzählige Wörter aus der Schriftsprache. Daß es auch mit einer derart reduzierten Sprache möglich bleiben wird, alles auszudrücken, versteht sich von selbst. Auch Taubstumme können alles ausdrücken, aber ihr Zustand ist deshalb nicht minder beklagenswert.
Die Tilgung von Wörtern zeigt sich nicht an den Gewohnheitsgefügen wie sitzenbleiben, von denen gerade die Kritik gezeigt hat, daß sie keine Zusammensetzungen und daher auch keine Wörter sind, sondern bloße Zusammenschreibungen. (Ich selbst war es, der die Reformer auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht und ihre falsche Anwendung des Begriffs „Zusammensetzung“ auf die Verbzusatzkonstruktionen beanstandet hat. Vgl. meine Schrift „Die Rechtschreibreform auf dem Prüfstand“ und meine anderen Arbeiten zur Rechtschreibreform. In ihrer neuesten Arbeit vermeiden Augst und Schaeder es bereits, hier von Zusammensetzungen zu sprechen.) – Die Kommission vermeidet es, auf die wirklich schlagenden Fälle einzugehen, also auf die Beseitigung nachweislich echter Zusammensetzungen wie aufsehenerregend, tiefschürfend usw. Sie versucht auch gar nicht erst, die Tilgung von sogenannt, Handvoll usw. zu rechtfertigen. Auch die erzwungene Großschreibung von Wörtern wie feind, leid (tun) usw. kann man als Wortvernichtung bezeichnen, da die der Großschreibung implizite Behauptung, es handele sich um die gleichlautenden Substantive, objektiv unrichtig ist.

7. Die Zahl der Abweichungen zwischen den Wörterbüchern ist sehr groß, aber nicht genau zu bestimmen, weil es unterschiedliche Zählweisen und vor allem eine ständige, umfassende Angleichung des Bertelsmann–Wörterbuchs an den Duden gibt, so daß man je nach gewählter Auflage zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt. Die Zahl von 8000 Abweichungen stammt aus dem Kreise der Kommission; deren Mitglied P. Eisenberg hat sie mehrfach genannt. Bezogen auf die meistverkaufte erste Auflage des Bertelsmann (samt Nachauflagen) dürfte sie zutreffen. Augst selbst hat für den Buchstaben F rund 35 klärungsbedürftige Abweichungen festgestellt. Das macht hochgerechnet 1000 für das gesamte Wörterbuch, hinzu kommen 7000 abweichende Trennungsfälle. Zumindest die Größenordnung dürfte stimmen. Andernfalls wäre ja auch die von der KMK angeforderte Liste der Zweifelsfälle längst erstellt. Und überhaupt: Warum braucht die Kommission so lange, bis alles geklärt ist, warum kündigt sie erst am 12. September 1997 eine erste Tranche Klärungen bis zum Jahresende an? (Gleichzeitig bekunden die Mitglieder Eisenberg und Munske, daß sie eine Klärung sogar bis zum August 1998 für völlig illusorisch halten. In einem vorgedruckten Standardbrief der Kommission an Ratsuchende heißt es übrigens, daß nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung in Wien Änderungen am Regelwerk „vorerst grundsätzlich nicht mehr möglich“ sind ...)
Daß es auch bisher widersprüchliche Einträge in den Wörterbüchern gab, ist grundsätzlich anders zu beurteilen. Wenn durch staatlichen Erlaß der Duden verbindlich war, dann war eben der abweichende Eintrag bei Knaur falsch. Jetzt aber sollen alle Wörterbücher, die sich auf das Regelwerk zu stützen behaupten, gleichermaßen richtig sein. Daher die Nöte der Lehrer, die nicht wissen, woran sie sich halten sollen. Übrigens zeigt das offizielle Österreichische Wörterbuch, ein Jahr später erschienen und von maßgeblichen Reformern mitverfaßt, wiederum andere Schreibungen als Duden, Bertelsmann und die vielen anderen Wörterbücher.

8. Daß jeder außerhalb der Schulen und Behörden schreiben kann, wie er will, ist formal richtig, in Wirklichkeit aber Augenwischerei. In den Schulen lernen die Kinder, wie man schreibt. Das gilt auch in der Umkehrung: Geschrieben wird, wie man es in der Schule lernt. Daß jemand, der sich nicht an die Neuregelung hält, nicht falsch, sondern „traditionell“ schreibe, ist ein schlechter Scherz. Man kann ja einmal versuchen, in einem Bewerbungsschreiben „traditionell“ zu schreiben ...
Die geltende, von der gesamten Sprachgemeinschaft erarbeitete und akzeptierte Rechtschreibung wird zur Zeit Hunderttausenden von Schülern vorenthalten. Es ist eine Tatsache, daß der Staat erstmals nicht mehr einen Rechtschreibunterricht erteilt, der auf das in der Gesellschaft Übliche vorbereitet, sondern umgekehrt die gesellschaftlich akzeptierten Normen auf dem Weg über die Schule verändern will – ein allgemein volkspädagogisches Unternehmen, das die Frage aufwirft, was das Volk, was auch nur die zum Umlernen gezwungenen Behördenmitarbeiter eigentlich davon haben. Darauf bleiben die Reformbetreiber bisher jede Antwort schuldig.

9. Hier wird der Bevölkerung ein Entscheidungsspielraum zugestanden, allerdings nur am Beispiel zugelassener Varianten. Anstößig sind aber gerade die unzähligen variantenlosen Neuschreibungen wie Stängel, Zierrat, Leid tun usw., die bezeichnenderweise zugleich die Fälle größter Willkür sind.

10. Daß die Öffentlichkeit Zeit und Gelegenheit gehabt habe, sich über die Reformpläne zu informieren, trifft nicht zu. Abgesehen davon, daß die heute geplante Reform bei weitem nicht mit den früheren Plänen übereinstimmt, genügt es, an die Äußerung eines maßgeblichen Verfechters der Reform zu erinnern. Auf die Frage „Wissen denn die Deutschen in etwa, was auf sie zukommt?“ antwortete Kultusminister Zehetmair:
„Nein, überhaupt nicht. Die breite Öffentlichkeit ist so gut wie gar nicht informiert. Deshalb werden viele erschrecken, wenn es nun zu einer Reform kommt, und zwar auch dann, wenn noch einiges geändert wird. Viele haben gar nicht mehr an eine Reform geglaubt, nachdem seit fast hundert Jahren alle Vorschläge gescheitert sind. Man wird uns, die Kultusminister, fragen: Was habt ihr denn da angestellt? Es wird große Aufregung und viel Streit, sogar erbitterten Streit geben, und es würde mich nicht wundern, wenn er mit der Schärfe von Glaubenskämpfen ausgetragen würde.“ („Der Spiegel“ vom 11.9.1995)
Auch H. H. Munske, seinerzeit Mitglied des Internationalen Arbeitskreises, bedauert, daß nach den Wiener Beschlüssen keine Diskussion mehr geführt und die Vorlaufphase bis 1998 nicht zur Erprobung und Korrektur genutzt wurde.
Die millionenfache Verbreitung von irreführend vereinfachten Darstellungen (wie im „Sprachreport“ oder in Zeitungsbeilagen) bestätigt eher den Vorwuf der Desinformation. In den vom IDS vorbereiteten Beilagen der „Woche“ und „Hörzu“ beispielsweise sind gerade die umstrittensten Wortgruppen (mit hoch–, wieder– und wohl–) in äußerst auffälliger Weise weggelassen! Von den überaus komplizierten neuen Kommaregeln gibt keine dieser Werbeschriften auch nur annähernd eine zutreffende Vorstellung.

11. Die meisten Kritiker wollen kein Gesetz zur Rechtschreibreform, sondern bestreiten lediglich die Befugnis der Kultusminister, eine solche Reform per Erlaß einzuführen, da es sich nicht um eine bloße Lehrplanänderung mit Wirkungen allein auf die Schule, sondern de facto um einen Eingriff in die Gewohnheiten der gesamten Gesellschaft handelt. Wenn schon, dann sollte der Bundestag nicht die Rechtschreibung regeln, sondern die Unzulässigkeit eines solchen Eingriffs feststellen und/oder die geplante Schreibveränderung für seinen Zuständigkeitsbereich ablehnen.

12. Der Verband der Schulbuchverlage, der sich entschieden für die weitere Durchsetzung der Reform ausspricht und alle Bundestagsabgeordneten in diesem Sinne zu beeinflussen versucht hat, läßt durch seinen Geschäftsführer mitteilen: „Wenn man hochrechnet, was da insgesamt bereits ausgegeben wurde, kommt man auf Milliarden-Investitionen.“ (Die Zeit vom 7. 8. 1997: „Teure Ignoranz“) Damit sind erstmals die von den Reformkritikern genannten Zahlen auch aus dem Munde der Befürworter bestätigt worden. Welche Kosten in der Privatwirtschaft und in Privathaushalten anfallen, läßt sich nur grob abschätzen. Der Rekord-Umsatzzuwachs des Langenscheidt-Konzerns durch den neuen Rechtschreibduden ging durch die Presse. Diese Umsatzsteigerungen sind mit der normalen Ersatzbeschaffung nicht zu vergleichen. Ähnliches gilt in anderen Bereichen. Die Schulen können zwar nicht mehr Geld ausgeben als bisher, sie müssen aber de facto und zum Teil auch aufgrund von Erlassen in gewissen Bereichen seit dem Sommer 1996 ausschließlich mit umgestellten Schulbüchern arbeiten. Andere Anschaffungen werden zurückgestellt. Das sind ebenfalls versteckte Mehrkosten. Das Milliardengeschäft mit der Rechtschreibreform (an dem übrigens mehrere Kommissionsmitglieder mitverdienen!) kostet auch den Staat erhebliche Steuerausfälle, da die Umstellungskosten der Verlage, Umschulungs- und Anschaffungskosten selbstverständlich abzugsfähig sind.

–––

Fazit: Die Thesen sind Teil einer großangelegten Irreführungskampagne, die von der Kommission für die deutsche Rechtschreibung, ihren politischen Auftraggebern sowie weiteren interessierten Kreisen inszeniert wird, um das unvermeidliche Scheitern der Rechtschreibreform hinauszuzögern.
__________________
Th. Ickler

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Theodor Ickler
12.02.2003 07.57
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Augst: Thesen

Institut für deutsche Sprache:

Die Gegner der Neuregelung behaupten – Richtig ist ...

Zwölf Behauptungen zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
und was davon zu halten ist

von Gerhard Augst

(auch als Vorlage für die Pressekonferenz am IDS in Mannheim vom 12.9.1997 unter dem Titel „Die Reformgegner behaupten – Richtig ist ...“ )


1.Die Gegner der Neuregelung behaupten: Die Neuregelung der deutschen
Rechtschreibung ist nicht nötig.
Richtig ist: Die Rechtschreibung ist für den beruflichen Werdegang vieler Menschen
wichtig. Der Rechtschreibunterricht begleitet vor allem die Schullaufbahn (Hauptschule,
Realschule, Gymnasium). Im Rahmen vieler Prüfungen für eine Lehrstelle werden Diktate
geschrieben. Auch nimmt die Zahl der Berufe zu, in denen geschrieben wird. Aber viele
Menschen können nicht r i c h t i g schreiben. Man schätzt ihre Zahl im deutschen
Sprachraum auf ca. 60 % der Bevölkerung. Sie vermeiden das Schreiben, um sich nicht zu
blamieren; denn eine gute Rechtschreibung gilt vielen sogar als Ausweis von Intelligenz.
Man könnte mehr üben, aber die Möglichkeiten der Schule sind ausgereizt. Außerdem ist
vieles an der Rechtschreibung ungeregelt und damit extrem lernfeindlich. Wenn es heißt:
Auto fahren, aber radfahren oder jemandem Recht geben, aber recht haben, so ist das
logisch nicht zu erfassen.1 Genau solche Ausnahmen schneidet die Neuregelung der
Rechtschreibung weg. Deshalb ist sie nötig! Schon 1876 hat man dazu einen ersten Versuch
gemacht.

2.Die Gegner der Neuregelung behaupten: „Alle Rechtschreibgewalt geht vom Volke
aus.“ Veränderungen ergeben sich von selbst, sie können nicht verordnet werden.
Richtig ist: Die Deutschsprechenden haben allein die Gewalt über ihre S p r a c h e. Aber
dies trifft nur sehr eingeschränkt für die R e c h t s c h r e i b u n g zu. Mit der Entwicklung
des Buchdruckes war die Rechtschreibung mehr und mehr geregelt worden. Seit Einführung
der allgemeinen Schulpflicht (etwa ab 1850) haben Lehrer für ihren Schulbereich
begonnen, die Rechtschreibung zu vereinheitlichen. Schließlich haben 1902 alle
deutschsprachigen Staaten eine Verordnung zur einheitlichen Schreibung für alle
Deutschsprechenden erlassen. Der Einzelne kann sich beim Schreiben daher nicht auf
s e i n e Rechtschreibgewalt verlassen. Denn: Die r i c h t i g e Schreibung steht ja im
DUDEN. So etwas gibt es in keinem anderen Bereich der Sprache! Wenn der Staat einen
Erlass zur Rechtschreibung herausgegeben hat, dann muss er diesen auch selbst ändern.

3.Die Gegner der Neuregelung behaupten: Die Neuregelung der deutschen
Rechtschreibung führt zu einem Kulturbruch. Man kann die alten Texte nicht mehr
lesen. Wenn darüber hinaus viele Schriftsteller verlangen, in alter Rechtschreibung
gedruckt zu werden, dann führt das zu einem Chaos in den Schulbüchern.
Richtig ist: Wenn ohne die s-Schreibung nur 0,05 % aller Wörter im fortlaufenden Text
geändert sind, so kann das unmöglich das Lesen beeinträchtigen oder vom Lesen alter
Texte abschrecken. Außerdem: Bedeutende Texte aus früheren Jahrhunderten, z. B. von
Philosophen und Dichtern, wurden und werden in den Neuausgaben der jeweiligen
neuesten Rechtschreibung angeglichen. Es sei denn, rechtschreibliche Besonderheiten
gehören zur künstlerischen Gestaltung wie etwa die Kommasetzung bei Heinrich von
Kleist, die Kleinschreibung bei Stefan George oder bei Hans Magnus Enzensberger. Und
was die Schulbücher angeht: Bis zum Jahr 2005 gelten ohnehin die alte und neue
Rechtschreibung nebeneinander, aber auch darüber hinaus werden viele Menschen noch
lange nach den alten Regeln schreiben und es wird weiterhin Bücher in alter
Rechtschreibung geben. Die Lesenden sind somit „zweisprachig“. Texte in alter und neuer
Rechtschreibung bereiten deshalb auch Schülerinnen und Schülern keine Probleme. Das
Nebeneinander zeigt außerdem die Veränderbarkeit und die kulturelle Gebundenheit der
Rechtschreibung.

4.Die Gegner der Neuregelung behaupten: Wenn so wenige Wörter sich ändern, wie die
Befürworter sagen, dann kann man die Neuregelung ja gleich sein lassen.
Richtig ist: Das ist ein bemerkenswert irreführendes Argument. Denn diejenigen, die es
vorbringen, sind meist auch diejenigen, die weitergehende Änderungen verhindert haben, z.
B. die Kleinschreibung der Substantive. Die Neuregelung ist in ihrer Wirkung jedoch
größer, als die Anzahl der Veränderungen vermuten lässt. Es werden viele Ausnahmen und
Ausnahmen von Ausnahmen beseitigt. Das stärkt, wie alle Lehrenden wissen, die zentralen
Regeln und macht die Rechtschreibung besser lernbar und beherrschbar. Ein Kind, das
nummerieren wegen Nummer mit zwei m schreibt, hat jetzt Recht. Zugleich wird die
zukünftige Anwendung der Stammschreibung gestärkt: „Einmal so, immer so!“ Außerdem
macht die Neuregelung der Rechtschreibung deutlich, dass eine Reform trotz staatlicher
Normierung möglich ist.

5.Die Gegner der Neuregelung behaupten: Die Neuregelung der deutschen
Rechtschreibung nimmt nur den Standpunkt des Schreibenden wahr und vernachlässigt
den Lesenden.
Richtig ist: Der Schreibende schreibt für den Lesenden. Die Anstrengung des
Schreibenden und des Lesenden müssen aber zu einem gerechten Ausgleich gebracht
werden. Die Forderung „Größte Einfachheit für den Schreibenden“ ist ebenso falsch wie
die Forderung „Größte Einfachheit für den Lesenden“. Die Rechtschreibung ist nur der
optisch wahrnehmbare Teil der Standardsprache. Das Verstehen des Lesenden stützt sich
auch auf Wortwahl und Satzbau. Vor allem steuert der Sinnzusammenhang das Verstehen.
Er ist das Allerwichtigste! Manchmal kann man auch bezweifeln, dass die Lesenden den
optischen Unterschied überhaupt nutzen können, z. B. stehen lassen, aber stehenlassen.
Was bedeutet was?

6.Die Gegner der Neuregelung behaupten: Die Neuregelung der deutschen
Rechtschreibung tilgt Wörter aus der Sprache.
Richtig ist: Die Bedeutung hängt nicht allein am Wort: jemandem einen Korb geben kann
konkret oder übertragen gemeint sein. Dasselbe gilt für sitzen bleiben. Die übertragene
Bedeutung hängt jedoch nicht an der Zusammenschreibung, wie die Umstellung er bleibt
sitzen zeigt. Also: Es geht zwar die Zusammenschreibung verloren, nicht aber die
Möglichkeit, diesen Sachverhalt durch sitzen bleiben auszudrücken; und darauf kommt es
an!

7.Die Gegner der Neuregelung behaupten: Es gibt 8.000 Abweichungen in den
Wörterbüchern; das zeigt, wie schlecht die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
ist.
Richtig ist: Diese Zahl ist absolut aus der Luft gegriffen. Zuerst haben die Gegner der
Neuregelung 1.000 Abweichungen genannt, dann etliche tausend, dann 10.000, schließlich
16.000. In der Zwischenzeit haben sie sich auf das arithmetische Mittel von 8.000
eingependelt. Eine seriöse Untersuchung zum Buchstaben H bei BERTELSMANN und
DUDEN hat erbracht, dass es dort 35 Abweichungen gibt, von denen allein 16 auf die
Trennung von Fremdwörtern entfallen. Nur vier Fälle gibt es darunter, die die Kommission
nochmals besprechen muss, z. B. Hundertjähriger Kalender oder hundertjähriger
Kalender. Nebenbei: Der Vergleich des alten DUDENs mit dem alten BERTELSMANN
erbrachte 29 Abweichungen. Die 40-jährige Monopolstellung des DUDENs hat den
falschen Glauben geweckt, dass Wörterbücher 100%ig übereinstimmen müssen. Das kann
gar nicht sein, weil sich die Sprache und mit ihr auch die Rechtschreibung verändert; das
eine Wörterbuch notiert solche Veränderungen etwas früher, das andere später. So hat der
KNAUR schon 1992 Helikop-ter getrennt, was durch das amtliche Regelwerk von 1902
bereits möglich war und nun wieder erlaubt ist.

8.Die Gegner der Neuregelung behaupten: Spätestens im Jahr 2005 müssen sich alle
Deutschsprechenden umstellen.
Richtig ist: Die amtlichen Rechtschreibregeln sind nur für Schulen und Behörden bindend.
Sonst kann jeder schreiben, wie er will und wie er denkt, dass er verstanden wird. Das
war bisher auch schon so. Jeder, der will, kann also bis an sein Lebensende die alte
Rechtschreibung verwenden. Das Bundesverfassungsgericht hat mit aller Klarheit darauf
hingewiesen: Wer noch die alte Rechtschreibung schreibt, schreibt nicht falsch, sondern
„traditionell“.

9.Die Gegner der Neuregelung behaupten: Die Erwachsenen werden zur neuen
Rechtschreibung gezwungen.
Richtig ist: Von der neuen Rechtschreibregelung wird eine Vorbildfunktion ausgehen.
Aber wie die Erwachsenen außerhalb der Schule und der Behörden die Neuregelung der
deutschen Rechtschreibung aufnehmen, wird sich erst zeigen. Wenn ein Vorschlag, z. B. die
Eindeutschung von Portemonnaie zu Portmonee, sich überhaupt nicht durchsetzt, wird die
Kommission ihn nach einigen Jahren wieder tilgen. So war es auch bisher. Die Vorschläge
des DUDENs, Scheff für Chef, Kautsch für Couch, Schi für Ski zu schreiben, haben sich
nicht durchgesetzt. Sie sind daher im amtlichen Wörterverzeichnis nicht mehr aufgeführt.
Ebenso muss sich erst zeigen, was die Schreibgemeinschaft mit dem stilistischen Komma
beim Infinitiv anfängt. Nimmt sie es an oder nicht? Welche Stilregeln wird sie ausbilden?
Von Zwang kann also keine Rede sein. Die Schule setzt die Neuregelung der deutschen
Rechtschreibung in die Praxis um. Was aber die Schreibgemeinschaft nicht annimmt, wird
die Schule wieder aus ihrem Lehrplan streichen. So war es auch nach dem Erlass von
1902.

10.Die Gegner der Neuregelung behaupten: Die Neuregelung der deutschen
Rechtschreibung wurde von einer kleinen Gruppe im Geheimen ausgearbeitet. Niemand
wurde gefragt.
Richtig ist: 1988 erteilte die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland (KMK) einen Auftrag an eine 15-köpfige Arbeitsgruppe am
Institut für deutsche Sprache in Mannheim, der Wissenschaftler aus dem gesamten
Bundesgebiet angehörten. Ähnliche Expertengruppen bestanden auch in Österreich, der
Schweiz und bis 1990 auch in der DDR. Die KMK bildete 1991 eine Fachbeamtengruppe
mit je einem Mitglied aus jedem Bundesland. Derartige Gremien gab es auch in Österreich
und in der Schweiz. Der mehrfach überarbeitete und immer wieder auch in Buchform
(1988, 1989, 1992) vorgelegte gemeinsame wissenschaftliche Vorschlag wurde in seiner
letzten Fassung in Deutschland etwa 50 mit Sprache befassten Verbänden zur Prüfung
zugeschickt. Es gingen 28 schriftliche Antworten ein. Danach fand ein eintägiges Hearing
in Bonn statt; 30 Verbände folgten der Einladung. Ähnliche Verfahren liefen in Österreich
und in der Schweiz. Im November 1994 einigten sich Wissenschaftler und Fachbeamte auf
einen nochmals überarbeiteten Text („3. Wiener Gespräche“). Nachdem die Regierungen
der Schweiz und Österreichs ihre Zustimmung bereits gegeben hatten, stimmten auch in
Deutschland die Kultusminister (Dezember 1995), das Bundeskabinett (Januar 1996) und
die Ministerpräsidenten (März 1996) dem neuen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung
zu. Die Diskussionen, die seit 1988 in der Öffentlichkeit geführt worden sind, hat H. Zabel
in zwei Bänden (1989 und 1996) dokumentiert.

11.Die Gegner der Neuregelung behaupten: Die Neuregelung der deutschen
Rechtschreibung kann nicht durch eine Verordnung, sondern nur durch ein Gesetz
eingeführt werden.
Richtig ist: Die KMK und der Bundesinnenminister – und ebenso die Regierungen in
Österreich und in der Schweiz – haben die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
durch eine Verordnung eingeführt und folgten damit bisheriger Praxis. Im Kaiserreich
wurden ab 1879 in allen deutschen Staaten solche Erlasse herausgegeben, 1902 schließlich
für das ganze deutsche Sprachgebiet. Aber auch in der Weimarer Republik wurde so
verfahren, wie eine Verordnung von 1928 zeigt. In der Bundesrepublik bestätigte die KMK
die Verordnung von 1902 mehrmals (1955 und 1972) und bestimmte – ebenfalls durch
Verordnung – 1955 den DUDEN als Bezugswörterbuch für Zweifelsfälle. Außerdem
berührt diese formale Seite nicht die Inhalte der Neuregelung. Wenn das
Bundesverfassungsgericht ein Gesetz oder einen Staatsvertrag verlangen sollte, dann
werden Bund und/oder Länder ein solches Gesetz oder einen Staatsvertrag beschließen.

12.Die Gegner der Neuregelung behaupten: Die Neuregelung der deutschen
Rechtschreibung kostet Milliarden. Leider hat die Ständige Konferenz der
Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) noch keine
seriöse Berechnung der Kosten vorgelegt.
Richtig ist: Wenn die KMK die Kosten noch nicht seriös berechnet hat, dann ist die
Angabe von „Milliarden“ auch nicht seriös. Die KMK hat alles getan, um die Kosten so
gering wie möglich zu halten:
Sie hat einen Übergangszeitraum von 10 Jahren festgesetzt, um es zu ermöglichen, die
alten Schulbücher „aufzubrauchen“. Die meisten Schulbücher werden nach fünf bis
sechs Jahren ohnehin durch neue ersetzt.
Sie hat den Einführungstermin von 1997 auf 1998 verschoben, um den Verlagen eine
Vorlaufzeit zu geben und den Schulen eine sinnvolle Kalkulation zu ermöglichen. Die
Schulen haben nachweislich 1995 und 1996 mehr Physik- und Erdkundebücher, 1997
aber mehr Deutschbücher gekauft. Sie konnten also kostenbewusst verfahren.
Sie hat neue Schulbücher ab 1997 nur noch in neuer Rechtschreibung zugelassen. Die
Kosten für Schulbücher liegen in Hessen 1997 um 3 % bis 5 % höher als im Vorjahr.
Diese jährliche Preissteigerungsrate ist seit 1990 festzustellen. Den Schulen sind also
keine besonderen Kosten durch die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
entstanden.
Wörterbücher erscheinen etwa alle fünf Jahre in neuer Auflage. So liegen von 1880 bis
1991 21 DUDEN-Auflagen vor. 1996/1997 wäre ohnehin eine neue Auflage erschienen.
Nach seriösen Schätzungen wurden im deutschen Sprachgebiet innerhalb eines
Auflagenzeitraumes von fünf Jahren (1991 bis 1996) ca. 5 Millionen
DUDEN-Rechtschreibwörterbücher verkauft, hinzu kamen ca. 1 Million
Rechtschreibwörterbücher von anderen Verlagen (BERTELSMANN, WAHRIG, KNAUR,
MACKENSEN, Taschenbücher usw.). Die jetzt gekauften Rechtschreibwörterbücher
betreffen also im Wesentlichen den Ergänzungs- und normalen Erneuerungsbedarf,
wenngleich für manche Kunden die Anschaffung eines neuen Wörterbuches auch durch die
Neuregelung motiviert gewesen sein mag. Im Übrigen ist festzuhalten: Die Ausgaben für
die Schulbücher und die Rechtschreibwörterbücher sind gemacht. Eine Rücknahme der
beschlossenen Neuregelung lässt diese Kosten nicht nur unsinnig werden, sondern erfordert
darüber hinaus neue Mittel für die Rückumstellung. Die Schulbuchverlage würden
zumindest für die Neuzulassung vom Staat Ersatzansprüche stellen. Ebenso könnten
Österreich und die Schweiz ihre Kosten für die Umstellung von Deutschland einfordern.

Institut für deutsche Sprache, Mannheim
Webmaster


Letzte Änderung: 20. Oktober 1997
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Th. Ickler

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