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Petition der Schweizer Rechtswissenschaftler
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gestur
15.03.2004 19.32
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Entschuldigt wegen eigener Dummheit?

Können sich die Erfinder der Rechtschreibreform auf ihre Dummheit berufen, wegen der sie die zahlreichen und wiederholten Einwände der übrigen Wissenschaft nicht verstanden und daher nicht berücksichtigt haben? Wer es nicht besser weiß, lügt nicht. Dummheit äußert sich bekanntlich in Arroganz und Rechthaberei. Sehr kluge Leute sind immer bereit, über möglicherweise berechtigte Einwände zu diskutieren.

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Detlef Lindenthal
15.03.2004 17.20
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Kurze Beine usw.


gestur schrieb::
Lügen ist nicht strafbar.
Ja, gemäß StGB, außer unter Eid (Verbrechen, mindestens 1 Jahr Gitterluft), strafbar sind auch falsche Anschuldigung usw.
Auch außerhalb des StGB gibt es Strafen, etwa im Soldatengesetz, in den Steuergesetzen, im Seerecht, und auch die Ordnungswidrigkeitsknöllchen werden von vielen Menschen als Strafe empfunden.

Wenn einem Verantwortungsträger vorgeworfen werden kann, daß er gelogen hat, so wird allein dies schon eine sehr schwere Belastung für ihn, die durchaus eine Strafe bedeutet. Insofern möchte ich behaupten, daß unter anständigen Menschen das Lügen durchaus bestraft wird.

Hatte ich Euch eigentlich schon erzählt, daß der neue Bundespräsident sich gegen Wörterverbote und für Kommasetzungsunterricht in den Schulen ausgesprochen hat? Siehste.

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margel
15.03.2004 17.18
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Falsch Zeugnis

Die Passage mit dem „Vermögensvorteil“ hatte ich natürlich bewußt weggelassen – obwohl man da vielleicht auch nicht so falsch liegt, wenn man bedenkt, wer alles finanziell von der Reform profitiert hat. Interessant ist noch §153 StGB:“Falsche uneidliche Aussage“. Da sind nicht nur Zeugen, sondern auch Sachverständige betroffen...

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gestur
15.03.2004 16.26
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Betrug nach § 263 - 265 StGB

setzt die Absicht voraus, sich oder einem Dritten eine rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Lügen ist nicht strafbar. Es ist daher leichter zu beweisen, daß jemand ein Lügner ist, als daß er ein Betrüger ist.

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margel
15.03.2004 16.02
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Lug und Trug

Wenn ein Reformer „Quäntchen“ vorschreibt und es von „Quantum“ oder „Quant“ ableitet, so ist das in meinen Augen weniger eine Lüge als ein Betrug. Die neue Rechtschreibung ist, soweit sie etymologisch und grammatikalisch Falsches lehrt und entdifferenzierend wirkt, sowieso ein Betrug ("...Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen...“) an der bildungsbedürftigen und bildungsberechtigten Jugend.

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gestur
15.03.2004 12.31
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Offen sichtbare Lügen können nicht gelehrt werden

Auch in Schulfächern wie „Ethik“, „Werte und Normen“ und „Religion“ können keine offensichtlichen Lügen gelehrt werden. Das war vielleicht in der DDR in Fächern wie „Dialektischer Materialismus“ möglich. Ersetzen wir also den Begriff „wissenschaftlich unhaltbar“ durch „offensichtliche Lügen“. Um die aufrechtzuerhalten, fehlt noch das „Wahrheitsministerium“.

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margel
15.03.2004 06.21
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Unangreifbar, unkorrigierbar, unbelehrbar

War die Rechtschreibung bis zu ihrer „Reformierung“ ein wissenschaftlich begründbarer Unterrichtsgegenstand, so ist sie jetzt eine dogmatisch geprägte Glaubenslehre. Damit steht sie in einer Reihe mit Fächern wie „Werte und Normen“ oder „Religion“. Wenn man hier etwas kritisieren oder ändern will, helfen Verweise auf Widersprüche zu wissenschaftlichen Erkenntnissen wenig. Man kann die Glaubensgefolgschaft verweigern und sich dabei auch auf bestimmte grundgesetzlich garantierte Freiheiten berufen. Den vor dem BVG klagenden Eltern hat das leider nichts genützt. Im übrigen ist es unerheblich, ob diese Doktrin durch bloße Verordnung oder auf gut demokratischem Wege etabliert wurde. Wenn ein Kultusminister wider besseres Wissen bestimmt, es müsse „Quäntchen“ heißen, so hilft nur Verweigerung, nicht aber der Versuch einer Widerlegung.

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gestur
14.03.2004 10.08
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Elternrechte

Die Eltern haben das Recht, daß ihre Kinder in der Schule Kenntnisse erwerben, die dem Stand der Wissenschaft ent- und nicht widersprechen.
Die neuen Rechtschreibregeln entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft, das wurde wiederholt bewiesen.
Die neuen Regeln beschreiben nicht den Zustand der Schriftsprache, sondern sollen diese verändern.
Die Wissenschaft hat nur die Aufgabe, die Sprache zu erforschen, zu erklären und zu beschreiben.
Eingriffe in die Schriftsprache z. B. durch Wortzertrümmerungen, sind nicht Aufgabe der Sprachwissenschaft.
Wenn der Staat glaubt, die Schriftsprache verändern zu müssen, darf er das nur im Rahmen der üblichen demokratischen Spielregeln und nicht durch Verordnungen tun.
Es geht nicht um eine andere Schreibweise der Wörter, sondern um Abschaffung von Wörtern, weil die andere Schreibweise die Bedeutung verändert.

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Theodor Ickler
14.03.2004 03.42
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Grundrechte

Zur Erinnerung:
„Diskutiert wurde in den letzten Wochen, ob die Rechtschreibreform durch einen Beschluß der Kultusministerkonferenz umgesetzt werden kann oder ob hierfür eine gesetzliche Regelung zu erfolgen hat. Auslöser war eine juristische Dissertation, die zu der Auffassung gelangte, eine Neuregelung der Rechtschreibung tangiere letztlich Grundrechte und bedürfe daher der Gesetzesform. Ich habe den Sachverhalt prüfen lassen und meine, daß diese Auffassung doch etwas zu weit geht. Das Erlernen einer bestimmten Schreibweise unterliegt nicht dem Erziehungsrecht der Eltern, denn die Eigenheiten der Sprache entwickeln sich unabhängig davon und folgen auch nicht bestimmten Erziehungsvorstellungen. Mit andern Worten: Es geht um Schreibkonventionen, die angepaßt werden sollen, nicht um Erziehungs- und Bildungsziele. Es ist daher wohl doch nicht erforderlich, 16 Ländergesetze und auch noch ein Bundesgesetz zu erlassen.“
(Zehetmair am 27.1.01995 im Bayerischen Landtag)

Auch diese Einlassung zeigt noch einmal, daß eine rechtliche Prüfung nicht abwegig war. Seltsam ist die Ausdrucksweise „die Eigenheiten der Sprache entwickeln sich“ usw. – ob die RSR auch zu diesen „Entwicklungen“ zählt?
__________________
Th. Ickler

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Theodor Ickler
14.03.2004 03.37
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Klärung

Lieber Herr Lindenthal,
ich hatte ja gesagt, daß für mich nicht das Thema erledigt ist, sondern die gegenwärtige Debatte, weil ich nicht einsehe, warum man darüber streiten soll, ob ein Wort „verboten“ ist, wenn es aus Wörterbüchern getilgt und im Unterricht usw. mit Sanktionen belegt ist. Das ist Wortklauberei. Sie dient dazu, einen klaren Sachverhalt zu vernebeln.
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Th. Ickler

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gestur
13.03.2004 22.54
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Die verbotene Kreativität der Sprache

Ich halte es für ein herausragendes Merkmal der deutschen Sprache, daß sie im Laufe der Zeit und besonders in der Zeit vor der Rechtschreibreform durch Univerbierungen immer wieder neue Begriffe geschaffen hat. Die Reformer haben das Kriterium des neuen Begriffs abgeschafft und die Wortschöpfung durch Univerbierung als Fehlentwicklung gewertet. Neue Begriffe sollen nur durch syntaktische Wortgruppen erlaubt sein. Der Grund für Univerbierungen war aber gerade die Einsparung von Wörtern, die für syntaktische Wortgruppen nötig sind. Es ist unbegreiflich, daß Kreativität und Wörter-Ökonomie als Fehlentwicklungen verboten werden. Noch unbegreiflicher ist, daß nicht mehr die Mehrheit der Schreiber, sondern eine vom Staat eingesetzte Kommission über die Zulassung neuer Begriffe bestimmt. Ganz offensichtlich sieht sich der Staat durch die wortschöpferische Kreativität seiner schreibenden Bevölkerung bedroht, sonst würde er sie nicht verbieten. Begriffe, die nicht in Worte gefaßt werden können, können nicht gedacht werden, das ist wohl die Absicht dahinter. Kontrolle über die Sprache ist Kontrolle über das Denken.

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Detlef Lindenthal
13.03.2004 20.49
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@gestur:
Ja, nun habe ich es verstanden, daß das Auslöschen eines Wortes ein schwerwiegenderer Vorgang sein kann als das Verbieten.

Gleichwohl meine ich, daß ein Verbot gerichtsfähig ist, ein Auslöschen und Dem-Vergessen-Anheimgeben hingegen ein gewöhnlicherer gesellschaftlicher Vorgang;
vieles wird vergessen: alte Schlager und Gedichte, alte Autos, alte Arbeitnehmer, alte Werte; so könnte auch das öffentlich betriebene Vergessen von Wörtern ein gewöhnlicher Vorgang sein (schließlich kommt auch die Bildzeitung mit einem deutlich geringeren Wortschatz aus).

Nun frage ich mich zusätzlich, ob mit solcher Beachtung des Auslöschens sich Öffentlichkeitsarbeit machen läßt, wenn ja, wie; vielleicht mit einer „Gesellschaft für bedrohte Wörter“ oder so ähnlich;
es gibt die kleinen Zuchtverbände für seltene Haustierrassen (z.B. für die Deutschen Schwarzbunten Rinder, die ohne Kraftfutter auskommen und bei mittlerer Milchleistung robuster sind und mehr Fleisch haben, im Gegensatz zu den ebenfalls schwarzbunten Holsten-Friesen-Rindern, den Knochgerüsten mit der hohen Milchleistung aufgrund von Kraftfutter) – ginge es bei der Schutzstation für Wörter um ein solches Retten der Wörterlebendigkeit, oder ginge es nicht noch mehr um die Grenzen staatlicher Willkür, daß nämlich nach herkömmlichem Verständnis der Staat in Religion, Kultur und Wortschatz nicht verbietend eingreifen darf?!
Vielleicht können zur Bewertung dessen hier noch mehr Gesichtspunkte zusammengetragen werden.

Gruß,
__________________
Detlef Lindenthal

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gestur
13.03.2004 19.49
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Ausgelöschte Wörter sind jetzt Schreibfehler

Die bisher existierende zusammengeschriebene Form einer Wort„gruppe“ als falsche Schreibweise der daneben existierenden getrennt geschriebenen Wortgruppe einzustufen und zu benoten, obwohl es – bei unterschiedlicher Bedeutung der beiden – in Wirklichkeit die Benutzung eines nicht mehr zugelassenen Wortes, also eine falsche Wortwahl ist, beweist eindeutig, daß dieses zusammengeschriebene Wort überhaupt nicht mehr existieren soll, also endgültig ausgelöscht sein soll. Es ist eben nicht so, daß „das jetzt getrennt geschrieben wird“, sondern daß das zusammengeschriebene Wort ausgelöscht ist.

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Detlef Lindenthal
13.03.2004 17.32
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Osterspaziergang?

Lieber Herr Schubert,

um 15:34 hatte ich Sie gefragt: >>Dürfen wir sie beim Wort nehmen?<<, darauf haben Sie nicht geantwortet, sondern haben mit der Stellungnahme


Wörterverbote
Solange man bei diesem Thema bleibt, streitet man sich offenbar um Wörter, nicht um Gedanken.
sich aus der Erörterung zu entfernen getrachtet. Ich finde, daß das von Ihrer Seite ein recht schwacher Abgang ist, der aber andererseits mir bestätigt, daß die Wörterverbote ein Schwachpunkt der RS„R“ sind, an den die Kommissionsleute und Politiker nicht ausreichend oder gar nicht gedacht haben. Doch umso bedeutsamer ist dieser Punkt: eine offene Bresche, hinter der zumindest Sie die RS„R“ nicht mehr verteidigen wollen. Das ist eine wertvolle Bestätigung!



Theodor Ickler schrieb::
Damit ist für mich diese Debatte wirklich beendet, weil ich keine Lust habe, mich auf Wortklaubereien einzulassen. Sie werden die Reform nicht retten.
Lieber Herr Professor Ickler,

diese heutige Debatte mit Herrn Schubert habe doch hauptsächlich ich geführt – warum möchten Sie sie beendet sehen, was daran sehen sie als Wortklauberei, und wieso verdirbt es Ihnen die Lust, wenn ich beim Stochern im Nebel herausfinde, daß das Reformbollwerk löchrig ist und nicht verteidigt wird?
Dabei braucht man, wie ich erkundet zu haben meine, nur in deren Bastionen* hineinzuspazieren. Herr Schubert und sicherlich jeder Minister werden einen weiten Bogen um jeden Hineinspazierling machen – daher: Auf zum Frühlingsspaziergang!

Ihr
Detlef Lindenthal


* Was Ihnen Ihre Töchter sind, sind mir meine Söhne. Mit denen habe ich mal kletternd die Bastionen der reichskaiserlichen Münzenburg in der Wetterau erstiegen (eine beeindruckende riesige Anlage!) und ihnen dabei erzählt, wie damals schätzungsweise die Verteidigungsmaßnahmen von innen erfolgt wären: gar nicht so einfach, das Geschäft eines solchen Angreifers!
Verglichen mit dem strategischen Verstand jener mittelalterlichen Burgenbauer ist die „Reform“burg ein schämenswerter Pfusch.
__________________
Detlef Lindenthal

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Theodor Ickler
13.03.2004 16.39
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Leere

Nach Auffassung der Reformer gibt es keine Wörter mit Zwischenraum. Die auseinandergerissenen bisherigen Wörter werden aus den Wörterbüchern getilgt und durch Wortgruppen ersetzt, von denen die Reformer behaupten, sie seien dasselbe wie die zuvor (offenbar irrigerweise) zusammenschriebenen Gebilde, also die Wörter. In der Schule ist nun der Gebrauch der Wortgruppen erlaubt und geboten, der Gebrauch der vormaligen Wörter (immer im Sinne der Reformer selbst!) ist verboten, d. h. er wird mit schlechten Noten bestraft. So hat der damalige Minister Holzapfel (Hessen) sinngemäß gesagt: Im Brief an die Oma darf der kleine Henner natürlich „Du“ schreiben, aber im Übungsbrief in der Schule muß er „du“ schreiben. Das kann man auf das Wortverbot übertragen: Im Privatbrief „sogenannt“, im Schulaufsatz „so genannt“.
Damit ist für mich diese Debatte wirklich beendet, weil ich keine Lust habe, mich auf Wortklaubereien einzulassen. Sie werden die Reform nicht retten.
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Th. Ickler

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