"Das ist ein Angriff auf meine Integrität"
DIE ZEIT, 20. März 2014 09:42 Uhr
HOCHSCHULE
PLAGIATSVERFAHREN:
Reines Glücksspiel
Die Universität Düsseldorf hat Annette Schavan ihren Doktortitel entzogen. Ob zu Recht, muss jetzt ein Gericht entscheiden. Fest steht: Ein solches Plagiatsverfahren wird es wohl nicht noch einmal geben
von Marion Schmidt
DIE ZEIT Nº 13/2014
Aktualisiert 20. März 2014 09:42 Uhr 56 Kommentare
Wenn an diesem Donnerstag im Sitzungssaal III des Verwaltungsgerichts Düsseldorf der Plagiatsfall von Annette Schavan verhandelt wird, geht es längst nicht mehr allein um den Doktortitel, den die Universität Düsseldorf der ehemaligen Bundesbildungsministerin entzogen hat. Die Hochschule hofft auf Absolution für ein umstrittenes Verfahren. Und Annette Schavan will ihr wissenschaftliches Lebenswerk retten. Mit der philosophisch-pädagogischen Dissertation über Person und Gewissen hat sie 1980 ihr Studium abgeschlossen. Ein Gutachten der Uni kommt zu dem Schluss, sie habe darin vorsätzlich getäuscht. Kein anderer Plagiatsfall hat die Wissenschaft in den vergangenen Jahren so aufgewühlt wie dieser.
Schavan fühlt sich zu Unrecht verdächtigt. Das ist ein Angriff auf meine Integrität, sagt sie. Sie will nicht als Fälscherin dastehen. Wenn ich betrogen hätte, hätte ich doch mich selbst betrogen. Das ist doch absurd. Wer mit ihr in diesen Wochen spricht, erlebt eine entschlossene, ja kämpferische Frau. Ihr Amt hat sie verloren, ihre Ehre will sie verteidigen. Der Titel, sagt sie, sei ihr gar nicht wichtig. Ihr gehe es um die Anerkennung ihrer Arbeit. Es ist mehr als eine Dissertation, sagt sie. Das Thema hat mich geprägt – ein Leben lang. Und auch wenn Schavan schon bald als Botschafterin in den Vatikan gehen wird, diese Sache will sie noch zu Ende bringen. Das bin ich mir persönlich, aber vor allem der Wissenschaft schuldig. Sollten die Richter der Uni recht geben, wird sie weiter klagen.
Die Frage, die die Richter beantworten müssen, lautet: Hat die Uni die Dissertation korrekt begutachtet, ist das Verfahren korrekt abgelaufen? In früheren juristischen Auseinandersetzungen, wie etwa bei der FDP-Politikerin Silvana Koch-Mehrin, haben die Gerichte immer den Unis recht gegeben. Der Bonner Jurist Wolfgang Löwer sagt, er habe es in zwanzig Jahren noch kein einziges Mal erlebt, dass Unis einen Streit um einen Doktortitel verloren hätten. In diesem Fall aber ist die Lage nicht eindeutig. Das Verfahren um die Aberkennung des Doktortitels weist einige Ungereimtheiten auf.
Ein Blick zurück in das Jahr 2012, als alles begann. Am 29. April veröffentlicht ein anonymer Plagiatsjäger mit dem Pseudonym Robert Schmidt im Internet einen Bericht über Schavans Dissertation. Er wirft ihr darin vor, sie habe in ihrer Arbeit Textpassagen von anderen Autoren abgeschrieben, ohne diese zu kennzeichnen. Die Ministerin sei eine Plagiatorin. Drei Tage später wird an der Uni Düsseldorf der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät aktiv. Das Gremium soll prüfen, ob die Vorwürfe so schwer wiegen, dass ein Verfahren zur Aberkennung des Doktorgrades eingeleitet werden soll. Den Vorsitz im Promotionsausschuss hat der damalige Prodekan der Fakultät, der Judaistik-Professor Stefan Rohrbacher. Er wird zugleich der Gutachter. Der Rektor der Uni Düsseldorf, Hans Michael Piper, sagt über Rohrbacher, er sei ausgewählt worden, weil er ein sehr gründlich arbeitender Buchwissenschaftler sei, ein Experte in formaler Textkritik. Die Tatsache, dass der Gutachter kein Fachmann für Erziehungswissenschaften ist, weist Piper zurück: Bei der Untersuchung eines Plagiatsverdachts kommt es vor allem darauf an, Textpassagen formal zu vergleichen. Das hat Rohrbacher, der selbst seit 14 Jahren keine wissenschaftliche Arbeit mehr veröffentlich hat, getan. In monatelanger Arbeit seziert er die Arbeit von Schavan. Er lässt sich alle Originalquellen besorgen, um damit Textstellen abzugleichen. Im Oktober 2012 zitiert der Spiegel aus dem vertraulichen Bericht des Ausschussvorsitzenden. So wird bekannt, dass Rohrbacher auf 60 von 351 Seiten Plagiate gefunden hat und Schavan eine leitende Täuschungsabsicht unterstellt. Von da an herrscht auf dem Campus der Uni Düsseldorf ein Klima des Misstrauens und der Angst. Stefan Rohrbacher muss seine Arbeit unter Polizeischutz fortsetzen.
Im Dezember kommt der Ausschuss zu dem Ergebnis, die Plagiatsvorwürfe seien so gravierend, dass sich der Fakultätsrat damit befassen soll. In dem Gremium sitzen 15 Mitglieder, darunter drei Studenten und zwei Sekretärinnen. Zu den Sitzungen des Rates stehen Wachleute auf dem Campus, die Mitglieder werden durch unterirdische Gänge in ihnen unbekannte Sitzungsräume gebracht. Jan Scheddler, einer der drei Studenten, die im Fakultätsrat dabei waren, erinnert sich an eine anstrengende Zeit. Die Stimmung sei angespannt gewesen. Ich bin froh, dass es vorbei ist. Im Laufe des Verfahrens wurden weder Schavan selbst noch ihr Doktorvater angehört. Auch wurde kein zweites Gutachten von einem Fachwissenschaftler eingeholt. Am Ende entschied Gutachter Rohrbacher über sein eigenes Gutachten mit. Der Bonner Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz hat das Verfahren im Auftrag der Uni bewertet und hält es aus juristischer Sicht für korrekt. Es gibt allerdings auch ein Gegengutachten. Entscheiden werden am Ende die Richter.
Schavan hat viel Zuspruch aus der Wissenschaft bekommen. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat sich für sie eingesetzt und das Verfahren kritisiert. Das ist in dieser Form schon bemerkenswert, auch wenn es möglicherweise interessengeleitet war, einer Ministerin beizuspringen, die ebendiesen Organisationen jahrelang sehr viel Geld gegeben hat. Aber auch angesehene Fachkollegen wie die Erziehungswissenschaftler Elmar Tenorth und Helmut Fend halten die Vorwürfe gegen Schavan für falsch. Es gebe Zitierfehler, aber eine Täuschungsabsicht zu unterstellen ist eine gravierende Fehleinschätzung. Man müsse auch die zeithistorischen Umstände der Arbeit berücksichtigen. In den siebziger Jahren gab es andere Maßstäbe für Zitate. Ähnlich argumentiert der Züricher Literaturwissenschaftler Philipp Theisohn. Die Ludwig-Maximilians-Universität München ernannte Schavan demonstrativ zur Hochschulrätin.
Und was macht die Uni Düsseldorf? Sie mauert sich ein. Presseanfragen werden dürftig abgefertigt – bis heute. Aktuell möchte sich die Hochschulleitung nicht äußern, das Verfahren sei abgeschlossen, sagt ein Sprecher. Die Uni scheint jeden Eindruck vermeiden zu wollen, dass man eine geschätzte Politikerin zu nachgiebig beurteilt. Doch wie geht man mit jahrzehntealten Dissertationen um? Welche Rolle spielt der Kontext, in dem eine Arbeit entstanden ist? Und: Wie kann es sein, dass es für ein vergleichbares wissenschaftliches Fehlverhalten an der Uni eine Rüge gibt und an der anderen der Titel entzogen wird?
Der Bildungsforscher Heiner Barz von der Uni Düsseldorf kritisiert die Willkür, mit der die Hochschulen wissenschaftliches Fehlverhalten ahnden. Die bestehenden Regelungen seien so vage, dass jede Uni fast beliebige Ermessensspielräume habe. Das Promotionsrecht liegt bei den Fakultäten, und die haben in ihren Promotionsordnungen zum Teil ganz verschiedene Verfahrensweisen festgelegt für die Überprüfung von Plagiaten. Mal gibt es einen Promotionsausschuss, mal nicht. Mal ist der Fakultätsrat für den Entzug zuständig, mal der Promotionsausschuss. Mal wird ein fakultätsübergreifendes Gremium wie der Ombudsmann eingeschaltet, mal nicht. Von Gleichbehandlung kann keine Rede sein. Das lässt sich etwa erkennen, wenn man die Plagiatsfälle von Annette Schavan und Bernd Althusmann vergleicht. Dem ehemaligen niedersächsischen Kultusminister hat die Uni Potsdam trotz erheblicher Mängel in seiner Arbeit den Titel nicht entzogen. Hätte Schavan damals an der Uni Potsdam promoviert, hätte sie ihren Titel heute womöglich noch. Es ist sogar schon vorgekommen, dass dieselbe Uni über dieselbe Dissertation zu zwei Zeitpunkten zu zwei unterschiedlichen Urteilen kommt. Wie im Fall von Margarita Mathiopoulos an der Uni Bonn. 1991 beschloss die Uni, der Politikberaterin trotz Plagiatsvorwürfen den Titel nicht zu entziehen. 2012 kam die Uni in anderer personeller Besetzung zu dem Schluss, in der Arbeit sei so schwer plagiiert worden, dass die Verfasserin ihren Titel verlieren muss. Wie kann das sein?
Da, wo Wissenschaftler über Wissenschaftler entscheiden, können Urteile verschieden ausfallen, sagt Wolfgang Marquardt, der Vorsitzende des Wissenschaftsrats. Doch viele Wissenschaftler fordern bundesweit einheitliche, verbindliche und transparente Regelungen, wie Unis mit Plagiatsvorwürfen umgehen sollen. Marquardt hält dagegen: In Deutschland glaube man gern, man könne alles regeln, aber die Bewertung wissenschaftlicher Arbeiten lässt sich nicht einheitlich regeln. Gleichwohl geht Marquardt davon aus, dass die Universitäten aus den Plagiatsfällen gelernt haben. Es gibt mittlerweile einen Konsens darüber, dass in den Verfahren, in denen über den Entzug des Doktortitels entschieden wird, Begutachter, Bewerter und Entscheider getrennt sein sollten, dass es ein Mehraugenprinzip geben sollte und dass eine Arbeit nicht allein über eine formalistische Textanalyse bewertet werden kann.
Die Fakultät der Uni Düsseldorf allerdings hat alle diese Punkte ignoriert. Dazu will Marquardt sich nicht äußern. Nur so viel sagt er: Die kommenden Verfahren werden anders ablaufen als die vergangenen. Keine Uni wird sich mehr so verhalten wie die Uni Düsseldorf. Das zeigen auch die jüngsten vermeintlichen Plagiatsfälle von Norbert Lammert und Frank-Walter Steinmeier, die von den betroffenen Hochschulen zügig und professionell gehandhabt wurden.
Schavan hatte wohl das Pech, zur falschen Zeit an der falschen Uni gelandet zu sein. Aber darf es sein, dass der Umgang mit Plagiatsvorwürfen davon abhängt, wo man promoviert hat? Die Autonomie einer Universität kann doch nicht heißen, dass jeder damit umgehen kann, wie er will, sagt Annette Schavan. Es wird sich zeigen, ob auch das Gericht diese Meinung teilt.
ADRESSE: http://www.zeit.de/2014/13/schavan-doktortitel-plagiatsverfahren/komplettansicht
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Obiger Zeitungsartikel erschien VOR dem Gerichtsurteil.
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Norbert Lindenthal
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